#37 Der Pflichtteilsverzicht (2)
Shownotes
In der zweiten Folge wird es ein wenig komplizierter - eine Faschingsfolge !
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00:00:00: Freitag Nachmittag, Mount Erbrecht.
00:00:11: Lieber Andreas, herzlich willkommen.
00:00:13: Lieber Christian, freut mich, dass wir wieder erbrechtlich zusammen sind.
00:00:28: Lieber Andreas trifft meine Vermutung zu, dass wir mitten im Fasching sind.
00:00:37: Die Faschingszeit beginnt am Elften, Elften.
00:00:41: Insofern stimmt das, aber mitten im Fasching.
00:00:45: Kennst du eigentlich den Monaco-Franze?
00:00:47: Ja,
00:00:48: natürlich.
00:00:48: Wie kommt es jetzt da?
00:00:49: Da folgt man uns gerade an.
00:00:50: Da gibt es diese eine Folge.
00:00:52: Da ist er daherer der sieben Meere.
00:00:54: Das ist genau,
00:00:55: das kann ich mir nicht beschreiben.
00:00:57: Da ist er irgendwie.
00:00:58: Das müssen wir überlegen.
00:01:00: Das sind sie im Fasching, im Münchner Fasching.
00:01:03: Er ist eigentlich krank, aber er verkleidet sich als Herr der sieben Meere.
00:01:06: Ja.
00:01:07: Jetzt wart ihr nur auf den erbrechtlichen Bezug, oder wolltest du einfach nur... Nein,
00:01:11: gestorben ist dann immer nur das Gott.
00:01:12: der Fasching-Eingefall.
00:01:13: Ehrlich gesagt, ist die Assoziation der Juristenball.
00:01:17: Ja, da gehst du sicher hin.
00:01:18: Ich geh hin.
00:01:19: Ich hab dich ja gefragt, ob du auch ein Gesturt mir nie Antwort gegeben
00:01:22: hast.
00:01:22: Ja, ich bin leider verhindert.
00:01:25: Ich bin
00:01:25: leider verhindert.
00:01:26: Ich bin sehr gern gegangen.
00:01:27: Liebenswürdigerweise ein... Hallo und ich freue mich darauf in die Ferne an deinen Kollegen, den Notarpräsidenten Winkler.
00:01:37: Der hat dafür gesagt, dass ich
00:01:38: kommen darf.
00:01:41: Du bist ja höchst prominent und du
00:01:44: kommst wirklich nicht.
00:01:45: Ich komm
00:01:45: wirklich nicht, leider.
00:01:46: Ich bin wirklich verhindert, ich wär gern gekommen.
00:01:49: Okay,
00:01:49: lass mal das so stehen.
00:01:50: Und starten wir mit unserer heutigen Thematik, nämlich der Fortsetzung der letzten Folge.
00:01:56: Nächstes Geheimnis.
00:01:57: Du hast mir vorhin verraten, vereinbarungsgemäß, dass du die letzte Folge nochmal schnell angehört hast.
00:02:04: Ja, das stimmt.
00:02:05: Nämlich die Fortsetzung zum Pflichtheilsverzicht.
00:02:11: Du hast es nochmal angehört, damit wir keine Überschneidungen machen und das nicht wiederholen.
00:02:16: Wo setzen wir denn jetzt vor?
00:02:19: Naja, vielleicht machen wir nur eine ganz kurze Zusammenfassung dessen, was wir beim letzten Mal besprochen haben.
00:02:26: Wir haben in der Folge davor den reinen Erbverzicht besprochen und beim letzten Mal uns voll konzentriert auf den Pflichteilsverzicht, der natürlich viel spannender ist und viele Fragen in sich trägt.
00:02:39: Wir haben uns sehr auseinandergesetzt, ganz grundsätzlich mit den Interessenlagen, die es hier gibt zwischen dem verzichtenden und dem späteren Erblasser betont auch die Wichtigkeit des Übereilungsschutzes, die durch die notarietzagtspflicht abgesichert ist.
00:02:57: Ich glaube, da haben wir ganz interessante Fallkonstellationen auch besprochen.
00:03:02: Wir haben uns dann auch angeschaut, den sogenannten parziellen Pflicht als Verzicht, der in der Praxis auch von großer Wichtigkeit ist.
00:03:12: Und ja, ich glaube, das war es im Wesentlichen.
00:03:15: Und einige Fragen sind natürlich noch offen und denen wollen wir uns heute gemeinsam widmen.
00:03:23: Ich glaube, man kann sagen, das ist meine Erinnerung, dass wir uns vornehmen in der letzten Folge.
00:03:28: auf das Verhältnis zwischen dem späteren Erblasser, dem Verzichtsnehmer und seinem Vertragspartner, dem verzichtenden Konzentriertam auf das zwei personale Verhältnis.
00:03:42: Und vielleicht erweitern wir heute den Blick und stellen uns eben vor, dass es Geschwister gibt, dass unser Eigentümer, unser potenzieller Erblasser offenbar die Kinder abfinden möchte, unterlebenden, loswerden möchte als Pflichtheilsberechtigte, weil er Testierfreiheit haben möchte, weil er sinnvollerweise den Streit über den Pflichtteil später vermeiden möchte.
00:04:20: Ich halte das ja für einen an sich lobenswerten Zugang.
00:04:24: Wird nicht wie du das ist.
00:04:25: Absolut.
00:04:28: Überlegen wir mal, jemand hat drei Kinder und eine Ehefrau.
00:04:33: Er hat die Vorstellung, das seine Ehefrau Fragezeichen oder eines der Kinder, der alleinige Nachfolger werden soll und möchte die anderen zu Lebzeiten abfinden.
00:04:49: Es kann aber auch sein, dass er einfach wirklich nur das Tierfreiheit haben will und durchaus dann auch noch verteilt.
00:04:56: zwischen all seinen Liebsten, aber eben das Pflichtteilsrecht loswerden möchte, richtig?
00:05:02: Und glaube die einfachste Vorstellung wäre hier, dass er alle zusammenruft und alle bereit wären auf den Pflichtteil zu verzichten.
00:05:11: Selbst in dem Fall, glaube ich, muss man aufpassen, nämlich wenn jetzt alle hinzukommen und alle bereit sind und jeder kriegt halt dafür eine Abfindung.
00:05:27: Muss man, glaube ich, doch mitdenken, es könnten ja später neue Pflichtheitsberichte dazukommen.
00:05:34: Nicht würde dieses Konzept dann über den Haufen werfen oder erdehnen dann, wo sich die Kinder dann nicht mehr einverstanden erklären.
00:05:47: Zum Beispiel Scheidung von der Ehefrau, neue Ehefrau.
00:05:55: Der Pflichtteilsverzicht der allfällige der Ehegartin wäre obsolet durch die Scheidung.
00:06:00: Sie ist dann sowieso nicht mehr pflichtheitsberechtigt.
00:06:02: Die neue Frau wird pflichtheitsberechtigt.
00:06:08: Oder Adoption?
00:06:10: Geht ja auch.
00:06:14: Das heißt, derjenige, der dann vielleicht Testamentserbe ist oder der glaubt, Testamentserbe zu werden oder was auch tatsächlich wird, ist dann plötzlich doch wieder mit einem pflichtheitsberechtigten konfrontiert.
00:06:24: Bedenkst du diese Aspekte bei derartigen Beratungen?
00:06:29: Ich meine, man könnte ja zum Beispiel Bedingungen aufnehmen.
00:06:32: Dieser Pflichtteilsverzicht ist nur wirksam, wenn alle Pflichtteilsberechtigten zum Zeitpunkt des Todes wirksame Pflichtteilsverzichte abgeschlossen haben sollten.
00:06:47: Das wäre natürlich denkbar, die Bedingungen einzubauen.
00:06:52: Einfachen Fällen mache ich das sogar manchmal, weil wenn du zum Beispiel die einfache Konstellation hast, du hast vermüßt die Ehegarten, die allein Erwin sein soll und es gibt drei Kinder, die einen Pflichthilsverzicht abgeben sollen gegenüber dem Vater, dann ist natürlich für jedes einzelne Kind schon ein Thema.
