#47 Wer bekommt den Hund nach dem Tod

Shownotes

In dieser Folge von Mount Erbrecht sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel über praktische und rechtliche Fragen rund um Haustiere nach dem Todesfall.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
● die Frage, wer sich unmittelbar nach dem Todesfall um Haustiere kümmert
● praktische Probleme bei Haustieren im Verlassenschaftsverfahren
● Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von Haustieren von Todes wegen
● besondere Fragen bei minderjährigen Begünstigten
● praktische Überlegungen bei letztwilligen Verfügungen zugunsten von Haustieren

Anhand praktischer Beispiele wird erörtert, weshalb Fragen rund um Haustiere im Erbrecht häufig unterschätzt werden und weshalb rechtzeitige Gestaltung oftmals wichtiger ist als komplizierte Konstruktionen.

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00:00:04:

00:00:08: So, Freitag-Nachmittag.

00:00:14: Zeit für Erbrecht!

00:00:17: Lieber Andreas, herzlich willkommen.

00:00:20: Lieber Christian freut mich, dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.

00:00:31: Es waren die kürzesten zwei Wochen meines Lebens... Ja,

00:00:35: zehn Minuten.

00:00:40: Frisch gemacht.

00:00:41: Fünfzehn Minuten.

00:00:42: Denn wie du weißt,

00:00:44: den haben wir schon lange

00:00:44: nicht mehr erwähnt, Fadi sagt es ist ein optisches Medium.

00:00:48: Ja?

00:00:48: Frisur.

00:00:51: Passt wunderbar, Christian

00:00:54: Wie bitte?

00:00:57: Wir warten

00:00:59: wieder auf Fadis Kritik.

00:01:04: Bitte ganz liebe Grüße von mir!

00:01:06: Vielleicht hört er sich mal wieder eine Folge an, ja gerade anschauen wir führen fahren heute fort mit unserem neuen Lieblingsthema nämlich Besten Freund des Menschen, Hund und Katz, Katz und Hund.

00:01:21: Haustiere natürlich auch andere Haustüre damit mit erfasst aber du hast ein Hund

00:01:27: Ich habe einen Hund.

00:01:27: ja

00:01:28: Du hast deinen Hund Und ich habe keinen.

00:01:34: Wir haben das letzte mal über die Testamentser Richtung gesprochen und heute wollen wir uns vielleicht der Thematik widmen.

00:01:45: Das Herrl oder Frauleil ist gestorben.

00:01:50: Also das ist soweit.

00:01:53: Die Testatorin, die Hundehalterin der Hunde Halter ist verstorben... Was ist jetzt los?

00:02:01: Das Tier lebt!

00:02:03: Du bist Notar du bist Gerichtskommissär.

00:02:06: was passiert eigentlich in der Realität?

00:02:08: Die machen wir tatsächlich eher Sorgen denn wie wir vor langer langer Zeit schon einmal berichtet haben Wir könnten es wiederholen.

00:02:18: Du als zuständiger Gerichtskommissaire bist ja nicht am Todestag, am Tag danach, drei Tage danach an Ort und Stelle.

00:02:29: Wann erfährst

00:02:30: du?

00:02:31: Ich würde schätzen nach ca.

00:02:33: zwei Wochen.

00:02:34: Denken wir es durch wie beginnt so ein Verlassenschaftsverfahren?

00:02:38: oder was ist da vorlos?

00:02:41: Die Person stirbt entweder zu Hause wird vielleicht von der Polizei gefunden oder sie verstirbt im Krankenhaus.

00:02:49: Die jeweilige Stelle meldet das dann dem Standesamt.

00:02:52: Das Standesamt meldet es weiter dem zuständigen Verlassenschaftsgericht, dort wird ein Akter öffnet und den bekommt der Notar die Notarin, die nach der Verteilungsordnung als Gerichtskommissär zuständig ist.

00:03:05: Und nun kannst du dir schon überlegen wie lang das dauert?

00:03:07: Zwei-drei Wochen würde ich sagen bis ich einen Akt habe, bis ich erst starten kann als Gerätskommisseur mit dem Verlassenschaftsverfahren.

00:03:17: Bis dahin ist der Hund verdurscht.

00:03:20: Das könnte sein, das könnte sein.

00:03:24: Interessanterweise habe ich das und hab wirklich schon hunderte, wenn nicht tausende Verlassenschaftsverfahren abgewickelt, habe ich dann noch nie ein wirkliches Problem wahrgenommen.

00:03:36: Ja aber

00:03:37: was passiert in der Realität?

00:03:39: Also nehmen wir an... Der Gerichtskommissar,

00:03:40: das können wir festhalten, rein faktisch der sich sofort um das Wohlstier ist, kann er gar nicht.

00:03:50: Er kommt ja überhaupt erst in drei Wochen.

00:03:52: So

00:03:52: ist es!

00:03:52: Also was passiert da?

00:03:54: Nicht so.

00:03:54: irgendwer bekommt vielleicht oder hoffentlich mit dass es da einen Hund eine Katze ein anderes Haus dir gibt und dass ich jetzt niemand mehr kümmern kann.

00:04:02: Das kann sein die Polizei wie ich das vorhin gesagt habe, das kann sein ein Nachbar der vielleicht mitbekommt.

00:04:08: Da ist etwas passiert Und wer auch immer das mitbekommt Tier ohne Halter gibt, der wird die zuständige Behörde informieren.

00:04:20: Die sich dann um das Tier kümmern muss und das ist die Emma-Sächsig in Wien.

00:04:26: Und die muss nach, glaube ich, Bargauf-Dreißig Tierschutzgesetz sich kümmern um dieses Tier.

00:04:34: Darauf schauen gibt es eine fähige Person, die das Tier übernehmen kann.

00:04:43: bis da kommen noch dazu ehrbrechlich geklärt ist, wem sie überhaupt gehört.

00:04:47: Oder nicht?

00:04:48: und wenn nicht dann kommt das ewige Tier in ein Haus... ich glaube das in Wien ist es das Tierquartier, das ist ein öffentliches Tierheim.

00:05:00: dort wird das Tier untergebracht und bekommt den entsprechenden Betreuung und Pflege.

00:05:05: bis dann irgendwann ehrberichtlich geklärt ist wer das Tier allenfalls übernimmt So leift es ab.

00:05:14: Aber das bedeutet faktisch, wenn ich dich richtig verstehe und ich mache das deswegen fragen weil ich's tatsächlich nicht weiß.

00:05:24: Faktisch ist also so dass der Hund die Katze entweder von einer dem verstorbenen nahe stehenden Person oder halt Memorimer Nachbarn faktisch verpflegt wird.

