
#21 Hinzu- und Anrechnung - Regeln und Ausnahmen
Regeln und Ausnahmen, Regeln und Ausnahmen: weitere Schritte in einem ungemein komplexen Rechtsbereich.
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.
Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.
Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
Regeln und Ausnahmen, Regeln und Ausnahmen: weitere Schritte in einem ungemein komplexen Rechtsbereich.
Bestimmte Rechtsgeschäfte unter Lebenden beeinflussen den Pflichtteil. Die Regeln ihrer Hinzu- und Anrechnung sind äußerst kompliziert. In dieser Folge wird ein erster Blick darauf geworfen.
Die Pflichtteilsquote ist rasch geklärt. Viel schwieriger ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Im Verlassenschaftsverfahren warten hier einige Überraschungen.
Enterben will gelernt sein. Es bedarf eines kühlen Kopfes und der umsichtigen Beratung.