00:07:10: Ich möchte eigentlich nicht allein in der Anführungszeichenvorleistung treten.
00:07:15: Ich mache das schon, aber ich mache das wirklich nur, wenn das auch meine Geschwister machen.
00:07:21: Und im Idealfall ist es natürlich so, dass man das vielleicht in einem Vertrag oder im Zuge eines Termins schafft, aber das muss nicht sein, aus verschiedensten Gründen eines Orts abwesend usw.
00:07:34: Und jetzt sagt das erste Kind, na gut, also ich mach diesen Pflichtesverzicht, aber sichern Sie bitte, das soll nur gelten, wenn dann auch meine anderen Geschwister ihrerseits einen Pflichtesverzicht erklären gegenüber dem Vater.
00:07:48: Und das kann man mit einer Bedingung natürlich absichern.
00:07:52: Ja, dass der Pflichtelsverzicht wirklich nun der Bedingung abgeschlossen wird, dass einen selbigen Pflichtelsverzicht eben auch die Geschwister abschließen.
00:08:00: Und dann ist erst mit dem letzten Pflichtelsverzicht wirklich der Pflichtelsverzicht für alle Kinder wirksam geschlossen.
00:08:08: Wobei ich jetzt noch weitergehe, nicht?
00:08:10: In meiner These nehme ich auch Kinderbedenke oder künftige Ehegarten, die noch gar nicht existieren.
00:08:16: Die könnte man auch als zuinhaltender Bedingung machen.
00:08:19: In so einer Konstellation, die du jetzt beschrieben hast, wenn es da Abfindungen gibt für den Pflichtheitsverzicht, die müsste man natürlich hier irgendwie dann auch abfedern bei der Bedingung bei der Klausel.
00:08:33: Was man jetzt durchdenkt daran, dass man dann für diesen Fall die Abfindung als Vorschuss Deklariert, Vorschussverein, zum Beispiel, die Alternative wäre, dass man sagt, okay, da müsste das jetzt zurückzahlen, aber ich glaube, das wäre der Regelungspunkt.
00:08:48: Ja, oder jetzt in meinem Fall, oder die Abfindung ist ihrerseits aufschiebend bedingt, sodass die Abfindungen erst zu zahlen sind, wenn der letzte Pflicht des Verzicht geschlossen ist.
00:08:59: Ach so, überhaupt ganz originell die kriegen nach deiner Lösung jetzt überhaupt gar kein Cash.
00:09:03: Ich glaube, dann schließt doch keiner im Pflicht des Verzichter.
00:09:08: Nein, es nehmen wir an, die Kinder kommen im Monatstag zu mir.
00:09:14: Das erste Kind macht einen aufschiebend bedingten Pflichtesverzicht, nämlich aufschiebend bedingt durch den Abschluss eines selben Pflichtesverzichts, durch die beiden anderen Geschwister gegen eine Abfindung, die erst fällig wird bei Wirksamkeit des Pflichtesverzichts, das heißt beeintritt der aufschiebenden Bedingung.
00:09:36: Das funktioniert bei deinem Sachwahl.
00:09:38: Bei meinem Gebet zu.
00:09:39: Du hast dann
00:09:40: komplizierte Unfälle.
00:09:41: Wo alle
00:09:42: anwesend sind, existieren und bekannt sind, verstehe ich.
00:09:45: Ich glaube, ein weiterer Aspekt, der mir einfällt, ich hoffe, der wird dann auch bald was einbitte, ist auch das Bedürfnis, mitzubedenken, jetzt verzichten da alle Kinder, brav.
00:10:01: Das verzichtet vielleicht auch der Ehegatte, mitzubedenken aus der Sicht der Beteiligten, der verzichtenden, dass man ja einen Pflichtteilsverzichtsvertrag auch wieder aufheben kann.
00:10:13: Und nämlich, das haben wir schon gemacht, durch bloßschriftliche, das heißt, unterschriftliche Vereinbarung.
00:10:21: Sie brauchen eigentlich nicht einmal ein notariates Zeug.
00:10:25: Und das bedeutet, dass... Einer der Geschwister, womöglich irgendwann später, mit dem Herrn Papar, die entsprechende Verzichtsvereinbarung wieder aufhebt.
00:10:40: Ich glaube, diese Möglichkeit muss man ja dann in so einer Präsentation
00:10:42: wieder ein bisschen... Naja, aber die halte ich für nicht so heikel.
00:10:46: Schwieriger, ich gehe jetzt nochmal zu meinem einfachen Fall zurück.
00:10:49: Schwieriger ist es natürlich, ist der Aspekt, dass möglicherweise die Geschwister dann nicht bereit sind, diesen Pflicht des Verzichts zu schließen.
00:10:57: weil die Aufhebung von der Du sprichst, die wäre nur möglich, wenn dann auch der spätere Erdblasser sich beteiligen würde an der Aufhebung.
00:11:06: Ja, das meine ich.
00:11:07: Nur, der könnte ja auch, wenn er das möchte, sowieso dieses dritte Kind bedenken letztwillig.
00:11:13: Also mit dieser Gefahr, dass dann ein Kind bedacht wird, auch ohne Pflichtesanspruch, leben die anderen ja sowieso.
00:11:21: Das ist natürlich richtig, aber allenfalls... Könnte man doch, nämlich mit Blick jetzt auf komplexe Fragen der Pflichtteilserfüllung, des Pflichtteilsbeitrags, für den Fall, dass dann doch irgendein Pflichtteilsberechtigter dazugehme ein neuer, nämlich in deiner Konstellation, bei mir nicht, bei meinem Voodoo-Fall, aber bei dir ist es ermöglicht, dass dann später ein neuer Pflichtteilsberechtigter dazukommt, die neue EFA, der Adoptierte.
00:11:56: Der macht dann am Pflichtteilsanspruch Gelten.
00:12:00: Die Verlassenschaft reicht vielleicht nicht aus.
00:12:03: Die Zuwendungen an die Verzichtenden würden nach dem hochkomplexen Hinzu- und Anregungsrecht, Gemisburg, aus Sieben, Einenundachtzig, Absatz zwei, Ziffer, was ist das, drei, was ist das?
00:12:15: Schießt mich tot, als Schenkungen einer Schenkung gleich zu halten sein, wenn im Nachlass nichts zu finden wäre, würden die beschenkten verhältnismäßig haften, nach Burghof, aus dem Hundertundachtzig.
00:12:27: da wäre ein Pflichtteilsberechtigter immunisiert im Umfang seines Pflichtteils.
00:12:33: Das heißt,
00:12:34: in gewisser Art und Weise, ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu kompliziert, ist das schon eine Bedrohung für die anderen.
00:12:45: Also,
00:12:47: ich glaube, wie Sie sehen oder wir sehen an dem Beispiel, wie hochkomplex
00:12:53: Das ist jetzt wirklich schon sehr diffizit.
00:12:55: Ja,
00:12:55: wir haben komplex solche Beratungssituationen
00:12:58: sein können.
00:13:01: Das ist schon sehr interessant.
00:13:07: Bei diesen Pflichtteilsverzicht und die Wirkung auf die anderen, wollen wir das vielleicht einmal... Ja,
00:13:15: das sollten wir jetzt besprechen.
00:13:16: ... und überhaupt
00:13:17: jetzt einmal vor Augen halten.
00:13:18: Lieber Andreas, vielleicht magst du
00:13:19: das?
00:13:20: Ja, gerne.
00:13:20: Nämlich,
00:13:21: ich stelle mir jetzt folgendes vor.
00:13:23: Drei Kinder, der sagt zu allen drei, Dick, Trick und Trag.
00:13:28: Ebenhöchtern, Pflichtteilsverzicht.
00:13:29: Ihr kriegt jeder Akisten von mir, also eine Million.