00:05:43: oder die Gemeinde, also in Wien ist es dener sich und dieses Tier vorläufig.

00:05:57: Und das stehen dann im Kontakt mit dem Gerichtskommissär?

00:06:02: Die würden das dann dem Gerichtskommissären melden.

00:06:04: Achtung wir haben da ein Tier übernommen.

00:06:07: Das ist bei uns im Heim Und insofern erfahren das dann die Erben, aber interessant ist natürlich muss man beachten dass in so einem Fall auch Kosten auflaufen.

00:06:19: Also zum Beispiel bei einem Hund der übernommen wird von der MR-Sächsig und dann untergebracht wird Tierquartier kann es jetzt nicht genau sagen und das kommt da glaube ich ein bisschen auf die Rasse an.

00:06:32: Und die Betreuungsbedürftige

00:06:33: etc.,

00:06:35: kann man damit rechnen, dass da fünfzig Euro pro Tag auflaufen an Kosten.

00:06:39: Fünfzig Euro per Tag?

00:06:40: Bei der Katze ist es zum Beispiel weniger.

00:06:42: Ich glaube, das ist so bei dreißig Euro.

00:06:45: aber wenn du dir zu überlegst nicht, also wenn du dich vorstellst z.B.

00:06:48: der Erbe wird erst nach drei Monaten gefunden aus irgendwelchen Gründen.

00:06:52: Das ist ein weit entfernter gesetzlicher Erbe.

00:06:55: oder ist auch das später das auf wie auch immer.

00:06:58: Und der Hund ist dann drei Monate vielleicht in diesem Heim und du rechnest mit fünfzig Euro pro Tag, da wären das bei drei Monaten viertausendfünfhundert Euro.

00:07:09: also da sind schon erhebliche Kosten die da entstehen können.

00:07:12: Du

00:07:12: hast Gerichtsgewisse, warum nehmt sie nicht den Hund?

00:07:15: Ja weil wir als einzigen Fawarort den feuerfesten Schrank haben, der eignet sich nicht im Fawarnahme von Hunden tun wir nicht?

00:07:28: Moment, da ist schon ein bisschen ein Juristenfutter.

00:07:31: Da gibt es doch unseren Hundertsieben und Vierzig.

00:07:35: Hundert-Siebenundvierzig außer Streit gesetzt.

00:07:37: Du

00:07:38: als Gerichtskommissär, wir haben deine Rolle ja schon häufig besprochen, die werden Sie immer wieder besprechen, bist nicht der Vertreter der Verlassenschaft.

00:07:46: Wir rufen das in Erinnerung.

00:07:48: Die Verlassenschaft ist eine juristische Person, die zunächst keinen Vertretern hat.

00:07:56: Ich nenne es jetzt einfach Organisator des Verlassenschaftsverfahrens, der funktionelle Gehilfe des Gerichts.

00:08:03: Der den Erben sucht, der die sonstigen Berechtigten verständigt... Das

00:08:09: Verfahren führt.

00:08:11: Aber was schon

00:08:11: interessant ist, weil du sagst der Sicherungsmaßnahme nach hundred und vierzig außer Streitgesetz das Außerstreitgesetz Nimmt schon auch darauf Rücksicht, dass es eben diesen Schwebezustand gibt der unvertretenden Fassenschaft.

00:08:26: Ja da wollte ich ihn aus und

00:08:27: erkennt das ist ein besonderes Schutzbedürfnis gibt und gibt da dem Gerichtskommissär eigentlich ein bisschen abweichen von der Grundfunktion nur der Verfahrensführer zu sein hier auch in einem gewissen Maße Sicherungsverpflichtungen durch die der Gerichtskommissär in diesem Bereich eigentlich gewissermaßen schon Vertreter ähnliche Rolle bekommt.

00:08:55: Ich finde das total

00:08:56: interessant!

00:08:57: Das

00:08:57: machen wir mal gesondert, aber darauf wollte ich eben hinaus... Du bist ja eigentlich so dieser Verfahrensführer, der Organisator, der Beläerer, der den Menschen das Recht erklärt und alles als Vertretern wenn man so will des Gerichts.

00:09:11: und dann hast du aber doch als Sicherungsfunktion in einem gewissen Umfang, aber die muss man intensiver nachdenken und das werden wir gesonder tun.

00:09:22: Und dafür gibt es glaube ich ja nur eine Bestimmung

00:09:24: oder?

00:09:24: Das ist nur der Hundertseamundvierzig.

00:09:27: Und vielleicht jetzt mit Blick auf Tiere.

00:09:29: also was sagt

00:09:30: er... Naja!

00:09:30: Der Hundertsiebundvierzig.

00:09:31: und jetzt wird's interessant.

00:09:32: wenn wir über die Tiere sprechen lautet nämlich wie folgt besteht die Gefahr dass Vermögensbestandteile der Verlassenschaftsabhandlung entzogen werden?

00:09:42: Oder sind die vermutlichen Erben nahe Angehörigen oder Mitbewohner zur Verwahrung nicht fähig, oder doch nicht bereit?

00:09:49: So hat der Gerichtskommissär die Verlassenschaft auf geeignete Weise zu sichern.

00:09:55: Diese Bestimmung, wenn man das wörtlich nimmt, dann muss man sagen, na ja Vermögensbestandteile sind Tiere.

00:10:03: Ich glaube schon dass man in Bezug auf Tiere sagen muss Wenn der Gerichtskommissar den Eindruck hat, dass es hier ein Tier gibt, dass vom Mitbewohner von nächsten Angehörigen nicht in geeigneter Weise übernommen wird, gepflegt werden kann, betreut werden kann.

00:10:19: Wenn es da ein Problem gibt dann hat er Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die Können nur darin liegen dass er die MA-Sächsig kontaktiert und sagt Achtung Börger auf Dreißig-Tierschutzgesetz werden sie tätig.

00:10:33: Das

00:10:34: wollte ich gar nicht jetzt herauskitzeln.

00:10:36: von dir interessant das wäre jetzt noch gar nicht gekommen.

00:10:39: aha du siehst also schon eine

00:10:43: aktive

00:10:44: Erkundungsbemühungen, sage ich mal weich, um die Gelegenheit oder gar Pflicht des Gerichtskommissärs zu prüfen.

00:10:53: Wie geht es den Tieren?

00:10:55: Oder reicht's wenn er weiß, die Nachbarin hat den Hund?

00:11:00: Nein, ich würde das nicht näher überprüfen ehrlich gesagt des Gerichtskommisseurs aber ich stimme dir gleich so in meine...

00:11:07: Die Tiere sind jetzt im Teil extrem teuer, glaube ich nicht.

