#45 Der Ersatzerbe – unverzichtbare und herausfordernde Anordnung

Shownotes

In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über die Ersatzerbschaft im österreichischen Erbrecht.
Im Mittelpunkt stehen:

● die Auslegung von Ersatz-Erbeinsetzungen
● die gesetzliche Zweifelsregel des § 604 ABGB
● die Konkurrenz zwischen einem Ersatzerben und Erbeserben
● Problemstellungen bei der Testamentsgestaltung

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00:00:10: Freitag, Nachmittag.

00:00:14: Zeit für Erbrecht!

00:00:16: Lieber Andreas herzlich willkommen.

00:00:18: Lieber

00:00:18: Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind

00:00:29: heute wieder zu zweit.

00:00:31: Ja, schade eigentlich.

00:00:32: Kannst du dich noch erinnern?

00:00:33: Wie war's?

00:00:33: Dunkel kann ich mir erinneren!

00:00:34: Nein natürlich kann mich gut erinnernen vor vierzehn Tagen eine wunderbare Folge mit der Frottikanin.

00:00:40: Spektabilität das haben wir eigentlich gar nicht gesagt dass es die richtige Anrede ist für die Frotticanin.

00:00:46: Sag mal, wie spektabel ist oder spektabilitet?

00:00:49: Bin ich mir nicht sicher.

00:00:50: Ich glaube... Spektabelis?

00:00:52: Nein, wie meinste, ich glaube wenn du Es hängt davon ab, ob du selber einen gewissen Honoration anragen hast.

00:00:59: Den

00:00:59: du dir sicher hast?

00:01:01: Ja aber ich weiß nicht, ob ich dann Spektabilität oder Spektabelis sagen soll.

00:01:04: Das hätten wir sie fragen müssen!

00:01:06: Ja

00:01:07: gut.

00:01:07: Und

00:01:09: wie spricht man den Rektor richtig an?

00:01:12: Der Magnifizanz.

00:01:13: Wolltest du jetzt mal ein Tast

00:01:15: folgen?

00:01:15: Nein, ich wollte es einfach nur...

00:01:17: Ich werde jetzt einmal Folgendes sagen.

00:01:18: also erstens möchte Bekannt geben.

00:01:22: Vielen Dank, dass Sie uns zusehen zuhören!

00:01:25: Bitte schreiben sie uns an www.contact-at-mounderbricht.com.

00:01:31: Wir freuen uns über jede Zusennung.

00:01:33: Rufen Sie uns nicht an.

00:01:36: Mount Erbricht hat keine Telefonnummer.

00:01:37: noch nicht kann sich ändern Aber sagen Sie uns, was Ihnen gefällt.

00:01:42: Was Ihnen nicht gefällt?

00:01:44: Wir bemühen uns aktiver zu werden.

00:01:46: Nicht wir sind jetzt auf Instagram,

00:01:49: auf YouTube-Simmer und können es überall kriegen.

00:01:53: Das würde uns gefallen!

00:01:55: Wir machen auch... Jetzt bin ich plötzlich in Werbepose.

00:01:59: Wir machen auch im Herbst... Langsam.

00:02:02: Noch nicht?

00:02:03: Nein,

00:02:03: du kannst es sagen!

00:02:04: Aber das müssen wir langsam sagen.

00:02:08: Was ist die Idee?

00:02:09: Die Grundidee ist Mount Erbrecht.

00:02:12: Jetzt musst Du fortsetzen, sonst hat mich rausgebracht oder hier angebracht.

00:02:15: Also was ist die Grundideen von Mount Erbrecht?

00:02:17: Mount

00:02:17: Erbracht soll sich erweitern.

00:02:20: Mount Erbricht goes live.

00:02:24: Wir haben ja noch keinen Titel.

00:02:26: Nein, ist auch nicht der Titel aber es soll eine live Veranstaltung geben?

00:02:31: Es wird eine live veranstaltungen geben und sie wird in der rechtswissenschaftlichen Fakultät stattfinden.

00:02:38: wir haben den Saal reserviert nämlich das Dachgeschoss Und es wird uns begleiten.

00:02:44: Der Senatspräsident Dr.

00:02:46: Gottfried Muska war hier unser Gast und wir werden an einem tag die erbrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, das letzten Jahres im Detail analysieren aus den verschiedenen Perspektiven Notar.

00:03:05: Bist du?

00:03:07: Senatspräsident Musker, Oberste Gerichtsof der ist natürlich der spannendste und auch mein Senf dazu.

00:03:15: Wenn Sie daran interessiert sind wird natürlich begrenzte Teilnehmerzahl sein und es sich gleich der Einlegung wollen...

00:03:21: Schreiben Sie uns schon heute, wenn sie Interesse haben.

00:03:23: Dann bekommen Sie auch das Anmeldepformular, wenn's einmal soweit ist?

00:03:27: Ja

00:03:27: aber das machen wir in den nächsten ein, zwei Minuten.

00:03:29: Das

00:03:30: kommt in kürze.

00:03:31: Gut!

00:03:32: Aber kehren wir zurück.

00:03:34: Letzte Folge unser zweiter Gast die Frau Dekanin, Frau Prof.

00:03:40: Zöchling-Judt.

00:03:41: Es war wieder mal ganz an dass er es irgendwie erwartet oder?

00:03:44: Und warum?

00:03:45: Weil wir uns nicht vorbereitet haben Und es hat sich herausgestellt, dass es immer extrem gut ist nicht vorzubereiten.

00:03:52: Vorbereitung bedeutet Blockade und die Nichtvorbereitung ist immer die Chance für Neues!

00:03:59: Das war beim letzten Mal so.

00:04:01: was war für dich neu?

00:04:02: Was war für Dich

00:04:03: spannend?!

00:04:04: Ich habe jetzt bei mir ein Halt doch immer nach, deine Aussage Vorbereitung ist schlecht.

00:04:08: Vorbereitung ist blockade!

00:04:10: Das ist leicht missverständlich.

00:04:11: Nein wir sind glaube ich latent schon sehr vorbereitet weil wir wissen was wir reden oder wir stehen ja dazu was wir sagen?

00:04:19: Wir wissen was we tun aber wir machen uns keine Skriptun und haben dabei oder ich hab da bei dir du warst natürlich profund bereits im Thema drinnen, aber ich habe gelernt diese Geschichte möglicherweise schizgerichtliche Dispositionen in letztwilligen verfügungen zu machen.

00:04:38: War

00:04:39: mir persönlich ja offenbar gibt es schon Vorarbeiten von Zögeling

00:04:44: völlig neu?

00:04:45: Mir auch!

00:04:49: Ich hab's noch nicht nachgelesen und werde das aber machen.

00:04:51: die arbeiten dazu.

00:04:53: wer weiß was sich daraus noch entwickelt.

00:04:56: heute reden wir über ganz etwas

00:04:58: anderes Und zwar

00:05:00: Wir sprechen heute über einen, ich würde fast sagen unbedingt notwendigen Bestandteil in jedem Testament auf den nicht verzichtet werden darf.

00:05:18: Nämlich wir sprechen von der Ersatzbank.

00:05:27: Den Ersatzerben oder Es hat Vermechnisnehmer nach altem Recht, als wir noch ein bisschen lateinisch sprechen durften.

00:05:40: Der Substitut der, da könnte man jetzt lang drüber reden sehr faszinierend.

00:05:46: Damals gab es in der Gemeinnissubstitution oder noch Älter, der...

00:05:50: älter weiß ich nicht.

00:05:54: Vulgar-Substitution.

