#48 Die Erbschaft ausschlagen oder besser die Arme still halten?
Shownotes
Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft.
In dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings, dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung wäre.
Außerdem wird besprochen:
• welche Rechtsfolgen eine Ausschlagung auslöst,
• weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen werden kann,
• welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und
• welche typischen Missverständnisse in der Praxis auftreten.
Transkript anzeigen
00:00:04: Freitag Nachmittag, Zeit für Erbrecht.
00:00:17: Lieber Andreas herzlich willkommen!
00:00:19: Lieber
00:00:19: Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.
00:00:30: Ich ganz besonders heute denn wir haben eine Folge
00:00:34: auf
00:00:34: die ich seit Monaten warte
00:00:37: Wirklich?
00:00:37: Ja Seit Monaten.
00:00:39: Ich konnte seit Monaten nicht mehr schlafen, deswegen bin ich die letzten Monate schon unglaublich gealtert.
00:00:45: Nur wegen dieser heutigen Folge.
00:00:47: Mein Problem?
00:00:48: Worum geht es?
00:00:49: Was machen wir heute?
00:00:50: Wir wollen heute sprechen über die sogenannte Erbentschlagung.
00:00:56: Heißt sie überhaupt Erbenschlagung oder heißt du nicht Ausschlagung?
00:01:02: Schauen
00:01:02: wir einmal ins Gesetz.
00:01:04: Reden wir mal dachelis!
00:01:08: Endschlagen, Ausschlagen.
00:01:10: Klingt schon wieder alles martialisch.
00:01:12: Schlagen...
00:01:14: Ich möchte es überhaupt nicht, diese Schlagerei geht mir eigentlich auch vom Keks bitte!
00:01:18: Ich brauche ein bisschen mehr Zuneigung.
00:01:19: Positiv für Vibes.
00:01:21: Das Sommer ist da.
00:01:23: Bei mir waren heute Freunde, du willst dich privat trinken?
00:01:25: Na bitte gerne.
00:01:26: Waren
00:01:26: zwei Damen und haben mich in der Früh meiner Wohnung total ... ich weiß gar nichts was sie gesagt haben eingestellt, die eine dort gependelt Feng Shui, sagt ihr das was?
00:01:38: Kreise-Energie.
00:01:40: Chi, das Chii... Christian!
00:01:42: Das hat überhaupt kein Singen mit
00:01:43: dir.
00:01:43: Ich mach mir Sorgen.
00:01:45: Warum musst du das sagen...?
00:01:46: Heute waren zwei Damen in deiner Wohnung und haben gependelt.
00:01:50: Wir
00:01:50: hatten Namen, darf ich nicht sagen, also zwei ältere Damen sind absolute Experten.
00:01:54: Und was haben die gependelt?
00:01:55: für Feng Shuis wie das
00:01:56: Bett zu schicken?
00:01:57: Und steht jetzt alles richtig?
00:01:58: Ja.
00:02:00: Und ich fühl mich auch ganz anders, merkst du auch.
00:02:02: Ich bin vollkommen verändert.
00:02:05: Und deswegen auch ganz präzis, du hast gesagt Endschlagung und ich sehe im Gesetz Ausschlagungen.
00:02:10: Das
00:02:10: ist im Gesetz anders heißt... Ich finde vielleicht gestern wenn wir heute über die Ausschlagung oder Erbentschlagung sprechen sollten wir in Erinnerung rufen dass wir schon einmal eine Folge hatten zum Antritt der Erbschaft zu Erbschaftsannahme.
00:02:24: da haben wir ausführlich darüber gesprochen wie man eigentlich die Erbshaft annehmen kann.
00:02:29: Wir haben damals gesprochen Unbedingte und über die bedingte Erbandritzerklärung, die unterschiedlichen Rechtswirkungen besprochen.
00:02:38: Und wir haben dem damals vorangestellt dass es eben nach österreichischen...
00:02:41: Was machst du da?
00:02:43: Die damalige
00:02:44: Folge.
00:02:45: Wirst du dir das vorspielen?
00:02:49: Ja, das wäre gut!
00:02:51: Ich überspiel sie einfach vor.
00:02:52: Wo haben wir
00:02:53: die?!
00:02:54: Ich möchte gerne die Nummer wissen der Schutzbedürftige Erbe, die Zwölfte und Dreizehnfolge.
00:03:01: So
00:03:02: lange ist es schon?
00:03:03: Zwei Folgen sogar.
00:03:04: Weißt du
00:03:04: in welche Folge wir heute aufnehmen?
00:03:06: Es ist ja fast fünfzig glaube ich, achtundvierzig.
00:03:09: Also gut also in der zwölften und dreizehnten Folge bitte nachholen haben wir uns sehr ausführlich mit... Das
00:03:13: ist schon über ein Jahr her!
00:03:18: Gut und da haben wir damals vorangestellt, dass es eben so ist nach österreichischem Recht das man nicht automatisch Erbe wird.
00:03:25: Dass einem das Erbrecht mit dem Tod des Verstorbenen anfällt.
00:03:29: Man wird aber nicht automatische Erbe.
00:03:31: Man muss sich positiv zur Erbschaft erklären.
00:03:34: Man muß eine sogenannte Erbandrittserklärung abgeben.
00:03:37: nur dann kann man auch zu Erbsschaft gelangen.
00:03:41: Und heute wollen sprechen über die Ausschlagung der Erbschaft, die eben diesen Erbrechtsanfall mit dem Tod erfolgt beseitigt.
00:03:53: Und ja, da schauen wir uns heute im Detail an.
00:03:55: Ob ich weiß ob mein Bleistift besser ist?
00:03:59: Man wird mit dem Tot oder falls man aufschieben bedingt berufen ist dann schon mit diesem Zeitpunkt Erb berechtigt, es bedarf aber für den Erwerb der Erbschaft einer Erbandrittserklärung.
