#40 Gemeinnützig, sittlich - und pflichtteilsfrei?
Shownotes
Moral, Mathematik und Pflichtteilsrecht - und ein Paragraph, der in der Praxis mehr Sprengkraft entfaltet, als sein Wortlaut vermuten lässt.
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00:00:00:
00:00:10: Freitag, Nachmittag.
00:00:13: Zeit für Erbrecht!
00:00:15: Lieber Andreas herzlich willkommen.
00:00:17: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen
00:00:31: sind.
00:00:32: Ein besonderer Tag.
00:00:35: Eigentlich darf ich ja nicht sagen weil mir wurde erklärt verhalten sich genau so als ob wir nicht hier wären.
00:00:41: Wir machen nichts anderes glaube ich.
00:00:45: aber es ist eine Premiere.
00:00:46: wir werden gefilmt Weiß nicht, die Idee war das.
00:00:50: Wir schauen es aber nicht in die Kamera.
00:00:51: Das sollen wir nehmen.
00:00:52: Ich weiß gar nicht wo die Kamera ist.
00:00:53: Keine
00:00:53: Ahnung wie man gefilmt wird.
00:00:55: Ja gut!
00:00:55: Die Idee war dass, ne?
00:00:56: Wir glauben unsere gemeinsamen.
00:00:58: Das waren
00:00:58: unsere gemeinsame Idee ja absolut.
00:01:00: also wir sind jetzt dann auch dort wo man Filme sehen kann im Videothek.
00:01:06: Wo noch?
00:01:09: Auf allen Kanälen.
00:01:10: vor allem kommt ja möglicherweise bald wieder ein Gast.
00:01:16: Wir verraten nichts.
00:01:19: Wollen wir eine Anteiltung machen?
00:01:21: Nein, bitte nicht.
00:01:23: Das wird ja total unspannend.
00:01:24: Aber
00:01:25: wann machen wir das nächste Volk oder übernimmt es?
00:01:26: Das
00:01:26: hängt von unserem Gast ab!
00:01:27: Ich freu
00:01:28: mich schon sehr.
00:01:30: Gut aber kommen wir zu unserer heutigen Einheit.
00:01:34: Wir setzen ja fort bei unsere Beobachtungen.
00:01:38: dieses Paragraf siebenhundert vierund achtzig um der Ausnahmen Der Hinzug einer Anrechnung, das heißt wir haben es mit Schenkungen oder Zuwendungen zu tun die Schenkung gleich gehalten werden.
00:01:52: Ja.
00:01:53: Siebenhundertundachtzig, die aber dann doch nicht berücksichtigt werden sehr zur Freude von wem eigentlich?
00:02:02: bei des Beschenkten?
00:02:04: Das
00:02:04: Pflicht des Schuldners und des Beschänkten!
00:02:07: Was müssen wir mal überlegen für wen
00:02:10: blingt das?
00:02:11: Dazu in Erden ist des Pflichtels Berechtigten der nicht beschenkt wurde,
00:02:17: er freute das
00:02:18: Erbemalspflichtels-Schuldner.
00:02:21: und allenfalls zur Freude des Beschenkten, der nicht in eine Haftung
00:02:24: kommt.
00:02:25: Oder der nicht selber auf Pflicht als berechtigt ist?
00:02:28: Ja, wenn
00:02:29: er selbst über die Schenkungen sich... Aber ja fangen wir gleich einmal an mit mühsamer Mathematik.
00:02:37: Unsere Hinzu- und Anrechnung funktioniert ja so wie wir wissen – Die Schenkung wird der reinen Verlassenschaft hin zugeschlagen.
00:02:45: Das hast du ja das letzte Mal auch wieder wiederholen.
00:02:47: Jetzt haben wir dann so eine größere Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil.
00:02:53: Es werden die Pflichtteilsquoten angewendet,
00:02:58: d.h.,
00:02:58: der Gesamtpflichtteil errechnet und dann muss sich für den Fall dass es ein beschenkter Pflichteilsberechtigt ist dieser das gesamte, den Wert des gesamten Geschenks abziehen lassen.
00:03:13: Hinzu und Anrechnung?
00:03:15: Wenn es ein Dritter ist, der nicht selbst Pflichtteilsberechtigt ist kommt's nur zu einer Hinzurechnung.
00:03:22: Gut wer zeigt den Pflichtteil?
00:03:24: Klingt so blöd.
00:03:25: meine Frage du weißt das natürlich primär die Verlassenschaft.
00:03:28: Der Pflicht ist Schuldner das ist zunächst die Verlassen schafft... ...der
00:03:31: Erbe!
00:03:35: Und daraus folgt nun mathematisch wenn er sein Geschenk an einen dritten ist steigt die Pflichtteilslast, ohne dass es irgendwie zu einer Anrechnung kommt.
00:03:48: Das heißt das Geschenk an einen Dritten führt jedenfalls zur Minderung jenes Werts den der Erbe bekommt.
00:03:55: Richtig?
00:03:57: Ist es allerdings ein... Ja und jetzt bleiben wir gleich bei unseren Siemen.
00:04:01: Vierundachtzig.
00:04:02: Das heisst wenn das ausgenommen wäre ist das toll für unsern Erben der ja irgendwie der fortgesetzte Verstorberne ist.
00:04:13: Der repräsentiert die sogenannte Testierfreiheit, die Freiheit des Eigentums und schlecht ist es für...
00:04:22: ...die nicht beschränkten
00:04:24: Pflichtelsberechtigten.
00:04:26: Die jetzt plötzlich nicht den Vermögen haben von hundert Millionen von dem Pflichtel kriegen sondern nur eine Million!
00:04:32: Das ist bitter, spürt man.
00:04:35: kann man sich vorstellen, wenn aber der Beschenkte selber pflichtteilsberechtigt war.
00:04:45: Dann führt die Hinzu und Anrechnung dazu das wiederum die Pflichtteilesansprüche da nicht beschenkten höher sind richtig?
00:04:58: Der beschenkte pfichtteils berechtigte weniger Pflichtteil bekommt Im Umfang seines Geschenks, das Geschenk war schon eine Verweckerfüllung des Pflichtteils und es ist auch begünstigt profitierter von der Testamentserbe.
00:05:17: Nicht wahr?
00:05:17: Das ist vielleicht schon aber interessante Beobachtung!
00:05:20: Und wenn nun das im Vierundachzig zur Anwendung kommt, es daher nicht zu Hinzu-
00:05:27: und
00:05:27: Anrechnung kommt... Dann ist das auch nachteilig, oder habe ich mich jetzt ver-trippelt?
00:05:33: Oder vergogen
00:05:35: für
00:05:35: den Testamentserben.
00:05:38: Für den Testamentserben weil der Pflichte des Berechtigtes beschenkt wurde es sich nicht anrechnen lassen muss
00:05:45: Richtig!
00:05:46: Es steigt zwar nicht der Pflichtteil der anderen, also vermeintlich günstig für den Testament.
00:05:52: Aber das ist ja nur eine
00:05:53: Rechnung.
00:05:54: Ja aber es ist dieser Abzug die Anrechnung ja höher Mathematisch... Der Beschälte
00:05:58: verlangt noch einmal dem Pflichtteil wenngleich nicht vom Erhöten von der
00:06:03: erhöhten
00:06:03: Bemessungsgrundlage keine Hinzurechnung, aber man muss sich's nicht anrechnen lassen und bekommt den Pflichteil.
00:06:10: Stimmt?
00:06:11: Ja, vielleicht kommen wir da heute noch dazu.
00:06:14: Wenn wir nämlich über diese exotische Gegenausnahme, für mich exotisch, dann muss man sich mal überlegen worum geht es eigentlich?
00:06:23: Wann ist das sinnvoll?
00:06:25: Nämlich die Positionen, über die wir reden sind nicht hinzu und anzurechnen Es sei denn, sagt das Gesetz, sofern der Verstorbene und der Geschenknehmer nichts anderes vereinbart haben.
00:06:39: Übrigens
00:06:39: neu seit dem Erbrichtsänderungsgesetz?
