#41 Lebensversicherung: Wem steht der Anspruch im Todesfall zu? (1)
Shownotes
Der Anspruch aus einer Lebensversicherung kann, muss aber nicht Teil der Verlassenschaft sein. Es stellen sich Fragen über Fragen.
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00:00:00: Freitag, Nachmittag.
00:00:12: Zeit für Erbrecht!
00:00:15: Lieber Andreas herzlich willkommen.
00:00:17: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.
00:00:29: Andreas wir haben zu eben gemeinsam nachgezählt.
00:00:34: es waren neununddreißig Folgen bis wir bei der vierzigsten Folge auf die Idee kamen uns abfilmen zu lassen.
00:00:42: Unglaublich, wir haben vierzig Wolken dort.
00:00:44: Das hätte
00:00:44: man längst schon beginnen sollen Christian!
00:00:46: Stimmt und warum machen wir es sich heute nicht?
00:00:49: Weil
00:00:50: wir leiden mit dem Kamerateam keinen Termin so kurzfristig vereinbaren konnten.
00:00:55: aber ab dem nächsten Mal sind wir uns das Traum jetzt zu sagen immer auch per
00:01:00: Video du musst da vorgehen, aber wir haben gesagt nie die Zukunft fixiert.
00:01:05: Nein, aber das nächste Mal machen wir gleich mal zwei Folgen aufnehmen mit Video und das tolle Feedback von Ihnen vielen herzlichen Dank für die Zuschriften an Kontakt at MountAirPrecht.com verarbeiten.
00:01:22: ich habe ganz tolle Tipps bekommen.
00:01:26: Ganz liebe Grüße an dieser Stelle am meinen Herrn Papa.
00:01:33: Ja, der hat mir Medientipps gegeben, Medienschulung.
00:01:37: Erstens ich sage nicht alle Tipps für manche kann ich jetzt wirklich nicht verraten.
00:01:42: aber Frisur!
00:01:45: Man muss ja verheerend ausgesinnt die Frisuren und wenn man gefilmt wird dann lassen wir überlegen das ist Ein Bildmedium, alle schauen nur und keiner hört mehr zu.
00:02:03: Das heißt man muss sich ein bisschen, wie soll ich sagen optisch... Ich denke nur an mich ja!
00:02:09: Feine Brillen, die Flecken im Gesicht abdecken.
00:02:12: Du darfst alles das nächste Mal machen?
00:02:13: Das hat er alles mit Bezug auf dich gesagt oder?
00:02:16: Nur mich!
00:02:16: Was hat er denn zu mir gesagt?
00:02:17: Dich hatte überhaupt nicht erwähnt.
00:02:18: Was
00:02:19: war ich im Grund?
00:02:19: Weiß ich nicht.
00:02:20: Ich meine doch... Jetzt musst du ja den Grund an.
00:02:23: So Schluss aus.
00:02:25: Wir starten heute mit einer Folge Die sich mit sogenannten Lebensversicherungen beschäftigt Versicherungsverträgen R oder und Ableben.
00:02:41: Das heißt, Vertragsverhältnisse bei denen jemand mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag schließt dessen Inhalt darin besteht das ein bestimmtes Kapital und ein bestimmbares Kapital
00:02:57: angespart
00:02:58: wird kapital gebildet wird durch Premienzahlungen Und dass dieses Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt nämlich entweder befristet, bei Erdleben an den Versicherungsnehmer oder im Fall seines Todes ausbezahlt wird.
00:03:20: Und wir konzentrieren uns jetzt auf diese Variante eben die Vereinbarung, wonach die Versicherungssumme im Todesfall auszuzahlen ist an und da gibt es jetzt verschiedene Varianten in diesen Versicherungsverträgen.
00:03:38: Wollen wir es so aufzäumen oder springen wir gleich in die Rechtsordnung, unser Erbrecht?
00:03:44: Oder wollen wir uns beschreiben...
00:03:45: Nein, nein!
00:03:46: Zäumen wir so auf.
00:03:46: Ich finde
00:03:47: das gut.
00:03:47: Was keine Varianten gibt im
00:03:50: Versicherungverdrag.
00:03:52: Ja also gibt's mehrere Möglichkeiten.
00:03:55: entweder kann eine Lebensversicherung einer Überbringerpolizei sein und auf Inhaber lauten oder es ist möglich ein namentliches Bezugsrecht vorzusehen.
00:04:07: heißt wirklich, eine bestimmte Person ganz konkret zu nennen als Bezugsberechtigten im Ablebensfall.
00:04:17: Aber es kann auch sein und ist genügt auch das Personen genannt werden die nur bestimmbar sind.
00:04:24: Das wird auch häufig gemacht in der Praxis zum Beispiel Die Erben oder die gesetzlichen Erben.
00:04:31: Darüber werden wir dann sicher noch im Detail reden was das eigentlich bedeutet und worauf man da aufpassen muss.
00:04:39: Aber je nachdem, ob es so ein namentliches Bezugsrecht gibt oder nicht, je nach dem entscheidet sich auch, ob die Versicherungssumme am Ende in die Verlassenschaft fällt – was grundsätzlich der Fall ist wenn er sich um eine Überbringerpolizei handelt oder ob es ein direktes Bezuchsrecht, der eben namentlich bezugsberechtigten gibt und die Lebensversicherungs-Summe somit nicht in die Verlassenschaft fällt.
00:05:12: Ja, da hast du glaube ich jetzt schon….
00:05:13: also da hast Du was eigentlich enorm Wichtiges und Erstaunliches gesagt!
00:05:20: Ich probiere es nochmal – ich bin's der Versicherungsnehmer oder Vertragspartner der Versicherung Und wir definieren was im Zeitpunkt meines Todes mit der auszubezahlenden Versicherungsumme, also okay, wiegtezeitpunkt des Todes wird das ausbezahlt.
00:05:40: An wen das aus bezahlt werden kann?
00:05:43: Du hast gesprochen von einem genannten oder bestimmbaren Bezugsberechtigten – es ist eigentlich ein Versicherungspfetragsrechtlich Spezielles, der Bezugsberechtigte.
00:05:55: Also immer das dann bedeutet aber da so wie du es erwähnt hast, genannt oder irgendwie umschrieben.
00:06:06: Die Alternative ist dass er nicht genannt ist der Bezugsberichtigte
00:06:13: und da
00:06:13: spricht man dann entweder wenn's wirklich eine Inhaberpolizei ist von einem Inhabern Lebensversicherung oder auf Überbringer.
00:06:23: was bedeutet das?
00:06:25: Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit über den Anspruch, der eigentlich in seine Verlassenschaft fällt.
00:06:32: Der ihm zugute kommt unter lebenden zu verfügen relativ einfach indem er das Papier jemand Anderen mit der Vereinbarung dass es ihm überträgt die Berechtigung übergibt
00:06:50: Schenkungsweise
00:06:53: zum Beispiel schenkungsweisen.
00:06:56: Das heißt wir haben im Endeffekt wenn der dann Wir haben die Variante, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch übertragen hat.
00:07:31: Oder wir haben die Variante, dass nichts davon passiert ist.
00:07:35: Und je nachdem und jetzt kommt die große große ganz bedeutsame Überraschung wenn der Anspruch gegen die Versicherung entweder aufgrund einer begünstigten Bestimmung oder weil der Versicherungsnehmer den Anspruch anders übertragen hat zum Beispiel über Bringerpolize nicht in den Nachlassfelden, dass also der Begünstigte an die Versicherung herantritt.
00:08:11: Der Begonstigte oder der Neuberechtigte An Die Versicherung Herantritt die Auszahlung verlangt mit Hinweis darauf Dass der Versicherungsnehmer verstorben ist das also die Fälligkeit eingetreten ist und dieser Vermögensvorteil der im zu fließt im Rahmen des Verlassenschaftsverfahren, bei dem es um die Verlassenschaft geht keine Berücksichtigung
00:08:39: findet.
