#53 Wenn sich der letzte Wille ändert: Irrtum & geänderte Verhältnisse

Shownotes

Was passiert, wenn ein Testament errichtet wurde, sich danach aber die Lebensumstände oder persönlichen Beziehungen wesentlich verändern?

In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel darüber, welche Auswirkungen geänderte Verhältnisse auf eine letztwillige Verfügung haben können.

Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

• Was passiert, wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, eine Freundschaft zerbricht oder sich das Verhältnis zu einer begünstigten Person verändert – das Testament aber nicht geändert wird?

• Warum sollte ein Testament regelmäßig überprüft und an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst werden?

• Welche Bedeutung haben Irrtümer und insbesondere Motivirrtümer bei der Errichtung eines Testaments?

• Was gilt, wenn sich eine Annahme über zukünftige Entwicklungen später als falsch herausstellt?

• Wie sollte ein Testament verwahrt und registriert werden – und was geschieht mit einem alten Testament, wenn ein neues errichtet wird?

• Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines eingesetzten Erben haben?

Anhand konkreter Beispiele und Entscheidungen wird gezeigt, warum ein einmal errichtetes Testament nicht zwangsläufig auch Jahre später noch dem tatsächlichen letzten Willen entsprechen muss.

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00:00:03:

00:00:11: Freitag, Nachmittag.

00:00:13: Zeit

00:00:15: für

00:00:15: Erbrecht!

00:00:17: Lieber Andreas herzlich willkommen.

00:00:19: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrechlich zusammen sind.

00:00:30: Die Touren sind heute in Ordnung?

00:00:32: Sehr angenehm.

00:00:33: Sehr angnehm draußen angenehmen hier angenehmen.

00:00:38: Wir sind bei der Holt und es gehts gut.

00:00:42: Du

00:00:42: bist noch nicht der

00:00:43: Hold.

00:00:44: Ich bin eigentlich total unerholend.

00:00:45: Ja?

00:00:46: Bei dir kommt der Urlaub

00:00:47: ja auch.

00:00:48: Bei mir

00:00:50: ist es schon vorbei.

00:00:51: Ich glaube nicht, dass man uns das ansieht.

00:00:53: Vielleicht kann die Kamera da einen Vergleich machen vorher nachher.

00:01:02: Wir wollen wie immer in letzter Zeit daran erinnern, dass wir am sechsten Oktober Das ist ja jetzt schon bald, weil diese Folge wird ja ausgestrahlt.

00:01:14: Wir haben es vorhin gerade besprochen, ich glaube Anfang September

00:01:16: oder?

00:01:16: Nein, am einundzwanzigste August!

00:01:18: Am einund zwanzigsten August, nicht das noch ein bisschen Zeit.

00:01:20: Das heißt wir sind wahrscheinlich noch nicht ausgebucht aber wir haben begrenzte Teilnehmerzahl.

00:01:26: Am sechsten Oktober am Juridikum werden wir gemeinsam mit dem Herrn Senatspräsidenten Dr.

00:01:35: Gottfried Muska die gesamte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht der letzten zwölf Monate analysieren, besprechen, vorstellen überlegen.

00:01:48: Den Titel finde ich ganz gut.

00:01:49: Ja das sagt viel aus ja.

00:01:52: Kannst du mir erinnern wie er heißt?

00:01:54: Die Rechtsprechungen des Obersen Gerichtshofs... Wo

00:01:56: geht sie hin?

00:01:57: Wo steht

00:01:58: sie?

00:01:58: Wo geht Sie hin?

00:02:00: Und ich freue mich wenn Sie kommen Und wenn wir diesen Tag gemeinsam verbringen werden, alle Informationen auf www.mounterbrecht.com.

00:02:15: und weil ich so viel heute zu Beginn von mir gegeben habe, bitte ich dich lieber Andreas uns zu verraten worüber wir heute sprechen?

00:02:26: Worüber reden wir heute?

00:02:28: Wir reden heute über ein Problem im Erbrecht das ganz spannend ist nämlich ich möchte es vielleicht einmal allgemein sagen.

00:02:39: Stellen Sie sich vor, sie haben eine letztwillige Verfügung errichtet zu Gunsten einer Person, vielleicht zu Gunst einer juristischen Person.

00:02:48: wie auch immer, sie sind irgendwie in Bedacht und dann ändert sich ihr Verhältnis zu dieser Person.

00:02:57: Eine Freundschaft geht zu Ende, eine Ehe geht zuende.

00:03:02: Sie lehnen plötzlich eine gemeinnützige Organisation nach einem Skandal vielleicht ab und haben die aber letztwillig bedacht.

00:03:12: Vergessen dann aber, ihr Testament zu ändern?

00:03:18: Dann sterben sie!

00:03:20: Und es liegt ein Testament zugunsten dieser Person vor, zu der sie keine Nahebeziehung mehr haben, die sie vielleicht massiv ablehnen.

00:03:30: Wenn man sie heute fragen könnte würden sie vielleicht sagen Im Gotteswillen habe ich das Testament vergessen, die würde ich heute gar nicht mehr begünstigen.

00:03:39: diese Person.

00:03:41: Was machen wir in solchen Fällen Christian?

00:03:45: Faszinierend!

00:03:49: Beispiele beispiele behalten uns vor Augen, es geht ums Testament und es liegt also ein Testament vor der Errichter dieses Testament oder dieser letzteligen Verfügung.

00:04:01: wenn er dann keine Erbsansetzung vorgesehen hätte, sondern nur Vermechnisse.

00:04:06: Dann wäre seine sonstige letztliche Verfügung.

00:04:09: der Errichter dieser letzten Verfügung ist im Zeitpunkt des Todes nicht mehr da.

00:04:16: Das stimmt doch mal.

00:04:17: Stößlich und sicher.

00:04:18: Ja ja.

00:04:19: Er ist nicht mehr oder sie ist nie mehr da.

00:04:21: das heißt so banal jetzt dieser Hinweis klingt wenn wir uns hineinfüllen in die Situation ist er schon wesentlich denn wir haben Einzige verlässliche Quelle über die wirklichen Absichten, den wirklichen Willen damals wie er sich verändert hat.

00:04:41: Die Wahrheit über die Gefühle, über die Zuneigung, über den Hasse, über Beziehung – was auch immer.

00:04:47: die wirkliche Quelle ist nicht mehr da!

00:04:49: Und wir stehen nun in der Situation als Hinterblieberne, als Gerichtskommissär, als Anwälter und Richter vor dem Phänomen dass eine letztliche Verfügung vorliegt,

00:05:01: die –

00:05:03: das kann man jetzt unterstellen – von einem Zeitpunkt stammt der Länger zurückliegen.

00:05:10: Und damals, also ein Beispiel des Testament-Stamps aus dem Jahr zwei Tausend Fünfzehn, damals hatte der Verstorbenen natürlich einen Willen, damals hat er Lieblinge, damals habe er diese Lieblinges bedacht.

00:05:28: In seinem Testament hat er zu Erben eingesetzt, hat der Vermächtnis ausgesetzt und diese Lieblinge die stehen heute hier und wollen gerne jetzt ihr Erbrecht abholen.