00:04:19: Und so dann in weiterer Folge eben diesen bestätigenden Beschluss des Gerichts dass dir die Verlassenschaft überlassen ein geantwortet wird.
00:04:32: Sieben-Sieber-Ninzigabend.
00:04:33: Dass
00:04:34: dir eigentlich nicht abgeschafft
00:04:35: wurde
00:04:36: weil sie würde ja alles abgeschafft, wie wir schon oft erwähnt haben.
00:04:39: Wieso hätte die abgeschauft werden sollen?
00:04:41: Weil der Begriff für die meisten Menschen
00:04:42: nicht zu tun ist.
00:04:43: Also der Begriffe, der Begreifer, ja das stimmt.
00:04:45: Eine Antwortung ist glaube ich genauso wie
00:04:47: ein Eigen-Tor nach
00:04:49: dem Begriff fährt.
00:04:50: Aber das Konzept ist ein gutes, in den Fall sehe ich das so.
00:04:53: Ja, ich habe nichts dagegen und finde es auch okay.
00:04:56: Das bedeutet du hast diese... Erb-Antrittserklärung, wir haben auch schon oft gesprochen über deine Rolle lieber Andreas als Gerichtskommissär.
00:05:07: Der Gerichtskommissar
00:05:10: ruft
00:05:11: die potentiellen Erben zu sich.
00:05:17: Aber sagt du er muss allen potenziellen Erden die Möglichkeit einräumen diese
00:05:25: Potenziell,
00:05:26: warum sagen wir immer potenziell?
00:05:27: Weil es so häufig nicht gewiss ist.
00:05:29: Richtig!
00:05:30: Nämlich war's Gewisse.
00:05:31: Und jetzt dieses Testament...
00:05:33: Die Erbrechtslage ja.
00:05:35: Ja
00:05:35: die Rechtslage.
00:05:36: ist dieses Testament wirksam.
00:05:39: Stammt diese Schriftstück überhaupt vom Verstorbenen?
00:05:42: War der vielleicht testierunfähig?
00:05:45: Gibt das ein jüngeres Testament?
00:05:48: Das heißt der Gerichtskommissär hat die Aufgabe potenziell Erbberichtigten zu verständigen, muss er sie zu sich holen schon?
00:06:02: Wenn wir
00:06:06: kurz
00:06:06: darüber sprechen ist vielleicht eh ein guter Einstieg.
00:06:09: Ich glaube wichtig ist dass man zwei Bestimmungen im Blick hat.
00:06:12: das eine ist der hundertzwirrenfünfzig außer Streitgesetz und die andere Bestimmung ist der Hundertsiebenundfünftig Außerstreit Gesetz unterhundert zwirren fünftig außer Streiht Gesetz ist es so All jenen Personen, die es betrifft, die ein rechtliches Interesse haben.
00:06:30: Letztwillige verfügungen in Kopie zu übermitteln sind.
00:06:34: Wahrung des rechtlichen Gehörs.
00:06:36: Jeder soll wissen war einmal begünstigt ist er noch begünstig?
00:06:39: Warum ist er allenfalls ausgeschlossen vom gesetzlichen Erbricht und so weiter und so fort Und der hundertfünfzig außer Streit gesetzt?
00:06:47: da sind wir so in der Mitte schon im Zentrum der Verlassenschaft.
00:06:51: abhandlung sieht vor dass all jene Personen, die nach der Aktenlage zu Erbschaftsberufen erscheinen vom Gerichtskommissär aufzufordern sind sich zur Erbsschaft zu erklären und in dem Zusammenhang ist der Gerichtskommissar verpflichtet sie zu belehren über die unbedingte Erbandritzerklärung usw.
00:07:15: Und da ist immer die Frage wen hat er darauf zu fordern?
00:07:21: Und das sind eben nach dem Gesetz all jene, die nach der Aktenlage berufen erscheinen.
00:07:25: Das heißt wenn ich ein unbedenkliches, ein äußerlich unbedenkliches Testament habe in dem ein Erbeberufen ist dann ist nur dieser auf zu fordern und nicht etwa auch der durch dieses Testament anscheinend ausgeschlossene gesetzliche Erbe.
00:07:42: Wenn es aber zum Beispiel ein bedenklicheres Testament ist, sagt der Oberste Gerichtshof Weil zum Beispiel möglicherweise eine Form und Gültigkeit gegeben ist.
00:07:52: Weil, zum Beispiel vielleicht nicht klar es ist das ein Testament überhaupt oder ist es ein anderes Schriftstück?
00:07:58: Fällt's vielleicht am Animus Testandi?
00:08:01: Oder ergibt sich aus der Aktenlage dass möglicherweise Testierunfähigkeit gegeben war zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung?
00:08:09: Dann sind sagt Oberste Gerichtshof auch die gesetzlichen Erben auf zu fordern.
00:08:14: nach hundred fünfzig außer Streitgesetz
00:08:17: Eigentlich schon bemerkenswert dahingehend, dass die Vorgabe an dem Gerichtskommisseur und den Notar auslegungsbedürftig ist von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
00:08:33: Davon abhängt wie er nach besten Wissen und Gewissen die Rechtslage einschätzt.
00:08:40: oder siehst du das nicht so?
00:08:41: Ja
00:08:42: aber so ist es ja.
00:08:44: Ich glaube wir sollten an der Stelle auch dazu sagen, dass sich natürlich die Notarinnen und Notare bei dieser Einschätzung ehren können.
00:08:55: Und wir sollten auch dazusagen, dass es sehr viele Fälle gibt in denen sie sich bei der Einschätzung zwar nicht ehren, das heißt wenn man sich das anschaut mit der Lupe dann würde man sagen, das sieht nach einem unbedenklichen Testament aus aber dieses Testament aus nicht erkennbaren Gründen sich dann doch als unwirksam herausstellen.
00:09:16: Und weil dem so ist, betonen wir etwas und das wir auch schon glaube ich öfter gesagt haben.