00:05:56: Aber wir sind ja im modernen Recht.

00:05:57: das wurde alles abgeschafft diese alten Begriffe, jetzt heißt es Ersatz.

00:06:05: Andreas, in gewohnter Manier bringst du uns ins Thema?

00:06:07: Naja ich glaube was man prinzipiell vorweg sagen muss ist folgendes bei der Testamentserrichtung gilt es im Allgemeinen immer darüber nachzudenken dass das Testament jedenfalls nach Möglichkeit funktionieren soll den letzten Willen umsetzen soll Egal wie sich die Dinge ändern.

00:06:34: Das heißt, ich muss bei einer Testamentserrichtung immer versuchen zu antizipieren was passiert wenn sich die Vermögenslage verändert?

00:06:43: Was passiert, wenn einzelne begünstigte Verstorben sein sollten und nach Möglichkeit in Antizipation dieser Veränderungen das Testament so gestalten dass es auch Rücksicht nimmt auf diese möglichen Veränderung bindet einen Testator nicht vor der wesentlichen Sorgefalt, vielleicht regelmäßig das Testament zu besprechen.

00:07:10: Zu erörtern ob sich vielleicht Dinge so verändert haben dass man das Testament anpassen sollte.

00:07:17: Da sollte man machen.

00:07:18: es ist übrigens etwas da sich Testatoren immer wieder sagt gerade bei komplexeren Testament nehmen sie sich das vor kommen sie einmal im Jahr zu mir und wir überlegen kurz passt es noch?

00:07:28: hat sich was verändert Im Vermögen bei den Begünstigten in ihrer Willenshaltung?

00:07:34: sollten wir irgendwelchen Schrauben drehen.

00:07:36: Ich glaube so eine regelmäßige Servisierung des Testament ist sinnvoll, aber das Testament sollte trotzdem

00:07:44: auch

00:07:45: so aufgebaut sein nach Möglichkeit dass es auf Eventualitäten die in der Zukunft kommen könnten abgestelltes Rücksicht nimmt und es dann auch noch funktioniert.

00:07:56: Und ein Kernstück in diesen allgemeinen Überlegungen ist natürlich immer die Frage ganz konkret, was passiert denn wenn einer meiner Erben, einer meiner Begünstigten vielleicht mein Vermächtnisnehmer insbesondere vielleicht vor mir versterben sollte aus irgendwelchen Gründen nicht zu Erbschaften oder Vermähtnissen gelangt?

00:08:18: soll's da Einen, du hast ein Satzbank gesagt sollst da einen Ersatzspieler geben jemanden der an seiner Stelle zum Erben berufen sein soll als Ersatzerbe eben oder bei einem Vermächtnis als Ersetzvermächtnisnehmer dann begünstigt sein soll.

00:08:36: Und wenn man das mit dem Testator bespricht und das muss man eben wie du schon richtig gesagt hast bei jeder Testamenser Richtung besprechen Dann kommt häufig vom Testator Die Antwort oder die Reaktion, wenn der verstirbt von mir dann komme ich halt wieder und mache ein neues Testament.

00:08:53: Ich möchte mir das heute noch nicht überlegen und dann ist es wichtig als Testamentsverfasser zu sagen Das ist schon gut!

00:08:59: Wenn der Fall eintritt kommen Sie gerne nochmal und wir passen das Testament gegebenenfalls an aber möglicherweise passiert das ja zu einem Zeitpunkt wo sie gar nicht mehr testierfähig sind.

00:09:10: oder die Ereignisse überschlagen sich und sie denken nicht daran, versuchen wir das Testament jetzt schon durch solche Ersatzvorsehungen so aufzubauen dass wir diese Eventualitäten einfangen.

00:09:24: Und das möchte ich nur veranstellen.

00:09:26: und dann muss man natürlich ganz genau reinschauen was man bei dieser Bestimmung von Ersatzbegünstigten, alles Bedenken muss.

00:09:35: denn da ist einiges zu bedenken und ich kann nur sagen aus der Praxis oft hat man bei Testamenten das Gefühl dass manches vielleicht nicht in der letzten Präzision betracht

00:09:47: wurde.

00:09:48: Ja also die Thematik ist durchaus herausfordernd.

00:09:51: was ist das Credo von Fadi?

00:09:54: Was sagt Fadi ?

00:09:55: Beispiele,

00:09:55: Beispiele, Beispiele...

00:09:57: Beispielle, beispiele damit wir nicht zu abstrakt werden.

00:10:00: Ja, man muss ja mal glaube ich so beginnen.

00:10:02: Das war fantastisch von dir gemacht, es sollte keine Kritik sein!

00:10:07: Ich will's auch gleich noch einmal betonen und unterstreichen für alle Kenner unter den Zuhören Wir reden nur vom Testament.

00:10:20: Wenn das Gesetz vom Ersatz erben redet dann meinte es eine Person die in einem Testament zum Erben eingesetzt ist für den Fall, dass ein anderer nicht erbe wird.

00:10:38: Wir sprechen nicht von dem Recht der sogenannten gesetzlichen Erbfolge das heißt der Regeln, die gelten wenn es kein Testament gibt finde ich nämlich eigentlich schon mit Blick auf den Gesetzeswort lert wichtig weil es heißt ja Ersatzerbe und leider nicht Wenn man drüber nachdenkt, könnte man auch sagen testamentarischer Ersatzerbe wäre eigentlich das präzisere Ersatztes nach alter Sprachweise übrigens des eingesetzten Erben, des Intestaterbens.

00:11:15: Aber das sind alte Begriffe.

00:11:17: Gut also wir reden von Testamentsrecht.

00:11:20: Wir reden von der Verfassung einer letztwilligen Verfügung, wir sprechen davon um auch das in Erinnerung zu rufen dass sie diesen Vorgang wenn irgendwie geht nur in Begleitung eines rechtskundigen Berater seiner Beraterin setzen sollten.

00:11:40: es ist so kompliziert.

00:11:42: Sie wie viele Folgen will schon haben.

00:11:44: vierzig fünf und vierzig sechsundvierzig glaubt uns ja kein Mensch Und wir haben noch gar nicht richtig begonnen.

00:11:51: Ich bin nur gar nicht warm, verstehst du?

00:11:53: Bin jetzt durch ihm aufwärmen bei der hundertfünfzigsten Folge Witzern sein.

00:11:56: also sie brauchen ein Berater und auch das ist jetzt schon interessant wieder.

00:12:01: Wir reden eigentlich hallo liebe Kolleginnen Kollegen von einem Rechtsanwalt einer Rechtsanwelt in einer Notarin einen Notar Der hoffentlich die Dinge die wir jetzt hier besprechen bereits eigenständig überlegt hat, durchdacht hat.

00:12:20: Und die da lauten Wennst du Testament machst ist es in der Regel so dass es dich nicht in fünf Minuten umpragt.

00:12:28: Das heißt dieser letzte Wille Ist nichts selten Eine Anordnung Die erst viel später ihre Wirksamkeit entfaltet Zwei Monate später vier Jahre später acht Jahre später.

00:12:44: Und du hast natürlich alles ganz treffend beschrieben und ich wiederhole das Ganze jetzt eigentlich nur, dass sich bis dahin viel tun kann.

00:12:53: Und man natürlich sagen könnte eh gleichgültig sie kommen eh wieder.

00:12:58: aber vielleicht vergisst er vielleicht wieder unfähig dazu vielleicht weiß er davon nicht vielleicht war es auch immer ja.

00:13:06: also Vorsorge treffen für ein künftiges Ereignis präsent ist.