00:05:42: Wollen gern das Vermächnis mitnehmen umgangssprachlich formuliert Und da gibt es dann Gegner die sagen Moment Nach dem Testament sind bis zum Tod noch Sieben Jahre vergangen, noch zwanzig Jahre vergang, noch dreißig Jahre vergang und die Verhältnisse haben sich total geändert.

00:06:01: Und du hast... Ich finde ich großartig gleich einmal eine Fallkonstellation auch vorgestellt, die glaube ich recht selten erwähnt wird.

00:06:09: aber bleiben wir bei den Gängigen.

00:06:11: also ein Beispiel Beispiele Beispiel Erste Variante Im Testament ist der damalige Ehemann zum Alleinerben gesetzt.

00:06:23: Jahre später erfolgt die Scheidung, aus welchen Gründen auch immer.

00:06:30: das Testament wurde vom Errichter nicht aufgehoben.

00:06:35: Oder der Verstorberne oder die Verstorbene stand damals zum eingesetzten Erben in einer ganz engen Liebes- und Lebensgemeinschaft, wilde Ehe hat man früher gesagt, ne?

00:06:49: Die später in die Brüche geht!

00:06:51: Oder geht übrigens auch andersrum.

00:06:55: Der Verstorbene oder die Verstorbene war damals bei der Richtung des Testament

00:07:01: mit

00:07:03: dem Erben, den er eingesetzt hat gut befreundet.

00:07:06: Aber nicht mehr.

00:07:08: Jahre später heiraten sie und vielleicht lassen Sie sich nachher widerscheiden?

00:07:16: Oder vielleicht einer der schon sehr kniffligen Fälle der Verstobene bedenkt jemandem mit einem Vermächtnis, mit dem er nicht in Lebensgemeinschaft steht.

00:07:31: Mit dem man nicht verheiratet ist.

00:07:33: Zudem aber eine freundschaftliche Beziehung hat.

00:07:36: Die Beziehungen zerbricht nachher zu Lebzeiten.

00:07:39: aus welchen Gründen auch immer wird das Testament nicht geändert.

00:07:42: und die Konstellation, die mir pardon wenn ich so direkt bin am besten gefallen hat, die so schnell erwähnt hast war die mit der juristischen Person.

00:07:50: Der Verstorbene bedenkt die eine juristische Person einer Gesellschaft einen Verein Und es lässt sich vielleicht nachweisen, dass sein Verhältnis dann in den Folgejahren sich extrem getrübt hat zu diesem Verein.

00:08:06: Er lehnt ihn vielleicht sogar ab, nicht?

00:08:07: Also ich weiß noch, ob's den Verein gibt.

00:08:10: Zum Zeitpunkt der Testamentzerrichtung war er bei den Benzinbrüdern und damit diese ordentliche neue Ausbufe kaufen können so richtig ordentlich lauter... Hat er dem Hunderttausend vermachtes Vermächtnis.

00:08:24: Und dann später kommt irgendwie der Klimawandel und unser Testator wurde zum Öko.

00:08:30: Schöne Spiegel an

00:08:31: die Straßen.

00:08:32: Ja, da klebt sich an die Strassen und ich weiß nicht was... Aber aus irgendeinem Grund ändert er das Testament nicht Lieber Andreas?

00:08:44: Warum ändern die Leute den Testament nicht?

00:08:47: Was glaubst du?

00:08:49: Ich glaube wirklich dass es viele Fälle gibt in denen der Testator gar nicht mehr so genau darüber nachdenkt, was er da früher für eine letztwillige Verfügung gemacht hat.

00:09:00: Das ist gar nichts zu unterschätzen!

00:09:02: Ich habe zum Beispiel immer wieder Termine mit Testatoren die sagen ja sie haben ein Testament errichtet das war ich aber schon zwanzig Jahre her Sie möchten Neues errichten.

00:09:15: dann frage ich und was haben sie damals verfügt?

00:09:17: Das weiß ich gar nicht mal so genau.

00:09:19: kommt dann manchmal als Antwort.

00:09:21: Man darf nicht unterschätzen, dass wirklich manchmal mit der Zeit das durchaus in Vergessenheit gerät und dazu kommt da natürlich auch noch, dass im hohen Alter möglicherweise die Vergesslichkeit zunimmt oder man schiebt es vor sich hin, denkt sich ja ich weiß das muss ich noch reparieren, das Testament passt nicht mehr.

00:09:47: Man kann sich nicht durchringen zum Notar, zum Rechtsanwalt zu gehen um das zu ändern oder auch selbst zu ändern.

00:09:53: Man schiebt es immer zur Seite und so weiter... ...und dann stirbt man!

00:09:56: Und dann hat man so eine Situation.

00:09:59: Also ich glaube, das mache ich auch immer bei der Testamentserrichtung jetzt auch nicht nur mit Blick auf die Fälle, die du jetzt schildest sondern überhaupt.

00:10:07: Ich glaube, der allgemeine Tipp müsste sein Kalendieren Sie sich, dass Sie wirklich zumindest einmal im Jahr kurz nachdenken über Ihr Testament.

00:10:17: Es anschauen vielleicht mit einem Rechtsberater zusammen und kurz überlegen passt das noch?

00:10:24: Hat sich irgendwas geändert in meinen persönlichen Beziehungen zu den Begünstigten?

00:10:29: Gibt es die nicht mehr?

00:10:30: gibt's neue?

00:10:31: hat sich was geändert In meinem Vermögen so dass das Testament vielleicht nicht mehr ganz passt?

00:10:37: also einmal im jahr kurz drüber nachdenken und vielleicht einen Schrauben zu drehen, das Testament anzupassen an geänderte Verhältnisse.

00:10:47: Ich glaube es ist ein wichtiger Tipp, den man geben sollte.

00:10:49: Ja die geänderten Verhältnissen, das wäre irgendwie so eine Oberbegriff wie die Veränderung oder der Wegfall von einem Fachbegriff aus dem Schuldrecht, der Geschäftsgrundlage, Und so wie du es auch sagst, ich glaube gleich an der Stelle eine Message.

00:11:13: jetzt an wen?

00:11:14: An die Ratgeber.

00:11:15: An die Berater.

00:11:18: All jener Personen, die ja glaube ich die Minderheit darstellen, die nämlich den Rat der Rechtsanwältin oder der Notarin des Notars des Rechtsanwalts suchen... Der Berater muss darauf hinweisen Achtung!

00:11:32: Bedenken Sie sie müssen ihr Testament wenn man so will, aktualisiert halten.

00:11:40: und was wäre aus deiner Sicht?

00:11:42: ich glaube der wichtigste oder beste Rat ist so banal das es klingt sie müssen wiederkommen.

00:11:48: Sie müssen wieder kommen nicht unbedingt zu mir aber zu irgend jemand andern um dann in der Zukunft aktuell sich beraten zu lassen ob denn tatsächlich eine Änderung vielleicht nicht notwendig ist.

