#38 Die Erbschleicher

Shownotes

Mythos oder Problem

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Christian Rabl: Freitag, Nachmittag.

Christian Rabl: Zeit für Erbrecht.

Christian Rabl: Lieber Andreas, herzlich willkommen.

Andreas Tschugguel: Lieber

Andreas Tschugguel: Christian, freut mich, dass wir wieder erbrechtlich zusammen sind.

Christian Rabl: Du hast mich vorhin darauf hingewiesen.

00:00:30: Ich habe mich diesmal konzentriert.

00:00:33: Ich habe schon zweimal in den letzten, ich weiß nicht, thirty-six Folgen falsch gesagt, nämlich ich weiß nicht, was ich war so weit gesagt letztes Mal.

00:00:41: Freitag Nachmittag Mount Air brechen.

00:00:43: Mount Air brechen.

00:00:45: Zeit für Airbrechen.

00:00:46: Diesmal hat es wieder gepasst.

00:00:47: Danke.

00:00:48: Danke, lieber Andreas.

00:00:51: Das letzte Mal waren wir im Fasching.

00:00:52: Wir sind noch immer im Fasching.

00:00:54: Oder ist er jetzt schon vorbei?

00:00:55: Ich weiß es nicht.

00:00:56: Ich bin überfordert.

00:00:57: Mitten drin, mittendrin.

00:00:59: Aber ich stelle dir natürlich wie immer eine Faschingsfrage am Anfang.

00:01:01: Bitte?

00:01:03: Ja.

00:01:04: Kennst du den Kopiluvak-Kaffee?

00:01:07: Bitte wen?

00:01:08: Den

00:01:08: Kopiluvak-Kaffee.

00:01:09: Nein,

00:01:09: den kenn ich nicht.

00:01:11: Was oder wer ist das?

00:01:12: Ich hab das vor vielen Jahren erklärt bekommen.

00:01:15: Ich hoffe, es stimmt noch.

00:01:17: Der Kopiluvak-Kaffee wurde mir erklärt.

00:01:21: Seit der teuerste Kaffee überhaupt.

00:01:24: Und zwar wieder produziert mit Hilfe der Schleichkatzen.

00:01:30: Schleichkatzen?

00:01:31: Ja, die Schleichkatzen fressen die Kaffeebohnen.

00:01:36: und durch den Schleichkatzen eigene Verdauung.

00:01:40: Wir werden diese Bohnen fermentiert und danach eingesammelt und dann kannst du kaufen.

00:01:44: Wahnsinn.

00:01:45: Und das ist

00:01:46: deuer auch noch sehr grauenhaft.

00:01:48: Wieso sagst du so grauenhaft?

00:01:49: Hast du dich noch nie getrunken?

00:01:50: Also

00:01:51: dieser Fermentierungsprozess irritiert mich.

00:01:53: Gebildet.

00:01:54: Schleichkatzen.

00:01:56: Schleiche.

00:01:57: Ja, das bringt uns heute in die Heber.

00:01:59: Schön, Christia.

00:02:03: Wir haben uns nämlich heute Ein Thema gewählt, dass es gar nicht gibt und kann man überhaupt darüber sprechen.

00:02:11: Und eigentlich reden alle darüber immer wieder mit.

00:02:14: Nämlich, wir reden heute über die Erbschleicherinnen oder den Erbschleicher.

00:02:21: Und jetzt schaue ich dich so an mein Leber und frage dich als absoluten Top-Profi, was verstehst du darunter?

00:02:28: Was ist überhaupt ein

00:02:29: Erbschleicher?

00:02:30: Was ist ein Erbschleicher?

00:02:32: Also ich meine, eins ist einmal klar.

00:02:34: dass die Erbschleicherei kein Rechtsbegriff ist, dass die Erbschleicherei nicht per se etwas strafrechtlich oder auch irgendwie erbrechtlich relevant ist, sondern, schauen wir uns den Begriff einmal an, Erbschleicherei, du hast vorhin von den Schleichkatzen gesprochen, da steckt da so drin das Wort Schleichen, sich liestig bewegen, und darum geht es auch, jemand, erschleicht sich eine Erbschaft.

00:03:07: Das heißt, in listiger Weise, aber das sind wir jetzt auch nicht bei einem Rechtsbegriff, sondern bei einem allgemeinen Begriff.

00:03:14: Ich würde meinen, dass man die Erbschleichere so zu definieren hat, dass sich jemand in einer zumindest moralisch, vielleicht auch rechtlich verpönten Weise eben eine Erbschaft erschleicht.

00:03:29: Das fand ich jetzt aber so bleibend dünnlich ehrlich

00:03:31: gesagt.

00:03:32: Ja bitte, was ist daran eigentlich?

00:03:35: Naja,

00:03:37: wir müssen ja aufpassen, was wir sagen.

00:03:40: Und du hast gesagt, eine Person, die sich liestig, irgendwie liestig da in das Vermögen setzt, irgendwie in diese Erbenstellung, was verstehst du unter liestig?

00:03:56: Ja, du bist nicht.

00:03:57: Dann hast du gesagt, die Moral, irgendwie, weißt du was ich mein?

00:04:01: Ich erkläre, was ich meine, für uns Juristen

00:04:04: ist Listig

00:04:05: schon wirklich fast stärkster Tobag, nicht?

00:04:09: Also Listig heißt vorsätzlich den anderen in die Irre führen.

00:04:13: Da ist man dann bald, die strafrechtliche List ist noch einmal was anderes beim Bedruck, aber schon die zivilrechtliche List ist eine Beschreibung, die ja schlimmer kann.

00:04:24: Ja, natürlich, aber du überdefinierst das gleich zivilrechtlich oder rechtlich.

00:04:30: Und

00:04:31: ich glaube, man muss den Begriff weitersehen.

00:04:34: Aber der Begriff Schleichen, das ist eben wirklich diese sich listig bewegen, in listiger Weise zu einer Erbschaft kommen, in einem weitesten über den rechtlichen Begriff hinausgehenden Weise.

00:04:47: zu einer Erbschaft kommen aus wessen Perspektiven.

00:04:50: Sie sind plötzlich so ein Advokatos Diaboli.

00:04:53: Mir geht nämlich der Begriff ein bisschen auf die Nerven, sag ich dir.

00:04:56: Und zwar dahingehend, dass er viel zu inflationär gebraucht wird.

00:05:01: Der Sohn beschwert sich darüber, dass sein Bruder ein Erbschleicher sei, weil der Papa ihn zum Alleinerben eingesetzt hat und ihn nur, ich weiß nicht, goldbestände im Wert von fünfzig Millionen Euro hinterlassen hat.

00:05:17: Nicht das dann der Erbschleicher oder irgendwo erbte, keine Ahnung, wird jemand zum Erben eingesetzt, der nicht den Vorstellungen der Kernfamilie entspricht, wie zum Beispiel, keine Ahnung, ein gemeinnütziger Verein, das sei ein Erbschleicher.

00:05:35: Vielleicht fallen uns da noch Beispiele ein.

00:05:36: Ich will damit nur sagen, ich glaube in der Bevölkerung, zumindest bei mir, kommt mir dieser Begriff unter in einem unglaublich weit erfassenden Bedeutung und eigentlich fast nie so.