00:08:39: Und das ist schon einmal natürlich ein ganz wichtiger Punkt wenn man eine Lebensversicherung abschließt dass man sich das gut überlegt und dieses namentliche Bezugsrecht hat eben wenn wir jetzt noch sozusagen pointierte sagen den Vorteil dass die Versicherungsumme dann eben wie du gesagt hast, nicht in die Verlassenschaft fällt.
00:09:02: Aber was heißt das?
00:09:02: Zwei Vorteile bedeutet es nämlich erstens der Bezugsberechtigte kommt schneller zu seiner Versicherungsleistung zur Versicherungssumme weil er nicht den Gang des Verlassenschaftsverfahrens, die Beendigung des Verlassenheitsverfahren abwarten muss bis dann durch Einantwortung ihm die Versicherungssummen frei wird.
00:09:23: also es geht schneller.
00:09:25: Gutes, wenn man so will Versorgungsinstrumentes rasch wirkt.
00:09:29: Es geht unglaublich schnell.
00:09:31: Die Sterbeurkunde
00:09:33: und... Das war's!
00:09:35: Das muss nachweisen, dass er der Begünstigte ist.
00:09:37: Genau hier, das vom einfachsten Fall gesprochen war wirklich die Person, die bezugsberechtigte Person genannt ist.
00:09:43: Schwieriger wird es bei so bestimmbaren Personen
00:09:47: kommen
00:09:47: noch dazu aber wenn wir uns das einmal vor Augen halten das macht's dann wirklich einfach und rasch.
00:09:52: der konkret genannte Bezugsberechte.
00:09:55: Und nicht nur das Es ist auch Kosten günstig, weil natürlich die Versicherungssumme nicht in die Verlassenschaft fällt und damit nicht in der Bemessungsgrundlage für die Gerichtskommissionsgebühren.
00:10:07: Also das sollte man sich beim Abschluss einer Lebensversicherung schon gut überlegen ob man nicht so ein namentliches Bezugsrecht vorsehen möchte.
00:10:18: Bleiben wir kurz dabei um uns das nochmals vorzustellen.
00:10:23: irgendjemand verstirbt.
00:10:26: Es gibt das Verlassenschaftsverfahren, der Gerichtskommissär lädt die beteiligten Parteien zu sich.
00:10:32: Nämlich die gesetzlichen Erben.
00:10:35: Es gibt vielleicht Testamente oder auch nicht.
00:10:40: Wenn es daneben eine Lebensversicherung gibt mit einem begünstigten definierten Begünstigen dann erfahren sie mitunter davon gar nichts.
00:10:51: Das heißt die Lebensversicherungsgesellschaft informiert nicht etwa den Gerichtskommissären von dem Todesfall.
00:10:58: Der Gerichtskommissär kann nicht, gibt es keine Möglichkeit dazu, von Sicherheits- und Amtswegen erheben, ob es irgendwo Lebensversicherungsverhältnisse gibt.
00:11:09: Das
00:11:10: ist ein
00:11:11: Problem!
00:11:13: Ist ja nicht gesagt dass der allenfalls begünstigte oder anders berechtigte überhaupt von der Versicherung weiß?
00:11:21: Richtig richtig sind wir bei einem nächsten wichtigen Punkt.
00:11:25: Natürlich ist es so, wenn der Gerichtskommissar von den Parteien, von den gesetzlichen Erben wie immer auch erfährt bei der Versicherung XY da dürfte Lebensversicherung geben.
00:11:36: Näheres Wissen?
00:11:37: Wenn ich dann frage, der Gerichtskommissär dort natürlich an und gäbe jetzt ein namentliches Bezugsrecht, dann würde die Auskunft nur sein ja es besteht eine Versicherung mit namentlichem Bezuchsrecht ist nicht verlassenschaftszugehörig keine nähere Auskünft
00:11:53: Interessant.
00:11:54: Das erfahren wir,
00:11:58: weil die Banken würden in einem vergleichbaren Fall ja das nicht machen.
00:12:01: Ja ist eigentlich interessant.
00:12:02: Die erklären also dass ein Vertragsverhältnis verstanden hat?
00:12:05: Richtig
00:12:05: aber nicht im Bezugsberechtigung.
00:12:07: Den nennen sie nicht!
00:12:08: Nein und jedenfalls nicht innamendlich genannten, weil wir kommen dann nach dazu beim Bestimmbaren Gereis.
00:12:17: Bleiben
00:12:17: wir bei diesem Namen nicht gelandet?
00:12:18: Ja, bleiben wir bei
00:12:19: dem den Erfahren hier.
00:12:21: Franz
00:12:21: Meier geboren am steht im Versicherungsvertrag, den erfahren wir nicht auch nicht die Versicherungssumme.
00:12:27: das heißt es ist natürlich bei Abschluss so einer Lebensversicherung bei jeder aber hier von besonderer Wichtigkeit zu Lebzeiten sicherzustellen dass diese auch im Todesfall entdeckt wird und der namentlich bezugsberechtigte aktiv wird und an die Versicherung herantritt, weil ich bin mir sicher das es immer wieder der Fall ist dass solche Lebensversicherungen einfach nicht entdeckt werden.
00:12:53: Und diese Versicherungsleistungen nicht an den Bezugsberechigten ausbezahlt werden.
00:12:59: Ich möchte nur ganz kurz bleiben wie wir bei dem Punkt jetzt noch
00:13:02: mal bleiben.
00:13:03: Das berührt mich irgendwie.
00:13:04: Wir werden dann später über das Pflichtheilsrecht nachdenken.
00:13:09: Ist es wirklich so?
00:13:10: Dass ihr
00:13:10: nicht
00:13:11: den Namen des Begünstigten genannt bekommen.
00:13:16: Das heißt, wenn ich jetzt ein Erbe wäre – wie gesagt später machen wir es genauer -, der sich durch diese Lebensversicherung in seinem Pflichtteil geschädigt fühlte und dessen Pflichteil durch die Verlassenschaft nicht gedeckt ist, da weiß dann gar nichts an wen er da herantreten
00:13:37: muss.".
00:13:43: Erinnerung nach, meiner Beobachtung nach erfahren.
00:13:46: Wäre das wirklich nicht den namentlichen Bezugsberechtigten?
00:13:49: Bitte vielleicht...
00:13:52: Ja, das ist ja ein interessantes Thema.
00:13:53: Das muss ich dir dann ehrlich sagen!
00:13:55: Ich bin mir jetzt entzieht.
00:13:56: Es sollte es für höchstsparend nämlich bei der Frage der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen wie ... Es gibt ja den Auskunftsanspruch für den Pflichttesberechtigt in der Gerichte des gegen die Verlassenschaft und gegen die Beschenkten.
00:14:08: Und jetzt haben wir das Problem, wir wissen nicht wer der Beschenkte ist und offenbar, wenn es so wäre, sagt die Versicherung auch nicht, wer da begünstigt
00:14:17: wird.
00:14:17: Wenn das so wäre?
00:14:17: Ich bin mir wie gesagt wirklich nicht ganz sicher aber ich glaube es ist so dass sie nicht bekannt gehen.
00:14:22: Aber
00:14:23: wo ist das eigentlich geregelt was die Versicherung da dem Gerichtskommissar eigentlich
00:14:27: bei uns kommt?
00:14:29: Also ich glaube übrigens rechtlich müsste das anders sein sage ich dazu.
00:14:34: also wir werden uns das anschauen.
00:14:35: ich glaube dass es rechtlich doch so sein müsste Die Versicherung, jedenfalls Achtung den Unterschied beachten.