00:13:33: Und der Trick und der Trag, die haben immer Bauchwebe beim Notatermin, die kommen einfach nicht daher oder Migräne oder Depressionen oder sind verschwunden oder was auch immer, während der dritte Brav daher dackelt und bereit ist, als einziger diesen Pflichtteilsvertrag, das Verzichtsvertrag zu schließen.
00:13:54: Was würdest du jetzt mit Blick auf den Vertragsverfasser als Heikle mit Blick auf die Wirkungen dieses Pflicht- und Verzichtsausausarbeiten?
00:14:03: Na ja, ganz wichtig ist natürlich immer zu überlegen.
00:14:08: Vergiss mal mal kurz die Abfindung, die er bekommt.
00:14:13: Wie wirkt der Pflichteilsverzichtsvertrag, der hier abgeschlossen wird, einerseits für die Nachkommen des Verzichtenden?
00:14:23: und andererseits Alf allenfalls für die Geschwister des Verzichtenten.
00:14:28: Das muss man sich natürlich als Vertragsgerichter genau überlegen und mit den Parteien besprechen.
00:14:34: Wir haben einerseits im §.
00:14:35: Vif-Einund-Fünfzig die Regelung, dass Magdels anderer Vereinbarung der Verzicht auf das Erbrecht oder hier eben auf das Pflichtelsrecht auch wirkt auf die Nachkommen des Verzichtenten.
00:14:51: Klammer, man könnte es aber anders vereinbaren.
00:14:55: Das heißt, und das ist ja in der Regel auch gewünscht natürlich, insbesondere dann, wenn es so eine Abfindung gibt für den Pflichtteil, dass der gesamte Stamm des Pflichtteils berechtigten Pflichtteils rechtlich ausgeschlossen wird und nicht nur der Verzichtende selbst und dann treten seine nachkommenden Pflichtteils rechtlich an seine Stelle.
00:15:17: Das heißt, es ist mir wichtig, dass man im Pflichtesverzichtsvertrag auch klarstellt, dass dieser Verzicht ausdrücklich auch für die Nachkommen des Verzichtenden wirkt, sodass eben dieser gesamte Stamm pflichtesrechtlich auszublenden ist.
00:15:38: Steht das eigentlich in allen Verträgen drin?
00:15:41: Also das ist ein Standard, der soweit ich Pflicht des Verzichtsverträger von Kollegen kenne, eigentlich immer drinnen.
00:15:52: Also man lässt gar nicht diese gesetzliche Norm, wenn man so will, greifen, sondern...
00:16:01: Man macht es ausdrücklich, glaube ich, das ist auch aus katholajuristischer Vorsicht geboten, dass man nicht nur die Zweifelsregel des Fünf-Ein-Fünfzig wirken lässt, sondern dass man das auch vertraglich wirklich klar stellt, dieser Verzicht wirkt ausdrücklich auch für die Nachkommen des Verzichten.
00:16:22: Und dann stellt sich aber natürlich die nächste Frage, wenn es so der ganze Stamm ausgeschlossen ist, kann es vielleicht durch diesen Verzicht, du hast gesagt, es gibt drei Kinder, jetzt schließt das erste Kind mit dem Elternteil einen Verzichtsvertrag, kann vielleicht dieser Verzicht dazu führen, dass sich die Pflichtelsquoten der beiden anderen Geschwister erhöhen, Fragezeichen.
00:16:49: Und auch dazu gibt es eine Zweifelsregel, nämlich im Berg auf siebenhundertsechzig Absatz eins, dass sich im Zweifel diese Quoten der anderen beiden Geschwister, der anderen Pflichtelsberechtigten Kinder, nicht erhöhen.
00:17:04: Und diese gesetzliche Bestimmung, von der ich gerade spreche, sagt eben im Zweifel Wenn das wirklich als eine Zweifelsregel auszulegen ist, dann halte ich es auch hierfür geboten, wenn es eben wirklich nicht zu einer Pflicht als Erhöhung kommen soll, was in der Regel auch gewünscht sein wird, weil der Verzichtnehmer, der Erblasser, der Spätere wünscht ja... eine Erhöhung der Testierfreiheit, eine Verminderung der Pflichtdelslast insgesamt, dann sollte man im Vertrag auch das klarstellen, dass also ich fasse zusammen, der Verzicht wirkt für die Nachkommen des Verzichtenden und ausdrücklich nicht verbunden ist mit einer Erhöhung der Pflichtdelsquoten der anderen Pflichtdelsberechtigten.
00:17:57: Das ist also wirklich ein Plus an Testierfreiheit.
00:18:01: entsteht.
00:18:02: Das sollte meines Erachtens im Vertrag auch so ausdrücklich festgehalten werden.
00:18:07: Und letzter ist nämlich die Klarstellung keine Quotenerhöhung.
00:18:11: Das findest du relativ selten im Pflicht des Verzichtsverträgen.
00:18:15: Und ich glaube, das sollte man aber machen.
00:18:19: Es klingt alles sehr abstraktungsschwierig.
00:18:21: Also drei Kinder, wir unterstellen keine Ehegarte oder keine Ehegartinker oder keine eingetragene Partnerin.
00:18:29: Das bedeutet, Für den Fall, dass der jetzt in der Sekunde stirbe, beliefen sich die Pflichtteilsquoten bei drei Kindern auf jeweils ein Sechstel.
00:18:42: Rainer verzichtet jetzt, sodass sein Sechstel aufgrund dieser Vereinbarung natürlich verschwunden wäre.
00:18:54: Und jetzt dein Hinweis auch, die nicht anwesenden fifty-on-fünfzig Nachkommen unseres Verzichtenden sind davon betroffen.
00:19:04: Das heißt, dieser ganze Stamm hat keinen Pflichtteil.
00:19:09: Und dann die Frage, wie schaut es so aus mit den Geschwistern?
00:19:13: Bleiben die bei einem Sechstel?
00:19:16: Oder, und jetzt kommt es, oder kommt es, aber das ist ja... Es kann nicht so abwägig die gegenteilige Auffassung.
00:19:23: Wenn man sich einfach vorstellt, er sei vorverstorben.
00:19:28: Wäre er vorverstorben und hätte er nicht verzichtet, dann hat er natürlich auch keinen Pflichtteil, weil er nicht existiert.
00:19:34: Dann hätten seine Kinder oder sein Kind, das enkel Kind, eigenständig ein eigenes Pflichtteilsrecht.
00:19:42: Existierten keine Kindeskinder?
00:19:44: Dann gäbe es nur zwei Kinder.
00:19:47: Der Stamm wäre ausgestorben.
00:19:50: Und dann wäre der Pflichtteil jeweils ein Viertel.
00:19:53: Und ich weiß nicht, wie es dir geht, das ist eigentlich keine Quotenerhöhung, sondern das ist halt dann einfach im Tod, wäre es so.
00:20:02: Und es ist ja nicht einmal ausdrücklich im Gesetz bitte geregelt.
00:20:10: Jetzt folgende Konstitution.
00:20:13: Genau die, die du geschildert hast.
00:20:15: Pflichtteilsverzichtvertrag.
00:20:18: Ausdrücklich, nein.
00:20:19: Wirkt auch zulasten der Nachkommen, fifty-fünf.
00:20:23: Die Pflicht als Quoten der Geschwister erhöhen sich nicht, siebensechzig.
00:20:29: Und dann stirbt der Verzichtende vor dem Erblasser.
00:20:35: Und jetzt muss man sich die Frage stellen, wenn dann der Erblasser stirbt, dann
00:20:45: liegt
00:20:47: zu einem Vor verstorbenen Kind ein Pflichtteilsverzichtsvertrag vor.
00:20:55: Jetzt können Sie wieder unterstellen, es existiert zum Beispiel ein Enkelkind.
00:20:59: Der Stamm ist nicht ausgestorben oder es existiert keiner.
00:21:03: Behandeln wir jetzt diese Konstellation nach den Regeln des Pflichtteilsverzichts.
00:21:09: Haben wir beschrieben, dass es oder nach den Regeln das vortut.
00:21:14: Spannende Frage.
00:21:15: Und
00:21:15: es steht an sich im Gesetz nicht geklärt drin.