00:06:42: Ja jetzt fange ich gleich irgendwie konstruktiv dogmatisch an.
00:06:46: Ich finde es ganz interessant sich zu fragen Wann ist so eine Vereinbarung überhaupt sinnvoll?
00:06:54: Für wen?
00:06:55: Wer macht das?
00:06:57: Willkommen noch dazu!
00:07:01: Da kommen wir noch dazu.
00:07:02: Wir müssen
00:07:03: aufpassen, dass bei so viel Mathematik gleich zu Beginn nicht schon die ersten höhere und diesmal auch sehr uns aussteigen geht.
00:07:11: Ja
00:07:11: deswegen filmen wir sie ja.
00:07:13: Ist das
00:07:14: so?
00:07:15: Es wird nur geprabbelt jetzt...
00:07:16: Aber wie haben beim letzten Mal uns dann begeben in den ersten Ausnahmetat bestanden?
00:07:21: Bitte referiere irgendwas mit Fleisch
00:07:24: Und zwar, und ich meine das ist ja wichtig was du jetzt zu Beginn gesagt hast.
00:07:28: Wir haben beim letzten Mal hier auch schon eingeführt in die grundsätzlichen Regeln des Hinzu- und Anrechnungsrechts um einfach die Bedeutung dieser Ausnahmetatbestände wirklich klarzumachen.
00:07:40: Eigentlich hatten wir ursprünglich vor das letzte mal den ganzen sieben, vierundachzig alle Ausnahmen zu machen aber wir sind draufgekommen dass geht sich in einer Folge unmöglich aus uns relativ intensiv auseinandergesetzt, mit jenem Ausnahmetatbestand dem Gesetz heißt die Schenkung aus Einkünften ohne Schmelerung des Stammvermögens.
00:08:02: Und da sind wir zu einigen ganz interessanten Fragestellungen gekommen, die mich übrigens bis heute noch beschäftigen und weiterbeschäftigen werden – ich bin sicher auch in den nächsten Jahren den obersten Gerichtshof beschäftigen wird!
00:08:17: Wir wollen uns heute die weiteren Ausnahme-Tatbestände anschauen.
00:08:21: Und da gibt es vor allem zwei, die ich für besonders interessant halte – nämlich die Schenkung zu gemeinnützigen Zwecken und die Schenkung in Entsprechung einer siedlichen Pflicht.
00:08:37: Um Gottes Willen!
00:08:38: Herr Christin, wollen wir uns da reinbegeben?
00:08:41: Nein!
00:08:42: Lass mal.
00:08:42: Nein, du machst das!
00:08:45: Ich bin nicht kompetent.
00:08:46: Aber vielleicht einmal gemeinnützig.
00:08:49: Das Gemeinnützige klingt sehr ärgerlich.
00:08:55: Was findet man da zum Beispiel in der Literatur?
00:08:58: Was kann darunter zu verstehen sein?
00:09:01: Die Schenkung an die Universität.
00:09:03: Zuwendungen an öffentliche Institutionen z.B.
00:09:06: an Schulen und Kindergärten, Universitäten... An die Armen oder an gemeinnützige Anstalten, Fonds- oder gemeinnützigen Stiftungen.
00:09:17: Das alles laut Umlaufstelle.
00:09:20: Schenkungen zu gemein nützigeren Zwecken da.
00:09:23: Ja das ist so die...
00:09:25: Na Moment mein Lieber, jetzt hast du das so geprabelt ja?
00:09:27: Laut umlauft!
00:09:28: Das müssen wir dann bitte schon erwähnen.
00:09:31: ich weiß nicht ob er hier schon ausreichend vorgekommen ist.
00:09:34: unser lieber Freund und Kollege Dein Besonders enger Kollege, nämlich nur da Dr.
00:09:41: Manfred Umlauft.
00:09:42: Universitätsprofessor?
00:09:44: UniversitätsProfessor ist auch mein Kollege.
00:09:46: Ja,
00:09:47: unser beider Kollege ja.
00:09:48: Ist eigentlich interessant.
00:09:49: den brauchen wir auch einmal
00:09:50: hier.
00:09:51: Der Papst kann man sagen das sind zu und an Rechnungsrecht der eine schon vor vielen Jahren eine Monographie verfasst hat.
00:09:59: Seine Habilitation was?
00:10:00: Seine Habilitation.
00:10:02: Ja Mannfred liebe Grüße ins Ländle!
00:10:06: jetzt in zweiter Auflage und der, ich meine natürlich kann man es nicht nachweisen.
00:10:11: Aber ich glaube das ist so und man spürts schon dessen Thesen dem Gesetzgeber im Rahmen des Erbrechtsänderungsgesetzes, dass wir den Fünfzehn doch in vielen Bereichen hier geprägt haben.
00:10:24: Aus dem zitierst du?
00:10:25: Das heißt was er schreibt ist nicht unwichtig und sagt auch die Armen.
00:10:31: Was meint denn mit den Armen?
00:10:35: Ich bin nämlich subjektiv extrem arm.
00:10:37: Ja, also an die Armen ist wirklich... Wobei er zitiert da auch, ich weiß nicht woher es hat und ob das irgendwo noch näher ausgeführt wird.
00:10:46: Er zitiert ja auch Belser- und Ecker.
00:10:51: An die Armen scheint mir etwas ungenau zu sein.
00:10:54: Ich muss sagen, ich bin mir nicht sicher wie diese Gemeinnützigkeit überhaupt zu definieren ist.
00:11:01: Was meinst du?
00:11:02: Was ist gemeinnützig?
00:11:04: Ich bin nicht damit beschäftigt, aber es ist hochspannend.
00:11:07: Der Philanthrop der Erblasser, der was ich glaube im anglamerikanischen Raum durchaus nicht unüblich ist nämlich unter extrem wohlhabenden Menschen einen Teil ihres Vermögens dem Gemeinwohl zu überlassen ganze Universitäten auszustatten oder Krankenhausflügel zu finanzieren Das ist doch eine wichtige Message, die man jetzt auch einmal hinausdröhnen kann.
00:11:36: Also ihr super Reichen wir haben euch lieb.
00:11:39: wenn der soll er halt einmal hundert Millionen an die Universität Wien spenden ihr schenken dann ist dies von der Pflichtheilslast später hin ausgenommen.
00:11:51: Ja völlig pflichthelsfrei möglich.
00:11:54: solche Schenkungen funktionieren
00:11:56: und
00:11:56: zwar ohne
00:11:57: Beschränkung der Höhe nach.
00:11:59: also wir reden jetzt nicht über Laufendes Einkommen, sondern es ist daher ohne Probleme
00:12:05: möglich.
00:12:06: Meine Leinerbe ist eine gemeinnützige Organisation oder ich beschenke eine gemeinnützigen Organisation in welcher Höhe auch immer.
00:12:15: Ja
00:12:15: das war jetzt gefährlich.
00:12:16: was gesagt
00:12:17: hast du.
00:12:17: Was sagst du zum ersten Mal sich gesagt hat?
00:12:20: Ich sag's du willst mir eine Falle stellen.
00:12:22: ja!
00:12:23: Wir reden hier über die Ausnahme des Börgers sevenhundratviernazig.
00:12:27: Das heißt Wenders A eine Stunde vor dem Tod schenkt wirksam, dann ist das Pflicht also rechtlich irrelevant.
00:12:37: Wenn er die Schenkung nicht macht sondern ein Testament errichtet und die Universität zu allein Erbin einsetzt, dann würde nach der Lex-Kripte dieser Ausnahmetatbestand an sich nicht
00:12:51: greifen.".
00:12:52: Ich weiß nicht, was sagt denn der Mannfred?
00:12:54: Hallo, du hast die Bücher.
00:12:56: Ja, aber ich weiß
00:12:57: noch nicht, ob er
00:12:57: so kühn ist und hier die These womöglich aufsteht, aber sie wäre mir nicht bekannt dass man das analog anwenden könnte.
00:13:04: Sollen wir ihn kurz anrufen?
00:13:08: Nein, da bin ich ja übermütig!