00:09:22: Der Umstand dass der wahre Erbe also der der tatsächlich der berechtigt ist aus Gründen die vielleicht jemanden vorwärfbar sind oder nicht vorwürfen darauf kommt jetzt gar nichts an im Verlassenschaftsverfahren nicht beachtet wird.
00:09:42: Daher dem Falschen die Verlassenschaft am Ende überlassen wird vom Gericht durch den Einantwortungsbeschluss, dass der wahre Erbe sein Recht dann nicht verliert.
00:09:54: Sondern er würde ihn zwar nicht die Möglichkeit haben das Verlassenschaftsverfahren sozusagen wieder aufzuzwirbeln und zu sagen fang's nochmal an ihr habt es mich übersehen aber er hätte auf dem Wege eines Prozesses vom Gerichtshof durchzusetzende, den Anspruch auf Herausgabe der Verlassenschaft mit der sogenannten Erbschaftsklage in Nachbarg auf eighthundert vierundzwanzig.
00:10:23: Das heißt wenn man übersehen wird in einem Verlassungsverfahren ist noch nicht alles verloren kann man so sagen.
00:10:31: es wird freilich viel mühsamer es wird teurer Diese Erbschaftsklage, die ich jetzt beschrieben habe, da muss man dann nochmal eine Pauschalgebührensgericht bezahlen.
00:10:39: Man braucht einen Rechtsanwalt, aber an gewissen Streit wird der bald erreicht ist und so weiter und so.
00:10:45: Und dieses Fürsorgeverfahren, nicht?
00:10:49: Dieses Verlassenschaftsverfahren als Fürsorgeverfahren, dem geht man dann verlustig sodass glaube ich die Rolle des Notars des Gerichtskommissiers in dieser Situation höchst sensibel ist und bedeutsam ist.
00:11:06: Absolut, absolut!
00:11:07: Wem räumt er Faktisch-Parteistellung ein?
00:11:11: Zurecht richtigerweise?
00:11:13: Und vielleicht manchmal übersiedert er...
00:11:14: Also ich möchte nur betonen dass die Gefahr das jemand übersehen wird sein richtiges Gehör nicht gewahrt wird und er dann nicht mehr die Möglichkeit hat innerhalb des Verlassenschaftsverfahrens den Erbricht geltend zu machen sondern auf der Erbschaftsklage verwiesen.
00:11:33: Diese Gefahr wird stark dadurch gemindert, dass der Hundert zweiundfünfzig Außerstreitgesetz sehr weit auszulegen ist.
00:11:40: Der eben bedeutet alle letztwilligen Verfügungen sind allen zuzustellen.
00:11:45: Das ist auch ganz wichtig das ihr der Gerichtskommissar überhaupt keine Auslegung vornehmt.
00:11:50: Na gut, da steht es jetzt auf den Punkt gebraucht weil du hast gesagt wir haben ein unbedenkliches Testament.
00:11:55: Dann hast du gesagt er hat nur aufzufordern... Aufzuforderen?
00:12:00: ...zustellen muss
00:12:01: er!
00:12:03: Also er hat aufzufordern den in diesem angeblich unbedenklichen Testament eingesetzten Erben.
00:12:09: Niemand erkennt, dass diese Zeugen befangen sind weil niemand die Zeugen analysiert nicht?
00:12:15: Schauen Sie sich immer die Zeuge an.
00:12:16: wer sind die Figuren?
00:12:19: und er hat also nicht aufzuforden
00:12:22: wie du uns
00:12:23: belehrst die gesetzlichen Erben.
00:12:26: Sehr wohl hat er ihnen das Testament zu stellen, womit mit einem Byback-Zettel.
00:12:30: oder da steht dann dort dieses Testament und das war's?
00:12:33: Da hört die Fürsorge auf.
00:12:35: Finde ich es total bedenklich.
00:12:37: Nicht so... Man kann wenigstens belehren.
00:12:39: Worüber?
00:12:41: Was das Verlassenschatz erfahren ist, was eine Erbandrinserklänge ist, dass ein unbedenkliches Testament vorliegt, aber es kann auch bedenkelijk sein, dass er sich an Anwälte nehmen soll.
00:12:51: Wenn es bedenklich ist wird er ja aufgefordert.
00:12:54: Aber das
00:12:54: entscheidet der Gericht.
00:12:56: Wenn es ausreichend unbedenklich ist,
00:12:57: kriegt
00:12:58: er einfach zugestellt?
00:12:59: Liebe Grüße zur Info...
00:13:01: Ich bin ja ein Freund dafür Sorge aber irgendwo hört sie halt auf und das Verlassenschaftsverfahren ist eben so aufgebaut.
00:13:08: Das ist zwar eine... weite Absicherung des rechtlichen Gehörs gibt, aber sich dann in der Verlassenschaftsabhandlung sich alles einengt auf die Aktenlage und Urkundenlage.
00:13:22: Und hier die Fürsorge nicht so weit geht wie du es offenbar gerne hättest?
00:13:26: Ja, stimmt!
00:13:28: Da müsste man sich mal anschauen.
00:13:30: Aber ich glaube das können wir auch sein...
00:13:31: Das war übrigens ein Schuhgegrestner dass er unterbrecht hat.
00:13:33: Das war ja interessanterweise, das war glaube ich zwei Jahren oder drei Jahre, wie die Entscheidung kam vollkommen unklar Wie weit hier die Fürsorge wirklich geht?
00:13:43: Es wollte ich gerade sagen.
00:13:44: Ich wollte bedrohen, dass das eine Rechtslage ist, die keineswegs abschließend umfassend als diskutiert wird und es war im Schwung höchst unklar.
00:13:56: Es gibt Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aber ich würde jetzt nicht sagen, dass die Forschung dazu unbedingt beendet sein muss.
00:14:03: Das ist überhaupt für mich ein ganz, ganz spannender Bereich.
