#54 Testamentswiderruf mit Scheidung oder Trennung
Shownotes
Ist die Erbseinsetzung des Ehegatten oder Lebensgefährten automatisch wirkungslos, wenn die Beziehung endet?
In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel ausführlich über die mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 neu geschaffene Regelung des § 725 ABGB.
Es geht es um diese spannenden Fragen:
• Welche Wirkung hat die Scheidung oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft auf die letztwillige Begünstigung des Ex-Partners?
• Wann wird eine testamentarische Begünstigung nach § 725 ABGB aufgehoben?
• Was muss im Testament stehen, wenn die Begünstigung auch nach einer späteren Trennung aufrecht bleiben soll?
• Reicht es aus für die Fortgeltung aus, wenn der Verstorbene nach der Trennung das Testament unberührt lässt und mündlich erklärt, dass es aufrecht bleiben soll?
• Welche Bedeutung hat der tatsächliche Wille des Verstorbenen – und wann darf dieser überhaupt bewiesen werden?
• Kann ein Fortgeltungswille bereits bei Errichtung des Testaments bestehen, obwohl die Ehe oder Lebensgemeinschaft zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist?
Anhand Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Auslegung des § 725 ABGB und zeigen, welche schwierigen Fragen sich daraus für die Praxis ergeben können.
Transkript anzeigen
00:00:06: Freitag, Nachmittag.
00:00:14: Zeit für Erbrecht!
00:00:17: Lieber Andreas herzlich willkommen.
00:00:19: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.
00:00:30: Wir haben uns sehr lange nicht gesehen.
00:00:32: Ja
00:00:33: es war schrecklich
00:00:34: Weil ich auf Urlaub war.
00:00:35: Ich war auch auf Urlaube Echt?
00:00:37: Ja
00:00:37: Ich weiß von nix.
00:00:38: Du weißt alles Christian.
00:00:40: Ja, ich habe eine belegte Stimme, woher auch immer.
00:00:43: Du bist topfit aber das macht gar nichts und es gibt keine Entschuldigung für mich.
00:00:47: Urlaub war wunderschön, aber wir sind auch froh dass wir wieder...
00:00:50: Endlich wieder Erbrecht!
00:00:52: Hast du im Urlaub
00:00:52: Erbrech gemacht?
00:00:54: Ich
00:00:55: hab im Urlaub eigentlich kaum Erbrechen gemacht.
00:00:58: Ich habe mich mit dem Theofrastus beschäftigt.
00:01:01: Sag mal.
00:01:01: Kennst du den Theofrostus?
00:01:03: Nein, was ist
00:01:03: das?
00:01:03: Es gibt ein wunderbares Buch, aber da gibt's sicher bessere Experten als mir vom Theophrastus, einem griechischen Philosophem.
00:01:11: Die meisten Werke sind Futsch!
00:01:14: Aber es gibt eins über die Charaktere... ...die typischen Charaktäre der damaligen Menschen.
00:01:22: vielleicht, wenn Sie das heute lesen werden sie merken so viel hat sich nicht verändert.
00:01:27: Hast du dich wieder erkannt?
00:01:28: Ja!
00:01:29: Mich
00:01:29: auch?!
00:01:30: Das hast du jetzt im Urlaub an mich gedacht.
00:01:33: Nicht selten und einer davon ist zum Beispiel der Schwafler.
00:01:38: Da gibst du den Schwafler, da gibt's den...
00:01:42: Das nächste
00:01:43: mal, wenn ich mich
00:01:44: das will.
00:01:45: Du bist weder der Schwafler noch bin ich der, was.
00:01:48: wie war das?
00:01:49: Der Geiziger oder der Geizige?
00:01:50: nicht, aber der Schwafler hat man am besten gefunden.
00:01:52: Aber es ist schön!
00:01:53: Und wie viele sind das insgesamt?
00:01:55: Ich glaub so
00:01:55: dreißig, total gut.
00:01:58: Das war am Anfang vom Urlaub im Restaurant.
00:02:00: vergessen Wir.
00:02:03: eine Ankündigung dürfen wir machen.
00:02:04: Unbedingt
00:02:06: Diese Folge wird ausgestrahlt, wann wird sie denn ausgestrallt?
00:02:11: Anfang September glaube ich.
00:02:12: Am vierten September.
00:02:14: Das heißt wir
00:02:15: sind heute so wenn Sie uns jetzt heute am vierten september hören und sehen circa ein Monat vor einer ganz ganz schönen Veranstaltung nämlich am sechsten oktober findet statt erstes mal Mount Erbricht live im Juridikum im Dachgeschoss dort, eine Leihveranstaltung.
00:02:35: Wir beide vollkommen gemeinsam mit Senatspräsident Dr.
00:02:39: Gottfried Muska diskutieren wir, analysieren wir die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Erbrech, zum Verlassenschaftsverfahren und ich darf sagen, wir haben schon sehr viele Anmeldungen.
00:02:50: Es kann auch sein... dass es schon eng wird.
00:02:53: Also wer sich interessiert, ja eben und bis vierten September ist noch enger, bitte probieren Sie's.
00:03:00: melden sie sich noch an möglichst schnell für Freie Nons auf Ihr Kommen!
00:03:04: Es
00:03:04: gibt wahnsinnig viele Entscheidungen.
00:03:06: hast du schon angeschaut das Skriptom?
00:03:08: Ja, wir haben hunderthundertsechzig Seiten.
00:03:13: Das kriegen Sie dann eine Masse an Entscheidungen und heute gehts aber nicht um Entscheidungen Sondern auch.
00:03:23: Oder geht es gerade um
00:03:25: viele Entscheidungen?
00:03:26: Ja, dann erzähle ich mal, worum es heute auf gibt.
00:03:29: Das letzte Mal waren wir ja in Walhall, das ist was ich auch nicht mehr ringe, zur Burg führt die Völk... Achja genau!
00:03:38: Ja, stimmt.
00:03:39: Gott schütze die Burg und haben angekündigt dass alle Hören und hören doch bitte den Bargraf-Siebenhundertfünfundzwanzig.
00:03:49: Also ich hoffe, es sind alle gut vorbereitet.
00:03:51: Wie schaut's aus?
00:03:52: Sind
00:03:52: sie gut vorbereitet.
00:03:54: Siebenfünfundzwanziger!
00:03:55: Wir wollten ja beim letzten Mal so hartn bis uns ausgemacht schon über dem Bargaufsiebenfümundzwannzig sprechen... Und das
00:04:01: hast du dann dort
00:04:02: betiert?!
00:04:03: Du!
00:04:04: Du hast doch diese These aufgestellt, dass die Leute, die zu dir kommen, ihre alten Testamente alle auffressen müssen vor dir.
00:04:12: Oder du nimmst da was in Register oder Rundversprüche...
00:04:15: Jetzt verkürzt das jetzt alles!
00:04:17: Hören Sie sich's lieber noch einmal an.
00:04:18: Da waren wir verschiedene Ermeignungen aber ich war durchaus differenzieren.
00:04:21: Man darf sie übrigens
00:04:21: nicht das Real anschauen, unsere Freunde hinter den Kulissen im Real Kommt es aus.
00:04:29: das cool Real, glaub ich.
00:04:32: Im Real kommst du nämlich zu Wort
00:04:35: und deswegen soll man sich's nicht anschauen?
00:04:37: Ja jetzt kommt nur deine Position zu Wort.
00:04:39: Und es wird nicht geschrieben dass ich die überhaupt nicht teile.
00:04:44: Diese Reels sind so ein bisschen wie Rechtssätze und Leitsätze.
00:04:48: um sie wirklich zu verstehen muss man sich die ganze Folge oder die ganze Entscheidung anschauen.
00:04:52: Mach da alles die Karri natürlich, aber du kommst relativ häufig vor.
00:04:56: Das ist gut!
00:04:57: Ist eh gut weil Du bist der Eyecatcher.
00:05:00: Okay kannst jetzt bitte catch'n Catcher in den Rye?
00:05:02: Also ich
00:05:02: war gerade dabei zu sagen wir wollten eigentlich in der letzten Folge über dem Park auf siebenhundertfünfundzwanzig sprechen und haben uns diesem dann angenehrt mit einer Einleitung mit grundsätzlichen Überlegungen und haben es dann aber über diese Einleitung hinaus nicht geschafft.