00:14:46: Der Verlassenschaft
00:14:48: aufgrund
00:14:49: des Vertragsverhältnisses das zum verstorbenen besteht verpflichtet ist bekannt zu geben wer der Begünstigte ist.
00:14:59: natürlich müsste er es wissen.
00:15:01: Aber aus dem Vertrag, glaube ich muss so eine vertragliche oder nachvertragliche Informationspflicht erfließen sage ich so locker dahin.
00:15:09: und wenn dem so ist könnte ein Pflichtheilsberichtigte in dem eher von der Verlassenschaft.
00:15:16: Das müsste die Lösung sein.
00:15:18: Von der Verlassenschaft, diese Information verlangt über § sevenhundertsechsundachtzig für den Feinschmecker unter ihnen, dass man so an den Namen kommt aber ich habe es noch nie durchgeprüft.
00:15:27: also schauen Sie sich selber an lassen sie uns darüber reden.
00:15:31: kommen wir zurück zu unserem Bezugsberechtigten und eben zu diesem Umstand.
00:15:36: das kann man gar nicht oft genug betonen.
00:15:39: durch einen Lebensversicherungsvertrag mit einem begünstigten können Sie als Versicherungsnehmer Vermögenswerte deren Höhe, sie ja sozusagen mittelbar bestimmen durch den Vertragsschluss und die Höhe der Bremen an der Verlassenschaft vorbei schleusen.
00:16:01: Vielleicht jetzt.
00:16:03: das nächste ist das Thema welchen Ratschlag können wir hier geben?
00:16:11: Ich glaube der erste Ratschlag Versicherungsnehmer an den später Versterbenden ist wohl... Schauen Sie, dass die Polizei und die Information an den Richtigen weitergegeben wird.
00:16:25: Die Versicherunggesellschaften melden sich nicht.
00:16:29: Das heißt man muss sich die Summe dann auch holen.
00:16:31: Und wenn es niemand weiß, wenn die Information verloren geht?
00:16:36: Dann weiß ich so niemand.
00:16:38: Ihr besucht sogar noch einen Rat!
00:16:39: Bitte!
00:16:40: Merken sie sicher überhaupt, dass sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben Und wen sie da als bezugsberechtigt genannt haben.
00:16:49: Ich habe das auch schon manchmal in Gesprächen mit Mandanten, wenn man über ein Testament spricht und so weiter ums Erlebnis versichern kommt oft die Antwort.
00:16:58: Das weiß jetzt gar nicht genau!
00:16:59: Wenn man dann fragt, wer ist der bezugs berechtigt?
00:17:02: dann wissen Sie das manchmal auch nicht.
00:17:04: Und oft ändern sich ja die Lebensverhältnisse und man hat vor zwanzig Jahren,
00:17:08: v.a.,
00:17:09: dreißig Jahre eine Lebensversicherung abgeschlossen und hat gar nicht mehr im Blick wer da eigentlich bezugsberechtigt ist.
00:17:16: Das heißt so banal das klingt bitte halten sie ihre eigenen Lebensversicherungen in Evidenz und prüfen sie hin und wieder ob die Bezugsberechtigungen noch stimmen?
00:17:27: Ja, das ist jetzt natürlich der nächste Hochspannende Problematische Bereich.
00:17:33: Also ich habe wahrscheinlich nicht so einen großen Überblick wie du, aber ich kann deiner Darstellung mit meiner Vermutung nur zustimmen.
00:17:44: Oft wird überhaupt nicht wahrgenommen, wer da die Begünstigten fallen bei Erlebens- und Ablebensversicherungen sind.
00:17:51: Da gibt es dann die Rubrik zum Beispiel der Erben – das ist einmal vorgeschlagen oder die Gesetzlinge haben und Gott, das ist mir nicht zukommen gleich!
00:17:59: warum das problematisch ist.
00:18:00: Das heißt, da besteht eigentlich wenig oder recht häufig wenig Bewusstsein, dass es da einen Berechtigten gibt der feststeht und den ich vielleicht nicht mehr möchte oder einem Berechtigen gibt, der nur umschrieben ist und unklar ist wer damit gemeint ist.
00:18:20: Und diese Hinweisung die Warnung ist eben sie sollten die Person des Begünstigten möglichst klar und rechtssicher bestimmen, ansonsten wird darüber gestritten.
00:18:39: Und die Streitmöglichkeit aufgrund Unklarheiten bei der Person des Begendstigten sind enorm!
00:18:52: Gehen wir es mal durch fangen wir an mit der Inhaber oder Überbringerpolize.
00:18:58: Was war das?
00:19:00: Nach dem Versicherungsvertrag ist berechtigt entweder der Nachlass, wenn das Papier im Nachlass ist... ...oder der Übernehmer der Polizei Unterlebenden, den sie übergeben wurde allerdings mit der Vereinbarung zum Beispiel Schenkungen, dass er nun der Berechtigte ist.
00:19:21: Was ist daran das Problem?
00:19:23: nach dem Tod ist ja die wichtigste Auskunftsperson darüber, was tatsächlich passiert ist.
00:19:31: Nämlich der Versicherungsnehmer nicht bevorhanden.
00:19:35: Sprich wenn da jetzt irgendwie so ein treuherzig dreinschauender Partei an die Versicherungssellschaft herantritt mit der Polizei und erklärt das hat er mir übergeben geschenkt dann und dann kann die Versicherung, wenn sie keine Zweifel hat ausbezahlen.
00:20:03: Und natürlich ist es möglich dass das Ganze ein Betrug ist.
00:20:05: Das heißt er tatsächlich nicht berechtigt war.
00:20:08: Die Versicherung wäre dann aufgrund ihrer Redlichkeit befreit.
00:20:14: Tatsächlich würde die Versicherungsumme in den Nachlass fallen... Wenn's keine Schenkung war?
00:20:23: Und das ist natürlich im höchsten Maße unklar.
00:20:26: Darüber
00:20:26: kann dann auch gestritten werden, nur diese Rechtsumsicherheit kann natürlich in beide Richtungen ausschlagen, sei es dass es so ist wie in deinem Fall, dass jemand sich die Polizei nach dem Tod aneignet und die Schenkung behauptet obwohl es gar keine war.
00:20:41: aber es kann ja auch sein Der Versicherungsnehmer, die Polizei wirklich schenkungsweise jemanden übergibt und sagt da hast du es.
00:20:49: Und der hat aber später hin vielleicht Beweissschwierigkeiten das das ein wirklich eine Schenkung war.
00:20:55: Das heißt in letzter im Fall ist es wichtig dass man diese Schenkungen auch dokumentiert und begleitend einen Schenkungsvertrag macht.
00:21:04: also die reine Übergabe in Schenkens Absicht bedeutet natürlich immer Rechtsunsicherheit letztlich nicht bestritten wird von der Verlassenschaft, von den Erben.
00:21:19: Vollkommen richtig lieber Andreas!
00:21:21: Ich darf es noch ergänzen und präzisieren für alle unsere Prüfungskandidaten.
00:21:29: Denn wie wir wissen ist ja eine Schenkung unter lebenden Formpflichtik gemissbar auf einst notariatsachtsgesetz entweder ein Notariatsakt oder die sogenannte wirkliche Übergabe des Objekts.
00:21:44: Und das wäre jetzt die spannende Prüfungsfrage, dann liebe Frau Kandidatin, lieber Herr Kandidat, wie wird denn der Anspruch aus der Versicherungssumme noch nicht fällig ist?
00:21:57: Wie werden diese übergeben?
00:21:59: Wirklich übergeben!
00:22:00: Und da, dass es gar nicht so tiefgehender forscht, würde ich meinen.