00:05:52: diese ganz grauenhaften Dinge, die man im Fernsehen dann irgendwie sieht in irgendwelchen billigen drei Groschen.

00:05:57: Romanen, der sich in deiner Familie reinschleicht, ist mir auch eigentlich so fast noch nie so ein Falk.

00:06:06: Ich glaube, das wäre dann schon ein sehr weites Begriffsverständnis.

00:06:09: Du hast recht, es wird wirklich inflationär verwendet und man hört es oft eben schon dann, wenn bei der Person selbst eine gewisse Enttäuschung Platz greift.

00:06:20: Ein Unverständnis für die Erbensetzung des anderen.

00:06:23: Das Gefühl, der hat sich das doch nicht verdient.

00:06:27: Und dann spricht man schon von Erbschleicherei.

00:06:30: Aber ich glaube, wenn man den Begriff richtig definiert, dürfte erst verwendet werden, wenn er zumindest von Seiten des Erbeigesetzten Ein zumindest moralisch verböntes Verhalten vorliegt, dass eben kausal ist für die Erbensetzung.

00:06:46: Was meinst du mit moralisch verböhn?

00:06:47: Was ist mit moralisch verböhn?

00:06:48: Ja,

00:06:48: das ist natürlich extrem schwierig.

00:06:50: Du

00:06:50: bist für mich eine Instanz.

00:06:53: Ja?

00:06:53: Auch eine moralische Instanz.

00:06:55: Nur eine moralische, rechtliche bist nicht.

00:06:57: Das war jetzt

00:06:58: gemein.

00:06:58: Ja, das

00:07:00: war jetzt aufgelegt, gewiss zu.

00:07:01: Ich bitte Verzerrung

00:07:03: für mich.

00:07:05: Es ist, glaube ich, schwierig, das näher einzugrenzen.

00:07:08: Man tut sich wahrscheinlich leichter, wenn man da irgendwelche Beispiele entwickelt.

00:07:14: Es geht um viel, so wie ich immer sage, nicht.

00:07:16: Also wie wir sehr, glaube ich, oder von mir, ich sage das unentwegt und permanent.

00:07:20: Unsere Welt verändert sich so rasch, die Möglichkeit durch Erwerbseinkommen reich zu werden, seine Vermögensverhältnisse zu verändern, werden zunehmend schwieriger bis unmöglich.

00:07:33: während die Möglichkeit durch eine Erbschaft sich in eine andere Vermögens- und Lebenslage zu versetzen enorm groß ist.

00:07:44: Die potenziellen Erblasserinnen und Erblasser werden immer älter.

00:07:49: Die Familienzusammenhänge, ich weiß es nicht, die werden loser im hohen Alter oder ich sehe natürlich nur so kritische Fälle, aber es ist natürlich, wenn da jemand verstirbt mit wo möglich ohne Kinder, nur Verwandte in den Seitenglinien, dann sind die Beziehungen oft logischerweise gelöst über die Jahrzehnte.

00:08:16: Dann gibt es schon halt auch mit unter überraschend eingesetzte Erben.

00:08:21: aus der Sicht der Verwandten.

00:08:23: Ja,

00:08:23: müssen keine Erbschläge sein.

00:08:25: Aber du hast das nicht so.

00:08:26: Sie sind so meistlich verleglich.

00:08:27: Also

00:08:27: aus der Sicht der Verwandten, nämlich, und das wieder

00:08:29: ziemlich riechig, weil

00:08:30: ich reine immer Erbschläge, vielleicht kommt das daher, dass viele Menschen glauben, es haben zu Erben die Verwandten.

00:08:37: Da ist das sicherlich der.

00:08:38: Ja, da ist das sicherlich der.

00:08:39: Das ist das alte, altgermanische Bild.

00:08:42: Es dürfen überhaupt nur die verwandten Erben und dieses Testaments recht, dass ja.

00:08:48: deswegen bitte auch so aversiv gegenüber diesen Begriff irgendwie, weil für mich ist die Testierfreiheit, die Eigentumsfreiheit eigentlich

00:08:59: schon

00:09:01: das Rechtlich für mich persönlich enorm hochstehendes Gut.

00:09:06: und dieser Gedanke und der Familienbindung Das vermögens gebe ich schon zu, aber das weißt du, die ist bei mir persönlich geringer ausgeprägt.

00:09:17: Ich bin ja auch ein rechtspolitischer Kritikraxie des Pflichtheilsrechts.

00:09:21: Das passt natürlich dann zusammen.

00:09:23: Und diejenigen, die das Pflichtheilsrecht verteidigen, finde ich auch ganz interessant, die bringen oft vor oder mitunter.

00:09:30: Es sei so wichtig, weil für den Fall dieser odios anmutenden Erden nicht der Erbschlecher.

00:09:42: Der schafft das wenigstens ein Ausgleich und dann kriegen die wenigstens die Hälfte, die nachkommen.

00:09:49: Also, ich weiß nicht, ob es wirklich, ob man nicht den Begriff bekämpfen muss.

00:09:54: Ja, der Begriff ist schwierig.

00:09:55: Es gibt eigentlich keine Erbschläge.

00:09:57: Es gibt, es mag, bis Rüger geben.

00:09:58: Das ist ein Fall für das Kriminal.

00:10:01: Und dann sonst ... Es gibt Personen, die die Verstorbene davon überzeugt haben.

00:10:07: Ja,

00:10:08: weil es braucht natürlich egal, wie sehr er schleicht, der Erbschleich und der Anführungszeichen.

00:10:14: Es braucht auf der anderen Seite immer noch die Willensbildung beim Erblasser, die eben dann dahin geht, dass er ganz bewusst diese Person zum Erben beruft.

00:10:26: Und solange das gegeben ist, glaube ich, ist es auch ganz schwierig, das Verhalten des Schleichenden irgendwie auch nur als moralisch bedenklich zu bezeichnen.

00:10:38: Ich glaube, man merkt an uns beiden und an unseren Bemühungen hier irgendwelche Sätze zu bilden, wie schwer sich eigentlich Spitzenjuristen, pardon für den Betriebsbegreif, tun, wenn sie mal über was anderes reden.

00:10:49: Ja, ja, ja, ja,

00:10:50: ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja,

00:10:51: ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja,

00:10:53: ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja,

00:10:53: ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja,

00:10:57: ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja.

00:11:03: Wie

00:11:04: schützt denn das Gesetz?

00:11:06: Und jetzt kommen wir zu unseren Paragrafen.

00:11:09: den Warnwillen des Erblassers vor solchen Erbschleichern.

00:11:16: Da haben wir welche Bestimmungen, da haben wir einerseits natürlich ganz zentral den Paragraph fivehundertvierzig eine Bestimmung über die Erbunwürdigkeit, die uns sagt, wer absichtlich die Verwirklichung des Warnletzten Willens des Verstörbenden vereitelt oder zu vereiteln versucht, etwa indem er ihn zur Erklärung des Letzten Willens gezwungen oder aglistig verleitet hat, der ist Erbunwürdig.

00:11:42: Also wenn ich Aklistik verleite oder zwinge ein Testament zu meinen Gunsten zu errichten, dann bin ich Erbunwürdig.