00:21:18: Und da gibt es auch soweit, ich weiß keine Rechtsprechung dazu.
00:21:22: Gibt es da eine Entscheidung?
00:21:23: Ich glaube nicht.
00:21:26: Literatur hat sich da irgendwie recht früh und rasch festgelegt.
00:21:30: Nämlich, glaube ich, oder?
00:21:31: Ich glaube nicht, dass jemand anders sagt, nämlich, der Pflicht als Verzicht wirkt.
00:21:41: Vor allem jemand, der gegenüber dem Pflicht als recht kritisch ist, würde immer Rechtspolitisch-kritisches sagt dann immer im Zweifel weniger Belastung für den Eigentümer.
00:21:55: Für den Fall, dass der für den Pflichtteilsverzicht, was bezahlt hat, ist es doch auch irgendwie merkwürdig, da jetzt den Vortod greifen zu lassen.
00:22:07: Aber wenn er zu tun ist, dass das Beispiel gebrauchte, zahlt gar nichts dafür, das könnte man sich dann schon überlegen und nicht an der Vortod greift.
00:22:17: Das ist, wenn du Recht hast mit deiner Vermutung und ich glaube, du hast Recht, dass es noch keine Entscheidungen
00:22:22: gibt.
00:22:22: Ja, aber ich habe keinem Kopf, ja.
00:22:24: Ja, klar ist das nicht.
00:22:26: Wundert mich eigentlich, dass das noch nicht entschieden wurde.
00:22:33: Denn diese Frage hat sich natürlich genauso auch zum alten Recht gestellt.
00:22:40: Diese Frage hat sich genauso zum alten Recht
00:22:45: gestellt.
00:22:45: Ja, ist eine alte Frage.
00:22:48: Schauen wir vielleicht Rückblickend aufs alte Recht, denn das ist ja auch sehr faszinierend gewesen.
00:22:54: Im alten Recht hatten wir zu dieser Frage gestellt und kommen also zurück auf die Frage Wirkung des Pflichteinsverziehtsvertrags.
00:23:03: Aber andere, die Wirkung, wenn man so will, zu Gumpsten oder zu Lasten, trägt da nämlich der Nachkommen.
00:23:11: und wir wiederholen uns.
00:23:17: Das
00:23:17: war schon früher ein Gesetz.
00:23:19: Ich weiß nicht, ob es dasselbe Wording war, aber ich glaube, das war im Gesetz.
00:23:23: Und gänzlich neu ist allerdings diese Bemerkung im Bargrafhund sevenhundertsechzig zur Wirkung auf die Seitenstämmen, auf die Geschwisterstämmen, nämlich dieses.
00:23:35: im Zweifel kommt es zu keiner Quotenerhöhung.
00:23:41: Eine Bestimmung, die neu ist und deren Bedeutung auch eigentlich umstritten ist.
00:23:47: Du hast die überwiegende Lehrmeinung dargestellt, dass das irgendwie so ein Zweifelsregel ist, von der man auch abgehen kann durch andere Vereinbarungen.
00:24:00: Das wird nicht einhellig so gesehen.
00:24:02: Da gibt es irgendeine ständige Thesen, die der Kollege Kogler entwickelt hat.
00:24:08: die das in Abrede stellen, das führt jetzt vielleicht ein bisschen zu weit mit Blick auf die Komplexität.
00:24:13: Ich würde auch gerne ganz bewusst jetzt in die Vergangenheit kurz schauen.
00:24:18: Und zwar warum, nicht weil ich so ein Historiker Freak bin, das auch, aber weil diese alten Pflichteils-Versichtsverträge natürlich sehr häufig jetzt relevant werden, nicht abgeschlossen, wo der Pflichteils-Versicht vor.
00:24:39: Verzicht nehmen wir heute oder gestern oder in zwei Jahren.
00:24:43: Und das alte Recht sah dieselbe Regel vor, die vergleichbare Regel für die Nachkommen, die werden im Zweifel verdrängt.
00:24:51: Andreas, wie war's zur Seitenlinie?
00:24:54: Ach,
00:24:55: wie war's zur Seitenlinie?
00:24:56: Er eilt das
00:24:57: Krieg ins Sieben und Sechzig.
00:25:00: Und da war er nicht geregelt, wie der Pflichtelsverzicht wirkt, sondern da war, aber korrigier mich im sieben-sechzig, nur geregelt, wie der Erbverzicht wirkt.
00:25:12: Nämlich, dass bei einem Erbverzicht der Verzichtende auszublenden ist, so zu behandeln ist, als wäre er nicht da, als wäre er vorverstorben.
00:25:25: Und diese Betrachtung, die das Gesetz vorgesehen hat, hat natürlich dazu geführt, dass bei einem Erbverzicht sich durch die Ausblendung des Verzichtenden automatisch die Pflichteslage anders darstellt, nämlich, wenn man so will, zu einer Pflichteserhöhung für die Geschwister gekommen ist.
00:25:49: Und die herrschende Meinung hat abgeleitet aus dieser Bestimmung zum Erbverzicht, dass es beim reinen Pflichteilsverzicht nicht so wäre.
00:26:02: Das glaube ich sogar auch andere Meinungen gegeben, auch Kogler glaube ich vertritt, hoffe ich irgendeine nicht, dazu zum alten Recht eine andere Meinung, aber das war ganz klar herrschende Meinung und auch Rechtsprechung.
00:26:17: Und diese herrschende Meinung, Pflichteilsverzicht, keine Erhöhung der Pflichteile der anderen, Die ist jetzt hat sich eigentlich verändert durch das neue Gesetz durch den Sechzig-Eins, weil das eben keine zwingende Regel ist, wie das bisher erscheint gesehen wurde zum alten Recht, sondern eine Zweifelsregel.
00:26:41: Wenn es denn eine ist, du hast schon gesagt, darüber wird auch gestrichen in der Literaturbespiegel eine Zweifelsregel ist.
00:26:47: Das heißt, jetzt könnte man, wenn man das Zweifelsregel sieht, durchaus auch vereinbaren im Verzichtsvertrag Das ist schon zur Quotenerhöhung für die anderen kommt.
00:27:02: Ja, das vertreten einige, also jetzt auch mit Blick einfach auf den Wortlaut recht schlank begründet.
00:27:09: Und es wird auch vertreten, dass man sich auch da theoretisch spielen kann und nur die Quoten mancher erhöht.
00:27:14: Da ist also alles offen.
00:27:18: Zu schnell, pardon, wenn ich das so sage, ist mir gegangen, deine Beschreibung der alten Rechtslage, die nämlich extrem typisch war.
00:27:25: Du hast es natürlich zutreffend beschrieben.
00:27:29: Aber was hat das bedeutet?
00:27:30: Das hat bedeutet, wenn Sie nur einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen haben.
00:27:40: Dann spreche ich, wenn Du so willst, die Notar in den Notaren.
00:27:43: Weil der ist ja der Berater gewesen.
00:27:46: Also, wenn der Notar die Herrschaften berät und sagt, Sie wollen also, dass der Sohn eins, der hier sitzt, auf dem Pflichtteil verzichtet.
00:27:56: Sie wollen also nicht, dass die Pflichtteile der Geschwister steigen, dass die Quoten höher sind, dass die Quoten dann später so berechnet werden, als ob der nicht vorhanden wäre.
00:28:10: Dann lautet die Lösung in meiner Zauberkiste des Zivilrechts.
00:28:17: Wir dürfen nur einen Pflichtteilsverzichtvertrag schließen.
00:28:22: Wir dürfen unter keinen Umständen zusätzlich auch in den Vertrag hineinschreiben, dass auch ein Erdverzicht vorliegt, denn wenn wir das tun, dann deutet das Gesetz in der sinnen-der-erischen Auslegung die Situation so, als ob der Verzichtete gar nicht existent wäre.
00:28:42: Ganz, ganz heil.
00:28:44: Und man musste sagen, was man hoffentlich getan hat, den Parteien, die ja keine Ahnung hatten und typischerweise, wie folgt auf den Notar zu treten?