00:22:07: Aber da ist die herrschende Meinung und ich glaube auch Judikatur das die Vereinbarung in Verbindung mit der Übergabe der Polizei ausreicht.
00:22:16: Und jetzt stellen wir uns den Fall vor, die übergeben die Polizei nicht?
00:22:22: Ja!
00:22:23: Was ist denn dann?
00:22:24: haben wir möglicherweise keine wirksame Schenkung?
00:22:26: Genau,
00:22:26: warum noch der Jahrzehnte?
00:22:30: nach dem Tod, zum Beispiel die Polizei sich holt oder die Gattin.
00:22:35: Dann wäre es wohl ... Ja, können wir jetzt darüber diskutieren?
00:22:38: Wohl keine wirksame ... Wirkliche, falls ihr die verlassen schafft!
00:22:42: Das heißt höchste Rechtsunsicherheit in beide Richtungen so wie du sagst bei diesen Inhaber- oder Überbringerpolizen.
00:22:50: D.h.,
00:22:50: wir kommen wieder zurück.
00:22:52: besser ein namentliches Bezugsrecht als eine Inhabapolizei
00:22:58: Meinetwegen, dann schauen wir uns jetzt einmal dieses Bezugsrecht machen.
00:23:02: Aber lass
00:23:02: mir noch verzei- ganz kurz sagen zu dem was wir vorhin besprochen haben nämlich in welcher manchmal unüberlegt und Lockerheit diese Bezugsberechtigungen geschrieben werden und auch so dass man sich später dann gar nicht mehr genau erinnern kann
00:23:17: usw.,
00:23:17: dieser Thematik die wir angesprochen haben.
00:23:20: das hängt doch schon aus meiner Sicht damit zusammen dass wir hier in der Form Freiheit sind Und das zeigt uns umgekehrt auch, wie wichtig die Form bei letztwilligen Verfügungen ist.
00:23:35: Wie sehr die Form hier, die Formvorschriften einen bewusst machen was hier geschieht und wie es – das ist jedenfalls meine praktische Beobachtung – dass eben bei diesem Versicherungsvertrag nicht so der Fall ist.
00:23:48: Also ich glaube da kennt man im Umkehrschluss wirklich an dieser Stelle mal wieder die Wichtigkeit der Form bei diesen Verfügung.
00:23:57: Ja, da kann ich dir zustimmen und wenn wir uns jetzt näher damit beschäftigen wird das vielleicht noch deutlicher.
00:24:05: Nämlich jetzt unterstellen wir es ist im Vertrag eine Person namentlich als bezugsberechtigter genannt.
00:24:15: Dann wäre die nächste Frage oder eine mögliche nächste Frage Das Versicherungsvertragsgesetz, das sehr wenige Regeln enthält.
00:24:34: Übrigens die Geschichte, dass der Anspruch des Begünstigten auf Auszahlung der Versicherungssumme nicht in der Verlassenschaft ist steht ja eigentlich nirgendwo ausdrücklich im Gesetz auch nicht den Versicherungen Vertrags-Gesetz.
00:24:49: Wenige Bestimmungen ab Hundertsechsund Sechzig Fers VG wenn sie es im Internet googlen und Eine darunter, die doch wenigstens erklär ist, lautet dass ein Bezugsrecht im Zweifel wiederruflich ist.
00:25:09: Das heißt die Vereinbarung, das eine bestimmte andere Person oder eine bestimmbare andere Person bezugsberechtigt ist, ist in Zweifeln für den Versicherungsnehmer wiederruflig erkannt.
00:25:26: bei aufrechten Versicherungenvertrag jemand anderem bestimmen.
00:25:33: Stimmst du mir zu?
00:25:34: Stimme
00:25:35: dir zu!
00:25:35: Was sieht die nämlich heute nicht, ja?
00:25:37: Du nix zwar aber das muss halt irgendwas mit grunzen wenn ich so sage.
00:25:41: Das
00:25:41: musst du mal machen.
00:25:45: Also es ist im Zweifel wiederruflich keine Ahnung.
00:25:48: wir werden vielleicht hört uns irgendjemand aus der Versicherungswirtschaft zu wie häufig eigentlich ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wird.
00:25:59: Daunlich, dass es überhaupt, wenn ich das nur sagen darf an der Stelle möglich ist.
00:26:05: Aber es ist möglich, ist mir schon klar ein unwiderrufliches Bezugsrecht formfrei zu vereinbaren.
00:26:14: Nämlich bezugsrecht muss betonen auf den Todesfall?
00:26:17: Auf dem
00:26:18: Todesfalls!
00:26:18: Das sind wir jetzt wieder parallel schalten zu Rechtsgeschäften auf dem Todeszahl sogar in der Notariat-Sagtspflicht
00:26:26: im Verhältnis zwischen einem Geschenkgeber und einen Geschenknäner.
00:26:31: Und jetzt formell, begriffs- juristisch wird man sagen ja das ist ja nicht der Vertrag es ist ein Vertrag.
00:26:36: könnte man dann sagen wird viel diskutiert ein Vertragtzugunsten Dritter.
00:26:41: aber man muss sich natürlich fragen wie kann die Form die in valuta verhältnis wie wir es nennen gefordert wäre hier überflüssig sein?
00:26:50: merkwürdig aber aber dass Ich werde allgemein zugelassen, Sie brauchen also keinen Materiatsakt.
00:26:59: Beim unwiderruflichen Bezugsrecht auch da könnte man ein bisschen bleiben.
00:27:02: jetzt mit Blick auf den bezugsberechtigten hat der ich bin vorsichtig zumindest wenn er es weiß eigentlich eine sichere Anwaltschaft Frage.
00:27:17: Er kann nämlich das Bezuchsrecht nicht wieder rufen das stimmt aber eigentlich den Versicherungsvertrag wieder kündigen können.
00:27:24: Der Versicherungslehrer ist frei aus der Sicht des Begünstigten, kann man sagen alles hoffen.
00:27:39: Was hat
00:27:39: eigentlich das unwiderrufliche Bezugsrecht für einen Sie?
00:27:43: Weil es schafft ja dann doch keine Vertrauensposition und keine Sicherheit
00:27:48: Bezugsberechtigten,
00:27:50: weil ich natürlich es muss ja so sein aus dem Vertrag mit der Versicherung rauskomme.
00:27:56: Nur wenn er bleibt dann ist ihm das Bezugsrecht unwiderruflich.
00:27:58: aber mir fehlt eigentlich das Verständnis dafür was da Sinn dessen
00:28:02: sei.
00:28:02: Damit er wirklich abgesichert ist dieser begünstigte müsste wohl im Versicherungsvertrag auch überhaupt doch die Kündigungsrechte, wenn denn das möglich ist sich extemporiert irgendwie in die Gestion Das Drittengesellschaft gestellt werden.
00:28:18: Und sind wir uns sicher, dass wir bei so einer Konstruktion noch in der Vorarmfreiheit
00:28:22: sind?
00:28:22: Mit deiner Vorarmfläche dauern, wirst du immer eine neue Art sagt, die reinbringen?
00:28:26: Ja und nein!
00:28:27: Sicher bin ich mir gar nicht
00:28:29: sicher.
00:28:29: Sicher bin Ich nicht, deswegen sitze ich mit dir fahr'n.
00:28:31: Es wäre es für mich so spärlich.
00:28:33: Wir haben's nicht viel ausgeschlossen, dass man hier doch...
00:28:36: Die Unwiderrufliche könnte man sich sowieso... Meistens liest man über die Widerrufliche weil die halt so ... Häufig ist, relativ häufig ist.
00:28:46: Und weil uns ansonsten wie immer die Zeit davon läuft, schauen wir uns ein bisschen jetzt diese Wiederrufbarkeit an...
