#55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB

Shownotes

Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf!

Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.

Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

• Was muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament aufrecht bleibt?
• Der Unterschied zwischem dem Ende einer Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft
• Wann liegt rechtlich eine Lebensgemeinschaft vor?
• Muss man zusammenwohnen, um Lebensgefährten zu sein?
• Welche Bedeutung haben getrennte Haushalte und getrennte Konten?
• Was passiert bei der Trennung mit einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde?
• Welche Rolle spielt der tatsächliche Wille des Verstorbenen?
• Warum kann ein nach einer Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen?
• Und wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden?

Anhand mehrerer Entscheidungen des OGH diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Grenzen des § 725 ABGB – von jahrzehntealten Testamenten über spätere Eheschließungen und Scheidungen bis zur Frage, wann eine Lebensgemeinschaft überhaupt besteht oder beendet ist.

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00:00:08: Freitag, Nachmittag.

00:00:15: Zeit für Erbrecht!

00:00:18: Lieber Andreas, herzlich willkommen.

00:00:20: Lieber Christian freut mich, dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.

00:00:30: Die Zeit steht fast still... Wir sind mitten im September.

00:00:35: Also nicht jetzt.

00:00:36: Wenn Sie das sehen, sind wir mitten in September irgendwann?

00:00:39: Achzehnter,

00:00:40: neugter.

00:00:40: Also frühestens.

00:00:41: vielleicht sind sie später aber frühestens um acht.

00:00:43: Okay wenn du das sagst also wir müssen in unserem Zeitraumkontinuum Rücksicht nehmen darf, dass wir immer wieder Werbung gemacht haben für unsere Veranstaltung am sechsten

00:00:54: Oktober.

00:00:57: Im Juridikum Mount Erbrecht live Muska-Chuguilrabel alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs?

00:01:05: Ich glaube wir sind wahrscheinlich jetzt ausgebucht!

00:01:07: Ich glaube fast.

00:01:08: aber wenn Sie noch nicht angemeldet sind probieren sie es noch.

00:01:13: Ja Oder sie wurden nicht schon abgelehnt.

00:01:17: Also vor einigen Wochen waren wir schon zu achtzehn Prozent ausgewohnt, der Hintergrund ist der Brandschutz übrigens.

00:01:27: Juridikum wegen Fluchtwägen.

00:01:33: Gut!

00:01:35: Wir setzen heute fort weil es uns das letzte Mal so viel Spaß gemacht

00:01:40: hat.

00:01:41: Du

00:01:41: denkst mir noch, du bist wieder nur den Schwabler.

00:01:47: Ist mir noch

00:01:48: schuldig zu sagen welcher Charakter ich nach Theophastus bin?

00:01:52: Bist

00:01:52: du nicht der Schwabla?

00:01:56: Schreiben Sie uns?

00:01:57: nein!

00:01:57: Ich will wissen die Leute sollen uns schreiben... Ich schau gerade in mein Handy.

00:02:02: Ja das habe ich gelesen Theofrast, Charaktere im Inselverlag.

00:02:06: Kannst du kaufen?

00:02:07: Das kaufst du dir?

00:02:08: Es kostet glaube ich sechs Euro.

00:02:09: fünfzig ist ganz ein zügendes Buch.

00:02:11: es werden keine Bücher mal gelesen.

00:02:14: Lesen Sie's auch und schreiben sie uns welche Charakterei wir sind!

00:02:17: Nein, welcher Charakter du bist!

00:02:21: Gut, wir uns hat Spaß gemacht dieser sevenhundertzwanzig.

00:02:25: Ich hoffe er war ihnen nicht allzu mühsam.

00:02:29: also ich bring wieder ein Beispiel damit wir gleich in die vollen kommen.

00:02:34: Der Ehemann wird im Testament zum Erben eingesetzt.

00:02:39: Man ist ineinander vollkommen vernarrt, er sollte allein Erbe sein.

00:02:46: Alternative – wir heiraten nicht!

00:02:49: Wir sind Lebensgefährten und noch viel mehr ineinander vernarrte Und ich setze sie oder ihn zu Alleinerbenein.

00:02:59: Das ist der Ausgangspunkt der Geschichte.

00:03:03: Nächste Situation irgendwann später, endet wird aufgelöst die Lebensgemeinschaft oder im anderen Fall die Ehe.

00:03:16: Wobei ich werde schon wieder leiser tuh' das letzte Mal als siebenfünfundzwanzig abseits zweit darauf hingewiesen.

00:03:21: Na ja!

00:03:21: Die Einleitung des Verfahrens zur Auflösung der Ehe wäre auch schon der ausreichende Moment.

00:03:33: Das passiert eben.

00:03:34: Schluss mit Lustig, Schluss mit Lebensgemeinschaft.

00:03:36: Schluss mit Ehe!

00:03:39: Das Testament wird aus welchen Gründen auch immer nicht angerührt.

00:03:45: Es wird kein neues errichtet.

00:03:47: Wir reden nur über die Verfügung zugunsten des geschiedenen Zugunsten das Getränken und irgendwann später stirbt unser Verfasser der letztwilligen verfügung.

00:03:59: Und hier greift es im Vierundzwanziger ein und darüber haben wir glaube ich sehr intensiv miteinander diskutiert und haben ihnen, vor allem seine Deutung die nun mehr gesichert ist in der Retsprechung, glaube ich muss mal sagen.

00:04:14: Ich zumindest nicht sehr toll gefunden.

00:04:18: was war denn unser Ergebnis?

00:04:21: Und bin dafür dass wir betonen... Das Zwischenergebnis des Obersten Gerichtshofs, da interessiert ja alle.

00:04:28: Das

00:04:28: erste wichtige Ergebnis ist und das war die erste Entscheidung zum sieben-fünfundzwanzig, die wir das letzte Mal uns ja genau angeschaut haben dass diese letztwillige Begünstigung des ehemaligen Lebensgefährten oder Ehrgarten nur dann weiter besteht wenn das Gegenteil, wie es im Gesetz heißt.

00:04:47: Also der Fortgeltungswille trotz Ehescheidung, trotz Auflösung der Lebensgemeinschaft in der letztwilligen Verfügung angeordnet ist, im Sinne von zumindest angedeutet nach Maßgabe der Andeutungstheorie fünftereinfünfzig abGB.

00:05:06: Und das bedeutet dieser Fortgelthungswille – wir sind geschieden und nicht mehr Lebensgefährten.

00:05:12: aber ich möchte das Testament trotzdem belassen.

00:05:16: Dieser Fortgeltungswille kann nicht anders bewiesen werden durch Zeugenaussagen

00:05:22: etc.,

00:05:22: es muss sich ergeben aus der Auslegung des Testaments selbst.

00:05:28: Ich ergänze, du beziehst dich und das war's die Entscheidung vom neunundzwanzigsten vierten Zwei-Ninzen-Zweihob-Eins-Neun-Zwei-Aus-Achzehn

00:05:38: A

00:05:40: und was wir glaube ich auch sehr intensiv herausgearbeitet haben dieses Ergebnis bedeutet In all jenen Fällen, in denen der imaginäre Allwissende einen Sachverhalt

00:05:57: vorgefunden

00:05:59: hätte bei dem der Testator den natürlich nicht mehr bedenken wollte seinen Ex-Partner.

00:06:07: Da passt das ganz wunderbar.

00:06:10: und in allen anderen Fällen die es wahrscheinlich, weiß ich nicht ob's häufiger sind sicher seltener sind unser Verfasser das Testament bewusst unberührt hat lassen, weil er es fortgelten lassen wollte als die Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.

00:06:31: Bedeutet für diese Fälle dass der ehemalige Lebensgefährte diesen Beweis nicht einmal führen darf, dass er das wollte, dass es aufrecht bleiben sollte.

00:06:46: Er darf den Beweis nur führen wenn dass in der ursprünglichen Jahre zurückliegenden testamentarischen Anordnung zumindest angedeutet wird.

00:07:00: Und das ist ganz erstaunlich, wir haben das letzte Mal auch über die hypothetische Ausbildung gesprochen.

00:07:06: Hören Sie sich es vielleicht noch einmal an?

00:07:09: Ich glaube, in diesem Fall ist es tatsächlich sinnvoll jetzt nicht diese Folge zu beginnen.