00:28:55: Ein Notar, das ist mein Bohr, der kriegt jetzt, was weiß ich, tausend Gummiberli oder fünfzig Kilo Gold.
00:29:03: Dafür verzichtet er auf alles.
00:29:06: Alles und alles und alles.
00:29:07: Und der Bohr nickt nur.
00:29:08: Ja, ja,
00:29:09: ich will das Gold.
00:29:10: Ich will das Gold.
00:29:12: Ich will das Gold.
00:29:13: Ja, und äh... Da ist es womöglich verlockend für ... ... gewesen, ich weiß nicht, verlockend, oder ist man verblendet, zu sagen ... ... ja, dann schreiben wir halt alles reine, verzichtet auf Erb und Pflicht als Recht.
00:29:26: Achtung, Fehler, man hätte es immer, muss man sagen.
00:29:29: Sie wollen einen Erb und Pflicht als verzicht, lieber Mann, aber das ist ja Blödsinn.
00:29:35: unter keinen Unständen ein Erbverzicht.
00:29:37: Aber wieso?
00:29:38: Ich zahle doch unter den Verzichter, der nicht auf das Erbe.
00:29:41: Und dann musste man sagen, sie brauchen keinen Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht, weil wir machen ja eh auch ein Testtag.
00:29:48: So ist es, ja.
00:29:50: Und warum ist das so zu betonen?
00:29:53: Ich weiß nicht, wie es dir geht.
00:29:55: Ich sehe viel zu oft oder überraschend oft Pflichtteils.
00:30:03: Und Erbverzichtsverträge in notariatsachsform, aus der Vergangenheit, in der ein Vortritt steht Erb und Pflichtseilsverzichtsverträge.
00:30:13: Ein
00:30:14: wirklich türkischer,
00:30:16: absoluter, extrem heikelweltes Klinge.
00:30:19: Der Erb- und Pflichtesverzicht klingt sozusagen mehr als der Pflichtesverzicht, ist aber aus dem Blickwinkel der Testierfreiheit des Erblas als weniger, als ein bloßer Pflichtesverzicht.
00:30:30: Eben aufgrund der von dir beschriebenen Wirkung, was die Pflichteslage betrifft.
00:30:36: Das ist schon, glaube ich, in vielen Fällen beruht das auf Beratungsfehlern.
00:30:43: Das wollte ich gar nicht
00:30:44: hören.
00:30:44: Ja, es ist leider so.
00:30:46: Muss man sagen, Wir müssen auch gleich dazu sein, Christian.
00:30:52: Das ist jetzt anders nach neuer Rechtslage.
00:30:55: Da sind wir jetzt bitte in der alten Rechtslage.
00:30:58: Und nach neuer Rechtslage dürfte es hier keine Differenzierung mehr geben zwischen Pflichtelsverzicht und Erb- und Pflichtelsverzicht in beiden Fällen.
00:31:10: Das ist jetzt jedenfalls die herrschende Meinung oder glaube ich auch die einhellige Meinung.
00:31:13: Ich kenne keine gegenteilige Ansicht.
00:31:16: Gilt das?
00:31:17: es Klammer im Zweifel, Klammer nicht zur Quotenerhöhung der Anderen kommt.
00:31:23: Also von dieser Differenzierung ist das Gesetz hier abgegangen.
00:31:28: Ja, lieber Andreas, ja, das stimmt.
00:31:32: Aber bleiben wir kurz noch bei dem Thema.
00:31:33: Das fasziniert mich jetzt.
00:31:35: Also ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag.
00:31:41: Ich unterstelle, dass das vereinbart wurde, der nach dem ersten, ersten, zwei Tausend, siebzehn geschlossen wird.
00:31:50: auf den neues Recht anzuwenden ist, der ist
00:31:57: im
00:31:57: Zweifel so zu verstehen, dass dadurch, durch den Wegfall des Verzichtenden als Pflichtheitsberechtigter, die Quoten der Geschwister nicht steigen.
00:32:09: Ja, wegen dem SIEM-Sächz stimm ich dir zu.
00:32:13: Gut.
00:32:15: Wie beurteilst du aber die Situation?
00:32:19: Wenn dir nun vorgelegt wird in einem Verlassenschaftsverfahren, die Frau der Manistie jetzt verstorben, ein wiederum Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag aus dem Jahre zwei Tausend Fünf.
00:32:36: Ja, ganz spannend, ja.
00:32:39: Das ist also ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag, der errichtet wurde, zur damaligen, gerade vorhin beschriebenen alten Rechtslage, wo man eigentlich bei Richtung des Erb- und Pflichtesverzichtsvertrags belehren hätte müssen und die Parteien hätten eigentlich wissen müssen, was es bedeutet, nämlich Achtung, dieser Vertrag führt eben zu dieser beschriebenen Quotenerhöhung für die anderen pflichtesberechtigten Kinder.
00:33:06: So.
00:33:07: Und nun sind wir aber, wenn der Erblasser der Verzichtnehmer nach dem ersten, ersten oder ab dem ersten, ersten, Jahrzehnten, Jahrzehnten, Jahrzehnten, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahr früher geschlossenen Erb- und Pflichtesverzichtsvertrag ist.
00:33:40: Das heißt, an sich haben wir den... Das
00:33:42: ist ja überhaupt ja ganz kurios, nicht, dass Sie finden diese Übergangsvorschriften im Bagger, drei Absatz sieben, wenn ich mich jetzt nackte.
00:33:49: Absatz
00:33:50: sechs, glaube ich, ja.
00:33:51: Absatz sechs.
00:33:52: Na, Absatz sieben.
00:33:53: Schauen wir nach.
00:33:54: Aufschlagen.
00:33:56: Aufschlagen.
00:33:56: Also, wenn es um Ziffern geht, mein Lieber, wer ist schneller?
00:34:01: Absatz sieben,
00:34:02: Ziffer zwei, du hast recht,
00:34:03: oder?
00:34:03: Nein, ich habe gesagt,
00:34:04: Absatz sieben, Ziffer
00:34:06: zwei,
00:34:07: du hast recht, oder?
00:34:07: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:09: Nein, ich habe gesagt,
00:34:10: Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:12: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:15: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:18: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:21: Nein,
00:34:22: ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:26: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:27: Nein, ich habe gesagt, Absatz sieben, Ziffer zwei, du hast recht, oder?
00:34:29: Nein, Einz im Verbindung mit Ziffer zwei.
00:34:30: Ich muss nur sagen, genau.
00:34:31: Wenn man es jetzt
00:34:31: sagt, sie möchte das genau sagen.
00:34:33: Gut, und was ich aber total spannend finde, verzeihen Sie, liebe Hörer und Hörer, dieses Intermezzo, ist überhaupt gedanklich, dass neue Auslegungsregeln oder neue Zweifelsregeln, die jetzt... erfunden werden, jetzt, also im Jahr zwei Jahrzehnte und ab zwei Jahrzehnte Geld auch angewendet werden, auf Vereinbarungen, die in der Vergangenheit liegen, als es diese Regeln noch nicht gehabt
00:34:57: haben.
00:34:57: Gar spannend, diese Rückwirkung,
00:34:59: ja schon.
00:35:02: Aber ich lasse die noch gar nicht aus, jetzt bin ich jetzt bei der Schlussfrage nämlich
00:35:07: gut.
00:35:07: Wir sind noch nicht fertig,
00:35:08: ja.
00:35:08: Im Innenpark auf drei Jahrzehnte nicht, ab so sieben, sieben Vereins und zwei, wirkt also dieser siebenhundertsechzig auch kommt auch zur Anwendung auf unseren Erb- und Pflichtelsverzichtvertrag.
00:35:18: Es ist mehr als zwei Tausend.
00:35:22: Und was ist dann das Ergebnis?
00:35:23: Naja, was ist das Ergebnis?
00:35:24: Wenn ich jetzt ein der Bruder bin von diesem Verzichtenden und den Interesse daran hätte, dass meine Pflichtelsquote gestiegen ist durch diesen Erb- und Pflichtelsverzichtvertrag, werde ich mir natürlich überlegen, was ich argumentieren kann, dass hier der sieben Sechzigabsatz eins, klar mal, keine Quotenerhöhung, klar mal, nicht greift.