00:05:17: Wir haben sehr viel über den Motiviertum gesprochen, Rechtsprechung zum Motivirtum und haben uns da sehr allgemein herum bewegt in diesen Themen.
00:05:27: was passiert wenn sich der Wille des Testators nach Errichtungen einer letztwilligen Verfügung ändert?
00:05:35: Und heute wollen wir uns wirklich stürzen in den Berg auf siebhundertfünfundzwanzig und uns den ganz genau anschauen.
00:05:42: Wir werden uns, würde ich vorschlagen zuerst einmal wirklich die Norm dem Wortlaut
00:05:46: nach anschauen... Wollen wir zuerst doch ein
00:05:47: Beispiel?
00:05:48: ...wieder eine Einleitung oder bitte passen auf das wir heute kommen wird zum Sieben
00:05:51: bringen?
00:05:51: Nein, nein, bringt einem Beispiel nämlich das mit der ehemaligen Geschichte, weshalb es überhaupt angeordnet ist oder warum der Gesetz kibatätig wurde weil der Fadi sagt Beispiele... Ja,
00:06:00: wir heute komm'n so viel!
00:06:01: Ich hoffe den Vater schaut zu.
00:06:03: Du musst ihm sagen, am vierten September muss er YouTube einschalten.
00:06:08: Ich rufe ihn sofort an... Aber wir sind ja leider nicht live!
00:06:10: Das machen wir auch einmal.
00:06:12: Nämlich so eine Liveaufnahme, das wäre auch cool.
00:06:15: Also der Anlass ursprünglich war wohl eine Vorjudikatur zur alten Rechtslage.
00:06:22: Eine ganz einfache Fallkonstellation wenn sie sich denn so verwirklicht zwei Ehegarten Er oder sie testiert, macht ein Testament in welchem der Ehegarte zum Erben eingesetzt wird.
00:06:41: Lange Jahre später – ich bilde also einen einfachen Fall – kommt es zur Zerütung der EHE und zur Scheidung.
00:06:50: das Testament wird aus Gründen die wir nicht kennen nicht verändert bleibt unberührt bestehen und weitere Jahre später stirbt die Frau oder der Mann und es liegt dann eben vor, im Verlassenschaftsverfahren ein Testament das zwanzig Jahre alt ist in dem drinnen steht.
00:07:13: Mein ehemaliger Christian ist mein Alleinerbe und daran entzündete sich die Frage können die gesetzlichen Erben Zu denen ja der geschiedene Ehegarte nicht mehr gehört, natürlich.
00:07:33: Argumentieren dass dieses Testament hinfällig ist weg fällt angefochten werden kann.
00:07:40: Denn das kann er doch nicht gemeint haben.
00:07:43: Das kann durch nichts seinem Bilden entsprechen.
00:07:45: wenn jetzt der Ex-Mann die Ex-Frau Erbe wäre von derer schon viele, viele Jahre getrennt war.
00:07:55: Und nach der alten Rechtslage darf ich mich ja nicht jetzt allzu sehr vertiefen und wiederholen – das haben wir das letzte Mal glaube ich die Rahmenbedingungen, die Probleme zumindest angerissen – war es dann absolut vertretbar so dass der oberste Gerichtshof in so einer Konstellation dieses Testament ausreichend deutlichen Rechtsgrundlagen für einen Wegfall, für eine Anfechtung als wirksam erachtet hatte.
00:08:28: Und das wiederum hat zunächst ja die Literatur provoziert.
00:08:33: Ich glaube auch mein verehrter schon verstorbener akademischer Lehrer Rudolf Welser.
00:08:41: Ja ich glaube
00:08:42: er hat sich dann ziemlich alteriert in der Literatur Und das führte dazu, dass der Gesetzgeber im Erbrechtsänderungsgesetz diese neue Normen geschaffen haben.
00:08:54: Das ist ja eigentlich auch immer spannend in Zusammenhang mit diesem Erbrechts Änderungsgesetz.
00:08:58: die vollkommen neuen Normen nicht?
00:09:01: Auch das ist hier im Fall, da siebenhundzwanzig ist eine Neuschaffung aus dieser aus dieser wunderbaren Konditorei oder Schreckensküche oder was auch immer namens Logistik.
00:09:16: Aber das ist die Idee war eigentlich zu sagen, wir greifen aus dem Anwendungsbereich des Fünf-Zweiund-Siebzig, des Motivirtums mit seinen strengen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung besondere Sachverhalte heraus nämlich den Fall der Ehescheidung Lebensgemeinschaft, Auflösung der Lebensgemein- schaft und sehen für diese Fälle eine in einer speziellen Norm im Barg auf siebenfünfundzwanzig eben andere Voraussetzungen vor.
00:09:53: Für die Frage unter welchen Voraussetzungen eben fällt so eine letztwillige Verfügung zu Gunsten eines Ehrgarten eines lebensgefährten wenn dann diese Beziehung scheitert?
00:10:05: ich sage es einmal ungenau weg
00:10:07: Verzeih, wenn ich da einhaken.
00:10:09: Ich will es nicht mühsam gestalten aber lass uns doch auch weil er so ein neuer Paragraph ist Versuchung vorsichtig vorzugehen.
00:10:17: Ich würde da gern widersprechen bei deiner Einleitung Weil du gesagt hast der Gesetzgeber hat diesen fünfundundseinundsiebzig irgendwie vor Augen gehabt aufgegriffen und eine besondere Bestimmung machen wollen.
00:10:31: blickt man in die Materialien deswegen haben wir diesen Welser Erbrechts Kommentar genommen wird das noch die Material dann findet sich eigentlich eine derartige systematische Überlegung gerade nicht.
00:10:43: Da hast du recht!
00:10:47: Und was auch interessant ist und das wird uns später noch verfolgen, der Gesetzgeber knüpft gar nicht an dem an wovon wir hier irgendwie gedanklich ausgehen.
00:10:58: er hat im Zeitpunkt der Verfügung nicht daran gedacht geirrt was später sein wird sondern der Gesetzgeber zumindest in diesen Materialien.
00:11:08: Der beschreibt, wir vermuten dass die Auflösung der Ehe, die Auflüstung der Lebensgemeinschaft bekommen.
00:11:16: gleich dazu Ein Wiederruf, das er da wieder rufen würde wollen.
00:11:19: Stilschweigen der Widow!
00:11:21: Er knüpft nicht an die Verfügung an... Ja ja, ist ganz interessant.
00:11:26: Entschuldigung.
00:11:27: Nein nein, absolut.
00:11:30: Das war so meine Interpretation.
00:11:32: Weitest du so viel dazu geschrieben hast?
00:11:34: Du bist ja dein Experte und daher lieber Experte fangen wir jetzt mit dem... Fangen wir an.
00:11:39: Also
00:11:39: ich würde vorschlagen Sie haben es jetzt alle vor sich liegen.
00:11:43: Wahrscheinlich die Norm.
00:11:44: lesen wir sie gemeinsam durch, Bargabt-Siebenhundertfünfundzwanzig zwei Absätze erste Absatz mit Auflösung der Ehe der eingetragenen Partnerschaft oder der Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen werden davor errichtete letztwillige verfügungen soweit sie den früheren Ehegartenpartner oder Lebensgefährten betreffen aufgehoben.
00:12:06: Es sei denn dass der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat.
00:12:12: Und
00:12:14: dann geht es ja noch weiter, dann gibt's ja da irgendwie was wie Abstammung?
00:12:18: Abstammung!
00:12:18: Das lassen wir mal bisher...
00:12:20: Aber vergessen wir es nicht.
00:12:22: Wir schauen uns das
00:12:22: auch an.
00:12:23: Schauen wir uns
00:12:23: an.
00:12:24: Reden wir also hier nur vorerst von der in einem Testament eingesetzten Person die ein Ehe-Karte ist oder eingetragener Partner.
00:12:43: D.h.,
00:12:45: da gibt
00:12:46: es ein formalisiertes Verfahren, also eine Ehe schluss, eine eingetragene Partnerschaft, eine Statusveränderung im Personenstand die dann aufgehoben wird?
00:13:00: Warum auch immer nicht?
00:13:01: Wie ist das drin?
00:13:02: Aufgehoben?