00:07:15: Vielleicht

00:07:15: sogar mit der... vorvorigen, weil da starten wir mal allgemein.

00:07:19: Letzte Folge gehen wir rein in den siebenfünfundzwanzig und heute setzen wir ihn fort.

00:07:25: Und man kann, jedenfalls aus meiner Sicht sagen, der Siebenfünfundzwanziger hat also den fünfzeihundsiebzig für die... In seinen strengen Voraussetzungen für die Fälle der Ehescheidung und Auflösung der Lebensgemeinschaft entschärft und bemüht sich Dadurch dem typischen letzten Willen gerechter zu werden, das gelingt für viele Fälle.

00:07:51: Durch die strenge Auslegung des SIEMV mit Blick auf den Fortgeltungswillen entstehen aber meines Erachtens neue Fälle in denen dann der letzte Wille durch diese strenne Voraussetzung gerade wieder nicht erfüllt wird und ich glaube man hätte dass ihnen gutes Gleichgewicht bringen können indem man hier den freien Beweis Zulässt.

00:08:15: Schön, also werden wir noch weiterkommen.

00:08:16: Schluss jetzt.

00:08:17: Mach's los da bitte mein Lieber!

00:08:19: Das letzte Mal war mein Tirol und jetzt kommen wir nach Salzburg.

00:08:21: Salzburg ist das?

00:08:22: Zwei

00:08:23: OB, drei und vierzig aus neunzehn S wenn du auch dieselbe Vorgang hättest.

00:08:28: Ja

00:08:28: genau die habe ich.

00:08:29: Das ist auch die zweite Entscheidung.

00:08:31: Ich habe ja schon das letzte mal gesagt Wir gehen es chronologisch durch.

00:08:35: Warte mal, dies ist vom achtundzwanzig zum fünfundzehn.

00:08:37: Das heißt dies gerade ein Monat danach?

00:08:40: Ja, die war es ganz knapp danach.

00:08:41: Also das bedeutet... wie soll ich sagen?

00:08:43: Das ist eigentlich dasselbe Art und das Obersteine.

00:08:46: Das Erstgericht

00:08:47: hat noch ohne Kenntnis der OH-Entscheidung entschieden oder Feststellungen getroffen.

00:08:53: und ganz spannend.

00:08:55: Schauen wir uns den Sachverhalt einmal an.

00:09:00: Auch hier haben wir ja die Situation, dass wir wieder einen Wir wissen nicht, an welchem Tag aber zwei Tausend Siebzehn verstorbenen Erdblasser haben.

00:09:09: Gott ist natürlich neiliegend.

00:09:10: die Entscheidungen sind aus Achtzehn und Neunzehn.

00:09:12: Aber das sind eben Fälle wo wir gerade in der neuen Rechtslage sind.

00:09:17: also Zwei Tausenden Siebzen verstirbt jemand hinterlässt seine Schwester und deren Sohn Und bis zum Jahr Zwei tausend Eins war der Verstorbene verheiratet Und in dem Jahr neunzehnt sechsohnachtzig, also während aufrechter Ehe mit dieser Gattin von der sich dann eben Zwei-Tausendeins scheiden hat lassen.

00:09:42: Einen dreißig Jahre vor dem Tod?

00:09:45: Ja!

00:09:45: Hat er ein Testament errichtet?

00:09:48: oder genauer gesagt haben die beide ein wechselseitiges Testament erichtet und haben einander zu Universalerben eingesetzt.

00:09:56: Das heißt wir haben einen Testament aus dem Jahr Neunzehn Sechsundachtzig.

00:10:01: Er richtet vom Verstorbenen im Zeitpunkt der aufrechten Ehe, die Ehegattin wird zur Leinerbin berufen.

00:10:11: Zwei-tausend-eins kommt es zu Ehescheidung.

00:10:14: Das ist einmal die Ausgangssituation.

00:10:18: Darf ich dich nur?

00:10:19: Ja natürlich bitte!

00:10:20: Auch unser ... Der Gegner unserer Ex-Frau ist auch ein Testament für den Mal berufen interessanterweise Nämlich als Ersatzärbe für den Fall nicht, dass wir keine Kinder haben und voreinander sterben.

00:10:38: Gut!

00:10:40: Ich habe schon gesagt im März kommt es zur Ehescheidung übrigens zu einer einvernehmlichen Eheschiedung.

00:10:46: Und jetzt sind wir in den Feststellungen.

00:10:49: das ist im Unterschied zur vorigen Entscheidung haben wir hier ganz interessante Feststellungs des Erstgerichts zum Willenzogen möglichen Fortgeltungswillen des Verstorbenen, nämlich Wie folgt nach der Scheidung verbesserte sich das Verhältnis des Erblassers zuerst Antragstellerinnen?

00:11:12: Das ist die geschiedene Ehegattin.

00:11:15: Und es entwickelt sich, steht hier in der Entscheidung ab etwa- ... Ja

00:11:22: ja also ich war nicht so dass sie sich scheinen lassen offenbar und gesagt haben wir are best friends.

00:11:27: Aber irgendwann kommen Sie wieder freundschaftlich zusammen... Kontakt.

00:11:35: Und ab dem Jahr, so nachdem sie wieder in guter freundschaftlicher Beziehung waren äußerte der Erblasser gegenüber der geschiedenen Gartin mehrfach ist festgestellt das Testament soll so bleiben wie es sei und in diesem Testament ist sie eben als Alleinerbin berufen und diese Äußerung auch festgestellt.

00:12:02: die hat er nicht nur gegenüber der geschiedenen Ehegarten gemacht, sondern auch im Freundes- und Bekanntenkreis gegenüber etlichen anderen Personen.

00:12:11: Wie es heißt nämlich im Jahr Von dem Jahr von der Erdpantrittserklärung, die geschiedene Ehegarde stützt sich auf das Testament.

00:12:36: Ich glaube nur der Neffe, sage ich das richtig.

00:12:39: Der eben als Ersatzerbeberufen ist in diesem Testament ausdenken.

00:12:44: Da stützt sich auch auf das Testament mit der Behauptung dass die Erbensetzung der Ehegattin auf Grund siebenfünfundzwanzig Ehescheidung weg sei.

00:12:56: und Diese Entscheidung ist also deswegen interessant, weil wir hier wirklich Feststellungen haben zum Fortgeltungswillen.

00:13:04: Der ist hier so wirklich bewiesen und festgestellt.

00:13:07: und dennoch da oberste Gerichtshof er bleibt bei seiner Ansicht die wir schon aus der früheren Entscheidung ein Monat früher hatten und sagt ja ja mag sein dass der fortgeltung wille wirklich so war aber er wurde nicht Formgerecht letztwillig zum Ausdruck gebracht, weder in diesem Ursprungstestament aus.

00:13:28: Bitte, neunzehn.

00:13:29: Sechsundachzig.

00:13:31: Noch irgendwann später, das sagt der Oberste Gerichtshof so in dieser Deutlichkeit wie ich es jetzt gesagt habe nicht.

00:13:36: aber wir haben jedenfalls keinen letztwillig verfügten oder zumindest angedeuteten Fortgeltungswille und damit ist die Erbensetzung dahin.

00:13:46: Sagt schon, es gibt diesen Einsatz.

00:13:47: Ja Die festgestellten Äußerungen des Erblassers nach Auflösung der Ehe erfolgt nicht Form einer letztwilligen Verfügung und sind daher keine Anordnungen im Sinne, die es in dem Fall ist.

00:14:01: Es bestätigt ganz deine Ursprüngliche Deutung auch eine besonders spannende Entscheidung.

00:14:09: Lass uns weil wir superzies glaube ich jetzt mittlerweile vorgehen schon hervorheben Wir haben hier einen Fall in der der Fortsetzungswille der Aufrechterhaltungswilde Erwiesen wurde aber Achtung, genau genommen nicht zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe sondern er wurde erwiesen für einen Zeitpunkt wenn man das ausreichend annimmt die Aussagen ihr gegenüber drei oder vier Jahre später.

00:14:38: Also genau genommen, also wir haben genau genommen tatsächlich nicht etwa Feststellungen die da lauten Er hat im Rahmen des Scheidungsverfahrens gesagt, dass das der Moment bleibt aber aufgeregt.

