#39 Schenkungen aus dem laufenden Einkommen vermeiden die Pflichtteilslast
Shownotes
§ 784 ABGB regelt die Ausnahmen, aber vielleicht auch die Grundlagen der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
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00:00:06: Freitag, Nachmittag.
00:00:12: Zeit für Erbrecht!
00:00:15: Lieber Andreas herzlich willkommen.
00:00:17: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.
00:00:30: Wir springen heute würde ich vorschlagen so gleich in die Folge.
00:00:33: dies deshalb weil wir jetzt gerade irgendwie fünfzehn Minuten über die Thematik ausnahmsweise vorher geplaudert haben und dann haben wie gesagt Ausschluss.
00:00:43: Wir fangen jetzt einfach an, bevor wir das alles neu durchdenken weil so vieles dabei unklar ist wie so häufig.
00:00:53: Wir widmen uns heute aufgrund deines Vorschlages lieber Andreas welcher Bestimmung?
00:00:59: Wir widmern uns dem Paragraph sevenhundertvierundachtzig ABGB Ausnahmen dahin zu in der Anrechnung.
00:01:08: Das ist natürlich ein ganz schwieriges Thema, aber auch die schwierigen Themen können Spaß machen oder gerade die machen am meisten Spaß.
00:01:16: Worum geht es?
00:01:18: Ich versuche uns alle langsam hinzuführen.
00:01:21: wir befinden uns in der Welt des Pflichtteils rechts.
00:01:27: bestimmte nahe Angehörige nämlich Die Nachkommen und zwar immer die nächsten nachkommen die Kinder in der Mangelung der Kinder Aber nur die Nachkommen und der Ehegarte, alternativ eingetragene Partner haben ein sogenanntes Pflichtteilsrecht.
00:01:50: Das heißt, der Gesetzgeber sieht vor dass diese zwingend auch gegen den Willen des Verstorbenen einen gewissen Mindestanteil am Vermögen erhalten sollen.
00:02:04: Ist das einmal?
00:02:06: Könntest du dem zustimmen?
00:02:10: Wir haben es ja schon besprochen.
00:02:12: Erstaunliche Regelungen für alle, die sie nicht kennen und die vielleicht getragen sind von der Vision der Freiheit des Eigentümers.
00:02:23: Es ist eine bewusste Beschränkung der Eigentumsfreiheit zugunsten nachher Angehörige.
00:02:33: Und dieser Pflichtteil Der ist der Höhe nach vom Gesetz bestimmt und zwar zunächst einmal recht einfach in Gestalt einer Quote.
00:02:44: Die Pflichtteilsquote beträgt immer die Hälfte jener Quote, die diese Person als Erbe erhielt wenn es kein Testament gibt auch total kompliziert.
00:02:58: Also nächster Schritt Wenn Sie wissen wollen wie hoch Ihre Pflichteilsquote ist müssen sie unterstellen Es gibt kein Testament, also einfach unterstellen selbst wenn es uns gäbe.
00:03:11: Wer würde dann erben?
00:03:13: Da gibt's dann die Bestimmungen im Gesetz über die sogenannte gesetzliche Erbfolge.
00:03:18: Beispiel zwei Kinder eine Ehefrau oder ein Ehemann.
00:03:22: Lieber Andreas nur damit du aufhörst sagst das ist eine Einleitung.
00:03:25: Also ein Drittel, ein Dritel, ein Drehtel.
00:03:29: Ehefrug kriegt immer einen Drittel den Rest auf die Kinder.
00:03:31: Wenn sie keinen Ehegarten gibt die Kinder noch Köpfen Und der Pflichterl eben die Hälfte.
00:03:38: Gut,
00:03:40: durchatmen!
00:03:41: Nächster Schritt.
00:03:42: Wovon steht der Pfichterl dann zu?
00:03:44: Jetzt kommen wir zur Bemessungsgrundlage.
00:03:46: Darüber haben wir schon viel gesprochen in einer früheren
00:03:49: Folge.
00:03:50: Wir machen
00:03:50: es hier aber jetzt kürzer.
00:03:51: Die Bemessung Grundlage ist die sogenannte reine Verlassenschaft.
00:03:57: also ich sage es ganz verkürzt das was sozusagen netto übrig bleibt dem Erben nach Abzug aller Kosten, über die wir auch schon mal genauer gesprochen haben.
00:04:07: Das ist zunächst einmal die Bemessungsgrundlage für die Pflichteilsbemessung.
00:04:13: Gut und nicht... Wir bringen ja immer die Realität ins Spiel wie das sich in der Realität abspielt.
00:04:20: Nach dem Tod da gibt es dann den Gericht.
00:04:22: Da kommen sie an den Notar.
00:04:23: Der belehrt überall alles.
00:04:26: Interessanterweise wird im Verlassenschaftsverfahren gar nicht verbindlich über den Pflichtteil entschieden sondern man kann sich dort einigen oder ansonsten muss man zum Gerichtshof gehen und dort eine Klage einbringen.
00:04:38: Aber worauf ich jetzt hinaus will, nach dem Tod ist der Aspekt den du jetzt beschrieben hast nämlich wir müssen die sogenannte reine Verlassenschaft erheben einen Vorgang der irgendwie machbar ist.
00:04:53: Wir prüfen was jetzt am Vermögenswerten vorhanden wird Prüfen das jetzt an Schulden vor handen ist.
00:04:59: also dass sind Tätigkeiten die sich typischerweise im Inventar manifestieren, die vom Aufwand her und von in Hinblick auf die Aufgabenstellung glaube ich ja durchführbar sind manchmal komplizierter.
00:05:16: man streitet über die Bewertung aber die Dinge sind jetzt in Präsens zur Prüfung am Tisch
00:05:25: liegen.
00:05:27: Gut!
00:05:28: Und nun gehen wir einen Schritt weiter auch das haben wir schon einmal gehört in einer Folge.
00:05:33: Unser Pflichtteilsrecht ist dann noch um ein Stück komplizierter, indem es anordnet dass die Höhe des Pflichteils auch beeinflusst wird durch Rechtsgeschäfte die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat.
00:05:55: Die sein Vermögen verändert haben zu Lebzeit Und die nun rechnerisch, wenn man so will nur rechlerisch rückgängig gemacht werden.
00:06:06: Das heißt man stellt sich vor dass dieser Vermögensabgang der da irgendwann in der Vergangenheit stattgefunden hat doch nicht stattgefundet hat sodass die Bemessungsgrundlage sich vergrößert.
00:06:21: Die Begriffe des Gesetzes sind hinzurechnung.
00:06:28: von diesen Abgängen nenne ich es jetzt.
00:06:32: und gleich der nächste Begriff, worum geht's?
00:06:35: Es geht um Schenkungen die der Verstorbene zur Liebzeiten gemacht hat.
00:06:40: Auch das glaube ich kann man sich irgendwie vorstellen... Der Verstorber schenkt ein Haus vor einigen Jahren im Wert von einer Million.
00:06:50: Das Haus ist jetzt nicht da!
00:06:53: Und jetzt würde der Wert dieses Abgangs der Berechnungsbasis hin zugeschlagen, sodass der Pflichtteil dementsprechend höher wird.
00:07:01: Wir nennen das Hinzurechnung.
00:07:07: Der nächste Schritt in dem Zusammenhang besteht nun aber darin dass eine Person die beschenkt wurde und selbst Pflichtteils berechtigt ist sich diese Zuwendung Unterlebenden pflichteils erfüllend gefallen lassen muss.
00:07:25: es wird ihr angerechnet.
00:07:28: Und jetzt für die Mathematiker.
00:07:30: Man nimmt den reinen Nachlass, schlägt alle Schenkungen, die relevant sind hinzu.
00:07:38: Dann hat man mathematisch da eine Summe.
00:07:43: Davon nimmt man dann die Pflichteilsquote, der Andreas ist eines von drei Kindern kein Ehegatter, der Pflichtesquote von einem Sechstel.