00:13:03: Von der Aufhebung warum und Auflösungen, warum auch immer aufgelöst?
00:13:08: Und diese zweite Gruppe, wo es das nicht gab nämlich diesen rechtlichen Status der dann wegfällt die bloße Lebensgemeinschaft.
00:13:18: Diese zwei Fälle haben wir vor Augen.
00:13:21: wieder wiederholen.
00:13:22: Wieder ein ehemaliger Ehegatte Ein ehemalliger Lebensgefährte ist in einem Testament zum Erben eingesetzt dass jetzt vorliegt, weil er gestorben ist und Ehegatte war der nicht mehr im Zeitpunkt des Todes.
00:13:46: Lebensgefährte war er nicht mehr.
00:13:49: Wenn man sich den Wortler dieses ersten Satzes des Absatzeins, den ich gerade gelesen habe genau anschaut dann ist es eigentlich kommt aus den Erläuterungen sehr nahe die eben von einem stillschweigenden wiederruf sprechen.
00:14:04: Mit Auflösung der Ehe, mit Auflösung der Lebensgemeinschaft fällt die letztwillige Verfügung weg.
00:14:12: Also auch hier wird wirklich abgestellt auf den Zeitpunkt, auf dem Umstand der Auflörung.
00:14:18: damit fällt die lastwillige verfügung weg.
00:14:21: Der Wortlaut bestätigt eigentlich, meine sachten es noch einmal Die Annahmen in Erläuterungen.
00:14:27: das ist um einen stillschweigenden Widerruf.
00:14:30: Das
00:14:31: ist das, warum ich da vorhin einkam?
00:14:32: Ja, ja!
00:14:33: Also gar nicht das wovon wir das letzte Mal gesprochen haben von diesen Anknüpfung ans Testament... also so war die Vorstellung stillschwägen der Wiederruf ... Erseidung... ja wiederholen wir das noch einmal...
00:14:47: dass der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat.
00:14:53: Das Gegendel würde heißen, dass er eben angeordnete hat, nämlich ausdrücklich angeordneten hat – klar mal was immer das heißt wir werden noch dazu kommen -, dass er auch im Falle der Eheauflösung oder der Auflösung der Lebensgemeinschaft möchte, dass diese Begünstigung dennoch weiter gilt!
00:15:16: Was überlegst du jetzt?
00:15:18: Ja ich schaue blöd durch die Gegend weil ich mir Diese Worte mit der Anschauung.
00:15:25: Ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat, wann?
00:15:35: Also die meisten von Ihren sind ja Erbrechtler natürlich und da sind Sie damit vertraut und schreien jetzt was... War noch immer
00:15:39: das meine Antwort!
00:15:41: Was fasselt der?
00:15:42: Der meinte es ist durch im Testament angeordnete, dem Testament einstiegen.
00:15:46: Aber gerade eben wenn wir da so ... Doch versuchen wir zwei zu lösen von dem, was wir schon hundertmal gesen haben und mit dem arbeiten seit Jahren.
00:15:57: Also völlig nackig!
00:15:59: Ich möchte wieder nackigt sein ja?
00:16:02: Nackig an die Norm heran.
00:16:03: Lassen
00:16:03: gehen wir nackiger mal.
00:16:04: Und
00:16:04: wenn du geht auch nackige ran und du liest diese Materialien, die du jetzt so wunderbar betont hast, die gesagt hat das ist ein Vermuteter Widerruf also die knüpfen an den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe Es sei denn, dass der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat.
00:16:27: Und jetzt könnte man ketzerisch fragen, naiv wie ich bin?
00:16:32: Waren angeordnete bei Auflösung der Ehe oder zum Zeitpunkt des Testaments, da sie ja zehn Jahre älter ist?
00:16:41: Ich will damit worauf ich hinaus wir sehen, meines Erachtens nicht vollständig eindeutig ist.
00:16:49: Würdest du mir dazustimmen?
00:16:51: Oder ist es für dich klar, in dem davor steht werden davor errichtete letztwillige verfügungen aufgehoben?
00:16:58: soweit eher nicht?
00:17:00: Es sei denn der Verstorben hat das Gegenteil angeordnet?
00:17:04: Naja, für mich ist es schon relativ klar.
00:17:08: dann wenn das eingeschränkt zu sehen wäre... entweder auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Testamentserrichtung oder auf einen Zeitpunkt nach Auflösung der Ehr- oder Lebensgemeinschaft, dann hätte das also hier präziser.
00:17:23: Zum Zeitpunkt einer
00:17:26: Auflöse?
00:17:27: Nein ich würde es nicht vertreten!
00:17:29: Ich will nur darauf hinaus dass die Norm der Wortlatternorm nicht vollkommen eindeutig ist.
00:17:36: Ich richte mich nämlich jetzt schon an meine lieben Freundinnen und Freunde aus unserer Diskussionsblase, die womöglich, wo es womöglich viele gibt.
00:17:46: Die sagen, die Norm ist eindeutig!
00:17:49: Es ist ganz klar, es muss so sein und ich behaupte jetzt schon am Anfang an, so eindeutlich, so großartig gelungen ist der Wortlort nicht.
00:17:58: Lass uns freilich diese eine Frage gleich auflösen.
00:18:03: Es besteht derzeit... Also werden ja neue Arbeiten kommen in den nächsten Hundertfünfzig Jahren.
00:18:10: derzeit glaube ich vollkommenes einvernehmen, dass dieser Hinweis es sei denn es ist was anderes angeordnet sich bezieht auf den Zeitpunkt der Wortlat des Testaments auf die letztwillige Verfügung beziehen.
00:18:29: Könnte aber auch später sein!
00:18:32: Warum nicht?
00:18:34: Also es muss nicht später sein, dass er gibt sich aus der Rechtsprechung die wir haben.
00:18:38: Es kann schon im Ursprungstestament bei Aufrecht der Ehe sein oder... Aber du würdest
00:18:42: das dann so lesen in einer letztwilligen Verfügung
00:18:44: angeordnet?
00:18:44: Genau!
00:18:47: Okay ja, aber wird das auch so geschnitten?
00:18:50: Nein ich glaube es gab noch keinen Fall indem es zu einem späteren Zeitpunkt war.
00:18:54: Aber wenn es sogar schon reicht im Zeitpunkt der aufrechten Ehesemursprungstesterment Da muss es, meines Erachtens ja umso mehr ausreichend sein und funktionieren wenn er letztwillig bekräftigt.
00:19:08: Also das Gegenteil anordnet zu einem Zeitpunkt wo dann die Ehe geschieden ist weil er die Situation hier nicht abstrakt sondern sogar konkret vor Augen hat.
00:19:19: Lass mal dass jetzt einmal so stehen!
00:19:21: Wir werden noch einmal darauf kommen...
00:19:22: Das ist gut.
00:19:23: bitte der Satz musst du wieder ins Real?
00:19:26: Ja wir werden nochmal draufkommen weil es sehr wohl Entscheidungen gibt die wir uns anschauen werden In denen oder zumindest eine Entscheidung gibt es noch meine Erinnerung, wo so war.
00:19:39: Also wie war das?
00:19:40: Wir kommen dann noch dazu daher jetzt ungenau.
00:19:42: Die sahen irgendwie verheiratet.
00:19:44: er macht ein Testament Dann lassen sie sich scheiden vielleicht was auch in Lebensgefährte in den Fall und dann sagt er der Ex-Partnerin Das bleibt so.
00:19:58: Und dann sagte auch Anderen das bleibt so Ich muss ja eh nix machen, erfinde ich jetzt dazu.
00:20:04: Ich habe ein fixes Testament!
00:20:07: Ich will das so und da hat der oberste Gerichtshof mit Billigung, würde ich sagen, des Großteils der Literatur – ich glaube schon dass man das anders sehen kann, dazu werden wir noch kommen.
00:20:29: Er sagt, ja das ist nicht in einer letztwilligen Verfügung sondern nur mündlich und daher ist es unbeachtlich.
00:20:36: Und daher jetzt komme ich wieder auf die Menschen, auf die realen Leute.
00:20:41: dieser arme Kerl von dem wir wissen, von dem bewiesen ist was er wollte von wegen wahrer Wille der bekommt von uns als Rechtsordnung gesagt Ja lieber Freund Du hättest müssen eine neue letztwillige Verfügung errichten.