00:14:52: Das ist schon interessant, Schulke, dass ich da jetzt kurz reingreetsche.

00:14:56: Weil wenn man sich in die Erläuterungen anschaut, die Doroster Gerichtshof nicht in dieser Weise aufgreift – wo es eben heißt?

00:15:05: Das ist ein stillschweigender Widerruf, nämlich die Ehescheidung oder Einleitung des Scheidungsverfahrens.

00:15:12: Dann könnte man schon sagen, so selbst immer auf dieser Schiene der Erläuterungen bliebe.

00:15:17: ja dann ist eben durch die Einleitung des Schei-dungsverfahns stillschweigend widerrufen und dann wäre aus einem anderen Grund argumentierbar dass danach natürlich diese letztwillige Verfügung nur durch eine neue letztwilligen verfügung in also sozusagen wieder aufleben kann und wenn sie einmal dahin ist eben nicht durch sonstige Äußerungen.

00:15:40: Da wären wir auf einer ganz anderen Argumentationsebene, aber auf die kommen wir hier nicht.

00:15:47: Aber das finde ich einen ganz interessanten Aspekt, wenn man sich das einblendet.

00:15:52: Anektotisch würde ich auch meinen, dass wir betonen sollten – auch das finde Ich interessant!

00:15:56: Die Entscheidung vier Wochen nach der ersten Grundlegenden dass der oberste Gerichtshof des Senat jetzt diese Linie fortsetzt, der gleichsam im selben Atemzug wie mit der ersten Entscheidung ist.

00:16:08: Im Nachhinein wenn man sich es anschaut war das wohl zu erwarten und gleichzeitig wir erstaunlich das Verhalten der Untenstanzen.

00:16:17: die Ex-Frau hat ja vom Erstgericht gewonnen sie hat vom Rekursgericht Gewonnen unter Oberserichtshofs Hat dass dann umgedreht was möglicherweise auch eben mit dem Umstand zusammenhängt, das der wahre Wille des Verstorbenen – ich bleibe selbst kritisch im Zeitpunkt drei Jahre nach der Aufhebung der Ehe so offenbar eindrucksvoll festgestellt war.

00:16:46: Die kann sich jetzt noch ausschmücken!

00:16:47: Ich war nicht dabei aber vielleicht hat er auch mit den Testament herum gewachelt und jedem gesagt sie ist meine Erbin.

00:16:54: Das ist aber, dass Testamenten uns in sechsundachtig.

00:16:56: Ich habe es unberührt gelassen!

00:16:58: Aber stelle vor, variieren wir diesen Sachverhalt kurz damit das noch die Problematik noch deutlicher sichtbar wird... Und ich möchte noch einmal eben auf die Leutungen.

00:17:08: Ich hoffe, dass sich da jetzt nicht schon langweilig kommen.

00:17:10: stillschweige in der Wiederruf.

00:17:12: Jetzt stelle ich vor das Scheidungsverfahren wird eingeleitet und bei Einleitung des Scheidung-Verfahrens

00:17:17: im

00:17:17: Schriftssatz sagt der später Verstorbene – und ich halte ausdrücke fest.

00:17:23: diese meine Einleitung des Schei-dungs-Verfahns ist kein stillschwegender Wiederauf meines Testaments.

00:17:29: Das heißt ich verbinde diesen Akt Nach den Erläutungen, gedeutet wird als stillschweigender Widerruf mit diesem nicht letztwillig formgerecht ausgedrückten aber doch ausgedrickten Fortgeltungswiln oder mit Untermaurung dass es sich hier nicht um einen stillschwiegenen Wiederaufhandel.

00:17:51: Aber wenn ich die Sichtweise des obersten Gerichts auf sie anwende, müsste man trotzdem zum selben Ergebnis kommen.

00:17:59: Das nützt nichts, das nützt nichts!

00:18:01: Der Fortgeltungs-Wilhe nach Siebenfünfundzwanzig muss formgerecht ausgedrückt werden... aber es wäre spannend, wenn wir mal so eine Sache verhalten

00:18:09: hätten.

00:18:09: Ja, ich muss auch wiederholen, wills jetzt nicht in die Länge ziehen und auf die letzte Folge verweisen.

00:18:14: Ich sehe das auch tatsächlich anders.

00:18:16: Und zwar der Legelatern, nicht den Legiferrender und ich glaube, dass der Weg über die hypothetische Auslegung es ohne weiteres zulässt das Beifeststellung eines derartigen Bewahrungswillens dem Andeutungserfordernis hervorragend genüge getan ist in dem Du ein Testament hast, in dem Der Ex-Partner einfach eingesetzt wird.

00:18:44: Das Problem entsteht ja nur dadurch indem man Die ganze Theorie baut unter anderem darauf auf, dass diese Fortsetzung eine neue Anordnung braucht.

00:18:58: Und ist ja in sich inkonsequent – wie wir das letzte Mal versucht haben herauszuarbeiten oder ich versucht habe – wenn es darauf ankommt ob der einen Fortsetzungswillen hat trotz Scheidung?

00:19:17: dann kann ja nicht der Wortlaut eines Testaments aus dem Jahr neunzehnt sechsundachtzig entscheiden, wo bewiesen würde.

00:19:27: Ansonsten wäre es dir auch wieder nicht bei der Vermutungsregel dass er damals keinen Willen dazu hatte.

00:19:32: also das ist dieses

00:19:33: Abstellen auf das Testament aus neunzen sechsohnachtzig ist den mehrfach in sich problematisch.

00:19:39: selbst würde man da irgendwie einen Fortgeltungswillen heraus kratzen.

00:19:44: Nach der Andeutungstheorie hätte ich größte Skepsis, dass der von irgendeiner Relevanz ist mit Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse.

00:19:53: Also das ist...

00:19:54: Ja aber mit der obersten und die höchste Ansicht sagt ja eben die tatsächlichen Verhältnisse schauen wir uns überhaupt erst an sind überhaupt erst dann relevant wenn dieses herauskratzendes besonderen Fortsetzungswillens gegeben wäre im Einstinktest.

00:20:14: Ich will damit sagen,

00:20:15: ich bin ein großer Freund der Form und das sind wir beide.

00:20:18: aber hier bringt meines Erachtens die Formgebundenheit kein größeres Maß an Rechtssicherheit als der freie Beweis.

00:20:26: und das ist folgendem Grund weil Fortgeltungswille, den man da eben vielleicht irgendwie findet im Testament von solcher Unsicherheit ist.

00:20:39: Weil er hier damals noch vollkommen abstrakt und losgelöst vom späteren Sachverhalt ist.

00:20:44: hingegen der Blick in den Sachverhalten zum Zeitpunkt nach der Ehescheidung natürlich ein viel konkreterer ist.

00:20:54: Nein ich muss nur betonen!

00:20:57: Und er ist vermeintlich und ich betone immer wieder dass er für Leider natürlich, wie soll ich sagen?

00:21:03: das einzig wahre kann doch nur sein zu sagen.

00:21:06: Das ist eine vermutungsregel oder wer immer du es bezeichnen willst und ein abweichender Wille geht vor.

00:21:13: okay wir brauchen eine andeutung im testament.

00:21:19: ok aber was fehlt ja und die haben er schon nicht.

00:21:24: etwas fehlt ist dann diese hypothetische auslegungen Und gleichzeitig statt der, die ausgeblendet wird, kommt dieser Zusatztatbestandserfordernis.

00:21:35: Wir brauchen diese gesonderte Aufrechterhaltungsanordnung mit Anteilung.

00:21:42: Es gibt sich ja auch die Nicht-Geltung nicht aus dem Testament sondern aus einem bewiesenen Sachverhalt.

00:21:50: zugegeben, ist nicht schwierig zu beweisen bei der Ehescheidung.

00:21:54: Das ist halt dann so.

00:21:56: aber schon schwieriger zu beweise bei der Lebensgemeinschaft, die werden ja oft solche Fälle noch kommen.

00:22:01: und wenn das Gesetz einem Sachverhalten etwas unterstellt nämlich dass er dafür spricht, dass der das Testament nicht mehr wollte Dann glaube ich muss man auch im Sachverhalte bin jetzt ganz untechnisch im Sach Verhalten nach Suchen dürfen ob es wirklich stimmt oder ob die Winns Haltung eine andere war.