00:11:52: Also hier greift das Gesetz ein und sagt, das geht natürlich nicht, das greifen wir erbrechtlich auf.

00:11:59: Da ist der Erbschlächer Erbunwürdig.

00:12:04: Was interessiert

00:12:04: du?

00:12:05: Moment, Moment.

00:12:05: Das ist der Pfundvierzig.

00:12:07: Ja.

00:12:09: Der verlangt ja wohl ein Vorsatz.

00:12:15: Nein, das ist sogar eine Absichtlichkeit.

00:12:21: Es muss der Person darauf ankommen, dass der wahre Wille vereitelt wird.

00:12:38: Und ich meine jetzt, wenn wir uns das, bleiben wir doch kurz stehen

00:12:40: für diesen Ereignwürdigkeitsdatbestand.

00:12:43: Wenn ich mir da vorstelle, Da gibt es schon Phänomene, in denen dieser Tatbestand tatsächlich realiter zu anwenden.

00:12:57: Anwendung im Sinne von, dass man es beweisen könnte, nämlich, wenn irgendwie eine Urkunde gefälscht wird.

00:13:04: Nicht, dass es jetzt gefälscht ist, aber Phänomene, bei denen, wie soll ich sagen, der Verstorbene, durch was auch immer veranlasst wird, einen formell korrekten testamentarischen Willen darzustellen, also einen Testament zu regnen.

00:13:32: Ich kann mir ganz schwer vorstellen, dass das jemals erwiesen würde, oder?

00:13:35: Naja, gut, die BMS-Fall sind eine schwierige,

00:13:38: aber ich

00:13:40: denke zum Beispiel an folgenden Fall.

00:13:42: Es gibt einen Pfleger.

00:13:45: Der dem Erblasser sagt, entweder Sie machen jetzt ein Testament zu meinen Gunsten oder ich werde Sie sehr schlecht oder gar nicht mehr pflegen.

00:13:56: Und wir sind zu zweit.

00:13:58: Was heißt wir sind zu zweit?

00:14:00: Es gibt nur mich als Pfleger und ich höre dann einfach auf zu pflegen.

00:14:05: Ja, was ist mit dem Fall?

00:14:07: Und dann macht er ein Testament.

00:14:09: Ja, wie sollte das immer bewiesen werden?

00:14:11: Diese

00:14:11: Frage ist natürlich was anderes, ja?

00:14:13: Nein, das ist das für mich hier entscheidend.

00:14:15: Gibt es eine wirklich?

00:14:16: Genau zu diesem Sachverhalt, eine alte UGH Entscheidung,

00:14:20: in der das festgestellt werden kann.

00:14:21: Also warum jetzt an der Stelle nur geht?

00:14:23: Ich wollte eben, dass wir wegkommen von Abstrakt und so, so wie im Lehrsaal und im Hörsaal, sondern... Ja, man wollte mir jetzt vorstellen, ist das vorstellbar, dass man das Reale dann mal beweisen kann?

00:14:33: Es ist ja

00:14:34: schwierig nicht, wer ist da dabei, wer kann darüber eine Aussage treffen, aber vielleicht gelingt es doch.

00:14:40: Also wie gesagt, eine OGH-Einschaltung gibt es, wo es genau in diesem Fall geht.

00:14:44: Der Pfleger droht, damit die Pflege einzustellen.

00:14:49: Also das wäre zum Beispiel etwas, das in Erbunwürdig machen würde, beziehungsweise wären wir da wahrscheinlich schon auch.

00:14:55: Beim Was ist das Bargab für den Fünfundsechzig, glaube ich.

00:14:58: Ich kurz blättern darf, dass eben diese, diese letztwillige Verfügung unter Zwang gerichtet wurde.

00:15:06: Also solche Fälle gibt es schon.

00:15:08: Die Beweisfrage ist natürlich eine schwierige.

00:15:10: Eine unmögliche.

00:15:12: Gut, aber bitte.

00:15:14: Ich kann mich nur erinnern.

00:15:15: Ich kann mich erinnern an folgende Situation.

00:15:18: Da war ich konzipient bei einer wunderbaren Anwaltskanzlei, wo ich ausgebildet wurde.

00:15:24: Und da hat unten im Foyer Das war noch so eine Kanzlei, da konnte man einfach hinkommen, anleuten und dann wurde man vorgelassen und dann wurde ein Anwalt im Haus gesucht für die Partei, die da erschienen ist.

00:15:40: Da kam eine uralte Dame und es wurde im Haus herum telefoniert von den Sekretärn, ob ein Anwalt vorhanden wäre.

00:15:47: Und der einzige, der juristisch gebildet war, war ich.

00:15:50: Und dann bin ich da runtermarschiert und da war diese ... Diese alte Dame, ganz in schwarz, das war unglaublich berührend, ist nicht nett, die mir erklärt hat, dass ihr Mann gerade gestorben ist.

00:16:03: Und sie hat so ein Problem, weil sie hat

00:16:07: ihr Haus

00:16:09: zwei Monate vor dem Tod einer Person geschenkt, die ihr gesagt hat, wenn sie ihr das Haus schenkt, dann kann sie den Mann heilen.

00:16:23: So kann ich sagen.

00:16:25: Du bist es weitergegangen.

00:16:26: Und da war so eine Situation nicht abstrakt, würde ich sagen.

00:16:29: Das ist ja wohl das Aller.

00:16:30: Das ist ja wirklich, dass die Geschichte ist genauso niederträchtig, wie sie für sie klingt.

00:16:35: Aber in meinem Kopf ist dann abgelaufen das Ratterbild.

00:16:39: Na ja, wie beweise ich das?

00:16:41: Du verzeihest, wenn ich darauf hinweiss, es war ein Schenkungsvertrag in Gestalt eines Notariats, eines Notariats-Aktes.

00:16:50: Das heißt, ich musste damit rechnen.

00:16:53: Wenn man das irgendwie rechtlich verfolgt oder versucht anzufechten, dann wird wohl der Notar seine Wahrnehmung, die er hatte, besonders überzeugend kundtum und die Wahrnehmung, damit musste ich rechnen, wird wohl gewesen sein, also ich war es von dieser Räubersgeschichte nix.

00:17:10: Das wird

00:17:10: so gewesen sein.

00:17:12: Das heißt, totaler Beweidsnotstand.

00:17:14: Und das fand ich völlig überfreut.

00:17:16: Ich wusste nicht, wie ich da mir helfen soll.

00:17:19: Ich war ganz verzweifelt.

00:17:22: Und dann habe ich einen befreundeten Anwalt, das war der, ich hoffe es mich persönlich nennen, Doktor, Doktor Dor, habe ich angerufen und gesagt, Michi, was mache ich da?

00:17:35: Und der hat dann gesagt, das ist überhaupt kein Problem, die lassen wir besachwalten.

00:17:40: Und er hat sich bei der Hand genommen, ist mit ihm zum Bezirksgericht gegangen.

00:17:44: Die Dame war natürlich auch an der Grenze, wer macht denn auch so ein Geschäft.

00:17:51: Und das ist dann ganz flott marschiert, die wurde bis sachwaldt, also gegangen.

