#56 Wer erbt, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben?

Shownotes

Was passiert erbrechtlich, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben – oder sich nicht feststellen lässt, wer wen überlebt hat?

Christian Rabl und Andreas Tschugguel widmen sich diesmal einer grundlegenden Voraussetzung des Erbrechts: Wer erben soll, muss den Erbfall erleben. Dabei kann bereits die Frage, ob jemand den Verstorbenen auch nur um eine juristische Sekunde überlebt hat, erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge haben.

Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

• Muss ein Erbe den Verstorbenen tatsächlich überleben?
• Kann bereits eine einzige Sekunde einen Unterschied machen?
• Was passiert, wenn zwei Personen gleichzeitig versterben?
• Was gilt, wenn sich die Reihenfolge des Todes nicht mehr feststellen lässt?
• Welche Bedeutung hat der Todeszeitpunkt in der Sterbeurkunde?
• Kann die in einer Sterbeurkunde angeführte Todeszeit widerlegt werden?
• Wann gilt der Hirntod als rechtlich maßgeblicher Todeszeitpunkt?
• Welche Folgen kann all das bei Patchworkfamilien haben?
• Und warum kennt das US-amerikanische Recht sogar eine 120-Stunden-Regel?

Ausgehend von §§ 536 und 537 ABGB diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Überlebensbedingung, den Erbanfall und die sogenannte Transmission. Anhand einer Entscheidung des OGH zeigen sie außerdem, warum der genaue Todeszeitpunkt darüber entscheiden kann, in welche Verlassenschaft ein Erbrecht fällt.

Dabei geht es auch um eine überraschend grundlegende Frage: Wann ist ein Mensch im Rechtssinn überhaupt tot? Die Folge beleuchtet die Bedeutung des Hirntods, der Sterbeurkunde und die Beweisfragen, die entstehen können, wenn die Reihenfolge mehrerer Todesfälle unklar ist.

Transkript anzeigen

00:00:03: Freitag, Nachmittag.

00:00:14: Zeit für Erbrecht!

00:00:17: Lieber Andreas, herzlich willkommen.

00:00:19: Lieber Christian freut mich, dass wir wieder erbrechlich zusammen sind.

00:00:31: Überhaupt keine Zuschriften, glaube ich.

00:00:35: Das hat sich auch niemand darüber beschwert.

00:00:37: Du hast mich darauf einmal gesagt, dass die Mikrofone im Gesicht standen.

00:00:44: Wir haben das jetzt bewältigt und die Mikrophone runtergeladen.

00:00:49: Wir haben jetzt wirklich kaum mehr Plätze, wahrscheinlich keine mehr für unsere Veranstaltung.

00:00:54: Ich glaube es ist voll leer!

00:00:55: Jetzt erwähnen wir sie noch oder nicht?

00:00:57: Ja, erwähnten wir sie.

00:00:58: sechste Oktober, wann wird diese

00:01:00: Folge

00:01:00: ausgestrahlt?!

00:01:02: Sind wir nicht vorbereitet?

00:01:03: Wir denken nach.

00:01:06: Anfang Oktober, glaube ich.

00:01:07: Wir sind kurz vor der

00:01:09: Veranstaltung.

00:01:10: Der Nikky ist heute nicht da, er ist in Rom und deswegen ist alles ein wenig chaotisch.

00:01:15: Aber ich glaub man kann sagen keine Anmeldung mehr möglich.

00:01:18: die Veranstaltungen.

00:01:18: Die Anmeltung

00:01:18: ist immer möglich.

00:01:20: Mälden Sie sich!

00:01:21: Sie werden möglicherweise keinen Platz bekommen aber trotzdem... Wir reden mit Ihnen, wir freuen uns in Kontakt zu treten Und wir freuen uns vor allem, wenn Sie uns erbrechtliche Fragen stellen die sich dann doch irgendwie immer drehen um einen Aspekt des Lebens der unausweichlich ist und nicht besonders angenehm.

00:01:46: Nämlich der Tod!

00:01:49: Der Tod?

00:01:49: Du sagst das so

00:01:50: locker?!

00:01:51: Warum

00:01:52: nicht?

00:01:52: Der Tod.

00:01:54: Was ist das eigentlich,

00:01:55: der

00:01:58: Tod?

00:01:59: Wir reden heute über den Tod noch nicht zu viel.

00:02:01: Ich glaube, man hätte gerne eine Sonderfolge über dem Tod.

00:02:05: Ich möchte aber ein bisschen über den Totredner

00:02:07: halten.

00:02:07: Aber die Details des Todes.

00:02:10: Über das Dödele.

00:02:10: Kannst du das DÖDELE sagen?

00:02:13: Ein Kunstwerk... In Innsbruck, im Schloss Ambers oder ein Teil der Schatzkammer.

00:02:20: Aber vielleicht rede ich auch jetzt Unsinn?

00:02:22: Nein!

00:02:23: Wir wollen uns heute widmen dem Beginn des Nukleus des Erbrechts, nämlich dem Zeitpunkt des Todes und damit verbunden lieber Andreas weil wir ja eben positiv sind schauen wir nicht auf Heute nicht auf die Leiche im Primär, sondern...

00:02:42: Das hatten wir schon mal.

00:02:43: Ja das hatten wir

00:02:43: ja schon mal, sondern auf jene, die was bekommen, nämlich die Voraussetzung des Erlebens.

00:02:51: Kann man so sagen?

00:02:52: Ich bin schon sehr vorsichtig.

00:02:54: Schieße einmal los!

00:02:56: Des Erlebends.

00:02:57: Des Überlebens, des Lebens.

00:03:01: Also irgendjemand stirbt, fangen wir mal an.

00:03:03: Kurios ist ja, sollte sich nichts geändert haben Der Umstand, dass der Tod nirgendwo definiert ist.

00:03:10: Der ist nirgends definiert, ja?

00:03:12: Darüber sollten wir dann noch reden!

00:03:14: Aber starten wir mal... Ich würde vorschlagen, starten werden ganz kurz

00:03:18: mit den rechtlichen Rahmenbetreuen.

00:03:21: Das bringt uns glaube ich gut ins Thema rein und zwar müssen wir starten beim Paragraph fivehundertsechsunddreißig ABGB.

00:03:29: Aber bevor du ihn vorliest, weil er schon sein Wortwort bereitet mir große Freude machen wir es vielleicht heute.

00:03:36: Doch andersherum.

00:03:37: kannst du mich unterrichten.

00:03:41: Ich bin ja sein Student, ich war halt angezogen so als ob ich bei dir zur Prüfung wäre, brüste überhaupt?

00:03:47: Nein!

00:03:48: Nicht damit die Notare?

00:03:50: Ja, ich schon.

00:03:51: Also hätte ich bei der Prüfungen... Die würde ich korrekt hier sitzen natürlich und aber habe jetzt nicht prüfen sondern ich lasse mich von dir belehren.

00:04:01: wie ist denn das?

00:04:03: muss ich überhaupt meinen Vater überleben, damit ich irgendwas erbe oder pflichteilsberechtigt bin.

00:04:09: Gute Frage!

00:04:10: Wie

00:04:11: ist der

00:04:12: Grundsatz?

00:04:13: Das erkläre ich gerne.

00:04:15: Also selbst wenn du... gesetzlich erdberechtigt bist, was du ja bist als Kind deines Vaters und auch Pflichter berechtigt.

00:04:22: Und vielleicht gibt es auch zusätzlich eine letztwillige Verfügung zu deinen Gunsten.

00:04:29: dann ist immer entscheidend... Hoffentlich

00:04:31: fahr die Bitte!

00:04:33: Dann

00:04:33: ist immer entscheiden dass Du den Erbfall und der Erbfall ist in der Regel der Tod deines vaters.

00:04:44: Da kommen wir noch genauer dazu.

00:04:46: auch erlebst, dass du also deinen Vater überlebst.

00:04:51: Bis zum Erbfall hast du noch kein Erbrecht!

00:04:57: Da hast du nicht einmal den Anwaltschaftsrecht, da hast du nur eine rechtlich

00:05:03: unmaßgebliche

00:05:04: Erbausicht.

00:05:06: Der hat rechtlich keine Bedeutung.

00:05:08: Das ist ja auch eine Erbaussicht über die gar nicht disponieren darfst.

00:05:12: Acht, neun und siebzig ABGB so was wäre Sittenwidrig.

00:05:16: aber das lassen wir wirklich zur Seite.