00:13:16: Und das macht, glaube ich die Anordnung auch für den Berater so schwierig.

00:13:21: Man muss zu banaleses sich vorstellen... Ich setze zu meinem Erben ein meinen Sohn und dann sich denken was passiert?

00:13:36: Wenn der dann wenn ich sterbe man mit dem einfachsten Fall nicht mehr da ist wer soll es dann kriegen?

00:13:44: Und so wie du richtig sagst, ja dann komme ich wieder und mache ein neues.

00:13:47: Aber vielleicht habe ich nicht die Gelegenheit, nicht die Möglichkeit dazu?

00:13:52: Und da für diesen Vorsorgefall gibt es das Institut Die Anordnungsformen, der den typischen Inhalt einer Verfügung, die da lautet Ersatzerbe Nach alten Recht hat man gesagt, um gescheit zu sein und die Bevölkerung zu verwirren.

00:14:19: Mulga-Substitution oder heute wird man sagen in Wirtshaus sagt man nicht ich sag ein Satzspieler.

00:14:27: Wir brauchen einen SatzSpieler!

00:14:29: Und ja lieber Andreas wir beide glauben oder ich glaube es und du wirst mir hoffentlich zustimmen dass in diesem Bereich der auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint was soll das Ganze überhaupt?

00:14:45: dass

00:14:45: da

00:14:46: möglicherweise die Intensität der Überlegungen, der Berater relativ ausbarfähig ist.

00:14:58: Also ich würde auch wieder mal sagen von fünfzig Testamenten, die ich sehe habe ich bei ungefähr dreiundvierzig den Eindruck das man sich nicht sehr viele Gedanken darüber gemacht hat welche Möglichkeiten und Fragen auftreten können, wenn der später stirbt.

00:15:19: Und plötzlich unklar ist, greift diese Ersatzerbenanordnung, die da formuliert ist mit den Worten Ungudango Wangolango, greifte dann ein oder nicht?

00:15:34: Andreas!

00:15:35: Was sagt das Gesetz?

00:15:37: Ich glaube ja, nämlich

00:15:39: dass die Regeln

00:15:40: des Gesetzes durchaus auch geneigt sind diese Probleme zu erzeugen.

00:15:51: Hast du wahrscheinlich recht!

00:15:52: Wir sind in den Baragafen.

00:15:53: sechshundertvier fortfolgende ABGB und ich darf einmal vorlesen Für den Fall, dass der eingesetzte oder gesetzliche Erbe die Erbschaft nicht erlangt können eine Ersatzerbe und wenn auch dieser sie nicht erlangt ein zweiter oder noch weitere Ersatzerben berufen werden.

00:16:15: Das ist das Gesetz formuliert.

00:16:17: Wenn er die Erbschaft nicht erlagnt dann kann ich für diesen fall der Nicht-Erlangung einen Ersatserben berufen.

00:16:25: also Zulässig ist an sich auch relativ klar, dass das zulässige ist.

00:16:30: Dass ich das gestalten kann im Testament muss man ganz ehrlich sagen.

00:16:33: dafür bräuchte ich eigentlich den Park auf sechshundertvier.

00:16:36: Absatz eins, die nicht gerade vorgelesen habe, aber der betont halt, dass es diese Möglichkeit eines Ersatzerben gibt.

00:16:44: Absatz zwei Ersatzerben gehen Anwachungsberechtigten jedenfalls vor.

00:16:55: Da wird

00:16:55: es schon schwierig, da schauen wir uns gleich näher an.

00:16:59: Was natürlich...

00:17:01: Aber bleib doch mal beim Absatz

00:17:02: fest!

00:17:02: Ja ja, natürlich.

00:17:03: Was mir jetzt ein bisschen erwehtut oder lebt tut, jetzt gerade mir, du stoßt grad auf, kann man den Nicky kurz rufen?

00:17:08: Was brauchst Du?

00:17:08: Da bräuchte ich Dir ein altes Gesetz.

00:17:10: Hast Du ein alttes Gesetz?

00:17:11: Nein,

00:17:12: nein.

00:17:12: Oder vielleicht in den Welserkommentat.

00:17:14: Den Welserkommentat, da steht der...

00:17:16: Ich brauche noch den alten Welsercommentaten.

00:17:17: Ja.

00:17:18: Weil der sechshundertvier was mir jetzt grad

00:17:21: auffällt

00:17:22: ist aus meiner Sicht mit Blick auf den Wortlaut

00:17:25: tatsächlich

00:17:26: besser geworden.

00:17:28: Denn der alte Wortlaute, der prägte in seiner Formulierung... Wir müssen natürlich unterbrechen nicht lieber Niki.

00:17:39: es gibt einen alten Kommentar, der auf meinem Tisch aufgeschlagen liegt wenn du uns den bringst.

00:17:44: das ist ein alter dicker Kommentar.

00:17:48: Ich glaube das alte Recht war doch so dass er's gelautet hat nicht erben kann oder...

00:17:53: Ich glaube auch.

00:17:54: Ja, das würde ich gern sehen.

00:17:55: Warum?

00:17:56: Weil die klassischen wie wir beide wissen Testamentsmuster laupten wenn der nicht erbem kann oder nicht eher bin will.

00:18:06: Danke.

00:18:06: Schau mal.

00:18:07: Lies einmal den alten Text vor zwei tausend fünfzehn vor.

00:18:11: Jetzt schuldige dass man es dir nicht gleich aufgeschlagen hat.

00:18:17: Also komm!

00:18:17: Das ist also Welser in Rummel mein akademischer Lehrer.

00:18:20: im Rummel kommen

00:18:22: da.

00:18:23: Ich glaube...

00:18:24: Nein, aber im Alten.

00:18:26: Wo ist

00:18:26: der Satz?

00:18:28: Jeder Erblasser kann für den Fall aus der eingesetzte Herbe die Erbschaft nicht erlangt.

00:18:33: Einen und wenn auch dieser nicht erlangt einen zweiten

00:18:36: usw.,

00:18:37: das ist eigentlich ziemlich gleich.

00:18:39: Das war geil.

00:18:41: Aber das Können und Wollen, das kommt doch im alten Recht irgendwo vor.

00:18:45: Finde ich gut, wenn wir es jetzt nicht finden!

00:18:47: Das würde nämlich dann bedeuten, wenn sie uns durch ihre Zuschriften belehren, dass sich eine Musterformulierung möglicherweise... Ich habe das

00:19:02: auch schon in Erinnerung gehabt.

00:19:04: Dass eine Musta-Formulierung, die da lautet, wenn er nicht erben kann oder will, sich verselbstständigt hatte Als Standardformulierung, obwohl sie gar nicht im Gesetz...

00:19:14: Das muss man nämlich sagen.

00:19:15: Das ist ja wirklich die Standardformularung in den Testamenten.

00:19:19: Schaust du noch?

00:19:20: Wenn mein Erbe nicht erben kann oder erben will

00:19:24: Dann bestimme ich als Ersatzerben wie folgt

00:19:29: Aber gut!

00:19:29: Ach so, naja, kannst Du das sagen?

00:19:30: Und so sagst Du es nicht mehr.

00:19:32: Ich gebe ein Sack, bitte.

00:19:34: Bag

00:19:34: auf, sechshundertfünf alt.

00:19:36: Ja

00:19:36: Hat der Erblasser aus den bestimmten Fällen dass der ernannte Erbe nicht Erbe sein kann oder das er nicht Erbes sein will.

00:19:46: Nur einen ausgedrückt, so ist der andere Fall ausgeschlossen.