00:28:54: Das ist ja der
00:28:54: Hauptfall!
00:28:56: Ist der Haupt-Fall und bei diesem Hauptfall kommt man sofort wieder in Stocken, weil man sich die Frage stellt – ich jedenfalls – Wie kommt es zu einer Änderung des Bezugsberechtigten?
00:29:13: Schau euch jetzt wieder dich groß an, weil du hast schon zum siebzehnten Mal gesagt hast Formpflicht.
00:29:17: Braucht es da irgendwas?
00:29:18: Was braucht's da?
00:29:20: Musst ihr das zu Hause murmeln?
00:29:22: Genügt es wenn ein Post-It auf die Polizei bickt?
00:29:27: Genützt es wenn irgendjemand was sagt?
00:29:33: Also willst du es auflösen oder so sicher?
00:29:35: Dann
00:29:36: machen wir es halb, halb!
00:29:37: Okay... und was ist das leichtere?
00:29:41: Ich fange an.
00:29:47: Es wird behauptet, dass es für eine Änderung des Bezugsrechts unterliebenden einer einseitigen Erklärung des Versicherungsnehmers bedürfe die dem Versicherer zugehen müsse zu Lebzeiten und die in irgendeiner Art rechtssicheren, aber jetzt wird es ein bisschen nebulos, weiß erklärt werden
00:30:27: muss.
00:30:30: Also höchst rechts.
00:30:35: Die Versicherungsgesellschaft man könnte im Versicherungvertrag und vielleicht sollte man mit denen nochmal reden und die coachen eine gewisse Form vorsehen Nämlich, ich würde sagen jedenfalls möglich.
00:30:51: Weil den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entsprechend wäre die Schriftform schriftlich und unterschrieben damit man wenigstens irgendwas hat und nicht nur ein Anruf bei der Versicherung zum Beispiel.
00:31:06: Das wär mir auch als Versicherungsnehmer recht.
00:31:09: da geht es um den Versicherungsnemer.
00:31:11: Ich möchte die Rechtssicherheit haben, dass ich das wirklich nur zum
00:31:14: Mindest
00:31:15: in der Form der Schriftlichkeit.
00:31:17: Ja genau, dann wenn immer du jetzt hier keuchst oder so, dann drückt dein Keuchen ja und interpretiert einfach den Röcheln die Rechtsunsicherheit aus nicht?
00:31:28: Die Streitrechtigkeit!
00:31:29: Wenn wir dann streiten darüber, wer da berechtigt ist... Und die zweite Alternative, die ist ja eigentlich das erste Faszinierende.
00:31:37: Aber das ist ja schon fasziniert.
00:31:40: Das muss bis zum Zeitpunkt des Todes zugehen.
00:31:43: Ansonsten bleibt es beim alten Begünstigten.
00:31:48: oder wenn noch gar kein Beginnstigter bestimmt worden wäre, weil er sich das sozusagen vorbehalten hat, wäre dann die Versicherungssumme in der Verlassenschaft.
00:31:58: Man muss
00:31:58: sich das einmal vorstellen.
00:32:01: Das eine ist der Abschluss der Versicherung und die Nennung des Bezugsberechtigten.
00:32:07: Und jetzt habe ich also diese Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung, und ich lebe ab nun mit folgender Rechtsunsicherheit, dass dieses Bezuchsrecht in völlig ungeklärter Weise aber formfrei Zugang an die Versicherung.
00:32:29: Ungeklärt ist nicht, aber nebelos gekehrt!
00:32:31: Aber
00:32:33: ungeklärte im Sinne von der Fall mehr so viele Möglichkeiten ein, wo wir düfteln können, ist das noch gedeckt im Sinne dessen was du ausgeführt hast oder nicht?
00:32:41: Was ist mit einem Anruf zum Beispiel?
00:32:45: Wo die Versicherung sieht, dass dürfte Telefonnummer sein vom Versicherungsnehmer.
00:32:49: also möchte ich schaffe einen Vermögenswert nämlich diese Lebensversicherung Wo es dann in Zukunft möglich ist, dass über die Frage wer sie bekommt umfassbar einfach disponiert werden kann und es daher ein enormes unter Anführungszeichen Fälschungsrisiko gibt.
00:33:15: Und das sollte eigentlich im Interesse der Versicherung sein aber insbesondere im interesse des Versicherungsnehmers, dass man diese Widerrufsmöglichkeit klärt im Versicherungsvertrag,
00:33:29: oder Änderungsmöglichkeiten?
00:33:32: Die geht vor allem um die Änderungsmöglichkeit.
00:33:35: Für die erste Bezugsberechtigung brauchen wir einen Versicherungenvertrag.
00:33:38: Da gibt es doch eine gewisse... Aber für die Änderung das geht dann ganz locker.
00:33:44: Also ich glaube da muss man stabilere rechtssicheres Verhältnis schaffen dass das nicht so leicht möglich ist.
00:33:55: Findest du das ganz erstaunt?
00:33:56: Ja, es ist ganz bemerkenswert.
00:33:57: Vielleicht spekuliert es so aber vielleicht gibt's zu wenig Lobbing oder Intensität an Interessenten zumal alles mit der Spekulation, zumal ja die Versicherungsgesellschaft sich beruft auf ihren guten Glauben nicht.
00:34:11: wenn jemand kommt nach der ihr vorliegenden Sachlage und Urkundenlage nach dem Tod die Auszahlung begehrt, dann wird sie übrigens wohl analog, dreizehn fünfundneinzig ABGB typischerweise geschützt sein in der Auszahlungen.
00:34:30: Deswegen hat sich vielleicht nicht diesen primären Werf hier für absolute Rechtsklarheit und Formstränge zu sorgen.
00:34:39: Wenn du verstehst was ich
00:34:40: meine?
00:34:41: Weil der Streit wem es denn wirklich gehört sozusagen, wem's zugestanden ist Der ist ja dann nicht abschließend entschieden durch den guten Glauben der Versicherung, sagst du jetzt den Hörern.
00:34:53: Dann wird es ausbezahlt.
00:34:54: aber der möglicherweise andere wirklich berechtigte hat dann selbstverständlich einen Bereicherungsanspruch gegen den unberechtigten Empfänger der Versicherungsleistung nach Paragraph-Tausendeinundvierzig ABGB
00:35:10: Wobei im Ergebnis die Auszahlung schon streitentscheidend sein kann, in den Fällen wo zum Beispiel der Bezugsberechtigt oder der, der behauptet bezugsberechigt zu sein insolvent ist.
00:35:20: Na klar, du nimmst immer ins Insolvenzrisiko!
00:35:22: Oder hau da ab noch Teilen?
00:35:23: Oder
00:35:23: wie reden wir
00:35:24: ja?
00:35:24: Das ist jetzt
00:35:24: eine Frage der Durchsetzbarkeit.
00:35:26: Gut also das ist jetzt schon mal... Jetzt kommst Du mit der zweiten Variante.
00:35:30: Also das ist die eine Möglichkeit gegenüber der Versicherung die Änderung der Bezugsberechtigung zu erklären Und die andere Möglichkeit ist jene, und dazu gibt es auch eine OGH-Einscheidung, die uns das schon bestätigt hat.
00:35:45: Dass man das Bezugsrecht auch durch eine letztwillige Verfügung widerrufen oder verändern kann.
00:35:52: Das heißt, dass es möglich im Rahmen der letztwilligen Verfügung zum Beispiel zu sagen ich habe eine Lebensversicherung abgeschlossen XY und ich ändere hiermit das Bezuksrecht dahingehend Begünstigt sein soll.
00:36:10: Das ist auch möglich.
00:36:12: Erstaunlich!
00:36:13: Die Versicherung weiß davon nichts, nicht zwingend.