00:07:50: und dann muss sich der Andreas vom diesen imaginären Wert den Wert jener Schenkung an die er erhalten hat abziehen lassen.
00:07:58: Viele Worte irrsinnig kompliziert.
00:08:01: Sie finden die Berechnungsformeln, wenn sie bitte mitgugeln mit uns im Bargraf seven hundred eighty-seven.
00:08:07: Sie finden die Anordnung, die grundsätzliche Anordnung über diese Hinzu und Anreichtung von Schenkungen beginnend in bargraf.
00:08:17: siebenhunderteinundachtzig oder es ist ich glaube wir müssen das sagen wenn sie irgendwie in der Lage sind uns zuzuhören und dabei das Gesetz aufzuschlagen, hilft es hier sicher?
00:08:30: Ist es sicher hilfreich nicht wahr?
00:08:34: Weil ja.
00:08:34: Es ist viel Infallt, es ist viel kompliziert.
00:08:37: Viel komplizierter als gedacht.
00:08:40: Da steht im siebenhundertundachtzig drinnen Schenkungen werden erfasst aber der Gesetzgeber ist nicht blöd.
00:08:46: er macht ihm Absatz.
00:08:47: zwei Positionen die keine Schenkung sind aber Schenkkungen gleich gehalten werden Die wichtigste wahrscheinlich, die sie versext hat bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise.
00:08:59: Ein Rechtsgeschäft das keine Schenkung ist ihr aber gleich zu halten ist.
00:09:03: und dann gibt es fünf weitere typisierte Fälle, die wir schon besprochen haben ihnen vorgestellt haben.
00:09:11: Sie merken hoffentlich schon hochkomplex.
00:09:13: und bevor ich jetzt einmal an Luftanhalte ein abschließender Hinweis
00:09:19: Das
00:09:19: sind typischerweise die Bereiche in der Realität die hart umstritten sind.
00:09:27: Die Prozesse sind kompliziert, weil es eben Umstände gibt, die jetzt nicht im Präsens stattfinden, sondern vielleicht vor vielen Jahren stattgewonnen haben.
00:09:39: Weil umstrittene ist war das eine Schenkung?
00:09:41: Gab's da Gegenleistungen?
00:09:42: Was waren überhaupt der wahre Parteiwille damals?
00:09:46: und so weiter.
00:09:47: Bewertungsfragen Und da spielte Blum gesagt, da spürt er die Marie.
00:09:56: Ja weiter Schenkungsbegriff des Sieben Einen Achtzig aber so wie du richtig sagst wir blicken in die Vergangenheit.
00:10:03: das stellen sich viele Fragen.
00:10:04: gab es überhaupt eine Schenkung?
00:10:06: wenn ja war das eine Schenkung im Sinne des sieben Ein Achtzig?
00:10:10: Wenn ja Wie ist die eigentlich zu bewerten?
00:10:13: Wir gehen da jetzt nicht in Details Aber wir haben das schon einmal besprochen.
00:10:16: wir sehen da gibt's viele fragen.
00:10:18: Und was wir jetzt noch weiter einleitend, bis wir dann zum heutigen eigentlichen Thema kommen erwähnen müssen ist.
00:10:25: Dass es da noch ganz wichtig in dem Bargarten sieben zweiundachtzig und sieben dreieunachtzig eine Differenzierung gibt dahingehend welche Schenkungen oder wann Schenkung im Sinne des siebeneinundachtzig wirklich hinzuzurechnen sind.
00:10:43: Und da wird differenziert im Gesetz zwischen Schenkungen, die an Pflichtteilsberechtigte gemacht wurden und Schenkung, die ein Nicht-Pflichtteil berechtigter gemacht werden.
00:10:55: Ich bin da jetzt auch nur sehr grob weil ich noch einmal erwähne dass wir das schon in einer Folge gesagt haben.
00:11:01: aber Schenkungen, die an Pflichteilsberechtigte gemacht wurden sind unbefristet hinzu und anzurechnen.
00:11:08: Das heißt ganz egal wann sie stattgefunden haben vor einem Jahr nach ein Jahr vor dem Tod drei Jahre vor dem tot, vierzig Jahre vor der Tod unbefristete Hinzu- und Anrechnung hingegen wenn es sich um eine Schenkung an eine nicht pflichtes berechtigter Person gehandelt hat Dann haben wir ganz wichtig, im Sieben Träunachtzig die sogenannte Zweijahresfrist.
00:11:32: Das sind Schenkungen nur dann hinzuzurechnen und erhöhen also nur dann die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil wenn die Schenkung innerhalb der zwei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen erfolgt sind.
00:11:47: Das ist eine ganz wichtige Differenzierung.
00:11:52: Ja hinter jeder dieser Bestimmungen verbirgt sich das Potenzial für eine wissenschaftliche Arbeit, einer Monographie.
00:12:02: Alles sehr difficil kompliziertes Gesetz ist ja auch meines Erachtens schon in der Struktur ein bisschen eigenartig.
00:12:08: denn man müsste doch aus meiner Sicht wie folgt sagen erste Schritt Schenkungen und die ihnen gleich zuhaltenden Positionen sind hinzu und anzurechnen Punkt.
00:12:20: Und dann meine ich wegen, oder so sehe ich es.
00:12:23: Die Ausnahmen und dann wäre eigentlich schon diese zwei Jahresfrist die erste Ausnahme.
00:12:30: also sie finden da die Ausnahme Schenkungen durch das gerade erwähnt an nicht-pflichtungsberechtigte.
00:12:35: Zweijahresfrist ab wann usw.
00:12:38: Da machen wir auch eine eigene Folge.
00:12:39: da kann man nämlich herrlich darüber streiten ob man diese Zweijahresfrist läuft.
00:12:44: Nächster Aspekt den wir hier auch kurz erwähnen bei Schenkung An Nicht-Flichter ist berechtigt, dem siebenhundertzehnundachtzig Absatz zwei besondere Voraussetzungen.
00:12:58: könnten Sie sagen negativ voraussetzung oder positiv voraussetzungen.
00:13:02: nur eine Schenkung die gemacht wurde als er schon ein Kind hatte.
00:13:06: Oder beim Ehegarten der kann nur die Hinzu und Anrechnung begehren.
00:13:11: bei Schenkungen die schon während der Ehe gemacht wurden auch eine eigene Folge.
00:13:17: warum das steht nur bei Schenkungen Annicht-Flichtteilsberechtigte, in der Bestimmung für Schenkungen an Pflichtteillsberechtigten.
00:13:28: Also Erschreckung an ein Kind.
00:13:30: Dort steht das im Gesetz an sich nicht drinnen und es ist umstritten ob das Analog anzuwenden oder nicht.
00:13:38: Für all jene die schon eingeschlafen sind wie der praktisches Beispiel.
00:13:42: Schenkung an einen kind fünfzig Millionen Euro im Jahr.
00:13:46: zweitausend erheiratet zweitausendfünf.
00:13:50: kann die Ehegattin dann später, wenn er stirbt verlangen dass ihr Pflichtteil steigt um den Wert der Schenkung die vor der Ehe an das Kind gemacht wurde.
00:14:01: Und hat sie denn allenfalls Haftungsansprüche gegen das beschenkte Kind?
00:14:05: Richtig!
00:14:06: Also nämlich v.a.
00:14:07: da ist nichts
00:14:08: mehr vorhanden.
00:14:09: Das Kind
00:14:09: wird nämlich nicht angefressen sein, wenn ich sagen darf sollte der das ganze Vermögen verbraten haben.
00:14:14: und dann kommt die späte Ehefrau und sagt dem Kind Entschuldige, du musst jetzt im Pflichtteil zahlen.
00:14:20: Und das
00:14:20: dramatische Strittick?
00:14:22: Wir wissen es nicht.
00:14:23: Fällig offen!