00:19:51: Diese Zweifelsregel gibt es nicht

00:19:53: mehr?

00:19:54: Aber

00:19:54: die hat man immer abgeschrieben, den ersten Muster!

00:19:56: Moment!

00:19:58: Bitte André, schaust du dir an...

00:19:59: Ja und daraus ergibt sich dieses erlangende sechshundertvier insgesamt also bedeutet, dass er nicht kann oder will.

00:20:06: Und so findet man es häufig im Muster.

00:20:09: Und das führt uns natürlich zur Frage, wenn ein Testament sich sozusagen an den alten Werber Legale oder auch an die neuen Werber legale orientiert und es nur heißt, wenn mein Erbe, den ich hier in Punkt erstens berufen habe nicht erben kann oder will.

00:20:22: Oder wenn ich von mir es formuliere, wenn er die Erbschaft nicht erlangt im Sinne der Sechshundertvier ABGB dann berufe ich ersatzweise meinen Ersatzerben B. Dann haben wir absolut nicht geklärt unter welchen genauen Voraussetzungen dieser mögliche Ersatzerpfahl eintritt.

00:20:44: Und das Einzige, was wir machen können ist in das Gesetz zu blicken beziehungsweise in die Kommentare und in die Rechtsprechung zu blücken wie diese sechshundertvier- und alte sechshundertfünf auch auszulegen sind.

00:20:59: und dann kommen wir zur herrschenden Meinung dass im Zweifel Und ich darf gleich soweit gehen, Christian.

00:21:08: Ich hoffe das ist in Ordnung.

00:21:10: Im Zweifel die Berufung eines Ersatzerben bedeutet dass der Ersatzerbfall nur dann eintritt wenn der primär eingesetzte Erbe entweder vor dem Erblasser bereits verstorben ist oder zugleich mit ihm verstirbt könnte auch sein oder zwar nach ihm verstürbt aber vor Abgabe einer Erbandrittserklärung.

00:21:37: Also machen wir ein ganz konkretes Beispiel, jetzt musst du wieder Fadi sagen... Jetzt nehmen wir an wie haben wir einen Testament in dem ist A zum Alleinerben eingesetzt und ganz lapidar ist B zum Ersatzerben eingesetzt.

00:21:53: Um so das Data verstirbt.

00:21:56: der A ist bereits vorverstorben.

00:21:58: Der ist vor dem Erblasser verstorben.

00:22:00: dann ist b der Ersatzerbe.

00:22:04: Jetzt nehmen wir an, der A lebt aber noch bei Tod des Erblassers.

00:22:11: Kommt aber nicht mehr dazu eine Erbandritzerklärung abzugeben sondern verstiebt fünf Wochen sechs Wochen wie auch immer nach dem Erblasser und vor Abgaben einer Erbandritzerklärung?

00:22:25: Dann ist auch der Ersatz-Erpfall eingetreten Und der Ersatzerbe kommt zum Zug, er ist nun der berufene Erbe.

00:22:34: Das ist die herrschende Meinung zur Frage unter welchen Voraussetzungen im Zweifel mit Betonung auf dem Zweifeln der Ersetzerbfall eintritt?

00:22:47: Da steht es ja auch im Gesetz, für den sieben und dreißig Absatz zwei.

00:22:51: Ja so steht es doch im Gesetz!

00:22:52: Als

00:22:52: Zweifelsregel.

00:22:55: Alles sehr abstrakt lieber Andreas.

00:22:57: ich setze meinen Wenn auch immer.

00:23:00: ich setze dich zu meinen Erben ein und schreibe hin, wenn du nicht erben kannst oder nicht erbend willst dann erbt der Herr Koller.

00:23:10: Du

00:23:11: überlebst.

00:23:12: das heißt du könntest, dass er bis dir angefallen aber der Gerichtskommissier wartet mit der Einladung.

00:23:19: du kannst doch keine Erbandrittserklärung abgeben.

00:23:22: vielleicht überlegst du auch noch.

00:23:26: würdest du eine abgeben und stirbst danach dann würde im Zweifel nach deiner Zweifelsregel das Erbe an deine Erben gehen.

00:23:36: Das Recht, dass dir schon entstanden ist vererbst du weiter.

00:23:41: Stirbst du noch dieser Zweifellsregel vorab gehabt bei einer Erbandridserklärung?

00:23:47: Dann kommt der Ersatz-Erbe zum Zug, also der Erkohler.

00:23:51: Das ist so eine klassische Prüfungsfrage auch... im Rahmen der Universität.

00:23:58: Es sind diese Zweifelsregeln, die wir jetzt beschrieben haben, im Gesetz als Zweifel regeln angeordnet, nämlich fünf, sieben und dreißig Absatz zwei... Das war früher übrigens

00:24:07: nicht geregelt, das ist erst durch das Erbrichtsänderungsgesetz diese Konkurrenz jetzt als Zweifelsregel gereglt in den Fünf-Siemund-Regeln...

00:24:14: Die ist meines Erachtens auch lausig geregelt wenn du den Fünf, sieb und Dreißig Zwei anschaust weil da für sieben bis siebundreißig zwei sagt dass der Herbe sehbe.

00:24:25: Jetzt rede ich von den Erben des Primae eingesetzt.

00:24:30: Die Nachkommen von dir, nicht die Nachkommen, deine Testamentzerven, wenn es der Testament macht.

00:24:34: Das kann ja auch das Tierschutz haben.

00:24:36: Dass die jedenfalls so stets im Gesetz zum Zukommen, wenn du schon einer Erbandritzerklang abgegeben hast.

00:24:43: und doch dieses Wort ist missverständlich und trifft nicht zu.

00:24:47: denn und jetzt kommt eine ganz wesentliche Message alles nur Zweifelsregeln geht vor.

00:24:58: Erste Folge der wahre Wille, das bedeutet aber und das glaube ich sollte auch der Fokus unserer Folge sein – der wahreville entscheidet!

00:25:13: Und wir haben es immer mit einem konkreten wahren Willen zu tun, der entweder in diesem Testament ganz eindeutig ausgedrückt ist oder in diesem Testament zweifelhaft ausgedrückt ist, klär man auf dann kann man drüber streiten.

00:25:39: Worauf will ich hinaus?

00:25:41: Diese ganzen Zweifelsregeln sollten bei einer präzisen Testamentsberatung natürlich nicht eingreifen!

00:25:53: Sie sollten den Testaments Berater daran erinnert haben damals was er klarstellen muss, nämlich dass die Liehe eintritt.

00:26:03: Und daher glaube ich, müssen wir uns alle bei der Nase nehmen wenn man sie nicht tun und uns vor Augen halten und prüfen.

00:26:13: ist unsere Anordnung, wonach Herr Koller erbt, wenn du nicht kannst oder willst?

00:26:22: Ist die für einen Dritten, der das dann entscheiden muss vollkommen klar?

00:26:30: Und wenn du dir das Gesetz hernimmst, die mich dieser Fünfhundert, was ist das?

00:26:34: Sechshundertvier beginnt es ja nicht.

00:26:36: Nicht an die Erbschaft gelangt!

00:26:40: Dann ist das ja ein Begriff der irgendwie total auslegend... Was meinen Sie?

00:26:47: Jetzt spielen

00:26:47: wir es einmal durch.

00:26:48: Also was ist sicher?

00:26:50: Welcher Fall ist eigentlich sicher?

00:26:51: Klar ist, wenn du vor... Du bist hier meine Erbe und wenn du von mir sterbst Warum ist das klar, dass das davon erfasst sein muss?

00:27:02: Weil das Erbricht ihm gar nicht angefallen sein kann.