00:36:17: Nicht zu empfehlen würde ich doch meinen dass man es so macht und sollte auch die Versicherungen vermitteln nämlich damit
00:36:22: die nicht
00:36:23: auszahlen was man gerade beschrieben hat mit den nicht an einen falschen Auszahl.
00:36:27: Ich glaube das ist ein wesentlicher Part in der Beratung bei der Testamenserrichtung.
00:36:33: Haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen?
00:36:35: Wer sind denn die Begünstigten?
00:36:37: Könnten wir überhaupt hier betonen, nicht es sollte ein Standard sein.
00:36:41: Absolut!
00:36:42: Nicht nur reden was uns für Vermögen sondern das eigenständige Thema.
00:36:47: Der Umstand dass es nämlich möglich ist durch die letztwürdige Verfügung in diese Bezugsberechtigung einzugreifen wo wir beide sagen, machen Sie das bitte nicht.
00:36:56: Wenn sie es ändern wollen dann bitte bei der Versicherung und nicht in einer letztwilligen Verfügung... Aber
00:37:00: schon auch erwähnen!
00:37:01: Entschuldige, wenn Sie... Ja, erwähne
00:37:02: natürlich!
00:37:04: Und
00:37:04: nämlich aus folgenden Gründen erwähnend, weil wenn es eben möglich ist, das Bezugsrecht letztwillig zu ändern, dann könnte so eine Änderung oder so ein Änderungswille ihrem Testament vielleicht später unterstellt werden.
00:37:17: Das heißt zum Beispiel stellen wir uns vor einen Testament mit einer sehr weitreichenden Widerrufsklausel.
00:37:24: Ich wiederufe meine sämtlichen bis errichteten verfügungen im weitesten Sinn, da wäre es denkbar dass dann der testamentarisch berufene habe sich auf den Standpunkt stellt dass dieser Wiederruf so weit verstanden war vom Erblasser, das auch das Bezugsrecht von damals wiederrufen hat.
00:37:47: Vor allem wenn es verbunden ist diese Anordnung an die du denkst mit einer sehr weitreichenden durchaus typischen Formulierung der Erbseinsetzung.
00:37:57: Das
00:37:58: ist
00:37:59: meine Alleinerbe erbt, sämtliche Werte blieb lablon?
00:38:02: Zumindest nach Maßgeber der Anteutungstheorie wäre es dann durchaus möglich dass man da wohin kommt zumindest das da Rechtsunsicherheit entsteht und daher ist es wichtig ich mache das standardmäßig bei Testamenten so wie du gesagt hast, dass sich immer Frage gibt zur Lebensversicherung usw.. Und dass ich dann klarstelle im Testament, dass dieses Testament und insbesondere auch der Widerruf, der meistens natürlich ausdrücklich hervorgesehen wird in keiner Weise Lebensversicherungen berührt.
00:38:33: Die bleiben von dem Testament unberührt!
00:38:36: Ich glaube das diese Klarstellung in einem guten Testament wichtig ist, damit es nicht
00:38:42: zu sein Streit liegt.
00:38:44: Warum ist es dir so unangenehm dass der Bezugsberechtigte tatsächlich im Testament bewusst geändert wird in Kombination mit einer Verständigung oder Versicherung?
00:39:06: Wenn das wirklich gewünscht ist Dann könnte man das natürlich theoretisch machen.
00:39:15: Aber das Entscheidende ist, bitte machen Sie das gegenüber der Versicherung, sage ich nicht mehr
00:39:20: dazu.
00:39:20: In Kombination mit der Versicherung?
00:39:23: Das
00:39:25: ist mein Zugang!
00:39:26: Ich möchte in dem Testament diese Frage der Bezugsberechtigung nicht regeln.
00:39:31: Ich frage nur haben sie eine Lebensversicherung?
00:39:33: überlegen?
00:39:33: sie wäre es bezugsberechigt?
00:39:35: dann sprechen wir auch darüber was wir heute Eingangs schon alles gesprochen haben.
00:39:39: Dann kommt oft auch die Antwort, ich weiß gar nicht was da drin steht.
00:39:42: Und so weiter.
00:39:43: und dann schauen sie sich das an.
00:39:45: Passt das noch?
00:39:45: Wenn nicht, dann ändern Sie es.
00:39:47: Gehen Sie zur Versicherung!
00:39:49: Aber dieses Testament... Da regeln
00:39:52: wir die Bezugsberichtigung
00:39:53: nicht.
00:39:53: Aber du würdest das im Testament zusetzen?
00:39:55: Ich möchte ihn mehr inspirieren.
00:39:57: Du bist mir zu selbstsicher.
00:39:58: Nein,
00:39:58: nein, ich freue mich über deine Inspiration.
00:40:02: Ich denke ja schon nach, ob er das vielleicht... Das müsste sein
00:40:05: Wetter runtergefallen werden.
00:40:07: Alles gut.
00:40:07: Lass mir dir folgende Überlegungen.
00:40:10: Jetzt bin ich neugierig.
00:40:11: Ich möchte inspiriert werden.
00:40:14: Da gibt es diesen Lebensversicherungsvertrag, da ist irgendjemand eingesetzt als Begünstigter.
00:40:19: Den von dem du dann sagen würdest, den du abfragen würdest bei deiner Testamentsberatung, wollen wir uns das behalten?
00:40:25: Wollen sie's nicht behalten?
00:40:26: und jetzt unterstelle der dein Mandant sagt dass passt so ganz genau die ist der Beginstigte.
00:40:36: Ein Problem bei den namentlich genannten Begünstigten per se ist Folgendes.
00:40:47: Mit Sicherheit trifft das zu, was ich jetzt sage bei der Widerruflichenbegünstigung.
00:40:53: Der bestimmte widerrufliche Begünstigte hat zu seinen Lebzeiten eine bloße Aussicht.
00:41:02: Zu den Lebenszeiten des Versicherungsnehmens.
00:41:04: Eine bloße aussicht weil sie ja immer geändert werden kann.
00:41:08: Was passiert, wenn der stirbt?
00:41:12: Wenn er stirbt
00:41:13: dann fällt die Versicherung so in die Verlassenschaft.
00:41:16: Genau es gibt keine Vererbung des begünstigten Rechts.
00:41:20: Es gibt also der Begünstigungsstellung.
00:41:23: du könntest was glaube ich völlig unüblich ist im Versicherungsvertrag theoretisch natürlich Weitere Begünstigte, als es gibt Ersatzbegünstige.
00:41:35: Sehr gut!
00:41:36: Das wären also Ersatz-Begünstigten nachgebildet.
00:41:40: in unserem Testamentsrecht der Ersatserbenanordnung und vor dem Hintergrund dass es sehr häufig an so etwas fehlt ist mir jetzt gerade eingefallen warum eigentlich nicht die Begünstigung der Lebensversicherung im Testament aufnehmen, mit Ersatzberufungen versehen.
00:42:04: Könnte man alles natürlich auch in Korrespondenz mit der Versicherung sehen?
00:42:08: Besser
00:42:08: wird keine Auszahlung.
00:42:10: Was man sowieso tun sollte in Kombination.
00:42:12: Ja ja aber du
00:42:12: hast schon recht das ist zu überlegen.
00:42:14: Also wir sind überhaupt nicht zwingend.
00:42:16: Aber ich glaube eins halte mal fest dieses Bedürfnis wenn man es bei den begünstigten Positionen im Versicherungsvertrag belässt, dass dort häufig keine Ersatzberechtigten genannt sind.
00:42:33: Wir sind noch immer bei der Person, die namentlich genannt ist und das für den Fall, dass der stirbt dann das Bezugsrecht wirkungslos wäre und dann die Versicherungssumme der Verlassenschaft
00:42:46: zu uns.