00:14:24: Das
00:14:24: meiste was wir heute erzählen ist zu unserer Gaudi und ihre Strecken noch nicht geklärt.
00:14:31: Und jetzt gehen wir weiter.
00:14:33: Jetzt gehen wir weitern.
00:14:34: da gibt's dann eine eigene Bestimmung in Prag auf siebenhundert vierundachtzig.
00:14:38: die hat dann die Überschrift der Ausnahmen lieber Andreas...
00:14:42: Die ist eigentlich relativ kurz
00:14:45: Die hört sich erst in Sicht.
00:14:49: Wie viele Ausnahmen steht da drin?
00:14:50: Also ausnahmend nach dem Wortglat eigentlich müsste man sagen, wo es dann keine Hinzu- und Anrechnung gibt, korrekt?
00:14:55: Ja
00:14:56: bestimmte Schenkungen fallen gar nicht in dieses beschriebene Konzept der Hinzu an Rechnung.
00:15:02: die sind einfach pflichtelsrechtlich sozusagen auszublenden?
00:15:08: Ja, die sind weder hin zuzurechnen noch anzurechen.
00:15:12: Und ich darf die Bestimmung einmal vorlesen.
00:15:14: Schenkungen, die der Verstorbene aus Einkünften ohne Schmelerung des Stammvermögens erste Ausnahme.
00:15:21: Schenkungen aus Einkünften und ohne Schmälern des Stammpfermögens weiteres zu gemeinnützigen Zwecken weiteres in Entsprechung einer Sittlichen Pflicht oder aus Gründen des Anstandes gemacht hat, sind weder hinzu noch anzurechnen.
00:15:42: Sofern der Verstorben und der Geschenknehmer nichts anderes vereinbart
00:15:46: haben.
00:15:47: Das
00:15:49: ist übrigens neu seit dem Erbrichtsehnderungsgesetz.
00:15:54: Das war früher noch nicht im alten, das war der alte Da steht es nicht drin.
00:16:00: Aber die wird mir immer gesonderdrehen?
00:16:08: Ja, die schieben
00:16:09: wir mal
00:16:09: zur Seite.
00:16:10: Die ist auch spannend von wegen Formen und so.
00:16:13: Aber diese reden wir jetzt noch nicht.
00:16:16: Jetzt bleiben wir bei diesen vier Positionen und halten uns gleich vor Augen damit sie irgendwie spannend sind.
00:16:21: Damit das sich kribbelt muss man sich immer hineinfügen in die Person.
00:16:26: Sie können sich's aussuchen Schlappen Sie sich eine Spielfigur, entweder sie sind zum Beispiel der Erblasser, der lebt.
00:16:32: Der Eigentümer und er jetzt nach Mitteln und Wegen sucht das Pflichtteilsrecht wenn man so will zu vermeiden.
00:16:41: oder nehmen Sie sich alle andere Figuren am Brett.
00:16:45: Stellen Sie vor, Sie sind das Kind nach dem Tod eines gestorbenes und es geht um die Berechnung Ihres Pflichttheils.
00:16:51: Und Sie wissen zum Beispiel, dass Vermögen von Papa war.
00:16:54: Fünfzig Millionen.
00:16:56: Jetzt sagt Ihnen der Notar es ist noch eine da, neunundvierzig sind nicht mehr da.
00:17:00: Der Notar sagt ihnen was ringen sie denn auf?
00:17:02: Sie haben eher einen Pflichtteil.
00:17:04: Sie sind zum Beispiel das einzige Kind keine Ehefrau.
00:17:06: Pflichtteil fünfzig Prozent.
00:17:08: Sie kriegen ja eh fünfhunderttausend, sonst nicht so gierig.
00:17:10: und sie sagen dem Notar aber jetzt waren doch fuchzig Millen, fuchzig Kisten!
00:17:14: Und das stellt sich zum Beispiel heraus... Das hat er der Universität Wien geschenkt hat vor zwei Monaten.
00:17:24: Das wäre zum Beispiel ein Fall, nicht?
00:17:27: Gut!
00:17:27: Aber das heißt...
00:17:29: Mit welchem Tatbestand wollen wir denn beginnen?
00:17:31: und dann machen wir
00:17:32: einen schönen Fall
00:17:34: dazu?
00:17:35: Ja, gehen wir es in der Reihenfolge des Gesetzes vielleicht durch.
00:17:40: Der erste Ausnahmetatbestand ist also eine Schenkung.
00:17:44: oder sind Schenkungen die erfolgen aus Einkünften ohne Schmählerung des Stammvermögens?
00:17:52: Was
00:17:53: soll das sein?
00:17:55: Ich würde gerne beginnen.
00:17:56: überhaupt bei den Wortschenkungen!
00:17:59: Wenn du in diese Bestimmung schaust dann steht ihr da Achtung, heute sind wir Feinspitze da, ich jedenfalls.
00:18:06: Da steht Schenkungen die der Verstorbene und so weiter gemacht haben.
00:18:12: Ja.
00:18:12: Schenkkungen haben wir gelernt oder lesen wir?
00:18:16: Sind ja definiert im § seven und achtundachtzig.
00:18:20: Dort hast du Schenk- kungen im Absatz eins und im Absatz zweier.
00:18:27: Wir haben es erwähnt als Schenk Kungen gelten auch.
00:18:31: Und genau genommen, könnte man sich doch jetzt eigentlich beim siebenhundertvierundsechzig die Frage stellen.
00:18:39: Bezieht sich der nur auf Schenkungen im engeren Sinn?
00:18:46: Oder auch auf die Tatbestände in Absatz zwei?
00:18:51: Wobei da ein wesentlich nur relevant wäre, die Ziffer sechs
00:18:56: oder Geschichte mit den Privatstiftung
00:18:58: und Privat-Stiftung.
00:19:00: Wie siehst du das aus dem Bauch?
00:19:03: Also, soweit ich weiß wird der allgemein drüber gegangen.
00:19:07: Man nimmt glaube ich an oder man geht davon aus dass das siebhundert vierund achtzig sich auf alle Zuwendungen im Sinne des siebenhundert einer
00:19:17: als.
00:19:18: aber wenn wir das tun Ich bin auch dafür
00:19:21: Ja
00:19:22: Dann glaube ich darf man aber auch nicht davonlaufen Als als Richter oder als Wissenschaftler vor der Fragestellung dass man bei jeder einzelne Einzelner dieser Möglichkeiten da vorne, dann auch alle Varianten des sevenhundertvierundachtzig durchprüft.
00:19:39: Also zum Beispiel auch bei der Begünstigung aus einer Privatstiftung sich die Frage stellen muss ist da eine dieser Ausnahmen des siebenhundert vierhundert achtzig
00:19:53: wirklich
00:19:54: gut also Mit minimalen kleinen, tänzelnden Schritten oder stotternden Schritten?
00:20:03: dabei ist alles vorbei.
00:20:05: Gehen wir voran zur ersten Ausnahme also noch einmal.
00:20:09: Andreas welches?
00:20:11: Schenkungen aus Einkünften ohne Schmählerung des Stammvermögens?
00:20:18: Was bedeutet das genau?
00:20:19: Mach mal vielleicht einen Fall wenn es die recht ist.
00:20:22: Christian Man stelle sich vor der Verstorbene hat zu Lebzeiten Ein jährliches Nettoeinkommen gehabt von sechzigtausend Euro.
00:20:36: Er hat in den letzten Jahren, jedes Jahr seinem einen Sohn ein Sparbuch geschenkt mit einem Wert von, ein Kleinbetragssparbuch, fünfzehntausend Euro.
00:20:51: Das ist sich bei ihm so ausgegangen dass er zu viel Einkünfte hatte, dass es durch die Schenkung des Sparbuchs nicht zur Schmählerung seines sonstigen Vermögens gekommen ist.
00:21:06: Er hat ihm das jedes Jahr geschenkt und ist über drei, vier, fünf oder sechs Jahre gegangen.
00:21:12: Dann stirbt er und der andere Sohn sagt, Moment!
