MOUNT ERBRECHT

Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.

Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.

Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.

Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.

MOUNT ERBRECHT

Neueste Episoden

#50 Der passive Berechtigte und der Kampf ums Erbrecht

#50 Der passive Berechtigte und der Kampf ums Erbrecht

46m 44s

Nicht jede Verlassenschaft verläuft konfliktfrei. Treffen mehrere Erbantrittserklärungen aufeinander, entsteht ein Streit über das Erbrecht, der verfahrensrechtlich besondere Fragen aufwirft.
In dieser Folge sprechen wir darüber,
● Dass Mount Erbrecht seine 50. Folge feiert
● Wen der Gerichtskommissär zur Abgabe einer Erbantrittserklärung auffordert
● Widerstreitende Erbantrittserklärungen
● Die Einigungstagsatzung
● Welche Folgen das Schweigen, die Nichtbeteiligung hat
● Welche Vorteile und Nachteile ein rasches Verfahren hat
● Ob unser Verfahrensrecht verbessert werden könnte

#49 Mount Erbrecht LIVE 2026 – Eine Ankündigung

#49 Mount Erbrecht LIVE 2026 – Eine Ankündigung

9m 33s

Nach zwei Jahren und 50 Folgen „geht Mount Erbrecht live“.

📅 Dienstag, 6. Oktober 2026
🕘 09:00–17:00 Uhr
📍 Juridicum Wien – Dachgeschoß
Alle Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter: www.mounterbrecht.com
Gemeinsam mit Senatspräsident Dr. Gottfried Musger, dem Vorsitzenden des für Erbrecht zuständigen Fachsenats des Obersten Gerichtshofs, analysieren wir einen ganzen Tag lang die aktuellen Entscheidungen des OGH im Erbrecht – aus den Perspektiven von Rechtsprechung, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Notariat.
Wir freuen uns auf einen intensiven Tag voller aktueller Entscheidungen, gemeinsamer Diskussionen und persönlichem Austausch.
In dieser Sonderfolge stellen wir die Veranstaltung vor und geben einen Einblick, was die...

#48 Die Erbschaft ausschlagen oder besser die Arme still halten?

#48 Die Erbschaft ausschlagen oder besser die Arme still halten?

49m 5s

Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft.

In dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings, dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung wäre.

Außerdem wird besprochen:
• welche Rechtsfolgen eine Ausschlagung auslöst,
• weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen werden kann,
• welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und
• welche...

#47 Wer bekommt den Hund nach dem Tod

#47 Wer bekommt den Hund nach dem Tod

47m 18s

In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über praktische und rechtliche Fragen rund um Haustiere nach dem Todesfall.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
● die Frage, wer sich unmittelbar nach dem Todesfall um Haustiere kümmert
● praktische Probleme bei Haustieren im Verlassenschaftsverfahren
● Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von Haustieren von Todes wegen
● besondere Fragen bei minderjährigen Begünstigten
● praktische Überlegungen bei letztwilligen Verfügungen zugunsten von Haustieren

Anhand praktischer Beispiele wird erörtert, weshalb Fragen rund um Haustiere im Erbrecht häufig unterschätzt werden und weshalb rechtzeitige Gestaltung oftmals wichtiger ist als komplizierte Konstruktionen.