00:22:19: Ich sehe nicht den Nachteil.

00:22:21: Weil der Vorteil, den du beschrieben hast für die Fälle wo es dann zutrifft... Dann ist er ja da!

00:22:26: Es ist auch schwer zu

00:22:28: beweisen der Fortgeltungssprache.

00:22:31: Weiter mit dir.

00:22:32: Du bist der Impresario.

00:22:36: Nein ich glaube wir haben diese Entscheidung, Verzeihung besprochen oder?

00:22:40: Ja weiter gehts in die nächste Entscheidung.

00:22:42: Was

00:22:42: ist die nächste bei dir?

00:22:43: Die nächste wäre zwei OB.

00:22:57: Wir sind über zwei Jahre oder zweieinhalb Jahre nach diesen ersten beiden Entscheidungen.

00:23:02: Also die Fragestellung wird neu, wenn man so will an den Oberstgierig zuverrangeschwemmen.

00:23:08: So und jetzt schauen wir uns das hier auch an.

00:23:10: Jetzt ist der Erdblasser, den es hier geht, im Jahr zwei tausend achtzehn verstorben.

00:23:14: Jetzt sind wir in Hitze, also die erste Entscheidung war in

00:23:17: Tirol, Salzburg und jetzt in Hitzi.

00:23:20: Also zweitausendachzehn stirbt der Erddblasser.

00:23:24: Es gibt die Adoptivtochter Und es gibt die frühere Ehegattin des Verstorbenen.

00:23:31: Die stehen sich einander gegenüber dann im Verfahren.

00:23:34: Wir kommen gleich dazu.

00:23:35: Beide haben nämlich Erbandrittserklärungen abgegeben.

00:23:40: So, es gibt ein Testament, bitte das Testament datiert aus dem Jahr... ...Mann, neunzehnt hundert achtund siebzig.

00:23:49: Ich sag nochmal mal zwei tausendachzehn verstorben.

00:23:51: wir haben einen Testament aus dem jahr... ...neunzehn

00:23:53: achtzig Jahre

00:23:54: vierzig Jahre vor dem Tod errichtet.

00:23:57: und was steht da drinnen?

00:23:59: Ganz interessant!

00:24:00: Da steht in mich drin zur Universal-Erbin meines gesamten Nachlases bestimme ich meine Lebensgefährtin.

00:24:09: Mit einer einzigen Ausnahme, und zwar mit der Ausnahme meiner Wohnung.

00:24:15: Ja was ist Lebensgefärdin?

00:24:17: Das sind die spätere Ehefrau-Mutterinnen.

00:24:18: Ja

00:24:19: ja ich wollte es jetzt einmal sagen!

00:24:20: Gut aber da steht eben Lebensgefärtin drin.

00:24:23: B J

00:24:25: B J

00:24:27: Die Lebensgefahrtin.

00:24:28: Also damals im neunzehn achtund siebzig im Zeitpunkt des Dermänzerrichtung unter letztwilligem Einsetzung zu alleine her bin war das noch bloß die Lebensgefährtin.

00:24:39: Später dann haben sie geheiratet, nämlich neunzehnneinundsebzig.

00:24:44: Ja genau, ich stelle noch kurz.

00:24:45: Neunzehneunzebzig haben sie dann geheirattet und dann kam es neunzen.

00:24:52: Dreierneunzig stimmt das?

00:24:56: Das ist die Adoption.

00:24:57: Wann kommt's denn zur Ehescheidung?

00:24:58: Siehst du das?

00:25:00: Neunzig!

00:25:01: Bitte?

00:25:02: Neuenzig!

00:25:03: Neunzig kommts zu Ehesscheidung.

00:25:07: So

00:25:09: Ich muss den Sachfall jetzt wiederholen.

00:25:10: Bitte wiederhol'n!

00:25:12: Ja na bitte, es ist gut, das weiß ein bisschen durcheinander... Aber

00:25:14: der Sachfall ist viel mehr James Bond-artiger BJ.

00:25:19: Wir sind im Jahr neunzehneunzebzig Der Christian Rablist acht Jahre alt.

00:25:24: Da hat unser späterer Erblasser eine erste Ehefrau.

00:25:30: Er ist noch mit jemand andern verheiratet Und die BJ ist schon seine Lebensgefährtin.

00:25:42: Und er sagt, meine Universalerben in seinem Testament ist meine Lebensgefährtin.

00:25:50: Was er zu damaligen Ehefrau sagt, wiss man nicht!

00:25:53: Okay?

00:25:53: Vierter Dezember, Achtund Siebzig.

00:25:56: Dann... Kommt zur Scheidung von dieser ersten Ehefrau, acht Monate später wahrscheinlich immer.

00:26:02: War das schon eine Scheidungsverfahren-Anhänge?

00:26:04: Keine Ahnung!

00:26:05: In den Neunzehnten ist er endlich geschieden.

00:26:10: Nein ja und in den Neuenzehnte heiratet er schon die neue.

00:26:12: Das heißt er wusste gleich geschrieben worden... Unsere BJ ist also Ehe Frau geworden.

00:26:20: So Achtung zu diesem Zeitpunkt gibt es ein Einjahre altes Testament in der die BJ Alleinerben ist mit dem Wimple Lebensgefährte.

00:26:32: Gut, jetzt sind die zwei verheiratet.

00:26:34: Happy happy happy, weniger happy nicht mehr happy gar nicht mehr weh es scheitert.

00:26:43: da hat natürlich von neunundsiebzig bis nineteenhundertneunzig immer in elf Jahre.

00:26:49: Die Ehe wird geschieden.

00:26:52: Selbstverständlich legt unser James Bond danach mehrere Jahre in Lebensgemeinschaft mit einer anderen Frau Rein aus zeitlichen Gründen nur losen Kontakt.

00:27:02: Rein aus Zeitlichen Gründe habe ich erfunden, mit unserer Budget-Nurlosen-Kontakt.

00:27:08: Okay?

00:27:09: So!

00:27:11: Sterben wir erst viel später, im Jahr zwei Tausend achtzehn.

00:27:14: Das heißt unsere Budget ist also eine ursprünglich Lebensgefährtin.

00:27:21: Dann wird sie als Lebensgefährtin Testamentserbin dann wird sie erhoben zur Ehegartin Dann kommt es zur Scheidung.

00:27:30: loser Kontakt.

00:27:33: Nächster Schritt, die BJ ist jetzt schon seit drei Jahren nicht mehr da... Er adoptiert irgendein glückliches Kind.

00:27:44: Die erste Antragstellerin sehr brusaisch Leider hat die keine Abkürzung.

00:27:52: So!

00:27:54: Und dann stirbt er, nämlich nicht in der Adoption.

00:27:58: Er stirbt im Jahr zwei Tausend Achtzehn.

00:28:00: Das sind fünfundzwanzig Jahre später oder?

00:28:03: Ja.

00:28:04: Fünfundzwanzig Jahre später ist es aus mit James Bond und das Adoptivkind sagt ich bin Erbe

00:28:11: aufgrund des Gesetzes.

00:28:12: Aufgrund

00:28:13: des Gesetzes.

00:28:14: Und jetzt

00:28:17: bin ich still.

00:28:18: Man streitet soweit ich sehe eigentlich nur über diesen Siebenfünftzwanzigen.

00:28:24: Die Adoptivtochter behauptet eben, dieses Testament sei aufgehoben.

00:28:32: Weil die zweifellos

00:28:35: geschieden sind.

00:28:35: Und jetzt geht es hier nicht mehr im Unterschied zu den zwei früheren Entscheidungen, die wir referiert haben und die Frage des Fortgeltungswillen, der dann bewiesen wird oder nicht bewiesen und formgerecht angedeutet ist?

00:28:51: Sondern es geht um eine andere Frage.

00:28:53: Es geht um die Frage ob der siebenfünfundzwanzig in seiner Rechtsfolge auch miterfaßt Fälle bei denen im Zeitpunkt der testamentarischen Begünstigung noch nicht jenes Familienverhältnis bestand, das dann später aufgelöst wird und das dann eben allenfalls zur Aufhebung dieser Letztwilligen Verfügung führt.