00:35:47: und ich werde mich bemühen zu argumentieren, dass dir damals noch drei erzeugt.
00:35:53: wohl belehrt waren und daher eine Quotenerhöhung wollten.
00:35:57: Ja.
00:35:58: Sonst hätten sie ja nur einen Pflichtes-Wertsichtsvertrag geschlossen.
00:36:01: Genau.
00:36:02: Und da
00:36:04: muss ich gar nicht den Siebensechzigabsetzeins übergehen.
00:36:07: Das kann ich ja auch gar nicht.
00:36:09: Aber wenn ich den eben als eine Zweifelsregel auslege, von der man vereinbarungsmäßig abgehen kann, dann könnte ich argumentieren, dass man eben eine andere Vereinbarung getroffen hat.
00:36:20: Also das ist ein heikler Fall.
00:36:22: Ja, das ist auch noch weh.
00:36:24: wie so was ausgehen würde.
00:36:26: Nämlich wie deutet man dann den historischen Vorgang?
00:36:31: So, dass der notarlige Artist gehandelt hat, wenn ich das sage.
00:36:35: Ja, er hat belehrt
00:36:36: in die Wolken das.
00:36:38: Ich hab dich gar nicht belehrt.
00:36:39: Ich war selbst im YouTube.
00:36:40: Ja,
00:36:40: ich weiß.
00:36:40: Da bin ich sehr interessiert.
00:36:42: Du lachst, du lachst so fröhlich über so eine Unerhörte, was ich denke bei diesen Folgen.
00:36:49: Ja, aber alles ist möglich in dieser Welt.
00:36:51: Aber das ist spannend, ja?
00:36:53: Ja, das ist sehr heilig.
00:36:55: Sagen wir mal, wir ... so wirklich ... konzentriert aufgreifen oder in die Hand nehmen, wollen wir scheinbar nicht.
00:37:06: die typische Konstellation einer verzichtet und kriegt dafür Cash.
00:37:13: Das ist doch also eine Pflicht des Verzicht gegen Abfindung, eine Sache, die wir jetzt kurz beleuchten sollten, weil da hat sich ja gravierend was in der Rechtsordnung geändert.
00:37:27: Und zwar bei der Frage, wie wir diese Abfindung, dieses Cashtan,
00:37:35: pflichtteilsrechtlich
00:37:38: bewährten ansehen.
00:37:41: Und nach der alten Rechtslage war das so, dass zumindest wiederum nach herrschender Meinung, da wurde auch viel gestritten, diese Vereinbarung, Verzichtsvertrag gegen Bezahlung, Eines, ich unterstelle jetzt halbwegs angemessenen Abfindungen und nennt es jetzt Entgelt, dass dieses Entgelt dann in weiterer Folge beim Pflichtteilsrecht der anderen Personen bei der Berechnung irrelevant ist, also keine Rolle spielt.
00:38:15: Insbesondere keine Schenkung war an den Abgefundenen, weil eben eine Gegenleistung für den Pflichtteilsverziehen.
00:38:25: Und hier hat sich unser hochkomplexes Pflichtteilsrecht verändert.
00:38:30: Die Abfindung für einen Dupletters, bitte.
00:38:34: Erb oder Pflichtteilsverzicht.
00:38:37: Er ist einer Schenkung gleich gehalten gemäß Paragraph sevenhundertachtzig Absatz zwei Ziffer drei, nämlich an.
00:38:46: Das ist eine stetrieren Abfindung.
00:38:49: für
00:38:55: Die Abfindung für einen Erb oder Pflicht ist
00:39:01: also, obwohl das wahrscheinlich der Empfänger nicht so empfindet, weil der gibt hier was auf, er gibt hier ein Anwaltschaftsrecht auf, was ihm eigentlich nur der Vortod oder seine eigene Schweinerei stichwort Erbundwürdigkeit nehmen kann, nämlich seine pflichtheitsrechtliche Anwaltschaft.
00:39:24: und dafür kriegt er was, aber das Gesetz sagt, es ist einer Schenkung gleich zu halten.
00:39:32: Und das führt in weiterer Folge dazu, dass bei der Pflichtteilsberechnung, bei der Berechnung der Pflichtteile der anderen Berechtigten Der Wert dieser Abfindung, kapitalisiert nach dem VPI, geregelt ist.
00:39:52: die Berechnung, dann hinzuzuschlagen ist bei der Pflichtheilsberechnung.
00:40:04: Auch wiederum, und da ist wirklich sehr viel völlig neu, nicht?
00:40:08: Unser Pflichtheilsberechtigter, der verzichtet hatte, ist jetzt kein Pflichtheilsberechtigter mehr.
00:40:17: dessen umgeachtet greift die Regel für die Schenkung an Pflichtteilsberechtigte in §.
00:40:26: sevenhundertdachzig, die keine Frist vorsieht, also wann auch immer das war, weil nicht darauf abgestellt wird, ob er konkret pflichtteilsberechtigt ist, sondern darauf abgestellt wird, dass er zu diesen Personenkreis der gehörte Abstrakt in Frage gekommen wäre, nachkommen ist zum Beispiel.
00:40:46: Korrekt.
00:40:47: Das heißt, wir reden nach neuem Recht bei dieser Erhöhung, Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage nachlass, von wesentlich mehr Positionen als nach alter Rechtslage.
00:41:03: Und dann stellt sich freilich die Frage, das wird jetzt dahin zugeschlagen, die Pflicht als Last wird dementsprechend Nein,
00:41:19: durch den Verzicht wird es ja mal kleiner.
00:41:25: Stellen wir uns das vor, es gibt vielleicht die Lebensgefährtin, die alleine eher bin, es gibt zwei Kinder und ein Kind macht einen Pflichtesverzichtsvertrag gegen Abfindung.
00:41:38: Das heißt, zunächst einmal stellt sich die Pflichtelslage jetzt auch aus dem Blickwinkel der testamentarischen Alleine, wenn so da, dass sie nicht einen Pflichtel von fünfzig Prozent, sondern von fünfzwanzig Prozent ausgesetzt ist.
00:41:54: Dass es die Pflichtelslast ist niedriger geworden.
00:41:57: Allerdings ist der Pflichtteil, ist die Pflichtelsbemessung für das zweite Kind, dass eine Pflicht, eine Pflichtesquote von einem Viertel hat.
00:42:08: durch
00:42:09: den Abfindungsbetrag entsprechend erhöht, weil das ein Hinzurechnungsposten ist, wie du gerade gesagt hast.
00:42:17: Insgesamt kommt es natürlich trotzdem zu einer Verminderung der Pflicht des Last.
00:42:23: Kannst du mir das bitte vorrechnen?
00:42:29: Also
00:42:30: ich hab das probiert
00:42:31: jetzt.
00:42:31: Ich
00:42:31: probier das live von eher.
00:42:33: Also zwei
00:42:34: Kinder.
00:42:36: Ich habe ein Vermögen von hundert.
00:42:39: Korrekt, habe ich jetzt.
00:42:41: Würde ich heute eingehen, dann ist, hat so gesagt, ich habe eine Lebensgefährtin, die habe ich zu Alleinerbin eingesetzt.
00:42:48: Die soll möglichst viel von den Hunderts bekommen.
00:42:50: Das wäre alles sehr schön.
00:42:51: Ausgangspunkt?
00:42:52: Sie würde nur fünfzig bekommen.
00:42:54: Das
00:42:54: wollen wir verbessern.
00:42:56: Sie wäre Alleinerbin und müsste den beiden jeweils fünfundzwanzig zahlen.
00:43:00: Genau.
00:43:01: Korrekt?
00:43:02: Gut.
00:43:03: Jetzt hole ich die beiden her.
00:43:07: Gut.
00:43:08: unterstellen wir beide würden verzichten auf dem Pflichtteil.
00:43:11: Sagt man nur einer.