00:05:18: Das heißt dass Erbrecht fällt dir erst an wie es technisch heißt mit dem Erpfall, mit dem Tod des Erblassers.

00:05:27: Das ist der totes Erblasser wird als Erpfall bezeichnet und damit ein hergehende, das sei denn es gibt eine aufschiebene Bedingung erwerbt das Erbrechts durch dich unter der Voraussetzung, dass du also überlebt hast, Überlebensbedingung.

00:05:44: Das ist der Erbrechtsanfall.

00:05:47: Ja und ein Grundsatz wenn ich das ... mach mich wichtig Und vorallgemeinere das.

00:05:56: dieser Grundsatz der Erlebensbedingungen, der Voraussetzung, der rechtlichen Voraossetzung des R-Überlebens.

00:06:05: Da oben werden wir gleich reden.

00:06:07: Der betrifft sämtliche erbrechtliche Positionen.

00:06:11: Das Pflichtheilsrecht entsteht nur unter der Bedingung und dass der pflichtheilberechtigte den Vater die Mutter überlebt.

00:06:22: der das Recht als gesetzlicher Erbe zum Zug zu kommen, oder heißt es dokumentarische Erbe.

00:06:31: immer diese Überlebensbedingungen.

00:06:34: So lernt man's nicht so unterrichten wir es, so muss man das wissen und jetzt verzeiht er sich dich da so eben gegängelt habe würde ich vorschlagen blicken wir auch in die Bestimmung des Gesetzes wo das ausdrücklich geregelt ist denn die Formulierung des Gesetzes, die finde ich per se schon kurios.

00:06:59: Ja es ist etwas ungedauert.

00:07:00: Lassen mich davon das sagen weil wir jetzt öfters gesagt haben Erlebensbedingung über Lebensbedingungen.

00:07:06: Die Überlebens-Bedingung haben wir beschrieben damit dass du eben den Airblasser überleben musst damit es zum Erbrechtsanfall zu deinen Gunsten kommt.

00:07:16: unter der Erlebensebedingung versteht man eigentlich eine ganz andere Problematik nämlich die Voraussetzung ist dafür, dass dir das Erbricht anfällt.

00:07:28: Dass du entweder schon geboren bist... oder zumindest gezeugt bist unter der Bedingung der Lebendgeburt.

00:07:36: Das heißt auch der Nastiturus, wie man ihn nennt, Barograph Zweiundzwanzig ABGB ist bereits erbfähig.

00:07:44: D.h.,

00:07:45: das ist sozusagen die Erlebensbedingungen du musst zumindest schon gezeugт sein unter der Bedingung der Lebensgeburt und über Lebensbedingung du musst auch den Erblasser überleben.

00:07:55: also von diesen beiden Seiten sozusagen kann man das besprechen.

00:08:01: Vielen Dank für diese Präzision.

00:08:03: Das heißt, erben kann nur, erb im weitesten Sinn jemand der – und ich glaube, ich habe das hier schon mal gesagt in Erinnerung an den Ernstweig, ich erinnere mich wieder – der da ist?

00:08:17: Jemand, der noch nicht existiert?

00:08:22: Der kann also nicht da sein?

00:08:27: Wann ist der Maßgebietzeitpunkt, der Tod des Verstorbenen?

00:08:32: Und wann ist jemand da, lieber Andreas?

00:08:34: Du hast es gerade gesagt.

00:08:35: Wenn er zugänglich für einen Moment lebend geboren ist und dann... Es ging ja so schnell!

00:08:47: Er hat zugebracht den Nasciturus die Leibesfrucht Klassisch gedacht bevor es die moderne Medizin gab Die Verbindung von Heizelle und Spermium im Mutterleib die spätere Mutter in sich trägt.

00:09:11: Die reicht aus, wenn sie existiert im Zeitpunkt des Todes damit dieses Lebewesen dann erberechtigt ist, wenn es Leben zur Welt kommt.

00:09:24: Und dann wird's aber aufgrund der modernen Medizin Das kompliziert.

00:09:29: Da könnte

00:09:30: man mal eine Sonderfolge machen, wie.

00:09:32: das ist so.

00:09:33: Mitrofertilisation.

00:09:36: Das wird uns jetzt soweit führen...

00:09:37: Aber wir können sagen da wird es

00:09:40: komplizierter.

00:09:41: Also du musst übrigens auch in Gesellschaft oder?

00:09:43: Gesellschaft noch natürlich!

00:09:45: Aber

00:09:45: hier muss im Zeitpunkt des Todes vorhanden sein.

00:09:48: Ja und ich glaube man kann verkürzt sagen man muss schon und noch da sein.

00:09:54: Schon Und noch.

00:09:56: und jetzt kommen wir zum Noch.

00:09:57: Genau,

00:09:57: schauen wir uns das noch.

00:09:58: Das schon, glaube ich habe einen wesentlichen Bespruch.

00:10:00: Wir haben eine Folge zweihundert zwölf.

00:10:02: Jetzt machen wir das ein

00:10:04: Noch.

00:10:04: Ich war mal da und bin nicht mehr.

00:10:07: Und jetzt gehe ich ins Gesetz?

00:10:09: Aber

00:10:09: wann war ich denn?

00:10:10: Ja bitte!

00:10:10: Ich bin ja ganz fertig.

00:10:12: Fünf-sechsunddreißig

00:10:13: ABGB Absatz eins und überschrieben Marginalruppbrick Entstehung des Erbrechts – Erbanfall.

00:10:22: Der Erbe erwirbt das Erbrecht.

00:10:24: Klammererbanfall Mit dem Tod des Verstorbenen, glammer Erbfall oder mit dem Eintritt einer aufschiebenen Bedingung.

00:10:32: Absatz zwei Wenn ein möglicher Erbe vor dem Erbanffall verstirbt er wirbt er kein Erbrecht.

00:10:43: Es kann der Herr auch nicht auf seine Erben übergehen.

00:10:50: Ich muss nur das jetzt aufschlagen.

00:10:52: Ja also jetzt sind wir beim Wortlad.

00:10:55: Wir schauen uns jetzt einmal nur den Wortladar

00:10:58: aus.

00:11:01: Wir lösen uns von der Rechtsprechung, wir begeben uns ausschließlich in die Betrachtung

00:11:08: des Wortlads.

00:11:09: Warum ich

00:11:10: irgendwie geistig nackig?

00:11:12: Schüttel dich!

00:11:14: Na das wäre zu viel... Der Erbe erwirbt dass er brecht.

00:11:19: Er hat Anfall mit dem Tod.

00:11:23: Wenn er vor dem Erbanfall verstirbt, wird da kein Erbrecht.

00:11:31: So habe ich jetzt Absatz Eins und Absatz Zwei zu sagen.

00:11:34: Ja

00:11:34: genau!

00:11:34: Und lassen wir das mit der Bedingung weg?

00:11:36: Das verwirrt uns jetzt nur... Genau die Bedingungen

00:11:38: werden jetzt ausgeblendet, es gibt ja keine Bedingen.

00:11:41: Das bezieht sich auf letztes die verfügenden Verfügungen in denen jemand unter einer Beding- um eingesetzt ist.

00:11:46: Das blende man einfach aus.

00:11:48: Ja was ist schon Spannend diese Gegenüberstellung nicht?

00:11:52: Die hat das Erbrech

00:11:54: mit dem Tod.

00:11:58: Wenn ein möglicher Erbe vor dem Tod des Verstorbenen stirbt, erwirbt er keils.

00:12:05: Darf ich den Satz I des Absatz II noch einmal lesen und ich würde vorschlagen dass sich statt dem technischen Begriff des Erbanfalls die Definition des Absatzeins hineinformuliere?

00:12:22: Wenn ein möglicher Erbe verstirbt, bevor er das Erbricht erwirbt.

00:12:27: Er wirbt da kein Erbrecht!

00:12:29: Ist gut oder?

00:12:33: Ja.

00:12:34: Wir müssen aufpassen

00:12:35: dass wir jetzt nicht zu zwei Sixtus Backmesser werden.

00:12:39: Nein aber wir haben jetzt gesagt, wir schauen uns den Wortlaut

00:12:42: an.

00:12:42: Also für mich ist der Wortlat eigentlich auf den ersten Blick für die allermeisten Fälle vollkommen eindeutig und klar... Wenn ich vor dem Fadi sterb, kann ich nichts erben.

00:12:55: Richtig?

00:12:56: Und wenn danach dann schon?

00:13:01: Wieso sagst du, wenn danach denn schon?