00:11:11: Aus der Rechnung in all der Regel ist es keine wesentlichen Vermögenswerte aber das kann natürlich schon sein.

00:11:16: Denkt zum Beispiel an ein Aquarium mit ganz besonderen Fischen, dass ich mich da jetzt auskenne.

00:11:22: Aber da weiß man, da gibt's auch sehr tolle ... Killerkapfen!

00:11:25: Killerkapfen?

00:11:26: Nein, aber da gibt es irgendeinen Teuring in diesen japanischen Kapfen zum Beispiel... Das kann natürlich, wenn allein dieses Aquarium nicht betreut wird und die Fische nicht gefüttert werden könnte natürlich auch wesentliche Vermögensbeste.

00:11:42: Die haben einen gewissen Wert.

00:11:44: also ich glaube nicht das meines Gerichtskommissär hier wirklich die Oblegenheit hat aktiv nachzuforschen nachzuprüfen wird da hinreichend betreuert oder sogar überhaupt zu fragen Gibt es da vielleicht Haustiere?

00:12:00: Aber selbst

00:12:01: das fragst du nicht.

00:12:03: Aber wenn das Problem sichtbar ist, wenn gemeldet wird im Gerichtskommissar Achtung!

00:12:07: Da gibt's hier niemand kümmert sich dann die MR-Sechtsig und es kann nur da sein.

00:12:13: Kontaktaufnahme zu MR-sächtsig Und die mussten tätig werden.

00:12:17: Da entstehen jetzt irgendwie empfindliche

00:12:19: Kurzzüge.

00:12:22: Das ist doch auch irgendwie spannend.

00:12:25: Jetzt blubert da dieses Verlassenschaftsverfahren.

00:12:32: Was suchst du eigentlich?

00:12:32: Als erstes suchst Du die Testamente, richtig suchst Dich Verwandten oder Testamentsregisterabfragen?

00:12:39: Das erste ist natürlich die Abfrage der Register insbesondere vom Zentraltestamentsregist Beziehungsweise die Suche nach gesetzlichen Erben.

00:12:48: Die Richtung der Todesvorlaufnahme, wo man eine... Wir haben schon darüber mal gesprochen, wo wir Auskunftspersonen befragt.

00:12:53: Wer sind denn die gesetzliche Erben?

00:12:55: Also dieser Prozess, der Ermittlung der nach der Aktenlage berufenen Erben, der sollte beim Gerichtskommissär schnell von starten gehen.

00:13:06: Die Pflicht haben wir natürlich

00:13:09: auch das Sensibelste.

00:13:10: Denn ihr sucht ja

00:13:12: auch

00:13:13: damit verbunden richtigerweise nach einem möglichst raschgeklärten Zustand der Vertretung der Verlassenschaft.

00:13:24: Denn auch das haben wir ja schon gemacht, ab dem Moment in dem einer zum Erben berufener eine Erbandtrittserklärung abgibt und seine Erbricht, wie das Gesetz sagt, hinreichend ausgewiesen ist.

00:13:38: Vertreter ex-Legegebnis bei Graf von eighthundertzehn die.

00:13:47: Dem wirst du dann natürlich die Mitteilung schon geben, dass das Tier bei der MR-Sechtsig

00:13:52: ist.

00:13:53: Und er wird es dann holen?

00:13:55: Im Idealfall um weitere Kosten zu vermeiden

00:13:59: und wird das dann holend.

00:14:00: Wie schaut's jetzt aus mit diesen Fällen in denen ein Tier einer bestimmten Person vermacht wurde als Vermichter?

00:14:13: Wahrscheinlich gar nicht so selten.

00:14:16: der Umstand, dass einer der ideale Erbe ist.

00:14:19: Muss ja nicht zwingend damit verbunden sein mit dessen Fähigkeit ein Tierhalter zu sein.

00:14:26: Also da Erfahrungen?

00:14:27: Was machen wir dann mit den Vermechnissen?

00:14:29: Die werden ja nur verständigt.

00:14:31: Genau!

00:14:32: Verständigt heißt was?

00:14:34: Nachweisliche Verständigung nach Bargherr-Fundertsechsen-Siebzig aus dem Streitgesetz.

00:14:38: Ja wovon verständig?

00:14:40: Eine Kubidoletzdeligen Verfügung.

00:14:44: Aber da belehrst du oder nicht?

00:14:45: Da belehr ich in aller Regel nicht.

00:14:48: Das heißt, du schickst nur...

00:14:50: Ich verständige Sie hiermit davon dass im Testament Form ein Vermächtnis zu Ihren Gunsten ausgesetzt ist.

00:14:57: anbei die letztwillige Verfügung zur Erkenntnis.

00:15:01: Weil mehr als im Gesetz nicht von dir gefordert ist.

00:15:04: Für mich eigentlich ja auch interessant!

00:15:06: Wie viel, wie soll ich sagen für Sorge der Gerichtskommissär oder damit das System, der Staat.

00:15:15: jenen Person angedeihen lässt, die zum Erdenberuf sind.

00:15:20: Werden diejenigen denen ein Vermächtnis ausgesetzt wird?

00:15:22: Die werden verständigt und denen schreibst du nicht einmal dazu.

00:15:26: suchen sie sich einen Anwalt oder eine Tatel?

00:15:28: Nein

00:15:28: das muss ich natürlich.

00:15:30: aber ich stehe natürlich für Rückfragen zur Verfügung und oft gibt es natürlich schon Vermächnisverfügungen die kompliziert sind, die auslegungsbedürftig sind wo das Bedürfnis besteht einer Besprechung vielleicht einer gemeinsamen mit den berufenen Erben.

00:15:47: Also es gibt immer wieder auch Termine, mit dem Vermechtnis nehmen aber in aller Regel genügt das.

00:15:52: man darf ja nicht vergessen dass das ganze Verlassenschaftsverfahren wirklich im Kern darauf ausgelegt ist diese Gesamtrechtsnachfolge herbeizuführen.

00:16:03: Es geht um die Erben und das Erbrech, es geht um eine Einantwortung.

00:16:11: Aufgabe des Verlassenschaftsverfahrens, die Erfüllung von Vermächtnisansprüchen bis zuletzt zu begleiten – gibt es natürlich Ausnahmen mit den Winterjährigen und so weiter.

00:16:23: Es geht um die Einantwortung, es geht um das Erbrecht und alle anderen sind eben nur nachweislich zu verständigen.

00:16:30: Die haben ein rechtliches Gehör Aber es ist nicht unsere Aufgabe hier, die Vermechtnis Erfüllung auch zu überwachen oder in irgendeiner Weise zu begleiten.