00:21:16: zu dem was du ja vorhin schon gesagt hast, da gibt es jetzt ein Verlassenschaftsvermögen eine reine Verlassenschaft und ich möchte dass diese Schenkungen die an meinem Bruder folgt sind.
00:21:26: Jedes Jahr hat er fünfzehntausend Euro bekommen im Wege einer Sparbuchzuwendung.
00:21:32: Ich möchte das diese Werte insgesamt circa hunderttausend Euro der Pflichtelsbemessungsgrundlage hin zugeschlagen werden und sich ebenso mein Pflichtel erhöht.
00:21:44: Und jetzt stellt sich in so einer Konstellation die Frage, ob das eine wirklich hinzurechnungspflichtige Schenkung oder Schenkungen waren.
00:21:55: Oder ob hier der Ausnahmetatbestand Schenkunk aus Einkünften ohne Schmählerung des Stammvermögens vorliegt?
00:22:04: Ja, du hast natürlich vollkommen recht!
00:22:07: Diese Bestimmung ist vielleicht gar nicht allgemein bekannt.
00:22:13: Man ist glaube ich bei diesem ganzen Pflichtheilsrecht, wenn man sich damit beschäftigt dann schon so müde, wenn die Ausnahmen kommen dahinten.
00:22:20: Ja das ist wirklich komisch!
00:22:22: Wenn da irgendwie so kurz somatisch abgehangen.
00:22:25: Man ist dann irgendwie schon so erschöpft, weil er hat ja über die zwei Jahres frisst und muss sie so gerne unterhalten wie wir heute schon erwähnt haben.
00:22:31: Nein nein, wir sind jetzt dahinter.
00:22:33: Ja mein Lieber und wenn ich mir diesen Wortlaut nur den Wortlauthelme Und jetzt ganz kopulös, dann Beispiel-Aggenze, Hinweise die du durchaus von dir aus gleich gemacht hättest.
00:22:45: Nämlich er hat ein Einkommen von wie viel?
00:22:48: Sechzigtausend Euro.
00:22:49: Er hat sechzig tausend Einkommen.
00:22:51: Netto!
00:22:53: Jetzt ziehst du mal all seine Lebenshaltungskosten ab so dass er nicht in sein Stammvermögen greift um den Strom zu zahlen, das Essen zu zahl'n und den Urlaub zu zah'n.
00:23:01: Schauen wir mal, da bleiben im Dreißigtausende
00:23:03: Euro ein.
00:23:03: Können wir da ein bisler höheres Einkommen
00:23:05: machen?
00:23:05: Nein, möchte ich nicht.
00:23:08: Also der Urlaub geht dann nur wandern irgendwo, am Wechsel und so.
00:23:14: Es bleibt mit dem Dreißigtausend Euro über.
00:23:18: Er lebt sparsam, finde ich auch schon philosophisch interessant, er lebt spaßand sodass von seinem Einkommen dreißig tausend übrig bleiben und er entschließt sich diese dreißzig Tausend seine Lieblingssohn zu schenken.
00:23:35: Dann wäre das nach dem Wortlet des Gesetzes zweifellos an, richtungsfrei.
00:23:41: Wir haben aber die Situation in meinem Fall, den ich geschildert habe – das ist ja schon die erste Frage, die sich stellt – er schenkt ja nicht diese Dreißigtausend sondern schenke Sparbücher.
00:23:52: Das ist ja eigentlich einmal die erste frage gilt diese Ausnahmebestimmung auch dann wenn es sich Umschenkungen handelt die nicht aus den Einkünften erfolgen, sondern schon aus dem Stammvermögen.
00:24:08: Aber sozusagen wirtschaftlich Deckung finden in den Ankünften!
00:24:13: Sehr scharfsinnig sehr scharfssinnig.
00:24:15: du hättest glaube ich doch sagen können müssen Moment einmal lieber Christian du redest ja nur vom Wortlad Du willst dich auch noch nicht festlegen.
00:24:23: und wenn du nur von Wortlad redest dann Hast du mir nicht genau zugehört?
00:24:27: Da stimmt das.
00:24:28: Nicht, was du sagst, Christian.
00:24:29: Weil er ja nicht die Einkünfte schenkt.
00:24:32: Also nicht dem Dienstgeber sagt ... Überweisen Sie den bitte!
00:24:44: Das
00:24:44: ist das erste, was der Bruder sagen könnte im Moment.
00:24:48: Wir sind da gar nicht dem Ausnahmetat bestand weil er hat gar keine einkünftig weiter geschenkt.
00:24:53: Der hat Stammvermögen hergeschenkt!
00:24:56: Der hat uralte Sparbücher hergeschenkt!
00:24:59: Genau!
00:25:00: Antwort darauf... Ich kenne keine Stimme, die das anders sehen würde.
00:25:07: Dieser Einwand hätte keinen Erfolg, also man sieht es nicht so formalistisch.
00:25:12: Sieht auch da oberste Gericht so?
00:25:16: Das
00:25:17: ist geklärt.
00:25:18: und nächste Fragestellung, die sich jetzt vom Wortlaut weg entfernt kann der Höhe nach Wirklich überzeugen lieber Andreas?
00:25:31: nicht, dass wir jetzt bei sechzigtausend – obwohl das dramatisch ist.
00:25:34: Das ist ja alles relativ.
00:25:35: Es ist alles
00:25:36: relativ!
00:25:37: Genau wie beim anderen drei Hundert Millionen.
00:25:40: Der Pflichter ist berechtigt und sagt ja dann Jahre später Moment einmal in Summe wurde der völlig ausgehöhlt oder sein Stammvermögen sind ja fünf tausend Euro gewesen und er hat es unter Lasten Vermögen aufzubauen und ich kriege jetzt Pflichteilen nur von den Fünftausend, während mein Geschwisterteil von der gesamten Erwerbskraft allein profitiert.
00:26:07: Der Erwerbskracht des Vaters.
00:26:09: lässt sich dieser Ausnahmetatbestand irgendwie der Höhe nach
00:26:14: reduzieren.".
00:26:16: Da oberste Gerichtshof sagt ganz klar Nein!
00:26:19: Es geht nur um die Frage und das haben wir jetzt schon gesagt
00:26:24: ob
00:26:24: der Wert dieser Schenkungen Deckung findet in den Nettoeinkünften nach Abzug der eigenen Kosten, Lebenserhaltungskosten etc.
00:26:38: oder nicht.
00:26:40: und Es gibt nach dem Obersten Gerichtshof hier keine Beschränkung der Höhe nach.
00:26:45: Das ist eine Frage, die der Oberste Gerichtshof auch zu entscheiden hatte ob vielleicht diese Ausnahmetatbestand insgesamt nur für sozusagen kleinere Schenkungen gilt.
00:26:55: Da sagt der Oberster Gerichtsof das sehen wir keinen Anhaltspunkt dafür.
00:26:58: es geht um die Frage ob diese Schenkung wertmäßig Gedeckt sind in den Einkünften so, dass es eben nicht zu einer Schmelerung des Stammvermögens kommt.
00:27:11: Wobei ich das sagen muss Andreas oder schon einwerfen darf Zustimmung von mir in deiner Beobachtung wenn du das so abgrenzt von der Argumentation hier geht's nur um Bagatellgeschenke.
00:27:23: Das ist nicht der Fall Sondern das können große Geschenke sein wenn sie aus dem Einkommen gedeckt seien.
00:27:29: Aber wenn er so wirklich geschlossene Judikatur, ob da nicht vielleicht der Höhe nach irgendwann doch Schluss ist.
00:27:36: Die sehe ich noch nicht ganz.
00:27:38: Es gibt diese eine Entscheidung und wie du sie sagst, dann auch die Geschäftszahl aus dem, wann war das?
00:27:44: Zehner Jahr oder neuner
00:27:46: Jahr?