00:13:06: Also ich glaub,

00:13:07: das können wir schon... Okay!

00:13:08: Wenn danach dann ja

00:13:09: schon?!

00:13:09: Okay, nein, was steht

00:13:10: da da?

00:13:11: Ja.

00:13:12: Wenn der...

00:13:13: Wenn der nach...

00:13:13: Positiv steht's eigentlich gar nicht drin.

00:13:15: natürlich im Umkehrschluss nimmst du es jetzt aus einem Absatz zwei, ne?

00:13:17: Naja,

00:13:18: er wirbt als Erbricht mit dem Tod.

00:13:23: Äh ... Das steht schon im Absatz eins.

00:13:29: Wir haben den, wenn ich nachher sterbe, wer habe ich?

00:13:32: Wenn ich vorher sterbe...

00:13:34: Da nicht!

00:13:36: Was haben wir dazwischen?

00:13:39: Man muss dazu sagen, wir sind sehr lässig Weil wir darüber im Vorfeld ausnahmsweise schon gesprochen haben, weil ich dich angerufen habe.

00:13:47: An

00:13:47: einem Sonntag.

00:13:48: Du

00:13:48: hast nicht abgehoben am Sonntal.

00:13:50: Ich hab sturmgeladet, du hast gedacht, ja irre... Ich hab

00:13:53: dich aber gleicher Montag in der Fall zurückgeholt und ich hab gesagt was Worten dringendes.

00:13:57: und du hast zu mir gesagt es ist wichtig!

00:13:59: Es ist wichtig, ich habe eine Neuigkeit und immer gedacht was ist für ne Neuigheit?

00:14:03: Und du hast gesagt ich habe einen

00:14:06: rechtsehn Dekor gemacht den in unserem Ab Ovo-Baragrafen, liebes Publikum finde ich im Wort laut irgendwie.

00:14:20: nun für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bin gleichzeitig gestorben

00:14:29: womöglich

00:14:30: eine Grundlage dass sich sagt wenn ich gleichzeitig verstärbt dann ist das Erdbrecht bei mir entstanden.

00:14:38: Das könnte man aus dem Wortlaut wirklich so entnehmen.

00:14:41: Dann gehen wir es nochmal durch, der Absatz eins sagt ja nur er wirbt das Erbricht mit dem Tod.

00:14:47: Ja, mit dem Tot!

00:14:49: Da steht vom Wortlauthör nicht entgegen dass er auch erwirbt wenn sie zugleich versterben.

00:14:56: Was heißt mit dem tot?

00:14:57: Also genau so ist es, da natürlich auch so sein muss dann da sein.

00:15:02: Aber es

00:15:02: ist eine gute Formulierung.

00:15:05: Absatz zwei ist halt dann das Nöber.

00:15:07: Der Satz eins ist ein leerer Satz, der sagt überhaupt nichts aus.

00:15:12: Ich erwerbe das Erbrecht nicht bevor ich es nicht erworben habe.

00:15:16: Ja und er definiert den Begriff Erbanfall.

00:15:19: Der Absatz einser definiert

00:15:20: dem Begriff

00:15:20: Ärbanfall, der ja dann leider im Absatz zweisatz eins aufgenommen wird.

00:15:24: Und das ist der Fehler.

00:15:25: da hätte man in Absatz Zwei nicht vor dem Erbanfalls sondern vor dem Tod schreiben sollen.

00:15:33: Das wäre Besser gewesen?

00:15:35: Wäre

00:15:35: besser gewesen.

00:15:36: Und wir erinnern daran, wir gehen jetzt nicht fällig und es läuft uns wieder die Zeit davon, wir erinnern daran der Text stammt ja aus dem bedeutsamen Jahre zwei tausendfünfzehnten wirksam geworden, zweitausendsebzehn das Erbrichtsänderungsgesetz.

00:15:52: einer der Hauptgründe des Erbrichts Änderungsgesetzes war die Modernisierung der Sprache.

00:15:59: hier treffen wir auch im fünfhundertsechsentreißig darauf.

00:16:03: Die Stammfassung war etwas anders formuliert, das heißt die Fassung aus dem Jahre eighteenhundert eilig.

00:16:09: Soll

00:16:09: ich sie vorlesen?

00:16:11: Siehst du ganz kurz!

00:16:14: Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein.

00:16:20: Stirbt den vermeintlichen Erbe vor dem Erblasser?

00:16:24: Da haben wir die... Verknüpfung mit dem Tod, so hat er das noch nicht der Langte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.

00:16:33: Moment Andresi, in den ersten Satz hast du mir zu wenig zelebriert denn der erste Weist nach der Stammpfassung eindeutig auf die Voraussetzung und Notwendigkeit des.

00:16:45: eine juristische Sekunde länger leben

00:16:48: müsste es nirgends überleben.

00:16:51: Und der zweite Satz, sozusagen die zweite Aussage war dann wieder so weisend auf die Zeit, auf den Vor tut.

00:16:59: Das heißt zwei Wortlautfehler wenn man es präzise betrachtet aus dem Nacht im Tod wird mit dem Tod und aus der Verknüpfung in Absatz Zwei mit dem Tot.

00:17:12: also vor dem Tod wird vor dem Erbannfall und das ist auch nicht geglückt.

00:17:17: Ja und zu einer Stammpfassung?

00:17:19: In der Stammfassung übrigens

00:17:21: War

00:17:22: der Fall, dass man nicht feststellen kann ob jemand vor oder nach jemand anderen verstorben ist?

00:17:32: Also diese

00:17:32: Unsicherheit war das jetzt vorher, war es nachher.

00:17:36: Gemeinsame Unfallnaturkatastrophe.

00:17:38: Der war im ABGB geregelt in Bargar-Vierfünfundzwanzig alt und dort fand sich die Regelung bereits.

00:17:47: Wir kommen gleich darauf, dass wir sie heute im Todeserklär-Ausgesetz finden.

00:17:52: Das wirst du uns nachher bitte schildern.

00:17:54: Die Regelung wenn man es nicht feststellen kann dann geht man davon aus das keiner den anderen überlebt und dass sie gleichzeitig verstorben sind.

00:18:04: die sogenannte kommerienten Präsumption präsumziokommerientes oder wie ich finde jetzt irgendwie eine Klingel da kommt sicherlich natürlich aus dem Lateinischen gleichzeitig versterben, gab es schon im römischen Recht aber nicht so klar.

00:18:26: Wie war das?

00:18:28: Naja ich kann sie nur ungefähr sagen.

00:18:33: Es findet sich glaube ich was mich erinnern kann in die Gäste der Vorläufer dafür.

00:18:38: Es gab auch andere Stellen die danach differenziert haben wer die beiden Personen sind.

00:18:49: zieht das Sohn und der Vater gemeinsam in den Krieg.

00:18:54: Und es lässt sich nicht mehr feststellen, wer von den beiden als erster gefallen ist in dieser Schlacht?

00:19:00: Dann wird angenommen dass... weiß ich nicht mal ob da netter Sohn stärker war oder der Vater.

00:19:08: Irgendwas im Zweifel hat der Mann länger gelebt was die Frau zu furchtbar ist Der Vater länger als das minderjährige Kind Das volljährige kind länger als Das heißt...

00:19:23: Nur für die Gefahrlage des Krieges oder?

00:19:26: Ja, das war dann eben alles.

00:19:27: Aber dort kommt

00:19:28: ... Das ist ja so interessant, dass dieses Thema ein Thema ist historisch und überhaupt auch in anderen

00:19:35: Richtsordnungen.

00:19:36: Jetzt sind wir ein bisschen woanders noch hingekommen.

00:19:38: Wir sind immer nämlich zu diesem Punkt gekommen, zu dem wir auch dann kommen werden.

00:19:42: Zu diesem Punkt, wir wissen nicht ob vorher nachher gleichzeitig jetzt wollte man mal festhalten... Richtig!

00:19:49: Ich glaube das Wichtigste ist es, dass wir jetzt mit der Prä- Wir haben den Wortlaut jetzt kritisch untersucht, aber ich glaube wir sollten schon weiterarbeiten mit der Prämisse die eben lautet.

00:20:00: Da geht es um was?

00:20:01: Es kommt darauf an ob man zugleich verstorben ist oder ob der eine den anderen überlebt hat.

00:20:10: je nachdem ist die erdrechtliche Lage unterschiedlich zu beurteilen.

00:20:15: Aber

00:20:16: Achtung!

00:20:17: Weil wir haben's noch nicht aufgelöst.