00:12:06: Wir werden ja vielleicht die einzelnen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu der Thematik uns zum Teil ansehen und ich erinnere mich an eine Konstellation, da war das Sachverhalt zumindest habe ich ihn so verstanden, dass der Verstorbene angenommen hat, er müsse gar nichts

00:12:28: zu

00:12:28: tun.

00:12:29: Und es war ein Fehler!

00:12:30: Und weil er nichts geändert hat, wurde dann sein Wille nicht umgesetzt.

00:12:38: Wie kann es denn sowas übergeben?

00:12:39: Wir können nachweisen was der will und das wird nicht umgesetzt.

00:12:42: Ich glaube an dieser Stelle ein nächster Flock für unsere Gedanken.

00:12:47: Ein Flock den Sie hier schon gehört haben.

00:12:51: im Bereich des Testaments.

00:12:53: rechts gilt als eines von mehreren Prinzipien das Prinzip des Formzwangs Nicht ausschließlich, nicht.

00:13:04: es ringen verschiedene Prinzipien miteinander.

00:13:08: Aber ein wesentliches Prinzip ist doch wohl, siehe Paragraph Sixhundert-Eins ohne formgerechte Verfügung, ohne form gerechtes Rechtsgeschäft, ohne ein Rechtsgeschäft das in einer der zwingenden Formen errichtet wird ohne dem wird oder würde ein entsprechender wahrer Wille nicht berücksichtigt werden.

00:13:33: Und ja, in diesem Spannungsfeld das heißt wir geben mal den Ratschlag den Leuten erstens einmal Gänze überhaupt das sagen wie immer wieder zum Rechtsanwalt oder Notar das ist Ich weiß nicht, wie das die Menschen empfinden.

00:13:48: Das klingt zu marktschreierisch.

00:13:50: Kaum ans Heer geben sie uns ihr Geld.

00:13:53: Wir brauchen ein Geschäft aber das ist nicht so gemeint überhaupt wirklich nicht sondern suchen Sie sich professionellen Rat um diesen um diese Rechtsunsicherheit über die wir heute reden zu vermeiden.

00:14:06: den rechts Unsicherheit darf man auch wieder mal beim Namen nennen kostet Geld vernichtet nach dem Tod vermeidbar vermögen und dass es extrem ärgerlich für die Hinterbliebenen.

00:14:22: Sehr viele Testamente, hast du mir das gesagt?

00:14:25: Oder ich glaube irgendwo in einer Statistik lesen die meisten Testament oder die Mehrzahl der Testamentes seien ohne Beratung gemacht?

00:14:32: Das weiß ich nicht!

00:14:34: Von mir kommt es glaube

00:14:36: ich nicht.

00:14:36: Vielleicht irre ich mich da, korrigieren Sie mich wie Zuschriften bitte.

00:14:40: Korrigieren sie uns, korregieren sie mich aber ich glaube es ist zumindest gerechtfertigt zu behaupten dass ein ganz erheblicher Anteil der letztwilligen verfügungen die existieren solche sind, die ohne Begleitung von Rechtsberatern gemacht werden.

00:15:00: Die einfachste Form wäre ja eigenhändig geschrieben und unterschrieben mit allen rechtlichen Risken, die damit dann verbunden sind.

00:15:12: im Bereich Unklarheit, was ist jetzt der genaue Inhalt dieser Verfügung?

00:15:18: Und hier sind wir ja eben bei einem ganz schwierigen Bereich.

00:15:23: Der Blick in die Zukunft – was passiert wenn sich die Dinge verändern und es nicht gut.

00:15:30: Nein, das ist nicht gut!

00:15:31: Und

00:15:32: unterstützen.

00:15:33: zu dem, was du gesagt hast, ich glaube es geht um drei wesentliche Aspekte, die Ihnen wirklich nur der Rechtsberater absichern kann Form, dass die Form der Verfügung passt und sie nicht in das Problem der Form Ungültigkeit laufen.

00:15:49: Dass da Inhalt wirklich passt und wir wissen es bei Testamenten sobald das über eine einfache Erbensetzung hinausgeht wird's schon schwierig braucht man schon juristische erbrechtliche Kompetenz um ein Testament wirklich klar und zweifelsfrei zu gestalten?

00:16:08: Drittens aus meiner Sicht das füge ich immer dazu Die sichere Verwahrung durch die Notar, durch den Rechtsanwalt und Registrierungen.

00:16:18: So errichtet man ein Testament.

00:16:21: Und so führt man das Testament auch

00:16:23: in

00:16:24: eine Sicherheit, auch in die Sicherheit, dass das Testament dann wirklich im Todesfall automatisch zum Verlassenschaftsakt kommt.

00:16:31: Das kann man gar nicht oft genug sagen wie wichtig das ist.

00:16:34: Bewahren Sie ein Testament?

00:16:35: Nicht bei sich zu Hause!

00:16:38: Absolut.

00:16:39: An der Stelle, ich will es nicht in die Länge ziehen aber wenn wir darüber reden und die Erinnerung ist glaube ich ganz wichtig also es muss das Testament vom Notar oder Rechtsanwalt verwahrt werden, der dann in den Testamentsregistern den Umstand dass das Testament bei ihm liegt anzeigt registriert.

00:16:57: Erkennzungsfrage empfiehlst du eigentlich was wir da schon mal besprochen haben?

00:17:02: Bitte dann in der Situation, wenn der Testator zu dir kommt und sagt entsprechend ihres damaligen Rats habe ich mir das wieder überlegt einmal.

00:17:11: Und damit ist Testament angeschaut.

00:17:12: Ich möchte es jetzt ändern.

00:17:13: also wir sollten das ändern.

00:17:15: empfiehlst du dann dass das alte Testament aus dem Register gelöscht wird?

00:17:21: Und sozusagen vernichtet wird?

00:17:25: oder empfiehlst du, dass das alte Testament zwar rechtlich wiederrufen wird ausdrücklich in dem neuen Testament aber die Registrierung und Aufbewahrung bestehen bleibt?

00:17:37: In aller Regel sehe ich das so und rate dringend dazu.

00:17:41: Dass man das alte widerrufene Testament aus der Verwahrung nimmt vernichtet die Regestrierung löschen lässt, sodass es nur noch ein Testament nun das aktuelle, das richtige Testament, das wirklich den letzten Willen aktuell korrekt umsetzt, registriert und verwahrt ist.

00:18:00: Warum?

00:18:01: Weil sonst das alte Testament wenngleiches wirksam wiederrufen sein würde gemeinsam mit dem neuen später hin in den Verlassenschaftsakt geht und die früher begünstigten in diesem alten Testament dann auch Testaments Zustellungen sowohl das Alten als auch das Neue Testaments bekommen und um diese Transparenz der Entstehungsgeschichte des letzten Willens zu verhindern, rat ich dazu dass man das alte Testament auch wirklich aus der Verwahrung nimmt die Registrierung löschen lässt so dass es nur noch diese eine aktuelle Urkunde gibt.

00:18:40: Es gibt aber auch andere Fälle das muss man sagen wo ich das nicht so sehe.

00:18:45: stelle vor zum Beispiel einen Fall wo eine fünfundneunzigjährige Dame zu mir kommt ihr neues Testament errichtet.