00:21:02: Und nicht etwa darauf vertrauen, dass das Papier, das registriert ist beim Chugwell und bei dem hinterlegt... Ja!
00:21:11: Was heißt aufrecht bleibt?
00:21:13: Von dir ja nicht zerrissen wurde, zurückgeholt wurde nix.
00:21:17: Nicht wahr?
00:21:17: Das finde ich total spannend.
00:21:20: Wir erkennen diese vermeintlich superüberzeugende Norm vom Beginn ist natürlich nur dann subiduppe überzeugend, wenn der tatsächliche Sachverhalt genau den Vorstellungen entspricht, die unser kleiner Konditor, der Legist da hatte.
00:21:46: Wenn du einen Sachverhalten hast, der anders ist...
00:21:49: Dann ist er nicht subidupe!
00:21:51: Dann ist das irgendwie ein bisschen für den Betroffenen cool.
00:21:54: Lass uns gleich bei der Stelle, vielleicht fällt man nämlich gerade ein.
00:21:56: Das ist gut!
00:21:57: Wir sind ja jetzt bei der Scheidung, die lassen Sie ja scheiden.
00:22:00: Achtung liebe Freundinnen und Freunde aus dem Familienrecht.
00:22:03: Die Familienrechtsanwälte oder die Notariethe beraten was muss man also sagen?
00:22:09: Ja ich sag's da... Also man muss denen sagen haben sie das am Ende gemacht Also im Falle
00:22:16: der Beraterunzüge.
00:22:17: Das musste man früher in der Regel noch stärker sagen.
00:22:21: Wahrscheinlich, ja.
00:22:22: Ich schaue so aus mit den Testamenten.
00:22:23: Das müssen sie entweder neu aufrechterhalten... Ja?
00:22:27: Das will man eh selten!
00:22:29: Zumindest im Zeitpunkt der Ehescheidung.
00:22:32: Es kann dann eine neue Phase entstehen.
00:22:33: Wir werden das ja sehen in den Entscheidungen wo man sich denkt Neu jetzt passt es mir eigentlich wieder.
00:22:37: das Testament
00:22:38: Du ich bin immer so unruhig sage ich dir und Ihnen allen ganz ehrlich wenn ich von mir selber höhe oder von jemandem hört, das ist selten.
00:22:48: Das ist ja nicht so.
00:22:49: Man will das so.
00:22:50: Aber
00:22:50: davon hat der seltene Fall nichts?
00:22:53: Nein
00:22:53: vor allem ich weiß nicht ob es selten ist.
00:22:56: Ich habe in Urlaub mindestens sieben neue Menschen kennengelernt.
00:23:00: die waren total exotisch.
00:23:01: Ich hab sowas überhaupt noch nie gesehen.
00:23:03: Ja!
00:23:04: Konntest du sich einordnen in diese Charaktere?
00:23:07: Ich habe mit Ihrem Versuch
00:23:08: über Erbrech zu reden.
00:23:09: Sie haben den Kontakt dann sofort abgebrochen, was ich verstehen kann, liebe Grüße.
00:23:13: Aber ja gut also jedenfalls...
00:23:17: Lass mich noch eins dazu sagen wir müssen aber in die Entscheidungen bevor wir da jetzt so viel vorgreifen.
00:23:22: Aber eins möchte ich schon auch sagen weil du hast gesagt ist das den überhaupt Zumut bei dem einzelnen einfachen Rechtsunterworfen, der diese rechtliche Kompetenz nicht hat.
00:23:35: Dass er wirklich auf die Tee kommt also sein Testament nach Ehescheidung und Auflösung der Lebensgemeinschaft wenn es aufrecht erhalten will noch einmal letztwillig bekräftigen muss, der kommt doch gar nicht auf die Dee.
00:23:47: Und ich möchte jetzt nochmal weiter verstärken nämlich wie folgt Wenn der Seintestament zugunsten des lebensgefährtenes Ehegarten errichtet hat Können wir davon ausgehen, wenn er das bei einem Anwalt oder einem Notar in einer Notarin gemacht hat?
00:24:01: Dass er damals vielleicht auch belehrt wurde nach alter Rechtslage.
00:24:05: Selbst wenn er gefragt hätte was passiert eigentlich, wenn wir uns scheiden lassen dann hätte der Rechtsberater gesagt Dann bleibt das Testament an sich aufrecht es sei denn fünfzehren siebzig und so weiter?
00:24:17: Das heißt ja konnte er ab Destermenserrichtung durchaus Vertrauen darauf.
00:24:22: Dass wenn es zur Auflösung der Lebensgemeinschaft kommt, ist händenziell bei der letztwilligen Begünstigung bleibt.
00:24:30: Und aus diesem Grund ist ja der siebenfünfundzwanzig auch hinterfragt worden auf seine Fassungsgemäßheit und der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, na es war so viel Legisvakanz bei dem Erbrichtsänderungsgesetz dass man ausreichend Zeit hatte sich darauf einzustellen.
00:24:47: Jetzt kann man das natürlich so sagen aber wenn du das dem einzelnen Rechtsunterworfen sagst Es gab doch ausreichende Legisvakanz Dass Du die einstellst auf das neue Testament Ist das schon irgendwie schwierig?
00:24:58: Oder wie siehst Du das?
00:25:00: Ja, ich halte das für sehr schwierig.
00:25:01: Ich halte es für sehr, sehr schwierig...
00:25:03: Also diese Rückwirkung des
00:25:05: Impfungsmannschafts?
00:25:06: Wir wiederholen uns noch einmal diese Bestimmung und wir haben sie an sich alle schon reduziert.
00:25:11: Diese Bestimmung ist neu bis zum Erbrechtsänderungsgesetz.
00:25:16: Gab es eine abweichende gegenteilige Rechtsprechung?
00:25:20: Ja, fünfzehnundsevzig!
00:25:22: Also eben diese Judikatur da auch Das Gesetz wurde wirksam mit Ersten, Ersten.
00:25:30: Es war anwendbar auf alle die danach versterben und nach den allgemeinen Übergangsvorschriften – ich wiederhole dich jetzt eigentlich ein bisschen länger – war diese Bestimmung eine, die auch anzuwenden war
00:25:52: auf
00:25:53: verfügungen, die vorher errichtet worden sind.
00:25:57: Das heißt, genau dein Fall.
00:25:59: Wird der Typ im Dezember-Zweißen-Sechsarzwanz gestorben und wäre der OGH bei seiner Rechtsprägung geblieben?
00:26:07: Wer die ehemalige Ehegatin oder der ehemale Gelehmensgefährte... Dezsember-Sechzehn,
00:26:13: ja!
00:26:15: ...wäre Erbe gebliebene oder geworden weil er nachher stirbt, greift das Simpfümmers.
00:26:22: Und der VFGH sagt, das finde ich natürlich schon noch Mit Blick auf die Rechtsunterworfenen, die davon natürlich keine Ahnung hatten.
00:26:31: Sag ich jetzt einfach vielleicht wussten Sie es alle?
00:26:33: Ich komme wieder zu dem Zurück.
00:26:34: Also ich weiß es nicht wie's wirklich war aber der VFGH bescheidet ihr müsst schon euch informieren stand in allen Zeitungen hat auch was für sich.
00:26:45: Ihr habt es zwei Jahre Zeit euch zu informieren... Ob das
00:26:47: in allen Zeitungen stand, weiß ich nicht.
00:26:50: Auch nicht!
00:26:50: Aber jedenfalls so ist es.
00:26:51: Es schwindelt sicher auch in den Zahlreichen der Entscheidungen die wir durchgehen werden oder fast in jeder weil es eigentlich fast immer Fälle sind in denen dass Testament vor dem ersten ersten siebzehnten errichtet worden war findet sich dahin.
00:27:05: weiß Die neue Norm wirkt zurück, schmeckt's?
00:27:08: So ist es.
00:27:09: Darf ich, bevor wir in die Entscheidungen gehen noch den Absatz zwei vorlesen?
00:27:16: Weil es glaube ich wichtig ist dass wir das miteinander verbinden.
00:27:21: Die letztwillige Anordnung wird im Zweifel auch dann aufgehoben wenn der verstorbene oder die letztwillig bedachte Person das gerichtliche Verfahren zur Auflösung der eh oder eingetragenen Partnerschaft oder zum wiederhofften Auflömen eingeleitet hat.