00:20:19: seit Und bis heute ist unstrittig, dass der gleichzeitige Tod den Erbrechtserwerb verhindert.

00:20:32: Das heißt

00:20:32: du musst eine juristische Sekunde länger leben.

00:20:36: nach altem Recht war es wohl wie ganz wahrscheinlich durch diesen fünfundzwanzig Alt dann klar einzusammenhang.

00:20:44: die Bestimmung fünfhundertsechsunddreißig Alt war ja eigentlich mehrdeutig Und die heutige, der heutige Fünfhundertsechsunddreißiger ließe es vom Wortlater eigentlich zuzusagen im Moment.

00:20:57: Das ist ja eigentlich... wenn man so will jetzt eindeutig so geregelt.

00:21:01: ich muss ihn nur er leben

00:21:04: Wobei man... wird auch niemand vertreten.

00:21:08: Es war noch interessant, sich einmal den Wortwort anzuschauen und spätestens aus fünf, sieben und dreißig glaube ich ergibt es dann schon wieder klar.

00:21:16: wir kommen dann vielleicht noch dazu.

00:21:18: aber wichtig ist glaube jetzt für unsere weiteren Überlegungen dass wir wirklich von dieser Prämisse ausgehen das das auch den Zuschauern und Zuhörern klar ist.

00:21:27: Das macht einen erheblichen Unterschied.

00:21:29: Das

00:21:29: brauchen wir zum Beispiel.

00:21:30: Fadi

00:21:32: Machen wir ein Beispiel.

00:21:34: Ein Beispiel, bevor du das Beispiel bringen möchtest.

00:21:35: Aber eins auch betonen wir!

00:21:37: Wir sind ja als Juristen so abstrakt.

00:21:38: Wir lieben ja diese Formen und diese Regeln... Und wenn ich sage, Sie müssen den Verstorbenen nur eine Sekunde überleben, haben sie natürlich auch nichts davon.

00:21:50: Sie sind ja auch hin.

00:21:51: Ja?

00:21:52: Also der, der der überlebt eine Stunde fünf Tage zwei Minuten selbst drei vier Wochen selbst vier Monate Verlassenschaftsverfahren dort, die etwas länger ist.

00:22:08: Wie

00:22:09: bringt es wenig?

00:22:09: Hat persönlich

00:22:10: nichts davon... Die entscheidende Frage ist und da kommst du jetzt bitte tun spielerleuchtend, wohin geht so dann das Vermögen nicht?

00:22:20: Und Lieber Andreas bringst Du uns ein Beispiel

00:22:22: für diese... Nein ich mach mir... Für diesen Unterschied

00:22:25: eine Sekunde oder gleichzeitig?

00:22:26: Machen wir ein Beispiel!

00:22:29: Wir haben eine Patchwork-Familie Mit dem Auto unterwegs, es gibt einen Autounfall die beiden Ehegarten versterben.

00:22:43: Sie hatte ein Kind, er hat den Kind.

00:22:46: Sie hatten keine gemeinsamen Kinder und sie haben beide kein Testament hinterlassen.

00:22:53: Und die Frage ist jetzt wie sich die ehrbrechliche Lage nach ihr, nach der Ehegardien darstellt und nach dem Ehegaarden?

00:23:01: Jetzt müssen wir im ersten Schritt einmal beurteilen Wer hat wen überlebt?

00:23:07: Oder sind sie vielleicht zugleich verstorben.

00:23:11: Wie man das beurteilt, was da wesentlich ist, da schieben wir zur Seite!

00:23:15: Wir schauen uns jetzt den Fall unter beiden weiteren Prämissen an und sagen zuerst, wir nehmen an Sie sind zugleich verstorben.

00:23:24: Was würde das rechtlich bedeuten?

00:23:25: Wären Sie beide zugleichverstorgen, würde nach ihr der Leinerbe Ihr Kind sein der Leinerbe sein Kind sein.

00:23:36: Wird es aber anders sein, dass zum Beispiel die Ehegarten verstorben ist – ich sage jetzt noch am Unfallort und eher im Spital eine Stunde später?

00:23:47: Dann wären wir fünf, sechsunddreißig in der Situation das der Erbfall der Ehegardien früher war.

00:23:55: Das heißt, es ist zum Erbrechtsanfall an den Ehegaarden gekommen Und er ist dann zwar gleich verstorben, aber das bedeutet dass in seiner Verlassenschaft neben seinen sämtlichen Vermögenspositionen noch etwas drin ist.

00:24:12: Nämlich das Erbricht aufgrund des Gesetzes nach der vorverstorbenen Ehegattin und es wäre hier konkret ein Drittel und zwei Drittel würde die Tochter erben von vor verstorbenen Ehegattin.

00:24:30: Das heißt, wir sehen schon daran – das macht einen erbrichtlichen Unterschied – entweder es erbt der nachverstorbene Ehegate aufgrund des Gesetzes mit neben dem Kind oder nicht, sondern es erben dann nur beide Kinder wenn sie zugleich verstorben sind.

00:24:46: und solche erbrichtlichen Konflikte, die sich dann um die Frage drehen.

00:24:49: Ja war das jetzt zugleich oder ist einer nachher oder vorher verstorbt?

00:24:53: Solche Konflikte kann es geben gibt es auch.

00:24:56: Schauen wir uns auch noch Entscheidungen an dazu.

00:24:59: da geht's also um was und insofern ist das Thema glaube ich sehr spannend.

00:25:02: Das wirklich das zentrale die zentralen Fragen diesen Konstellation wo hingeht dass vermögen wäre hätte einer der beiden den anderen überlebt?

00:25:17: eine Minute um fünf Minuten, so wäre das Erbrecht oder die erbrechtliche Position zum Beispiel der Vermechnisanspruch oder der Pflicht als rechtlicher Anspruch des nachverstorbenen Teil seiner Verlassenschaft.

00:25:35: Also es sind ja jedenfalls zwei Verlassenschaftsverfahrungen?

00:25:40: Ja!

00:25:40: Die Frage

00:25:41: ist nur... Welches Vermögen steckt in der einen bzw.

00:25:46: in der anderen?

00:25:48: Klar, nach unserer Lösung sind beide zwei Verlassenschaften hin.

00:25:54: Das Vermögend kann nur in eine Richtung gehen.

00:25:58: Sie können

00:25:59: sich nicht gegen

00:26:00: sein.

00:26:00: Es können nicht beide Nachverstorbenes sein!

00:26:04: Also einer ist

00:26:05: nach unserer Rechtsordnung nicht möglich.

00:26:07: Nach

00:26:08: unserer Rechtsordnung nicht möglich, sehr schön!

00:26:10: Übrigens

00:26:11: das was wir jetzt beschrieben haben ist natürlich auch keine rechtliche Selbstverständlichkeit nämlich der Umstand dass dieses Erbrecht das eben angefallen ist auch vererblich ist und diese Vererblichkeit des Erbrechts oder die Vererbung des Erbrichts nennt man Transmission.

00:26:32: und dass es so etwas gibt, und das möglich ist im Paragraph fünfunddzebend dreißig geregelt sollten wir vielleicht auch erwähnen.

00:26:42: Da haben wir schon noch mal über eine

00:26:44: Satz-Herbschaft

00:26:45: gewohnt.

00:26:47: Wir bleiben jetzt bei diesem Punkt beim Urpunkt.

00:26:50: durch das Beispiel beschrieben wie sich das auswirkt und wie machen wir weiter?

00:26:58: Wann ist man gestorben?

00:27:00: Wer sagt, deine Mama gestorben ist jetzt immer beim Tod?

00:27:02: Das

00:27:02: Interessante ist dass wenn wir das jetzt wirklich rechtlich ganz sauber aufdröseln wie wir es jetzt getan haben stellen sich ja noch immer extrem viele Fragen.

00:27:12: Da gibt's ja viele Vorfragen in Wahrheit die wir jetzt noch beleuchten müssen nämlich das beginnt natürlich bei der Simplen Scheinbar simplen und daher leicht zu übersehenden Frage, was eigentlich der Tod ist.

00:27:23: Du hast zwar am Anfang gesehen, wir machen eine Sonderfolge, aber ein bisschen müssen wir schon darüber reden... Was ist eigentlich der Tot?

00:27:30: Ab wann ist jemand tot?

00:27:32: Weil für uns ist es relevant, wenn der Tod eingetreten ist, für die Frage zugleich nachher vorher.

00:27:40: Und das ist eine Frage, die uns das Erbrecht ja nicht beantwortet.