00:14:07: Wie weit geht die Parteistellung?
00:14:10: Es gibt immer wieder Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.
00:14:11: Was muss der G-Kart, der Gerichtskommissär tun?
00:14:15: und diese Abwägung einerseits bete macht das Verlassenschaftsverfahren nicht so kompliziert.
00:14:21: wir müssen weiterkommen.
00:14:23: Und auf der anderen Seite, das Interesse
00:14:26: lass
00:14:26: uns doch möglichst die richtige Rechtslage herstellen.
00:14:29: Damit es nicht nachher Zorres gibt ist eine schwierige Kraftwanderung gut.
00:14:34: also das war mal ein toller Einstieg.
00:14:36: und was ist jetzt eben die Erbsentschlagung.
00:14:40: Also das haben wir ja eigentlich nur einen Rückblick von dir gewesen, er erlädt die mutmaßlichen Erben zu sich und sagt ihnen sie haben die Möglichkeit einer unbedingten oder bedingten Erbentrittserklärung.
00:14:51: Das haben wir alle schon mal gehört Folge zwölf und treizehn.
00:14:55: Und dann wieder auch sagen Sie haben auch diese irrsinnig Einladende überlegt es gut.
00:15:06: Spritzige Möglichkeit der Erbschaft Auszuschlagung oder Ausschlagung?
00:15:17: Ja, und das ist geregelt in den Bargabern.
00:15:22: Das darf ich kurz vorlesen.
00:15:23: Der Erbe kann die Erbschaft auch ausschlagen.
00:15:26: Und der Eighthundertsechs regelt dass diese Ausschlagungen wenn sie einmal erklärt ist, unwiderruflich ist.
00:15:35: Warum liest du das so schnell?
00:15:36: Ich liess das so schön.
00:15:37: Ich war auf achthundert fünf.
00:15:39: Das ist ein Satz wie gemächtlich!
00:15:44: Der
00:15:44: Erbe kann die Erbschaft auch
00:15:48: ausschlagen.
00:15:50: Danke lieber Gesetzgeber.
00:15:51: So und dann der Erbe kan weder die Ausschlagung noch die Erbentrittserklärung widerrufen.
00:16:00: Also er kann die Ausschlagung nicht wiederrufen, das heißt der Gerichtskommissar, ich nehme, ich hoffe doch dass ihr das dazu sagt.
00:16:06: Natürlich!
00:16:07: Sie können sich auch ausschlagen aber dann können sie es nicht mehr widerrufen.
00:16:12: ab wann kann er es nicht mal wieder rufen?
00:16:13: Entschuldige wenn ich dich weiß, du weißt aber jetzt für's Publikum...
00:16:16: Abgabe der Ausschlagungserklärung.
00:16:18: Ja aber
00:16:19: wann ist die abgegeben?
00:16:21: Mit der Klärung zum Protokoll.
00:16:23: Was ist eine Erklärung so?
00:16:24: Na wieso
00:16:25: was wisstet?
00:16:27: Ich schicke zum Beispiel die Ausschlagung.
00:16:29: Du schickst sie?
00:16:30: Ja, ich schicte
00:16:31: die Ausschlage.
00:16:32: Okay!
00:16:34: Du selbst persönlich deine eigene Ausschlagungserklärung...
00:16:37: Ich brauche keinen Anwalt, ich mache das selber.
00:16:38: Ach
00:16:38: gut, es ist eine wichtige Frage.
00:16:40: Ich lasse mal meine Unterschrift lassen und sich von meiner Frau beglauben.
00:16:43: Also ich habe gefroren also dann geht das gar nicht.
00:16:46: Wurscht, ich lass Sie irgendwie bestätigen durch Zeugen damit du keine Zweifel hast.
00:16:50: Das kriegts kommen Sie an.
00:16:51: Und ich schikke dir die unbedingten Ausschlagumserklärungen Und dann komme ich drauf, ich nahr.
00:16:57: Ja?
00:16:58: Ich wiederrufe und ich rufe dich an lieber Andreas.
00:17:01: Zu spät?
00:17:02: Ab wann?
00:17:02: Es ist mir schon zugegangen mit Zugang zum Gerichtskommissar.
00:17:06: Ist es nicht mit Einschonalisierung?
00:17:08: Nein, nein aus.
00:17:10: Das heißt der Gerichtskommissart kann man nicht sagen hier ist er noch nicht in den
00:17:13: Arktisch.
00:17:13: Nein!
00:17:14: Okay
00:17:15: okay also mit Zugangen.
00:17:17: Aber das ist übrigens interessant wenn du es gesagt hast du schickst die Ausschlagungserklärung.
00:17:22: Da gab es ja einen Fall, weiß ich nicht ob du den in Erinnerung hast.
00:17:26: Das ist schon einige Jahre wahrscheinlich zehn, fünfzehn Jahre her.
00:17:30: da hat nicht der Ausschlagende selbst sondern der Anwalt des anderen berufenen Erben die Ausschlagungserklärung dem Gerichtskommissär übermittelte Als das war eben die Frage als Botep.
00:17:46: Und damals, also nicht das kann man sich wahrscheinlich so vorstellen der Anwalt vertritt in einen Erben, da andere berufen er bekommt auch zu ihm in die Kanzlei und man einigt sich darauf dass der aus welchen Gründen noch immer verzichtet und schreibt ihm dort den Formular-Ausschlagungserklärung.
00:18:02: und dann macht der Anwald für den anderen Erben eine Eingabe mit Abgabe der Erbandritzentklärung.
00:18:10: Und danach ging es um die Frage, ob diese wirksam abgegeben wurde.
00:18:14: Diese Ausschlagungserklärung und damals hat der Oberste Gerichtshof dazu gesagt dass sie nicht wirksam abgegeben ist weil unwiderruflich ist, und daher muss derjenige, der sich ausschlägt auch die Abgabe und den Zeitpunkt des Eintritts der Unwiderrufligkeit selbst in der Hand haben.
