#42 Lebensversicherung: Wem steht der Anspruch im Todesfall zu? (2)
Shownotes
Die zweite Folge sucht nach Verbesserungen auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit.
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00:00:02: Freitag, Nachmittag.
00:00:18: Zeit für Erbrecht!
00:00:20: Lieber Andreas, herzlich willkommen.
00:00:22: Lieber
00:00:22: Christian freut mich, dass wir wieder erbrechlich zusammen sind.
00:00:32: Wir haben neue Mikros.
00:00:33: Ja
00:00:34: Wir haben über den neuen Mikros ist ein neues Ständer Weil du angeblich so viel herumfummelst?
00:00:40: Nein weil wir gesagt haben das diese Gerüste irgendwie so unangenehm sind.
00:00:45: für das Video
00:00:46: Gut, ja fürs Video-Video zweites Video.
00:00:48: Wir freuen uns, dass wir hier sind und starten gleich mit der Fortsetzung unseres Themas vom letzten Mal, beim letzten mal ohne Video aus organisatorischen Gründen ab jetzt hoffentlich immer mit Video.
00:01:04: Und wo befinden wir uns?
00:01:06: Wir befinden uns bei dem Phänomen der Lebensversicherungen auf den Todesfall mit Felligkeit der Auszahlung verbunden mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder theoretisch eines Dritten.
00:01:23: könnte auch sein, aber wir beschränken uns auf den Fall.
00:01:27: Unser später Verstorbener schließt eine Lebensversicherung irgendwann Jahre vor seinem Tod und in dieser Versicherung ist die Fälligkeit der Auszahlung der Versicherungen so man mit seinem, wenn wir bei diesem Fall bleiben, Tod verknüpft.
00:01:46: und dann stellt sich die Frage, wer kriegt die Versicherungssumme?
00:01:51: Und vor allem für uns Juristen sehr spannend schon die erste Frage.
00:01:57: Wie kriegt er sie?
00:01:58: Und vielleicht lieber Andreas, rekapitulieren wir dieses Fremänen innerhalb der Verlassenschaft außerhalb der Verlandschaft, dass wird das noch mal vom Punkt...
00:02:06: Das ist ja das, was wir das letzte Mal im Wesentlichen besprochen haben, dass dazu differenzieren ist dass die Versicherungssumme manchmal in die Verlassenschaft fällt und daher dann den jeweils berufenden Erben zusteht, manchmal aber nicht.
00:02:20: Und wonach richtet sich das?
00:02:21: Wenn wir ein nahemäntliches Bezugsrecht haben, dann erwirbt der bezugsberechtigte aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes direkt.
00:02:32: Das heißt, die Versicherungssumme fällt in diesem Fall nicht in die Verlassenschaft.
00:02:36: Das haben wir besprochen.
00:02:37: also als Beispiel namentliches Bezugsrecht eine konkret genannte Person.
00:02:43: Die ist dann im
00:02:44: Ablebensfall
00:02:45: direkt bezugsberechtigt.
00:02:46: die Versicherungs-Summe fehlt nicht in der Verlassung.
00:02:49: Zweiter Fall Eine Nicht namentlich genannte Person, aber eine bestimmbare Person.
00:02:56: Das werden wir uns heute noch genauer anschauen.
00:02:58: auch dann fällt die Versicherungsumme nicht in die Verlassenschaft sondern steht direkt zu dieser Bezugsberichtigung.
00:03:06: Das ist eine Bestimmbarkeit, machen wir gleich ein
00:03:08: Beispiel.
00:03:09: Fadi hat gesagt, bringt Beispiele.
00:03:13: Es hat er mir auch gesagt.
00:03:14: Nein das hat er dir gemeldet und du hast mir so erzählt.
00:03:16: Grüße wieder an Fadi!
00:03:18: Ja liebe Grüße und danke für diese Kritik die wir ernst
00:03:21: haben.
00:03:22: Mehr Beispile also.
00:03:22: was ist ein bestimmebarer
00:03:23: Bezug?
00:03:24: Zum Beispiel Die Erben,
00:03:27: die gesetzlichen
00:03:28: Erben
00:03:29: sind
00:03:29: noch nicht bestimmt.
00:03:30: Aber sie sind bestimmbar und das müssen wir uns heute noch näher anschauen.
00:03:34: Auch in diesem Fall fällt die Versicherung somit nicht in die Verlassenschaft.
00:03:38: Anders ist es oder kann es sein wenn es sich um eine Überbringerpolize handelt dann ist zu differenzieren.
00:03:45: wenn sich diese Überbringerpolize letztlich in der Verlassenschaft befindet dann fällt die Versicherungsumme in die Verlassenschaft und steht an den jeweils berufenden Erben zu.
00:03:55: Wurde der Überbringerpolizei aber zu Lebzeiten vom Versicherungsnemer, von nun mehr verstorbenen übergeben etwas schenkungsweise an eine andere Person übergeben?
00:04:07: Dann fällt sie wiederum nicht in die verlassenschaft.
00:04:11: das ist eigentlich das wesentliche was wir das letzte mal gesprochen haben und glaube heute wollen wir uns Vor allem dieser Thematik, die bestimmbaren Bezugsberechtigten nähern.
00:04:23: Aber wir wollen heute vor allem auch etwas besprechen was wir beim letzten Mal noch gar nicht auf dem Programm hatten nämlich wie schaut es denn aus mit der Pflicht des pflichtesrechtlichen Berücksichtigung dieser Lebensversicherungen?
00:04:38: aber vielleicht Eingangs Christian weil wir das vorhin schon besprochen haben.
00:04:41: Es gab ja eine sehr interessante UGH Entscheidung wenigen Jahren zur Lebensversicherung, zu der du dann ja auch ein editorial in der notarietz Zeitung geschrieben hast.
00:04:55: Wir haben uns damals beide sehr auseinandergesetzt mit der Entscheidung.
00:04:59: ich sage jetzt einmal die Geschäftszahl und würde vorschlagen dass du vielleicht den Sachverhalt um auch wieder bei der Kritik deines Vaters zu bleiben wir bringen Beispiele, wir bringen Sachverhalte dass du das dann vielleicht schilderst.
00:05:13: Aber für alle, die es interessiert, da haben wir eine OLG-Entscheidung.
00:05:21: Dann gab's noch beim Obersten Gerichtshofen einen Zurückweisungsbeschluss.
00:05:25: Du brauchst den Zurückweisen?
00:05:26: Ja, aber
00:05:26: den habe ich jetzt nicht.
00:05:27: Das hat man der tolle
00:05:28: Vorbereitung
00:05:29: gegeben.
00:05:30: Toll vorbereitet!
00:05:30: Das bringt
00:05:31: er mir das rein...
00:05:32: Ja, dann werden wir den Kollegen herrufen
00:05:34: bitte.
00:05:35: Ich kann mal den Kollegen hierherrufen, bitte.
00:05:37: Das machen wir live ja.
00:05:39: Herr
00:05:39: Kollege?!
00:05:40: Das ist nur die OLG-Entscheidung.
00:05:42: Wir bräuchten bitte den OGH zur Rückweisungsbeschluß.
00:05:48: Da
00:05:48: sehen Sie, es ist alles live bei uns, natürlich wird auch nichts geschnitten.
00:05:53: Aha!
00:05:54: Und das ist jetzt ... Toll!
00:05:58: Das ist jetzt dein Editorial?
00:05:59: Du versuchst aufzutrumpfen... So!
00:06:03: Und
00:06:05: da haben wir den obersten Gerichtshof.
00:06:07: So, und das ist der Geschäftsamt zwei OB, zweihundert vierundzwanzig aus zweiundzwantzig.
00:06:13: Paula Ich beginne vielleicht mit dem Sachverhalt
00:06:17: und du
00:06:17: setzt voran.