00:27:38: Das finde ich ganz interessant diesen Satz, weil das zusammengelesen mit dem Absatz eins mit Blick auf die Ehe- und Ehescheidung bedeutet sozusagen eine richtig Stellung eigentlich des Absatz Eins.
00:27:51: Und heißt eben nicht erst mit Ehe Scheidung sondern schon mit Einleitung der Scheidungsverfahren hat übrigens den Grund dass glaube ich in einem Vorentwurf im Absatz zwei in dem ersten Satz nur gestanden ist wenn der Eine nämlich der dann Verstorbene des Scheidungsverfahren einleitet.
00:28:11: Und da hat man noch gesagt, na ist es gescheit?
00:28:13: Weil gerade wenn der andere einleidet will er doch wahrscheinlich umso mehr.
00:28:17: und dann ist das dazugekommen.
00:28:19: und damit ist eigentlich dem Absatz eins insoweite Anwendungssprache... Der Lebensgefährte
00:28:22: kommt hier nicht
00:28:23: vor.
00:28:23: Kommt nicht vor!
00:28:23: Ja klar!
00:28:24: Das heißt, wenn du zu deinem Lebensgefärten sagst, dass es aus, dann stellt sich das Gesetz vor, es ist aus.
00:28:30: Genau.
00:28:30: Also es gibt ja keine... Das heißt
00:28:32: in Absatz
00:28:33: zwei müssen wir
00:28:33: zusammenlesen... Keine Sündigungsflüsse
00:28:34: beim Lebensgefährt.
00:28:35: Ja, das ist wichtig.
00:28:38: Es ist etwa der Aus... es ist nicht aus!
00:28:42: Das heißt wenn Sie Schluss machen müssen sie klarstellen, es ist jetzt Schluss.
00:28:47: Aber es muss dann auch wirklich Schluss sein?
00:28:49: Oder es ist nichts Schlusses.
00:28:50: Ich darf nicht sagen, dass vielleicht Schluss ist.
00:28:51: Reinigt
00:28:51: es, wenn man sagt ich mag Schluss aber es ist Nichtschluss.
00:28:54: also wann ist Schluss?
00:28:55: Da kommen doch zu...
00:28:56: Das sprechen wir nach über.
00:28:58: Schluss machen ja.
00:28:59: Das ist eine eigene Folge, aber eine private.
00:29:01: Weiter!
00:29:02: Ja, so das wollte ich nur.
00:29:03: Das bringe
00:29:03: endlich ein Scheid.
00:29:04: Das bringt meine Entscheidung.
00:29:06: Und die Entscheidungen zum sieben und zwanzig sind ja so schön, weil sich wirklich nach und nach einzelne Fragen, die sich aus dem Sieben und Zwanziger geben, wo wir schon ein bisschen was vorweggenommen haben geklärt haben.
00:29:20: Deswegen bin ich dafür, dass wir die wirklich der Reihe nach durchgehen.
00:29:26: Nein!
00:29:26: Wir haben noch genug Zeit bitte.
00:29:28: So, so viele Broadcast-Folgen machen.
00:29:33: Also erste Entscheidung, Nr.
00:29:35: der vierte, zweiundneinzehn.
00:29:37: Moment, ihr habt alle ausgedruckt?
00:29:38: Gut!
00:29:39: Bist du soweit?
00:29:40: Nein.
00:29:41: Bist Du sowei?
00:29:43: Nein, das ist ein... Machst Du sonst Schluss mit mir.
00:29:46: Welches wie?
00:29:47: Nr.,
00:29:48: der vierten, zweieinzehnt.
00:29:49: Zwei OB.
00:29:50: Jaa, einen
00:29:51: Tag nach meinem Geburts.
00:29:52: Ein Tag nach meiner
00:29:52: Geburz.
00:29:53: Aus achtzehn A.
00:29:55: Noch einmal, zwei OB, eins noch und zwei aus achtzehnten
00:29:57: A. Jawoll Ich schilder ganz kurz den Sachverhalt.
00:30:05: Verstirbt ein Erdblasse, übrigens natürlich spannend.
00:30:08: Auf den ist es gerade, ich weiß nicht wann, da hat's im Jahr zwei
00:30:11: Tausend Siebzehnte gestorben.
00:30:12: Vielleicht was für ein Bösek?
00:30:14: Also gerade die neue Rechtslage anwendbar, der verstirbt und hat Zweitausendvier, also ich sage es nur vor dem Erbrechtsänderungsgesetz Entestament errichtet und das lautet ihm wesentlichen.
00:30:28: so Universalerbin ist meine Lebensgefährtin Und dann gibt es noch eine Ersatzerbschaftsregelung, falls die Lebensgefährtin die Erbschaft nicht antreten kann.
00:30:41: Setze ich zur Hälfte die Freundin der Lebensgefärtin ein und zu anderen Hälften meine drei Brüder – das ist es im Wesentlichen!
00:30:50: Festgestellt wird dann dass die Lebensgemeinschaft noch zu Lebzeiten des Erblassers aufgelöst
00:30:57: wurde.
00:30:58: Man weiß leider nicht, wann?
00:30:59: Ja das weiss man nicht.
00:31:02: Schade!
00:31:09: Jetzt geht es noch ganz kurz bei Stein.
00:31:12: der Entscheidung ist nämlich noch nicht der Fortgeltungswille so schön festgestellt wie in der nächsten Entscheidung glaube ich Aber es wird eben vorgebracht, nicht?
00:31:23: Also die geben dann alle widersprechende Erbandritzerklärungen ab.
00:31:26: Nicht alle aber!
00:31:27: Die Lebensgefährtin und ich glaube das würde mich auch interessieren wer das war zwei der anderen Ersatzer.
00:31:35: Zwei der Anderen Ersatzer.
00:31:38: Ich meine jetzt nur eine Zwischenbemerkung.
00:31:41: Mich würde interessieren ob darunter auch die Freundin der Lebensgefahrtin war.
00:31:48: darüber möchte nämlich mit dir noch kurz sprechen, wie du die Freundin der Lebensgefährtin im Hinblick auf den sieben und zwanzig sie ist.
00:31:56: Das finde ich ganz spannend!
00:31:57: Na gut, da komm'
00:31:58: man ab.
00:31:58: Du bist gemerkt aber du hast recht.
00:32:00: Ja das ist witzig.
00:32:01: Gut nein also... Und es geht um die Frage ob diese Verfügung zugunsten der Lebensgepferdin nach siebenundzwanzig aufgehoben ist oder nicht?
00:32:13: Und da, das mache ich jetzt kürzer sagt, da oberste Gericht...
00:32:17: Moment!
00:32:18: Dann wirst du's genauer machen.
00:32:20: Bitte sag mir.
00:32:21: Nämlich was der Realität passiert ist in Verfahren, wo du gesagt hast, du bist ja nicht so sicher, dass immer nämlich gelb angestrichen, nämlich was festgestellt wurde vom Erstgericht und was halt nicht festgestellt wurden sondern vom obersten Gerichtshof nur wiedergegeben wird das Behauptungen die unsere ehemalige Lebensgefährtin hat vorgetragen und wollte auch beweisen dass sie nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft weiterhin sehr gut gewesen seien.
00:33:00: Es habe ein enger Kontakt bestanden, der Erblasser habe nach auflösungen der Lebensgemeinschaft mehrfach und ausdrücklich mündlich erklärt sein Testament soll unverändert aufrecht bleiben.
00:33:15: Aber was wurde festgestellt?
00:33:17: Und das Erstgericht hat keine Feststellungen darüber zugelassen und gesagt, das ist rechtlich providal.
00:33:26: Weil... Und dann kommt ja die direchtliche Argumentation Es muss im ursprünglichen... Darauf kommen wir jetzt gleich Im Testament formgerecht angeordnet sein.
00:33:37: Das hat schon das Erstgericht gesagt, dass er das Rekursgericht bestätigt.
00:33:41: ganz gerade durchgegangen, kann man sagen.
00:33:44: Und der oberste Gerichtshof bestätigt das dann auch noch einmal und sagt dann zusammengefasst ist es in Ordnung wenn ich das hier bringe?