00:18:39: Es gab aber... gar nicht so lange, ich glaube vor zwei drei Jahren eine Entscheidung.
00:18:44: wo das da oberste Gericht so verandert gesehen hat wurde gesagt und dann das war der Bote.
00:18:48: Das geht schon auch.
00:18:49: Ich kann jemanden beauftragen.
00:18:51: Aber damals ist es ganz interessant.
00:18:53: also in solchen fällen muss man aufpassen muss man sich wirklich einen Auftrag geben um dann als Bevollmächtigter für den Kurzweilschwerb.
00:19:02: Schriftlich empfehle ich, dass er niemandem da nicht.
00:19:04: machen sie das ja nicht denn das wäre schon mal die nächste Frage an dich Wer macht das?
00:19:12: Wieso macht man das?
00:19:15: Un längst habe ich irgendwo gelesen einen Beitrag, ich sage nicht von wem herzliche Größe.
00:19:20: Wissenschaft im Beitrag wo gestanden ist, dass das so häufig vorkommt die Ausschlagung.
00:19:26: Ach wirklich!
00:19:27: Kommt die häufig vor?
00:19:28: Nein,
00:19:31: die kommt sicher nicht häufig vor und ich kann ja von mir sagen als Gerichtskommissär und wir wickeln im Jahr ca.
00:19:37: twohundertfünfzig Verlassenschaften ab Ganz, ganz selten.
00:19:42: Also ich kann mich gar nicht erinnern wann die letzte Entschlagungserklärung von mir zu Protokoll entgegengenommen wurde.
00:19:49: Interessant!
00:19:50: Bleiben wir drauf.
00:19:52: Denn immerhin kommt die da im Acht und Fünf, Sechs ist ein prominentes Figur.
00:19:58: also wir wissen es ist eine Erklärung an den Gerichtskommissär.
00:20:04: der Gerichtskommissar damit wir's heute auch wieder mal erwähnen Ist ja funktionell Gehilfe des Gerichts?
00:20:11: Ja, ist ja irgendwie... Gericht
00:20:12: zur garen Funktionellen Sinn.
00:20:14: Das heißt es ist eine Erklärung an das Gericht Es ist eine Verfahrenshandlung.
00:20:21: Es ist also kein Spaß, kein Jokes und eine Verfarnsordnung.
00:20:26: Sie so unwiderruflich haben wir jetzt gerade gehört Sie so auch, das haben wir noch nicht gesagt Ich glaube unstrittig bedingungsfreundlich.
00:20:34: Also entweder oder.
00:20:37: Und Sie bedeutet ja, im Kern des Begriffs mir ist ein Recht angefallen
00:20:47: und
00:20:48: ich entsage diesem Recht.
00:20:50: Ich schlage es aus.
00:20:52: Bist du da noch bei mir?
00:20:53: Bin ich da auf sicherem Terrain?
00:20:54: Du
00:20:55: bist ganz sicher im Terrain!
00:20:57: Und sie bewirkt dass dieses Erbrech das mir angefallen ist wie ich anfangs der Folge herum gemoset habe, dass dieser Erdbrechstitel rückwirkend beseitigt ist.
00:21:11: Also das ist die Wirkung der Ausschlagung.
00:21:14: gut okay und du als Gerichtskommission sagst also der Person schon sehr sehr empfolgende Möglichkeiten erbandrittserklärungen bedingt oder unbedingt alternativ ausschlagung.
00:21:34: Welche Alternativen gibst du noch mit?
00:21:36: Ja,
00:21:36: oder sie verhalten sich neutral und beteiligen sich nicht am Verfahren.
00:21:41: Okay das ist jetzt schon ganz exotisch.
00:21:43: dazu wollen wir ja auch noch kommen.
00:21:44: Kommen wir noch dazu.
00:21:46: Mich hätte jetzt eigentlich davor etwas anderes interessiert weil ich gesagt habe wer will den Verzichten?
00:21:52: warum soll man das machen?
00:21:53: dann fahre ich doch gar nicht hin.
00:21:54: Ich glaube was manchmal vorkommt und da werden wir uns ja auch nochmal drüber unterhalten ist die Variante soll ich meine Kinder kriegen.
00:22:05: Also diese Möglichkeit, jemand anderer soll an meiner Stelle der Erbe sein.
00:22:14: und diese Möglichkeit die lässt sich sehr einfach umsetzen durch einen Vorgang, der glaube ich irgendwie exotisch ist nämlich jener der Übertragung des Erbrechts Die Erbschafts-Schenkung, wenn er nichts dafür bekommt.
00:22:35: Die regelt im Paragraph twelvehundert achtund siebzig die ja deren Inhalt lautet ich übertrage meine Erbrechtsposition auf jemand anderem Wenn man so will.
00:22:49: das genaue Gegenteil einer Ausschlagung.
00:22:53: Ich will es nicht.
00:22:54: Ich will das Übertragen für mich.
00:22:57: auch mich will es für jemand anderen.
00:22:59: Dafür gibt's die Erbschaft.
00:23:00: Schenkung wird dass in den notariaten so vorgeschlagen als Alternative?
00:23:06: Wenn das gewünscht ist, wenn eine Veränderung der erbrichtlichen Lage gewünschte dann wird es natürlich vorgeschlagt.
00:23:13: Aber Christian bevor wir dazu kommen weil ich glaube dass für viele Zuhörer vielleicht und Zuschauer nicht ganz klar Ich habe ja oft die Situation in Verlassenschaften wo wir eine überschuldete Verlassenschaft haben wo es sich überhaupt nicht auszahlen würde, zumindest am ersten Blick nicht die Erbschaft anzunehmen eine Ehrbandritzerklärung abzugeben.
00:23:37: Und da ist das oft ein natürlicher Reflex des berufenen Erben zu sagen ich entschlage mich, ich schlage aus und will diese Erbsschaft nicht.