00:06:18: Wenn du
00:06:18: auch mit diesem
00:06:19: Kuh hier eine
00:06:20: Szene setzt, dann soll ich nach hinten losgehen.
00:06:24: Also wie
00:06:25: war das?
00:06:26: Nein aber folgende Sachverhalt und bitte versetzen Sie sich in die Situation, hieß da damals gab es kommen zwei Lebensgefährten zum Notar und sagen dem Notar wir sind Lebensgefärten.
00:06:41: Und wir möchten beide Folgendes wenn einer von uns stirbt soll der überlebende Lebensgefahrte alles bekommen.
00:06:52: Der Notar fragt dann noch die Lebensgefährten gibt's irgendwas Besonderes?
00:07:00: Es gibt eine Eigentumswohnung, aber sonst gibt es nichts Besonderes.
00:07:05: Danach verfasst bereiteter Notar zwei Testamente vor.
00:07:10: Sehr schlicht die Testamente und nehme ich das den Feststellungen.
00:07:14: Es werden eben in beiden Testamenten wird er jeweils andere Lebensgefährte zum Alleinerben
00:07:21: berufen.
00:07:22: Der Text der Testamente wurde dir
00:07:24: abgedruckt?
00:07:25: Nein!
00:07:26: Nein, glaube ich
00:07:27: nicht.
00:07:28: So
00:07:29: und dann stirbt er eine Lebensgefährte unter andere lebensgefährtete überlebende.
00:07:34: Lebensgefärte geht nun also davon aus dass ihm alles gehören wird was der verstorbene Lebensgefährt hinterlassen hat.
00:07:43: aber wie stellt sich das denn im Verlassenschaftsverfahren näher dar?
00:07:46: Christian möchtest du fortsetzen?
00:07:49: Ja, der Teufel liegt muss man dazu sagen immer im Detail.
00:07:52: Also wir kennen offenbar nicht den genauen Text dieses Testaments.
00:07:57: Dieses Testament könnte lauten ich setze zu meinem Alleinerben meinen Lebensgefährten ein Punkt oder es ist ein Testament mit das irgendwie einer Musterformulierung folgt die sich Ungefähr so anhört, ich setze meinen Lebensgefährten zu meinem Alleinerben ein.
00:08:19: Er bekommt alles, mein gesamtes Vermögen, sofern ich nicht anders darüber verfüge oder zur Lebzeit und disponiere.
00:08:29: Gibt es auch eine übliche Klausel die ungefähr so ähnlich lautet also wo nicht nur... die Alleinerbenstellung ausgedrückt wird, sondern diese auch noch bekräftigt wird.
00:08:37: Dass er alle Vermögenswerte, alle aktive und passive erhalten
00:08:40: soll.".
00:08:41: Wir wissen nicht wie genau dieses Testament gelautet hat.
00:08:45: Die entscheidende Frage ist unterstellen wir mit Blick auf den wahren Willen – das müssen wir ja auch nicht wissen, wir sind ja da nicht im Verfahren beteiligt gewesen -, dass der Wille des Testators dahin ging, dass der wirklich alle Vorteile aktiver, die er zu Lebzeiten bis zu seinem Tod erwirtschaftet erhalten soll oder nicht?
00:09:07: Gut.
00:09:10: Im Verlassenschaftsverfahren trifft der überlebende Lebensgefährte auf den Gerichtskommissär, den Notar, der die Verlassenschaffung abwickelt und wird ihm wohl gesagt haben sie sind zum Alleinerben eingesetzt.
00:09:28: Der wird im Rahmen der Totfallsaufnahme Gemeinsam mit dem Lebensgefährten die Bankverbindungen erheben.
00:09:37: Er wird fragen, bei welchen Banken hat er den Gut haben?
00:09:42: Der Lebensgefärte wird das bekannt geben, er wird all diese Guthaben erhalten.
00:09:47: es werden die Liegenschaften so welche gab erhoben durch Einsicht ins Grundbuch.
00:09:54: Es wird möglicherweise gar nicht, das wissen wir nicht über Lebensversicherungen gesprochen Die der Verstorberne zu Lebzeiten und im konkreten Fall war so, dass es eine Lebensversicherung gab die Jahre vor dem Testament abgeschlossen wurde.
00:10:14: Darüber spricht glaube ich der Gerichtskommissär nicht besonders mit ihm oder doch?
00:10:18: da frage ich dich jetzt was erlebt ein lebensgefährte?
00:10:21: wird er gefragt
00:10:22: vom Die
00:10:24: Gerichtskommissär gibt's Lebensversicherung.
00:10:26: Das wird er
00:10:27: gefragt, wenn er es weiß und sagt das in unserem Fall glaube ich ... Ich wusste das nicht oder doch...
00:10:34: Also wie der Sachfalt ganz genau war können wir den Feststellungen nicht ganz entnehmen aber hier war offenbar so dass diese Versicherung auffällig wurde, aktenkundig wurde im Verlassenschaftsverfahren.
00:10:48: Weil es eine Vinkulierung zugunsten einer Bank gab – die Lebensversicherung hatte insgesamt eine Summe von ca.
00:11:05: Verlassenschaft zugehörig.
00:11:07: Und ich nehme an, aber das weiß ich nicht, aber zumindest dadurch konnte diese Lebensversicherung auffällig werden.
00:11:15: Vielleicht hat es auch der lebensgefährte Gewusstsein...
00:11:17: Wir wissen's nicht!
00:11:19: Aber
00:11:19: wenn das jetzt so gewesen ist wie du vermutest und dann spiele ich das Bild wie folgt dort durch?
00:11:25: Es gab die Lebensversicherungen.
00:11:27: In der Lebensversichierung, das haben wir noch nicht erwähnt, jetzt lös' ichs auf war als Bezugsberechtigte die Mama vom Versicherungsnehmer
00:11:37: eingesetzt.
00:11:37: Die Mama!
00:11:39: Diese Lebensversicherung wurde Jahre vor der Testamentzerrichtung abgeschlossen.
00:11:46: Ich unterstelle jetzt in meinem virtuellen Fall, dass er eben damals noch keine Lebensgefährtin hatte von uns wohl auszugehen und weil er niemand Anderen hatte hat er halt die Mama als begünstigte damals gegenüber der Lebensversicherungen genannt.
00:12:00: Gut Anknüpfen an unsere Letzte folgestellen wir uns wiederum das Verlassenschaftsverfahren vor.
00:12:07: Der Gerichtskommissär fragt die ihm bekannt gegebenen Banken an, da war zum Beispiel die Reiker irgendwas.
00:12:19: und die Reiker gibt bekannt Es gab bei uns ein Chirurgonto des Verstorbenen.
00:12:28: Wir haben Kreditforderungen gegen den Verstorbenden aus einem Kreditvertrag offen davon noch acht tausend.
00:12:37: Diese Kreditforderung, und das ist das was du jetzt beschreibst, und es gibt die Bank bekannt, ist besichert durch eine Lebensversicherung nicht?
00:12:48: Also da kommen die roten Lampen.
00:12:50: Es gibt eine Lebensversehung.
00:12:52: Und zwar daher von dort haben wir uns die achtausend, die offen sind eh schon geholt Sagt die Bank sinngemäß,
00:12:59: aber was gibt
00:13:00: sie bekannt?
00:13:00: Sie gibt den Stand zum Zeitpunkt des Todes bekannt und da hat er sich noch nicht aus der Lebensversicherung bedient.
00:13:06: Und durch diese Bekanntgabe der Bank sieht der Gerichtskommissär um die Lebensgefährtin.
00:13:14: Ups!
00:13:15: Da gab es eine Lebensversicherung.
00:13:18: Der Gerichtskommissar ist möglicherweise weniger aufgeregt ich weiß es nicht.