00:16:42: Rechtspolitisch könnte man ja wirklich darüber diskutieren ob das so

00:16:46: ein... Da hast du Recht!

00:16:47: ...den

00:16:47: Kofferzustand.

00:16:48: Da hast Du Recht?

00:16:49: Das war früher

00:16:50: auch ein bisschen anders.

00:16:51: Ein uralter Recht.

00:16:52: Ja stimmt.

00:16:53: Den Erfüllungsausweis

00:16:56: ausweisen sich über die Jahrhunderte oder Jahrzehnte der auch schon verändert hatte.

00:17:02: Aber diese Testamentserfüllungsausweise, die hat der Gesetzgeber bereits zum neuen Austenstreitgesetz, zwei Jahrzehntzwei irgendwie eliminiert.

00:17:14: das führt aber jetzt zu weit.

00:17:15: also gut er kriegt einfach nur einen Auszug.

00:17:18: du sagst nicht einmal dass das Tier noch da ist?

00:17:20: Nichts!

00:17:21: Ich muss ehrlich sagen

00:17:22: ich

00:17:22: kann mich gar nicht erinnern, wenn man sich das letzte mal einen Tiervermechnis nehmen.

00:17:31: Ja, es kommt

00:17:32: selten vor mit den Tieren.

00:17:34: Diese ganze Stadt ist voller Hunde!

00:17:37: Was sind sie?

00:17:40: Meistens bekommen die auch dann die Erben.

00:17:44: Selten so dass du in einer Leine haben hast und einen Vermechnis für den Hund.

00:17:49: Das kommt selten vor.

00:17:51: Ich kann es nur aus meiner Erfahrung erzählen, das kommt wirklich selten hervor.

00:17:55: Kann man das nicht vorstellen?

00:17:56: Es werden viel zu wenige Testamente von mir gemacht, das fällt mir gerade auf!

00:18:01: Es gibt doch immer den geeigneten und die geeignete Person fürs Hund damit.

00:18:07: Ein Spezialbereich von dir... ich weiß, dass treibt dich herum aus anderen Zusammenhangs und deswegen frage ich das jetzt ab für die Zuhörer.

00:18:15: Stellt ihr da?

00:18:16: Kitzel alles heraus.

00:18:20: Bitte.

00:18:21: Minderjährige?

00:18:22: Dann frage ich dich nicht, das ist überzufahrt und es sieht so wie abgesprochen.

00:18:26: Also gut was wäre doch... Es ist so langweilig.

00:18:29: Entschuldigung wenn Sie da noch zuschauen oder zuhören.

00:18:31: Also was wäre, wenn die begünstigte Person der Vermächtnisnehmer kann ja sein, noch minderjähriges weil das Herrl und davon reden wir ja nicht etwa mit ist, aber auch das ist denkbar.

00:18:52: Aufgrund eines Unfalles, eines unvorhergesehenen Ereignisses aus dem Leben gerissen wurde und gerade dafür – auch das vielleicht einmal in Erinnerung zuufen – machen wir nämlich das Testament?

00:19:02: Ja unbedingt!

00:19:03: Also wenn bei mir ein fünfundfünfzigjähriger Testament macht, doch das haben wir glaube ich schon mal gesagt, dann machen wir es nicht... Mit der Perspektive, was ist in dreißig Jahren?

00:19:13: Sondern wir machen es als...

00:19:15: In einem Morgenbuss passiert das

00:19:16: immer die Frage.

00:19:18: Was ist dann mit dem Hund nicht?

00:19:20: Und wenn da heißt ein Hund den kriegt mein Sohn und der ist dann... ...fünftzehn.

00:19:28: Zwölf ist Kasaio.

00:19:30: Vierzehn!

00:19:32: Na gut zwölf.

00:19:35: Ja also gut, weiß ich erst wieder jährlich, was is' dann?

00:19:38: Meinen Hund vermaache ich meinem Glamour Zwölfjährigen Klammer?

00:19:43: Gut.

00:19:43: So, dann ist natürlich die, nehme ich an, die Ehefrau als Obstsorgeberechtigte, als gesetzliche Vertreterin zu Verständigen nach Hundertsechsen-Siebzig.

00:19:55: und jetzt haben wir noch ...

00:19:56: Moment!

00:19:57: Damit es lebensnah wird... Die zweite EheFrau, die Stiefmutter.

00:20:02: Die leibliche Mutter ist

00:20:04: geschieden.

00:20:05: Also jedenfalls die Mutter des zwölfjährigen Vermächtnisenehmers wird verständigt als gesetzliche Vertreterin nach hundredsechsen-siebzig.

00:20:16: In dem Fall würde ich die bestimmt doch einladen zu einem Termin, bei Vermähtnissen zugunsten minderjähriger ist es ja im übrigen auch so dass die Vor-Einantwortung vor Beendigung des Verfahrens sicherzustellen sind.

00:20:31: das ist irgendwie schwierig jetzt bei dem Hund oder zu erfüllen sind.

00:20:36: Das wäre es jetzt eher.

00:20:38: Das ist nicht der letzte Rest dieser Fürsorge, auch für sonstige Ansprüche bei Minderjährigen.

00:20:44: Überhalte

00:20:44: Pflege befohlen?

00:20:46: So.

00:20:47: und jetzt ist natürlich die Frage das ist sozusagen jetzt einmal der Verfahrensrechtliche Rahmen.

00:20:54: und jetzt haben wir einen Minderjährigen, der ein Tier bekommen soll als Vermächtnisnehmer und das ist jetzt eine Zuwendung an den Minderjägern, bei der man sich schon fragen muss, ob die Annahme dieser Zuwendung, die ja auf jeden Fall genehmigungspflichtig ist durch das Pflekschaftsgericht auch genehmigungspfähig ist.

00:21:18: Weil da hat er das Pflegschaftsgerichts zu prüfen, ob diese Zuwendungen zum Vorteil ist oder ob diese Zuwendung mit Nachteilen verbunden sein kann.

00:21:31: und das eine schwierige Frage nicht?

00:21:34: Es kann natürlich sein dass dieses Tier Von großer Bedeutung ist für den zwölfjährigen Buben von dem wir gerade sprechen, der vielleicht eine starke emotionale Bindung hat zu diesem Tier.

00:21:47: Denkbar?

00:21:48: Und da stellen wir das jetzt einmal.

00:21:50: Würde er das Vermächtnis nicht annehmen dann würde der Hund bei der Alleinerben... Das ist die zweite EFV also nichts seine Mutter.

00:21:56: ich glaube so hast du den Fall konstruiert.

00:21:58: Ja!

00:21:59: Das heißt es wäre der Hund nicht in das Fähre des Sohnes sondern ganz woanders.