00:17:55: Und der Beschenkte hat dann schon allein aufgrund dieses ganzen Riesen barhös mit dem Notar sofort sich zurückgezogen und gesagt, na ja, wenn das so ist, dann geben wir die Liegenschaft zurück.

00:18:08: Also so was gibt schon, aber und daher kommt auch meine giftige Frage im Beweisbarkeit.

00:18:14: Ja, aber

00:18:15: in deinem Fall hattest du ja zumindest die Geschenkgeberin

00:18:19: noch da.

00:18:20: Ja, das war nicht der Fall.

00:18:21: Das Problem im Erdfall, dass der

00:18:22: Erdfall nicht mehr da ist.

00:18:24: Sie war beim Geschenk.

00:18:27: Ja, das heißt also diese Erbunwürdigkeit ja die gibt es, aber ob das in der Praxis dann oft wirklich hilft, ist die Frage.

00:18:39: Du hast gesagt, wir sollen noch weitere Bestimmungen.

00:18:42: Gut, das ist irgendwie der Bösewicht, nicht schwer zu beweisen, dieser Bösewicht.

00:18:48: Und jetzt diese Fälle, wo die Angehörigen oder Leute enttäuscht sind, die in älteren Testamenten eingesetzt wurden, die dann da diese verleunerische Behauptung aufstellen.

00:18:59: Welche Bestimmungen, lieber Andreas, sind denn jetzt da die ... jene, die sich mit den Voraussetzungen der wirksamen Verfügung im Sinne von freier

00:19:10: Entscheidung

00:19:12: geschätzt.

00:19:12: Wir sind im Grunde dann wirklich nur bei der Frage, ja, war der Testator erstens testierfähig?

00:19:19: Okay, die Testierfähiger.

00:19:20: Das müssen wir uns da noch genauer anschauen, war er testierfähig?

00:19:24: hat also die Bedeutung und Folgen seiner letzten Willenverfügung verstanden und konnte sich entsprechend verhalten, wie es im Gesetz steht.

00:19:32: War er also testierfähig oder war die Testierfähigkeit vielleicht nicht mehr oder nicht mehr ausreichend gegeben?

00:19:38: Und der Bargherr fünfundsechzig interessiert uns noch.

00:19:42: Der letzte Wille muss bestimmt mit Überlegung ernst sowie frei von Drohung, List und wesentlichem Irrtum erklärt werden.

00:19:53: Beim fünfundsechzig sieht man natürlich wieder bei einem ähnlichen Thema wie bei der Erbundwürdigkeit.

00:19:58: Das muss man einmal beweisen, dass da wirklich eine List da war.

00:20:01: Das ist ein Irrtumvorlag.

00:20:05: Interessanter und ich glaube in der Praxis ist wahrscheinlich die Testierfähigkeit.

00:20:09: Lass uns beim Ersten bleiben, weil es natürlich schon die zentrale Bestimmung ist.

00:20:13: Natürlich

00:20:14: ist

00:20:15: im Hinblick auf die Die Vorstellungen der enttäuschten.

00:20:21: Nicht weil, was ist die Vorstellung der enttäuschten Personen?

00:20:23: Die Vorstellung ist, der Verstorbene wollte das nicht wirklich.

00:20:26: Er wurde irgendwie beeinflusst.

00:20:28: Das ist die Behauptung.

00:20:30: um schlichen, um jetzt auch einmal das in den Mund zu nehmen.

00:20:33: Ich denke weiterhin nur an die Schleichkatze.

00:20:36: Noch nie diesen Kaffee getrunken, aber irgendwann kaufen wir ihn.

00:20:40: Das ist irgendwie die Vorstellung von denen.

00:20:43: Und da muss man eben alle darauf hinweisen, ja, das ist ihre Vorstellung oder ihre Behauptung, aber ob es wirklich so war.

00:20:49: Das werden wir als Rechtsordnung im Rahmen eines Beweisverfahrens vor dem Richter klären.

00:20:58: oder zumindest zu einer Einschätzung kommen, die dann die Grundlage des Beschlusses oder Urteils ist.

00:21:04: und das Beweisverfahren ist herausfordernd.

00:21:08: Warum?

00:21:08: Du hast das ja schon genannt, der ist nicht mehr da oder die nicht.

00:21:12: Also die Person, die da angeblich so irgendwie manipuliert worden sei, die ist nicht mehr da.

00:21:24: und nach deiner Erfahrung, aber das ist vielleicht mehr so meine Prozess-Erfange als Anwalt gefragt, ist dir jetzt trotzdem als Frage, macht es da vielleicht auch ein Unterschied, in welcher

00:21:36: Form

00:21:38: eine so eine letzttätige Verfügung richtet wurde, nämlich insbesondere, ob die besondere Form des notarellen Testaments gewählt wurde, die bedeutet, dass Ein Angehöriger deines Berufsstandes ist nicht nur dabei, sondern sich auch besonders über die Absichten der Person

00:22:02: macht.

00:22:05: In welchem auch tatsächlichen Rahmen das Testament errichtet wurde, ob da jemand wirklich zum Notar zu Notar hingegangen ist.

00:22:16: Es dort eine Besprechung gegeben hat.

00:22:18: der Notar sich vergewissert, und das muss er, wenn das ein notarelles Testament ist, dass das wirklich ernst ist, überlegt ist und wirklich dem letzten Willen entspricht.

00:22:29: Entschuldige,

00:22:30: wenn ich da dazwischwarte, das muss er nicht.

00:22:33: Das muss

00:22:35: er bei den Leuten, das notarelle Testament ist ein Testament im Rahmen eines Notariatsaktes.

00:22:41: Oder

00:22:41: in des notarellen Protokolls.

00:22:43: Also nicht Achtung, nicht etwa nur ein Testament beim Notar.

00:22:46: Der kann ja auch das Fremdhändige machen und begleiten.

00:22:50: Also eine nochmals besondere Testamentsform.

00:22:56: und dort lieber Andreas, das weißt du natürlich im kleinen Fingernagel, da gibt es in der Notaratsordnung besondere...

00:23:02: Genau, besondere Bestimmungen und Pflichten, die der Notar einzuhalten hat, nämlich der hat wirklich sich zu vergewissern.

00:23:11: Erstens, dass aus seiner Sicht der Testator testierfähig ist und dass er wirklich weiß, was er tut, dass er das ernst meint, dass er einen Willensinschluss gefasst hat, darüber wird auch gesprochen.

00:23:25: Und das macht natürlich so ein notarelles Testament besonders sicher, besonders fest.

00:23:32: Und da wird es dann für die gesetzlichen Erben natürlich wesentlich schwieriger.

00:23:37: Hier erstens einmal eine Testierunfähigkeit.

00:23:41: Das ist kein Verzeihl für dich, kein Tränen.

00:23:43: Ja, das müssen wir auch tränen.

00:23:54: Aber zumindest ist hier gesichert ein Rahmen, Wo es schon schwierig wird, dann noch anzunehmen, dass da irgendein Zwang eine Drohung dahinter stand, kann natürlich auch sein.

00:24:07: Aber bei einer privaten Testamentserrichtung, bei der niemand zuschaut, irgendwo in einer Wohnung, der ist ganz allein oder nur mit dem Erbschleich hinten zusammen, da kann das dann schon eher angenommen werden als bei so einer sicheren Testamentserrichtung.

