
#17 Die herausfordernde Erbunwürdigkeit
Die allzu böse Tat beseitigt die Erbfähigkeit. Die Regelungen sind diffizil, die gerichtliche Klärung üblicherweise belastend.
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.
Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.
Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
Die allzu böse Tat beseitigt die Erbfähigkeit. Die Regelungen sind diffizil, die gerichtliche Klärung üblicherweise belastend.
Nach dem Tod sollten die Bankwerte des Verstorbenen auch "gefunden" werden. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Sind die Schätze entdeckt, würde der Erbe gerne möglichst rasch darauf zugreifen. Dabei begibt er sich mitunter auf gefährliches Terrain.
In dieser Folge werden ausserdem wesentliche pflichtteilsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Vorausvermächtnis besprochen.
Ein zentrales Rechtsinstitut mit ungeahnten Tücken wird in dieser Folge beleuchtet.