00:22:04: Der Hund würde immer sozusagen entzogen sein bekommt den Hund nicht, den er so liebt wenn ich das jetzt unterstelle.

00:22:11: Andererseits ist natürlich der Verb des Hundes mit gewissen Pflichten und Gefahren verbunden.

00:22:18: Kosten?

00:22:18: Kosten logischerweise.

00:22:20: Das heißt so ohne weiteres wird man dieses Vermächtnis die Vermächnis Annahme sein.

00:22:27: Kann

00:22:27: übrigens auch ein wertvolles Reit fährt.

00:22:29: Gut aber jetzt reden wir mal vom Hund nicht von Wertvollen sondern von einem Hund der an sich wertlos ist Wärtlos?

00:22:36: Entschuldigung, vermögenswärtlos.

00:22:39: Wir schneiden nicht.

00:22:40: Vermögenswertlos!

00:22:42: Ich glaube ich habe in der letzten Folge bewiesen... Nein, ich habe vermögenswertlos gemeint.

00:22:50: Und ja, ich weiß es nicht kann das Blickschaftsgericht das genehmigen.

00:22:53: wahrscheinlich nur dann wenn hier zum Beispiel die Mutters gesetzliche Erwachsenen-Vertreterin entsprechende Erklärungen abgibt dass sie sämtliche Verantwortung für diesen Hund übernimmt insbesondere säm'tliche Kosten und das Kind vollkommen schade und klaglos hält.

00:23:09: dann wäre die Vermächtnisannahme aus meiner Sicht wohl blicktschaftsgerichtlich zu genehmigend aber ohne solche Schutzerklärungen zugunsten des minderjährigen Sohnes sicher nicht.

00:23:24: Ja, wobei interessant ist – vielleicht wollen wir es doch ein bisschen langsamer machen – diese Figur, diese Rechtsfigur,

00:23:31: das du da

00:23:33: sozusagen formulierst die Vermächtnisannahme, die Annahmeerklärung der Vermächnisannahmen steht doch eigentlich so nirgendwo oder doch?

00:23:41: Es ist ja im Gegensatz zum angefallenen Erbrecht keine im Gesetz vorgegebene formelle Verfahrenshandung, die notwendig wäre um dieses Recht zu erwerben.

00:23:58: Sondern das Recht entsteht mit dem Tod und dadurch wird der Anspruch existent, wird vererblich wenn er nicht aufschieben bedingt wäre.

00:24:09: als vererbig beginnt eigentlich, da gibt es die besonderen Fälligkeitsbestimmungen.

00:24:16: Aber an sich braucht man sie ja gar nicht annehmen, dass er auf den Verjährungsfrist, sodass mich schon interessiert, weil ich hatte das noch nie in Tuhofenberg schon – was legt man genau genommen dem Pflegschaftsgericht vor?

00:24:30: Ein

00:24:31: Übereinkommen, ein Legatzerfüllungshübereinkomen

00:24:35: Also eigentlich das Übereinkommen mit dem diese Dieser Anspruch erfüllt wird,

00:24:41: richtig?

00:24:45: Genau.

00:24:45: Das können wir in Erinnerung rufen.

00:24:48: das Vermächtnis ist eine Rechtsposition von Todeswegen der Inhalt einer Zuwendung, ein Vermögensvorteil im weitesten Sinn die aber nicht automatisch auch mit dem Tod erfüllt ist.

00:25:05: und damit sie erfüllt werden braucht es die Übertragung dieser Rechtsposition von der Verlassenschaft auf den Berechtigten, auf dem Vermächtnisnehmer.

00:25:17: Es braucht

00:25:19: bei einer körperlichen Sache oder bei einem Tier das eine körperliche Sache gleichgehalten wird.

00:25:27: Letzte Folge braucht's wohl der Übergabe des Tiers und Die entsprechende Vereinbarung, da knüpft man an die wäre.

00:25:44: Warum eigentlich?

00:25:45: Weil es... warum ist die Genehmigungspflichte?

00:25:53: Warum die Genehigungspflichte ist und weil durch die Erfüllung des Vermächtnisses eher Eigentümer das Hundes wird, womit hat gewisse Pflichten verpuppt

00:26:03: sind.

00:26:03: Ja, weil diese eben eine Voraussetzung, er ist nicht selbstgeschäftsfähig.

00:26:08: Ja!

00:26:08: Hundertsechzig ABGB, das ist ein Rechtsgeschäft Das ist genehmigungspflichtig.

00:26:17: Weil wir ja diese Lasten so weit verstehen, weil die Aufwendungen damit verbunden sind, wer zahlt nichts dafür für den

00:26:23: Hund?

00:26:26: Bei dem Hund ist es relativ klar wenn ich noch einmal unterstelle dass er keinen Vermögenswert hat sondern allenfalls eben einen ideellen Wert hat dann ist das objektiv natürlich wertmäßig nachteilig.

00:26:39: Ein Tier, keine Sache.

00:26:42: Die mit laufenden Kosten verbunden ist, die mit Gefahren, mit Halterpflichten

00:26:47: etc.,

00:26:47: verbunden sind.

00:26:49: Also das ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig und meines Erachtens wie gesagt nur genehmigungspfähig wenn man den Vermächtnis nicht mehr wirklich von allen Pflichten befreit durch eine entsprechende Erklärung hier der Mutter als gesetzliche Vertreterin.

00:27:06: Ja anders geht es wohl nicht, sonst sieht das hier die zweite Ehefrauen.

00:27:11: Also es könnte nicht einmal die Kindsmutter sagen, ich nehme den Hund.

00:27:15: Es geht nur so dass der Minderjährige ...

00:27:18: Er sei nicht eurer wenn ich sie einverstanden.

00:27:20: Aber wenn die vielleicht den Hund auch liebt, na sowas kann schon eine heikle Situation sein?

00:27:25: Ja oder vielleicht einfach die erste E-Frau gar nicht liebt und sie einfach ärgern will.

00:27:31: Würde sie nicht zugeben sondern würde sagen sie liebt den Hund

00:27:33: so.

00:27:35: Bei uns Verstorbene als Testator zu uns kommt, muss man sich schon gut überlegen wie man dieses Testament gestaltet damit es auch funktioniert.

00:27:44: Das haben wir ja auch glaube ich schon einmal gesagt.

00:27:45: gerade bei verfügungen zugunsten potenziell im Erbfall noch minderjähriger muss man die so gestalten dass wir nicht eine Problematik der Nichtgenehmigungsfähigkeit hineinkommen.

00:28:00: und dem hätte man zum Beispiel sagen können bitte ist es nicht besser für den Fall der Minderjährigkeit, dass sie den Hund vermachen.