00:24:29: Total spannend und ein Thema für sich, diese ganz, ganz späten Testamente.

00:24:34: und auch jetzt denke ich an den Notar oder die Notarin und an Parteien, die zu dir vordringen und sagen, wir brauchen sie, wir wollen noch ein Testament errichten.

00:24:43: Vielleicht, dass ich das auch einmal abfrag.

00:24:45: Ich glaube, das ist auch allgemein nicht bekannt.

00:24:49: konfrontiert mit so einer Situation, die dir vielleicht ungewöhnlich erscheint oder wo die Testierfähigkeit zu Deva jetzt gleich nochmal kommen, für dich selber als Leier, so wie ich einer bin, medizinisch fraglich erscheint.

00:25:03: Ich glaube, gilt bei euch dann die Regel, ich würde es vermuten und begrüßen, im Zweifel machen wir Testament oder

00:25:09: nicht?

00:25:09: Im Zweifel machen wir Testament völlig richtig, ja?

00:25:11: Ja.

00:25:12: Und warum?

00:25:13: Ich muss schon erklären.

00:25:14: Verzei, bitte.

00:25:15: Nein, aber natürlich, also erstens einmal kann ich natürlich die Testierfähigkeit nicht abschließend beurteilen.

00:25:20: Du hast es schon gesagt, da fehlt uns der medizinische Sachverstand.

00:25:25: Und... Im Zweifel erricht es natürlich, denn es könnte sein, dass der Testator testierfähig ist und wenn ich dann das Testament nicht errichte, dann wird dadurch sein letzter Wille eben nicht verwirklich.

00:25:37: Das ist im Zweifel, bitte das Testament errichten.

00:25:41: Und ja, es kann natürlich sein, dass es sich später rausstechen

00:25:44: kann.

00:25:44: Dann machst du einen Aktenvermögen.

00:25:47: Über meine Wahrnehmung, auch über meine Zweifel hinsichtlich der Testierfähigkeit, wenn ich sie denn habe.

00:25:56: Es gibt natürlich Grenzen.

00:25:58: Wenn ich merke, dass es da überhaupt keinen Winsenschluss mehr gibt, wenn der sich nicht strengend ausdrücken kann, wenn er einmal so sagt und einmal so sagt zum Beispiel, dann errichte ich auch kein Testament und habe auch keine Basis dafür.

00:26:11: Und sag jetzt redest du, jetzt haben wir uns jetzt immerhin angegibt in diese Situation, dass man das Gefühl hat, der Testator, der ist irgendwie wirklich nicht mehr in der lagenfreien Regel zu

00:26:19: beliebt.

00:26:20: Hast du auch Erfahrung mit Konstellationen und Situationen, wo die Begleitung des Testators dir das Gefühl vermittelt oder redet sie da drüber in der Branche?

00:26:31: Der wird da manipuliert, mir kommt das komisch vor.

00:26:36: Ich meine, ich stelle mir das total schwierig vor, sagt man dann, das mache ich nicht, weil es ist mir so merkwürdig, oder?

00:26:42: Also ich musste dazu sagen, erstens einmal auch zum Thema Testierfähigkeit, dass ich in Fällen, wo mir das ein bisschen unklar scheint, sehr gerne und immer wieder einen sachverständigen Beiziehe, der dabei ist, der ein begleitendes Gutachten macht.

00:26:59: der auch beitritt im notarellen Protokoll, wenn ich eines mache, das halte ich wirklich für wichtig im Sinne des Tatuers, im Sinne der Festigkeit des Testaments.

00:27:12: Aber was du es beschrimmerst, diese Begleitumstände, das beginnt ja schon damit, das haben wir immer wieder, da kommt die alte Dame oder der alte Herr zu uns in die Kanzlei mit irgendeiner Begleitperson.

00:27:26: Und man hat dann oft schon ein seltsames Gefühl, muss ja nicht berechtigt sein, aber oft überkommt ihnen dann das Gefühl, da könnte irgendwie was Erbschleicherisches vielleicht dahinterstehen.

00:27:38: Zumindest ist immer dann vor sich geboten, wenn sozusagen der potenzielle Erbe den Testator in der Hand nimmt und in die Notariatzkanzlei geht.

00:27:47: und was ich dann immer mache und dazu will ich auch dringend raten, ist, dass die Besprechung Darauf bestehe ich nur mit dem Testator.

00:27:55: Alleine Erfolg, das sitzt bei mir sonst niemand im Zimmer.

00:27:59: Und da wird sehr deutlich gesprochen.

00:28:01: Also da würde ich unbedingt wirklich raten, solche Begleitpersonen nicht mitzunehmen.

00:28:08: Ja, sehr spannend.

00:28:10: Also bei diesen Streitigkeiten über die Wirksamkeit, was ich nenn jetzt später, letztelige verfügungen, also... von Personen, die diese Verfügung im hohen Alter richten, kann ich gleich allen sagen, jetzt als Prozessanwalt, da ist das Thema der Testiounfähigkeit dann sofort

00:28:33: da.

00:28:34: Denn das ist eine Frage, die man zwar extrem, auf den ersten Blick natürlich extrem schwierig beweisen kann, die Testiounfähigkeit, weil ja die Person nicht mehr vorhanden ist, aber in der Prozessrealität, wenn man so will, Die Klärung dieser Frage erregt pragmatisch stattfindet, indem ein Sachverständiger bestellt wird, der die Person niemals gesehen hat und der dann die, so sie vorhanden sind, medizinischen Unterlagen über den Verstorbenen studiert.

00:29:12: Möglicherweise auch, das sind die Bezirksrichter ganz verschieden in der Art, wie sie den Prozess für dabei ist bei der Beweise auf Name, wenn die verschiedenen Leute einvernommen werden und der dann ein Gut achten über die Testierfähigkeit errichtet, die ja nämlich die Testierfähigkeit sehr niedrig angesetzt ist.

00:29:33: Ich glaube, das muss man einfach jetzt auch einmal sagen.

00:29:35: Die Testierfähigkeit ist nach unserer Rechtsordnung extrem niedriger angesetzt, geringer als die Geschäftsfähigkeit.

00:29:44: Was per se finde ich schon nochmal Interessantes rechtspolitisch.

00:29:48: Also der Gesetzgeber möchte offenbar tunlichst Testamente ermöglichen im höchsten Alter, die Suche nach dem letzten gerade noch freien Willen.

00:30:04: Das ist

00:30:05: interessant, ja.

00:30:06: Und das führt in einer Gesellschaft, in der die Menschen Gott sei Dank immer älter werden.

00:30:12: deren Verbögen auch immer größer werden, natürlich zu einer Verdichtung dieses Themen.

00:30:21: Schenken

00:30:21: darf ich dann vielleicht nicht mehr, testieren aber schon

00:30:24: noch.

00:30:25: Genau, genau.

00:30:30: Und da kommt es halt, also wenn ich immer sage, wenn wir so reden über Erfahrungen, das ist auch ein bisschen problematisch, das ist auch irgendwie so eine anektotische Argumentation, warum.

00:30:41: Diese paar Prozesse, die ich gefördert habe, das werden es sein, keine Ahnung, hundert, zweihundert.