00:43:13: Ja, damit es spannend wird.
00:43:14: Nur einer, gut.
00:43:15: Einer verzichtet auf dem Pflichtteil und kriegt dafür...
00:43:19: ...fünfundzwanzig.
00:43:20: Okay, der kriegt dafür fünfundzwanzig.
00:43:23: Dann ist mein Vermögen dann fünfundsebzig.
00:43:29: Dann sterb ich endlich.
00:43:32: Meine Lebensgefährtin ist die Alleinerbin.
00:43:34: Der Pflichtteils, der einzige pflichtteilsberechtigte Sohn, der übergeblieben ist, sagt jetzt, ich kriege bitte von der Testamentserben den Pflichtteil.
00:43:44: Die Verlassenschaft macht aus, seventy-fünf.
00:43:46: Schulden blenden wir aus, ist das korrekt.
00:43:49: Ich
00:43:50: begeere die Hinzurechnung der Schenkungen oder ihnen gleich zuhaltenden Zuwendungen unterlebenden.
00:43:58: Da
00:43:58: sind wir wieder
00:44:01: auf dem Fall.
00:44:03: Wir blenden auch raus, die valorisieren.
00:44:06: Sieben auf hundert.
00:44:08: Davon kriege ich ein Viertel, sind fünfundzwanzig.
00:44:12: Genau.
00:44:13: Ist recht.
00:44:14: Ja, danke.
00:44:19: Wir unterstellen natürlich, dass die Wertverhältnisse gleich bleiben.
00:44:24: Die Wertverhältnisse bleiben gleich.
00:44:27: Könnte auch anders sein.
00:44:30: Folgendes Beispiel.
00:44:32: Im Zeitpunkt des Pflichtelversichts war das Vermögen hundert.
00:44:41: Im Zeitpunkt des Todes ist das Vermögen viel ausgegeben.
00:44:47: Man kann sagen, Christian, dass durch die Hinzurechnung des Abfindungsbetrages verhindert wird eine Schlechterstellung des anderen Pflichtelsberechtigten gegenüber dem Abgefundenen der Verzicht.
00:44:59: Ja, das stimmt auf jeden Fall.
00:45:01: Da stimmt.
00:45:02: Insofern ist das doch zu begrüßen.
00:45:05: Ich wollte jetzt die Wertveränderung des Vermögens machen, aber das ist eigentlich nur ein Ausdruck der Spekulationsrisiko.
00:45:14: Aber ich
00:45:15: glaube, dieses...
00:45:18: Aber schon auch das Gedankens nehmen Sie, was Sie kriegen können, zu Lebzeiten.
00:45:23: Take the Money and Run!
00:45:26: Gab es ja nicht einmal in Frühen, wo die Ellen filmen?
00:45:28: Take the Money and Run, glaub ich.
00:45:32: Aber wo der ist, darf man nicht mehr nennen, glaube ich nicht.
00:45:35: Wieso darf man den nicht nennen?
00:45:37: Ja, das ist moralisch problematisch.
00:45:38: Ach so, das weiß ich gar
00:45:39: nicht.
00:45:40: Na gut, dann machen wir mit dir ein Kolokium ab.
00:45:44: Gut, ja.
00:45:47: Und jetzt diese Anrechnung, die findet hier nicht statt.
00:45:57: nämlich, dass sich jemand was abziehen lassen müsste.
00:46:01: Es kommt nur zu einer Erhöhung des Pflichtteils, weil ja jemand, der etwas bekommen hätte zu Lebzeiten, nicht Pflichtteils berechnet ist.
00:46:12: Und da gibt es jetzt Konstellationen, wo sich das verändert, nämlich dann, wenn, spielen wir das vielleicht auch noch durch, erste Variante, Der Verzicht wirkt dabei in Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er
00:46:36: auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, aber er auf den Abweichung zu, Flüchtelt doch irgendwo anders hinwandert.
00:46:55: Und wenn der woanders hinwandert...
00:46:57: Du nennst das Wanderung, ne?
00:46:58: Der alten Recht würde ja dort genuin entstehen.
00:47:00: Richtig, ja.
00:47:01: Aber das ist jetzt
00:47:02: die Vorstellung... Also du bist
00:47:04: der Herrscher der Lehre, dass der den neuen
00:47:06: Recht wandert.
00:47:06: Die mir an sich nicht gefällt, aber das ist, glaube ich, die Vorstellung des neuen Rechts.
00:47:11: Und wenn der Pflichtelt so wandern beginnt, dann wandert er nicht allein, sondern in seinem Rucksack mit Anrechnungsposten.
00:47:21: und das sagt uns der Sieben Träuer
00:47:24: Nachtzig.
00:47:25: Das heißt, wenn es diesen Pflichtesverzicht mit Abfindung gibt und es wird vereinbart, dass der Pflichtesverzicht nicht für die eigenen Nachkommen wirkt, dann treten diese, also etwa das Enkelkind dann, pflichte es rechtlich an die Stelle des Verzichtenden.
00:47:43: Ja.
00:47:44: Pflichtesberechtigt,
00:47:45: für rund zwanzig Prozent in unserem vorigen Beispiel, aber eben auch mit dem Anrechnungsposten.
00:47:53: Das heißt, die Pflichtesberechnung, wenn wir das kurz durch exerzieren, weil die Worte hinzu in Anrechnung sind, vielleicht ein bisschen geabstrag, es würde dann, wie folgt aussehen, der Pflichtteil des Enkelkindes beliefe sich auf eine Quote von einem Viertel, und zwar wovon?
00:48:11: Man nimmt sich die Verlassenschaft, wir haben gesagt, die macht fünfundsiebziger aus.
00:48:16: Man schlägt hinzu die Schenkung oder die Zuwendung der Schenkung gleichzuhalten ist.
00:48:23: Die Abfindung hier, fünfundzwanzig, kommen hundert daraus.
00:48:27: Davon nimmt man nun ein Viertel, das sind fünfundsiebzig.
00:48:32: Fünfundzwanzig,
00:48:34: ja.
00:48:34: Danke und jeder Beschenkte.
00:48:37: oder jeder, der an die Stelle des Beschenkten in der Pflichtsposition getreten ist, da steht im sieben, drehen, achtzig, muss sich das Geschenk zur Gämpze abziehen lassen.
00:48:47: Und man muss betonen, unser Enkelkind sieht in unserem Beispiel keinen Pflichtteil und hat natürlich die fünf und zwanzig, die der Vater oder sein Mutter bekommen hat, nicht.
00:48:59: Er muss sich das anrechnen lassen, obwohl er es selber nicht hat, vielleicht er das von dem geschenkt kriegt oder vererbt kriegt, vielleicht er das aber auch versoffen der Vater oder verspielt oder ausgegeben einfach.
00:49:09: Das heißt, er ist zwar eigenständig pflichtesberechtigt, muss sich aber die Zuwendung seines Stammes Hauptes abziehen lassen, kann man das so sagen.
00:49:20: Das kann man so sagen und Selbiges gilt auch für den Fall, dass es hier keine Nachkommen gibt oder es eine Wirkungserstreckung für die Nachkommen gab.
00:49:31: Der Stamm ist so ausgeschlossen ist.
00:49:32: Wir bleiben beim gleichen Rechenbeispiel.
00:49:35: Es aber, weil es so vereinbart war und wir unterstellen, dass es auch gesetzlich zulässig ist, ist zu einer Quotenerhöhung für das andere Kind kommt.
00:49:46: Quotenerhöhung in unserem Fall hieße, das verbliebene Kind ist nicht nur zu einem Viertel, sondern zu fünfzig Prozent Pflichteils berechtigt.
00:49:56: Es kommt zur Anwachsung des Pflichteils, auf den verzichtet wurde, an das andere Kind.
00:50:04: Fünfzig Prozent.
00:50:05: Es muss sich aber hier auch diese Abfindung anrechnen lassen.
00:50:12: Das heißt letztlich in unserem Rechenbeispiel kommt dann auch nicht mehr raus, obwohl es hierzu Quotenanwachsung gekommen ist.