00:13:09: Das ist ja eigentlich nur weil wir live on air sind fast live.
00:13:14: Aber das
00:13:16: ist spannend... Insofern ist natürlich auch die Frage hochinteressant.
00:13:21: Man sagt da so leicht, was bedeutet Gemeinnützigkeit?
00:13:25: Die bleiben noch einmal kurz bei dem Thema.
00:13:28: Wenn man das glaubt, was sich aus dem Wortglot des Gesetzes ergibt, nämlich dass diese Ausnahme nicht zur Anwendung kommt wenn ich die Zuwendung an die gemeinnützigere Organisation von Todeswegen mache dann wäre und ist, offenbar ist das auch so.
00:13:50: Es natürlich von zentraler Bedeutung... ...ist es ein Rechtsgeschäft unterlebenden oder eines von Todeswegen?
00:13:58: Und da kommt mir jetzt gleich in den Sinn die Möglichkeit einer Schenkung auf dem Todesfall bei der du nach neuem Recht ja jetzt gesichert einen Rechtsgeschäfte Unterlebenden annimmst.
00:14:14: Das heißt dass sieben vierundachtzig kommt zur Anwendung.
00:14:18: Aber...ja, ich schau dir an.
00:14:21: Na ja, das ist
00:14:22: die Frage!
00:14:23: Nein nein, was anderes?
00:14:25: Wir haben bei der Schenkung auf dem Todesfall jetzt für die Feinspitze dieses Kriterium es muss das freie Viertel frei bleiben.
00:14:33: Das heißt wenn mich eine Schenkungen auf einem Todesfalt in einer gemeinnützigen Organisation mache und die das gesamte Vermögen umfasst dann wäre die wohl nicht wirksam zu einem Vierteln im Gegensatz zur Schenkungsunterlebenden
00:14:48: Gottes allgemeines Problem und hat jetzt mit dem gemeinnützigen Aspekt nichts zu tun.
00:14:53: Ich
00:14:55: finde es komisch, dass der Pflichtteilsberechtigte dann aber...
00:15:00: Es ist auch nicht einzusehen warum zu differenzieren wäre zwischen Schenkungen zu Lebzeiten
00:15:06: Gibt wenig Rechtsprechung, oder?
00:15:08: Das
00:15:08: ist doch wertungsmäßig nachvollziehbar.
00:15:10: Ja, finde ich auch.
00:15:11: Nicht nachvollziebar.
00:15:12: Könnte man da überlegen... Okay!
00:15:14: Aber was wolltest du von mir wissen?
00:15:15: Nein, ich tue mich schwer mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit weil er natürlich auch keine Definition findet im Erbrecht und ich weiß nicht worauf wir dann am besten abstellen können.
00:15:26: Ich tue mir da schwer.
00:15:27: Sollte
00:15:28: übrigens fallen Ja, bei den Vorarbeiten zum Erbricht-Zwischen.
00:15:35: Da gab es vorarbeiten Geheime und in den ersten Vorentwürfen die nicht publiziert sind sollte war vorgeschlagen, dass das fallen zu lassen weil in der Literatur bis zum Erbrück-Zweischen ich glaube mein vererter verstorbener Lehrer Rudolf Welser hat das sehr kritisch gesehen rechtspolitisch glaub auch da umläuft, bin jetzt nicht mehr sicher.
00:15:59: Aber das hat sich dann im Gesetzgebungsprozess, hat sich das warum auch immer der Gesetzgeber dann doch nicht getraut.
00:16:07: Diese gemeinnützigen Organisationen ja ich weiß nicht warum einfach da zu streichen wird kommt wenig vor oder?
00:16:18: Also mir ist es eigentlich Gemeinnützeorganisationen die von Todeswegen bedacht werden kommen wahnsinnig oft vor.
00:16:25: Sehr oft!
00:16:26: Die Analogie Das Sieben Vierundachtzig, von der wir jetzt hier geblubbert haben und gebrabbelt haben, kommt nie vor.
00:16:34: Sag ich jetzt das Praktiker?
00:16:36: Hab ich noch niemand behauptet?
00:16:39: Oder du weißt du was als GK?
00:16:40: Nein!
00:16:42: Ich glaube das ist ein blieber Fall.
00:16:43: Ja wie viel liegt auf der Hand?
00:16:46: Also wertungsmäßig...
00:16:48: Ja, wir haben ja schon das letzte Mal festgestellt dass dieser kleine Paragraf und möglicherweise da noch einiges in sich birgt.
00:16:56: Willst du noch über die Gemeinnützigkeit?
00:16:58: Du weichst mir mal aus.
00:16:59: ich möchte nochmal darüber reden was du unter Gemeinnutzigkeit verstehst oder was man darunter verstehen soll.
00:17:05: also weil Gemeinnutzigkeit klingt natürlich toll und man versteht auch dass es einen Wert hat und dass hier vielleicht auch rechtspolitischen Anreiz gesetzt werden soll solche Zuwendungen zu machen weil sie dann eben Pflicht das neutral sind und dass die Ausübung einer Liberalität ist, die nicht beliebig ist sondern eben eine gute Zielrichtung verfolgt.
00:17:27: Zum Wohle der Allgemeine?
00:17:28: Ja
00:17:28: aber da sind wir jetzt schon bei dem entscheidenden Punkt Wohler der All gemeinheit.
00:17:33: ja nur es gibt sehr viele auch gemeinnützige Vereine die dann doch einen sehr eingeschränkten Fonds
00:17:40: haben.
00:17:40: Universität!
00:17:42: Das sind nur die Studierenden.
00:17:44: Warum werden die Pflichter als Berechtigten nach einem Multimilliardär, der stolz darauf ist, dass er nicht studiert hat und seinen Kindern untersagt hat, das sie studieren?
00:17:54: Und dann plötzlich schenkt er das zur Universität.
00:17:57: Warum ist das aus deren Sicht zu deren Lasten Gemeinnützig?
00:18:01: Ja oder ein gemeinnütziger Verein mit einem sehr eingeschränkten Bereich wo man kaum sagen kann, dass es wirklich im weitesten Sinne der Allgemeinheit zukommt?
00:18:11: könnte man sich jetzt verschiedene Vereinszwecke überlegen.
00:18:14: Wo man sich schon wundert, dass das dann wirklich... Du unterstellst
00:18:17: jetzt worauf ich mich noch gar nicht eingelassen habe?
00:18:19: Dass die Gemeinnützigkeit im Sinne dieser Bestimmung womöglich gleich zu halten ist mit den abgabenrechtlichen Definitionen der Gemeinnutzigkeit?
00:18:28: Das unterstelle ich gar nicht!
00:18:28: Ich frage nur!
00:18:29: Ich glaube nicht!
00:18:33: Wie weit muss es da wirklich um das Wohl der Allgemeinheit, wie sehr eingeschränkt dafür sein.
00:18:38: Wir haben ja vorgelesen die Literatur sagt eben, wie du schon gesagt hast Universitäten oder Kirche.
00:18:44: was ist mit einem Verein zum Schutz des Waldes?
00:18:49: Was ist mit dem Verein zum Schutz des Wiesels und so weiter und so fort.
00:18:53: Wie eingeschränkt darf das sein, da tue ich mir irgendwie schwer und insofern ist mir dieser Ausnahmetatbestand eigentlich recht unklar.
00:19:04: Ja, ich glaube das der auch extrem auslegungsbedürftig ist.
00:19:08: Ich kann dir da jetzt nicht helfen außer... Dann haben
00:19:11: wir keine Berichtsprechung die uns in dieser Frage weiterhelfen würde.
00:19:15: Ich glaube dass der eben sehr selten noch angewendet entdeckt wurde aber vielleicht ändert sich das durch dieses Video.
00:19:26: In Entsprechung einer Sittlichen Pflicht.
00:19:29: Wir haben im Vorfeld vereinbart dass du mir sagen wirst was eine sittliche Pflicht ist Und zwar jetzt machen wir gleich Wiederwerbung.
00:19:36: Ja, mach mal Werbung!
00:19:37: Mach Werbung in eigener Sache, denn es ist ja wirklich ein Zufall.