00:27:46: Das ist Neun OB-Achtenvierzig aus zehn
00:27:49: I. Neun OP-Aachtenvierzig aus zehn i, die ist sicher einer der wenigen und zentralen Entscheidungen in diesem Zusammenhang.
00:27:57: Und dort wird nicht etwa abschließend gesagt, darauf käme es an.
00:28:01: Aber es wird irgendwie da doch betont.
00:28:03: Naja... Es ist hier kein Problem!
00:28:05: Weil da waren die Schenkungen, wie war es so, um
00:28:10: zu haben?
00:28:11: Ich habe ziemlich genau den Sachverhalt geschildert in unserem Fall.
00:28:16: Der hier auch dem obersten Gerichtshof zugrunde lag.
00:28:20: Sechzigtausend Euro Netto-Einkünfte im Jahr circa.
00:28:25: und dann gab's diese jährlichen Sparbuchschenkungen.
00:28:28: Und da hat eben der Oberste Gerichtshof gesagt, na das sind ungefähr fünfundzwanzig Prozent der jährliche Einkünfte.
00:28:34: Es geht sich aus, keine Schmillerung des Stammvermögens.
00:28:37: Ja und er hatte eben nicht irgendwie glaube ich doch diese Formel das um Messerschaufford angestellt.
00:28:43: Sechzigtausend war das Einkommen.
00:28:45: Wie viel wurde ausgegeben?
00:28:48: Und er sagt dann... Er sagt ihm nicht etwa am Ende und alles was übrig bleibt kann man verschenken sondern er sagt auch fünf oder zwanzig Prozent macht es auch vom Nettoeinkommen.
00:28:57: das passt noch.
00:29:00: Oder es passt wie soll ich sagen?
00:29:01: also Es ist kein abschließendes Gutachten, warum durch da ein bisschen herumtmäkeln.
00:29:06: Weil es in der Literatur gibt's einen Aufsatz von einem gewissen Kollegen Kranzler in der Notarärztätung zu Jahrzehnten versuche gibt nicht nur von dem sondern auch von anderen Versuche gibt diese Bestimmung auch mit Referenz auf die Entscheidung irgendwie doch zu reduzieren zugunsten des Pflichtteilsberechtigten denn Sie bietet das Einfallstor, unsere Ausgabebestimmung für doch eine ganz massive Veränderung der pflichtheilsrechtlichen Lage durch Herr Blosser die sich der Rechtslage bewusst sind und einfach den Aufbau von Vermögen zu Gunsten des Lieblingskindes oder wie wir immer unterlassen.
00:30:00: Und jährlich Ich
00:30:07: muss sagen, die Legalater halte ich so eine Reduktion für ... schwer zu begründen.
00:30:15: Es kann hier eben nur gehen um die Relation zu den Einkünften unter Berücksichtigung der eigenen Lebenserhaltungskosten und man kann ja nicht irgendwie argumentieren, dass es eine absolute Grenze gibt das das nur für kleinere und nicht größere Geschenke gelten kann.
00:30:30: also den Versuch halte ich für schwierig bis unmöglich
00:30:35: Sag nicht unmöglich.
00:30:37: Es ist so viel möglich in unserem Zivilrecht, vielleicht wenn wir da auch noch kurz ganz grob nur auf unsere Probleme hinweisen.
00:30:44: die Bestimmung gab es schon im alten Recht.
00:30:47: Nichts, sie gab's schon im Altenrecht.
00:30:51: Das alte Recht passierte hier auf eine gesetzgeberischen Maßnahme im Rahmen der sogenannten dritten Teilnovelle zum ABGB.
00:31:02: Dort gibt es Materialien, Hinweise des Gesetzgebers im sogenannten Herrenhausbericht und die sind eben recht drüben.
00:31:09: Das
00:31:09: kann man laut sagen
00:31:10: ja?
00:31:11: Also es ist nicht so dass wir hier eine Rechtslage haben...
00:31:13: Darf ich das vielleicht kurz aus dem Herrenhaus-Bericht vorlesen?
00:31:16: Es ist eigentlich das einzige was wir da historisch haben zur Begründung weshalb es diesen Ausnahmetatbestand gibt.
00:31:24: und da heißt es Die Anrechnung von Schenkungen darf nicht Anlass zu weitwendigen und schikanösen Erörterungen bieten, um nicht unerträgliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Erblassers sowie dessjenigen dem Ehr liberalitäten erweist
00:31:42: nach
00:31:43: Sicht ziehen.
00:31:45: Kannst du das auch
00:31:45: singen?
00:31:48: Das ist wunderschön!
00:31:50: Das ist wirklich schön.
00:31:52: Ja, es ist wunderbar!
00:31:53: Da trinken wir jetzt gleich einen Achtel weil das ist natürlich okay.
00:31:57: Vielen Dank lieber Herr Nausbericht.
00:32:00: und da kannst du jetzt hineinlegen und herauslegen sehr viel
00:32:07: oder wenig?
00:32:08: Oder wenig.
00:32:10: Also das ist schon... Es hat es in sich.
00:32:14: bringt ein anderes Beispiel Du hast einen Eigentümer, einen Christian Rabelt.
00:32:19: der verdient Im Jahr hat drei Kinder, er mag nur eines.
00:32:24: Die anderen zwei mag er nicht.
00:32:25: Er mag natürlich nur das Kind, das so ausschaut wie er und ihn so am besten irgendwie imitieren kann.
00:32:32: Den Minimi... Und der verdient jetzt damit.
00:32:35: die Leute müssen provoziert werden.
00:32:37: Der verdient nun im Jahr netto eine Million Euro.
00:32:40: Er lebt ganz normal,
00:32:42: d.h.,
00:32:42: er gibt aus achtzigtausend Euro.
00:32:45: Netto versteht sich ja!
00:32:48: Also es bleiben übrig und diese neunundzwanzigtausend schenkt am Jahresende seinem Liebling.
00:32:56: Und das macht er, weil er kein Trottel ist, nichts klarfisch jedes Jahr sondern ein Jahr setzt er halt irgendwie aus damit es nicht nachher heißt Gesamtgeschenk über die nächsten zehn Jahre.
00:33:10: Ja ja,
00:33:11: schon tricky, tricky weil ich denke schon an die...
00:33:13: Und auch nicht jedes zweite Jahr sondern vielleicht ein bisschen so...
00:33:17: Bio-Riemann ist jetzt nicht er lässt sich nicht absaugen umgangssprachlich sondern er macht es eben so dass niemand sagen kann das ist eine Gesamtbetrachtung indiziert und schleust so unendliche Beträge Große Beträge an den Pflichtteilsberechtigten vorbei unterscheint das Gesetz zuzulassen.
00:33:38: Wir
00:33:40: müssen eins hier noch deutlicher besprechen und herausarbeiten, nämlich diese Differenzierung zwischen Einkünften und Stammvermögen Weil mit der beschäftigt sich ja auch zurechter Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung.
00:33:55: Nämlich die Frage, wann ist eine Schenkung in den Einkünften
00:33:59: gedeckt?
00:34:00: Welchen Beobachtungszeitraum nehme
00:34:03: ich da?
00:34:05: Wie lange ist etwas einkommen und wann wird es vermögen?
00:34:08: Man könnte sagen dem Moment, wo es auf mein Konto ist.
00:34:10: Ist das Vermögen?
00:34:12: Also
00:34:12: ich lege offen dass ich ja die Lege verändere ein großes Problem habe mit dieser Bestimmung und dafür wäre das einmal wirklich zu überdenken.
00:34:24: Ja, so was hört's denn gerne!
00:34:25: Das weiß ich gar nicht.
00:34:31: Ich spüre ein Problem und ich spür's nicht nur, sondern ich kann es auch glaube ich artikulieren.
00:34:35: Ich tue mir einfach mit der Prämisse schwer nämlich die liegt in der Differenzierung zwischen Vermögen und Einkünften weil natürlich sobald die Einkünfte mir zufließen sind sie mein Vermögend Und insofern ist das für mich sehr schwierig.