00:18:53: dass Testament weicht vielleicht nur in einigen Punkten von ihrem alten Testament ab, das sie mit Femmonachzig errichtet hat und es könnte sich später wenn Sie stirbt die Frage stellen ob sie möglicherweise nicht mehr ausreichend testierfähig war.

00:19:10: Mit Femmo neunzig dann würde ich mit ihr besprechen ob für diesen Fall, ob für diesem fall, dass dieses spätere Testament hinterfragt werden könnte Es ihr Lieber ist, dass man sozusagen als Auffang noch das alte Testament faktisch bestehen lässt.

00:19:31: Ob es dann wiederrufen ist die Frage oder ob er die gesetzliche Erfolge lieber ist.

00:19:36: also in solchen Fällen ist es oft besser als auffangen für den Fall der Unwirksamkeit des jüngeren Testaments das alte Testament noch bestehen zu lassen.

00:19:47: im Sinne der Verwahrung und Registrierungen

00:19:50: Bin ich total spannend, weil ich das tatsächlich ganz gegenteilig berate und anders sehe.

00:19:54: Bitte!

00:19:55: Das interessiert mich sehr.

00:19:56: Bleiben wir kurz drauf.

00:19:57: Ich hoffe noch, dass wir zu unserem eigentlichen Thema kommen, aber das müssen wir jetzt weitersprechen.

00:20:01: Ja du hast es ja...ich redest nicht von deiner fünfundneunzigjährigen Mandantin da ist es ja überhaupt.

00:20:08: natürlich musst Du das machen.

00:20:09: Aber nein, von dem was Du vorhin gesagt hast bitte genau zugehört und Du hast doch die Begründung geliefert warum ich eben das ganz gegenseitig mache.

00:20:18: also Ich mache Empfehle gegen der Legendpfähle.

00:20:21: Nämlich die Entwicklungsgeschichte des letzten Willens transparent belassen, die Möglichkeit... Was steckt dahinter?

00:20:33: Das was du beschrieben hast bei der fünfundneinzigjährigen Frau Die Möglichkeit dass das jüngste Testament bekämpft werden könnte vielleicht wegen eines Willensmangels und nicht nur wegen der Destilunfähigkeit Antizipierend Und dann die Frage stellend, was soll dann gelten?

00:20:53: Achtung!

00:20:54: Wir reden davon glaube ich.

00:20:56: Dass ihm uns einig.

00:20:57: was wird zu Beginn des Gesprächs zunächst beraten?

00:21:02: und dann kommt es natürlich auf den Einzelfall an.

00:21:04: und will ihn etwas?

00:21:05: der will und er ist aufgeklärt und dann soll er das entscheiden oder sie.

00:21:09: Das heißt der Mandant entscheidet natürlich aber in meiner Erfahrung als... Rechtsanwalt nach dem Tod, der versucht rechte durchzusetzen oder vermeintliche Rechte durch zu setzen und abzuwehren ist es tatsächlich sehr schmerzhaft manchmal Konstellationen zu haben wo es sei es auch nur zur Auslegung für den späteren Willen.

00:21:37: So wertvoll gewesen wäre, die ältere Fassung, die Vorfassung zu kennen.

00:21:43: Die aber leider dann von den bedeiligten historischen Rechtsberatern im Sinne dessen wie du es jetzt eben vorgestellt hast nämlich soll eine Klarheit sein dahingehend das nur ein Testament vorliegt dass man das nicht mehr nachweisen kann.

00:21:59: ich glaube Du wirst oft mandatiert vom Begünstigten aus alten Testamenten.

00:22:05: Ich persist nicht.

00:22:09: Wenn die Leute seriös sind, dann nehm ich alle.

00:22:13: Nein es kommt natürlich

00:22:14: darauf an aber man muss... Es entscheidet der Mandant, das entscheidet er Testator, aber man muß drauf hinweisen was eben mit diesem alten Testament in Zukunft passieren wird wenn es in Verwahrung bleibt und wenn man das verdeutlicht ist den meisten Testatoren nicht mehr transparent zu halten.

00:22:35: Gut, aber wir wissen und Sie verstehen es vielleicht auch eben.

00:22:39: Das ist der große Unterschied.

00:22:41: Und natürlich, wie du gesagt hast, der Preis des Bestehen-Lassens der widerrufenden Verfügungen ist dann halt die Transparenz für den Hinterbliebenen, die das dann alles sehen was er vorher wollte, wie sich sein Willen verändert hat.

00:22:58: Und das hast du nicht gesagt, was man mir natürlich auch entgegenhalten kann.

00:23:01: möglicherweise wird dadurch... Die Streitfreudigkeit von jenen Personen, die in älteren Testamenten eingesetzt war, befeuert.

00:23:13: Sie bekämpfen das Jüngere nur andererseits, lieber Andreas.

00:23:17: Wenn sie Recht hätten... Wo ist die Ratio?

00:23:23: Also wenn sie recht hätten und das jüngere Testament wäre sozusagen hypothetisch – wir wissen es ja nicht, deswegen gründen wir immer unwirksam – warum nehmen Warum nehmen wir Ihnen Ihre Rechtsposition dadurch, dass wir das Beweismittel verschwinden lassen?

00:23:40: Denn wenn du es am Computer noch hättest – vielleicht sogar auch sehr häufig der Fall ist nämlich, dass Sie den Text als einstiger Rechtsberater ja eh noch abgespeichert haben irgendwo.

00:23:50: Dann sind wir bei der Folge die wir nochmal machen werden, nämlich bei der Verschwiegenheitspflichtsfolge.

00:23:55: was machst Du dann, wenn Du als Zeuge Aussagen müsstest, wie gesagt, Verstehenheitsproblematik ausgeklammert und gefragt wirst haben sie dann noch was am Computer den alten Text?

00:24:08: Das müssen wir jetzt besprechen.

00:24:10: Sonst vertiefen wir es zu sehr!

00:24:12: Gut aber wir gehen zurück zu unserer Grundfrage und die ist doch super spannend.

00:24:20: Wir haben ein Testament Die Verhältnisse ändern sich später

00:24:26: Oder?

00:24:26: Entschuldigung, lass mich nur eins ergänzen.

00:24:28: Wenn wir uns immer gesagt die Verhältnisse ändern sich später ich möchte noch ergänzend

00:24:32: vielleicht

00:24:33: waren die Verhältnisse im Zeitpunkt der Richtung des Testaments anders als der Testatur angenommen hat und er unterlag vielleicht bei der Testamentserrichtung selbst einem Irrtum.

00:24:47: Ich glaube das ist ganz wesentlich jetzt in Ehe der... Jetzt ändere ich meine Stimme weil.

00:24:52: jetzt kommen irgendwie so zu juristischen Fragen, zu Lösungen Gesetzes.

00:24:58: Du beschreibst jetzt, es könnte sein dass der Verstorberne einer Fehlvorstellung über die Wirklichkeit unterliegt.

00:25:08: eine fehl Vorstellung die sich auf die Verhältnisse bezieht im Zeitpunkt der Testamentzerrichtung bestehen.