00:33:53: Da will er des Erdplassers eine während aufrechter Ehe eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtete letztwillige Verfügung solle betreffend den Partner auch im Fall der Auflösung der Ehe der Partnerschaft der Lebensgemeinheit zu Lebzeiten aufrecht bleiben muss sich aus der Auslegung einer letztwilligen Verfügung ergeben und daher in deren Wortlaut zumindest angedeutet sein.
00:34:19: Das heißt, da oberste Gerichtshof sagt dieses das Gegenteil anordnen – der Fortschaltungswille der angedeutete trotz Auflösung der Ehe der Lebensgemeinschaft muss im Sinne der Andeutungstheorie, die ja im fünftreienfünfzig ABGB durch das Erbrichtsänderungsgesetz normiert wurde zumindest eben angedeutet sein und sich so aus der Auslegung der letzten Willingverfügung ergeben.
00:34:48: Es ist daher anders gesagt, ob es den Gerichtshof nicht möglich diesen Fortgeltungswillen anders, irgendwelche Zeugen aussagen... Die Freunde haben alle gesagt, ja er hat uns das immer gesagt, dass aber die das Testament weiter aufrecht lassen wollte.
00:35:06: Nein es reicht alles nicht!
00:35:07: Es muss sich der Fortgeltungswille direkt aus der formgerecht errichteten letztwilligen Verfügung nach Maßgabe der Anteutungstheorie ergeben.
00:35:20: Das war schon das Problem sag ich dir.
00:35:23: Aus meiner Sicht ist diese erste Entscheidung das Problem.
00:35:27: Und dieses Problem ist nicht eine Kritik oder ein Vorhalt gegen das Höchstgericht, weil das Höchsgericht hat zu dem Zeitpunkt schon auf eine reichhaltige Literatur zugegriffen und dort war er nicht einhändig.
00:35:41: Ich glaube Fischer German kann es anders gesehen unter anderem aber doch mehrheitlich diese Auf den ersten Blick doch so Überzeugende, nämlich jetzt den Blick auf den Wortlaut.
00:35:54: So überzeugende Rechtsdeutung in dem man sich diesen SIEMV-Aufgaben hernimmt wie einen Apparat die Worte als Apparat und dann ihn für sich genommen deutet.
00:36:08: Und eben so wie du es runter dekliniert hast sagt er steht drinnen Es sei denn der Verstorber hat ausdrücklich das Gegenteil angeordnet.
00:36:19: Die Anordnung muss in einer letzteligen Verfügung sein, darüber haben wir Eingangsphilosophiert oder ich ausdrücklich okay das muss nicht so streng sein.
00:36:29: Andeutungstheorie Und das war schon schief irgendwie und jetzt setze ich da gleich ein vielleicht machen wir doch länger.
00:36:43: Die mich auch.
00:36:44: in der Entscheidung sagt er gleichzeitig auch der oberste Gerichtshof Das, worüber wir auch schon gesprochen haben, dass das ja ein Vermuteter Widerruf sei.
00:36:53: Er geht also mit diesen Materialien auf den Zeitpunkt der Auflösung der Lebensgemeinschaft oder der Aufflösungen der Ehe?
00:37:02: Er geht auf dem Zeitpunkt – den werden wir in der Entscheidung nicht kennen – und er sagt – zum Beispiel im Jahr die Auflöse war hier, ich verstelle ihn jetzt vor – vermutet wird, dass er da wiederrufen wollte!
00:37:19: Und das Gegenteil könne sich ergeben aus einer Anordnung, die zehn Jahre früher war.
00:37:29: Das ist schon irgendwie... wie sollte es sich da das Gegenteil entweder dort geregelt?
00:37:36: Aber die Zeitpunkte, ich bringe das irgendwie nicht ganz auf den Punkt und für diejenigen sich intensiver oder länger mit Erbricht und Auslegung beschäftigen, frappiert mich an der ganzen Diskussion und Situation ein Umstand, natürlich überhaupt nicht verstehe.
00:38:01: Nämlich dass eine eigene Rechtsatslinie – wie soll ich sagen?
00:38:12: Ein eigener Normbestand, der auch wiederum eigentlich unsträtig ist überhaupt nicht vorkommt.
00:38:18: Nämlich die Möglichkeit einer sogenannten hypothetischen Auslegung.
00:38:23: Was soll das heißen?
00:38:25: Wir kennen Nicht.
00:38:26: beim siebenhundertfünfundzwanzig wird dort irgendwie, also wir haben es nirgendwo gelesen, wird dort nicht zitiert kommt nicht vor weil da hat man diesen Automaten so nenn ich den Gesetzeswort laut und dem wird so gedreht begriffs- juristisch.
00:38:37: aber eigentlich haben wir doch eine Rechtsheitslinie im Zusammenhang mit der Auslegung letztwilliger Verfügungen, die sagt wenn irgendetwas eintritt das dem Plan des Verstorbenen zu widerläuft und daher dass eigentlich gewollte nicht umsetzbar ist dann lassen wir den Inhalt einer Anordnung zu, die nur seinem hypothetischen Willen entspricht wenn das Ergebnis im Wortlaut des Testaments noch eine Deckung findet.
00:39:21: Bin ich zu kompliziert oder abstrakt?
00:39:24: Wenn du mir folgen kannst dann ist es wenigstens ein anderer Mensch.
00:39:27: und wenn du das anwendest jetzt gehe ich dann weiter zu der Situation.
00:39:32: Und ich bin jetzt der Testator, der noch lebt und der das alles gelernt hat auf der Universität.
00:39:37: Und sagt da gibt es doch die hypothetische Auslegung!
00:39:40: Und hätte ich gewusst dass das endet diese Beziehung?
00:39:46: Ich habe nicht dran gedacht aber hätte ich das gewusst dann so ist jetzt meine Unterstellung Hätte ich's aufrecht lassen und dann würden wir im Rahmen dieses anderen Rechtsarztes zahlreiche OGH-Einscheidungen gibt, die ich jetzt nicht hier liegen habe.
00:40:06: Dann hätten wir gesagt naja finde dieses Ergebnis nämlich dass die ehemalige Lebensgefährtin Erbin ist noch irgendwie einen Anhaltspunkt im Testament.
00:40:20: und dann kämen wir in diesem Fall dazu das wir sagen würden genau da steht ja ausdrücklich im Testament.
00:40:33: aufgrund dieses besonderen Verständnis ist, etwas ganz Spezielles plötzlich verlangt.
00:40:40: Nämlich das was du genannt hast diesen Fortgeltungswille.
00:40:44: Der Fortgeldungs-Wille – es ist ja alles irgendwie gedanklich für mich schwer zu fassen – der Fortgelltungs-Ville den wir nicht vermuten bei Auflösung der Lebensgemeinschaft im Jahr viele Jahre früheren letzteligen verfügungen zumindest angedeutet vorhanden sind.
00:41:11: Und ich habe mir da dazugeschrieben jetzt, also mehr Kulper, ich hab nie irgendwas mit damit beschäftigt bis aus Zeitgründen, danke für diesen Podcast, immer dort dazugschrieben, hypothetische Auslegung kommt nicht vor!
00:41:26: Die hypothetischen Auslegungen kommt nicht, warum kommt die hier nicht vor?
00:41:28: Es wurde vielleicht auch nicht vorgetragen von den Parteien... ein ganz interessanter Aspekt finde ich.
00:41:36: und dann höre ich auf, als will ich noch sagen.
00:41:39: Weil die hypothetische Auslegung, die ich jetzt genannt habe hier nicht vorkommen wird das Ganze eine Rechtsfrage, die sich plötzlich nur beschäftigt mit dem Wortlaut des Testaments und der Frage ob der Fortsetzungswille von später angedeutet ist?
00:42:04: Und wenn man wieder oge hat und sagt, auch die herrschende Lehre des sei so dann lässt man gar nicht mehr zu.
00:42:12: Die Beweisaufnahme über den Waren willen.
00:42:15: Genau in dieser ersten Entscheidung ist das passiert.
00:42:17: Man muss die Entscheidung ganz genau lesen.
00:42:19: Die durfte nicht einmal den Beweis führen.
00:42:23: er wollte es anders.
00:42:26: Das finde ich schon ganz erstaunlich für die Fälle in denen wir – und das unterstelle ich – im Verfahren herausbekehmen, dass der Verstorberne im Zeitpunkt der Auflösung der Beziehungen die Fortsetzung wollte.