00:34:54: die Prämisse dieses Ausnahmedat bestandes, aber jedenfalls der oberste Gerichtshof folgend einigen Stimmen vom historischen Stimmen aus der Lehre sagt das Beobachtungszeitraum ist ein Jahr vor der Schenkung.
00:35:06: Man schaut sich also an wie hoch waren denn die Netto-Einkünfte im letzten Jahr vor den Schenken und war halt so der Wert dieser Schenkungen in diesen Einkünften gedeckt?
00:35:18: Das ist sozusagen
00:35:19: die Obachtungsseite.
00:35:20: Widerholen wir, dass es sehr wichtig soweit ich weiß, lange Tradition und findet sich eigentlich überall.
00:35:28: Ich glaube nicht dass es jemand in Zweifel kann man alles ziehen aber das ist schon wird allgemein tradiert ein Jahr und nach einem Jahr wenn er das nicht anrührt in dem Jahr sozusagen dann ist es Starmvermögen und dann geht's halt niemanden.
00:35:43: Dann wirds Pflicht als rechtlich relevant.
00:35:45: Aber der Beobachtungszeitraum ist eben rückblickend ein Ja,
00:35:50: aber wenn das also die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist folgend auch wie gesagt vielen Stimmen in der Lehre dann liegt darin schon eine ganz erstaunliche Wertung, die wir glaube ich noch ein bisschen deutlicher machen sollten.
00:36:08: Dass es nämlich doch eine Freiheit gibt, eine pflichtelsrechtliche Freiheit des Erblassers über seine Einkünfte Ein Jahr lang, ab dem sie im Zug geflossen sind, pflichtelsrechtlich neutral zu disponieren.
00:36:30: Das ist eine erstaunliche Wertung!
00:36:32: Erst nach einem Jahr wandeln Sie sich in dieser pfichtelsrechtlichen Vorstellung in Stamphermögen und sind voll in der Bindung dieses ganzen pfrichtelsrechtlicher Regimes in diesem strengen Hinzu-und Anrechnungsrecht.
00:36:50: Aber ich habe, wenn ich Einkünfte habe ein Jahr lang Zeit pflichtelsrechtlich neutral dem einen oder dem anderen zuzuwenden aus diesen Einkünften.
00:37:03: Und wenn man sich das so vor Augen hält dann sieht man auch schon dass dieser Ausnahmetatbestand nicht nur irgendein Ausnahmetat bestand dahinten im SIEM Vier und Achtzig ist sondern dass es eigentlich eine ganz große Wertung ist derer sie man sich einmal bewusst werden
00:37:19: muss.
00:37:20: Ich könnte da nur zustimmen.
00:37:22: Und ich glaube, man könnte das durchaus noch weiter elaborieren und daraus was entdecken.
00:37:30: Nämlich... Was bedeutet überhaupt Pflichtteil?
00:37:36: Wertanteil wovon?
00:37:38: Von dem wir so übrig lassen im Zeitpunkt des Todes.
00:37:41: Gut, darüber reden wir nicht.
00:37:43: Sondern offenbar auch Anteil jetzt als Übergangener pflichtesberechtigt er nicht beschenkt wurde Anteil an gewissen Dispositionen zu Lebzeiten.
00:37:57: Der Eigentümer ist in gewisser Weise pflichtteilsrechtlich unfrei.
00:38:04: Er kann ja alles verspielen, dagegen kann der Pflichteilsberechtigte nichts tun später hin.
00:38:11: Aber wenn er verschenkt... Wenn er oder ein Rechtsgeschäft schließt, dass einer Schenkung gleich zu halten ist dann werden seine Erben später die Rechnung bekommen.
00:38:23: Deswegen brauchen sie immer einen Pflichter als Rechtler wenn sie solche Geschäfte machen und bei Sinnen sind.
00:38:30: aber jetzt kommst du oder diese Normen die wir jetzt gerade elaborieren.
00:38:34: man könnte sagen ja diese Beschränkung dieser Schwebende der pflichtersberechtigten bezieht sich eben nur auf den Stamm und für gewisse Zeit kriegt er die Einkünfte als Spielschäton, da kann er auch pflichtheitsrechtlich irrelevant verschenken.
00:38:53: Nämlich an Lieblingskinder oder wenn noch immer weil jetzt denke ich einmal systematisch okay Bei Nicht-Flichtheitsberechtigten hätten wir ja die zwei Jahresfrist, wie wir euch schon erwähnt haben.
00:39:05: Das heißt in sehr vielen Fällen fallen die sowieso nicht drunter.
00:39:08: Sehr häufig relevant sind solche Konstellationen, in denen eines von verschiedenen Kindern oder der Ehegarte zum Beispiel von solchen Schenkungen aus dem laufenden Einkommen profitiert hat und die anderen sich zurückgesetzt fühlen.
00:39:22: Und das ist ein ganz wichtiger Tatbestand!
00:39:25: Ich habe jetzt da aufgeblättert den Formierung verehrten Armin Ehrenzweig, eine Größe der Zivil-Rechtswissenschaft.
00:39:35: Ich glaube, nehme ich richtige Rinne, thirty-eight verstorben oder siebundreißig, ich glaube, thirty eight, aber vom Einmarsch.
00:39:43: Vom Anschluss.
00:39:45: der Armin Ehrnzweg, den habe ich mir aufgeschlagen, schreibt zu der Stelle zum alten Recht was hier gut zu deinem Gedankenpast.
00:39:58: er schreibt Schenkungen aus den Einkünften ohne Schmählerung des Grundstocks des Vermögens.
00:40:06: Die sind eben nicht zu beachten, denn der Pflichtteilsberechtigte hat nur einen Anspruch darauf, dass der Erblasser sein Vermögen nicht durch Schenkung vermindere.
00:40:18: Keineswegs aber darauf, das der Erblaßerschenkungen nicht vornehme und auf diese Weise sein Vermoegen vermehre.
00:40:33: Ich
00:40:34: dummere mit diesem Satz wahnsinnig schwer, weil das eine Beobachtung ist die ich nicht teilen kann.
00:40:41: Weil natürlich wenn ich Einkünfte verschenke und bzw.
00:40:45: darum geht es ja gar nicht sondern wenn ich Schenkungen mache innerhalb sozusagen einer gewissen Grenze dessen was ich an Einkünften so erziele dann ist das genauso natürlich Verminderung meines Vermögens.
00:41:03: Aber damit verstehe ich total, du hast mich auch recht!
00:41:06: Wer ist denn einer der halt die Differenzierung?
00:41:08: So einen Veränder überhaupt ablehnen müsste?
00:41:11: Ja eigentlich ja...
00:41:12: Ich weiß nicht ob es so toll ist, ich finde diese Idee mit diesen Chétons für eine gewisse Zeit doch gar nicht zu schlecht.
00:41:17: Außer dem bist du jemanden der den Pflichtteil kritisch gegenübersteht und jetzt willst du ihn plötzlich beschränken.
00:41:21: uns an Eigentümer.
00:41:22: Gib ihm doch Chétos, lass ihn ins Casino gehen.
00:41:29: Das muss man sagen, es gibt einen pflichtesrechtlichen Schenkungsfreibetrag in Höhe der Nettoeinkünfte
00:41:36: nach
00:41:37: Lebenshaltungskunft.
00:41:39: In der Realität haben wir riesige Probleme.
00:41:41: Ich jedenfalls dann, wenn ich für meinen Pflichtteils berechtigen kämpfe, gibt's nicht selten und immer häufiger vorkommend eben das Phänomen dass die verstorbenen oder der Verstorbene in den letzten Jahren ja schwach war gepflegt wurde vielleicht und das eines der Kinder sich um den Verstorbenen gekümmert hat, vielleicht auch eine Kontovollmacht hatte.