00:19:43: Bitte Ihnen in der wunderbaren EFZ unserer Zeitschrift für Erbricht und Familienrecht ist lustigerweise genau jetzt ein Beitrag erschienen von Joachim Pirra zur siedlichen Pflicht und da findet sich Ein ganz interessanter Überblick, was unter siedlicher Pflicht zu verstehen ist.
00:20:04: Nämlich einerseits im Kontext des Barg auf Sieben Vierund Achtzig über den wir jetzt gerade sprechen und andererseits auch im insolvenzrechtlichen Zusammenhang.
00:20:13: Und der hat das recht schön zusammengetragen – auch die Rechtsprechung, die es gibt in Österreich aber übrigens ja auch...
00:20:19: Frischabilität muss auch ein Werbung machen!
00:20:21: Frisch-habilitiert an der Universität Wien, also einen Dozent der Universitet Wien und war ein Schüler die Habilitations-Mutter oder die von uns sehr geschätzte Frau Kollegin Fischer Cermak.
00:20:37: Ja, was sagt der?
00:20:38: Der
00:20:38: sagt wahnsinnig viel!
00:20:41: Ich habe es nämlich noch nicht gelesen.
00:20:43: Bitte verzeihe ich Sie, Herr Kollege Bierer.
00:20:45: Jaa, ich muss mich... und da überlastet.
00:20:50: Also er referiert zunächst einmal dass dieser Ausnahmetat bestand aber das haben wir glaube ich beim letzten Mal auch schon erwähnt stammt aus der dritten Teilnovelle.
00:21:00: Und,
00:21:01: dass er zum Vorbild hatte, so wie jedenfalls sagen das die Gesetzesmaterialien.
00:21:07: Die eine entsprechende Regelung im deutschen BGB und er zitiert dann einige wichtige OH-Einscheidungen zur Frage, wann liegt zittliche Pflicht vor?
00:21:21: Was bedeutet zittlich Pflicht?
00:21:23: Da geht es nicht um eine rechtspflicht, um eine rechtliche Pflicht sondern um eine gewisse moralische Verpflichtung.
00:21:31: und wann liegt die wirklich vor?
00:21:33: Und da finden sich natürlich so allgemeine Definitionen in den Entscheidungen.
00:21:38: Man muss sich natürlich jeden Einzelfall genau anschauen aber... Heute bis so viel da herum liegen.
00:21:44: Das ist übrigens nicht immer so, dass wir da so viele herumliegen haben.
00:21:47: aber ich darf vielleicht einmal zitieren aus einzelnen OGH-Einscheidungen auch um dich anzuringen, weil du hast ja jetzt wirklich vorbereitet glaube ich Christian.
00:21:55: Ich hab das alles in den Kopf.
00:21:57: Alles!
00:21:58: Danke bitte
00:21:58: gespannt.
00:21:59: Was sagt Thomas die Gerichtshof zum Beispiel?
00:22:01: Dieser Tatbestand ist dann erfüllt wenn eine besondere aus dem konkreten Umständen des Falles Erwachsene in den Geboten der Sittlichkeit Wurzlende Verpflichtung des Schenkers bestand.
00:22:14: Dabei sind die persönlichen Beziehungen zwischen Schenker und Beschenkten ihr Vermögen und ihre Lebensstellung
00:22:21: entscheidend.".
00:22:22: Das österreichische Erbricht zieht es grundsätzlich einen Pflichtesanspruch bestimmter Nahangehöriger vor, der nur in besonders gewichtigen Fällen zum Drang kommen soll – und daher verbietet sich eine ausdehnende Auslegung.
00:22:35: Ein häufiger Anwendungsfall sein, sei die siddliche Pflicht wegen des Empfangs von außerordentlichen Beistandsleistungen zum Beispiel.
00:22:44: Wobei es nicht Voraussetzung sei dass Beistandleistungen so weit gehen das gerade zu ein Endgeld gefordert werden könnte.
00:22:51: stichwort Pflegevermächtenis
00:22:55: Geht ja alles runter wie Öl und ich verstehe
00:22:58: kein
00:22:58: Wort.
00:22:58: Aber der erste, das ist gleich so ein Anwendungsbereich, der in der Praxis sehr häufig eine Rolle spielen kann.
00:23:07: Nämlich übermäßiger Beistand wenn ich das jetzt so...
00:23:12: Übermäßiger?
00:23:13: Ja!
00:23:14: Na ja, übermäßig weil wenn du...
00:23:16: So eine negative
00:23:17: Inkommotation... Da wäre eigentlich im Wohnen denke ich jetzt, ich denke an jemand, wie gesagt übermäßig dann meine
00:23:25: über die gesetzliche Beistandspflicht hinausgehen.
00:23:27: Das ist ein einfaches Angehörigen
00:23:29: der Garten- und Kindeneiltern, nicht?
00:23:32: Also ich muss
00:23:33: darüber hinaus gehen...
00:23:36: Sie muss darüber herausgehen?
00:23:38: Und was ist wenn der Pflegevermögen... Nein, Pflegebewegung!
00:23:41: Sie wird ja dann beschenkt, ja?
00:23:43: Da sind wir
00:23:43: dann schon wieder woanders.
00:23:44: Aber man muss über den gesetzlichen Beistandspflicht hinausgehen und in solches Maß erreichen dass man es für siedlich geboten erachten könnte sich gerade zumoralisch verpflichtet sieht sich dafür durch Schenkung zu bedanken.
00:24:03: Übrigens wählt, ich kenne den Begriff nur vom Joachim Pierer, er hat dann dem Begriff immer das finde ich ganz lustig der Pflichtschenkung.
00:24:10: nennt das die Pflicht-Schenkung nicht irgendwie sein widersprüchlicher Begriff aber er meint eben die Schenkungen die nicht vollkommen freigibiger folgt im rechtlichen Sinn zwar freigebig sitlich moralisch gespürten Verpflichtung entsprechend.
00:24:28: Ja, ich habe noch dunkle Erinnerungen, wo den nicht früher auch diskutiert, ob das über der Schenkung dann ist?
00:24:34: Also ich glaube da gab es ja auch Diskussionen in dem Zusammenhang.
00:24:38: und die siddliche Pflicht, aber das heißt wir stellen uns vor wenn das also eine Person isst, die selbst pflichtteils berechtigt ißt.
00:24:50: Das haben wir vorher bei meiner Mathematik, die kommt mir immer in den Schädel hervorgehoben, dann ist es wesentlich diesen Tatbestand zu kennen und auch auszumutzen im Rahmen der Vertragsgestaltung.
00:25:06: Er führt dazu dass sie das Geschenk on top kriegt und vom Rest den Pflichtteil.
00:25:12: also ich denke jetzt an dem Fall dass der Beschenkte das Liebling des Verstorbenen ist um möglichst viel kriegen soll und gleichzeitig pflichtteilsberechtigt.
00:25:23: Das heißt, da ist es ganz wichtig für den Verstorbenen, dass das nicht zu hin zurechnen kommt.
00:25:32: Also der Pflichter sich nicht bei dem anderen erhöht während der Ausschluss der Anrechnung für ihn, wenn man so will keine Rolle spielt weil sie ist eher allein Erbin wobei er spielt schon eine Rolle bei ihrer Haftung als Erbin gegenüber den anderen Pflichtteilsberechtigten, weil der Pflichtteil in dem sie immunisiert ist größer.
00:25:58: Aber das heißt, das ist mir ganz interessant was du jetzt sagst wenn ich als Vertragsarrichter konfrontiert bin mit so einem Anliegen zum Beispiel wie du sagst Vater und Sohn kommen und sagen Ich vater möchte meinem Sohn möglichst viel zuwenden und da gibt es noch einen anderen Pflecht des Berechtigen der soll möglichst wenig bekommen dann ist natürlich eigentlich es ganz wichtig hinzuweisen auf den sieben Vierundachtzig und einmal zu fragen, ob es vielleicht hier einen Sachverhalt gibt.