00:13:25: möglicherweise sagt er Schauen Sie, kümmern sie sich selber drum.
00:13:29: Haben es die Polizei oder haben das nicht?
00:13:31: Denn ich weise Sie darauf hin und belehre Sie, wenn es einen Bezugsberechtigten gibt dann fällt das nicht in die Verlassenschaft, was du zu Recht beschrieben hast sondern der begünstigte kann zur Versicherung latschen und sich das selbst holen.
00:13:51: Er könnte noch mehr belehren, vielleicht sollte er, aber weiß ich nicht.
00:13:54: Darüber reden wir jetzt gleich.
00:13:56: Nämlich dass das was in der Polizei steht die Person, die Mama ja auch geändert werden könnte oder geändert worden sein könnte.
00:14:08: Ich weiß nicht was ihr sagt, im konkreten Fall war es jedenfalls so.
00:14:11: dadurch hat man von der Versicherung erfahren und die Versicherung war in der Zwischenzeit schon lange einkassiert von der Mama.
00:14:21: Das heißt die Mama ist zur Versicherung gegangen, hat natürlich muss sie auch nicht den Gerichtskommissär informiert wohl auch nicht die Lebensgefährtin und hat sich die Versicherungssumme geholt.
00:14:34: und ich verstehe die Mama und das ist auch völlig in Ordnung, die hatte ihre Versicherungspolize wo drinnen stand sie ist die Begünstigte Und was ist dann passiert, Andreas?
00:14:46: Dann hat die Lebensgefährte
00:14:53: gewundert.
00:14:55: Wie war das
00:14:55: damals?
00:14:55: Er hat sich
00:14:57: gewundert und geärgert, beides wahrscheinlich.
00:15:00: Und er hat sich gedacht wie war es damals bei dem Notar?
00:15:02: Wir haben doch dem gesagt wir möchten dass du überlebende, dass ich also alles bekomme und jetzt bekommt die Mutter.
00:15:09: Wie viel konkrete
00:15:12: Beispiel?
00:15:14: Das waren eigentlich damals doch so gemeint, dass Ich die bekommen soll und fragt sich, ob der Notar vielleicht etwas falsch gemacht hat.
00:15:22: Ob er hier vielleicht hätte belehren sollen über diese Lebensversicherung?
00:15:27: Dass man da das Bezugsrecht ändern kann oder soll und wie es geht darüber haben wir nicht gesprochen beim Notar.
00:15:34: Und dann kommt es zu einem Prozess zwischen dem Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin und dem Notar.
00:15:41: Und es geht um die Frage der Haftung des Notars, der hier möglicherweise Sorgfaltspflichten bei der Testamentserrichtung verletzt hat?
00:15:50: Ja, ja...und was war der Vortrag?
00:15:53: auch das muss man genau lesen!
00:15:54: Der Lebensgefärte hat behauptet A. Der Verstorbene wollte bei dem Testament mir auch die Begünstigung aus der Lebensversicherung zukommen lassen.
00:16:12: Der wahre Wille sei gewesen, alles soll ich bekommen.
00:16:17: und jetzt hat sie jemand anderer bekommen, die Schwiegermamma im übertragenen Sinn.
00:16:26: und dadurch ist mir ein Nachteil entstanden und es wurde durch alle drei Instanzen Ich glaube für die Notare nehme ich an mit besonderer Sensibilität.
00:16:38: Und ich weiß es nicht, aber dein Berufsstand wird ganz genau das beobachtet haben.
00:16:42: oder wenn man davon gehört hat sie gefragt haben was müssen wir tun?
00:16:45: Das musst du mir jetzt erklären.
00:16:46: Nämlich gehen die Aufklärungspflichten des Notars bei der Testamentserrichtung soweit auch über Lebensversicherungen dies denn da geben könnte zu belehren und diese im Testament abzubilden.
00:17:04: Das Gleiche, wenn wir jetzt da dann von Notar reden betrifft natürlich Rechtsanwälte.
00:17:09: Ich habe mich damals noch gewundert und jetzt wo wir das so langsam aufarbeiten, wundere ich mich erneut spontan warum diese Lebensgefährtin diesen Notar attackiert und nicht mit demselben Vortrag den sie ja möglicherweise beweisen kann einfach zur Mama marschiert und sagt Diese Begünstigung stand dir gar nicht zu.
00:17:38: Und ich glaube, da könnten wir einhaken... Denn ich glaube, willst du dich festlegen darüber ob den Notar so eine Belehrungspflicht trifft?
00:17:46: Das letzte Mal muss man dazusagen haben wir intensiv dazu geraten.
00:17:50: Natürlich!
00:17:51: Man muss immer nur abwägen okay das was wir hier sagen sind das jetzt seine Pflicht und wenn sie es nicht tun dann... Da möchte
00:17:58: ich mir nicht festlegen
00:17:59: aber das ist natürlich schon
00:18:00: bei der Testamensrichtung.
00:18:01: Wir empfehlen immer zu fragen nach jenen besonderen Vermögenswerten über
00:18:08: die
00:18:10: im Testament vielleicht nicht oder nur in besonderer Weise disponiert werden kann, wonach es insbesondere zu fragen ob es eine Eigentümer-Partnerschaft gibt.
00:18:19: Bargherr XIV WG Zwischenfrage?
00:18:23: Haben wir da schon eine Folge gemacht?
00:18:24: dazu zum
00:18:25: Vierzehn-WG?
00:18:25: Ja, komm ich nicht hin.
00:18:26: Das
00:18:26: müssen wir dringend machen!
00:18:27: Natürlich haben wir schon eine folge gemacht.
00:18:29: Zum
00:18:29: VierzinwG... Du hast das
00:18:30: vergessen
00:18:31: am Gott!
00:18:32: Also ViercinwG, Eigentymer-Partnerschaft... Ich habe beim Buch darüber
00:18:35: geschrieben.
00:18:36: Jetzt hast du das
00:18:36: Buch noch nicht
00:18:38: gelesen und die
00:18:38: Folge vergessen
00:18:40: Also in weiten Teilen
00:18:41: gelesen.
00:18:42: Und ich war ja in viele Diskussionen eingebunden...
00:18:44: Alles gut, jetzt sagt bitte deinen Notar an ob Sie zur Aufgabe verpflichtet sind oder nicht?
00:18:49: Ich
00:18:49: sage nicht verpflichted!
00:18:51: Was
00:18:51: sagten da OGH?
00:18:52: Es ist
00:18:52: empfehlenswert und da gibt es nur einen Zurückweisungsbeschluss.
00:18:57: Er lässt's offen.
00:18:58: Und das OLG hat auch schon gesagt die Sorgfaltspflichten dürfen nicht überspannt werden.
00:19:03: Das OLG hatte im konkreten Fall verneint.
00:19:08: Gut empfehlenswert ist es jedenfalls, aber jetzt kommen wir zurück zu dem was du jetzt gesagt hast.
00:19:15: Die Lebensgefährtin hätte nicht unbedingt gegen die Notar folgen.
00:19:19: müssen sie heute wie du gesagt hast gegen die Mutter vorgehen können?
00:19:22: und eigentlich mit welcher?
00:19:24: mit welchem Vortrag?
00:19:26: nämlich mit jenem dass ihr hätte sagen können wenn erwiesen werden kann das der Verstorbene wirklich wollte dass ich nicht nur die Verlassenschaft bekommen eigentlichen Sinn, sondern wirklich das gesamte Vermögen im weitesten Sinn und somit auch diese Versicherung so mit dir aus der Leinperspektive
00:19:45: nichts
00:19:46: anderes ist als die Verlassenschaft.
00:19:48: Die einfach Vermögensbestandteil ist.