00:42:07: Und du dann auf den Belegen wie du nach mühsamem Gerichtsverfahren erst einsehen kannst siehst dass die jedes Monat quasi das übrig gebliebene haben auf dem Konto abgeschöpft hat.
00:42:23: also da wäre dieses diese Schenken aus dem laufenden Einkommen geradezu überzeichnet vorhanden.
00:42:30: Ja,
00:42:31: Abschöpfer.
00:42:31: Schwierige Situation.
00:42:33: Es tut abgeschöpft.
00:42:34: Wie soll ich sagen?
00:42:36: Besten Erfolgsausschichten haben sie natürlich daran wenn unsere verstorbene Geschäft zum Fehlgewissen ist weil dann hat die Abschäuferin ein Problem Ein strafrechtliches Problem mitunter.
00:42:50: Warum?
00:42:51: Wir reden hier bitte von Schenkungen, wir reden von Vereinbarungen.
00:42:56: Das heißt unser Verstorbener hat mit Rechtsfolge Willen den beschenkt und nicht etwa unsere Verstorbene war nicht mehr in der Lage einen rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden.
00:43:07: unter anderem hat ins fremde Geld gegriff.
00:43:11: Aber in den anderen Fällen ist es schwieriger schwieriger Streit dann, man versucht zu argumentieren.
00:43:19: entweder man argumentiert das ist überhaupt die letzte des letzten Ventilrechtsmissbrauch rechtsmissbräuchliche Umgehung des Flichtersrecht oder mit dem Bild na na das waren nicht vierhundertzwanzig Einzelschenkungen sondern eine Gesamtschenkung um so irgendwie aus diesem siebenhundvierundsechzig Vierhundertsachzig rauszukommen.
00:43:42: aber so abschließend Erforscht ist das nicht.
00:43:46: Aber folgende Fall stelle vor, jemand beginnt gut zu verdienen.
00:43:53: bisher war er nicht in der lagen Stampfvermögen aufzubauen.
00:43:56: es ist sich alles gerade ausgegangen wird befördert verdient sehr gut und sagt jetzt wäre ich in der Lage mir was zu ersparen.
00:44:03: Ich tue das aber nicht sondern statt mir zu erspaaren schenke ich an meinen einen sohn damit am Ende der andere auch keinen Pflicht als Anspruch haben wird.
00:44:14: Er macht diese Laufenschenken aus den Einkünften und verhindert damit schon von vornherein den Stammvermögensaufbau.
00:44:21: Ja!
00:44:22: Das ist schon erstaunlich, wenn er das die zehn Jahre lang unterlässt und dann ist er schon stammver mögen geworden, dann kommt der Darpflichtelsrecht nicht mehr raus.
00:44:31: Also es ist irgendwie für mich sehr schwierig dieser Differenzierung.
00:44:35: Ich hätte gerne ein paar Genzungsfragen.
00:44:37: Ja ich
00:44:37: hätte auch noch eine Genzungfragen!
00:44:39: Was möchtest du zuerst?
00:44:39: Nein, du fangt nur
00:44:40: an... Wir haben jetzt immer von Einkünftengesprochen Und haben den Begriff Einkünfte eigentlich noch gar nicht definiert.
00:44:48: Was ist eigentlich eine Einkunft?
00:44:50: Das ist auf jeden Fall die Pension der Gehalt, die laufenden Einkünften – das kann man sich schon vorstellen!
00:44:55: Aber das kommt auch in der Entscheidung des obersten Gerichtshofs, die wir schon zitiert haben vor, was es zum Beispiel mit besonderen Vermögens- oder Einkünftenzuflüssen z.B.
00:45:05: aus einem Lottogewinn oder aus einer Erbschaft, ist das auch eine Einkunft über die ich dann vielleicht im Wege der Schenkung disponieren kann.
00:45:16: Pflichte das rechtlich neutral im Rahmen dieses von uns besprochenen Ausnahmetat bestandes.
00:45:21: Da sagt er Oberste Gerichtshof da legt es sich nicht fest muss man sagen.
00:45:26: aber das sagt ja eine Beschränkung Bei diesem Ausnahmedatbestand kann allenfalls darin gesehen werden, dass A-periodische oder besonders große Einkünfte regelmäßig auch der Bildung des Vermögenstams oder auch der Vorsorge dienen und insoweit nicht von der Ausnahme die wir hier besprechen erfasst sind.
00:45:46: Aber
00:45:47: was in der Literatur vorgeschlagen
00:45:49: wird?
00:45:49: Was auch vorgeschlagen wird, aber die Frage ist wo grenzt du das dann ab her?
00:45:53: Was ist zum Beispiel mit dem Bonus den ein Manager bekommt in einem Jahr.
00:45:59: Was ist mit der Abfertigung?
00:46:02: was ist mit dem Golden Handshake und so weiter und sofort?
00:46:05: also wir sind da und das ist auch etwas das muss ich ganz ehrlich sagen was mich an der Bestimmung stört dass es so diffus
00:46:12: ist
00:46:13: dass es so unklar ist, dass sich so viele Fragen stellen.
00:46:16: Und was mich eigentlich wundert, Christian Weißen, wie du das siehst, ist, daß wir so wenig Rechtsprechung dazu haben – das offenbar!
00:46:23: Ich weiß es nicht.
00:46:24: Kann
00:46:26: man nur spekulieren?
00:46:26: Aber Rechtsprechungen entsteht immer dann, wenn Parteienvertreter das vortragen, sieht das berufen und Parteien Vertreter tragen typischerweise dann vor, wenn Sie entsprechend von der Wissenschaft gefüttert werden... Unmöglicherweise müssen wir die Kritik eher bei mir anbringen, oder bei dir?
00:46:46: Füttern
00:46:47: wir gerade.
00:46:48: Das liegt an uns diesen Paragrafen zu durchmessen und bei der Gelegenheit ein paar Beobachtungen an dich nämlich das Pflicht des Recht nach dem Erbrechtsänderungsgesetz ist ja völlig neu geschrieben worden Und einer der Aspekte der radikal verändert wurde ist in unserem Bereich die Trennung zwischen Schenkungen und wie sie zu berücksichtigen sind.
00:47:19: Und Vorschüssen, das ist eigentlich was anderes.
00:47:22: Vereinbarungen wo ausdrücklich gesagt wird du musst es nachher abziehen lassen Das war nach Altenrecht getrennt.
00:47:29: Schenkung musste sich der Empfänger nicht abziehenlassen von seinem Pflichtteil.
00:47:35: Vorschüsse schon!
00:47:37: Das war auch so kompliziert man hat's vereinheitlich.
00:47:40: Warum erwähne ich das jetzt?
00:47:41: unseren siebenhundert vierundachtzig, den wir jetzt da gerade durchkauen?
00:47:47: Der war angeordnet nur für die Schenkungen.
00:47:50: Nicht aber für die Positionen, die wir Vorschüsse und Vorempfänge genannt haben... Und
00:47:57: die
00:47:57: jetzt in unserem siebhundert achtundachzig Schenkung gleichgestellt werden.
00:48:03: Frage an dich!
00:48:06: Hast du eine Ausstattung
00:48:07: gekriegt?!
00:48:10: Das ist wieder sehr persönlich.
00:48:14: Für diejenigen, die es nicht wissen, wenn sie heidaten und noch keinen eigenen Hausstand haben – ich hoffe das wird auch noch gemacht – dann haben Sie Anspruch gegen Ihre Eltern auf eine Ausstattung nach, glaube ich jetzt bin ich schurbelig, zwölfhundertzwanzig irgendwo ABGB.
00:48:32: Und diese Ausstättung wäre, Regime Esberg auf sevenhunderteinundachtzig Absatz zwei Ziffer eins pflichtheitsrechtlich wie eine Schenkung zu behandeln hinzu und anzubegnen.
00:48:47: Und diese Ausstattung lieber Andreas ist der Höhe nach im Familienrecht so definiert mit zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent des Netto-Einkommens.
00:48:58: So dass ich dir die Frage stelle.