00:42:47: Und dann halten wir irgendwann immer in der Arbeit was vielleicht nicht der Wunsch von denen, der z.B.
00:42:53: seine Tochter... Dann wie machst du das dann?
00:42:59: Du
00:42:59: empfiehlst zu einer Satzberechtigte wenn da ein Kind zum Beispiel eine Versicherungssumme bekommt und der Stamm soll dadurch versorgt werden, müsste es dir eigentlich oder würdest du vorsehen was passiert, wenn die Tochter vorne entstürbt hat?
00:43:12: und sollen's die Enkelkinder kriegen, die Versicherungssumme, dann muss man so machen.
00:43:16: Absolut!
00:43:19: Ja, jetzt wollte
00:43:21: ich über den Faden verloren.
00:43:22: Jetzt habe ich noch einen Gedanken dazu gehabt.
00:43:24: Man findet ihn schnell.
00:43:25: Ich finde
00:43:26: ihn ganz schnell.
00:43:28: Gut!
00:43:28: Jetzt ist jemand namentlich genannt.
00:43:30: Du hast aber vorhin gesagt völlig zurecht verstirbter Begünstigte der bezugsberechtigte dann fällt nicht etwa sein Bezugsrecht in seine Verlassenschaft so wie du es beschrieben hast.
00:43:41: Das ist nicht vererblich.
00:43:43: Hast du aber gesagt dass das sei jedenfalls so beim typischerweise auch nur so vorkommenden wiederruflichen Bezugsrecht.
00:43:50: Und das ist die Frage, wie es beim unwiderruflichem Bezuggsrecht ist?
00:43:53: Das hast du nicht verraten!
00:43:55: Da bist du drüber gegangen...
00:43:57: Ich wollte mich damit beschäftigen weil ich gut Sieg habe.
00:44:00: Aber
00:44:01: ich glaube da ist auch herrschende Meinung auch da keine Verehrlichkeit und ich glaube jetzt auf den ersten Blick muss das wohl auch richtig sein der Versicherungsnehmer eben auf anderen Weg, nämlich durch Auflösung des Vertragsverhältnisses rauskommt.
00:44:22: Also irgendwie erscheint mir die Annahme dass dieses Bezugsrecht dann vererblich ist schwierig.
00:44:30: Naja aber ich bringe was anderes.
00:44:33: ja wahrscheinlich gibt es auch eine die mir jetzt nicht im Kopf ist alles was du sagst hat Hand und Fuß.
00:44:38: aber lass mich doch ergänzen etwas was man recht rasch hier beiseite schiebt und worüber wir zu Beginn kurz gesprochen haben, weil man total auf diese Bezugsrechte hinein gibt.
00:44:48: Nämlich die Alternative dass der Versicherungsnehmer auch seinen Anspruch übertragen könnte.
00:44:59: Und wenn er das täte dann bist du aber schon bei der VR-Blege... Nein, dann
00:45:03: schon mit dem ganzen Vertragsverhältnis
00:45:06: oder nur den Auszahlungsanspruch.
00:45:13: Was werden bei der... Das kann ich jetzt nicht beantworten.
00:45:18: Wie meinst du?
00:45:19: Du hast eine Inhaber-Polizei und die wird übergeben, unter Übernehmer vorverstirbt.
00:45:26: Ja
00:45:27: also in dem Fall glaube ich ist relativ klar,
00:45:31: dass es die
00:45:32: Verlassenschaft des nunmehr verstorbenen Inhabers.
00:45:38: Ja
00:45:39: und damit ich will ja nur darauf hinaus, dass das hier offenbar ein ganz riesengroßer Unterschied zwischen Inhaberpolizei und unwiderruflichen Begünstigten besteht.
00:45:51: Und ich spekuliere jetzt, dass dieser unglaublich riesige Umstand diese unglaublich Riesige Unterschied den Norm unterworfen vielleicht nicht ganz so präsent ist.
00:46:03: Na ja, glaubst du?
00:46:05: Also es fällt uns glaube ich eben so schwer und diesen unwiederruflich begünstigten.
00:46:11: Ich vermute ja fast das kommt praktisch nicht vor.
00:46:16: Aber gut!
00:46:17: Jetzt habe ich eine andere Frage Christian.
00:46:20: Beim
00:46:20: Namen bin ich bezugsberechtigt.
00:46:22: Bleibst du noch immer
00:46:24: beim
00:46:24: Namen?
00:46:25: Ganz konkret genannten Bezugsberechigten.
00:46:29: Stelle mir die Frage.
00:46:32: Namentlich bezugsberechtigt ist die Ehegartin Helga Meier geboren am.
00:46:41: Der Versicherungsnehmer stirbt, sie ist namentlich bezugsberechigt, sie verlangt die Versicherunglleistung.
00:46:48: alles einfach.
00:46:50: Jetzt nehmen wir aber an nach dem Abschluss des Versichungsvertrags und der Festlegung dieses Bezugsrechtes kommt es zur Ehescheidung.
00:47:04: Die sind geschieden.
00:47:05: Er denkt gar nicht, und so was kommt in der Praxis wirklich vor.
00:47:09: Und er denkt gar nichts daran, dass er das Bezugsrecht damals für die Gattin gemacht hat.
00:47:14: Er ändert es nicht.
00:47:14: Jetzt stirbt er!
00:47:16: Sie ist namentlich bezugsberechtigt.
00:47:18: Sie holt sich die Versicherungsleistung aber jetzt kommt es zu einem Streit mit den Erben.
00:47:23: Denn die Erben sagen, ob sie erscheinen lassen oder es kann ja nicht sein, dass du noch diese Lebensversicherung bekommst.
00:47:30: Diese Ablebensversicherung bekommt.
00:47:33: Und jetzt stelle ich dir die Frage möglicherweise man hier eine Parallelwertung zu siebenfünfundzwanzig sich überlegen könnte, wonach ja seit dem Erbrichtsänderungsgesetz letztwillige verfügungen durch die Ehescheidung verkürzt es jetzt sehr als aufgehoben gelten.
00:47:55: Wie schaut's denn mit so einer Bezugsberechtigung aus deiner Sicht aus?
00:48:00: Gehen Sie doch deine Frage vielleicht noch um den Sachverhalt oder die Macht.
00:48:05: ein neues Testament nach der Scheidung oder nicht?
00:48:11: Nein, macht er.
00:48:12: Nicht!
00:48:13: Aber dieses ist dir nach siebenfünfundzwanzig schon weg.
00:48:16: Ah, du hättest gerne ein neues Test haben.
00:48:18: Nein ich hätte gern beide Varianten.
00:48:19: Ja aus
00:48:19: dem du dann... nein
00:48:20: das kriegst du nicht.
00:48:21: Ich will es nicht vermengen.
00:48:24: Also an dieser Stelle vielen Dank für die fantastische Frage.
00:48:28: An der Stelle sofort natürlich ablenken und von was Anderen reden aber weil's so schön passt.
00:48:37: Wir alle wissen mittlerweile, seit Jahrzehnte haben wir das neue Erbrecht.
00:48:42: Erbrechtsänderungsgesetz in den Vorentwürfen vom Ministerialrat, die eigentlich nicht bekannt sind, eine Aufnahme der Lebensversicherung im ABGB haben wir vorhin nicht erwähnt – nämlich dass es die Lebensversicherungssumme auch bei einem begünstigten rechnerisch im Nachlass sei.
00:49:12: Kannst du dich erinnern, weißt du das?
00:49:13: Nein,
00:49:14: das weiß ich gar
00:49:14: nicht.
00:49:14: Ja!