00:30:47: In den letzten zwanzig Jahren sind ja nicht so viele.

00:30:49: Das sind jemals auch Ausschnitte.

00:30:51: Also, meine Ausschnitte sind Ost, Österreich, Wien.

00:30:54: Wer weiß, wie es in Tirol zugeht.

00:30:56: Da ist der Turmbessern-Überblick, nicht?

00:30:58: Weil ihr Notarier täuscht sich ja aus.

00:31:00: Das hört sich

00:31:01: ein bisschen aus.

00:31:02: Aber weißt du, was ich so interessant finde, Ich meine, wenn Testierunfähigkeit gegeben ist, dann ist die Testierunfähigkeit gegeben, wenn sie dann auch bewiesen werden kann.

00:31:15: Aber was mich so interessiert, ist der Graubereich.

00:31:19: Wo jemand zwar noch testierfähig ist, weil wo diese Grenze genau verläuft, ist ja auch schwierig zu sagen.

00:31:26: Aber wo jemand eben schon ein gewisses Alter

00:31:28: hat,

00:31:29: wo vielleicht ein gewisses Maß an Suggestibilität und Manipulierbarkeit gegeben ist, auch eine schwäche Abhängigkeiten zu einer Pflegeperson oder zu den Nachbarn zum nächsten Umfeld und so weiter, wo also insgesamt eine Situation vorliegen kann, auch eine persönliche Konstitution vorliegen kann, wo wir noch nicht bei der Testierunfähigkeit sind, aber wo es leichter durch Einwirkungen von außen zu einer Formation des letzten Willens in eine bestimmte Richtung kommen kann.

00:32:13: Das muss man einfach aussprechen.

00:32:15: Das sind wir oft dann im Ergebnis bei Testamenten, die im Hinblick auf die Voraussetzung der Testivfähigkeit und im Hinblick auf die Erbundwürdigkeit und alles, was wir jetzt besprochen haben, unbedenklich sind.

00:32:28: Aber wo man sich schon fragen kann, ist das nicht vielleicht in manchen Fällen auch bedenklich, dass jemand dann in so einer schwachen Position heraus sich vielleicht leicht lenken lasst in eine gewisse Richtung.

00:32:47: Ja, ist natürlich total heikel, finde ich.

00:32:50: Die Gedanken ginge sind deswegen so heikel, weil man ja vom subjektiven Vorverständnis und von Bildern einfach, man kann sich von denen nicht lösen, von irgendwelchen Vorstellungen, keine Ahnung, woher wir die haben, nicht aus irgendwelchen Filmen oder Fernsehserien, vielleicht hat man den einen oder anderen Fall gesehen, aber meine berufliche Erfahrung ist jedenfalls jene.

00:33:10: Es ist jeder Sachverhalt dann doch irgendwie anders und jeder Sachverhalt ist irgendwie ungewöhnlich.

00:33:18: Also ungewöhnlich im Sinn, da mit einer Schablone drüber zu gehen, ist glaube ich extrem schwierig und der österreichische Gesetzgeber glaube ich hat schon eine Schablone.

00:33:29: zu deinen Gedanken, nämlich die Schablone lautet, mir es wurscht.

00:33:33: Ja.

00:33:33: Also es ist zum Beispiel, was wir ja auch hier benennen, die Dinge beim Namen.

00:33:38: Es ist ohne weiteres rechtlich, ohne weiteres nicht, das war strittig, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass der Pfleger oder die Pflegerin der letzten zwei Jahre zum Alleinerben eingesetzt wird.

00:33:52: Es ist also nicht.

00:33:54: Das Gesetz sagt nicht, wenn du Pfleger bist.

00:33:57: dann kannst du nicht erben.

00:34:01: Es ist insofern ganz interessant, weil im Rahmen der Pflegegesetze, ich glaube die sind ja Ländersache oder zumindest zum Teil bereits sind Ländersache, das Verbot der Geschenkannahme besteht.

00:34:16: Also für jeden Landesgesetz ist es dem Pfleger untersagt, da über das Entgelt hinausgehend... Die Details sind dann immer verschieden geregelt, aber sich dann noch zusätzlich Schenkungen geben zu lassen.

00:34:35: Das Erben steht irgendwo drin, ausdrücklich, und dann hat sich die Frage gestellt, na ja, erstreckt sich das auch aufs Erben?

00:34:45: Und falls ja, dann werdet ihr.

00:34:49: Die sind enorm verletzt.

00:34:50: dieses Landesgesetz, da steht dann drinnen, muss der Verwaltungsstraf bezahlen oder was auch.

00:34:54: Das ist die Rechtsfolge.

00:34:55: Aber ist dann das Testament unwirksam?

00:34:58: Und da, lieber Andreas, hat uns ja der Oberste Gericht so etwas gesagt, das war eh noch in den Medien.

00:35:03: Dass es nicht unwirksam ist.

00:35:05: Dass eine allfällige Rechtswidrigkeit, eine Verletzung dieser Unverbotsannahme bestimmen, nicht bedeutet, dass das Testament unwirksam ist.

00:35:13: Ja, das führt nicht zur Erbunfähigkeit der Pflegeperson.

00:35:18: Aber das ist natürlich schon rechtspolitisch, finde ich, nicht uninteressant.

00:35:22: Man könnte natürlich schon als Gesetzgeber gewisse Fallkonstellationen aufgreifen und sagen, da gibt es in manchen Situationen Abhängigkeiten, die heikel sind.

00:35:37: Und wir führen dazu Tatbestände ein, die eben für bestimmte Personen, bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse zur Erbumfähigkeit führen.

00:35:50: Das wäre etwas, das man sich rechtspolitisch schon überlegen könnte, Stichwort Pflegepersonal, Krankenhauspersonal.

00:35:57: Wobei, eins will ich dir sagen, oder den Leuten, die zuhören, fand ich ganz interessant, dass damals angeschaut, in jedem Landesgesetz, also jetzt bin ich da im öffentlichen Recht, stand drinnen Geldstrafe, Geldstrafe, das wäre natürlich eine derartig bekünstigten Personen vollkommen, Profitel, also wenn du zehn Millionen E-Abstöcke, dann sollst du die zweitausend Euro Geldstrafe und bist halt kein Pfleger mehr.

00:36:21: Aber im Wiener Gesetz steht irgendwie auch drinnen der Verfall.

00:36:28: Sieht sich nur auf Geschenke.

00:36:29: Also man müsste das ausdehnen auf Erbschaften.

00:36:32: Ich weiß nicht, ob das der Gemeinde Wien bekannt ist.

00:36:35: Ich weiß auch nicht, ob das verfassungsrechtlich dann überhaupt halten würde.

00:36:38: Also das sind solche Normen, wo sich vielleicht einmal jemand drüber desertiert, desertieren mag.

00:36:44: Das wäre ganz interessant.

00:36:45: Aber dort steht sogar der Verfall der Zuwenden drinnen zu Gunsten der Gemeinde Wien.

00:36:51: Find ich ganz spannend.