00:25:14: wir würden juristisch sagen er irrtübergegenwärtiges während das was wir zu Beginn beschrieben haben.

00:25:21: Die verhältnisse ändern sich nachher.

00:25:24: Das sind wohl, da ird er ja auch.

00:25:27: Er ird... Überzukünftig!

00:25:30: Wenn man wirklich, also wenn er nichts dazu sagt oder ich unterwirte, stellen Sie schon, wenn er glaubt es bleiben die Verhältnisse so wie er sie vorfindet im Zeitpunkt des Testaments dann würde er einer Fehlvorstellung über zukünftiges unterliegen und das macht in der juristischen rechtlichen Behandlung schon einen gravierenden Unterschied.

00:25:54: Ich glaube, wir sollten zuerst in den Raum kommen.

00:25:57: Wir haben es nicht abgesprochen.

00:25:58: Ihr hätt gesagt, fünf, zwei und siebzig.

00:26:00: Aufgrund bitte!

00:26:02: Aufgrund... Willst du?

00:26:03: Aufgrund unseres Gesprächs.

00:26:05: Darf ich einmal den Berg auf fünf, zweiein, siebzig vielleicht vorlesen?

00:26:08: Ich bitte dich darum.

00:26:09: Danke.

00:26:10: Motiviertum.

00:26:13: Auch wenn sich der vom verstorbenen angegebene Beweggrund als falsch herausstellt bleibt die Verfügung gültig Es sei denn, dass ein Wille einzig und allein auf diesem jährigen Bewegrund Büro hat.

00:26:31: Zulegen können wir kurz schneiden.

00:26:33: ich würde jetzt gerne virtuell schneiden und die Zeit zurückdrehen.

00:26:40: Lieber Andreas!

00:26:41: Wir sollten zur Norm kommen.

00:26:43: Ich glaube es wird gescheit.

00:26:44: Wir fangen nicht gleich bei Fünf-Zwern-Siebzig an sondern lesen Fünf Siebzig Und fünf, zwei und siebzehn.

00:26:51: Weißens glauben die Leute es gibt nur den fünf, zweiein, siebzig.

00:26:54: Soll ich denn den Fünf, Zwei und Siebzig dann auch noch mal vorlesen?

00:26:56: Und wenn's ein virtuelles Schreien

00:26:58: ist... Wir haben jetzt zurückgedreht ja!

00:27:01: Also ich lese fünf, sieben.

00:27:03: Na starten wir machen wir den ganzen Irrtum.

00:27:05: Oder da gehts um den Irrturm.

00:27:06: Vesentlicher

00:27:07: Irrtumm.

00:27:08: Ein wesentlicher Ertum des Verstorbenen macht die Anordnung ungültig.

00:27:14: Der Irrtum ist insbesondere wesentlich, wenn der Verstorbene die bedachte Person oder die zugewendete Sache verfehlt hat.

00:27:23: Soll ich da halten?

00:27:24: Oder soll ich gleich den Fünf-Ein und Siebzig lesen?

00:27:28: Es ist eigentlich ja komisch, komisch formuliert das Ganze.

00:27:31: Sehr komisch!

00:27:32: Das hätten sie besser formulieren können.

00:27:34: aber ich glaube man kann sagen, der Fünf-Siebzig bezieht sich tatsächlich auf den Irrtun über die Eigenschaften der Person Hier und jetzt, richtig?

00:27:49: Man soll wieder hier gesehen.

00:27:50: Ja Oder über den Gegenstand dazu gewendet wird.

00:27:54: Er beschreibt einen Irrtum über gegenwärtiges... So hört sich angenommen aus oder korrigiert mich jetzt?

00:28:02: Ja, würde ich auch meinen ja.

00:28:05: Aber es ist so allgemein und undeutlich

00:28:09: Dass

00:28:09: man aus der Nord noch gar nicht viel

00:28:12: sieht.

00:28:12: man übrigens auch wie

00:28:13: sagen kann

00:28:15: gleich an der Stelle, wie offen das Gesetz formuliert ist.

00:28:22: Wie unklar es formuliert wird und Sie dürfen sich nicht wundern dass wenn sie sich damit näher beschäftigen in der Literatur, in der Wissenschaft hier absolut vielfältige Positionen vertreten werden.

00:28:34: Das heißt was wir hier dann darstellen werden orientiert an der Rechtsprechung.

00:28:41: Da kommt dann oft vorherrschende Ansicht, aber das kann man auch an, dass deuten mit Blick auf den Wortlaut.

00:28:48: Also gut!

00:28:48: Na gut, der Fünf-Siebzig ist noch sehr untheitlich

00:28:51: und jetzt kommt er motiviert um fünfzehn...

00:28:52: Der ist ja wirklich schon viel deutlicher?

00:28:56: Ich lese ihn nochmal vor.

00:28:57: Der ist deutlich, na gut.

00:28:58: Nein, finde ich schon.

00:28:59: Auch wenn sich der vom verstorbenen angegebene Beweggrund als falsch herausstellt bleibt die Verfügung gültige Seite dass sein Wille einzig und allein auf diesem jährigen Beweggrund beruht hat.

00:29:16: Da stehen Sie viele Fragen, aber der geht zumindest ins Detail.

00:29:19: mit dem kann man arbeiten im Fünf-Siebzig, kann man nicht arbeiten?

00:29:23: Ich finde, man kann mit beiden sehr schlecht arbeiten.

00:29:26: Das ist eine Müsaal!

00:29:28: Also in Fünfzehne, fünfzehntsebzig steht drinnen, da redet es von einem angegebenen Beweggrund.

00:29:34: Da müsste irgendwie angegeben sein... Wo steht genau genommen nicht drinnen?

00:29:39: Genau.

00:29:41: Dann, wenn das Falsches bleibt... ...bleibt es trotzdem gut.

00:29:45: Außer es wird bewiesen und... Einzig

00:29:47: und allein war es dieser Beweggrund!

00:29:50: Der ehrige Beweggrund der zu der Verfügung gefügt hat, geführt hat.

00:29:55: Und ich würde sagen wieder um diese Normgut zu erklären können wir eine relativ junge OGA-Entscheidung vielleicht zum Motiv ihr tun bringen.

00:30:04: Das war ja jene, in der die Situation das Sachverhalt so war dass die Ehegattin zum Notar gegangen ist und ihr Testament zur Gunsten des Ehegetten wiederrufen wollte und auch wiederrufend hat.

00:30:23: Und dann im neuen Testament ihre Nichte eingesetzt hat und dem Notar mitgeteilt hat warum sie das tut weil sie nämlich weiß Ein Verhältnis hat mit der Nachbarin.

00:30:39: Er betrügt sie mit der nachbarin, neuestes der Mensch zugunsten der Nichte.

00:30:44: Später stirbt sie und es stellt sich dann die Frage ob sie eine Motiv-Irtum unterlegen ist oder nicht?

00:30:54: Der Ehegatte als früher bedachte dem gelingt das nämlich nachzuweisen und so sind da noch die Feststellungen dass er kein Liebesverhältnis hatte zur Nachbarin, sondern nur eine freundschaftliche Beziehung.

