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#26 Das Pflegevermächtnis (2)

#26 Das Pflegevermächtnis (2)

54m 7s

Wir setzen die Überlegungen zum Pflegevermächtnis fort und arbeiten auch alternative Anspruchsgrundlagen heraus.

#25 Das Pflegevermächtnis (1)

#25 Das Pflegevermächtnis (1)

50m 56s

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 hat mit dem gesetzlichen Pflegevermächtnis ein neues Rechtsinstitut geschaffen.
Bestimmte Personen erhalten unter bestimmten qualitativen und quantitativen Voraussetzungen nach dem Tod einen Anspruch auf eine Entlohnung für die geleistete Hilfe und Unterstützung.

#24 Der Kollisionskurator

#24 Der Kollisionskurator

53m 31s

Der Kollisionskurator ist ein weithin unbekanntes 'Wesen, das im Dschungel des Verlassenschaftsverfahrens öfter auftaucht als man denkt.

#23 Die Schenkung auf den Todesfall

#23 Die Schenkung auf den Todesfall

51m 38s

Fragen über Fragen stellen sich zu diesem klassischen Rechtsgeschäft auf den Todesfall. Am Ende sogar jene, warum mit Blick auf Alternativen dieser Weg überhaupt noch gewählt wird.

#22 Wir kaufen eine Eigentumswohnung

#22 Wir kaufen eine Eigentumswohnung

54m 10s

Gemeinsames Wohnungseigentum führt zu geradezu stupiden Konsequenzen im Falle des Todes eines Miteigentümers.

#20 Hinzu- und Anrechnung - Vorschuss oder Schenkung

#20 Hinzu- und Anrechnung - Vorschuss oder Schenkung

51m 27s

Bestimmte Rechtsgeschäfte unter Lebenden beeinflussen den Pflichtteil. Die Regeln ihrer Hinzu- und Anrechnung sind äußerst kompliziert. In dieser Folge wird ein erster Blick darauf geworfen.

#19 Die verblüffende Bemessung des Pflichtteils

#19 Die verblüffende Bemessung des Pflichtteils

54m 51s

Die Pflichtteilsquote ist rasch geklärt. Viel schwieriger ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Im Verlassenschaftsverfahren warten hier einige Überraschungen.

#18 Die schwierige Enterbung

#18 Die schwierige Enterbung

50m 19s

Enterben will gelernt sein. Es bedarf eines kühlen Kopfes und der umsichtigen Beratung.

#17 Die herausfordernde Erbunwürdigkeit

#17 Die herausfordernde Erbunwürdigkeit

58m 36s

Die allzu böse Tat beseitigt die Erbfähigkeit. Die Regelungen sind diffizil, die gerichtliche Klärung üblicherweise belastend.