#39 Schenkungen aus dem laufenden Einkommen vermeiden die Pflichtteilslast
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.
Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.
Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
In der zweiten Folge wird es ein wenig komplizierter - eine Faschingsfolge !
Dieses bedeutsame Rechtsgeschäft verlangt von allen Beteiligten besondere Umsicht und Vorsicht