00:31:10: Sie hat daher geirrt und das Motiv für diese neue Verfügung – ich will nicht mit den Ehegarten als Alleinerben haben, sondern die Nichte war einzig unter Leinen jener Beweggrund, dass sie angenommen hat es gäbe dieses Liebesverhältnis.

00:31:33: Und dann hat sich bei dieser Entscheidung noch die Frage gestellt ja aber im fünfzeihundsiebzig heißt's hier dieser Beweggrund in dem sie geirrt hat der hätte angegeben sein müssen und die frage ist wo muss er angegeben seien?

00:31:53: In der verfügung selbst frage zeichnen.

00:31:57: In dieser Verfügung im konkreten Fall war das nicht angegeben, aber der Oberste Gerichtshof sagt wo anzugeben ist es nicht im Gesetz geregelt und es genügt

00:32:09: auch

00:32:10: dass sie das gegenüber dem Notar angegeben hat.

00:32:13: Dass das da bewegend war Und diese verfügung wurde daher erfolgreich wegen Motivirtums nach fünftzehren-sebzig angefochten Und der Ehegarte konnte sich auf das alte Testament berufen.

00:32:30: Den Fall, den du schilderst, der beschreibt oder hatte zum Gegenstand einen Sachverhalt bei dem die Verstorbene über gegenwärtige Verhältnisse geirrt hat ein Motiv-Irtum über Gegenwertiges.

00:32:50: und er beschreibt sehr schön – und das müssen wir jetzt betonen dass das Gesetz mit §.

00:32:56: XVII, mit diesen sehr auslegungsbedürftigen Vorgaben

00:33:02: die

00:33:02: Bekämpfung eines Testaments tatsächlich beschränkt – zumindest nach der Rechtsprechung und nach der ihr folgenden Auffassung in der Lehre.

00:33:12: Vieles ist umstritten!

00:33:14: Es reicht nicht aus, dass Sie nachweisen könnten sie hat geirrt.

00:33:22: ohne dem Irrtum hätte sie so nicht verfügt, sondern es kommt hinzu zwei Aspekte.

00:33:30: Es muss – wie der OGH sehr, sehr generös gesagt hat – irgendwo angegeben sein.

00:33:38: Irgendwo muss das manifestiert sein und woran er festgehalten hat was auch zur alten Rechtslage Judikatur war Dieses Motiv, das Einzige.

00:33:52: Das hervorragende, aber das wirklich zentrale Motiv für die Verfügung gewesen sein.

00:33:58: gäbe es mehrere Motive von welchem jedes einzelne Kausal für die verfügung wäre gibt's keine Anfälfte.

00:34:09: also wenn sie zum Beispiel dem Notar gesagt hätte ihr möcht meinen Ehegarten nicht mehr als alleine haben ich möchte meine Nichte haben kümmert sich so rührend um mich und mein Ehegarte braucht es dann eh nicht mehr.

00:34:23: Und im Übrigen sage ich Ihnen, der bedrückt mich glaube ich mit meiner Nachbarin.

00:34:28: Ja und außerdem ohne dem... Beide Motive sind kausal!

00:34:34: Wenn sie es so gesagt hätte und es so festgestellt worden wäre, dann hätten wir sicher keine erfolgreiche Motiviertumsanfestung

00:34:43: gehabt.

00:34:43: Nach der Rechtsprechung in der Literatur sehr kritisch gesehen von manchen.

00:34:48: Aber derzeit ist ja Zustand so.

00:34:51: Und jetzt gehen wir einen Schritt weiter.

00:34:55: Du hast mit dieser Entscheidung beschrieben eben eine Motivjürgen übergegenwärtiges.

00:35:00: Ich habe einen anderen Fall vor Augen einen motivierten über zukünftiges Betrieb.

00:35:08: Der Verstorbenen hat vier Kinder gehabt im Zeitpunkt der Testamenterrichtung, auch in Zeitpunkt des Todes und ersetzt den Erstgeborenen als seinen Alleinerben ein.

00:35:21: Er weiß zum Zeitpunkt dieser Richtung nicht dass der erstgeborene viele Jahre später insolvent sein wird, überschuldet sein wird.

00:35:32: Er weiß auch nicht, wie soll das auch wissen.

00:35:35: Dass der Erstgeborene dann wenn er Insolvent sein wird diesen Umstand dem Vater verheimlichen wird.

00:35:44: und wir können nachweisen unterstelle ich jetzt so war es auch in diesem Fall dass wenn er das gewusst hätte der Verstorbene Dann hätte er seinen erst geborenen Sohn Nicht zum Erben eingesetzt.

00:36:00: denn Wenn es dabei bleibt, was im Testament steht.

00:36:04: Dann wird nach dem Tod des Verstorbenen vielleicht sowas hier der Sohn zunächst einmal ein Erbentrittserklärung abgeben aber seine Gehäubiger die in die ganze Zeit beobachten und nur darauf gewartet haben Die beantragen dann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Und plötzlich sitzt beim vom Gerichtskommissär nicht mehr allein der Sohn, sondern der Insolvenzverwalter mit ihm.

00:36:31: Das heißt das Vermögen geht zumindest zu einem guten Teil minus dem Pflichtteil in die Masse und da kann man vielleicht nachweisen dass der Verstorbene das so sicher nicht gewollt hätte.

00:36:47: er hat über zukünftiges geirrt und da hat der OGH in dieser Entscheidung festgehalten Er müsste allerdings ausschließlich, oder zumindest eben hervorragend auf Basis dieses Motivs – und das er gar nicht gedacht hat – testiert haben.

00:37:05: Und dieser Beweis ist hier im konkreten Fall nicht gelungen gewesen.

00:37:10: Und wie jetzt die Unterinstanzen?

00:37:12: bei den Unterinstanzen hatten damals die Witwe, die sich auf ein älteres Testament oder was einen Erbvertrag weiß ich jetzt nicht mehr berufen hat, der den Unterinstansen gewonnen Und da oberste Gericht sofort das damals umgedreht und zugunsten des Insolvenzverwalters der Masse entschieden, weil dieses dieser Irrtum überkünftiges im konkreten Fall nicht nachweisbar das einzige oder hervorragende Motiv für diese Verfügung war.

00:37:43: Diese Entscheidung ist vom Sachverhalt ja so spannend dass man hier wirklich sehr gut eine glaube ich nicht unwichtige Kritik an dieser Rechtsprechung entwickeln kann.

00:37:58: Weil, wenn du mehrere Beweggründe hast, dann kannst natürlich sein, dass es die Begünstigung immer noch gegeben hätte.

00:38:08: Nicht

00:38:08: z.B.,

00:38:08: wie mit meinem Fall, den ich jetzt geschildert habe, mit der Ehefrau, die sagt Ich liebe meine Nichte, mein Eheparte braucht eh nix und Im Übrigen betrügt er mich und ich denke jetzt diesen letzten Beweggrund weg, dann hätten wahrscheinlich die anderen zwei Beweggründe noch immer zu dieser Verfügung

00:38:33: zugunsten wichtig.