00:23:47: Da ist schon interessant zu verstehen dass es eben nach österreichischem Recht überhaupt nicht notwendig bei einer überschuldeten Verlassenschaft das Erbricht auszuschlagen, weil einem solange man nicht eine positive Erbandritzerklärung abgibt und technisch gesagt nichts passieren kann.
00:24:08: Weil man ja gar nicht in die Erbenposition kommt.
00:24:12: Das heißt nach österreichem Recht hat die Ausschlagung überhaupt nicht den Sinn und Zweck sich zu schützen vor einer heiklen, vor einer überschuldeten.
00:24:26: diesen Zweck hat die Ausschlagung nicht nach österreichischem Recht.
00:24:30: Das ist ja anders, nach deutschem Recht zum Beispiel wo man automatisch ohne Erdbandrittserklärung erbe wird und man sich wirklich schützen muss vor dieser Erbenposition.
00:24:42: Achtung ich will nicht, Ich will nicht erbe werden durch eine Ausschlagungserklärungen damit Position kommen.
00:24:50: Das heißt, wenn man das österreichische Erbricht hier mit dem deutschen Erbrecht vergleicht muss man sagen er hat die Ausschlagung da und dort eine ganz andere Funktion in Deutschland eben prima wirklich eine Abwehrfunktion um dann nicht in eine ungewollte Erbenposition zu kommen.
00:25:07: nach österreichischem Recht gibt es diese Funktion nicht.
00:25:10: du kannst dich auch neutral verhalten du gibst halt einfach keine positive Erbandritzerklärung ab sondern Die einzige Bedeutung, die die Ausschlagung eben hat ist das was du jetzt schon begonnen hast auszuführen.
00:25:22: allenfalls eine
00:25:24: bewusste
00:25:25: Veränderung der erbrechtlichen Lage.
00:25:28: ich will nicht erben es soll jemand anderer erben so
00:25:34: Moment!
00:25:35: Das lasse ich dich nicht weg weil ich es zu sparen finde.
00:25:40: immerhin wäre mir kein Stress.
00:25:42: Wir sind in der siebenundvierzigsten Folge.
00:25:44: Wir haben noch ein paar Hundert, wir haben keinen Stress und ich fand das besonders spannend was du gesagt hast nämlich wir haben im Gesetz dieses sehr prominent angeordnete ausgedrückte Vehikel diese Verfahrenserklärung ausschlagen.
00:26:05: Wir haben nirgendwo im Gesetz irgendwie eine Paragrafengruppe, die da lautet Ausschlagung als Möglichkeit erbrechtlich zu vertragen.
00:26:16: Das werden wir dann alles erfinden oder erklären.
00:26:20: aber an sich steht der ganz zentral drinnen du kannst dich entschlagen und man wird tatsächlich ja annehmen.
00:26:26: also unbefangener Leser der ich seit vielen Jahrzehnten nicht mehr bin sondern betriebsblöd.
00:26:33: Das ist irgendwie, das hat irgendwie eine Schutzfunktion.
00:26:36: Warum sollte man sich sonst entschlagen?
00:26:37: Und was du natürlich vollkommen richtig beschrieben hast und ich will es jetzt noch einmal akzentuieren für diejenigen, die Angst haben vor einer Verlassenschaft muss man sagen, fürchte dich nicht mach gar nichts!
00:26:54: Nicht
00:26:54: wahr?!
00:26:54: Also Passivität Ist das Gebot der Stunde?
00:26:58: Wer weiß, vielleicht taucht noch irgendwann mal ein Aktivum auf.
00:27:02: Vielleicht gibt es noch irgendwelche Bonds oder irgendeinen vergrabernden... Wie heißt das da?
00:27:07: Gibt's diese Kryptowährungen?
00:27:09: Das ist dann irgendwo nicht so der Fingernstik!
00:27:12: Und wenn er sich entschlagen hätte, dann wäre es unwiderruflich weg und das ist auch wegen Irrtums nach herrschender Meinung nicht anfächbar.
00:27:21: Da kann man drüber streiten.
00:27:22: bei Liest allenfalls ja.
00:27:25: Das heißt es ist unwiderruflig weg.
00:27:30: Es gibt keinen Grund für jemanden der Sorge hat dass die Verlassenschaft überschuldet ist sich zu entschlagen.
00:27:38: Es gibt keinen Grund, dem allfälligen Drängen des Gerichtskommissairs – ich weiß dass das nicht vorkommt wirst du sagen.
00:27:46: Das Drängen eines Gerichtskommissaires, na entschlaugen sie und unterschreiben es da und dann ist der Geschichte, das hat so ein Elb.
00:27:52: Das
00:27:52: macht gerne
00:27:53: niemand.
00:27:53: Ich hoffe nicht!
00:27:54: Jedenfalls geben Sie dem Jahr nicht nach wenn das vorgehebe.
00:27:58: Jetzt gibt überhaupt kein Grund?
00:27:59: Man hat sich eigentlich nicht zu entschlagen.
00:28:02: Richtig
00:28:03: Oder?
00:28:03: Richtig!
00:28:04: Mein Tipp ist, niemals unbedingte Erbantrittserklärung.
00:28:08: Ich weiß das siehst du anders und machen so viele okay.
00:28:11: Ich habe es schon wieder vergessen, ich muss mal die Folgen wieder anhören.
00:28:14: Folge zwölfund treizehn Und diese Ausschlagung, die ist doch besonders eigentümlich So... und jetzt kommen wir in diesen Wollmer schon in den Bereich.
00:28:28: oder wenn man noch bei der Serviette kommt dann kommen wir im Bereich der irgendwie man immer ich darüber überlegt, ich ihn eigentlich nicht so recht verstehe und von dir dann sicher jetzt erklärt bekommen warum das so ist.
00:28:42: Nämlich wir haben – ich habe es schon erwähnt im Gesetz wunderbar geregelt.