00:26:29: Nämlich eben insbesondere jenen, denen wir gerade besprechen nämlich vielleicht ein Verhalten des Sohnes gegenüber dem Vater aus der Vergangenheit oder aktuell, der so eine siddliche Pflicht auch tatsächlich begründen könnte.
00:26:44: das müsste man gegebenenfalls aufgreifen und diese Schenkung dann in Entsprechung dieser siedlichen Pflicht durchführen.
00:26:52: Weiß nicht, ob das alle Vertragserichte dann in so einer Situation auch will hier ansprechen?
00:26:56: Gibt es da vielleicht etwas?
00:26:57: Kümmern sich ihr Sohn in ganz besonderer Weise um sie?
00:27:01: Ist er vielleicht in besondererweise bedürftig und möchten Sie ihn besonders unterstützen?
00:27:07: Das müsste man eigentlich als Vertragsrichter in solchen Fällen ansprechen und nachfragen.
00:27:14: Ja, eigentlich ist Wenn wir zu drüber nachdenken und uns den Rechtsberater bei der Gestaltung der Zuwendungen unter lebenden vorstellen, ist er nicht jedenfalls zu thematisieren ebenso wie du sagst in jedem Fall.
00:27:34: Und abzufragen nämlich schon als Rechtssicherheitsgründen vor dem Hintergrund ich habe es eh schon erwähnt dass ja auch eine abweichende Vereinbarung möglich Siehe, siebenhundert vierundachtzig.
00:27:51: Absolut!
00:27:52: Das ist eigentlich...
00:27:53: Ja?
00:27:54: Eigentlich, vielleicht kommen wir noch dazu und machen es dann ein bisschen später ich weiß es nicht mit Blick darauf dass ja die Frage ob eine Vereinbarung vorliegt und welchen Inhalt sie hat gegebenenfalls eine strittige frage der Auslegung der Vereinbarungen sein kann das eigentlich vom Vertragsverfasser jedenfalls aufzugreifen ist und sei es auch nur mit dem Satz, dass hier keine Ausnahmetatbestand des sieben Vierundachtzig vorliegt.
00:28:27: Das man es jedenfalls klarstellt ja.
00:28:31: Also ich glaube wirklich das man den Sieben Vierziernachtzig in solchen Fällen wo eben möglichst wenig Pflichteslast gewünscht ist, wirklich mathematisieren sollte nämlich ich greife jetzt noch einmal zurück zur letzten Folge auch zu Frage Schmälung der Stammpfermögens.
00:28:48: Das Aktiv möchte ich meinem Sohn hunderttausend schenken.
00:28:50: Was müsstest du machen als Vertragsgerichter?
00:28:53: Hinterfragen, ob das schon eine Schenkung wäre die der Stammvermögenschmälert beziehungsweise wie niedrig sie sein müsste dass die Schenkungen nicht der Stammpfermögen schmälerte.
00:29:05: Das müssen wir berechnen und überlegen.
00:29:07: dann schenke es jetzt bitte nur vierzig tausend.
00:29:11: Und im nächsten Jahr überlegen wir uns die nächste Schenkkung Insbesondere dann, wenn es so ist wie wir beim letzten Mal besprochen haben bis zumindest Kralix sieht.
00:29:20: Rechtsprechung kennen wir nicht dazu, dass so eine Schenkung entweder in die Ausnahme fällt oder nicht.
00:29:27: Wenn es also keine partielle Berücksichtigung gibt nach sieben, vierundachtzig für solche Schenkungen?
00:29:33: Ich glaube das man da höllisch aufpassen muss und zwar vor dem Hintergrund wer es jetzt dann beschenkt.
00:29:38: in deinem Beispiel Ein potenzieller Pflichtheilsbericht?
00:29:42: Ich habe es an einem Pflichtesbericht.
00:29:43: Wenn es nämlich ein Pflichtheitsberichter ist, dann müssen wir bedenken – so sich jetzt sicher keine Hände abheben – dass ja der Ausschluss der Hinzu- und Anrechnung den Geschenkgeber an sich benachteiligt.
00:30:16: Weil die Anrechnung jetzt seine Pflichtteilslast insgesamt reduziert.
00:30:23: Es kommt auf den Gesamtplan
00:30:25: an?
00:30:25: Ja, worauf ich hinaus... Wir haben gesagt ja wenn der möglichst viel bekommen soll, aber wir unterstellen auch und das wollte ich jetzt einbringen dass diese Vorstellung oder diese Vorgabe unseres Auftraggebers dieser Bub soll möglichst viel bekommen
00:30:44: und später hin alles
00:30:46: Und später hin, das kann sich ja ändern in sieben Jahren.
00:30:51: Natürlich!
00:30:52: Klar, ja.
00:30:53: Nicht und dann...
00:30:54: Ja, ja, du...
00:30:55: Das heißt es ist sehr tricky und man muss da höllisch aufpassen.
00:31:01: Inwieweit man jetzt die pflichtteilsrechtliche Lage nämlich?
00:31:09: Jetzt ist die Schenkung.
00:31:12: Jetzt wird definiert ob Sie nicht hinzu und anzurechnen ist oder durch eine entsprechende Vereinbarung dann schon.
00:31:22: Damit wird ja die Pflicht als rechtliche Lage jetzt einmal determinieren, das heißt wenn ich den freigestellt haben sollte man kann es ja nicht nachher
00:31:37: nehmen Dann rennst du mit der Pflichteslast herum, die keine Sein wird.
00:31:43: Wenn er da alleine Erbe sein wird, dann hat sie zu einer Werden könnte wenn die ehrberichtliche Entscheidung anders ausfällt.
00:31:51: Das ist überhaupt dieser SIEM.
00:31:52: Vierund Achtzig.
00:31:54: Dieses Hinzu- und Anregungsrecht Ist ja eben die große Herausforderung für den Rechtsberater Unterlebenden Im Volk, den werden wir gesondert natürlich machen.
00:32:07: Deshalb aber auf Siebenhundert Fünfund Aachzig Generell, das heißt auch wenn die Voraussetzungen, die objektiven Voraossetzungen der Gemeinnützigkeit, der Siedlichkeit oder des laufenden Einkommens nicht vorliegen.
00:32:22: Der generell es zulässt dass man die Frage der Anrechnung,
00:32:26: d.h.,
00:32:27: der Reduktion beim Geschenknehmer anders regelt auch immer thematisiert werden muss vom Vertragsverfass.
00:32:35: Es ist also vereinfacht gesagt immer als Berater Beim Rechtsgeschäft unterlebenden, die pflichtteilsrechtliche Lage in Wirklichkeit umfassend zunächst einmal zu analysieren.
00:32:49: Was geht?
00:32:50: Was ist möglich?
00:32:51: Sind wir vielleicht – heute reden wir über den SIEM Vier-Nachtzig – sind wir womöglich da in diesem exotischen SIEMM Vier Nachtzig?
00:32:57: Wollen wir das sein?
00:32:59: Wollten wir rausoptieren?
00:33:02: Übrigens muss man auch großer Schi... Ein großer Ausruf, das sollte ja von dir kommen.
00:33:09: Wenn da unten drinnen steht, in dem Sieben Vierundachtzig sind, weder hinzu und anzurechnen, sofern der Verstorbene unter Geschenkgeber nichts anderes vereinbart haben, steht hier her?
00:33:21: Ja.
00:33:22: Da gibt es ja Diskussionen, dass gegebenenfalls doch eine Formpflicht anzunehmen ist im Gestalten des Notariatsaktes analog zu Bargherr fünfeinundfünfzig wenn dadurch durch so eine Vereinbarung irgendwie der Pflichtteile eben reduziert wird, weil er sich mehr anrechnen lassen muss.
00:33:43: Also das ist auch noch nicht ganz diese Gegenausnahme da im sieben Vierundachtzig die Neue.
00:33:53: Die hat es in sich also nicht nur locker des Gesetzes lesen sondern da muss man sich höllisch vorsichtig damit auseinandersetzen.
00:34:01: brauche ich nicht vielleicht sogar eine besondere Form
00:34:05: Zumindest bei der Nachträglichen-Vereinbarung.
00:34:08: Jedenfalls, ja genau!