00:28:09: Der Mutter ihres Sohnes als Beispiel damit das besser

00:28:15: funktioniert.

00:28:15: Er hat mir jetzt diese besondere Folge mit dem Zins aus.

00:28:17: Ja ja genau um

00:28:21: eine Zuwendung von Todeswegen ging sondern unterlebend in aber die Nähe zum Vermächtnis.

00:28:28: ich sage jetzt einmal der Wiederrufbahn unentgeltlichen Zuwendung von Todeswegen, wenn ich so das Vermehnnis umschreiben darf.

00:28:38: Da liegt die Parallele schon sehr nahe.

00:28:42: Nächster Aspekt der wahrscheinlich nicht selten ist – sehr häufig!

00:28:49: Wir haben ein Hundi und wir haben einen Verstorbenen, der jetzt nicht so wahnsinnig vermögend ist wie manchmal hier in diesen Diskussionen immer dargestellt wird, sondern bei dem eigentlich die aktiver der Verlassenschaft und seine Verbindlichkeiten

00:29:15: sich

00:29:15: die Waage halten.

00:29:17: Konkret – und jetzt zitiere ich aus einem Sachverhalten des rezenten Beschlusses des Obersten Gerichtshofs Zwei UB-Eins Acht Vier aus Fünfundzwanzig, kleinen Konrad.

00:29:35: Ein Beschluss vom Zwanzigsten Ersten, zwanzig sechsundzwantig.

00:29:40: Schöner Sachverhalt finde ich ganz interessant und zwar... Das ist doch überhaupt nicht die Entscheidung!

00:29:51: Das falsche Entscheidung!

00:29:53: Sollen wir wieder?

00:29:54: Mir wurde die falsche Entscheidung geworden.

00:29:56: So was

00:29:56: hatten wir schon einmal.

00:29:58: Hast du da?

00:29:58: Ich hab

00:29:58: sie nicht.

00:29:59: Hast Du da Zettel?

00:30:01: Aber nicht deine Zettel, aber schildert du einmal die Entscheidung und ich organisiere sie draußen.

00:30:07: Kannst Du nicht vielleicht irgendwie eingeben ins Internet?

00:30:10: Wo ist jemand

00:30:12: da?

00:30:12: Der Negikoller!

00:30:15: Wir brauchen diese aktuelle Entscheidung mit der Überlassung an Zahlungsstand.

00:30:21: Aber zähle mal!

00:30:23: Ja, ich kann es gerne erzählen.

00:30:24: Die sind mir wirklich hochinteressant.

00:30:28: Wir haben... Moment, da kommt der gute Geist.

00:30:32: Der steht's wehart und nie vonein.

00:30:34: Kannst du uns im Ries bitte schauen?

00:30:37: Eine ganz aktuelle OGH-Entscheidung zur Überlassungenzahlung statt.

00:30:42: Danke.

00:30:43: Na, boom!

00:30:44: Wolltest du es nicht genauer beschreiben?

00:30:47: Also gut.

00:30:48: So viele will sie wohl nicht geben.

00:30:50: Der Verstorbene hatte ein Allertestament gemacht

00:31:01: Die Witwe,

00:31:03: vielleicht was auch umgekehrt.

00:31:04: Seine Witwe zu Alleinerbin eingesetzt

00:31:08: und

00:31:10: er hatte auch eine Katze.

00:31:12: Und diese Katze, die Rasse habe ich vergessen.

00:31:22: Diese Katze hat er in einem Vermächtnis vermacht einen Bekannten Und wir zeichnen das jetzt nach mit dem, was wir auch bereits durchgenommen haben und wissen.

00:31:44: Ach Gott der stirbt!

00:31:45: Der Gerichtskommissär besorgt sich des Testament.

00:31:48: im Testamentsregister sieht das Testament.

00:31:51: er verständigt den Vermächtnisnehmer so wie du es beschrieben hast.

00:31:55: Das heißt er übermittelt ihn wahrscheinlich, so genau steht's nicht in der Entscheidung, er übermittelt ihm den Auszug aus dem Testament.

00:32:03: Dieser Vermächtnisnehmer meldet sich zunächst.

00:32:11: Und im Verlassenschaftsverfahren selbst werden die aktiver und passiver einmal erhoben, das stellt sich heraus, dass der verstorbene Aktiver von immerhin dreißigtausend Euro hatte ungefähr darin enthalten Katze im Wert von fünfhundert Euro

00:32:35: und

00:32:36: der Verstorbene hatte Verbindlichkeiten in der Höhe von ungefähr dreiunddreißigtausend Euro, also höher als die Aktiver.

00:32:48: Darin werden vielleicht so ist keine andere Abdeckung wie Versicherung gab auch die Begräbniskosten drinnen gewesen sein die vielleicht die Witwe bezahlt hat, also in der Entscheidung selbst stehen nur dreißigtausend aktiver und mehr als dreißigtausend passiver.

00:33:07: Und das ist Ihre Forderung?

00:33:09: Dann steht noch in der Entscheidungen, dass die Wit we von den Gläubigen diese über Dreißig tausenden Verbindlichkeiten ausmachen, dass sie sich diese Forderungen besorgt haben.

00:33:24: die wohl eingelöst hat, bezahlt hat und jetzt sozusagen selber die Gläubigerin war.

00:33:32: Die alleinige?

00:33:33: Die alleinigen Gläuberin sie hat er geltend gemacht und vielleicht kannst du uns das auch gleich erklären.

00:33:38: Sie hat gelbend gemacht im Verlassenschaftsverfahren gegenüber dem Gerichtskommissär.

00:33:44: Ich gebe keine Erbandrittserklärung ab, das wird sich wahrscheinlich gar nicht ausdrücklich gesagt haben.

00:33:47: ich gebe keine Ehrbandritterklärung habe sondern ich beantrage dass mir die aktiver Die vorhanden sind überlassen werden zur vereinfachten Abdeckung meiner Forderungen, die die aktiver übersteigen.

00:34:04: Wir nennen das die Überlassung

00:34:06: an

00:34:08: Zahlungsstadt.

00:34:12: Immer möglich.

00:34:12: hier ergänzt es nur ganz kurz immer möglich wenn die Verlassenschaft überschuldet ist Wenn die Forderungen, die aktive übersteigen dann können die Gläubige oder kann der Gläumiger so einen Antrag stellen nach hundertfünfzig und hundredfünfundfünfzig außer Streitgesetz.

00:34:28: Und dann wird das Verlassenschaftsverfahren mit einem Beschluss über die Überlassung an Zahlungsstaat beendet.