00:29:23: Das heißt kann die Ehescheidung, die dann später erfolgt ist führen dazu dass dieses Testament aufgehoben Obwohl er im Zeitpunkt der Testamentserrichtung die Begünstigung möglicherweise noch gar nicht verknüpft gewesen sein konnte mit der Ehe, weil sie ja noch gar nie verheiratet waren sondern bloße Lebensgefährten waren.

00:29:53: Also was ist in so einem Fall?

00:29:54: Diese Frage musste Oberste Gerichtshof entscheiden und er referiert sehr lange diverse Lehrmeinungen dies dazu eben publiziert gab und schließt sich dann der Meinung übrigens vom Professor Welser an.

00:30:14: Und sagt ihm ein Ergebnis, dass darf ich gleich sagen wie folgt das konkrete Motiv einer Moment.

00:30:25: Die besseren Gründe sprechen somit gegen eine teleologische Reduktion von sieben und zwanzig, was es nämlich wäre wenn man so frühere errichtete letztwillige verfügungen hier nicht in den sieben fünfundzwanzig einbezogen sehen möchte.

00:30:40: das konkrete Motiv einer unter dieser Bestimmung fallenden letztwilligen Verfügung ist daher auch dann irrelevant, wenn der Erblasser sie vor Begründung der später aufgelösten Ehepartnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.

00:30:55: Nur zur Klarstellung ist festzuhalten dass auch verfügungen voreingehendes Familienverhältnisses theoretisch eine gegenteilige Anordnung im Sinne von siebenfünfundzwanzig enthalten können.

00:31:08: dafür müsste in der Verfügung aber zumindest angedeutet werden.

00:31:11: und so weiter und sofort.

00:31:13: Das ist also die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die im Ergebnis eben bedeutet.

00:31:18: Auch diese schon vor Ehe errichtete letztwillige Verfügung ist aufgehoben nach siebenfünfundzwanzig durch die später erfolgte Ehescheidung und darüber können wir jetzt noch einiges diskutieren.

00:31:33: Es ist ein

00:31:34: bisschen differenzierter doch wenn ich das nur ergänzt darf.

00:31:38: Bitte!

00:31:39: Du hast da zwei Fragen.

00:31:44: Die erste Lautet ist diese Bestimmung anwendbar auf Testamenten, die

00:31:50: vor

00:31:51: Begründung dieses Verhältnisses errichtet wurden.

00:31:59: Wenn man das theoretisch verneint wie manche in der Literatur dann stellt sich die folge Frage nicht die du dann als Lösungsgesierter hast, pardon?

00:32:13: Nämlich für all jene die sagen Es ist auch anwendbar auf verfügungen vor Begründung des Verhältnisses.

00:32:23: Da gibt es dann diese Meinung, die sagt ich vertrete Mittellösung, die da lautet Ich lasse für diese Fälle den Beweis zu dass das Motiv für das Testament nicht die künftige Begründen des Familienverhältnisses.

00:32:44: Und

00:32:44: der Oberste sagt, das ist vielleicht überzeugend.

00:32:46: Das machen wir aber nicht aus Sicherheitsgründen.

00:32:48: Also es sind irgendwie so zwei Positionen die davon abgesehen hält daran fest, weil du gesagt hast, das spielt keine Rolle an sich schon.

00:33:00: Es ist halt nur fast undenkbar natürlich nämlich ob dieser Fortsetzungswille da angedeutet ist oder nicht.

00:33:06: und das ganze Ja.

00:33:13: Ich finde den Sachverhalt insofern

00:33:16: nicht

00:33:17: so abhanend, ich hätte ihn gerne anders gehabt.

00:33:18: Der Sachverhalten ist nicht der reine Sachverhalte dieser Grundfrage weil ja in dem Sachverhält hier den Testament errichtet wurde als die sehr wohl in einer gesunden

00:33:29: Gezielungszeit.

00:33:29: Man hätte ja sagen können selbst wenn man hier in diesem Fall sagen würde Die Regelung zur Ehe-Ehescheidung ist hier nicht anzuwenden, denn die waren noch gar nicht verheiratet Dann hätte man ja zumindest sagen können, die hatten aber zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung schon eine Lebensgemeinschaft und die wurde dann irgendwann während der Ehe spätestens mit Ehescheidung aufgelöst.

00:33:53: Dann hätt ich das Testament hier auch damit wegbekommen.

00:33:56: also auch ohne diese spezifische Fragestellungen hätte ich das Testament aus diesem Grund weg bekommen nach siebenfünfundzwanzig.

00:34:05: Aus welchem Grund?

00:34:06: Im Zeitpunkt der Testamentserrichtung waren die ja nicht verhältnislos.

00:34:10: Die haben hier schon eine Lebensgemeinschaft gehabt,

00:34:13: d.h.,

00:34:13: man hätte gar nicht den komplizierten Weg mit der Ehescheidung.

00:34:16: Das

00:34:17: ist ein besonderer Fall, was wir jetzt auch umdrehen können, weil ich überhaupt zu einem formal- juristischen Begriffsjuristen Automaten knäcke, Und ich sage jetzt, die Norm kommt unmittelbar zur Anwendung Knöcke-die-Knöcke.

00:34:31: Die waren in einer Lebensgemeinschaft... ...die wurde dann aber leider aufgelöst durch den Ehrschluss und damit ist schon damals wieder rufgewiesen.

00:34:38: Edgy Beach?

00:34:40: Was sagst du hier?

00:34:42: Na ja!

00:34:42: Aber da gehst Du auch damit drüber schon.

00:34:44: Ja, wenn Du so wirklich

00:34:45: so gerne... Warum

00:34:47: mache ich mich darüber lustig?

00:34:48: Ich wiederhole immer wieder weil dieser sevenhundertzwanzig von der Rechtsprechung unter Literatur so gedeutet wird dass er in bestimmten Konstellationen nicht die Erforschung des wahren Willens des Storbenen zulässt, nämlich wie natürlich hier.

00:35:09: Wenn in der ursprünglichen Anordnung dieser vermeintliche Fortsetzungswille nicht angedeutet ist kann es nicht einmal den Gegenbeweis führen.

00:35:15: das finde ich ganz erstaunlich.

00:35:17: aber jetzt

00:35:19: und natürlich der Grundfall ist ja eben dann in dem Grundfall Testament vor.

00:35:25: Bleiben wir doch jetzt kurz bei dem Grundfall, der hier gar nicht entschieden wurde.

00:35:29: Ich setze eine Person zu meiner Alleinerbinein die ihr sie nicht gern mag.

00:35:38: So freundliche Nachbarin

00:35:40: ist?

00:35:40: Nein, das sind meine Schulfreunde, die kenne ich seit vierzig Jahren.

00:35:45: Diese Total-Suppi.

00:35:47: Ich bin sechzehnmal geschieden und habe mit Frauen aufgegeben.

00:35:57: Vier Jahre später tausendmal berührt, tausenden Mal ist nichts passiert.

00:36:05: Wie kennst du das Lied?

00:36:06: Tausend und eine Nacht!

00:36:08: Und es hat Zoom gemacht.

00:36:11: Entwickelt sich aus dieser Dingsdanks-Dungs eine Lebensgemeinschaft unter Ehe und die was nicht war so alles.

00:36:22: Danach zehn Jahre später kommt man drauf – eigentlich war das doch ein aufgewärmtes Subben – Die Ehe wird wieder geschieden.

00:36:29: Wie sollte ich auf die Idee kommen, in einem Testament das ich damals gemacht hatte als sie ja nur meine Schachpartnerin war?

00:36:41: Überhaupt dann das ganze künftige Zudeck.

00:36:43: Ich habe da obersteglich subzitiert auch die Ansicht vertreten.

00:36:48: Vertrete Auffassung also ich vertrete auffassung dass es für die Anwendung von sieben Fünfundzwanzig darauf ankomme, ob die Ehr der Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Verfügung in einer Weise absehbar das ich den letztwilligen verfügen bereits entscheidend motivieren konnte.

00:37:03: Aber natürlich!