00:28:47: wenn sie ihr Erbrech, dass ihnen angefallen ist übertragen wollen, dann braucht es eine sogenannte Erbschafts-Schenkung oder Erbschaftskauf.
00:28:58: dafür braucht sie den Notariatsakt.
00:29:00: Es gibt besondere Regeln und Rechtsfolgen.
00:29:04: Oder ein durchgerichtliches Protokoll, Sie brauchen eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Erwerber.
00:29:12: Das ist irgendwie Logo!
00:29:14: So das ist geregelt im zwölf achtund siebzig.
00:29:17: und jetzt kommt lieber Andreas aber eine Alternative die in der Praxis glaube ich schon nach wie vor oft vorkommt nämlich Die Entschlagung irgendwie mit Wirkung zugunsten von wem oder wie?
00:29:31: Naja, also beginnen wir vielleicht damit dass jedenfalls nach Altenrecht vor dem Erdbrechtsänderungsgesetz.
00:29:39: Zwei-tonsundfünfzehn weiß ja so das.
00:29:42: die Frage Wie wirkt die Ausschlagung oder wie wirk die Erbentschlagung auf die Nachkommen überhaupt nicht im Gesetz geregelt war.
00:29:52: Und da gab es unterschiedliche Meinungen in der Lehre, ob wenn ich mich als Kind zum Beispiel, wenn ich meines Erbrechts entschlage.
00:30:01: Ob dann die Kindeskindes und meine Kinder zum Zug kommen als gesetzliche Erben?
00:30:08: Kommen sie zum Zug, kommen sie nicht zum Zug?
00:30:11: oder ist es so dass ich als derjenige der sich entschlägt autonom bestimmen kann ob sie zum Zug kommen oder nicht.
00:30:21: Das war übrigens auch herrschende Meinung und auch Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs, der gesagt hat, der, der sich entschlägt kann autonom entscheiden, ob die Entschlagungserklärung wirkt für seine Nachkommen oder nicht?
00:30:35: Es war herrischende Meinung- und Rechtsprechungen und das ist nun auch im durch das Erbrichts-Enderungsgesetz, im Paragraub SIEBEM VIII Absatz II.
00:30:46: Meine Sachen sind ein bisschen deplaziert.
00:30:48: Schwierige Bestimmung werden wir vielleicht noch darüber reden auch so normiert worden.
00:30:54: Das heißt es ist offenbar so dass wenn ich mich entschlage kann Ich mir aussuchen ob meine Kinder an meine erbrechtliche Stelle treten oder nicht und ich muss dazu sagen Dass ich nach alten Recht diese herrschende Meinung, ich glaube das sind wir nämlich einer Meinung aber korrigieren mir gleich vor sich mich irre.
00:31:16: Darf ich unterbrechen?
00:31:17: Bitte!
00:31:18: Ich unterbricht dich so ungern.
00:31:21: Lass uns bevor wir da in dieses Detail gilt
00:31:24: doch
00:31:25: das nochmal kurz beginnen.
00:31:27: Nämlich
00:31:28: Beispiele, Beispiele, Beispiele, Fadi fadi faddi.
00:31:34: Wir sprechen über ein angefallenes Erbrecht.
00:31:40: Jemand soll sich erklären, ob er die Erbschaft antritt oder ihr ausschlägt.
00:31:46: Und dabei – und verzeiht das haben wir jetzt zu wenig eingeflochten – gibt es die Variante, dass der Notar den zu sich kommenden präsumtiven Erben darauf hinweist Sie sind in einem Testament berufen.
00:32:02: zum Erben In diesem Testament ist genau geregelt Wenn Sie nicht erben wollen oder können, dann kriegt sie jemand anderer.
00:32:15: Unsere beiden wunderbaren Ersatzerben folgen?
00:32:17: Oder was noch eine?
00:32:18: Ich weiß nicht mehr.
00:32:20: Da stellt sich die Frage, die wir beherleuchten überhaupt
00:32:24: nicht.
00:32:25: Wir sprechen
00:32:25: auch nicht über die testamentarische Erbfolge aufgrund eines Erbvertrags zwischen Ehegarten, sondern wir sprechen von dem Fallen das der Notar die verwandten, die nächsten Verwandten zu sich auf ihnen erklärt.
00:32:42: Es gibt kein Testament da.
00:32:47: ja zum Beispiel es gibt drei Kinder jeweils mit Kindeskindern das heißt Enkelkinder des Verstorbenen.
00:32:55: und verzeiht er sich das jetzt so ein paar Referenzieher aber das kam zu wenig hervor dass wir nur über diese sogenannte gesetzliche Erbfolge reden Immer schon seit vielen, vielen Jahrzehnten in der Praxis nicht selten der Brauch war.
00:33:15: Einer, warum auch immer beraten, nicht beraten und wahrscheinlich beraten gesagt hat okay ich entschlage mich zugunsten meiner Enkelkinder also meiner Kinder.
00:33:26: Dann machen wir ein konkretes Fahrdichweißpil.
00:33:30: Verstorbene nehmen wir an war schon.
00:33:34: Fünfundneinzig verstirbt hat zwei Kinder.
00:33:37: Die Kinder sind beide ungefähr siebzig.
00:33:42: Beide Kinder haben wiederum Kinder, die sind ungefähr vierzig.
00:33:47: Dass eine Kind, siebzig Jahre alt sagt, braucht die Erbschaft nicht mehr?
00:33:54: Ich hätte gerne dass mein Kind das ungefähr vierzig ist an meiner Stelle erbt!
00:34:03: So wir haben gesetzliche Erbfolge.
00:34:05: Diese beiden Kinder, beide circa siebzig werden Hälfte haben.
00:34:08: Jetzt entschlägt sich das eine Kind ausdrücklich ohne Wirkung für seine Nachkommen.
00:34:16: Der Erbrechtsanfall ist bei ihm beseitigt.