00:36:54: Ja, also der Pfleger kann, da gibt es keine absolute Unmöglichkeit, es kann auch, ist ja mir passiert, kein, nicht der Sturmunterlog, diese Geschichte, die ich vorhin erzählte von der alten, alten Dame, die war dann so wahnsinnig dankbar, biografisch zutreffend, was ich da sagen, und hat mich dann zu sich gebeten, ich soll sie doch besuchen in Blblblblbl-Torf oder wo immer das war, ja.

00:37:21: Und ich habe gesagt, ich habe keine Frau, ich habe keine Zeit, ich möchte total untergeben, ich will dir deine Besuche.

00:37:27: Und irgendwie nach eineinhalb Jahren hat sie mich weich gekauft und dann habe ich die dort besucht und die saß von mir und wollte mich zum Erben einsetzen.

00:37:35: Kein Scherz?

00:37:35: Ja.

00:37:36: Und ich habe zu ihr gesagt, na, dank, also es geht alles nicht.

00:37:43: Also im Sinne von mache ich es sicher nicht, das machen sie nicht, bla, bla, bla.

00:37:48: Warum erzähle ich diese Geschichte, damit Sie alle glauben, ich bin der absolut heilige Polyphatius, ist auch so, aber vor allem, um eine Überleitung dazu zu haben, gehen wird.

00:37:59: Man kann den eigenen Rechtsanwalt auch den Notar, lieber Andreas.

00:38:05: Ist mir

00:38:06: aber noch nie passiert, nicht einmal so eine Anekdote.

00:38:08: Ja,

00:38:08: das musste ich jetzt nicht sagen.

00:38:10: Nein, aber es gibt auch da keine Verbote, keinen Ausschluss.

00:38:13: Ja, weil

00:38:14: unser Gesetz eben primär ansetzt, nicht sozusagen auf der Seite des potenziellen Erben, sondern bei der Testierfreiheit.

00:38:22: Bei der Testierfreiheit.

00:38:23: Das hat auch da oben so die Gewicht zu von dieser Entscheidung betonen.

00:38:25: Und

00:38:25: man darf eben und so ist es in unserem Erbricht eben insgesamt geregelt, man darf auch unvernünftig testieren, was immer unvernünftig ist.

00:38:36: Man darf auch in einem Zustand einer gewissen Naivität testieren.

00:38:41: Man darf testieren, wie man will mit den Grenzen, die wir schon beschrieben haben.

00:38:46: Ich habe zum Beispiel, das ist schon viele Jahre her, einen Testator gehabt, der kam alle vier, fünf, sechs Wochen zu mir und hat ein neues Testament errichtet.

00:38:56: Er war schon etwas älter aus meiner Sicht.

00:38:59: Testierfeg, der hat gewusst, was er wollte und was er getan hat, aber hat jedes Mal eine andere Dame einsetzen wollen, weil er sich immer neu verliebt hat.

00:39:09: Der war entzückend.

00:39:10: Der ist immer durch die Josefstadt gegangen, hat sich immer neu verliebt und wollte immer einsetzen.

00:39:17: Wahrscheinlich aus meiner Sicht Testierfeg, aber natürlich hat man gemerkt, dass da bei ihm in seinem hohen Alter schon auch eine gewisse Infantilität eingesetzt hat.

00:39:27: Aber So was greift unser Gesetz nicht auf.

00:39:30: Man darf auch so testieren, sofern man noch testierfähig ist.

00:39:35: Aber ich möchte nur eins dazu sagen, weil für mich sich auch die Frage stellt, wie kann ich mich denn selbst davor schützen, dass ich vielleicht einmal mit fourneunzig in einer Situation der Abhängigkeit, der vielleicht erhöhten Manipulierbarkeit einen dann Vielleicht, ich sag's jetzt, unvernünftiges Testament.

00:40:01: Aus heutiges.

00:40:01: Aus

00:40:02: heutiges.

00:40:02: Das macht's so schwierig, als

00:40:03: heutiges.

00:40:04: Aber okay, ich verstehe dich.

00:40:05: Ist auch ein wirklich wichtiger Gedanke der Beratung.

00:40:08: Und da wäre es für mich schon interessant, dass man sich nicht zumindest doch einschränken können sollte auf eine erhöhte Form des Testaments.

00:40:19: Das ist ja nicht zulässig.

00:40:21: Das haben wir glaube ich

00:40:23: schon einmal besprochen.

00:40:26: Also

00:40:26: es ist nicht, wenn ich ein Testament errichte und verfüge in dem Testament, dieses Testament kann nur wiederrufen werden durch mich in der Form eines notariellen Testaments, dann ist diese Selbstbeschränkung nicht wirksam.

00:40:45: Das wird ausdrücklich ausgeschlossen und ich halte das eigentlich die Lege Veränder für überdenkenswert.

00:40:53: Denn dieser freiwillige Selbstschutz zu sagen, mir ist es wichtig, dass ich das auch später mal möglichst wohl überlegt mache.

00:41:01: Ich möchte mich selbst ganz bewusst in diese erhöhte Form begeben.

00:41:08: Ich möchte mein Testament schützen dafür, dass ich vielleicht einmal übereilt ein neues Testament mache und das wiederrufe.

00:41:16: Das wäre etwas, das meine Sachtens einmal überdacht werden sollte, ob man hier nicht eine Gesetzesänderung machen sollte.

00:41:23: Ich weiß nicht, wie du das ist, Christian.

00:41:25: Ich finde den Gedanken, die ist sehr spannend und ja, möchte aber vorher noch einmal betonen.

00:41:32: zustimmend in der Tat.

00:41:34: Es ist dem Gesetzgeber insgesamt, was man ja auch bei der Entwicklung der Formen sieht und was man auch daran erkennt, wie die Form zum Beispiel der Besachwalteten heute Erwachsenen vertreten, wie die abgeschwächt

00:41:49: wurde,

00:41:50: wie die besonderen zusätzlichen Hürden einer äußeren Form vom Gesetzgeber beseitigt wurden, weil der, wie soll ich sagen, im Zentrum stehende Gedanke des Gesetzgebers ist, die Freiheit der Disposition eines Bloßtestierfegen, das reicht, möglichst zu verwirklichen.

00:42:16: Daher hat sich der Gesetzgeber bei uns nicht, das Durchgehungen will ich gerne sagen, das wird ja gar nicht diskutiert, nämlich, bevor ich zu deinem Vorschlag komme, theoretisch zu sagen, wir erschweren die Formen, typisiert ab einem gewissen Alter.

00:42:33: Und wer ja auch denkt, weil wir lassen ab einem gewissen Alter, natürlich muss man das irgendwie typisieren und sagen, irgendwann, keine Ahnung, bitte verzeihen Sie mir da draußen, ab dem fünfundachzigsten Lebensjahr oder achtzigsten Lebensjahr.

00:42:47: Dann Testamente überhaupt nur noch zu mit einer erhöhten Form.

00:42:51: Das wäre

00:42:52: aber wahrscheinlich Altersdiskriminierung.

00:42:54: Das wäre nicht leicht.

00:42:55: Da hätte ich keine Chance, wenn Sie jetzt über mich drüber rollen.

00:42:57: Das ist dann so ja Diskriminierung, Diskriminierung.

00:42:59: Aber es geht ja nicht um Diskriminierung, sondern es geht ja eben um den Schutz der freien Disposition.

