#39 Schenkungen aus dem laufenden Einkommen vermeiden die Pflichtteilslast
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
In der zweiten Folge wird es ein wenig komplizierter - eine Faschingsfolge !
Dieses bedeutsame Rechtsgeschäft verlangt von allen Beteiligten besondere Umsicht und Vorsicht
Text: Der Rückblick auf den 2. österreichischen Erbrechtstag führt uns zum Vortrag von Senatspräsidenten Musger. Es zeigt sich: Sogar ein Vergleich ist im Bereich des Erbrechts besonders kompliziert
Das Bestandrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht - hier lohnt weiteres Nachdenken.
In dieser leicht beschädigten Folge geht es um die Schwierigkeiten, einem Minderjährigen/einer Minderjährigen ein Zinshaus zu schenken oder zu vermachen.
Mit § 591 ABGB hat der Gesetzgeber dem Verfasser des fremdhändigen Testaments die Möglichkeit genommen, auf Grundlage dieses Testaments zu erben. Das ist eine bemerkenswerte Abweichung vom alten Recht, deren Bedeutung bisher noch nicht realisiert wurde.
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