00:42:49: Also….
00:42:49: Und wir werden ja noch weiter reden!
00:42:50: Der SIEMVII ist für mich ein Logo-Paragraph weil er in Wirklichkeit wenn du systematisch siehst mit den ganzen anderen Auslegungsregeln und übrigens auch Mit dem Bustenden, das mit dem nachgeborenen Kind.
00:43:04: Sie sind fünfundsebzig.
00:43:06: Passt mit ihm ja überhaupt.
00:43:08: Aber gut!
00:43:09: Das war die erste ganz grundsätzlich wichtige Entscheidung.
00:43:13: Die Zentrale und dann der hat er noch festgehalten hat Es muss der... So wie du es gesagt hast?
00:43:19: ...Fortsetzungs-Ville Der dann schlagend würde viel viel später wenn eben die Beziehung aufgelöst ist, der muss im ursprünglichen Testament zumindest angedeutet
00:43:33: sein.
00:43:35: Und wenn dort steht, greifen wir ein bisschen fort... Wenn dort steht ich, setze meine Lebensgefährtin ein und dann ist es schon der Knackpunkt?
00:43:44: Spricht das eine Andeutung entgegen?
00:43:46: Genau!
00:43:48: Aber man muss ja auch dazusagen, dass jetzt keine Kritik am Obersen Gerichtshof mit Aussagen ist eine Kritik an den Normen Dieser Fortgeltungswille, gerade wenn du auf die Ehe und Ehesscheidung blickst.
00:44:01: Bei realistischer Betrachtung kann der Fortgeldungswilde ja, wenn er denn entsteht eigentlich erst bei Ehescheidungen oder nach Eheschneidungen entstehen.
00:44:12: Im Zeitpunkt der aufrechten Ehe ist es eine ganz unrealistische Annahme dass jemand den Ehegarten einsetzt
00:44:21: Und in
00:44:21: diesem Zeitpunkt schon für war es auch immer da in Zukunft passiert, einen völlig vom konkreten späteren hypothetischen Sachverhalt.
00:44:31: Ja, Ehescheidung aber das kann ich verschiedenste Gründe haben.
00:44:34: ja vielleicht hassen wir uns dann, vielleicht lieben wir uns denn trotzdem aber sagen wurscht was ist?
00:44:39: Ich habe heute schon für später den Fortgeltungswillen.
00:44:42: Es ist eigentlich ganz unrealistisch anzunehmen dass man so einen Willen schon bei der Testamentserrichtung entfaltet.
00:44:50: Das heißt der Fortgeldungswille etabliert sich typischerweise sicher überhaupt erst bei und nach Ehesscheidung, nicht im Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
00:45:02: Ist das nicht
00:45:02: spannend?
00:45:03: Und ist es nicht spannend dass genau dem Beweis darüber, dass er spät, dass wir einen Fall haben wo nicht dran gedacht wurde beim Testament?
00:45:12: Das was du es beschrieben hast!
00:45:14: Und wo du sagst ne ja der etabliert sich doch erst bei der Trennung Ja stimmt Genau darüber, über die Frage ob er sich etabliert hat lassen wir den Beweis nicht zu.
00:45:25: Nicht zu!
00:45:26: Und das meine ich eben.
00:45:27: und nachdem man sich ja später etabliersen und daher letztwillig typischerweise nicht angedeutet sein kann wäre es wichtig dem Beweis zuzulassen.
00:45:40: Ich glaube, es ist übrigens auch richtig.
00:45:43: Man muss
00:45:44: ja auch dazusehen... Es ist dieser Fortgeltungswille dann sehr schwierig zu beweisen und ich glaube man würde sehr viele Sachverhalte die aufgrund der Feststellung jetzt sehr unangenehm anmoten damit in den Griff bekommen wenn du den Freien Beweis zunehmst.
00:45:59: In vielen Stellen würde nichts anderes herauskommen.
00:46:02: Lass mich noch ein Gedankenspiel machen unter Stelle!
00:46:05: Du hast einen Testament dass jetzt vom kundigen Rechtsberatern beraten wird und in der selbstverständlich, weil man uns zuhört und das Problem kennt diese Frage geregelt wird im Testament.
00:46:22: Und da steht zum Beispiel drinnen ganz exotisch... Das ist meine Lebensgefährtin.
00:46:29: Ich setze sie zu Alleinerbin ein.
00:46:32: Für den Fall, dass wir uns trennen soll die Anordnung aufrecht bleiben, wenn Sie mich jetzt fragen warum ordne ich das an?
00:46:43: Ich ordne es ganz bewusst so an denn ich würde ein neues Testament machen und ich möchte durch diese Anordnung vermeiden dass man nachher darüber streitet ob die Lebensgemeinschaft aufgelöst war oder nicht.
00:46:58: Lass mich dazu sagen.
00:47:01: Jetzt unterstell, du hast diese Anordnung.
00:47:03: Nämlich genau die Ausdrückung der Anordnung.
00:47:06: wenn wir uns trennen bleibt es aufrecht.
00:47:08: und jetzt unterstellen acht Jahre später nach diesem Testament trennen sie sich Gerade umgekehrt, das denke ich schon wieder.
00:47:19: Zügel normalerweise argumentiert.
00:47:22: Jetzt manifestiert sich ihm an ganz ein anderer Wille.
00:47:24: er will es aufheben und macht vielleicht dann Fehler bei der Errichtung eines neuen Testament.
00:47:31: hätten wir daran Zweifel dass er dieses ursprüngliche Testament erfolgreich wegen Irrtums anfächten kann
00:47:39: in dem Moment wo du bei der Testamentserrichtung den Fortgeltungswillen.
00:47:48: Wir können es jetzt ganz anders sagen.
00:47:50: Auch nur andeutest bist du draußen aus dem sieben, zwanzig sozusagen und kriegst diese eine Begünstigung des Lebensgefährten oder Ehegarten nur weg unter den Voraussetzungen des Fünfzehren-Siebzig.
00:48:09: Den Fortgeldungswillen kriege ich nun nach Fünfzweihren-Sebzig weg und in strengen Voraossetzungen ist
00:48:14: Fünfzwähren-sebzig.".
00:48:18: Lass mich aber noch einen Vergleich ziehen, kurz zwischen sieben, zwanzig und fünfzehran-siebzig!
00:48:26: Es war ja, du hast schon gesagt in der Literatur überwiegend die Ansicht so wie es da oberste Gerichtshof dann gesagt hat.
00:48:33: Das muss der Fortgeltungsvieler letztwillig angedeutet sein, angeordnet sein.
00:48:38: Interessanterweise wenn wir jetzt kurz auf den Fünf-Zweihund-Siebzig-Acht schauen, dann sehen wir dort wo es ja darum geht das irgendein Motiv erst im Fünft-Zweihund-Sebzig Auch wenn sich der vom Verstorbene angegebene Beweggrund als falsch herausstellt, das irre Motiv muss angegeben sein.
00:49:02: Dort sagen sogar die Erläuterungen ganz eigenartig, können wir jetzt nicht im Detail darauf eingehen... Es soll klargestellt werden, dass der Beweg und in der Verfügung angegeben sein muss.
00:49:13: Und dieses Angegeben nach Fünftseinundsiebzig wird vom Obersten Gerichtshof so ausgelegt, das die Angabe gerade nicht in den letztwilligen verfügt.
00:49:22: Konkret-Werbermaterialien?
00:49:24: Ja
00:49:24: weil das ja sehr engartig ist, da müssten wir jetzt näher bei den Leuternungen...
00:49:29: Okay es muss nur irgendwo angegeben werden.
00:49:31: Es
00:49:31: muss nur irgendwohin angegeben wären und beim Siebenfünfundzwanzig Anscheinend selbstverständlich, hier haben wir das Wort angegeben und dort angeordnet.
00:49:42: Aber man hätte es natürlich auch beim sieben und zwanzig so sehen können wie bei fünf zweiundsiebzig dass das nicht unbedingt in der letztwilligen Verfügung sein muss.
00:49:55: Ja
00:49:57: an der Stelle vielleicht?
00:49:59: Wir sind beim Beginn.
00:49:59: an der stelle möchte ich noch ganz kurz bei diesem Fünf Zweiund Siebzig eins ergänzen.