00:27:46: Das ist eine in der Rechtsordnung schlechthin nicht beantwortet wird.

00:27:51: Das ist keine Rechtsquelle, vielleicht irre ich mich da auch, in der der Tod im Rechtssinn definiert wird und soweit ich das überblickte, Christian hat auch der Oberste Gerichtshof dazu noch nicht entschieden.

00:28:11: Es ist zwar die herrschende Meinung in der Literatur dass der Tod im rechtlichen Sinne dann eingetreten ist, wenn der Gehirn tot eingeteten ist.

00:28:24: Der Gesamtgehirntod wird es dann heißen oder so.

00:28:27: Also das Gehirnsetzt vollkommen aus.

00:28:30: Das sei dann der Zeitpunkt in dem der Tod Im rechtlichen Sinn eingetneten ist.

00:28:35: aber es gibt im Übrigen in der Literatur auch in der deutschen Literatur andere Meinungen dass es auch schon früher sein könnte, wenn es einen Herz- und Kreislaufstillstand gibt.

00:28:49: Ich bin keine Mediziner, ich kenne mich da jetzt nicht so im Detail aus aber ich will nur sagen das ist eigentlich eine wichtige und in der Rechtsprechung, in der österreichischen Rechtsprechungs soweit ich es überblicke noch nicht geklärte Frage wann eigentlich der Tod eingetreten ist?

00:29:06: Der ja aus einer medizinischen Sicht ein Prozess ist ein Verlauf ist und es ist eigentlich eine rechtlich, eine rechtspolitische Entscheidung.

00:29:21: Welchen Zeitpunkt und welche Medizinischen Aspekte in diesem Verlauf ich für wesentliche achten möchte um vom Tod im rechtlichen Sinn zu sprechen?

00:29:36: Und diese Entscheidung hat der Gesetzgeber nicht getroffen Und diese Entscheidung haben wir auch noch nicht gehört vom Obersten Gerichtshof und wir sind da eigentlich, wenn man genau ist im Dunkeln was das betrifft.

00:29:54: Da bin ich jetzt möglicherweise zu wenig vorbereitet.

00:29:58: Ich hätte schon angenommen dass der Hirntod im Zusammenhang mit dem Erbrecht von Obersten gerichtshofs im Sinne der herrschenden Meinung als maßgeblich angesehen wurde.

00:30:10: Aber es ist jedenfalls kein Thema, glaube ich, wo man sagen kann das ist abschließend auch jetzt...

00:30:20: Also wenn ich nur kurz sage, ich hoffe dass ich da nichts übersehen habe und das darf ich vielleicht doch gleich an die Zuschauer richten Wenn ich mich da jetzt geirrt habe, schicken Sie uns sofort.

00:30:28: Ja bitte, wir korrigieren

00:30:29: alles!

00:30:29: Diese OPH-Einscheidung, dann frage ich mich darüber... Ich kann nur sagen das ist nicht gefunden und dass wir eine Entscheidung haben zwei OP-Sechsig aus neunzehn K auf die wir dann auch noch zu sprechen kommen.

00:30:40: Ich will ein Einsetzer rausgreifen.

00:30:43: Das sagt der Oberste Gerichtshof Es überwiegt im österreichischen Schriftum für das Erbrecht die Auffassung, dass der Hirntod als totem Rechtsinn anzusehen ist und dann wird zitiert usw.

00:30:57: Und er sagt dann später – damit kann letztlich auch offen bleiben ob tatsächlich der Hirn Tod als tot dem Rechtsinn zu sehen ist.

00:31:05: Also vielleicht gibt es da schon was aber es zeigt uns die Entscheidung….

00:31:08: Ja ich

00:31:09: glaube nicht, dann ist das offen und liegt vielleicht doch daran oder ganz banal gesprochen, dass diese Entscheidung noch nicht gesucht wurde.

00:31:19: Es ist ja eine Frage was tragen die Parteien und deren Vertreter an das Gericht heran?

00:31:25: Welche Argumentationen gibt es?

00:31:27: Und da finde ich sie ja ganz spannend.

00:31:30: Ich wollte jetzt nicht unterbrechen wenn wir weitergehen.

00:31:32: Das war mal bei dieser abstrakten Frage Was ist der Tod?

00:31:36: Und jetzt interessiert mich wieder ganz konkret Verlassenschaftsverfahren.

00:31:41: Der Gerichtskommissar ruft die Leute zu sich belehrt Was ist für ihn der Tod?

00:31:46: Erzähl dir das nicht, was wir jetzt erzählt haben.

00:31:48: Sondern für ihn oder für sie die konkreten Verfahren im konkreten Fall... frage ich dich jetzt wieder als Notar!

00:31:55: Ist es doch eigentlich...?

00:31:58: Regelmäßig überhaupt kein Thema.

00:31:59: Also erklär, wann der Tod ist nicht wahr?

00:32:01: Wann war der Tod

00:32:04: für den GK?

00:32:05: Also erstens einmal eins weiß ich dann sicher wenn ich mal den Verlassenschaftsakt bekomme dass sich davon ausgehen kann das der Erblasser verstorben ist.

00:32:15: und Das darf ich deswegen, weil ich in meinem Verlassenschaftsakt und so beginn die auch das Verlassenschaftsverfahren eine sogenannte Mitteilung über den Todesfall habe.

00:32:25: Die herrührt von der Personenstandsbehörde beurkundet ist, dass der Tod eingetreten ist und auch der Zeitpunkt des Todes.

00:32:38: Der für mich zunächst einmal die banale Relevanz hat zu wissen ob ich überhaupt zuständig bin weil sich das ja nach Sterbetagen richtert welcher Notar welche notarien zuständig ist.

00:32:50: aber das ist der Ausgangspunkt und nach dieser Urkunde richte ich auch das Verfahren aus.

00:32:57: Das interessiert mich schon hier Pizzi-pizzi, pizzi liegt da hatte ich nämlich jetzt unnächstes Mal so ein Fall.

00:33:03: Was bekommt wirklich der GK?

00:33:06: Die Mitteilung des Todesfalls kriegt auch den Totenschein...

00:33:11: Nein!

00:33:12: Das kann sein dass er mal dabei ist das weiß ich jetzt gar

00:33:15: nicht.

00:33:16: Aber an sich nicht

00:33:16: oder?

00:33:16: An sich nicht die Mitteilungen von Todesfall.

00:33:18: Du weißt eigentlich genau genommen nicht wogenauer gestorben ist.

00:33:21: Ja manchmal bekommt man Polizeiberichte dann weiß man das schon ganz genau.

00:33:27: Ich hatte mal zu so einem Fall, da wusste ich eigentlich dann im Arkt offen.

00:33:30: Wo ist die eigentlich gestorben?

00:33:32: Ja, ich überlege gerade ob der Ort des Todes steht, glaube ich schon auch in der Mitteilung über den Todesfall drinnen.

00:33:39: Peinlich das ich das jetzt nicht weiß.

00:33:41: Macht nichts!

00:33:41: Aber in dem Fall... ich weiss ja nämlich auch nicht mehr welche Urkunde es war aber vielleicht war auch nur der Ort oder war nicht genau obsetzt wie's denn der Fall war.

00:33:52: beim Angeblichen Erben im Haus war, das war zunächst gar nicht erkennbar.

00:33:57: Das war total mühsam.

00:33:58: Ach so wirklich?

00:33:59: Ja.

00:34:01: Wo eigentlich der Körper aufgefunden wurde.

00:34:04: Na ja gut also die Mitteilung des Todesfalls.

00:34:08: Das heißt man sagt dann den Leuten oder diese dann und dann gestorben.

00:34:14: Aber man erklärt dann nicht zum Beispiel beim Tod im Krankenhaus vielleicht lebenserhaltende Maßnahmen.

00:34:23: Da eingehend gehen jetzt meine Gedanken, dass der verstorbene drei Wochen lang in einem... Jetzt bin ich nicht so langsam weil ich da medizinisch so schwach bin sozusagen nur von Maschinen am Leben erhalten wurde Der Hirntod vielleicht schon vorher eingetreten gewesen wäre Das steht ja nirgendwo.

00:34:49: Sondern es wird dann eingetragen.

00:34:51: Von wem eigentlich?

00:34:52: Fangen wir doch Gehen wir noch einen Schritt weiter vor.

00:34:54: Es wird dein Körper aufgefunden und in aller Regel, es gibt Ausnahmen, das steht ja im Personenstandsgesetz oder wo steht das drinnen?