00:27:05: Für uns selbstverständlich und für unsere Zuhörer hoffentlich jetzt auch schon.

00:27:09: Das ist der Fünf-Sächsunddreißig Absatz zwei die Erlebensbedingung.

00:27:15: Ich glaube der Josef Unger oder der Ernstwerk.

00:27:18: irgendjemand hat es einen schönen Satz gesagt zum Fünfsechsunddreißig zwei.

00:27:23: Das Erbrecht setzt natürlich voraus, dass der Erbe da ist.

00:27:28: Da ist sie schön.

00:27:30: Ja, er muss da sein.

00:27:31: Aber ich habe jetzt irgendwann mal verwurscht in irgendeinem Aufsatz.

00:27:37: Aber ein zwingender Grundsatz ist, dass Testament die Erbsansetzung nur wirksam ist wenn der da ist im Zeitpunkt des Todes, wenn er den Toten, den Verstorbenen und den Erblerso überlebt hat.

00:27:52: Jetzt kommen wieder zu unserer Ersatzerbenanordnung, die er so lauten sollte für den Fall das der Andreas Schouguel vor mir oder gleichzeitig mit mir verstirbt, berufe ich zum Erben erst Harzweise den Koller.

00:28:12: Richtig?

00:28:14: Und jetzt müsste man eigentlich durchspielen welche Möglichkeiten gibt es noch dass der die Verlassenschaft nicht erlangt richtig?

00:28:26: Zum Beispiel... Entschuldige wenn ich das jetzt nicht prüfen aber ich sage jetzt noch einen Fall Der Andreas Czogul, mein primär eingesetzter Erbe entschlägt sich der Erbschaft.

00:28:42: Er gibt gegenüber dem Gerichtskommissär eine negative Erbandritzerklärung ab.

00:28:48: Er sagt, interessiert mich nicht ich entschlage mich.

00:28:54: Bist du da?

00:28:56: Ja!

00:28:57: Also ich glaube auch in diesem Fall,

00:28:59: die auch ganz klar der Ersatzerb vollgreifen sollen.

00:29:01: Aber müssen wir regeln?

00:29:05: Was muss man

00:29:07: durchgehen?

00:29:07: Wir müssen zurück, dann musst du auf die Uhr schauen und das wird eine mühsame Folge.

00:29:10: Fällt mir gerade.

00:29:11: Denn mir fällt noch was Nächstes ein.

00:29:13: Der Andreas Tschugoel entschlägt sich nicht sondern... Das ist nämlich jetzt spannend!

00:29:20: Oh

00:29:21: nein, noch nicht am

00:29:22: Kommen.

00:29:23: Wieso?

00:29:24: Dann Andreas Tchugoel sagt Ich gebe, ich muss was noch überlegen.

00:29:29: Und der Gerichtskommissar sagt, herrn Sie wir müssen weiter tun!

00:29:33: Da gibt es im Verfahrensrecht, dem Außerstreitgesetz, ich glaube unerzibertundfünfzig Außer Streitgesetz... Der Gerichts-Kommissär den Notar setzt dem Andreas jetzt eine Frist und sagt ja Jogo, ich fordere sie formel auf sich innerhalb von... Was machen wir da?

00:29:48: Sechs Wochen oder?

00:29:48: Vier Wochen vier Wochen zu erklären, ob sie das Erbricht annehmen oder nicht.

00:29:52: Wenn Sie weiterhin das Maul halten kann ich Sie auch nicht zum Reden zwingen aber dann werden Sie dem Verfahren nicht beigezogen.

00:30:01: Was machen wir denn?

00:30:04: Also ich meine dann wird der Gerichtskommissar natürlich sagen jetzt kommt Herr Koller dran, nämlich die spannende Frage wäre – ich werde mich vielleicht nicht lösen – was ist wenn dann wieder Andreas Schugel daherkommt?

00:30:15: Ja,

00:30:16: gut.

00:30:16: Ich meine, der Hundertseamundfünfzig ist nur eine verfahrensrechtliche Bestimmung.

00:30:20: Aber es könnte trotzdem sein auch wenn durch diesen Friestaplauf denn ich in dem Fall nicht nütze, scheide ich zunächst einmal das Partei aus dem Verlassenschaftsverband aus.

00:30:32: Keine materiell rechtliche Wirkung!

00:30:34: Nur es könnte schon sein dass theoretisch Der Erdblasser gemeint hat im Testament, dass auch für diesen Fall schon der Ersatzerbfall greift.

00:30:42: Das ist eher eine Frage der Auslegung des Testaments.

00:30:46: Ja, aber das geht genau richtig!

00:30:47: Insofern könnte es indirekt nur ein Latter-Elektion

00:30:49: bieten können?

00:30:50: Insoferen könnt's theoretisch wenn wir ein bisscheniges Testament machen wo wir auch die Zeit kriegen vom Mandanten Machen Sie das perfekte Testament, lassen sie sich Zeit, das darf hunderte Seiten haben dann wäre auch der Fall zu werden.

00:31:04: Übrigens an dieser Stelle fällt mir ein... Die Ersatzerbschaft ist ganz fantastisch kommentiert in der dritten Auflage des Klernkommentars vom pensionierten Senatspräsidenten Hans-Jörg Seiler aus Linz.

00:31:27: Kann mich erinnern, das ist eine tolle Kommentierung aber die irgendwie... Wie soll ich sagen?

00:31:33: Entschuldigung, dass sich jetzt so stottert.

00:31:34: Also sie ist, das weiß ich nicht, die sind mich so begeistert weil die ganz zurück geht auch in die historischen Wurzeln.

00:31:41: aber ein bisschen Problem davon war, dass die Knappform erbrägt fünfzehn offenbar dann fertig waren und dann wurde das neue Recht noch ein bissel dazu geschrieben.

00:31:51: So kommt es einem vor unglaublich lesenswert Und ich glaube, mich zu erinnern, dass der auch genau diese Konstellation beschreibt und sich dann überlegt.

00:31:59: Die, die wir jetzt gebrochen haben?

00:32:00: Ja, die,

00:32:00: die mir da... Das dann, das der sagt, die

00:32:03: Auslegung... ...kommentiert.

00:32:05: Ja, genau!

00:32:06: Also große Empfehlung.

00:32:08: Also

00:32:08: der war gut sehr exotisch.

00:32:11: Nächster Fall Erbundwürdigkeit.

00:32:14: Ja

00:32:15: also ich glaube bei der Erbunwürdigkeit

00:32:19: wird man wohl in aller Regel den Ersatz-Erpfahl dran knüpfen, ne?

00:32:23: Nachtregelige Erbuntwürdigkeit gibt es theoretisch

00:32:28: auch... Ich glaube, Christian.

00:32:29: Entschuldigung!

00:32:29: Müsst man auf jeden Fall das jetzt zu

00:32:31: misen?

00:32:31: Nein, gar nicht.

00:32:33: Ganz wichtig, dass wir das alles besprechen.

00:32:36: Nur ich glaube, das sollten wir uns kurz, weil es ist glaube ich extrem schwierig für manche die vielleicht nicht so drinnen sind im Erbricht zu verstehen worum's eigentlich geht.

00:32:46: Im Ergebnis.

00:32:48: Wir haben, muss ich das vorstellen Es gibt in einen primär eingesetzten Erben Nehmen wir an, das ist der Lieblingsnäffe.

00:32:54: Der

00:32:55: Anprässt Schoguel!

00:32:56: Du bist es heute.

00:32:57: Wirst du's nicht

00:32:57: sein?