00:48:59: Das automatisch
00:49:00: der Ausnahmetat bestand dafür?
00:49:03: Ja,
00:49:04: das ist erstaunlich
00:49:07: und ich würde es aber auch so sehen.
00:49:09: Das sind wir im Ausnahmevorausgesetzt.
00:49:11: Es wird entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung bezahlte oder gegebenen.
00:49:15: die Ausstattung... Das
00:49:16: ist kurios.
00:49:18: Die verneinen das, die sagen, wir reduzieren nicht in den SIEM-IV.
00:49:22: Aber dann stellt sie wieder die Frage warum eigentlich?
00:49:31: Aber lasst mich noch was anderes sagen.
00:49:37: Wie würdest du das sehen?
00:49:40: Wenn ich Schenkungen aus Einkünften habe und wir streiten darüber,
00:49:46: ob
00:49:46: diese Schenkung wertmäßig wirklich Deckung finden in den Einkünftenden Beobachtungszeitraum
00:49:51: usw.,
00:49:52: wie wir es besprochen haben – und es kommt heraus dass sie nicht Deckung finden sondern nur zu fünfzig Prozent.
00:49:59: Deckung Ist aus deiner Sicht ein Teil?
00:50:04: Ja, das ist eine
00:50:07: Quizfrage.
00:50:08: Ich kann dir sagen dass es hier eine traditionelle Auffassung gibt die ich auch noch nie selber analysiert habe, die aber umstritten ist nämlich die Sagen dann.
00:50:17: irgendwie glaube ich das kommt vom Witt für Tkarlik.
00:50:20: wenn sie es gerade nicht ausgeht dann eben gar nicht zur Gänze nicht und nicht etwa Teil Teilweise Berücksichtigung so richtig mathematisch und logisch betrachtet, das seht ihr überhaupt nicht ein.
00:50:32: Das ist mehr so eine Holt-Schnitzargumentation.
00:50:34: Ja nur wenn du es nicht zu sehen würdest dann hättest du in Wahrheit bei jeder Hinzurechnung das Thema dieses Ausnahmetat bestandes.
00:50:46: Nicht bei jeder sondern...
00:50:49: Nein natürlich bei jeder!
00:50:51: Wenn aus dem Stamm das Haus vom Stamm verschenkt wird
00:50:55: Wieso?
00:50:55: Das wird es was dem Stamm geschenkt, aber auch beim Haus stellt sich die Frage ob das wertmäßig in den Netto einkünften des Beobachtungszeitraums gedeckt.
00:51:06: Das heißt, ich müsste
00:51:07: immer abziehen.
00:51:10: Ja du müsstest immer errichten was dir jedes Jahr... Das
00:51:12: hättest du jedes Mal, es sei denn der kommt geradeaus mit so.
00:51:16: Aber
00:51:17: das ist interessant nicht?
00:51:17: Das ist eine große Frage!
00:51:19: Weil je nachdem wie du sie beantwortest, müsstest Du den Ausnahmetatbestand in jedem Pflicht des Prozesses vorbringen.
00:51:27: Jetzt
00:51:27: musst Du mich jetzt gerade live von etwas überzogen.
00:51:30: Na komplett!
00:51:31: Na, ich find's wirklich überzeugend.
00:51:34: Das kann nicht wahr sein und daher ist die herrschende Auffassung schon...
00:51:37: Aber wenn du je nachdem auf welcher Seite du bist, wirst du es...
00:51:40: Anderes Beispiel finde ich auch noch ganz lustig jetzt für die Vereinsspitze Lebensversicherungen Der verstorbene Schlister Lebensversicherung ab zu Gunsten bezugsberechtigt ist ein Kind.
00:51:53: Da ist der allgemeine pflichtheitsrechtliche Kanum.
00:51:59: Anwältinnen und Dotare alle.
00:52:02: Ja, das kann eine Schenkung sein.
00:52:04: vom Erblasser an den Begünstigten.
00:52:07: es war strittig ob die einzelnen Versicherungs- also ob die Auszahlungssumme oder die Prämien die Schenkungen sind dann die Auszahlungssumme nicht dass irgendwie so Vertrag zugunsten dritter wird hinzu und angerechnet wie eine Schenkung.
00:52:25: Aber genau genommen, glaube ich wird sich in sehr vielen Fällen wohl die Frage stellen müssen ob der nicht die Prämien aus dem laufenden Einkommen bezahlt hat.
00:52:34: Ohne Eingriff ins Starmvermögen und dann ist natürlich diese Lebensversicherungspolizei nicht so berücksichtigt.
00:52:39: Vom
00:52:39: insbesondere jene in der Literatur würden sie schwer tun, die Ansätzen bei der Premiensumierung
00:52:47: Ja na gut was man Was aber nicht Judikatur ist, nur wird er kurzzeitig überzeugend an zu sagen Edgy Page.
00:52:55: Wir setzen nicht dann bei den Prämien... Nein
00:52:57: das kann nicht relevant sein!
00:52:59: Aber
00:52:59: natürlich ja.
00:53:00: es ist eigentlich erstaunlich.
00:53:01: Da muss man den Sieben Vierundachtzig bringen.
00:53:03: in diesem ersten Fall und was ich auch, aber das führt jetzt zu weit und leider geht die Zeit aus, ist die Frage für diese davon betroffenen paar hundert Leute die Begünstigung einer Privatstiftung?
00:53:19: Wenn ich da aus einer Privatstiftung dann, die der Verstorbene gestiftet hat.
00:53:25: Je nachdem am Messen des Vorstands wenn so geregelt wäre in einem Jahr Ausschüttung kriege nächsten vielleicht nicht im übernächsten Wiederausschütte Krieg und die Privat Stiftung so gestaltet ist dass die Ausschützung nur aus den Erträgen der Privat stiftung geleistet werden Dann stellt sich meine sachen schon sehr stark die Frage und ich glaube nicht das das der oberste abschließende entschieden Warum hier nicht?
00:53:50: Dass siebenhundertvierundachtzig zur Anwendung kommen sollte.
00:53:57: Ich glaube, da tut sich auch die privatstiftungsrechtliche Literatur nicht leicht.
00:54:01: Die argumentieren dann – aber das meines Wissens noch nicht abschließend geklärt!
00:54:06: Ja, die Begünstigung ist per se schon so eine umfassende Rechtsstellung dass es nicht diese einzelnen Zuwendungen sind.
00:54:13: Aber ja...
00:54:15: Ich glaube, man muss diesen Ausnahmetatbestand öfter bringen.
00:54:19: Und auch diese Frage der parziellen Hinzurechnungsfreiheit die ich vorhin aufgeworfen habe, wo wir sagen...
00:54:28: Das ist gut!
00:54:29: Wahrscheinlich
00:54:29: hat Kralik recht nicht?
00:54:30: Ich glaube Kralic hat es gesagt.
00:54:32: Woher hat Oberste Gerichtshof dazu noch nicht gesprochen?
00:54:34: Die müssten wir auch einmal klären.
00:54:35: Wir
00:54:35: können sehr schaffsinnig das Buch von Wilfried Kralichem immer sehr geschützt
00:54:39: haben.
00:54:39: Ein wunderbares Buch muss bitte jeder Erbrechler gelesen haben.
00:54:45: Sprachlich so ein Vergnügen.
00:54:46: Ja, Notar in Wien und Professor in Wiem und bla bla bla.
00:54:51: Und wir haben überzogen und heute nur eine von vier Ausnahmen gemacht.
00:54:55: Das nächste Mal setzen wir fort?
00:54:56: Das
00:54:57: ist wie im Moment oder?
00:54:59: Wir setzen fort!
00:55:00: Jetzt machen wir vier Folgen, sieben, vierundachtzig.
00:55:03: Die restlichen Tatbestände machen wir bei der nächsten
00:55:05: Folge.
00:55:06: Schauen Sie uns erst an.
00:55:08: Danke dir!
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