00:35:04: In aller Regel kommt der Amtsarzt zur Totenbeschau und stellt den Totenschein aus richtig gut.

00:35:13: Und da weiß ich nur darauf, wenn ich weiß es nicht kann ich wie das in der Realität dann ablauft, hypothetisch, da jetzt schon ein zwei Tage Hirntod lebenserhaltend gelegen war.

00:35:32: Dann stellte er wahrscheinlich möglicherweise den Tunschern auf den Tag aus und habe die Maschinen abgedreht.

00:35:40: Und wir Zivilrechtler würden eigentlich sagen im Moment der wäre dann drei Tage früher.

00:35:46: Da fehlt mir das medizinische Wissen.

00:35:48: ich habe geglaubt aber das weiß ich nicht als Letztes der Gehirntote eintritt.

00:35:54: Ich verstehe, dass das gar nicht denkbar ist was ich sage.

00:35:56: Ja nur da gehen wir jetzt davon aus, dass es um den Hirntot geht.

00:36:02: vielleicht geht es ja darum dass das Herz-Kreislaufsystem aussetzt.

00:36:06: Wir wissen das ja nicht wie gesagt habe.

00:36:08: im Übrigen lass mich nur dazu anmerken ohne dass wir in mir unbekannte medizinische Details gehen.

00:36:15: Ich glaube für die Frage der Festlegung des relevanten Medizinisch zu definierenden Zeitpunkts für den Tod im Recht sind, sollte schon relevant sein.

00:36:25: Das heißt das der Gesetzgeber, dass da oberste Gerichtsaufsicht dem Thema einmal widmet, dass man ihn so festlegt, dass nicht Rechtsunsicherheiten oder vielleicht Situationen erzeugt in denen Erberechtigte den Tod im Recht sind in besonderer Weise noch hinauszögern können.

00:36:50: Man müsste sich das einmal ganz genau anschauen.

00:36:54: Mir ging es nämlich um was andere.

00:36:55: Ich wollte eigentlich gar nicht so tiditieren, sondern ich wollte jetzt etwas anderes hinaus.

00:37:00: Da gibt's das Verlassenschaftsverfahren und da ist der Zeitpunkt des Todes vermeintlich klar dem Beteiligten auch dem GK.

00:37:09: Der hat die Mitteilung des Sterbefalls.

00:37:12: Es gibt auch den Totenschein, der hat... es ist ja der Totensschein um den sie ergeht, nicht wahr?

00:37:17: Der ist ja die öffentliche Urkunde auf die ich jetzt hinaus will, frage ich dich dazu.

00:37:21: Ja

00:37:21: bzw.,

00:37:21: die Sterbeurkunde.

00:37:22: Die Sterbeurgunde, nicht der Totenstein, die sterben Urkunden, die von der Personenstandsbehörde errichtet wird.

00:37:28: Auf

00:37:28: Basis!

00:37:29: Auf Basiss des Totensscheins.

00:37:31: sowas kann man auf.

00:37:35: Daher auf Basis irgendeiner Angabe einer dazu berufenen Person, im Idealfall des Totenbeschaustes Amtsartist wird eine solche Urkunde erzeugt.

00:37:49: Und diese Urkund ist in unserer Welt, wo es darum geht ob eine Million in die Richtung geht oder in die andere Richtung muss um die Vermögensnachfolge gehen eigentlich jene an der sich zunächst einmal alle orientieren.

00:38:02: richtig

00:38:03: und da.

00:38:04: Und darum geht es mir und da höre ich dich jetzt gern, weil das ist die Entscheidung.

00:38:08: Und

00:38:08: die sollten wir jetzt glaube ich bringen...

00:38:10: Die

00:38:10: Frage ist nämlich wirklich welche Relevanz hat diese Sterbeurkunde?

00:38:16: Das zeigt uns sehr schön.

00:38:17: eine wichtige Entscheidung, die ich vorhin schon kurz im anderen Zusammenhang erwähnt habe.

00:38:22: Eben die Entscheidung zwei OB-Stock aus neunzehn K. Ich darf den Sachverhalt schildern.

00:38:33: Erblasserin und ihr Ehegatte kommen bei einem Verkehrsunfall im Jahr, um es zu leben.

00:38:42: Sie hatten keine gemeinsamen Kinder – ähnlich wie der Fall den ich vorhin abstrakt geschildert habe – und hinterlassen auch keine letztwilligen Anordnungen.

00:38:52: Die Erblaserin hat allerdings zwei Kinder und die Ehegate hat drei Kinder.

00:38:58: Wir haben eine Patchwork-Familie!

00:39:01: Im Verlassenschaftsverfahren nach der Erblasserin gaben ihre Kinder, nämlich ihre beiden Kinder, Erbandrittserklärungen aufgrund des Gesetzes je zur Hälfte ab.

00:39:12: Die haben sich gedacht die Ehrgarten sind beim Verkehrsunfall zugleich verstorben.

00:39:18: das heißt sie können einander nicht beerben.

00:39:21: das heisst wir beide sind aufgrund dieses Gesetzes jeweils zur hälfte zu erben berufen.

00:39:27: für die Verlassenschaft Ehegarten wird ein Verlassenschaftskurator bestellt.

00:39:34: Gründe sind mir nicht bekannt, ist auch egal und der gibt jetzt für die Verlassenschaft des Ehegotten auch eine Erbandritzerklärung ab und zwar eine Erbrandritzerklerung zu einem Drittel.

00:39:47: Und der geht davon aus dass der verstorbene Ehegate später verstorben ist als die Ehegartin in daher das gesetzliche Erbrecht angefallen ist.

00:39:57: wir haben widerstreitende Erbandritzerklärungen.

00:40:02: Ein Kenntner der die Gästen?

00:40:05: So

00:40:05: und

00:40:09: dann geht es um die Frage beim Erstgericht, sind sie jetzt zugleich verstorben oder nicht?

00:40:14: Wie war das genau?

00:40:15: Und da gibt's verschiedene Feststellungen.

00:40:17: Ich möchte das vielleicht in dem Detail schildern aber da ist er so genau beschrieben und festgestellt wie das war und dann kommt das erst Gericht zu folgender Feststellung aufgrund des genauen Verlaufs.

00:40:33: Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Hirntod beim Ehegarten gleichzeitig mit jenem der Erblasserin eingetreten sei.

00:40:44: Wichtig folgende ist noch dazu und auf das kommen wir jetzt gleich.

00:40:49: im Gegensatz zu den Behauptungen Seitens der Kinder, der verstorbenen Ehegarten war es so dass Sterbeurkunden ausgestellt waren die das nicht bestätigt haben.

00:41:05: In den sterbe Urkunden stand nämlich Todeszeitpunkt der Erblasserin neun Uhr einund dreißig Todes Zeitpunkt des Ehegartens zehn Uhr fünfzig.

00:41:16: bei ihr ist nämlich der Tod gleich am Umfallort festgestellt worden bei ihm dann erst im Spital, wobei um das zu verkürzen ist auch schon sehr dramatisch war am Unfallort und dass schon irgendwie aufgrund der Feststellung unklar war aber nicht vielleicht doch schon da tot war.

00:41:35: Aber jedenfalls die Sterberkunde wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt.

00:41:40: Und was sagt jetzt zu alle Themen?

00:41:42: Also das Erstgericht darf ich noch vielleicht dazu sagen, das Wichtig des Erstgerichts sagt, die sind es ist der Beweis durch den Verlassenschaftsquarton nicht gelungen, dass der nachverstorben ist.

00:41:57: Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass die zugleich verstorben sind.

00:42:02: Daher zu gleich verstorgen, Kommerientenpräsumption § elf Todeserklärungsgesetz – wenn das nicht bewiesen werden kann, gehen wir im Zweifel davon aus, dass sie zugleich verstorban sind.

00:42:14: Das heißt kein erbrichter Verlassenschaft des nachversterbenden Ehegarten.

00:42:19: Das Rekurs geht bestätigt die Entscheidung.

00:42:21: Und da oben gehe ich zu, schaut sich das an und sagt ne Moment es ist ganz anders nämlich wir haben ja die Sterbeurkunden Und in den Sterbeurkunden ist kein gleichzeitig, sondern ein hintereinander Versterben beurkundet worden.

00:42:39: So eine Sterbeerkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne von Zwei-Zweirneinzig-ZBO und sie begründet daher vollen Beweis dessen was sie eben bezäugt, was die Behörde hier bestätigt.