00:37:04: Das führt dann natürlich, das ist halt nicht so eine typisierende Sichtweise wie dass da Oberste Gerichtshof hier gerne haben möchte.

00:37:12: Aber das scheint mir schon entscheidend bei der Sachverhalt wenn er so ist wie bei dir also ein ganz reiner schöner Sachverhalt in Abgrenzung zu Lebensgemeinschaft und Ehescheidung.

00:37:22: Dann bitte Entschuldigung warum sollte plötzlich es gibt diese letztwillige Verfügung in der das Motiv der Ehe Ehescheidung und so weiter.

00:37:31: Das kann überhaupt nicht angelegt sein, wenn wir so eine reine Sache

00:37:34: machen.

00:37:35: Ja?

00:37:35: Es war es nicht!

00:37:36: Jetzt kommt später zu einer Lebensgemeinschaft oder zu einer Ehe und plötzlich rückblickend bekommt jetzt dieses Testament ein neues Motiv eingebaut, das dann relevant wird, wenn es dann so ehescheidet...

00:37:52: Lass mich noch einmal betonen worauf ich hier da immer herum hacke der Vortrag dieser weiblichen Person.

00:38:01: Ich kann beweisen, er wollte es später so.

00:38:07: Er hat das hunderten Leuten erklärt.

00:38:10: Leider war ein Kartopiorist und hat nicht das gemacht was ihm der Dschugel gesagt hat, macht das ganze Testament noch einmal.

00:38:17: Schreib's nachher mal ab!

00:38:18: Das hat er nicht gewusst.

00:38:20: Diese Beweisführung wird nicht zugelassen Und dass I do not understand.

00:38:29: Das kannst du eigentlich nämlich nur meines Erachtens dann wirklich gut argumentieren, wenn du sagst nein es geht nicht um die Testamenterrichtung.

00:38:39: Es geht nicht darum die Ehe der Lebensgemeinschaft sondern wir blicken nur auf diesen der Auflösung der Lebensgemeinschaft auf diesen Akt, der Einleitung des Scheidungsverfahrens und sagen... Aber

00:38:51: warum ist da nicht der Gegenbeweis des Willens zulässig?

00:38:54: Nein, aber dann könnte man auch jetzt für unsere Fälle diese Altfelle sagen.

00:38:57: Das ist so ein starker Bruch des Verhältnisses zwischen dem beiden Perse ... Ja!

00:39:03: Aber so sieht es ja da oberste

00:39:05: Gerichtshof

00:39:06: eben gar nicht.

00:39:07: Und wenn ich sage das ist eine Auslegungsvorschrift dann ist das ganz eigenartig.

00:39:13: Vor allem weil du ja in diesen Fällen, wenn du die Altfälle... und jetzt blenden wir es nochmal kurz den von dir wingierten Sachverhalt ein.. Wenn du solche Fälle betrachtest und wenn du diese auch einbeziehst in sieben und zwanzig muss man ihr eines ganz klar sagen.

00:39:32: geradezu undenkbar, dass hier der Fortgeltungswille angedeutet wird.

00:39:36: Wir sollen das auch anteilen.

00:39:37: Ich bin froh es wir dann irgendwann nochmal heiraten werden, woran ich gar nicht glaubt, weil ich Kandy kaum... Also ich meine, das ist schwierig!

00:39:46: Ich möchte einen Punkt in der Entscheidung aber sie ist eine ganz wesentliche und sie ist nicht damit zu rechnen, dass da irgendwie sich was änderte.

00:39:55: Der Obersegericht so war die ja schon mehrmals daran festgehalten.

00:39:59: Ein Punkt der Entscheidungen, den habe ich markiert, den finde ich sehr interessant Stellt ihr jetzt tatsächlich vor die Einsetzung der Freundin?

00:40:08: Okay, wir hatten das schon einmal in der Vorverletzung.

00:40:11: Die Einsetzung meiner liebenplatonischen Freundin.

00:40:13: keine Lebensgemeinschaft, keine Ehe gar nichts aber eine... eine... mir ein Fallout.

00:40:23: die Beziehung zu bricht.

00:40:24: man versteht sich nicht mehr und er vergisst das Testament.

00:40:26: oder dass irgendwie oder wir wissen es einfach nicht aus irgendwelchen Gründen.

00:40:30: nein wir wissen's dann schon er vergiss das Testament.

00:40:36: Das siebenhundzwanzig wäre unzweifelhaft nicht anwendbar, weil die nicht verheiratet waren zu keinem Zeitpunkt und keine Lebensgefährten war.

00:40:48: Dieser Sachverhalt ist übrigens total wichtig und wir kommen gleich drauf immer dann wenn ungleichs Sandilemsgefährte gewesen oder nicht.

00:40:59: Das ist ja auch eine Frage, die uns jetzt gleich beschäftigen wird.

00:41:02: Und da findet sich in der Entscheidung dieser Hinweis und daran zieht ver-sechsunddreißig dass man in diesen Fällen womöglich mit dem fünfhundertzeihundsiebzig doch weiter käme.

00:41:17: Er schreibt letztwillige verfügungen zugunsten einer Person werden regelmäßig darauf beruhen, ich meine das ist jetzt Philosophie vom Obersten Gerichtshof, er resoniert.

00:41:27: Das ist nicht fallbezogen.

00:41:30: Er löst nicht den konkreten Fall damit, sondern er überlegt halt, werden regelmässig darauf bezogen dass eine Beruhung, dass eine nahe Beziehung zwischen dem Airblasser und dem Bedachten besteht?

00:41:41: Und der Airblaser mit dem Fortbestehen der Beziehungen rechnet.

00:41:47: Damit wird bei endgültigem Wegfall der Nahe-Beziehung ein Motiviertum um siehntes Fünfzehn-Siebzig vorliegen, wenn dem Gegner der Beweis gelingt dass die Nahebeziehung das einzige Motiv für die Verfügung war oder zumindest kein anderes wesentliches Motiv übrig bleibt.

00:42:08: Das heißt für diese Konstellationen ist zerpricht eine Beziehung und damit meine ich jetzt nicht unbedingt deine Lebensgemeinschaft, muss man immer diesen Fünf-Zweiund-Siebzig als Bekämpfer der Anordnung im Auge halten.

00:42:27: Da geht schon was!

00:42:29: Und da kommen es zu den nächsten Entscheidungen – wir wissen doch mal schon bei den Lebensgemeindschaftsentscheidungen sind wo das nämlich nicht mehr aufgenommen wurde von den Parteienvertretern wahrscheinlich sondern alle immer noch diesen Sieben-Zwanzig fokussiert sind.

00:42:42: Ist ja schon die nächste Entscheidung?

00:42:45: Ja, ich war jetzt so in Gedanken.

00:42:47: Wenn du einen hast...

00:42:48: Nein, nein, nein!

00:42:49: Ich bin es gar nicht zufrieden.

00:42:53: Zwei OB-Ans, sieben drei aus ein und zwanzig M...

00:42:56: Schildest du mal den Saft?

00:42:57: ...fünfundzwanzigster,

00:42:58: elfter... ...zweitausendeinundzwantzig.

00:43:03: Das ist schon... Die kennst du so gut?

00:43:05: die Entscheidung?

00:43:06: Ich glaube schon.

00:43:08: Also das waren Lebenswerte... Frage, frage ich ob die Lebensgefährten waren in dem Fall?

00:43:13: Ja und zwar ist es so nicht.

00:43:15: Also da gibt es eine letztwillige Verfügung.

00:43:22: Moment, das ist schon noch ganz kurz.

00:43:23: Zwei-tausend siebzehn verstirbt der Airblasse also auch gerade das Siebenfünfundzwanzig anwendbar ja.

00:43:33: So und da gibt's eine Ex Lebensgefärtin.

00:43:39: Ja, wir waren jetzt im Punkt ja da in einem Oktober schreiben.

00:43:43: Oktober-Zwischen-Fünfzehn datierten Schreiben das vom Erbler es unterschrieben ist sagt er Es ist mein letzter Wille dass meine Lebensgefährtin diese zwei Eigentumswohnungen nach meinem Ableben erbt.

00:43:59: Das geht sicher um hunderte Millionen Euro Vorarlberg, das ist Sauter ja.