00:34:09: Bei der nachträgliche liegt es fast auf der
00:34:14: Hand.
00:34:15: Da
00:34:15: bin
00:34:16: ich sicher analog.
00:34:20: Das ist eine schwierige Wertung, weil Vorschussvereinbarungen nicht, da brauchst du sie auch kaputt haben.
00:34:25: Ich glaube das sind keine Literaturmeinungen die in diese Richtung gehen.
00:34:30: Schon beim Ursprüngenvertrags oder bei den Nachträglingen?
00:34:36: Da wirst du es wohl brauchen.
00:34:40: Zittliche Pflicht!
00:34:41: Hast noch was auf Lager, ob die unterbrochen?
00:34:43: Nein
00:34:43: nein, ich wollte nur ein bisschen geheimt sein... Aber es ist natürlich alles so einzelfallbezogen.
00:34:48: man kann da vor allem übrigens auch aus den insolvenzrechtlichen Entscheidungen weil wir dort hoch haben dass es keine Anfechtung gibt von Schenkungen die eben in entsprechungssiedliger Pflicht erfolgen.
00:34:59: und da wird man wahrscheinlich auf diese Rechtsprechung auch für den sieben vierundachtzig zurückgreifen können.
00:35:04: mit Vorsicht, aber ich würde jetzt einmal davon ausgehen für die Frage was heißt siedliche Pflicht.
00:35:09: Und ich lese nochmal vor das wird ein bisschen Gefühl noch kriegen dafür Sie bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise der verfügenden Gemeinsindleistungen, die nach der gesellschaftlichem Anschauung zwar nicht rechtlich aber moralisch gefordert werden können, deren Unterlassung gesellschaftlicher als Pflicht- oder Anstandsverletzung gilt und eine Minderung der gestschaftlichen Achtung nach Sicht sieht.
00:35:35: Es geht darunter wie Öli.
00:35:36: Ich weiß überhaupt nicht, was du meinst.
00:35:38: Was bedeutet das Wort?
00:35:41: Ja natürlich!
00:35:42: Man kann sich
00:35:43: wissen, wie man
00:35:44: hat.
00:35:44: Aber da gibt es doch so herrliche Beispiele... Boss welche
00:35:47: Milche?
00:35:48: Nein, da gibt's auch kuriosen Beispielen finde ich.
00:35:51: Und zwar zum Beispiel die Versorgung der Lebensgefährtin.
00:35:56: Ja!
00:35:57: Die Versorgungen der Lebensfährtin.
00:36:01: Wenn die Ehefrau versorgt wird, dann ist das Pflichtteilsrechtlich zu berücksichtigen.
00:36:05: und wenn offenbar wenn die Lebensgefährtin versorgt werden könnte das eine siddliche Pflicht sein.
00:36:13: Ich weiß nicht ob der Bierer den aufsieht oder schreibt er sogar was drüber?
00:36:18: Ja ich glaube es gibt einen uralten Aufsatz aus dem Anfang des siebzigerjahres vom Mix.
00:36:22: Schreibt
00:36:23: aber Folgendes hinter Literatur und Rechtsprechung hierfür immer wieder bemühte Entscheidung.
00:36:31: Wieso zeigst du so für mich
00:36:32: das?
00:36:32: Weil du sie gerade erwähnst.
00:36:33: Und dann
00:36:34: sagst du auch noch eine uralte Entscheidung, ich schaue dir genau zu!
00:36:37: Als Beispiel für eine Schenkung einer siddlicher Pflicht oder aus Gründesanstands wenn ein Mann eine Unterhaltsverpflichtung für die verlassenen Lebensgefährten übernehmen... Ha,
00:36:47: na das da, dass ist bei nem Hinterkopf ja!
00:36:49: Verdankt ihre Beispielfunktion hingegen einem einmal begangenen und in späterer Folge nie korrigierten Fehler!
00:36:58: Zwar sprich die erste Instanz von einem Schenkungsversprechen, allerdings gänzlich ohne die Erwähnung siddlicher Pflichten.
00:37:06: und schon das Berufungsgericht konnte im Verfahrensgegenlichen schreiben des Mannes an die Frau eine Schenkung auch eine remuneratorische Schenkungen nicht erkennen.
00:37:17: Und letztendlich war auch für den UGH klar, Doppelpunkt ein Schenkensvertrag ist schon durch den Inhalt des erwähnten Brief ausgeschlossen.
00:37:25: Und wo ist jetzt der Fehler?
00:37:26: Hab ich nicht verstanden.
00:37:30: Der ist aus deiner Zeitschrift, den hast du gelesen!
00:37:33: Ja natürlich.
00:37:34: Allgemein begegnet die Sicherstellung der Versorgung von neusten Personen etwa durch eine Lebensversicherung aber auch diesmal tatsächlich in jüngerer Zeit.
00:37:43: und dann zitiert er hier eine UGH Entscheidung.
00:37:46: Aber diese Versorgungsgeschichte ist schon interessant.
00:37:50: Die Versorgingsgeschichte finde ich kurios Weil du hast Personen, die in nächsten Angehörigen – die Kinder und die Ehefrau oder einen eingetragenen Partner – dieses zwingende Pflichtteilsrecht haben.
00:38:05: Und wenn sie etwas geschenkt erhalten, dann ist das in Anregnung auf dem Pflichtteil.
00:38:11: Wenn es so ist, dass jemand, der das Pflichttesrecht nicht hat eine derartige Versorgung bekommt fair enough Warum müssen dann die Pflichtteilsberechtigten mit ihrem Pflichteilsanspruch zurücktreten?
00:38:26: Schwierig,
00:38:26: schwierig.
00:38:27: Aber interessant ist das für die Frage der siedlichen Pflicht nicht nur zu beachten ist welches Verhalten gab es zwischen den beiden Personen?
00:38:36: gibt's da wirklich eine siedliche Pflicht die sich aus diesem Verhalten irgendwie ergibt?
00:38:42: wie waren die Lebensumstände genauso?
00:38:43: sondern dass auch zu blicken ist auf die Vermögensverhältnisse von Beiden.
00:38:48: in welchem Verhältnis steht das?
00:38:50: zum Beispiel wird eher
00:38:53: nicht
00:38:54: oder nicht so leicht eine Schenkung aussiedlicher Pflicht angenommen, wenn der Geschenkgeber relativ mittellos ist.
00:39:01: Oder umgekehrt gesagt, wenn die der Beschenkte relativ viel Vermögen hat?
00:39:07: also auch die Vermögensituationen beider spielen bei der Gesamtbetrachtung in einer Rechtsprechung eine Rolle ob hier wirklich eine Schenkung in Entsprechung einer siddlichen Pflicht erfolgt.
00:39:21: Insgesamt muss man schon sagen, ist dieser Tatbestand auch von einer unglaublichen Unschärfe.
00:39:28: das zieht sich ja durch den ganzen Sieben, Vier und Achtzig durch.
00:39:31: Das charakterisiert diese Paragraphe ganz besondererweise eine allgemeine Unscherfe und damit verbundene Rechtsunsicherheit über die man eigentlich nur staunen kann.
00:39:45: Aber übrigens das, was wir diskutiert haben bei den Schenkungen aus Einkünften ohne Schmählerung der Stammvermögen ist dass es zumindest nach der Meinung manche in der Literatur so ist, dass entweder fällt die Schenkung zur Gänze drunter oder sie fällt nicht runter wenn wir drüber liegen und der Stammpfermögend durch die Schenkung verletzt wird.
00:40:07: also keine partielle Berücksichtigung der Schenkungs.
00:40:12: Das wird nicht so gesehen in der Literatur im Bezug auf den Ausnahmedatbestand des siedlichen Pflicht.
00:40:20: Also wenn man zum Beispiel zu einem Ergebnis käme, wo der Ehegarte den Zweihunderttausend schenkt – weil er sagt ich empfinde das ist meine siedliche Pflicht
00:40:31: Weil sie ihn so
00:40:33: gepflegt
00:40:33: haben.