00:32:57: Nein ich wüsste nicht sein.

00:32:58: Der Lieblungsnäffet.

00:33:00: Er ist der Prime eingesetzt da.

00:33:02: Und jetzt sagt er das Datum.

00:33:03: wenn der nicht erben kann oder will lasst mich so unbestimmt sein dann soll der andere sein mein guter Freund.

00:33:14: und jetzt nehmen wir an dieser Lieblingsnäffe verstirbt kurz nach dem Airblasser.

00:33:23: Du bist jetzt bei diesem... okay, da kommen wir zum Wesen.

00:33:26: Oder

00:33:27: warte!

00:33:27: Oder er wird airbornewürdig oder er beteiligt sich nicht.

00:33:30: Das ist verschiedenste Fälle.

00:33:32: Dann ist immer die Frage und das will ich nur beschreiben um welche Frage es geht.

00:33:36: Es geht um ein Konkurrenzverhältnis dass jetzt plötzlich entsteht.

00:33:41: weiter sollten wir mal hervorkehren.

00:33:43: es geht um die Konkurrentsfrage Ist das er brecht?

00:33:47: Weil der jetzt verstorben ist, er Lieblingsnäffe oder weil er erbunwürdig ist.

00:33:51: Oder weil er sich nicht rührt gegenüber dem Gerichtskommissär oder weil es sich entschlägt und so weiter und so fort... Ist das trotzdem noch bei ihm?

00:34:00: Oder für den falschenes Todes bei seinen Erben, bei den Erbeserben oder beim Ersatzerben?

00:34:08: Und da spielt sich dieses Konkurrenzverhältnis ab und je unklarer wir regeln unter welchen Voraussetzungen der Satzerabfall eintritt Das du eher, haben wir einen Streit zwischen diesen beiden.

00:34:22: Zwischen dem Lieblingsneffen und dem guten Freund oder vor allem auch zwischen den Erbeserben, den Erben des Lieblungsneffens und dem Guten Freund?

00:34:32: Du hast vollkommen recht!

00:34:32: Ich will es nicht abstrakt sein... Die Fälle sind aber insofern verschieden als es Varianten gibt die wir jetzt besprochen haben.

00:34:39: der Vortod wo es dieses Konkurrenzverhältnis an sich

00:34:44: davor nichts gibt

00:34:46: weil es ja keine Erben des Erbes, weil es gar nicht anfällt zu nennen.

00:34:50: Aber immer dann wenn der primär eingesetzte Erbe... Jetzt mache ich wieder eine andere Figur

00:34:57: die Tochter.

00:34:58: Ich setze meine Tochter zu meiner Leinerbinein.

00:35:02: Die überlebt mich.

00:35:04: Das heißt dieses testamentarische Erbe ist dir in der Sprache das Gesetzes an sich angefallen.

00:35:10: Ja, das muss ich mir vorstellen.

00:35:12: Sie hat

00:35:14: jetzt das Erbrech.

00:35:15: Und im Test der Mensch steht drinnen... Ich setze meine Tochter zum Erben ein.

00:35:20: Wenn sie nicht erben kann oder will Dann meinen Bruder.

00:35:26: Vielleicht sind wir Spekulation Möchte ich unter keinen Umständen Dass mein Schwiegersohn Der Mann meiner Tochter an dieses Erbe gelangt.

00:35:36: So und vielleicht alles in spekulation habe ich nur daran gedacht, dass sie vor mir stirbt.

00:35:43: Wenn sie nicht erben kann oder will, dann kriegt es der

00:35:46: Bruder.".

00:35:47: Und jetzt dieser Fall überlebt mich und da gibt's folgende Varianten.

00:35:59: Sie gibt den Verlassenschaftsverfahren eine Erbantrittserklärung

00:36:02: an

00:36:03: ab.

00:36:03: Sie sagt, ich will das.

00:36:06: Das Verlassenschaftsverfang wird beendet.

00:36:09: ihr wird die Verlassenschraft eingeantwortet.

00:36:12: zwei Tage später danach stirbt sie.

00:36:15: leider tut uns leid.

00:36:17: dieses Vermögen geht nun an ihre Testamenterben.

00:36:21: Und wenn es der Ehemann ist,

00:36:22: und

00:36:23: die gesagt haben den auch immer.

00:36:25: Wenn sie als Testator das nicht wollen, sollte man jetzt auch sagen,

00:36:30: dann

00:36:31: können Sie's verhindern durch eine andere Figur, die wir heute an sich nicht besprechen, aber winnen werden, nämlich einen Nachherbschaften.

00:36:38: Ich setze meine Tochter ein Nach ihrem Tod erbt, kriegt das Erbe jemand anderer Verein vorgesagt.

00:36:45: Aber jetzt mit Blick auf diesen ersatzblosen Ersatzspieler – dem Bruder – ist klar, sorry!

00:36:52: Lieber des Datos dann hättest müssen auch nacherben einsetzen.

00:36:56: Wenn die alles erlebt und der wird in Verlassenschaft eingeantwortet, dann geht sie an Erbgang.

00:37:03: Und jetzt können wir zeitlich vorgehen.

00:37:05: Sie stirbt während dem Verlassenschaftsverfahren, nachdem sie das Errbe angenommen hat.

00:37:11: Da haben wir eigentlich schon im gesprochen.

00:37:13: Zweifelsregel?

00:37:14: Ja, der Bruder kriegt nichts!

00:37:16: Das Vermögen ist aus der Familie heraus, wenn sie zum Beispiel ihren Mann eingesetzt hat.

00:37:21: und jetzt diese klassische Variante die man eben auf der Uni leert oder die allen irgendwie Sorgen bereitet... Sie stirbt während des Verlassenschaftsverfahrens überlebt und konnte und hat deswegen gründen noch immer keine Erbentrittserklärung abgegeben.

00:37:41: Dann kommt es zum Ersatzerpfall und die Erbeserben gehen leer aus.

00:37:48: Und darüber, ja nach der Zweifelsregel?

00:37:51: Nach der Zweifels-Regel, ja!

00:37:52: Und wir wollen nicht das D-Eintritt, sage ich dir, nicht

00:37:55: wahr?!

00:37:55: Ich sag da nur in den meisten Fällen...

00:37:56: Die Zweifel-Regeln, warum wollen wir das?

00:37:58: Wir wollen dass es gar gelegelt ist.

00:38:00: Aber in den meisten Fällen von den Testamenten, die ich kenne, ist es entweder so unbestimmt, dass meistens dann doch die Zweifelfelsregeln zu anwenden kommen wird.

00:38:07: Warum?

00:38:08: Weil typischerweise nicht möglich ist einen anderen Willen überhaupt zu erkunden des Erblassers, außerdem schwierig.

00:38:21: Was ist deine Erfahrung dazu?

00:38:23: Ich kann ja nur anektotische Erfahrungen eines Prozessernwahls berichten wenn ich mandatiert werde von den Erbeserben also von dem Erbin der nachverstorbenen Tochter, denen der Gerichtskommissär gesagt hat.

00:38:44: Nach den Zweifelsregeln des Gesetzes tritt nun die Ersatzerbschaft ein.

00:38:49: Es erbt ... Der Bruder des Verstorbanen in unserem Beispiel tut mir leid.

00:38:55: Was haben wir uns gesagt?

00:38:56: Fünf, sieben und dreißig Absatz zwei Verbindung mit sechshundertvier Folgende.

00:39:02: Dann würde ich denen sagen... Das ist ein Zweifelsregel.

00:39:05: Wir bekämpfen das, wo bitte soll denn... warum soll es darauf ankommen ob die die Erbschaft antreten?