00:44:05: Also zwei, nein nicht hundert Millionen, sondern zwei Hektar-Sohnungen... Man muss dazu

00:44:08: sagen, Entschuldige, dass ich das jetzt noch kurz nach von nineteen vierund neunzig bis zweitausendsechzehn und innerhalb dieses Zeitraums ist das was du jetzt gesagt hast verfügt worden nämlich zwanzigfünfzehnt haben der Verstorbene und diese Dame in einer Beziehung gelebt wie es heißt.

00:44:27: und es ist jetzt die Frage was das für eine Beziehungswahl?

00:44:32: Also, das ist ein Vermächtnis dieser letztwillige Verfügung.

00:44:36: Sie soll also diese Eigentumswohnungen mit Garageplätzen bekommen und das heißt wir haben hier keine erbrechtliche Frage sondern es ist eine Vermähtnisfrage.

00:44:46: Es wird nämlich letztlich den Töchtern die Verlassenschaft eingeantwortet dem auch einen Erbtellungsübereinkommen.

00:44:53: Eine davon bekommt die Eigentumswohnungen ... flattert dann bei der einen Tochter ein Rechtsanwalt schreiben ein.

00:45:06: Der Rechtsanwaltsvertritt diese Dame, die da aufgrund dieser Verfügung aus... ...zweitausendfünfzehn die Eigentumswohnungen hätte bekommen sollen und sagt bitte... ...Harausgabe der Eigentumswohnungen an meine Mandantin?

00:45:22: Aufgrund des Vermächtnisses!

00:45:24: Und was macht jetzt die Tochter?

00:45:29: Die erbringt ein, eine negative Feststellungsklage gerichtet darauf.

00:45:36: Das festgestellt werden möge dass dieses Schriftstück diese letztwillige Verfügung ungültig rechtsunwirksam ist.

00:45:43: und in Evento das die Beklagte also diese Dame die irgendwie zusammengelebt hat mit dem Vater.

00:45:52: Keine Ansprüche, hier hinsichtlich der Eigentumswohnungen

00:45:58: hart.".

00:45:59: Ja aber lassen Sie uns jetzt nicht zerspragen mit der prozessualen Frage?

00:46:01: Nein das lasst man doch nicht in Hochspannen... Lass

00:46:03: mal die weg!

00:46:04: Das ist für Feindspitze spannend wie es dazu gekommen ist.

00:46:08: Es gibt unterstellen wir eine letztwillige Verfügung also eine Vermechnisse zugunsten dieser Person.

00:46:16: die gesetzlichen Erbinnen sagen, das ist aufgehoben.

00:46:20: Die wahren Lebensgefährten.

00:46:24: und im Juli, so steht es im Sachwald, kam es zum Streit.

00:46:30: Im Zuge dessen hat sich dem Herblass einen Ring und den Garagenöffner zurückgegeben und danach gab es seit Jahr zwei Tausend Sechzehn also nicht zu lang bis Zwei Tausende Siebzehn keinen Kontakt mehr.

00:46:44: eine sehr, sehr spannende Sachverhalte eigentlich.

00:46:47: Und die sagen, die gehen also voll auf sieben, fünf und zwanzig.

00:46:51: Sie sagten...

00:46:53: Also sie erwähnen nicht diesen Fünf, Zwei-und-Siebzig.

00:46:55: Lass mal denen jetzt zustehen für den Feinspitze!

00:46:57: Es geht nur um sieben und zwunzig.

00:46:59: Plötzlich konzentriert sich das Streit darauf, waren die Lebensgefährten dann käme der Sieben und Zwanzig zur Anwendung?

00:47:09: Und das Koalizil oder sonst alles wie fünftere Unwirksamkeit?

00:47:13: Oder waren sie es nicht?

00:47:15: und jetzt kommt... Und

00:47:15: Sie sagt dem Moment, wir sind gar nicht im SIEBEN-FÜM-UNZWANZIG.

00:47:19: Wir waren ja nie lebensgefährten.

00:47:21: Und um diese Frage geht es, dann waren das überhaupt lebensgeferte?

00:47:25: Sieben im sieben für uns... Die

00:47:26: sagt, das war nicht sieben-fünfundzwanzig und denkt sich vielleicht warum.

00:47:29: man macht so einen den fünfzehn-seventig.

00:47:33: Dann wird eben auf der Sachfallsebene und da wäre ich jetzt dafür... Soll

00:47:37: ich das vorlesen?

00:47:37: Naja

00:47:38: erst Zeitgründen, ich weiß es nicht.

00:47:40: Die Zeit haben wir doch.

00:47:41: wie

00:47:41: weit sind wir?

00:47:42: Wie weit sind die?

00:47:42: Das ist schon interessant was...

00:47:44: Ja ok, zehn Minuten haben wir noch.

00:47:46: Also erzähl mal Sie gehen da an und es ist so bibington!

00:47:49: Dann mach Du eine Kurzfassung davon.

00:47:52: Die haben irgendwie halt zusammengelebt aber die Frage war halt wie intensiv das war?

00:47:56: Ich finde es eben auch so, das ernerviert mich eben auch ja dass wir dann die Lösungen in diesen Fällen finden indem uns irgendjemand sagt nämlich wir als Rechtsordnung es kommt jetzt darauf an ob sie Lebensgefährten waren oder nicht Und das müssen wir jetzt miteinander erklären.

00:48:13: So, und die tun seit fünfzehn Jahren dann die miteinander was tun sie

00:48:19: da?

00:48:19: Also Sie wohnen während der Dauer Ihrer Beziehung niemals zusammen und sie wollten auch nie zusammenziehen.

00:48:27: Sie hatten jeweils eine eigene Wohnung, führten den Haushalt nicht gemeinsam kein gemeinsames Konto.

00:48:32: Sie beteiligten sich nicht wechselseitig an den Haushaltskosten.

00:48:35: zwei bis dreimal die Woche haben sie einander besucht und übernachtet.

00:48:39: Nicht so abtun, wir miteinander kuschelten im Jahr.

00:48:42: Das

00:48:42: weiß ich ja genau, übernachtet steht da, bleibt dann festgelackt.

00:48:46: Das

00:48:46: ist aber nur festgestellt über Nacht.

00:48:48: Entschuldige das ist wichtig.

00:48:50: Anfangs nur einmal jede Woche Soweit beim Haushalt, also als ich die Wäsche machte.

00:48:56: Ich überspringe ein bisschen.

00:48:58: wenn die Beklagte und der sehr hausbezogene Airblasser einander trafen gingen sie zusammen spazieren hörten Musik unterhielten sich.

00:49:06: gelegentlich unternahmen sie auch Tagesausflüge.

00:49:11: vorwiegend blieben sie über zu Hause.

00:49:13: Sie waren nie gemeinsam auf Urlaub... Das

00:49:14: finde ich hart!

00:49:15: Nie gemeinsam auf Urlaub, finde ich schon.

00:49:17: Er war

00:49:17: aber auch sehr hausbezogen übrigens.

00:49:19: Da ist eine wichtige Feststellung gelungen die Hausbezogenheit, die eben dann dazu führen wird dass man sagt na gut die haben halt nicht zusammen gewohnt weil er war so haus bezogen die waren halt nie auf urlaub bei was er haus bezogen.

00:49:32: also die haus Bezogenheit ist eine super Geschichte.

00:49:35: Gut!

00:49:36: Super Geschichte, super, super.

00:49:38: Der Ehrblass und die Beklagte hatten so lange eine sexuelle Beziehung, bis dies dem Erblasser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war.

00:49:51: Der Erblaser stellte die Beklagte stets als seine Lebensgefährtin vor

00:49:56: und das ganze über zwölf Jahre.

00:49:59: Und das sieht tatsächlich, dass hat mich ihn nerviert.

00:50:02: Dass man darüber Beweisverfahren führt und dann tut mal lang und breit philosophieren was eine Lebensgemeinschaft ist nicht?

00:50:08: Und dann kommt da oberste Gerichtshof jetzt bin ich ausnahmsweise flapsig dazu das unter berücksichtende Umstände blablabla ist die Wertung sachgeregt das hier eine Lebens Gemeinschaft vorliegt Was interessant ist für die Feinspitze diese im Gesetz nicht definierte Lebensgemeindschaft die hier im Sinne eines Bewegelungssystems an verschiedenen Kriterien anknüpfen.