00:50:04: Das ist mir nämlich auch aufgefallen bei der Lektüre der Entscheidungen, dass man diesen Fünf Zweiund Siebzig den wir das letzte Mal durchgenommen haben.
00:50:18: Das heißt die Möglichkeit eine letzttätige Verfügung mit dem Argument zu bekämpfen, dass der Verstorbene über die künftige Entwicklung geirrt hat.
00:50:31: und dieses Motiv Es muss ja nicht das Einzige sein, dass hervorragende oder der oberste Geriff ein bisschen weich ist.
00:50:42: Dass das durchaus gerade bei den lebensgefährten Fällen auch angewendet werden könnte mit unteren Fällen.
00:50:50: Dass du den sieben und zwanzig vielleicht gar nicht brauchst sondern gleich über den fünft-seventein.
00:50:56: Dazu werden wir noch kommen, ja?
00:50:57: Ja genau, schauen
00:50:59: wir mal auf die Zeit.
00:51:01: Ich weiß nicht, da ist es wirklich nicht... Wir haben das steht dreiundfünfzig Minuten aber er nimmt ihr ein bisschen früher
00:51:06: auf.
00:51:08: Bis geht noch.
00:51:10: Bleiben wir noch kurz bei der Entscheidung, als ich den Sachverhalt vorgelesen habe nach auf einen Aspekt die Wiesen und auf denen möchte ich jetzt auch nochmal hinweisen... Ja dann
00:51:18: sag's!
00:51:19: Weil wir wollen sie heute irgendwie möglichst genau durchgehen.
00:51:22: und da hab' ich gesagt so im Testament ist die Lebensgefährtin eingesetzt Und als Ersatzerben sind die Brüder aber unter anderem auch die Freundin der Lebensgefärtin.
00:51:37: Wenn die Lebensgefährtin auf Grund sieben und zwanzig nicht mehr letztwillig begünstigt ist, aufgehoben nach siebenundzwanzig durch Auflösung der Lebensgemeinschaft.
00:51:47: Wer jetzt für die Brüder, wie immer es da genau war – ich sag's abstrakt!
00:51:51: Wer für die Prüder in dem Saarfall?
00:51:53: noch die Frage kriegt man auch die Freundin der Lebensgefärtin weg?
00:51:58: Die jetzt losgelöst von den Normen, also die logische Überlegung könnte das sein im Moment... Der Deprimi überhaupt die Lebensgefährtin eingesetzt und dann die Freundin der Lebensgefärtin hat sogar geschrieben, die Freund in der Lebensgefertin.
00:52:14: Wenn ich das hier richtig sehe... Das heißt wenn er nicht mehr die Lebensgemeinschaft hatte, strahlt es dann auch möglicherweise aus auf die FreundIn der Lebens-Gefährtin.
00:52:26: also wenn ich die Lebensgifährtin nicht mehr will als Destermänzer bin, will ich wahrscheinlich auch nicht mehr.
00:52:35: Was überlegt
00:52:35: das?
00:52:36: Irgendwo spielt das in Tirol, also Tiroler-Geschicht.
00:52:39: Wer hat sich um die Freundin gekümmert?
00:52:42: Ich vertrete jetzt hier mit den Freunden der Lebensgefährtin
00:52:45: und ich
00:52:46: kann doch versuchen...
00:52:48: Du vertrittst die Freunde nicht?
00:52:49: Weil er ist
00:52:49: hypothetisch
00:52:50: vertretene ich die Freunde.
00:52:52: Die Freundin, die sich offenbar noch unter Wogehab ist ja keine Ehrbandritzerklärung abgegeben hat.
00:52:57: Ich weiß nicht
00:52:57: wer die abgegeben hatte?
00:52:59: Nein
00:52:59: das waren nur die Brüder.
00:53:01: Andere wurden nicht abgegeben.
00:53:02: Er weiss ob der Gerichtskommissar die Freundin überhaupt verständigt hat.
00:53:06: Ganz sicher!
00:53:07: Ja, was hat's ihr denn?
00:53:09: Natürlich!
00:53:10: Gut muss verständig werden.
00:53:11: So verständlich.
00:53:12: Also die... Du musst die Gerichtshof
00:53:13: schon
00:53:14: klargestellt haben.
00:53:15: Gut ja also die Freundinnen schweigt kann immer noch kommen wie wir wissen.
00:53:19: Gut du
00:53:19: bist jetzt die Freund in der Lebensgefährtin der Vertreter.
00:53:26: und nicht einmal beweise über den wahren Willen des Erblasses im Zeitpunkt der Aufhebung der Lebensgemeinschaft zulässt.
00:54:03: Dann ist die primäre Lebensgefährtin nicht erbin, zieht das Entscheidungen dann tritt als Wortlaut diese Ersatzerbenberufung ein.
00:54:15: Ich bin jetzt da Anwalt der Freundin der Lebensgefärlde und es
00:54:19: gibt... Du bist Hälfte Erwin!
00:54:21: Ja, das ist überhaupt kein Zweifel
00:54:22: Kein Zweifel.
00:54:23: und jetzt sage ich nicht, dass die erst...
00:54:24: Und dann würde ich vielleicht sogar sagen.
00:54:25: Vielleicht kann er sogar ganze Erben sein.
00:54:28: Bist du?
00:54:29: Wie machst du das?
00:54:30: Also da jetzt wenn ich nicht beim sieben-fünfundzwanzig wäre, den du wahrscheinlich jetzt analog anwenden wolltest oder...
00:54:36: Na das ist die erste aber ich...
00:54:37: Dann würde ich sagen Wenn ich dieses Korsett des Sieben-Fünfundzwanzigs, dieses begriffst juristisch formalistische Korsette, dass sich meine Beweise über den Wahnwillen nicht führen darf Abstreife, weil ich Gott sei Dank ja in dieser Anordnung die Freunde der Lebensgefährtin bin, Edgy Beach.
00:54:57: Dann rück' ich an mit Beweis am Boden zum Wahnwillen des Erblossers und dann wird herauskommen dass der Primär, das ist der wahre Wille war, dass die Lebensgefährtin erben sollte Weil die Rechtsordnung sowas anordert, dann ist der hypothetische Wille dass die Freude in den Lebensgewehrn bevor diese beiden Brüder da irgendwo.
00:55:21: Warum nicht?
00:55:22: Ja, das ist eine
00:55:25: gute Überlegung.
00:55:27: Das war bitte sehr advokatorisch von dir.
00:55:31: Aber natürlich würde ich mal überlegen ob er... Also
00:55:34: du kämpfst von der anderen Seite und würdest ihn sehen?
00:55:35: Ich würde
00:55:36: mit dem Brüder sagen jetzt versuchen wir mal eine analoge Anwendung des sieben und zwanzig.
00:55:41: hier wird extra betont dass es die Freundin meiner Lebensgefährtin.
00:55:44: das heißt ich würde sagen löst sich die Lebensgemeinschaft auf dann löst die in der Kette das Band zur Freundin der Lebensgefährtin auf.
00:55:55: Lässt du Beweise zu oder
00:55:57: nicht?
00:55:57: Das war nichts zu.
00:56:00: und außerdem würde ich sagen, naja nach fünft-seirn-siebzig gehen wir natürlich auch vor und werden einmal schauen ob vielleicht der Testamentserrichter das.
00:56:10: vielleicht wurde ihm gegenüber angegeben dass das Motiv diese Freund in der Lebensgefährtin, als Ersatzherbein einzusetzen.
00:56:19: Jenes war der Lebensgepferd den einen Gefallen
00:56:22: zu tun.
00:56:23: Ja also ich verstehe dich gut!
00:56:27: Ich glaube das uns der Urlaub sehr gut getan hat.
00:56:31: ja ich bin geschärft.
00:56:32: ich weiß nicht ob sie das auch so empfinden oder sich denken was ist mit denen los?
00:56:36: Wir machen da nächste Folge jedenfalls weiter und dann südlich und ich glaube es kommen noch einige Überraschungen für Sie wenn sie das interessiert nämlich Überraschungen zu hören.
00:56:47: und in diesem Sinne vielen Dank
00:56:49: lieber.
00:56:49: Ich danke dir!
00:56:51: Bis zum nächsten Mal!
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