00:50:20: Das
00:50:20: ist natürlich jetzt schon extrem tricky alles.
00:50:23: Und wenn Sie da diesen Paragraph sevenhundertdrehen dachte, Sie lesen, das ist ja nur so ein paar Worte dazu, dann erweckt ja den Eindruck, also nach dem Wortlaut würde es sich das ergeben, dass dieses Geschwisterkind sich den vollen Wert oder den Anteil an dem Wert vom gesamten, nun erhöhten Pflichter abziehen, das muss.
00:50:45: Das könnte aber dazu führen, dass das Geschwisterkind weniger Pflichte bekäme, als ohne Quotenerhöhung mit Anrechnung.
00:50:56: Und da sagt die Feinschmeckerliteratur, das darf nicht passieren.
00:51:01: Diese Anrechnung, diese Berücksichtigung der Abfindung, findet ihre Grenze bei dem, was er im Ruf sagt, sozusagen da.
00:51:09: Genau, also was er hinzubekommen.
00:51:13: Wenn man überhaupt bis dorthin kommt, das sind ja so viele Fragestellungen, ob du überhaupt dorthin kommst, dann glaube ich müsste man das auch wirklich so sehen, dass es zu einer Schmählerung dann des ursprünglich eigenen Pflichtes kommt, durch den Glamm anführungszeichen fremden Anrechnungsposten, das wäre, glaube ich, eine Ansicht, die man nur sehr schwer vertreten kann.
00:51:33: Ich würde
00:51:33: gerne jetzt nur ganz spontan mit die Folgen des Verproben.
00:51:37: Ich gehe jetzt wieder zurück zu unserer Verzichtsvereinbarung.
00:51:40: Papa und Sohn treffen sich Und der Papa sagt, die gibt da eine Mille für einen Pflichtteilsverzicht.
00:51:48: Und wir haben jetzt unterstellt, dass der wird dann geschlossen und so.
00:51:51: Entweder mit Wirkungserstreckung oder ohne.
00:51:53: Und jetzt sagt der Sohn,
00:51:54: na,
00:51:55: mache ich nicht.
00:51:57: Aber du kannst mir sie ergeben und wir vereinbaren, dass ich es mir auf meinen Pflichtteil anrechnen lassen muss, eine Vorschussvereinbarung.
00:52:09: Man nennt das Vorschuss.
00:52:12: zu meinem großen Bedarren, alle anderen finden das super, sagt ja das Gesetz, halten Sie sich das vor Augen, dass jede Schenkung, bei der das also nicht dabei steht, was ich jetzt formuliere, ebenfalls diese Wirkung hat, jede Schenkung ist im Zweifel ein Vorschuss, der Beschenkte kriegt nach dem Tod weniger Pflichtteile, muss ich das anrechnen lassen, aber er ist pflichtteilsberechtigt, er bleibt pflichtteilsberechtigt, korrekt und da würde ich das jetzt gern vergleichen.
00:52:44: Mit dieser Barzucker, du gibst mir keinen Vorschuss, sondern gibst mal Abfindung und ich gebe einem Pflichtteilsverzicht ab.
00:52:52: In
00:52:52: unserem Beispiel mit diesen fünf und zwanzig macht es im Ergebnis eigentlich keinen Unterschied.
00:53:00: Er bliebe pflichtteilsberechtigt, muss sich das aber anrechnen lassen.
00:53:04: Wäre er notabene vorverstorben, wäre sein Enkelkind pflichtteilsberechtigt, muss sich das aber anrechnen lassen.
00:53:17: Ist es auch so, wenn der Stamm vor Verstorben ist und die Geschwister, das ist dann auch da, sieben, dreiundachzig, die müssen sich auch,
00:53:29: wenn es überhaupt zu so einer eher unwahrscheinlichen Quotenerhöhung der Geschwister geben.
00:53:34: Nein, Moment, das ist jetzt, was ich sage, häufig.
00:53:36: Ich bin bei dem Fall, dass es keinen Pflicht als Verzicht gab, sondern nur eine Vorschussvereinbarung.
00:53:44: So, an das eine Kind und das...
00:53:46: An den ausgestorbenen Stamm, nämlich jetzt auch.
00:53:49: Der ist verlangen ausgestorben.
00:53:55: So, zwei Kinder oder drei Kinderstämme sind noch übrig.
00:54:00: Jetzt mache ich drei Kinderstämme.
00:54:02: Der Pflichtel der drei ist daher, der drei Kinder jeweils ein Sechstel.
00:54:09: Bist du bei mir gedanklich?
00:54:10: Ich bin gedanklich.
00:54:10: Horst
00:54:11: mich?
00:54:11: Horst mich?
00:54:12: Ja.
00:54:13: Also ganz drüber.
00:54:15: Ein Sechstel.
00:54:17: Unter der früh verstorbenen Onkel Gustl hat damals geregt, ein Millionen Euro.
00:54:27: Die sind wie immer da, die hat niemand, die sind weg, die sind verbuft.
00:54:32: Diese eine Million, die der damals bekommen hat, die deren Hinzurechnung können, die begehren.
00:54:44: Diese drei, den zum Testament sagen, wir kriegen jetzt einen höheren Pflichterl.
00:54:49: Kann der dann sagen, ja?
00:54:50: Wie müsste ich das anrennen lassen?
00:54:54: Können wir das jetzt beantworten?
00:54:56: Oder machen wir einen Cliffhanger?
00:54:58: Also, ich sollte mir fast einen Cliffhanger machen.
00:55:00: Vielleicht ist das jetzt peinlich.
00:55:01: Aber ich sage dir, mir ist der Gedanke des neuen Rechts, dass dieser Pflichtteil wandert und anwächst, sehr unangenehm, weil er führt genau zu diesen Fragen.
00:55:20: Im alten Recht war das, meines Erachtens, sehr viel besser geregelt.
00:55:26: Wir haben vorhin schon über den sieben und sechzig gesprochen.
00:55:32: Da war klar auch vom Wortlaut her, dass bestimmte Personen, der denen Erdverzicht zum Beispiel abgibt oder der, der vorverstorben ist, dass diese einfach auszublenden sind und dass wirklich genuin die Erbrech zum Pflicht des Lages zu bestimmen ist und dass man nicht sagen konnte, dass hier jemandem der Pflichtel angewachsen ist.
00:55:55: Und jetzt im neuen Recht stellt sich das irgendwie ein bisschen anders dar und ich bin mir jetzt nicht sicher,
00:56:01: Das werden wir nur mal nachlesen, auch in meinen früheren Arbeiten, das haben wir schon mal überlegt.
00:56:04: Vor allem dieses Hin und Her waren dann sowieso skurril, wenn du die vor Augen führst.
00:56:09: Was wir sehen, da ist das eine Kind geboren, das eine Kind lebt, das eine Kind wird beschenkt, das eine Kind stirbt.
00:56:18: Und er ist kinderlos.
00:56:20: Und dann später kriegt er ein neues Kind.
00:56:22: Wie solltet er irgendwas wandern?
00:56:24: Weißt du was ich meine?
00:56:26: Oder sind da mal drei Kinder da, dann sterben zwei.
00:56:31: Dann wäre es dann zu dem einen gewandert damals und dann gibt es neue Kinder, zu denen wandert es nicht.
00:56:36: Also diese
00:56:37: Wanderungsvorstellung ist mir sehr unangenehm.
00:56:40: Das neue Hinzungen der Anregungsrecht haben wir einmal nur kurz beschrieben.
00:56:44: Wir werden dem jetzt näher nachgehen und weiter nachgehen.
00:56:48: Wir wollten heute eine kurze Folge machen.
00:56:50: Lieber Andreas, es ist keine kurze Folge geworden.
00:56:53: Danke dir.
00:56:53: Wir haben noch
00:56:54: immer nicht alles zum Pflicht des Verzichts besprochen.
00:56:56: Aber demnächst machen wir mal was anderes.
00:56:59: Danke
00:57:00: dir.
00:57:00: Danke dir.
00:57:00: Schön.
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