00:40:34: Besondererweise
00:40:35: weit über die gesetzliche Beistandspflicht hinaus hat sich der gekümmert, den unterstützt vielleicht in seinem beruflichen Werdegang auch und er meinte ein wesentlicher Teil... Kann
00:40:45: man diese Geschlechter umtreten?
00:40:47: Natürlich!
00:40:47: Selbstverständlich natürlich!
00:40:49: Er hat
00:40:50: Sie unterstützt und sie kam zu enormen Erfolg und auch zu großen Verdienst Und sie sieht es nun wirklich als ihre siddliche Pflicht an, ihn zu beschenken und sie beschenkt ihn reichlich Und man wird später vielleicht sagen, naja eine Schenkung in Höhe von hunderttausend Euro das hätte noch.
00:41:06: Das könnte man als Gedeckte sehen als der siddlichen Pflicht entsprechend aber die fünfhundert tausende ist schon nicht mehr zu rechtfertigen.
00:41:14: dann kommt es zur einer parziellen Berücksichtigung.
00:41:18: Das heißt bei diesem Ausnahmetatbestand ich verweise nur auf die Literatur und kenne da jetzt keine Rechtsprechung dazu wird das anders gesehen als beim Ausnahmethatbestands der Schenkung aus Einkünften ohne Schmählerung des Stammvermögens.
00:41:33: Ist eigentlich interessant, oder?
00:41:35: Absolut!
00:41:35: Ich glaube es gibt schon Entscheidungen, insbesondere zur Lebensversicherung da.
00:41:39: Auch zu dieser Frage, die ich
00:41:41: gerade... Das letzte Mal irgendwie auch in den Mittelpunkt gerückt oder erwähnt nämlich ob's nicht denkbar ist diesen Ausnahmetatbestand der Schenkungen aus dem laufenden Einkommen ohne Schmillerung des Stammvermögens anzuwenden auf Lebensversicherungspolizen, die zugunsten eines genannten begünstigten
00:42:06: Monat-Wichterstammver mögen nicht
00:42:09: schneller.
00:42:10: Und da gibt es Judikatur, die dann aber nur auf die Sittliche Pflicht rekoriert hat und was vielleicht auch daran liegt, aber da kommen wir zu einem Thema das wir mal gesonnen besprechen möchten nämlich diese Lebensversicherungen.
00:42:24: Ja, man soll mal anschauen.
00:42:27: Nämlich ob das ein Unterschied macht, ob das eine widerrufliches Bezugsrecht ist oder ein unwiderrufliges.
00:42:35: Wenn es da wiederruflich bezugsberechtigt bist in einem Leben zu sich und kann er sie immer ändern dann hat der eigentlich zur Lebzeiten noch gar nichts erworben.
00:42:42: Das ist überhaupt ein spannender Bereich.
00:42:45: Aber dort ist das glaube ich a state of the art.
00:42:50: Dass man dann erstens, dass man prüft liegt im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem späteren Begünstigten eine Schenkung vor.
00:43:00: Und da Achtung eben um wirklich die Gegenausnahme des siebenhundert vierundachtzig in Spiel bringen das diente der Versorgung was du da jetzt gerade erzitiert hast herbeifantasiert hast und ist dann vielleicht doch nicht hinzu und anzurechnen.
00:43:18: Ja oder was ist mit der Einräumung eines Wohnrechts, eines Fuchgenussrechts und dem Pflicht des Berichtigten?
00:43:24: Und da liegt es nicht fast im jeden Fall dem Ausnahmedatbestand der Schenkung aus Einkünften ohne Schmelang des Stammvermögens
00:43:32: wenn er seinen
00:43:33: eigenen Einkünftenausreich entleben kann.
00:43:36: und bis ja diese Fuch genussrecht die Vermietung nicht gehappt hat und nicht gebraucht hat und jetzt räumt das seinem Sohn seiner Tochter ein Fuch Genussrecht ein Da bin ich doch eigentlich fast automatisch im Ausnahmetat bestand.
00:43:52: Nicht wahr?
00:43:56: Ja, das ist mit diesen Vorbereitungen auch jetzt die Idee... Naja!
00:43:58: Nicht
00:43:59: vor Bezuwendungsfruchtgenuss.
00:44:01: Der Zuwendungssfrucht-Genuss ja.
00:44:06: Ich räume dir schenkungsweise ein Frucht-Genussrecht ein.
00:44:09: und bei meinem Todeserlosch.
00:44:10: Bei meiner bisher nicht vermieteten Wohnung.
00:44:12: Und bei meinem todeser Losch.
00:44:14: Genau.
00:44:15: Ich brummel da jetzt deswegen dazu und fand dass hier irgendwie herum, weil ihr halt Die Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs in einer sehr eigentümlichen Weise, der abgebogen ist bei Schenkungen unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts.
00:44:32: Und da gibt es ja ganz eine aktuelle Entscheidung die sagt Schenkung unter Vorwahl des Fruchgeruchsrechts zu einem zugunsten des dritten.
00:44:40: Das bleibt dann völlig unbeachtlich!
00:44:42: Die Zuwendung an den Dritten.
00:44:44: Kennst du diese Entscheidung?
00:44:45: Ganz neu
00:44:46: Moment bitte sag sie mir genauer.
00:44:49: Also wenn ich es jetzt richtig zusammenbringe, Schenkung unter Vorbehalt des Fruggenussrechts an den Geschenkgeber.
00:44:58: Da sagt ja wie wir wissen der oberste Gerichtshof zu meiner großen Überraschung.
00:45:04: Zu meiner nicht?
00:45:05: Zu deiner nicht weil ich glaube das hat er von dir.
00:45:09: Das bei der pflichtheitsrechtlichen Bemessung dieses vorbehaltene Frug genussrecht auszublenden ist.
00:45:19: Und wenn, und jetzt gibt es aktuelle Entscheidungen, Fruchtgenussrecht zugunsten eines
00:45:28: anderen.
00:45:28: Das schenkt dem Sohn und jemand anderer bekommt das Frucht-Genussrecht?
00:45:32: Versteht ihr richtig?
00:45:33: Ja genau.
00:45:34: Ist auch auszublenden.
00:45:35: Ist doch auch aus zu blenden ja.
00:45:36: Das hat der Damals schon gesagt.
00:45:37: Aber das ist damals schon so.
00:45:38: Ich hab's wahrscheinlich damals nicht verstanden oder versteht... Und soweit
00:45:41: dieses Frucht genussrecht nach seinem Tod dann noch weiter sich fortsetzt ab dem Tod ist es dann.
00:45:49: Wir machen jetzt da eine extra Frage mal über diese Schenkung und der Vorwelt des Fruggenussrechts, dann muss ich mich mit dir matchen.
00:45:55: Ja!
00:45:56: Weil du hast die aktuelle Judikatur geprägt – und ich habe bei den Aufsatzgeschrieben im Jahr- und-undzehn-Achtundneunzig Schenkungen unter dem Vorwalt des Frugggenuss-Rechts ignoriert wird.
00:46:08: Das tut mir wahnsinnig leid.
00:46:09: Das
00:46:09: tut dir überhaupt nicht leid!
00:46:11: Jetzt sieht man endlich deine Freude an er, ich nehm's zur Kenntnis.
00:46:17: Also gut kommen wir zurück zu unseren siebenhundert vierundachtzig, sagen wir Gott die Lebensversicherung, das wollte ich noch nachtragen.
00:46:25: Wir haben das letzte Mal über die Ausstattung gesprochen und über den Aspekt
00:46:31: bitte.
00:46:31: Ausnahmetatbestand, Schenkung aus... Einkünft und Entschmeldung des Stammvermögens.
00:46:37: Für alle langsam, das Gesetz sagt in § sevenhundertundachtzig dass die Ausstattung einer Schenkung gleich zuhalten ist und daher hinzu- und anzurechnen wäre.
00:46:58: Ausstattung kriegt ein Kind, das noch keinen Hausstand hat.
00:47:03: Ich hoffe Sie wissen das.
00:47:04: Alle Kinder zuhören.