00:34:35: und mit diesem Beschluss in dem dann alle aktiver aufgezählt sind wird der Glääubiger Eigentümer all dieser Aktiv posten all dieser Sachen.

00:34:47: Faszinierende Vorgang, keine Einantwortung, es tritt keine Universalsukzession an sondern

00:34:53: die

00:34:53: aktiver gehen über ins Eigentum dieses Gläubigers frei nach dem Motto wenn man so will eine Mini Insolvenz.

00:35:04: wir verwerten das ganze Vermögen und decken die Schulden ab.

00:35:07: richtig Gut, und das nennt man Überlassung an Erzahlungsstaat.

00:35:12: Wo steht es im Außerstreitgesetz?

00:35:14: Undertfünfzigundfünfeinzehnhundertfünfzig

00:35:17: und hundertfünftig außer Streitgesetzt.

00:35:19: zwei ganz wichtige Bestimmungen glaube ich in der Praxis weil es gibt wesentlich mehr Menschen die tätige Vermögensverhältnisse haben als superreiche.

00:35:28: So!

00:35:30: In dieser Entscheidung geht's dann darum dass der Beschluss In erster Instanz gefasst wurde vom Verlassenschaftsgericht.

00:35:39: Das heißt, ihr habt die ganzen Aktiven bekommen inklusive der

00:35:42: Katze.

00:35:45: Spannend!

00:35:47: Und jetzt...

00:35:48: Da ist in Schuhe.

00:35:50: und dann kommt dieser Überlassungsbeschluss, indem alle, wie es im Katz genannt hat, stehen alle Gegenstände angeführt sind und dann steht Punkt achtens Katze?

00:36:06: Ich weiß es nicht.

00:36:07: Den

00:36:08: will ich gerne sehen.

00:36:10: Also gut, jedenfalls beschluss in erster Instanz und dann macht... Dann tritt doch dieser Vermächtnisnehmer auf der Bekannte und sagt hey hallo hey sie da.

00:36:24: So wie das auch gesagt haben.

00:36:25: aber inhaltlich die Katze will ich haben.

00:36:29: Er gibt, er macht einen Schriftssatz und zwar einen Rekurs

00:36:33: gegen diesen

00:36:35: Überlassungsbeschluss und schreibt das sinngemäß hinein.

00:36:38: Ich trete hiermit das Vermächtnis an, die Katze steht mir zu.

00:36:45: ich bekämpfe diesen Beschluss.

00:36:51: sehr knappe ein erfolgend gemacht aber sehr knapper beschluss die formulierungen es wird noch mehr vorgetragen.

00:36:57: sie trägt vor oder der bekannte trägt.

00:37:01: Das stimmt nicht, es gibt mehr Aktiver als dreißigtausend.

00:37:05: Das hätte

00:37:06: mich

00:37:06: zu Endeffen.

00:37:07: Das war dann der Gegenstand wenn man so will der konkreten Entscheidung.

00:37:12: nämlich kann der überhaupt einen Rekurs machen hat er eine Parteistellung sehr formelle Fragen wichtige Fragen für die Feinspitze unter ihnen.

00:37:21: Das hat der oberste Gerichtshof im konkreten Fall bejaht.

00:37:25: Wie es dann weitergeht bleibt noch offen, das heißt die Entscheidung der zweiten Stanz wurde aufgehoben zur näheren Prüfung wie denn eben diese Verlassung auch tatsächlich aussieht.

00:37:37: Was mich aber jetzt interessiert ist Tatsächlich folgen das Unter uns beiden wem gehört die Katz?

00:37:48: Ja ich finde es hoch interessant.

00:37:49: Wer kriegt die Katze?

00:37:50: Wir haben keine überschuldete Verlassenschaft.

00:37:54: Ich unterstelle jetzt, dass das der Sachverhalter wäre, wie es im konkreten Fall ausgeht, weiss man nicht.

00:37:59: Wir haben eine Überschule in den Namen und in den Aktiven.

00:38:03: ist diese

00:38:03: Katze drinnen... Ist die überhaupt in dem Aktiver drinnen?

00:38:08: Zumindest wurde es so viel

00:38:09: übernommen.

00:38:09: Ja ja, ich schau nochmal mal, da ist die erste Frage!

00:38:11: Und die, ich glaube denn dort liegt möglicherweise irgendwie der Weg bei dem weiter zu überlegen ist nämlich, das ist möglicherweise ganz sicher Ist die Katze auch erfasst von dieser Überlassung?

00:38:25: Kann sie

00:38:25: überlassen werden.

00:38:28: Ich meine, wir haben ja heute und das letzte Mal vorhin schon gesagt, dass Tiere keine Sachen sind.

00:38:37: Es sind aber andererseits die Bestimmungen über Sachen.

00:38:41: anzuwenden auf Tiere, das heißt man könnte schon sagen ja der hundertfünfzig-fünfundfünfzig stellt es nur auf Gegenstände.

00:38:50: Gegenständ ist auch eigenartig auf Gegenstände ab.

00:38:53: aber ist wohl auch ein Tier darunter zu verstehen.

00:38:57: Vor allem wenn du, wie ist es bei sich schon spannend vor allem wenn Du Dir noch einblenden würdest dass das wirklich einen besonders vermögenswertes Tier wäre.

00:39:07: Machen wir einen anderen Fall,

00:39:09: stellen mir vor, genau durchs Dreißigtausend davon fünfzehntausend Euro das Reitpferd.

00:39:14: Klar mal es gibt noch viel teurer Reitperde.

00:39:18: Das kann ja wohl dann auch nicht sein dass dieser Vermögenswert den Gläubigern völlig entzogen wird.

00:39:25: und hier haben wir schon irgendwie eine ein schwieriges Verhältnis aus.

00:39:32: Tier kann sein erheblicher Vermögenswert, gläubiger und allenfalls emotionale Beziehung eines potenziellen Erwerbers.

00:39:44: Wir können da jetzt noch andere Fälle konstruieren die sehr interessant sind.

00:39:49: Denk nur zum Beispiel an den Fall dass es du hast... Lass mich folgendfall konstruiren wenn du gestattest.

00:39:58: der Eger stirbt hat einen Hund gehabt.

00:40:02: Auch die Ehegarten hat den Hund geliebt.

00:40:05: Er hat Schulden hinterlassen, es kommt zur Überlassung an Zahlungsstadt an fremde Gläubiger.

00:40:13: Zu diesem Zweck wird ein Kurator bestellt der die gesamten Verlassenschaftsaktiver zu realisieren hat.

00:40:20: und aus dem Realisat sind dann alle Quote die Gläumiger zu befriedigen.

