#42 Lebensversicherung: Wem steht der Anspruch im Todesfall zu? (2)
Die zweite Folge sucht nach Verbesserungen auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit.
Die zweite Folge sucht nach Verbesserungen auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit.
Der Anspruch aus einer Lebensversicherung kann, muss aber nicht Teil der Verlassenschaft sein. Es stellen sich Fragen über Fragen.
Moral, Mathematik und Pflichtteilsrecht - und ein Paragraph, der in der Praxis mehr Sprengkraft entfaltet, als sein Wortlaut vermuten lässt.
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
In der zweiten Folge wird es ein wenig komplizierter - eine Faschingsfolge !
Dieses bedeutsame Rechtsgeschäft verlangt von allen Beteiligten besondere Umsicht und Vorsicht
Text: Der Rückblick auf den 2. österreichischen Erbrechtstag führt uns zum Vortrag von Senatspräsidenten Musger. Es zeigt sich: Sogar ein Vergleich ist im Bereich des Erbrechts besonders kompliziert