00:47:06: Sie dürfen also nicht vor der Ehe sich schon einen eigenen Hausstand erarbeitet haben weil dann müssen die Eltern nichts zahlen richtig?
00:47:16: Ja ich glaube es ist so ja.
00:47:19: Aber wenn sie nix haben, dann haben sie ein Recht und Anspruch darauf dass sie eine Ausstaltung bekommen.
00:47:24: Und dies immerhin subimaldahmen ... zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent des, und jetzt kommen wir zum laufenden Einkommen.
00:47:32: Jahresnetto-Einkommen!
00:47:34: So... Und daher haben wir das letzte Mal gesagt Ich habe es aufgebracht glaube ich, spontan vielleicht wie ich war.
00:47:40: Was ist da los?
00:47:42: Das müsste ja dann immer unter den Ausnahmetatverstand des Sinfieren oder Haufe.
00:47:47: Und Wir beide, meine Erinnerung hab' ich dir gleich zugestimmt, dass du das tug sagt Ich nehme's auf meine Kappe.
00:47:55: Wir haben gesagt, der sieben vierundachtzig kommt zur Anwendung und Achtung.
00:48:02: Es gibt sehr gewichtige Stimmen in der Literatur nämlich unser lieber Freund Kollege Manfred Umlauf die die Meinung vertreten dass der siebenehundert achtzig also die Anordnung Die Ausstattung ist hinzu und anzurechnen den siebenhundert vierundachtzig verdrängt.
00:48:28: Das heißt, dass die Ausnahme nicht zur Anwendung kommt.
00:48:32: Warum bin ich jetzt drauf gekommen?
00:48:34: Krieg schon alles durcheinander?
00:48:35: aber ich habe aktuell eine Entscheidung wiederum gelesen wo das Obersten Gerichtshof diese Frage offen geblieben ist und er den Umlauf zitiert.
00:48:44: kann hier offen bleiben was natürlich schon einigermaßen auch kurreose Ergebnisse hat.
00:48:52: Wenn du bei der Ausstattung bist, gibts denn sie im Vier und Achtzig nicht?
00:48:59: Wenn du mit deinem Kind vereinbarst, lasst mir die Ausstättung... Ich schenke das aus dem laufenden
00:49:07: Einkauf!
00:49:08: Ich freue mich so über die Hochzeit.
00:49:09: Dann bist du beim Siebenhundert Vierundachtig.
00:49:16: Also tue ich mir schwer.
00:49:18: Tendenzilder bebleiben, dass der Ausnahmetatbestand relevant sein kann.
00:49:23: Das muss ja auch nicht zu... Das
00:49:24: reden wir uns aus mit Manfred!
00:49:26: Wenn er mal kommt, wenn er Lust hat.
00:49:28: Wenn
00:49:29: wir uns ein paar Fragen überlegen, dann machen wir ihn wirklich in Zuhunder-Anrechnungsrecht wie Manfred.
00:49:34: das wäre gut?
00:49:35: Ich glaube es wird aber dann ein bisschen chaotisch.
00:49:38: Wir sind immer verschiedener Meinungen dem Themenbereich und ja auch.
00:49:44: Drehspatzi und Collegio.
00:49:46: Also gut, mein Lieber!
00:49:47: Also das ist im Vierundachtzig.
00:49:48: wir haben ein Fassdurchmessen oder eigentlich ganz gut durchmessen.
00:49:53: ich fitone nochmal wie spannend eigentlich diese abweichende Vereinbarung ist.
00:50:00: Und dort könnte man sich nämlich dann auch noch die Frage stellen was sollte man denn überhaupt abweichen vereinbaren?
00:50:10: also wovon rede ich?
00:50:11: Es ist Ansicht der Ausnahmetatbestand vielleicht gegeben.
00:50:16: Welche Varianten gibt es da, dass sich vereinbare... Es soll nur hinzugerechnet werden und nicht angerechnet.
00:50:24: Wäre eigentlich widersinnig oder?
00:50:26: Also die Funktion dieser abwärchenden Vereinbarung machen nochmal das Bügel aus.
00:50:32: Die hat doch nur einen Sinn wenn es um die Anrechnung geht, dass der Geschenkgeber weniger Pflichtteils darstellt.
00:50:40: Aber jetzt darf ich nur spontan folgende Idee äußern wie haben wir gesagt Bei dem Ausnahmetatbestand Schenkung aus Einkünften ohne Schmelderung des Stammvermögens gilt alles oder nichts nach der Literatur.
00:50:55: Ja, ja!
00:50:57: Und was wäre?
00:50:58: Was wäre wenn wir jetzt bei so einer Schenkkung die wir machen vereinbaren?
00:51:04: Diese Schenkungen ist unseres Erachtens eine Schenkunk aus Einkünften und Schmelding des Stammpfvermögens.
00:51:13: Soweit der Wert dieser Schenkung nicht in meinen Einkünften ohne Schmelung des Stammvermögens Deckung findet, vereinbren wir ausdrücklich die Hinzu- und Anrechnung dieses Wertes.
00:51:29: Ich
00:51:33: definiere diese Schenkungen gleich so dass ich sie nur soweit unter den Ausnahmetatbestand bringe, sowei das eben zulässig ist.
00:51:43: vereinbare Parziell für den Rest, der rausfallen würde oder würde er wieder mit dem Ganzen rausfallen?
00:51:51: Die hinzu in der Anrechnung.
00:51:55: Wie verträgt sich das mit dem vermeintlich zwingenden Grundsatz?
00:51:59: alles oder nichts?
00:52:00: Ja aber... Ist
00:52:01: es ein Zwingender Grundsatz?
00:52:02: Ich weiß nicht!
00:52:04: Gerade bei einem Geldbetrag.
00:52:06: Warum
00:52:07: sollte das nicht möglich sein?
00:52:08: Das klingt sehr logisch.
00:52:11: Mich hat was anderes umtrieben und wir sind schon wieder über die Zeit.
00:52:14: Da bist du mir jetzt ausgestiegen.
00:52:16: Ich wollte nämlich bei dieser abweichenden Vereinbarung... Die Idee ist nämlich auch gut, und das habe ich nicht genau zugepertet, weil ich bei meiner Idee bin!
00:52:25: Ja, da hören wir doch einmal zu.
00:52:27: Nämlich man sagt bei dieser Hinzu-Anrechnung unter Spezialisten ja immer es gibt nie eine Anrechnungen ohne Hinzurechnung.
00:52:36: dabei wäre dass hier die ideale Vereinbarungen.
00:52:42: warum soll das nicht gehen?
00:52:44: Nämlich keine Hinzurechnung, aber bei dir Anrechnungen.
00:52:50: Ja, das kann man sowieso vereinbaren.
00:52:52: Bist du sicher?
00:52:53: Warum nicht?
00:52:59: Ich glaube auch, dass es geht, weil du greifst ja nicht in eine Rechtsposition ein Schritt rein.
00:53:03: Aber es wird sicher irgendjemanden geben in der Literatur und sagen, das geht nicht!
00:53:07: Weil irgendwie deine vermeintliche zwingende Grundstrukturen des Pflichters rechts eigentlich riffnet.
00:53:13: Und da wir nicht wissen, wer das ist, können wir für heute Schluss machen.
00:53:19: Das nächste Mal machen wir keine Folge zum sieben Vierundachtzig.
00:53:22: Es
00:53:22: reicht!
00:53:23: Es reicht fürs Erste.
00:53:24: Wir würden uns sehr über Zuschriften fragen.
00:53:28: Kontakt et Mount.
00:53:29: Erbrecht Ist in letzter Zeit relativ wenig geworden?
00:53:34: Ja aber immer wieder kommt was, oder?
00:53:36: Plötzlich war eine Anfrage so irgendwie rechts gut auf dem Machen gratis.
00:53:43: Ich habe nur die Antworten.
00:53:45: Ich leite dir das weiter.
00:53:46: Ich mache es ja!
00:53:48: Gut, und du brauchst alles
00:53:49: gut?
00:53:49: Nein meine!
00:53:50: Danke lieber Andrea!
00:53:51: Bis
00:53:51: zum nächsten Mal!
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