00:40:25: Kredermessige Verteilung, hundertfünfundfünfzig Auserstreitgesetz Darf schrägstrich.

00:40:32: muss der Verlassenschaftskurator auch den Hund, die er dem Verstorbenen gehört hat veräußern.

00:40:42: Schätzwert tausend Euro.

00:40:45: oder darf der Hund bei der Gattin bleiben?

00:40:48: Bei der Witwe bleiben?

00:40:50: Oder sollte sie zumindest die Möglichkeit haben vorrangig diesen Hund aus der Verlastung zu verkaufen?

00:41:00: Das sind doch alle spannende Fragen!

00:41:03: Ist das jetzt der Beschluss?

00:41:13: Du weißt, macht nichts.

00:41:14: Du hast es so gut geschildert... Ja, ja.

00:41:33: Was wir hier in Spiel bringen müssen sind ohne es am Ende fertig deklinieren zu können Deswegen habe ich das jetzt im Handy angeschaut Sind die Vorgaben mit der Rechtsordnung Die bestimmte Objekte der Exekuzion, der Verwertung zugunsten der Gläubiger entziehen.

00:41:56: Die Grundsatzbestimmung auf die dann auch in der Insolvenzordnung verwiesen wird ist der Zweihundertfünfzig EO-Exekuzionsordnung und dort hast du Unpfändbar sind zweihundert Fünfzig Absatz Eins, Ziffer Vier nicht zur Veräußerung bestimmte Haustiere zu denen eine gefühlsmässige Bindung besteht.

00:42:21: So wie eine Milchkuh, zwei Schweine, Ziegen schafe.

00:42:24: Aber das lassen wir jetzt beiseite.

00:42:27: Wir haben

00:42:28: die haustiergefühlsmäßige

00:42:30: Bindung.

00:42:31: Das heißt altmal fest ist der Exekution entzogen und im Falle der Insolvenz kann auch nicht auf das Haustier

00:42:40: gegriffen werden?

00:42:41: Wenn er lebt!

00:42:42: Genau.

00:42:43: Jetzt

00:42:45: gibt es ja diese emotionale Beziehung zwischen unserem noch lebenden Eigentümer und seinem Haustier, das wird geschützt.

00:42:54: Keine Exaktion auch nicht in der Insolvenz?

00:42:59: Nur jetzt haben wir eine andere Situation!

00:43:00: Der ist verstorben... Wir haben jetzt die Verlassenschaft.

00:43:07: Es kann natürlich aber auch sein dass wie ich in dem Fall den ich geschildert habe die Witwe oder ein Erdberechtigter oder vielleicht auch dein Vermächtnis nehmen.

00:43:16: aus dem Beschluss den du zitiert heißt, dass es da auch eine emotionale Beziehung gibt.

00:43:28: Das ist die Frage.

00:43:31: Aber in meinem Fall, Entschuldige bitte, wo die Witwe von der ich gesprochen habe, in einem Haushalt mit dem Hund, der halt dem verstorbenen Ehegarten gehört hat?

00:43:42: Da wird man ja wohl neiligenderweise von einer vergleichbaren emotionalem Beziehung sprechen.

00:43:47: Ich bin jetzt kein Meister des Exekutionsrechts dabei und glaube das wäre auch also den Neubeziehungen zugunsten derjenigen, die mit dem Hausverband leben sicher auch.

00:43:58: Ich schaue jetzt einfach live nach und suche die Entscheidung, weil das muss man nachliefern.

00:44:02: Davor würde ich dich gerne ausquetschen zu folgendem Aspekt in diesem Zusammenhang den ich ja auch ganz interessant finde wenn man sagte wahrscheinlich kommt man dorthin dass das sich nicht der Exekution der Gläubiger dienen darf folgt dann automatisch ist es der Vermichtnisnehmerkrieg der doch eigentlich Schwächer ist, als die...

00:44:32: Als die?

00:44:33: Als die Klaube.

00:44:34: Ja natürlich!

00:44:36: Denn die Frage ist wie weit soll berücksichtigt werden das ein Tier eben keine Sache ist sondern dass es da emotionale Beziehungen gibt Das es auch Aspekte des Tierwohls gibt?

00:44:53: Dass ich einfach nicht sagen kann.

00:44:54: das ist einfach eine zu verwertente Sache.

00:44:57: Es ist eben ein Tier Und das spielt hier schon rein.

00:45:01: Also, ich glaube da ist muss man ganz ehrlich sagen, da ist unsere Rechtsordnung lückenhaft.

00:45:09: Spannend!

00:45:10: Ich darf Sie jetzt nachliefern

00:45:11: bitte den Beschluss von vorhin?

00:45:13: Den Beschluss

00:45:13: darf ich nach liefern und gleich jetzt sagen schreiben sie uns helfen sie uns diskutieren sie mit uns erzählen sie uns was sie wissen.

00:45:25: lassen sie uns dazu lernen.

00:45:26: Kontakt Edmund Erbrecht Sein Signetik, das brauchen wir.

00:45:32: Das ist der Beschluss vom achtzehnten neunten zweitausendfünfundzwanzig zwei OB hundert aus fünf und zwanzig Klein Gustav.

00:45:45: Jetzt zeige ich dir auch den wirklichen Sachverhalt die Zwei-tausenddreihundzwanzig verstorbene Erblasserin hinterläsieren Ehemann geschlechter umgekehrt in der Folge Bitwa Den sie in einer eigenhändigen, letztendlich verfügen, zum Alleinerben einsetzte.

00:46:02: Einer Bekannten der nunmärrigen Revisionsrekußwerberin vermachte sie ihre Malteser-Hündin.

00:46:10: Also es ist eine Maltesa Hündin und das ist hier gegangen.

00:46:15: Ach deswegen habe ich Maltese gesagt?

00:46:17: Ja du wirst es besser, bis wir immer.

00:46:21: Lieber Andreas!

00:46:23: Wir sind schon wieder über der Zeit.

00:46:25: Schade.

00:46:25: Vielen herzlichen Dank.

00:46:27: Es war total spannend, mich wird's jucken und das machen wir auch.

00:46:32: Wir werden die Tiere wieder aufnehmen zu späterer Zeit vielleicht die exotischen, vielleicht

00:46:37: ja die Nutztiere...

00:46:39: Giftschlagen!

00:46:40: Naja ich habe jetzt eigentlich eher irgendwelche Araberhengste gedacht.

00:46:44: Ja dann machen

00:46:45: wir es auch.

00:46:46: Gut, du übernimmst die Schlange.

00:46:48: Ich nehme die Hengste in diesem

00:46:50: Sinn.

00:46:50: Vielen Dank.

00:46:51: Ich danke dir.

00:46:52: Servus.

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