00:43:07: Aber genau die Diskussion hatten wir auch beim Besachwalteten, wo eben die besondere Form aufgehoben wurde.

00:43:16: Und ich habe das immer bedenklich gefunden, weil ich eben diese Form hörte, als einen besonderen Schutz wahrgenommen habe für die betroffene Person.

00:43:26: Aber der Gesetzgeber hat das als diskriminieren, dem Funden im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

00:43:33: Und genau diesen Zugang hätten wir wahrscheinlich Stichwort Altersdiskriminierung, wenn man dann irgendwo im hohen Alter eine Schwelle einziehen würde und eine höhere Form vorsehen würde.

00:43:47: Ich musste sagen, ich habe immer gewisse Sympathien dafür, dass man hier in so heiklin Bereichen wirklich entsprechende Formforschriften zum Schutz der Personen vorsiedeln.

00:43:58: Ich habe das Gefühl, dass manchmal der Zweck der Formforschriften vom Gesetzgeber nicht ausreichend gut erkannt wird.

00:44:04: Da riecht

00:44:04: es bei mir offene Türen ein und ich glaube, diejenigen, die das anders sehen, insbesondere... Die Antidiskriminierer in diesem Themenzusammenhang würden über mich da jetzt drüber rollen.

00:44:15: Das muss ich halt in Kauf nehmen.

00:44:18: Es stimmt dir da völlig zu.

00:44:19: Ich sehe darin echt rechtspolitisch ein Problem.

00:44:22: und es überhört sich noch, wenn man deinen Gedanken aufgreift, auf den ich noch nicht eingegangen bin, den ich für, wie soll ich sagen, für stupend auf der Hand liegend und zu begrüßen empfinde, nämlich, hier geht es um eine freie Entscheidung.

00:44:40: oder der Person, die da jetzt noch die Dinge voll in der Hand hat und die sagt, okay, ich möchte mich selbst für die Zukunft aber schützen.

00:44:47: Und selbst da, sagt unser Gesetzgeber, na na das kann, du kannst dich selber nicht beschränken und sicher fühlen.

00:44:54: Und das führt dann zu, auch schon alles erlebt, nicht so zu völlig skurrilen Entwicklungen.

00:45:01: Du hast da Testament, dass Mit unendlich viel Akribie mit den besten Beratern in einer komplexen Familien-Situation errichtet wurde, über Monate erarbeitet wurde.

00:45:12: Der lebt noch, oder die lebt noch acht Jahre und dann kommt irgendwie kurz vom Tod ein eigenhändiges Testament, bestehend aus zwei Zeilen daher und haut alles um, wenn es den Wirksam ist.

00:45:24: Aber die Form...

00:45:27: Aber um nochmal ganz kurz zu den Besachwalteten zurückzukommen.

00:45:31: Ich fand diesen Zugang irgendwie so verfehlt, weil wo liegt denn das Interesse, wenn ich den Schutz der betroffenen Personen im Auge habe?

00:45:43: Es geht doch nicht darum, dass der möglichst leicht ein formgültiges Testament errichten können soll, sondern es muss doch eigentlich darum gehen, dass es möglichst zur Verwirklichung seines letzten Willens kommt.

00:45:56: Und da schien mir die besondere Form des notarellen Testaments eigentlich gleichsam als ein Instrument für, wenn du so willst, ein barrierefreies Testieren im Sinne der betroffenen Person und im Sinne der Verwirklichung nicht irgendeine, sondern seines, war am letzten Willens.

00:46:16: Zustimmung und gleichzeitig der Hinweis an alle, da sind wir, glaube ich, Davon gehe ich aus in der absoluten

00:46:24: Minderheit.

00:46:26: Weil wenn du dir auch anschaust im Erbrichtsänderungsgesetz, diese geradezu, also ich finde, wir haben kein Eigenschaftswort dafür, Änderung dahingehend, dass die einmal eingetretene Erbundwürdigkeit eines wirklich ruhlosen Kindes zum Beispiel auch verziehen werden kann nach neuem Recht von einem Erblasser.

00:46:52: der bereits das Tier unfähig ist.

00:46:55: Und auch da, der Gedanke des Gesetzes, gibt es nur, man muss diesen Willen irgendwie möglichst, möglichst seinen Willen, also wo einer, der wirklich ruchlos...

00:47:05: Ja, aber

00:47:06: ach schon,

00:47:07: das ist ein gutes Beispiel.

00:47:08: Bei der Erbundwürdigkeit ist es noch was anderes, aber bei der Enterbung dort dieses System widrig, dort dieses Problematisch, weil bei der Erbundwürdigkeit ist es ja zumindest so, dass hier jemanden unwertes Verhalten setzt und das Gesetz von sich aus unterstellt, das ist so schlecht, wir wollen, dass der erbunwürdig ist.

00:47:28: Und dann blickt das Gesetz noch einmal hin auf ein Verhaltensseiten des Erblasses und sieht darin eine Verzeihung und das neutralisiert es.

00:47:37: Schwieriger, kann man auch darüber diskutieren, aber schwieriger wird es bei der Enterbung, wo der Verzeihungstatbestand persönlich passt.

00:47:46: Der gehört nur zur Erbunwürdigkeit, der hat dort an sich vom eine grundsätzliche Rechtfertigung, aber eine letztwillige Verfügung zu ändern durch Verzeihung, das ist wirklich... Ich finde

00:48:01: es spannend, dass du das sagst, hast natürlich recht, systematisch ist das überhaupt schief, ja, warum gibt es durch Verzeihung, ist natürlich komplett

00:48:08: schief, aber

00:48:09: bitte sag doch im Schritt davor, der Umstand, dass jemand, der wirklich nur noch Karotte ist.

00:48:15: Ich

00:48:15: bin je bei dir.

00:48:16: Überhaupt die Rechtsverhältnisse ändern kann durch einen Akt der Verzeihung.

00:48:21: Welche Verzeihung?

00:48:22: Die dann irgendwie dokumentiert wird durch Handyvideos, wo man die

00:48:25: pflegt.

00:48:25: Bin ich bei dir, aber die größere

00:48:27: Akkorde ist, ich muss bei

00:48:28: der Enterbung gelten.

00:48:30: Das ist wirklich ein unfassbarer Systembruch, dass ein Testierunfähiger durch einen Verzeihungsakt, was immer das auch sein soll, was immer das sein soll, seine letztbillige Verfügung wieder ruft.

00:48:44: Bist du halt richtig emotional von da?

00:48:46: Ja, aber

00:48:46: da wäre ich wirklich emotional.

00:48:47: Ja, da wirst du richtig kravutisch.

00:48:50: Wir werden jetzt schon noch ein Hobby Lover Kaffee irgendwo kriegen.

00:48:53: Na, das wäre jetzt nicht das Richtige.

00:48:55: Schnaps.

00:48:56: Schnaps.

00:48:57: Gut, dann lernen wir das die sogenannte Schnaps-Folge.

00:49:01: Lieber Andreas, vielen herzlichen Dank.

00:49:03: Ja, ich danke dir.

00:49:04: Ich freue mich aufs nächste

00:49:04: Mal.

00:49:05: Ich mich auch.

00:49:06: Tschüss.

00:49:06: Wohin?

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