00:19:52: aus der leinen Perspektive dann könnte es ja sein dass man das Testament diesen genaue Textierung wie nicht kennen und die Erbeinsetzung, die vielleicht sehr umfassend formuliert war – wir wissen es nicht genau -, dass man dies dahingehend auslegt, dass darin auch eine Änderung der Bezugsberechtigung von der Mutter zu Gunsten der Lebensgefährtin gemeint war.
00:20:19: Und wenn man also diesen Erblersewild beweisen kann, dann glaube ich wäre es im Sinne der Anteutungstheorie möglich gewesen, klar mal wir kennen das Testament nicht im Detail.
00:20:33: Dass man diesem Testament unterstellt eine letztwillige Änderung der Bezugsberechtigung weil da haben wir beim letzten Mal besprochen dass lässt der Oberste Gerichtshof zu ich kann in einer letztwilligen Verfügung mit einer letzt willigen verfügung auch die bezugs Berechtigung ändern Und insofern wäre es vielleicht möglich gewesen, dass hier die Lebensgefährtin gegen die Mutter erfolgreich vorgeht.
00:21:00: Mit einem Bereicherungsanspruch?
00:21:01: Ja und wenn deine Gedanken, die ich durchaus teilen kann – alles hängt eben von der Auslegung des konkreten Testaments ab!
00:21:08: Dass wir nicht kennen... Aber das ist erwähnt den Vortrag des Klägers nämlich der ja dahin geht, dass der wahre Wille des Verstorbenen darin bestanden hat dass er es bekommt, sodass unsere Unsicherheit eigentlich nur reduziert auf die Frage ob sie ausreichend angedeutet gewesen wird.
00:21:30: Wenn man dem glaubt dann hätte sich das Geld von der Mama holen können.
00:21:38: und vielleicht abschließend noch zu der Entscheidung diese Überlegungen könnte man natürlich auch den beklagten Notar nahe legen oder hätte man nahe liegen können, das er von Anfang an gesagt hätte.
00:21:49: Was wüsst du überhaupt von mir?
00:21:50: Wenn das zutrifft ... Dann holt ihr es gehen wollen, ich habe gar keinen Schaden
00:21:54: zu.
00:21:55: Ich bin der Falsche!
00:21:57: Ja, das ist
00:21:59: ganz interessant.
00:21:59: Aber wenn wir uns das jetzt noch einmal konkret vor Augen halten dass es durch so ein Testament eine Änderung der Bezugsberechtigung möglicherweise erfolgt ist Dann stellt sich ja die Frage aus der Perspektive des Gerichtskommissiers, ob ich mit diesem Testament möglicherweise etwas machen sollte im Verlassenschaftsverfahren.
00:22:25: Ob es möglicherweise sorgfältig wäre, vorsichtig wäre dieses Testament
00:22:32: auch
00:22:32: dem Bezugsberechtigten zuzustellen und oder der Versicherung zuzustelle?
00:22:39: Das ist etwas zu dem man nichts
00:22:41: findet.
00:22:42: Man geht dazu nicht, das ist als meines Erachtens Pioniergebiet.
00:22:46: Also stelle ich auf eine Entschuldigung.
00:22:47: Im Testament wäre ausdrücklich die Bezugsberechtigung geändert.
00:22:52: Ich ändere hier mit der Bezugsberechtigung meiner Lebensversicherung Y nahmendlich bezugsberechigt ist hiermit B. Dann glaube ich wär es klar dass diese letztwillige Verfügung sowohl dem allenfalls bekannten alten Bezugsberechtigten, wenn ich ihn denn kenne zu bemitteln sein würde als auch dem neuen bezugsberechthigten also der Versicherung und insbesondere
00:23:21: die Versicherung.
00:23:23: Die Versicherung ist in der Situation dass sie in ihrem guten Glauben daran das derjenige der an der Polizei genannt ist der begünstigte der wahre berechtigt ist geschützt ist, sollte sie ihm auszahlen.
00:23:38: Das heißt, Sie hätte im letzten Beispiel – und wenn wir jetzt den Sachverhalt unterstellen, den wir beide beschrieben haben – rechtmäßig befreiend der Mama ausbezahlt?
00:23:51: Gleichzeitig wäre die Mama ungerechtfertigt bereichert gewesen so dass man sich das Geld von der Mama geholt hätte können, haben können aber eben nicht von der Versicherung!
00:24:01: Wenn man die Versicherung darauf hinweist, Moment der Begünstigte, der trifft nicht möglicherweise nicht bezuhe.
00:24:09: Hier gibt es einen Testament in dem zum Beispiel ausdrücklich genannt ist die Versicherung.
00:24:14: dann wäre dieser Gut-Glaubenschutz beseitigt.
00:24:19: Dann wird die Versicherung auch nicht auszahlen.
00:24:21: davon gehe ich raus.
00:24:22: sie wird allenfalls die Versichersumme hinterlegen.
00:24:26: wenn Sie unter Druck gesetzt würde wegen unklarer Gläubiger Situation, geben wir es brauche.
00:24:34: A-BGB.
00:24:35: und ja ich stimme dir zu ob's da nicht wenn er mal all diese Facetten die wir hier beschreiben noch weiter durchsickern ins Allgemeine Bewusstsein eine veränderte Praxis geben sollte?
00:24:49: denn was ist das Risiko wenn der jetzt schlaft der Gerichtskommissar oder nichts tut?
00:24:55: Das Risiko ist Verkomplizierung der Rechtsdurchsetzung.
00:25:02: Ich muss dann dem Geld nachlaufen, zum Beispiel bei einer Mama.
00:25:05: Die hat
00:25:06: das vielleicht nicht mehr Insolvenzrisiko?
00:25:09: Ganz mühsam!
00:25:09: Ich muss vielleicht prozessieren drei Instanzen.
00:25:13: Rechtsunsicherheit ist niemals im Interesse der Beteiligten und ohne dass wir jetzt meinen... Das ist eine harte Rechtspflicht und wer das nicht tut, er kommt in die Hafte und da müssen wir resonieren nur.
00:25:27: Wir philosophieren aber Je transparenter man sich diese Rechtslage vor Augen führt, desto näher liegt doch bitte die Annahme dass wenn der Notar- oder Rechtsanwalt der Testamentsberater ist und das nicht nur seine Mandanten sind sondern seine allerliebsten.
00:25:49: Ja das ist jetzt also ich rede nicht von einer Sorgfaltspflicht, sondern von einer Liebespflicht.
00:25:55: Dass der natürlich über die Lebensversicherungen redet und dass der Notar als Gerichtskommissär, Achtung jetzt eine andere Person nach dem Tod, wenn er theoretisch da ein besonderes Zuneigung zu den Parteien hat die natürlich darüber aufgeklärt wie schaut es noch aus mit Lebensversicherungen?
00:26:13: gibt's vielleicht irgendwo welche denn?
00:26:15: Und jetzt glaube ich lass uns nochmal eben zurückkommen das besonders zu beschreiben.
00:26:21: Denn Es ist sehr einfach einen bezugsberechtigten Zuverändern ohne dass es die Versicherung weiß, nämlich durch eine letztwillige Verfügung.
00:26:34: Die noch dazu gar nicht zwingend ausdrücklich diese Änderung beschreiben muss.
00:26:41: sondern ich bring's auf den Punkt wenn die Anordnung lautet Andreas ist mein Alleinerbe ererbt Alles was ich jemals erschaffen habe und hinterlasse, dann wird man wohl sehr gute Chancen haben mit dem Nachweis dass hier auch eine Bezugsberechtigung erfasst ist die früher geschaffen wurde wiederruflich ist zugunsten einer anderen Person.
00:27:10: Und jetzt betrachten wir es nochmal ganz kurz wenn wir uns das alles vor Augen halten aus der Perspektive der Versicherung die sich ja auch bewusst machen muss.
00:27:20: Achtung!