00:42:51: Daher sei es so dass nunmehr viel mehr an den Kindern der verstorbenen Ehegart in ihrer Mutter liegt, die das Gegenteil zu beweisen.

00:43:07: Die Beweiskraft diesen Urkunden zu nehmen indem sie beweisen dass die falsch ausgestellt sind und in Wahrheit sie gleichzeitig verstorbt sind.

00:43:17: Die negative Feststellung es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zugleich verstorban sind ist zu wenig.

00:43:23: Wer hätte die Feststellung gebraucht?

00:43:25: Die sind zugleich verstorben!

00:43:27: Das hätten Beweisen müssen die Kinder, die sich auf das Hälfte Erbricht jeweils gestützt haben.

00:43:34: Das haben sie nicht getan.

00:43:36: Es kommt daher gar nicht aufgrund dieser vorliegenden Sterbeurkunden zur Anwendung der komorenten.

00:43:44: Präsumption Bargaff-Eilf Todeserklärungsgesetz Vermutung des Zugleichversterbens.

00:43:51: Wir haben ja die Sterbeurg Kunden, die die Vermutungen des hintereinander Versterben mit sich bringen Und daher erbrecht der Verlassenschaft des Ehegarten zu einem Drittel, weil er eben vermutlich nachverstorben ist.

00:44:11: Ja boom!

00:44:11: Das ist natürlich eine sehr dicke Entscheidung und ein dickes Referat.

00:44:17: Holen wir die Keypoints nochmal raus also... Die Sterbeurkunden der Personalstandsbehörde ergaben einen Nachversterben.

00:44:30: Erstens Was glaube ich einmal wichtig ist, das ist an sich nicht in Stein gemeißelt.

00:44:38: Diese Urkunden sind nicht konstitutiv und unwiderlegbar.

00:44:43: Man kann also drum streiten!

00:44:47: Im konkreten Fall konnten jene die sich darauf berufen, die sind gleichzeitig verstorben oder eher vor ihr... Darum ging es ja wohl?

00:45:03: denen gelangfreilich nur der Nachweis, dass nicht ausgeschlossen werden könne, das sie gleichzeitig verstorben sein.

00:45:12: Würde festgestellt worden, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit sie gleichzeitig verstorben wären dann wäre die Wiederlegung der Sterbeurkunde gelungen.

00:45:23: Darauf ist er hinaus.

00:45:26: Du hast auch erwähnt, das möchte ich ergänzen Diese kommerienten Präsumtion, diese Annahme wenn nicht bewiesen werden kann hat der eine den anderen überlebt und sind sie gleichzeitig verstorben wird angenommen.

00:45:39: Das war auf elf Todeserklärungsgesetz zweimal erwähnt.

00:45:43: Danke wunderbar richtig!

00:45:45: Wir hatten es vorher noch nicht erwähmt.

00:45:47: das war früher im fünfundzwanzig ABGB uralte ist was von mir?

00:45:52: mit heutigen Rechtslage finden Sie diese kommerienten Präsumption.

00:45:57: Diese Annahme wird nix bewiesen werden könnte im Elftrohleserklärungsgesetz und auch in der EU-Erbrechtsverordnung.

00:46:08: Erbickel,

00:46:08: Zweiundzwanzig, ja?

00:46:10: Den finde ich überhaupt, den finde ich...

00:46:12: Aber das ist interessant!

00:46:13: Wollen wir uns kurz erwähnen worum es da geht?

00:46:17: Bitte erklär's mir.

00:46:18: Kurz

00:46:18: sechs Kurs, da gehen wir jetzt kurz raus aus der Entscheidung.

00:46:21: Also internationaler Erbfall Zwei internationale Erpfälle, oder wie?

00:46:27: Wenn Sie sowieso zwei Nationale Erpfälle haben.

00:46:32: Nehmen wir an es gibt einen Verkehrsunfall.

00:46:36: Es ist ja fast schwierig zu konstruieren aber ich mache's jetzt einfach spontan.

00:46:45: Zweier Ehegarten, wir haben einen ähnlichen Fall wie hier und diese Ehegaarden wohnen aus beruflichen Gründen nicht zusammen.

00:46:55: die haben unterschiedliche gewöhnliche Aufenthaltsorte.

00:46:59: Der eine ist in Österreich, der andere hat den gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitglied statt.

00:47:05: In welchem kann ich nicht sagen?

00:47:08: Aha!

00:47:09: Und jetzt...

00:47:10: Wieso verschwiegen Sie das?

00:47:11: Nein, kann ich nichts sagen weil ich die Rechtsordnungen nicht so kenne dass ich weiß welcher Mitglied statt für mein Beispiel geeignet wäre.

00:47:17: Ah, ja.

00:47:20: Jetzt haben wir die Situation, dass aufgrund der europäischen Erbrichtsverordnung wie für eine Verlassenschaft österreichische Gerichte zuständig sind.

00:47:28: Und für andere sind zuständig die Gerichte eben des anderen Staates weil die Zuständigkeit und das anwendbare Recht nicht mehr in die Staatsbürgerschaft gebunden sind sondern an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt.

00:47:41: Ich sage jetzt nur kurz dazu irgendwo müssen wir international das machen Christian.

00:47:45: Das haben wir noch ganz verlassen.

00:47:49: Und jetzt geht es in beiden Verlassenschaftsverfahren hier, in Österreich oder Erdfällen und dort in dem anderen Mitgliedsstadt um die Frage ob sie zugleich verstorben sind.

00:48:04: Wir kommen wirklich zu der kommarenten Präsumption Die Zweifelsregel, die sind zugleich verstorben.

00:48:15: Was war das Artikel?

00:48:16: Zweiundzwanzig wenn ich mich nicht irre.

00:48:18: Wie ist du es kurz vor?

00:48:19: Das Rechtswahl.

00:48:21: Und jetzt könnte es hier sein, dass...

00:48:24: Zweiundzwanzig stimmt nicht.

00:48:26: Ah!

00:48:27: Zwei und zwanzig.

00:48:29: Zwei-unddreißig?

00:48:30: Zweiun dreißig, Entschuldige.

00:48:32: Sterben zwei oder mehr Personen, deren jeweilige Rechtsnachfolge wegen verschiedenen Rechten unterliegt unter Umständen, unter denen die Reihenfolge ihres Todes ungewiss ist und regeln diese Rechte diesen Sachverhalt unterschiedlich oder gar nicht.

00:48:53: So hat keiner der verstorbenen Personen Anspruch auf den Nachlass des Oder der Anderen.

00:49:01: Ja

00:49:02: genau genommen steht da drinnen ja in sowohl eine materiell rechtliche Regel Die Klarstellung der Voraussetzung des Überlebens.

00:49:14: Und wenn wir jetzt die Situation hätten,

00:49:16: bei

00:49:17: uns, naja es ist schwierig.

00:49:19: Wir haben die kommerenten Präsumption, ich vereinfere jetzt natürlich alles, wir gehen vom zugleich versterbenden Ehegarten aus.

00:49:28: und jetzt könnte es sein dass in dem dortigen Erbfall das aufgrund der Rechtsordnung im anderen Mitgliedstaat anders beurteilt wird, nämlich vielleicht so beurtelt Dass man nicht im Zweifel vom Zugleichversterben ausgeht, dass es vielleicht keine Regel gibt.

00:49:46: Dann soll es so sein das für beide Fälle das Gleiche gilt nämlich die kommerenten Präsumption nach Zweiunddreißig EU-Erbverordnung.

00:49:57: damit ist da...

00:49:59: Ich verstehe das überhaupt nicht.

00:50:04: Rhein von der Logik her Sie merken ich habe mich damit noch nie so in Anlage gesetzt.

00:50:07: Da gibts zwei Felsen

00:50:09: die genannt sind, nämlich einerseits der Fall dass beide Länder keine Regelung haben.

00:50:15: Das verstehe ich okay es gibt keine Regelungen.

00:50:17: dann gilt hier ein Ergehen und dann steht regen diese zwei Rechtsordnungen den Sachverhalt verschieden?

00:50:26: Dann soll das gelten.

00:50:29: aber du bist der Tote der in Österreich abgehandelt wird.

00:50:34: Sind ja zwei Tot?

00:50:37: Ja, dann hast du

00:50:38: diese Regel.

00:50:40: Die EU-Erberichtsordnung sagt ja auf deine Rechtsnachfolge kommt österreichisches Recht zur Anwendung?

00:50:45: Alles klar!

00:50:46: So und jetzt bin ich der andere im anderen Handverstorben.