00:38:33: Meine Überlegung wäre eine andere gewesen, aber wie würde

00:38:35: das probieren?

00:38:36: Nein, es könnte

00:38:36: sein!

00:38:37: Aber in

00:38:40: deinem Fall ist ja sicher der Umstand der Insolvenz wirklich.

00:38:46: Natürlich hätte das niemals bei Kenntnis dessen zu einer letztwilligen Begünstigung geführt.

00:38:51: Welche anderen Motive sollten denn, welche sind dann nämlich festgestellt worden?

00:38:56: Dass er ihn geliebt hat und so weiter und sofort... Was

00:38:58: war da?

00:38:59: Das

00:38:59: war doch

00:39:00: ein Schloss oder so.

00:39:02: Da gab es auch eine Burg quasi.

00:39:05: Gott schütze ich sage jetzt nicht welche Burg.

00:39:09: Überhaupt auf diesem Weg ist man da hingekommen nachzuweisen im konkreten Verfahren, dass das ein hervorragendes Motiv war.

00:39:17: Weil der Verstorben in irgendeiner Chronik geschrieben hat Gott schütze meine Burg.

00:39:23: und daraus wurde dann abgeleitet von der Erstrichterin im Rahmen der Feststellungen, dass dem also der Erhalt des Familienbesitzes über alles gegangen sei.

00:39:33: So ohne ist das nicht.

00:39:34: Das ist ganz schwierig nachzuweisen, also bei den Feststellungen war die Erstleichterin

00:39:40: sehr lieb.

00:39:40: Christian, welche Bewegrunde gab es dann noch für diese Begünstigung?

00:39:45: Die Entscheidung ist fünfzehn Jahre her, da gab's auch Vermächtnisse zugunsten der anderen Kinder...

00:39:51: Was geht denn um die Begünstigung des Sohnes?

00:39:55: Ja aber du hättest ja nachweisen müssen dass die Nichtinsolvenz, an die der gar nicht gedacht hat ... das hervorragende Motiv.

00:40:04: Das ist ja eine absurde Vorstellung, weil er das natürlich gar nicht... Ich glaube, dass

00:40:09: es logisch ja gar nicht geht.

00:40:11: Diese Geschäftsgrundlagen an die man nicht denkt, wie sollen sie sozusagen über diese gesetzliche Bestimmung zur Bedingung?

00:40:22: Aber im Endeffekt wird sich der Bedingungen angenehren.

00:40:25: Nur deswegen

00:40:26: testiere

00:40:28: ich.

00:40:30: Die Nicht-Insolvenz meines Begünstigten ist ja nicht einer von mehreren Beweggründen, sondern das ist eine nicht gedachte aber selbstverständliche Grundvoraussetzung für die Begünstigung.

00:40:44: Also mir... ich...

00:40:46: Ich... Ja, sag's jetzt du!

00:40:47: Muss man auch sagen.

00:40:48: Ich kann ja jemanden einsetzen damit er seine Gläubiger befriedigt und so ist sie auch wieder nicht.

00:40:52: Na ja, gut okay.

00:40:53: Naja, weil wir entschuldigen also dieses Selbstverständnis dass wir die Gläumiger schnalzen Hallo?

00:40:59: Moment

00:41:00: Ja, das sind Leute die ihre Forderungen gegen den Erben haben.

00:41:04: Na gut!

00:41:05: Also dem typischen

00:41:06: Test-Data entspricht es nicht und sogar das Erbrecht greift es ja auf indem du ja im Stande wirst, den insolventen Sohn aus guter Absicht, sieben-einund-sebzigabige B ganz wichtige Bestimmung zu enterben ihm den Pflichtteil sogar klammer zulasten der Gläubiger Klammer zu entziehen Nächsten Generation zuzuwenden.

00:41:30: Die

00:41:30: Enterbung in

00:41:32: Bonamente.

00:41:34: In Bonamente, ja?

00:41:36: Ich liebe diese Bestimmung wegen so auch eine...

00:41:39: Dann sage ich aber gleich Exgeritazio-Bonamente.

00:41:42: Exgeritacio

00:41:43: im Bonamente nicht schlecht!

00:41:45: Du bist wirklich sehr gut da.

00:41:47: Ja, immer sehr gut.

00:41:49: Da müssen Sie aber angeblich, da gibt es eine Uraltentscheidung irgendwie aus den Neunzigerjahren wenn sie drei Kinder hätten.

00:41:54: Enkelkinder müssen die dann angeblichen gleichmäßig bedacht werden.

00:41:59: Also man kann da zu diesen, zu Enterben und Tournamenten, da können wir auch noch ein

00:42:04: bisschen was falsches tun.

00:42:04: Egal, warum

00:42:05: ist das für uns so wichtig?

00:42:06: diese Geschichte mit der Burg?

00:42:09: Gott schütze die Burg!

00:42:11: Das erinnert mich irgendwie an Rheingold.

00:42:16: Zur Burg führt die Brücke... Ich glaube die Diskussion kippt jetzt die Brücken.

00:42:20: Spiel sie etwas ab.

00:42:22: Ja, und jetzt kommen wir zu einem vielleicht...

00:42:24: Darf ich nur ganz kurz noch... Ich meine man muss das natürlich bei der Testamänzerrichtung schon bedenken in Wahrheit.

00:42:31: Und die Frage ist ja wenn wir diese Entehrbung aus guter Absicht uns jetzt kurz vor Augen gehalten haben ob man nicht sogar sich überlegen könnte standardmäßig?

00:42:42: Wenn das der Testator für den Fall der Insolvenz so sehen würde, dass er nicht die Gläubiger befriedigen soll sondern dann die nächste Generation zukommt.

00:42:52: Ob man das nicht gerade zu standardmäßig in Testamenten als Klaus aufnimmt?

00:42:57: Ich glaube es wird jetzt hier kurz innehalten und uns vor Augen führen.

00:43:01: was du sagst ist natürlich vollkommen recht denn diese Burgentscheidung ist ja fürs heutige neue Recht genauso anwendbar.

00:43:13: So wird ja eben von wegen einzig und allein in der Entscheidung auch das neue Recht vom Obersten gesehen.

00:43:20: Und daher, wenn irgendwie theoretisch eine Insolvenz denkbar ist des Kindes darüber sollte man reden dann braucht es die Enterbung in Bonamente für den Fall dass er eben Insolvent ist denn ohne die bleibt das Erbrecht dabei dem insolventen Sohn, bei der insolvente Tochter und wird von den Gläubigern aufgefressen soweit nicht die Pflichtteilsberechtigten unbedingt eine Nachlasseparation hier beantragen müssen.

00:44:05: Aufpassen ja, holen Sie sich dann natürlich den Pflichtteil und lassen sie nicht Lass Sie es nicht, auch das sollte man laut sagen.

00:44:14: Die Figur der Nachlasseparation und die Pflichtteilsberechtigten sind dann gläubiger der Verlassenschaft.

00:44:21: Sie würden gläuber des Sohnes werden nach der Einantwortung.

00:44:26: Und wenn er insolvent ist kommt sie zur Vermengung des ererbten Vermögens mit den Eigenvermögen Und plötzlich haben sie erst pflichtheitsberechtigt, dann nur die Qualität einer Insolvenzforderung.