00:50:28: Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschöpfe...

00:50:31: Wirtschaftsgemeinschef... ...wirtschaftsgemeinschaft

00:50:33: ist ein bewegliches System.

00:50:35: Und bei der Oberste Gerichtssophie noch dazu sagt auch ein wesentlicher Aspekt Zeit, dass sie als Lebensgefährtin bezeichnet wurde?

00:50:41: Das

00:50:42: wollte ich jetzt sagen!

00:50:44: Da wollte ich hinaus und das ist das Wichtigste, glaube ich, an dieser Judikaturlinie dass er im Ergebnis wohl sagt, es geht um den Lebensgefährten im Sinne dieser Norm.

00:50:56: Und hier ist eine Nicht... Es gibt zum Noaßen in der Bezeichnung unwesentliche Bedeutung vielleicht sogar die wesentlichen Bedeitung hat dabei jene wie die im Testament oder deren Testament bezeichnet.

00:51:09: Aber das ist ganz interessant!

00:51:11: Weil eigentlich muss natürlich wenn ich sage, ich leite daraus Eine entsprechend relevante Motivation des Erblassers für seine letztwillige Begünstigung ab, dann muss hier natürlich mehr als die objektiven Umstände ganz entscheidend sein wie seines subjektive Sichtweise der Beziehung ist.

00:51:34: Nämlich ob er sie als Lebensgemeinschaft wahrnimmt.

00:51:38: Wobei ich jetzt noch dazusagen muss Christian das sagen wir zu schnell.

00:51:42: aber was heißt das eigentlich?

00:51:44: Da setzt er wieder voraus dass er weiß, was eine Lebensgemeinschaft ist.

00:51:50: Es ist irgendwie ein bisschen komisch oder?

00:51:52: Ja ich bin wieder so.

00:51:53: Das ist ein Fall wo ich wieder sage der Sachverhalt, obwohl es war nicht lang ja das ist eine Jahr nehmt ihr die Schlüssel ab sie streiten vor der Garage du Schlechte oder wie auch immer was Sie geredet haben Und schon ist alles umgeworfen für ein Ja, okay.

00:52:10: Die nächste Entscheidung machen wir die vielleicht noch.

00:52:12: Wir werden nicht fertig mit allen Entscheidungen aber die finde ich sehr spannend, die da kommt dann mit den Lebensgefährten.

00:52:17: Machen wir die kurz.

00:52:18: Zwei OB-Cinundneunzig aus zweiundzwanzig M. Sechsterneunte zweitausend zwanzwanzig.

00:52:24: hier war nämlich der Obersteggericht

00:52:26: aus meiner

00:52:27: Sicht total konsequent, aber schon harte.

00:52:32: Eine harte Entscheidung weil ich mein wie war das da?

00:52:41: Er hat testiert, das war im Jahr zwei, siebzehn Jahre vom Tod.

00:52:45: Da hat er Sie eingesetzt, nämlich eine Person die Erstantragstellerin, die als Lebensgefährtin bezeichnete.

00:52:55: Okay?

00:52:55: Im Testament von Zwei-Tausendzwei Und jetzt bitte!

00:52:59: Also nochmal... Das steht nicht wie alt oder doch?

00:53:06: Die beiden lernten sich in den Achtzigerjahren kennen.

00:53:10: Im Neunzehntejahr, die sind sie in eine Beziehung eingegangen.

00:53:16: Sie war in Tirol, er ist ein Niederösterreicher.

00:53:18: Tiroll und Niederöstereig gibt es verschönere, ich bin Ursprünger Niederösterreich.

00:53:22: Also zwei Länder vereidigen sich.

00:53:25: Zärtliche Liebe!

00:53:27: Sie besuchen sich regelmäßig sechs Monate im Jahr, sinds miteinander.

00:53:31: Zertlichkeiten... Alles was dazu gehört, ich les jetzt nicht alles vor aber alle Elemente sind erfüllt Und dann wird der und sie einfach so wie es im Leben leider ist.

00:53:44: Alt, gebrechlich, Knieoperation, Schlaganfall... Man wird gaga!

00:53:53: Ja?

00:53:53: Und wie war das da?

00:53:55: Wir überspringen jetzt im März von Jahr zwölf.

00:53:59: Sie organisiert eine vierundzwanzig Stundenpflege.

00:54:20: Bis zum Schlaganfall telefonierten die beiden täglich miteinander, danach zeitweise gar nicht und letztlich etwa einmal im Monat.

00:54:28: Dann, aus dem Jahr im Jahr zwei Tausend, kam es zu einem Treffen.

00:54:37: Er erkannte sie zunächst nicht und war dann aber rasch und der Freude übergekommen.

00:54:43: Sie selbst empfand eine tiefe Verbundenheit zu ihm so.

00:54:48: Und sie beruft sich aufs Testament und wird nachher verlieren.

00:54:53: Aber hat sie versammelt die Unterinstanz?

00:55:01: Erstinstanz verliert sie Rekursgericht gibt ihm Rekursefolge und stellt ihr Erbrecht fest.

00:55:12: Und zwar mit der Argument, da wollten die sie retten dass die Lebensgemeinschaft noch nicht aufgehoben worden sei weil sie noch nicht das aufgehoben betrachtet wurde.

00:55:22: und da geht dann der Oberste Gerichtshof Messer scharf mit der zweiten Instanz ins Gericht und führt hier eben Erdeutete die Festgestellungen so, dass hier eben die Lebensgemeinschaft aufkommt.

00:55:37: Und ich finde das ist schon ein hartes...

00:55:42: Ein ganzes Leben miteinander verbracht!

00:55:45: Auch zunächst häufige Telefonate und dann ein sechs Jahre später erfolgt der Besuch von mir um daran nichts zu ändern.

00:55:52: Beides sind keine Kriterien für eine Lebensgemeinheit.

00:55:55: deren gesonderte Berücksichtigung würde die Grenze zu einer Freundschaft völlig verschwingen

00:55:59: lassen Kann man sich

00:56:02: kaum vorstellen,

00:56:04: dass er wirklich nicht mehr wollte das der Lebensmensch

00:56:08: erbt.

00:56:10: Irgendwie wenn man so den Sachverhalt liest

00:56:14: und jetzt komme ich abschließend darauf zurück ein Plädoyer dafür in die Zukunft.

00:56:20: ja das wird sich jetzt nicht ändern aber vielleicht gibt es einmal in der nächsten Generation eine Möglichkeit dass man diesen sevenhundert fünfundzwanzig vielleicht doch noch einmal sich neu hernimmt und entgegen des vermeintlich zwingenden Wortlauts und der Hinweise in den Materialien, die ja alle insgesamt nicht wirklich schlüssig ein schlüßiges Bilder geben.

00:56:45: Diese Bestimmung einer Deutung zuführt, die irgendwie auf der Hand doch liegt oder?

00:56:52: Es ist eine Vermutung unter Gegenbeweises zulässig.

00:56:55: Okay, so wie immer in unserem Testamentsrecht muss das Ergebnis irgendeine Andeutung in der letztwilligen Verfügung haben finden.

00:57:08: Aber das Ergebnis würde eben heißen in diesen kritischen Fällen

00:57:13: wo

00:57:14: deren weiterhin wollte dass der Ex-Partner Erbe ist, dass er ja eher Erbe eingesetzt Und nicht dieses künstliche, der aufrecht Erhaltungsanordnung an die man gar nicht denkt gedacht hat.

00:57:30: Die ist leider nicht angedeutet oder nicht angedeutet.

00:57:32: Andreas, wie siehst du das?

00:57:34: Sehe ich auch so.

00:57:35: Haben wir glaube ich gut herausgearbeitet!

00:57:37: Ich danke dir sehr!

00:57:38: Schön

00:57:38: wars!

00:57:40: Wir werden den Sieben und Zwanzig wiederaufnehmen aber in ferner Zukunft.

00:57:44: Ja jetzt

00:57:44: sind wir so weit durch!

00:57:46: Jetzt nächstes Mal machen

00:57:46: wir ganz was!

00:57:47: Schön

00:57:48: war's!

00:57:48: Danke dir!

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