00:27:22: Die Änderung der Bezugsberechtigung kann nicht nur erfolgen durch Bekanntgabe an mich, sondern sie kann auch erfolge eben durch letztwillige Verfügung.
00:27:33: Ohne bekannt gewöhnliche Erinnerungen?
00:27:34: Daher, daher!
00:27:35: Achtungen!
00:27:36: Muss ich eigentlich als Versicherung eine Versicherung, die anscheinend gar nicht Verlassenschaftszugehörig ist, wo es ein namentliches namentliche Bezugsberechtigung gibt, schon auch dem Gerichtskommissär zur Kenntnis bringen.
00:27:52: Achtung!
00:27:52: Da gibt es eine solche.
00:27:54: und eigentlich mit der anschließenden Frage gibt es allenfalls aktenkundig eine letztwillige Änderung der Bezugsberechtigungen.
00:28:02: Das heißt dieser Connect zwischen der Versicherung Verlassenschaftsakt gehört hergestellt, weil es eben auch diese nicht bekannt gegebenen Änderungen der Bezugsberechtigung geben kann.
00:28:16: Das halte für die Praxis für sehr wichtig.
00:28:19: Es macht schon wieder so viel Spaß und heute hat man mir zum ersten Mal das optischen Gründen mein Gerät irgendwie entfernt.
00:28:24: Kann ich das Gerät wieder haben?
00:28:26: Ich weiß jetzt nicht wo wir
00:28:29: zeitlich
00:28:30: stehen.
00:28:41: Das war
00:28:41: eine wichtige Hinweise.
00:28:43: Lassen Sie uns nicht gleich ins Pflichtteilsrecht reinschätzen, sondern bleiben wir bitte trotzdem und zur Not.
00:28:49: machen wir einfach nicht das nächste Mal aber irgendwann eine Lebensversicherung im Pflichttelsrechtsfolge.
00:28:57: Bleiben wir weiter... Bei der Thematik, wie können die Profis, die Rechtsanwältinnen und Notarier, die Versicherungsunternehmen eine möglichst klare Rechtslage herstellen?
00:29:17: Und blicken wir – das haben wir noch nicht gemacht – durchaus kritisch auf die Praxis der bloß
00:29:27: bestimmbaren
00:29:30: Begünstigten.
00:29:31: Wovon rede ich?
00:29:33: Wir reden also nicht von einer Lebensversicherung, in welcher als begünstigter sowie du es immer so wunderschön beschrieben hast eine namentlich genannte konkrete Person eingetragen ist mit Adresse diese oder jener.
00:29:46: Sondern in der die Begünstigten abstraktum schrieben sind.
00:29:54: und dem Vernehmen nach gibt's da lieber Andreas übernimm jetzt kurz bitte du zwei nicht unübliche Vorschläge der Versicherungsunternehmen, die halt irgendwie traditionell entstanden sind.
00:30:11: Also häufig in der Praxis kommt vor, die klauselbezugsberechtigt sind die Erben das wird ja auch oft schon untergekommen sein oder alternativ die gesetzlichen Erben.
00:30:26: Also ich weiß nicht, warum das auch so häufig vorkommt.
00:30:28: Das liegt doch relativ nahe, weil vielleicht sind es auch schon sozusagen Vorschläge der Versicherungen?
00:30:33: Ich weise es nicht mehr so, aber das kommt sehr häufig...
00:30:35: Ja, deine Erfahrung ist da ganz wichtig!
00:30:36: Weil als Rechtsanwalt trifft man natürlich wesentlich selten auf diese Phänomene während du als GK ... Das ist ja häufig, ja.
00:30:45: Die
00:30:46: Erben und die gesetzlichen Erben.
00:30:48: Und dann stellt sich immer die Frage
00:30:51: Bleiben wir mal bei den Erben.
00:30:54: Wir haben einen Lebensversicherungsvertrag, der wurde abgeschlossen im Jahr sieben.
00:30:58: Da steht drinnen bezugsberechtigt sind die Erben.
00:31:07: Ich lese mal kurz dazu zu diesen Bezugsberechigten.
00:31:11: Die Erben haben wir eine gesetzliche Bestimmung
00:31:14: vor das Versicherungs- vertragsgesetz.
00:31:16: Absatz
00:31:17: zwei Soll bei einer Kapitalversicherung die Leistung des Versicheres nach dem Tod des Versicherungsnehmers erfolgen und ist die Zahlung an die Erben ohne nähere Bestimmung ausbedungen, so sind im Zweifel diejenigen welche zur Zeit des Todes als Erben berufen sind.
00:31:36: Nach dem Verhältnis ihrer Erbteile bezugsberechtigt.
00:31:40: Es geht noch weiter.
00:31:41: das lese ich auch gleich.
00:31:42: eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf die Berechtigung keinen Einfluss.
00:31:49: Das ist die gesetzliche Zweifelsregel.
00:31:52: Sehr spannende Zweifel-Regeln, was ist das?
00:31:54: Hundertsechzig?
00:31:57: Hundertsechzeig.
00:32:00: Absatz zwei!
00:32:00: Wenn ich jetzt zuzugehört habe, ich glaube drei Aussagen enthält... Die erste Zweifellsregel lautet Bezieht sich auf den Zeitpunkt
00:32:08: des Todes.
00:32:09: Also man könnte darüber legen wenn meint er da die gesetzlich, die hypothetischen gesetzlichen eben Erben für den Fall, dass es in eine Sekunde nach der Unterschrift unprackt.
00:32:21: Nicht nein sondern die gesetzlichen Erben im Zeitpunkt des Todes denken sie dran das er heiratet zwei Monate vor dem Tod sind natürlich ganz andere gesetzliche Erben dann als im Zeit- und Testamentserrichtung.
00:32:36: oder das Kinder hinzukommen das noch nicht gegeben hat ist die erste Aussage.
00:32:41: Die zweite Aussage Und das ist, glaube ich mich zu erinnern eine Ausnahme oder eine besondere Regel zu jener nach hundred sieben und sechzig Absatz eins.
00:32:51: Nämlich eine Verteilung nicht nach Köpfen der Versicherungssumme sondern die Versicherungsumme steht nach den Erbquoten zu.
00:33:01: Und was war die dritte Geschichte?
00:33:04: Ja, die dritten Geschichte ist eine Bestätigung wenn man so will des Dogmas... Versicherungssumme, die an den Begünstigten geht nicht in Erbgang geht sondern selbstständig aufgrund des Versicherungvertrages auszuzahlen ist.
00:33:19: Wenn angeordnet wird wenn einer dieser gesetzlichen Erben im Verlassenschaftsverfahren sich des Erbrechts entschlägt so hat das keine Auswirkungen auf diesen Anspruch der ihn und jetzt kommt überhaupt das am wichtigste Im Zweifel, also im Zweifeln.
00:33:40: Aber
00:33:41: man könnte zusammenfassen... ...im Zweifelt gilt also so wie das Erbrecht einmal anfallen wird.
00:33:49: So steht die Bezugsberechtigung zu.
00:33:52: Sei es das testamentarische Erbrech, sei es das gesetzliche Erbrechen Es läuft parallel den Quoten, die sich nach dem Erbrechtsanfall ergeben.
00:34:02: Das heißt auch die Ausschlagung Ist irrelevant für die Bezugsberechtigung?
00:34:07: Das ist die Zweifelsregel eigentlich, dieses Hundertsechzigzeichen.
00:34:10: Die ja auch durch die Judikatur schon abgesichert ist.
00:34:14: also das glaube ich kann man als gesiegete Rechtslage auf jeden Fall akzeptieren.
00:34:19: Zuletzt gab es eine Entscheidung vor einigen Jahren, vor wenigen Jahren und da war der Fall die Verlassenschaft so gering dass es zur Überlassung der Aktiva an die Gläubiger kam Die früher ist das Jury geredet die Einantwortung.