00:50:50: Bei mir gibt es auch eine Regel.

00:50:54: Im Zweifel habe ich beherbt.

00:50:56: In

00:50:57: meinem Todesfall kommt dieses Recht von irgendwas zur Anwendung und dort würde drinnen stehen wer gleichzeitig verstorben ist Keine Erben.

00:51:08: Zum Beispiel, oder?

00:51:09: Und

00:51:09: da sagt dann die EU-Erberitzfragung das gilt jetzt hier nicht.

00:51:12: Ja genau.

00:51:15: Weil wir... also ich habe mich nicht genau angeschaut.

00:51:18: Warum wäre es nämlich bei dir nicht geregelt in deiner Rechtsordnung?

00:51:25: und in

00:51:25: meiner Rechtsordnung wäre es eben anders gereglt?

00:51:28: Dann würde auch die Kommarinen der Präsentation gelten.

00:51:30: Aber das muss auch der Fall sein.

00:51:32: Das ist ja auch unterschiedlich!

00:51:34: Also nicht uns schon ist auch unterschiedlicher.

00:51:39: Aber ich glaube, es geht um den Gedanken.

00:51:42: Es soll nicht sein, dass bei einem potenziellen Erbrichtsverhältnis zwischen dem beiden das unterschiedlich von beiden Seiten gesehen wird.

00:51:52: Ja aber wieso?

00:51:53: Das ist ja zwei verschiedene Nachlässe.

00:51:54: Ich verstehe auch nicht warum das... Also man muss da damit... Gut wir

00:51:57: schauen uns das am Anfang

00:51:59: an und schreiben

00:52:00: sie uns...

00:52:00: Nein!

00:52:01: Wir müssen das aufwalschen, die anderen tun's nicht.

00:52:02: Aber wir müssen überhaupt

00:52:03: einmal das Internationale... Wir haben jetzt diesen Exkurs gemacht.

00:52:11: Ja und wir haben schon viel erreicht, wir haben gezeigt dass diese Angabe in den Personenstandsdokumenten also in der Sterbeurkunde nicht absolut verbindlich ist.

00:52:25: Sie können dagegen ankämpfen.

00:52:27: Aber

00:52:28: das ist vielleicht schwierig, ja?

00:52:29: Wir haben viel jetzt über diese komorenten Präsumption gehört.

00:52:33: da im Gedanke.

00:52:34: Jetzt lege ich heute offen weil wir vorher schon blödelt waren.

00:52:36: Das hast du mich aufmerksam gemacht.

00:52:38: deswegen nur für die Zeit davon läuft.

00:52:40: Presse ich das dir jetzt rein.

00:52:41: bitte was du mir gesagt hast nämlich wenn wir ja diesen Totenschein haben dann steht ihr da ein Zeitpunkt drinnen, richtig?

00:52:56: Ja.

00:52:57: So und der Zeitpunkt ist entweder gleich bis auf gegenteiligen Beweis oder es verschieden...

00:53:10: ...bis auf

00:53:11: gegnteiligem Beweis.

00:53:12: Wann braucht's und wann kommt die kommerienten Präsumption bei Troten, die wir gefunden haben?

00:53:20: Ja, ja.

00:53:21: Und eine Sterbeurkunde?

00:53:21: haben die verschollenen Besprechungen auch gesundert?

00:53:24: Meines Erachtens nie!

00:53:26: Weil wenn nicht in den Sterbeerkunden Städte sind zugleich verstorben dann könnte ich nur das Gegenteil beweisen dass es doch in einer Reihenfolge war und dann habe ich ja auch überwunden schon die Kommarentenpräsumtion.

00:53:39: Die kommt da gar nicht mehr zur Anwendung.

00:53:41: Fall zwei ist Es sind unterschiedliche Zeitpunkte wie in unserem fall.

00:53:45: Dann kann ich nur beweisen Das ist doch Gleichzeitig war dafür, brauche ich nicht die Kommorrentenpräsumtion.

00:53:53: Wir machen eine Auslubung!

00:53:54: Okay aber ich würde sagen

00:53:56: meine Tese ist... Wenn Sie es schaffen liebes Publikum wir reden aber wirklich nur von Toten ja von Totem die da sind und verschäumen.

00:54:04: Einen Fall

00:54:04: wo wir die Kommorientenpräsumtionen brauchen?

00:54:06: Bitte dann kriegen sie einen Kaffee mit Herrn Notar.

00:54:10: Magister Andreas Cuguel

00:54:12: Ja und mit der auch.

00:54:13: Ich störe nicht.

00:54:14: also Nein, wenn Sie es schaffen und

00:54:17: das

00:54:17: erst

00:54:17: dann

00:54:17: schreiben.

00:54:18: Und Sie wollen das?

00:54:19: Dann reden wir mit Ihnen drüber!

00:54:20: Wir brauchen also einen Fall... Wieder wegen Sie der Dese,

00:54:24: es gibt keine kommerenten Präsumption.

00:54:26: Es gibt nur eine Sterbeurkunden-Inhaltspräsumktion.

00:54:32: Das lasse jetzt einfach so ausgehen.

00:54:34: Ich glaube, jetzt haben wir mindestens vier Hörer gewonnen oder verloren.

00:54:40: Ja, die kommerienten Präsumzionen finde ich... Wirklich per se spaßig.

00:54:46: Man sollte vielleicht viel mehr darüber nachdenken, wann jemand rechtlich gestorben ist oder nicht?

00:54:52: Ob man das akzeptiert oder nicht, ist ja auch wichtig im Bereich zum Beispiel der Lebensversicherungen.

00:54:59: Gibt es auch eine Entscheidung?

00:55:01: Werfe ich nur kurz rein, wie Sie das jemand anschauen.

00:55:03: Du bist

00:55:04: gut vorbereitet

00:55:09: heute!

00:55:10: genau diese Geschichten im Zusammenhang mit einer Bezugsberechtigung.

00:55:16: Gut, und weil du so gut vorbereitet bist...

00:55:19: Jetzt bringe

00:55:22: ich noch viel ein.

00:55:23: Aber eins habe ich auch herausgefunden!

00:55:25: Ich habe natürlich hektisch herun gesucht nämlich vor dem Hintergrund was mich eigentlich so angetrieben hat ... Du weißt das ja dieser Wortblatt, dieses Fünfsechsunddreißig.

00:55:38: wie braucht es überhaupt?

00:55:40: Ein überleben ob es denn irgendwo abweichende Regelungen gibt und das fand ich besonders charmant, dass in den Vereinigten Staaten das offenbar seit Jahrzehnten ein Riesenthema ist.

00:55:58: Ich kann mir das natürlich nicht merken aufgrund meines Ratebüchern Englisch.

00:56:02: dort gibts nämlich den Uniform Simultaneous

00:56:07: Death

00:56:07: Act Uniform Simultaneous Death Act, der in seiner Urfassung und das finde ich großartig vorgesehen hat.

00:56:18: Wenn unklar ist wer ob jemand den anderen überlebt hat beziehungsweise wer von den beiden den Anderen überlebte dann wird angenommen dass sie beide aneinander überlebten finde ich großartig.

00:56:36: Genau die gegenteilige, sozusagen der gegenteillige positive Fokus und das wurde dann verändert, abgemildert in Änderungen dieses

00:56:51: Acts,

00:56:51: der allerdings in manchen Staaten noch immer in der Urfassung gilt, dahingehend dass man auch aufs Überleben abstellt.

00:56:59: du musst also überleben sowie bei uns gleichzeitiger Tod ist nix.

00:57:04: Und jetzt kommt's und das finde ich auch wieder besonders charmant.

00:57:08: Du musst allerdings nicht etwa bloß um eine Sekunde überleben, auch nicht etwa an Tag oder so fünf Tage die hundertzwanzig Stunden regeln Wenn du nicht länger als fünf Tage überlebt hast, dann giltst du.

00:57:25: Dann kannst du es erbrichtlich nicht erwärmen.

00:57:27: Ich bin sicher an Versicherungen berechnet, dass beim typischen Verkehrsunfall nach fünf Tagen auch der Zweite verstorben ist und das wollte man alles in den Griff bekommen.

00:57:39: damit glaubst du nicht?

00:57:42: Das

00:57:43: war

00:57:43: zu

00:57:45: klassen

00:57:45: kämpferisch.

00:57:46: Aber ich glaube, das ist ein Riesenthema dort gewesen.

00:57:49: Heute war es wieder, eure Geil hat mir sehr gut gefallen.

00:57:52: Vielen Dank!

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