00:39:14: Ich will nur sagen dass ich

00:39:15: das mache natürlich!

00:39:16: Es ist schwierig da überhaupt einen Erblasser willen heraus zu kitzeln und feststellen zu lassen.

00:39:22: aber das

00:39:22: ist unsere Folge eins der wahre Wille.

00:39:24: das sagt nachher.

00:39:26: Der bezieht sich Richtung

00:39:27: erster Instanz.

00:39:29: Ja, aber es ist natürlich schwierig.

00:39:30: Im Rahmen der Beweiswürdigung?

00:39:31: Aber es gibt viele Testamente in denen diese Zweifelsregel auch ausdrücklich so angeordnet sind.

00:39:39: Das interessiert mich, weil du bist der Testamentsprofi.

00:39:41: Ganz viele!

00:39:43: Wo es heißt wenn mein Bremer eingesetzter Erbe nach mir nicht erben kann oder will insbesondere vor mir zugleich mit mir oder nach mir aber Vorabgabe einer Erbandritzerklärung verstorben sein sollte, dann erbt der ASAC-HWB.

00:40:01: Da ist ein vollkommen nachgezeichnet... Ja, da ist

00:40:03: ja genau das was wir vorgeschlagen haben.

00:40:05: Da muss man zu

00:40:06: wenigstern mal sagen!

00:40:08: Ist in Ordnung wenn es so gewollt ist weil es ist zumindest präzise.

00:40:12: ich brauche die Zweifelsregel nicht dass Testament sagt uns ganz klar Aber jetzt sollten wir für einen Moment überlegen ob das wirklich Es kommt immer darauf an, für alle Fälle eine gute Regelung ist und analysieren wir die einmal.

00:40:30: Es kommt nämlich darauf an ob die Erbeserben also die Erben des primär eingesetzten Erben zum zukommen oder ob der Erbe zum Zuckern entscheidet.

00:40:42: nur die Frage ob der primäreingesetzte Erbe vor seinem Tod noch eine Erbantrittserklärung abgegeben hat oder nicht?

00:40:53: Und damit entscheiden sozusagen Zufälligkeiten darüber, ob das Erbricht in seine Sphäre zu seinen Erbeserben gehen wird oder doch zum Ersatzerben.

00:41:05: Das muss man einfach betonen – das sind Zufälligkeiten!

00:41:09: Wir wissen nicht, wie das Verlassenschaftsverfahren läuft.

00:41:13: Wann der Geladen wird zur Abgabe einer Erbandrittserklärung?

00:41:16: Vielleicht liegt er gerade im Krankenhaus, vielleicht gibt es Verzögerungen beim Gerichtskommissar oder vielleicht gibt's Zuständigkeitsfragen

00:41:21: etc.,

00:41:23: und da muss man schon sagen ich glaube dass in vielen Fällen das eigentlich nicht eine sachliche Abgrenzung sein kann die wirklich von einem vernünftigen Erdblasser Willen getragen sein kann.

00:41:39: Also ich glaube, das sollte man zumindest besprechen mit dem Testator ob er das wirklich so will oder lieber statt der Zisur-Erbandritzerklärung auf den Zisurtod-Erbrichtsanfall abstellen möchte.

00:41:55: Das ist für mich für die Praxis der entscheidende Punkt, Zisuratodestag Zisur Erbandritzerklärung, worauf wollen wir abstellen in der Frage Eintritt des Ersatzerpfalls?

00:42:10: Wir haben hier eine Veranstaltung wo wir uns halt Zeit nehmen.

00:42:15: Wo sich jetzt Nostrikulpe und zur Entschuldigung an alle anderen bleibt man dabei weil ich es auch so spannend finde und wenn sie davon betroffen sind Wenn's um diese Erbschaft geht und die Frage ist Kriegt das jetzt an die Erben der Trochter?

00:42:33: den Schwiegersom.

00:42:35: Oder geht das ganze Vermögen, an dem im Testament genannten Bruder des Verstorbenen als Ersatzerben?

00:42:45: Dann ist die Frage, die du da jetzt aufwirfst und die wir uns jetzt anschauen natürlich ganz zentral.

00:42:52: Und was du beschrieben hast, ist ja zunächst einmal gut.

00:42:59: Die Zweifelsregel wird nicht ein, weil es gibt eine ausdrückliche Regelung im Gesetz.

00:43:05: Also gut ist das insofern als Rechtssicherheit besteht zunächst einmal und diese Klausel im Testament, die du beschreibst, ist nichts anderes als dass die Zweifellsregel umgesetzt wird im Gesetz, also ausdrücklich bestätigt werden.

00:43:26: Und die Frage, die du aufwirfst ob diese Zweifelsregel überhaupt dem typischen sinnvollen Willen eines Testators entspricht.

00:43:41: Ich finde das berechtigt.

00:43:44: Natürlich kommt es immer darauf an aber man müsste dem ja sagen.

00:43:49: jetzt sitzt er von mir und ich sage ihm nicht dass wir erklären ihn wie so ein Verlassenschaftsverfahren läuft Und wir sagen ihm, ja und wir sollten ihm das so langsam erklären.

00:44:02: was passiert wenn ihre Frau... Entschuldigung die Tochter und das erlebt zu wie sich beschrieben hat.

00:44:08: Die Erbschaft antritt und danach eingeantwortet wird?

00:44:12: ist es für sie ein Problem wenn dann ihr Vermögen an ihre Erben gehen wird irgendwann oder gleich wenn's gleich danach stirbt?

00:44:22: Und wenn der sagt Ja das is ok weil sie haben mir ja vorher erklärt, ich hätte auch die Option eines Nacherben.

00:44:31: Und das will ich nicht!

00:44:34: Wenn man davon ausgeht dass er das nicht will dann glaube ich schon so instinktiv und dann kann man sagen nein glaubst du es nicht?

00:44:43: Was ist der typische Erblöße für dich?

00:44:45: Dass es eigentlich logisch ist zu sagen okay wenn's erst überlebt, wenn sich nur den Todesfall erlebt, dann ist es ihr Zugefallen.

00:44:54: dann ist es ihnen also offenbar gleichgültig, ob das Vermögen woanders hinfließt.

00:45:04: Und jetzt würde ich dich aufgreifen die alternative klare Formulierung im Testament willen, das Vererben des Erbrechts bereits eintritt nach dem Erleben und dass die Ersatz-Erbschaft dann nicht eingreift, wenn sie noch lebt.

00:45:33: Und was wäre der Nebeneffekt?

00:45:34: Bleiben wir vielleicht auch da ein kurz... Es stellt sich dann nicht die Problematik oder die doch uns Kopfzerbrechen bereitende Situation dar, die du beschreibst nämlich dass es vom Verhalten anderer Personen abhängt von der Schnelligkeit des Gerichtskommissäers.

00:45:53: Er ist ganz flink unter hinter oder es dauert ein bisschen länger mehr Arbeitsanfall, ob die die Gelegenheit hat eine Erbentrittserklärung abzugeben oder nicht?

00:46:05: Man muss daher sagen auch die gesetzlich geregelte als Zweifelsregel geregelten Ersatzerbschaft nicht erlischt mit dem Erbrichtsanfall, sondern erst mit der Erbandritzerklärung.

00:46:22: Also die Zweifelsreben?

00:46:23: Die Zweifelseben.

00:46:24: Ist eigentlich weil du so vorhin völlig richtig von der Nachherbschaft kommend beschrieben hast eine kleine Nachherbeschaft.