00:34:34: Überlassungen an Zahlungsstaat, an die Gläubiger und da hat der Oberste Gerichtshof klargestellt es hat auf die Begünstigungen aus dem Lebenswissicherungsvertrag keine Auswirkungen.
00:34:47: Es entscheidet dann über den Anspruch als begünstigter Das Ergebnis der Prüfung der hypothetischen Erbrechtslage, kann man das so sagen?
00:35:00: Also primär Erbvertrag, sekundär Testament.
00:35:06: So dann gesetzliche Erbfolge.
00:35:09: Das heißt aber in dem... Ja bitte nur
00:35:12: ein Beispiel zwischendurch!
00:35:14: Wir haben ja beim letzten Mal Folgendes besprochen, nehmen wir an, ich habe ein namentliches Bezugsrecht und da trage ich meine Ehegattin ein als namentlich bezugsberechtigt Und es kommt danach zur Ehe-Scheidung.
00:35:28: Ja, also jetzt kommen Sie den sieben und zwanzig an.
00:35:30: was Letztes.
00:35:31: Ich
00:35:31: weiß nicht mehr, ich muss kurz einen Eingang sagen.
00:35:34: Dann ist die Frage ob in so einem Fall vielleicht der siebenundzwanzig Analog anzuwenden ist?
00:35:41: Wissen wir nicht!
00:35:43: Aber wenn ... Sein' ich gelangt, weil das
00:35:45: kommt nicht.
00:35:45: Na ja, ich bin nerviert.
00:35:48: Jetzt stelle ich aber folgende Situation vor... Ich sage Bezugsberechtigt sind die Erben?
00:35:54: Ja, da sind wir.
00:35:56: Und jetzt habe ich ein Testament in dem meine Ehegart in der Leinerbin ist und es kommt dann zur Ehescheidung.
00:36:05: das Testament bleibt aber an sich aufrecht.
00:36:08: Ich wiederrufe es nicht ausdrücklich.
00:36:10: Der siebenfünfundzwanzig wird später aber greifen.
00:36:14: Das Testament gilt als aufgehoben.
00:36:18: Hundertsechzig zwei bedeuten, dass dann eben nicht die Ehegart hinbezugsberechtigt ist.
00:36:24: Sondern die andere gesetzlich näher.
00:36:27: Ich wollte das nur in Hand dieser Beispiele kurz
00:36:29: drucken.
00:36:29: Okay ich bin beruhigt.
00:36:31: Danke dir sehr!
00:36:32: Das entschuldige mich auch für meine Freche jetzt.
00:36:35: Das ist eine schöne Brücke zur letzten Folge.
00:36:38: ja da wird bei den hundertsechsig wohl auf jeden Fall so deuten können.
00:36:43: zurückkommen jetzt an auf diesen konkreten fall.
00:36:48: Man muss sagen, ja die Rechtssicherheit scheint hier durchaus gegeben.
00:36:55: Nicht mit diesen Zweifelsregeln aber man muss schon dazu sagen das Versicherungsunternehmen wartet bei dieser Klausel mangels Alternativen natürlich die Einantwortung ab.
00:37:11: davon gehe ich aus.
00:37:13: Das heißt dass Versicherungen Unternehmen wird Ausreißer wie diese Überlassungen Zahlung statt ausgenommen.
00:37:20: dann sind sowieso alle brauchen sie einen Juristen.
00:37:23: Aber an sich wird das Versicherungsunternehmen natürlich nicht irgendjemand auszahlen, der daherkommt und sagt ich bin gesetzlicher Erbe sondern es muss wohl fragen im Moment einmal wie schaut der Erbgang wirklich aus?
00:37:37: Gibt's ein Testament so dass – ich weiß nicht ob du da Erfahrungen hast – ich davon ausgehe, dass die Lebensversicherung bei dieser Klausel für die Auszahlung verlangt, dass man das Erbrecht nachweist?
00:37:52: Ja, durch eine Einantwortung.
00:37:55: In einfachsten Fall?
00:37:56: Ja nur die Einantwortungen wird nicht genügen weil die Versicherung muss natürlich hinter die Einantwortung blicken und sich fragen wie kam es denn zu dieser Einantordnung?
00:38:06: Stichwort liegt ihm vielleicht eine Ausschlagung zugrunde?
00:38:11: Dann wird's noch kompliziert.
00:38:12: Das heißt das ist nämlich die Frage, dass sie nicht
00:38:14: auf den Einantwortungsbeschluss verlassen.
00:38:17: Sie muss sich ja fragen nach Wem ist denn ursprünglich das Erbrecht angefallen?
00:38:24: Es kann ja auch sein, dass sich jemand durch Entschlagung zurückgezogen hat.
00:38:29: Es kann sein, da es irgendwie zu einem Übereinkommen kam zu einer Anerkennung.
00:38:35: Das kann ja echt kompliziert sein!
00:38:36: Ja aber
00:38:37: wie soll's das machen?
00:38:38: Nur Fragen geht nicht so groß.
00:38:40: Und
00:38:41: das
00:38:41: tut sie auch.
00:38:42: Zumindest nach der Ausschlagung muss gefragt werden, also ich glaube nicht dass sich die Versicherung auf den Ein- und Ordnungsbeschluss verlassen kann weil der nicht im Sinne des Hundertsechzigzeig zwei jedenfalls nicht notwendigerweise die Lage zum Zeitpunkt des Erbrechtsanfalls wiedergibt.
00:38:59: Aber das heißt dann die Versicherungen muss, bin bedankbar dass ich das jetzt hier lernen darf.
00:39:04: Die Versicherung muss aus deiner Sicht den hypothetischen Wahnerbkanger fragen.
00:39:10: Sie müsste auch fragen, ob sich einer nicht beteiligt hat.
00:39:14: Auch das?
00:39:15: Ich hoffe, dass das ein Versicherungsunternehmen bekannt
00:39:18: ist.
00:39:18: Das muss meines Erachtens sein.
00:39:21: Sonst kannst du den Hundertsechzigzeig zwei ja nicht umsetzen und die Bezugsberechtigung nicht richtig darstellen.
00:39:30: Die Versicherung verlangen die Todesfallaufnahme ... So eine ordentliche Verzeichnung des Kreises der gesetzlichen Erbfolge.
00:39:40: und auch die Frage gibt es in Testament.
00:39:42: Sie muss prüfen,
00:39:44: unter Gerichtskommission muss das der Versicherung meiner Sachen so ermöglichen wie das Erbrecht angefallen ist.
00:39:51: Und jetzt komme ich aber zu einer Ergänzung.
00:39:55: wir haben diesen Versicherungsvertrag.
00:39:58: Bild günstig sind die Erben okay?
00:40:03: Jetzt sagst du Ja, sie muss den ganzen Hergang prüfen.
00:40:10: Aber im Prinzip entscheidet dann doch die jüngste letztwillige Verfügung richtig?
00:40:15: Den entscheidet ihr jedenfalls und Sie könnt ja auch so gedeutet werden dass sie eigentlich diese Begünstigungsbeschreibung verändert.
00:40:26: Sie fühlt es entweder aus oder sie verändert.
00:40:30: Also, das führt mich wieder zur Erkenntnis zurück.
00:40:33: Wie wichtig die sorgfältige Beratung im Rahmen der Testamentzerrichtung ist?
00:40:39: Kommen wir zum nächsten Klausel, den du genannt hast, die meines Erachtens extrem problematisch ist und zwar die Anordnung in Versicherungsvertrag.
00:40:55: begünstigt sind, die gesetzlichen.
00:40:58: Warum
00:40:58: halt ihr... Warum glaubst du, halt ich das für so problematisch?
00:41:02: Wer sind die Gesetze in den Erben?