00:44:37: Also das ist ein hoher Szenario für den Berater und wie können Sie das bannen?

00:44:41: Das ist ja ein skandalöses Ergebnis natürlich durch die Figur, die Möglichkeit einer Nachlassseparation über die Redner mal gesondert.

00:44:51: Aber wichtig!

00:44:53: Ich möchte nur erwähnen zu dieser... Exeritazioponamente, Entehrung aus guter Absicht.

00:45:00: Wo wir jetzt gesagt haben das könnte man eigentlich so sagen wenn es irgendwie im Raum stehen würde und denkbar wäre die Insolvenz eines bedachten Pflichtes berechtigten und den geht's ja da hier vor nämlich gerade zu standardmäßigen Testamenten Ja, natürlich.

00:45:15: Aber sonst könnte man für den Fall der Insolvenz auch besonstigen Erben vor Behaltsklauseln machen.

00:45:21: Ja, aber keine Entehrung als gute Absicht.

00:45:23: Wichtig ist, dass wir das betonen.

00:45:25: Sie können ja einsetzen wenn sie wollen und die Bedingungen machen.

00:45:29: Schwierig

00:45:29: ist nur beim Pflichtteil und da braucht man eben diese

00:45:33: Enteherung.

00:45:34: Das möchte ich nur erwähnen.

00:45:35: und da spielt uns jetzt vielleicht problematisch rein, dass Ursächlichkeitserfordernis, was wir haben.

00:45:42: ist die Frage, ob so eine Enterbung aus guter Absicht für den möglichen Fall der vielleicht noch überhaupt nicht angelegt ist.

00:45:51: Der überhaupt nicht im Raum steht, ob das aufgrund dieses aus meiner Sicht höchst problematischen Urseachlichkeitserfordernis es?

00:45:59: Wo ist das sieben zweiundsiebzig?

00:46:01: Na sieben vier und siebzig glaube ich gar nicht möglich ist.

00:46:08: Ja also wir sind jetzt ins Pflichtteilsrecht gekippt.

00:46:10: Sieben einen Sebzig, sieben Zweiunsebzig wo sie für die Entziehung des Pflichtteils vom Gesetzgeber angeordnet, auch zu meinem großen Unglück, ob das sehr kritisiert eine Kausalitätserfordernis normiert haben, sodass diskutiert wird, ob ich überhaupt in die Zukunft blickend prophylaktisch enterben könnte dem Pflichteilen ziehen könnte.

00:46:37: Versuchen muss man es natürlich.

00:46:39: Ja versuchen muss man so.

00:46:40: Du wirst es nicht glauben, dass uns die Zeit davonläuft und wir müssen die Brücke schlagen am Ende dieser Folge.

00:46:47: Weil ich glaube ohne weitere Folge geht das natürlich nicht.

00:46:52: Jetzt waren wir da bei der Burg... Das hören wir dann mal gleich an!

00:47:00: Aber im Mittelpunkt.

00:47:01: eigentlich wollten wir drüber reden.

00:47:03: natürlich du hast es ja am Anfang gesagt Die Ehefrau der Ehemann wird eingesetzt nachher gibt zur Scheidung Die Lebensgefährtin wird eingesetzt, nachher trennt man sich.

00:47:14: Und da war es nach der alten Rechtslage genauso wie bei der Burg.

00:47:21: Schwierig!

00:47:23: Es – bringen wir's auf den Punkt.

00:47:25: und da gab sie auch eine Entscheidung die Literatur vor dem Erbrechtsänderungsgesetz so wahnsinnig agassiert hat und dann auch den Gesetzgeber, nämlich eine Entscheidung des Obersten Kriegshofs Ehefrau eingesetzt Jahre später Scheidung Aus welchen Gründen auch immer keine Änderung des Testaments.

00:47:48: Im Testamentstext selber keinerlei Hinweis darauf, dass die Einsetzung unter der Bedingungen oder motiviert ist ausdrücklich einzig und allein mit dem Fortbestand der Ehe.

00:48:04: Jahre später stirbt er.

00:48:05: Die geschiedene Ehefrau hat ihr testamentarisches Erbrech durchgesetzt.

00:48:13: Warum der Fünf-Zweiund-Siebzig, der auch schon im Altenrecht der Fünft-Zweian-Sebzig war, kam hier zur Anwendung?

00:48:20: weil es keine spezielle Bestimmung gab.

00:48:24: Und ja und das war wiederum nicht nachweisbar dass das das einzige Motiv war.

00:48:30: Das war der Grund weshalb der Gesetzgeber dann des Erbrechts Änderungsgesetzes Zwei-Tausendfünfzehn bestimmte Sachverhalte aus diesem sehr engen, strengen Fünf-Zweirren-Siebzig herausgenommen hat und einer Sonderregelung zugeführt hat.

00:48:48: Und eigentlich über diese SonderRegelungen wollten wir heute sprechen!

00:48:52: Wir können sie quasi nur ankündigen und noch kurz anreißen und werden Christian in der nächsten Folge dann noch genauer drüber sprechen.

00:49:00: Und zwar ist das der Paragraph

00:49:06: sevenhundertfünfundzwanzig ABGB.

00:49:07: Sieben durch sieben ist eins, zwei durch zwei ist eins und fünf durch fünf ist eins.

00:49:13: Das ist schon aufgefallen.

00:49:14: Also sieben, zwölf, fünf... Denk drüber nach!

00:49:19: Ich fahre jetzt auf Röllung und ich glaube, ich brauche ihn.

00:49:21: Ja du brauchst den wirklich?

00:49:23: Ja also das siebhundertundzwanzig, wir bieten alle Aufschlagen durchlesen.

00:49:29: Vorbereiten

00:49:30: für die nächste

00:49:31: Folge?

00:49:31: Nein, aber es geht nicht auf der Universität.

00:49:33: Das war ein Scherz.

00:49:35: Ich freue mich aufs nächste Mal und dann schauen wir uns das genauer an.

00:49:38: Es wird viele Überraschungen geben, man glaubt

00:49:40: es kann.

00:49:42: Und eins machen wir uns aus... Schauen wir uns bitte auch die Sachverhalte der Entscheidungen an!

00:49:46: Und bedingt

00:49:47: werden sie auch in sich?

00:49:48: Du hast das ja auch im Griff.

00:49:49: also da sind Sie ja.

00:49:51: Die eine Entscheidung wo sie sechs Monate später dement wurde, die lebensgefährten Entscheidung

00:50:00: Ja, ja, nein.

00:50:00: Das ist sehr bitter

00:50:01: für die Arme.

00:50:03: Aber es sind wirklich schöne Entscheidungen...

00:50:05: Wir werden dazu kommen!

00:50:06: Für heute vielen herzlichen Dank.

00:50:08: Schreiben Sie uns Kritik, bitte Anregungen

00:50:12: und melden sie sich an zum Seminar.

00:50:15: Und hier wünsche ich einen schönen Urlaub.

00:50:17: Danke und dir eine schöne Zeit ohne mich.

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