00:46:33: Eigentlich ist sie eine kleine nachherbsschaft

00:46:36: und

00:46:37: sie ist auch eigentlich muss man sagen diese Ersatzeerbschaft.

00:46:41: und das ist irgendwie eigenartig.

00:46:42: zu meinen dass die Ersatzherbschaft, die auf die Erbandrittserklärung abstellt.

00:46:48: Etwas ist das wirklich... vom Willen des Erblasses getragen sein kann, finde ich deswegen so seltsam.

00:46:58: Weil ja auch die Sache mit der Erbandritz-Erklärung ein Spezifikum unserer Verfahrensordnung ist.

00:47:04: Ja absolut!

00:47:05: Das ist ja

00:47:06: nur in Österreich.

00:47:07: Die hat keiner kennt?

00:47:08: Ein normaler Erblasser hat doch keine Ahnung... Richtig das

00:47:11: heißt eine natürliche Wille des Erbles kann ja eigentlich sogar nicht gestaltet sein.

00:47:16: und behut wahrscheinlich wenn er es dann sagt okay da machen wir das so eher auf dem Missverständnis dass er nicht weiß, was der Erbrichtsanfall bedeutet.

00:47:26: Und aus meiner Sicht hat die das Abstellen auf die Erbandritzerklärung nur in folgenden Fällen wirklich einen verständlichen Sinn nämlich dann wenn es zwei Testatoren gibt stelle ich vor eine folgende Situation Es gibt die Ehegarten, die sich wechselseitig zu Erben berufen Machen beiden Testament und sie setzen beide als Ersatzherben.

00:47:52: Wie

00:47:52: vor dir stirb kriegst du es?

00:47:54: Genau, und beide als ihr Ersatzerben setzen ihre beiden Kinder ein zu gleichen Teilen.

00:48:01: Und wenn die jetzt eine Ersatserbschaft bestimmen im Sinne der gesetzlichen Zweifelsregel eine weitreichende, die auch dann noch eintritt, wenn der primäreingesetzte Erbe nachverstirbt aber vor Abgaben einer Erbandretzerklärung versterbt Dann hat das insofern einen Sinn als dass ich einen verfahrensrechtlichen Vorteil habe, weil ich dann nicht so eine unangenehme Verzahnung der Verlassenschaftenverfahren hab.

00:48:30: Da hat das einen Sinn!

00:48:32: Immer

00:48:32: dann aber wenn die Erbeserben in Person unterschiedlich sind von den Ersatzerben, dann ist es eigentlich eigenartig auf die Erbandrittserklärung und nicht auf den Erbrechtsanfall abzustellen.

00:48:54: Ist das

00:48:54: verständlich?

00:48:55: Ja, aber das sind ja nur wie soll ich sagen... Das ist jetzt ein Hinweis darauf, dass das Verfahren einfacher wird wenn die Konstellation so ist und wenn sich die Erbeserben decken und wenn der eine nicht das Testament ändert.

00:49:08: Aber es ist häufig... Da kann's einen Sinn haben!

00:49:13: Aber sonst sind wir glaube ich einer Meinung.

00:49:15: diese kleine Nachherbschaft

00:49:17: Ich mach's ja nicht für unterschiedlich, entschuldige mich noch bei einem Beispiel.

00:49:20: Wenn du sagst Erbeserben mit Anfang...

00:49:24: Ohja!

00:49:25: Die andere

00:49:25: hat dieselben...

00:49:26: Das ist schon für das Verfahren günstiger.

00:49:29: Fürs

00:49:29: Verfahren

00:49:29: ist es

00:49:30: einfacher fürs Verfahren.

00:49:31: Einfacher?

00:49:32: Viel einfacher?

00:49:34: Ja, okay.

00:49:37: Das finde ich irgendwie jetzt auch in der Überlegung und auch jetzt mit dem Rückblick auf das alte Gesetz nämlich Schon auch irgendwie faszinierend aus einer Vogelperspektive.

00:49:47: Du hattest ein altes Gesetz, das aus heutiger Sicht eines gestandenen Zivilrechtlers irgendwie komisch war.

00:49:58: Nämlich wenn nur der eine oder andere Fall ausgedrückt ist, nämlich nicht erben kann oder nicht will.

00:50:05: Wann soll es denn das geben?

00:50:08: Siehe-Gesetzgeber Erbrech, Fünfzehn, die das abschaffen!

00:50:12: Ich behaupte jetzt... mit dem subkutanen Wissen, es steht ja eh in jedem Testament wenn er nicht erben kann oder will.

00:50:20: Dabei war das vielleicht damals ganz anders auch zu sehen oder wahrzunehmen was nicht passiert ist nämlich diese Ersatzerbschaft führt den Fall dass der nachher das überlebt und vor Abgabe einer Erbandrittserklärung stirbt dieser Anomalie nicht erben will, brechtest du ja auch hin mit den Worten wenn er sich der Erbschaft entschlägt.

00:50:59: Die Entschlagung wirkt ja auf dem Todesfall zurück und dann hast du auch diesen Ersatzerben gleich so wenn er nicht erbem kann.

00:51:05: also das ist irgendwie...

00:51:08: Das man gesagt hat erst wenn er die Erbandrezeglierung abgibt weiß man dass er Will und

00:51:15: nicht will.

00:51:16: Aber es ist irgendwie nicht gedacht.

00:51:17: vom typischen Erblasser-Willen, kommt mir vorher.

00:51:20: Diese ganzen Regeln sind mehr so gedacht aus Konstruktionen... aus vermeintlich logischen Begrifflichen, das eine ist Erbeserbe.

00:51:29: Früher hat man gesagt Transmission.

00:51:32: und die Studenten unter ihnen wissen, die Transmission im engeren Sinn und die Transmission im weiteren Sinn geht der Satz-Erbschaft vor oder nicht?

00:51:41: nachdem wir Transmission in den engeren und weiteren Sinn sind.

00:51:44: Und als Student hätte man eigentlich damals ... Leben Rudolf Welser fragen müssen, das sind ja alles nur Begriffe.

00:51:50: Ich verstehe es nicht!

00:51:51: Es ist ja nur eine Frage der Auslegung des Testaments was wollte der Erblasser?

00:51:57: und wenn man ihn ordentlich so wie wir jetzt versuchen berät und ihm alle Varianten vor Augen führt ich glaube so können wir diesen Fall abschließen dann fragen wir uns doch ob die Zweifelsregel in aller Regel nicht jener ist die im Testament stehen sollte.

00:52:17: Bin ich bei dir?

00:52:19: Das Dementemuseum ändert.

00:52:22: Haben wir noch Zeit?

00:52:24: Ich weiß es nicht, wie spät ist

00:52:25: das?

00:52:27: Wir haben

00:52:28: keine Zeit mehr!

00:52:30: Ich hätte noch einen so schönen Fall gehabt...

00:52:32: Na den höre ich mir nicht an weil wir werden sicher noch folgen.

00:52:34: Ja, dann

00:52:35: wären

00:52:35: wir in drei und fünf Minuten.

00:52:36: Ich erzähle ihn dir nach.

00:52:38: Erzähl's

00:52:38: mich nachher.

00:52:39: aber die haben von der Ersatzerbschaft oder ich glaube das machen wir jetzt dreizehfahrtzee.

00:52:45: Wir müssen gerade erst begonnen.

00:52:48: Ich hoffe, Sie bleiben uns gewogen.

00:52:49: Bitte bleiben sie uns gewohnt.

00:52:51: Kontakt Ed Maund Erbricht!

00:52:54: Vielen herzlichen Dank!

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