00:41:05: Lass mich noch zu den Erbensagen.
00:41:07: Ich finde
00:41:08: diese Bezugsberechtigung der Erben nicht glücklich.
00:41:12: Was
00:41:12: würdest du sagen?
00:41:14: Immer nahe ist nämlich eine konkret genannte Person.
00:41:17: oder man könnte sich auch überlegen ob man nicht doch auf die Einantwortung abstellt.
00:41:22: also dass man sozusagen dann und technisch gesagt zwei Verfahren der Prüfung, der Erbrechtslage eröffnet.
00:41:31: Nämlich einerseits das Verlassenschaftsverfahren und andererseits auch eigentlich bei der Versicherung ein Prüferfahren in die Wege leitet wo geprüft werden muss von der Versicherungen selbst.
00:41:45: wie ist denn die Erbrechtslage zum Todeszeitpunkt?
00:41:49: Das halte ich eigentlich für relativ unglücklich
00:41:52: Ja, aber andererseits mein Lieber muss man das doch auch irgendwie schon so sehen.
00:41:56: Also ich verstehe dich und ich finde es natürlich aus deinem Blickwinkel für überzeugend.
00:42:00: Aber andererseits muss man sagen wenn du einen namentlich bezugsberechtigten hast besteht die Rechtssicherheit ja eigentlich nur für den Fall dass es kein Testament gibt weil wenn's ein Testament gibt okay ich muss ergänzen sagen ein Testament nach dem Abschluss des Versicherungsvertragels.
00:42:23: Wenn es ein Testament gibt, bist du ja immer bei der Unsicherheit ob durch das Testament diese namentliche Begünstigung verändert wurde.
00:42:31: Ja, du unterstellst also nicht gut beraten ist bei der Testamentserrichtung?
00:42:35: Ich unterstelle dass er so beraten is wie üblicherweise beraten
00:42:38: wird.
00:42:38: Üblicher Weise sollte eigentlich so beratend sein und das wollen wir vielleicht noch ergänzen.
00:42:42: zu dem was wir da vorhin gesagt haben wenn wir erkennen dass man durch ein Testament, durch eine letztwillige Verfügung, eine Bezugsberechtigung ändern kann.
00:42:52: Dann muss natürlich der sorgfaltfältige Testamentserrichter klarstellen ob oder
00:42:59: nicht
00:43:00: das Testament dieser Bezugsberechtigungen
00:43:02: sein.
00:43:02: Ganz
00:43:03: wichtiger Punkt!
00:43:04: Kein Testament darf das offen lassen.
00:43:07: Bei der Testamentserechnung... Verzeihe aber ich möchte es nochmal betonen.
00:43:11: Ist zu fragen gibt's eine Lebensversicherung?
00:43:14: Was ist das Bezuchsrecht?
00:43:16: Wollen sie durch dieses Testament dieses Bezugsrecht ändern?
00:43:19: Oder wollen Sie es überhaupt ändern oder wollen Sie's nicht berühren.
00:43:24: Und das muss das Testament meiner Sachens auch klarstellen, dass das Testament in keiner Weise auch nicht durch die Wiederrufsklausel, die man im Testament findet, die Bezugsberechtigung tangiert.
00:43:37: und dann hast du natürlich recht sicher, also ein gutes Testament...
00:43:40: Achtung!
00:43:40: Jetzt komme ich jetzt bis bin ich schon wieder an Andreas Cuguel.
00:43:42: Ich fühle mich plötzlich wie
00:43:43: du.
00:43:44: Wieso?
00:43:45: Wo bist du?
00:43:46: Du bist plötzlich so messerscharf in meinen Gedanken subjektiv.
00:43:49: Bist du doch immer... Nein, nein, nein!
00:43:50: Jetzt kommt der Andreas Schugelchen mit.
00:43:52: Bitte.
00:43:52: Pass auf.
00:43:53: Okay okay, aber jetzt bedenke folgenden Fallen.
00:43:57: Das wird im Testament klargestellt.
00:43:59: also das Bezugsrecht bleibt unberührt und jetzt stirbt der bezugsberechtigte vor dem Verstorbenen.
00:44:08: Jetzt müssen wir ergänzen wenn wir es noch nicht gesagt haben Wenn ein bezugs berechtigter vor dem Verstorbenen verstirbt, so bedeutet das.
00:44:19: Man könnte es anders in einem Versicherungsvertrag regeln indem man einen Ersatzberechtigten nennt aber so bedeutet dass er die Begünstigung nicht erwirbt.
00:44:30: Das gibt's ja aus Hundert und Sechzig vier.
00:44:32: Es vergeht, dass es dann in die Verlassenschaft fällt?
00:44:34: Dann fällt sie in eine Verlassenschaft und dann müsste man sagen im Testament steht ausdrücklich drinnen, dass die Begunstigung der Testament sehr benichtkriegt kriegt und dann kriegen sie die gesetzlichen Erben.
00:44:45: Würdest du dieses Ergebnis...
00:44:46: Gemäß dem testamentarischen Erben steht es dann so, ne?
00:44:50: Warum?
00:44:51: Wieso?
00:44:52: Du hast doch gerade, wir machen doch ein Testament wo drinsteht, die Bezugsberechtigung wird dadurch nicht tangiert!
00:44:57: Ja,
00:44:57: er wird nicht tangiert.
00:44:58: Dann fällt die in deinem Fall der bezugsberechigtes Vorverstorben, dann fällt die Lebensversicherung mit Verlassenschaft Und dann steht sie so wie die restliche Verlassenschaft eben den jeweiligen testamentarisch berufenden Erben zu.
00:45:13: Na gut, ist mir ein bisschen
00:45:16: zu
00:45:16: selbstsicher.
00:45:17: Ich würde doch daran anschließen an dieses Beispiel Die Empfehlung oder Den Hinweis dass bei der namentlichen Begünstigung das heißt der begünstigende Person die namentlich genannt ist es möglicherweise einen Bedarf gibt zumindestens ihn mit zu überlegen, was passiert.
00:45:35: Ob man nicht einen Ersatz berechnet?
00:45:38: Oder ob es nicht vielleicht doch und so schließt sich jetzt der Kreis, warum ich vorhin skeptisch war... gar nicht, ob es vielleicht doch sinnvoll sein könnte oder überlegungswert sein könnte die Begünstigung im Testament zu definieren
00:45:55: Ja, beziehungsweise dass man sagt es gibt einen Bezugsberechtigten und sollte dieser Vorverstorben
00:46:01: sein.
00:46:02: Absolut!
00:46:03: Dieser Ersatzfall sollte immer mitbedacht werden.
00:46:06: nur wenn man ihn mit bedenkt müsste man auch präzisieren unter welchen Voraussetzungen genau diese Ersatzbegünstigung eintritt?
00:46:15: Ist das die Geldenmachung gegenüber der Versicherung?
00:46:18: Der Bezug, oder geht es nur um das Vorherbleiben?
00:46:23: Man sollte genau darüber sprechen.
00:46:25: Wir stellen uns ja auch immer wieder vor und in dem Fall auch so.
00:46:29: Wir reden hier nicht über Erdnüsse sondern wir reden konkretes Beispiel die Lebensversicherungssumme macht hundertfünfzigtausend Euro aus Die Verlassenschaft hat einen Umfang vielleicht von sechzigtause.
00:46:41: Das heißt wir reden über verhältnismäßig extrem bedeutsame Werte und stellen bei unseren Diskussionen nicht fest, sondern Erinnerung uns dran.
00:46:52: Dass die Frage des Berechtigten sehr häufig eben nur ganz kark durch diesen Hinweis in der Versicherungspolize umschrieben ist.