00:49:15: Das war ein Fünf-Zweiunddreißig im ersten Entwurf und zwar ganz spannend auch, rechenerisch im nachlass gedeckelt... Und zwar in der Höhe noch mit den Prämien, gedeckelt mit der Versicherungssumme hier im ersten entwurfen, ersten Vorentwurf am Uhr vor einen Wurf geheimen, ohne Deckelung der Prämie.
00:49:38: Und dann eine Entsprechende einer alten These von Ecker in Innsbruck, Kollegen Ecker.
00:49:45: Bernhard Ecker ist sehr wichtig auch beim Erbrech gewesen, kam das in einen und es wurde im Ministerialentwurf gestrichen.
00:49:52: Die Lebensversicherung wurde wieder gestrichengestrichen so dass man findet, dass in den Stellungnahmen zum Ministerial entwurf Kollegen Schäuber weiß drauf hin und auch Kollegin Wändehorst Dass das wieder gefallen sei und manche Kühne haben sogar die Idee, kürbt noch gut.
00:50:10: Ist es jetzt vielleicht der Umkehrschluss oder was auch immer?
00:50:13: Also das ist für jetzt soweit.
00:50:15: Lebensversicherung wurde nicht aufgenommen.
00:50:17: Damit ist die Rechtsunsicherheit zu diesen Fragen umso größer weil ja dieser SIEM-Fünfundzwanzig den du jetzt erwähnt hast sehr wohl neu ist im Jahr zweitausendfünftzehn gekommen.
00:50:31: Dieser vermutete Widerruf eines Testaments, in dem der Ehegarte eingesetzt wird.
00:50:37: Sollte die Ehe nach dem Testament geschieden werden?
00:50:41: Ja und jetzt zu deiner konkreten Frage... Schwierig!
00:50:49: Also ich sage mal schwierig natürlich, also bei Wendern könnte man jetzt natürlich schlank sagen wir morgen einfach eine Analogie und trinken ja Seidl Aber eine Analogiesetzvorhaus ist eine Plan-Witriegelücke des Gesetzgebers.
00:51:02: Es liegt nicht.
00:51:03: deswegen habe ich jetzt die Frage gestellt Nämlich gab es nachher einen Testament oder nicht?
00:51:08: Lass
00:51:09: mich den Sachvoll noch auf die Spitze entleihen.
00:51:11: Du
00:51:11: hast du wieder was vor.
00:51:15: Als sie verheiratet waren, hat er später verstorbene Ehegarten zwei Dinge gemacht.
00:51:19: Er hat diesen Versicherungsvertrag mit Bezugsrechts für die Ehegardien gemacht und der hat am selben Tag ein Testament gemacht wo er sich zur Leinerbin berufen hat.
00:51:28: Nichts hat er mir angerührt!
00:51:29: Es kam zu Scheidung dann ist er verstorben.
00:51:32: das Testament ist nach sieben fünfundzwanzig Weg!
00:51:37: Das kommt zur gesetzlichen Erbfolge.
00:51:39: Ob
00:51:39: die Bezugsberechtigung weg ist, wissen wir nicht.
00:51:42: darüber sprechen wir gerade.
00:51:44: Jetzt machen wir eine Variante.
00:51:47: Er hat früher eine Lebensversicherung einmal abgeschlossen mit einem Bezuchsrecht zu Gunsten der Nichte.
00:51:55: Dann hat er diese Gartin geheiratet und dann hat er ein Testament gemacht.
00:52:00: Und im Testament hat er gesagt – so wie ich es vorhin gesagt habe meine E-Gartin ist ja allein Erbin.
00:52:05: Nächster Punkt.
00:52:07: Ich habe eine Lebensversicherung, hiermit ändere ich das Bezugsrecht auf meine Ehegattin.
00:52:15: Jetzt kommt es zur Ehescheidung und jetzt stirbt er!
00:52:19: Und jetzt sind wir plötzlich mit der Änderung der Bezugsberechtigung im Bereich einer letztwilligen Verfügung wo man wahrscheinlich
00:52:30: Ja, sagen wir wahrscheinlich.
00:52:33: Ich sag's ja nicht dazu!
00:52:35: Wahrscheinlich sagen wird müssen.
00:52:36: aber das ist jetzt die Frage?
00:52:37: Das auch
00:52:37: die Frage.
00:52:38: Wenn du mit deinem Argumentum eine Absurdung jetzt sei, dann glaubst du was du formulieren musst.
00:52:42: Aber ich wollte es noch verdeutlichen wo wir da sind bei welcher Fragestellung.
00:52:45: Ist doch interessant.
00:52:47: Ja aber wir können die Fragestellen hier auch wirklich auf den Punkt bringen.
00:52:50: damit die Antwort.
00:52:51: Es geht darum ob der von uns geforderte Widerruf beziehungsweise die Änderung des Begünstigten.
00:52:59: Ein rechtsgeschäftlicher Vorgang, der für sich genommen nirgendwo klar geregelt ist.
00:53:04: Siehe unsere Diskussionen vorher.
00:53:07: Einseitige empfangsbedürftige Winserklärung zur Lebzeiten oder Verfügung von Todeswegen?
00:53:13: Ist ja alles literarisch und durch die Judicatur ausgeschnabst.
00:53:17: Gut!
00:53:18: Und die Frage ist ob dieser rechtsgeschäftliche Vorgangs die Änderungen des Bezugsrechts... Von der wir sagen es ist eben nicht eine letztwillige Anordnung oder Zuwendung wie diese stattfinden kann.
00:53:31: Kann sie auch stattfinden durch eine gesetzliche Vermutung, die für Testamente angeordnet ist?
00:53:40: Aber nicht für Lebensversicherung!
00:53:42: Und du bist einfach bei der analogischen Frage.
00:53:45: Nein und warum ist es, jetzt muss ich diese oge Einschätzung mir noch einmal anschauen?
00:53:49: Warum ist es eigentlich möglich durch letztwillige Verfügung das Bezugsrecht zu ändern?
00:53:56: wie kann nicht das eigentlich argumentieren dass es hier keines Zugangsbedarf sondern dass offenbar die Form der letztwilligen verfügung so bedeutungsvoll ist und offenbar diese Anordnung So verwandt die seiner letztwilligen Zuwendung, dass das irgendwie möglich ist.
00:54:12: Aber wird nicht dann wenn man da so argumentieren würde doch diese Änderung des Bezugsrechts in Form einer letztwillig Verfügung zu einer letzt Willigen?
00:54:22: Es
00:54:23: wird wirklich
00:54:23: Zeit, dass du dir mal die Rechtsprägung anschaust bevor du
00:54:26: hier herkommst.
00:54:27: Der Sack?
00:54:27: Ja!
00:54:28: Ich habe es mir nicht angeschaut
00:54:29: oder so online.
00:54:31: Da gibt's nicht viel und den müssen wir dann wirklich nachspüren in der
00:54:34: Altenutikatur.
00:54:35: Du bist jetzt nicht eingegangen darauf was ich jetzt
00:54:37: sehe.
00:54:37: Nein, wir sind über der Zeit.
00:54:39: Wir müssen eine zweite Folge machen für Lebensversicherung.
00:54:43: Moment, wir müssen noch nicht... Wir müssen noch reden.
00:54:48: heute Die Geschichte mit den Begünstigten, die gesetzlichen Stammeln haben.
00:54:53: Das
00:54:53: ist bestimmt auch noch eine Folge.
00:54:55: Die machen wir dann...
00:54:56: Pflicht ist recht
00:54:56: und mag nicht mehr.
00:54:57: Und Pflicht das Recht haben wir überhaupt nicht gemacht?
00:54:59: Ich glaube es wäre der zweite Folge.
00:55:01: Und wahrscheinlich mit Kamera.
00:55:03: Jawohl!
00:55:03: Danke lieber einen Tag.
00:55:05: Servus.
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