00:47:03: Und dass die Berechtigung für die vermögensmäßig beschriebenen Achtzigtausend oder Sechzigtaussend Verlassenschaft Vielleicht in einem riesigen Testament, mit Ersatzerben und Hinerbem und Quer-Erbem oder Untererbemen.
00:47:17: Und ich weiß nicht was es umschrieben ist.
00:47:20: Beim Bekünstigten aus der Versicherung haben wir nur so wenig.
00:47:25: Gestarte mir abschließend doch noch die Geschichte mit den gesetzlichen Erben.
00:47:31: Willst du sie nicht noch bringen?
00:47:32: Weil die kommt auch vor.
00:47:34: Wer sind die gesetzlich Nerven?
00:47:35: Also
00:47:35: da steht in der Versicherungspolizei...
00:47:38: Die gesetzliche Nerven!
00:47:39: Und man fragt sich jetzt, wir fragen uns oder ich frage mich nachdem wie es so lange darüber überlegt haben.
00:47:46: Welcher
00:47:46: Versicherungsnehmer
00:47:51: möchte?
00:47:53: Wenn er und das ist irgendwie die Unterstellung wenn er wüsste
00:47:59: was gesetzliche
00:48:00: Erben testamentarische Erben bedeutet wer schreibt hin oder wer möchte?
00:48:07: auf jeden Fall geringes meine gesetzlichen Erben Wenn ich einen Testament mache, kriegst du trotzdem die gesetzlichen Erben.
00:48:13: I don't get it!
00:48:14: Ja, vor allem wenn Du hast die gesetze erben und danach ein Testament ist natürlich da auch schon die Frage ob nicht das Bezugsrecht geändert
00:48:22: ist?
00:48:22: Ja dazu kommen wir jetzt.
00:48:23: oder sagen wir es in dem Fall wenn drinnen steht die gesätzliche Erben dann isst für den fall dass es danach ein testament gibt aber eigentlich auch davor irgendwie es ist jedenfalls der konflikt vorprogrammiert dass der testamentarische Erbe die Auffassung verdreht, das kann er nicht gewollt haben.
00:48:45: Sollte es keine Gewinn der andere gewinnen und die gesetzlichen Erben sagen, es steht aber da!
00:48:52: Das heißt, die Unsicherheit ist ja im Vergleich zur vermeintlich weniger bestimmten Formulierung die Erben.
00:49:03: Die Unsicherheit ist geradezu provozierend gesteigert.
00:49:06: Ja, ja durch die in vielen Fällen nahegelegte Diskrepanz zum Erdblasser will nicht?
00:49:11: Insbesondere wenn du dann ein Testament hättest, wo es eine Enterbung gibt.
00:49:15: Na gut!
00:49:17: Aber zumindest ist er durch das Testament den gesetzlichen Erben ihr gesetzliches Erbrecht entzogen.
00:49:22: und doch sollen sie als gesetzliche Erben... möglicherweise aufgrund der Bezugsberechtigung hier bezüglich der Versicherung zum Zug kommen.
00:49:31: Das ist wirklich seltsam, wir stimmen die Vollkommen zu den gesetzlichen Erben.
00:49:35: das kann man eigentlich wenn man es wirklich so eng auslegt selten wollen.
00:49:40: und dann kommt noch was dazu dass ja auch die Frage ist ich muss eine Vertragsauslegung machen und mich fragen was hat eigentlich der Versicherungsnehmer unter die gesetzliche Erben verstanden?
00:49:51: Denn auch die Testamentalschnerben sind im weitesten Sinne gesetzliche Erben.
00:49:56: Sie kommen nämlich aufgrund des Gesetzes, dass nämlich regelt das Testament ein Erbrichtstitel ist zum Zug.
00:50:04: Also so eindeutig... Würde
00:50:07: ich hier den Testamentserben vertreten?
00:50:10: Dann gebe ich natürlich nicht auf und auch daher wieder der Gerichtskommissär wie wichtig ist es aufzuklären über die Relevanz von allenfalls existierenden Lebensversicherungen, die okay, formell nicht in die Verlassenschaft fallen möglicherweise.
00:50:32: Weil es einen begünstigten gibt über den dessen Person wir jetzt dann streiten werden.
00:50:39: Das heißt ich mach dir Augen zu.
00:50:40: das Gerichtskommissar hab nichts damit zu tun, Edgy Bitch!
00:50:43: Find' dich nicht so toll ja?
00:50:44: Sondern im Gegenteil... In den allermeisten Fällen müsste er doch bitte den Erben, den Testamentserben in meiner Vorstellung jetzt sagen.
00:50:52: Kümmerts euch um die Frage Lebensversicherung?
00:50:55: Wenn dort eingesetzt wäre oder bestimmt wäre als Begünstigter die gesetzlichen Erben dann, es kommt da an weil in mir würde ich aus Testamentserver sagen okay erstens wurde diese Begünstigung geändert durch das Testament.
00:51:12: danach streiten wir über diese Behauptung ob das zutrifft Und falls nein, jetzt komme ich mit deinem Hinweis.
00:51:19: Dann war sie schon ursprünglich so zu verstehen dass die gesetzlichen Erben in Wirklichkeit vom Willen des Versicherungsnehmers der Testament sehr begibend sind.
00:51:32: Streit ist dann vorprogrammiert wenn das auseinander fällt.
00:51:35: und was du jetzt wieder angesprochen hast wichtig dieser dass hier der Gerichtskommissär sich schon zuständig sieht und dass es da diesen nötigen Connect zwischen Gerichtskommissern Versicherung gibt.
00:51:45: Und ich schaue mir jetzt noch einmal aus der Perspektive der Versicherung an, weil das würde mich schon interessieren.
00:51:50: Da fällt mir die Erfahrung wie die Versicherungen damit genau umgehen.
00:51:56: aber Bei der Bezugsberechtigung die gesetzlichen Erben würde es meines Erachtens nicht genügend, dass die Versicherung beim Gerichtskommissar anfragt.
00:52:05: Bitte sagen wir werden nach der Aktenlage jene Personen sind, die zum Kreis der Gesetzen in Erden zählen.
00:52:12: Sondern muss ich natürlich fragen... Also traut sich der dann wirklich an die Versicherung, an den Kreis der gesetzlichen Erben auszuzahlen?
00:52:21: Ich würde das zur Versicherung eher nicht raten.
00:52:23: Es ist total heikel und auch schon deswegen sollten sich Versicherungen überlegen dass sie vielleicht von solchen Klauseln überhaupt abraten und eher auf die Erben abstellen bzw.
00:52:37: ein namentliches Bezugsrecht weil eins lasst mir noch zu den erben und den gesetzliche Erbensangern.
00:52:41: als Cautilla Jurist wird mir natürlich sofort schwumrig, wenn ich nur den Begriff bestimbah
00:52:47: höre.
00:52:48: Bestimmt ist mir immer lieber und wenn es bestimmbar ist dann muss es wirklich objektiv klar bestimmbar sein und das geht eher bei den Erben, schwieriger bei den gesetzlichen Erben.
00:53:00: also vorsichtig sein bei diesen Versicherungen.
00:53:03: Vorsicht, Vorsicht!
00:53:05: Irgendwiss das aber nicht positiv was wir am Ende mal sagen oder?
00:53:09: Vorsicht ist immer positiv.
00:53:11: Freuert euch, ob der Vorsicht.
00:53:13: Vielen Dank!
00:53:14: Ich glaube mit der Lebensversicherung im Hinblick darauf wer der Begünstigte ist und wer es kriegt
00:53:20: usw.,
00:53:21: da haben wir viel weitergebracht.
00:53:22: Vielen herzlichen Dank!
00:53:24: Irgendwann nicht das nächste
00:53:25: Mal
00:53:26: machen wir die Lebensversicherung flieht jetzt mal
00:53:28: auf den Barsch.
00:53:30: Danke!
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