00:34:20: Es treten erbrechlich an seiner Stelle seine Kinder oder sein Kind und dieses Kind ist nun zur Hälfe berufen aufgrund des Gesetzes.
00:34:31: Das heißt die gleiche Wirkung hätte eine Vereinbarung zwischen dem Kind und dem Enkelkind, dass die Erbschaft übertragen wird.
00:34:42: Das Erbrechtübertrag, das hätte die gleiche Wirkung ist aber eigentlich ganz was anderes?
00:34:46: Ja es war
00:34:46: etwas ganz anderes.
00:34:47: Pass auf jetzt mache ich noch folgende Alternative selben Verwandtschaftsverhältnisse.
00:34:52: Und als ein Kind sagt jetzt – siebzig Jahre alt – Ich brauche die Erbeschaft nicht, will aber auch nicht, dass mein Kind die Erbbschaft bekommt!
00:35:02: Ich liebe meinen Bruder.
00:35:03: Dort ist die Erbschaft besser aufgehoben.
00:35:06: und jetzt ist die Frage, ist es möglich durch eine Erbenschlagungserklärung diese erbrichtliche Folge zu erwirken?
00:35:15: Und das ist ja nachher schon der Meinung- und Rechtsprechung möglich.
00:35:18: Er kann sich aussuchen bei Erbentschlagung...
00:35:23: Also
00:35:23: Rechtsprechungen!
00:35:25: kann autonom entscheiden, ob die Entschlagung wirkt für den Nachkommen oder nicht.
00:35:30: und in dem Fall wird dann dieses Kind sagen ich entschlage mich hiermit ausdrücke auch mit Wirkung für meine nachkommen.
00:35:37: Mit der Folge das dann sein Bruder bisher Hälfteerbe zur gesamten Erbschaft berufen ist.
00:35:44: Das heißt... Entschuldige
00:35:46: ich darf wieder einflächen für die Theoretiker unter ihnen die allenfalls Feinspitze zuhören.
00:35:52: Ich verprobe es noch einmal.
00:35:53: Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass dieses Ergebnis nämlich es soll einem Bruder gehen, jedenfalls erreicht werden könnte durch eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Personen vor dem Gerichtskommissär, nämlich einer Erbschaft Schenkung.
00:36:07: Richtig!
00:36:08: So dass sich eigentlich immer bei diesen Diskussionen die Frage stellt warum diskutiert sie überhaupt drüber?
00:36:16: Was ist das irgendwie reiner Formalismus?
00:36:18: Warum macht man's?
00:36:19: ich glaube es hat auch Abgaben rechtliche Gründe.
00:36:22: Erklär es doch mal.
00:36:25: Lass uns schon kurz, ich finde das so gut dass du immer die Ehrberichtsübertragung bringst weil ich finde dieses Verhältnis ganz spannend das genau zu analysieren.
00:36:34: Weil es wirklich interessant ist in einer Alterrechtslage wo das ja nicht das was sich jetzt beschrieben habe nicht im Gesetz geregelt war es trotzdem zu herrschenden Meinungen Rechtsprechung wurde und das waren meine Sachen extrem kritisch zu sehen weil mir unklar war, woraus man ableiten möchte.
00:36:56: Dass der, der sich entschlägt diese Bestimmungsmöglichkeit, diese Autonomie haben soll dass die Erbschaft an den einen oder anderen geht.
00:37:07: schon der Umstand das es für Fälle wo jemand die erbrichtliche Lage nach seiner Vorstellung verändern möchtest besondere Bestimmungen gibt, nämlich die Berghafen zwölf achtundsiebzig fortfolgende mit besonderer Form, mit besonderen Rechtsfolgen
00:37:25: etc.,
00:37:26: spricht ja dagegen bei der Entschlagung so eine Freiheit anzunehmen.
00:37:32: Ich habe das immer sehr eigentümlich gefunden und das ist aber jetzt eben Gesetz geworden durch das Erbrichtsänderungsgesetz.
00:37:42: Das haben wir jetzt so geregelt.
00:37:44: So für Praxis macht das aus meiner Sicht natürlich schon einen großen Unterschied, ob du da eine Erbinschlagung machst mit der Wirkung so oder so.
00:37:56: Oder ob du das umsetzt im Wege einer Erbrechtsübertragung.
00:38:00: Wie tut es jetzt immer alternativ vorschlägst und zwar eigentlich im Wesentlichen aus zwei Gründen?
00:38:07: Erster Grund ist dass er bei der Erbrechtsübertrage ist.
00:38:10: die besondere Bestimmung, glaube ich, gibt, dass derjenige, der das Erdrecht überträgt weiterhin solidarisch haftet für Schulden der Verlassenschaft.
00:38:28: Das habe ich nicht bei der Erbentschlagung die ich dann in eine oder andere Richtung wirken lasse.
00:38:36: Zweiter Punkt ist, wenn Immobilien in der einen Unterschied macht,
00:38:45: ob
00:38:46: der Erbschaftserwerb durch den Nachberufenen beruht gleichsam auf einer Reflexwirkung meiner einseitigen Verfahrenserklärung oder das Ergebnis dieses zweisaitigen Rechtsgeschäfts-der-Erbschaftsschenkung ist.
00:39:04: Das heißt Letzteres würde wohl Grunderwerbsteuer auslösen und Ersteres nicht.
00:39:10: insofern Ist es schon wichtig zu wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet mir die Entschlagungserklärung?
00:39:20: Erreiche ich mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten mein ehrbrechtliches Ziel als derjenige das sich da eben entschlägt und ist das auch recht sicher.
00:39:33: Aber wenn das so ist dann ist es besser sozumachen aus meiner Sicht als mit einer Ehrberichtsübertragung wo du eben die von mir beschriebene Nachteile hättest.
00:39:42: Na gut, also ich halte das für ausgesprochen spannend.
00:39:45: Diesmal eine Folge auch ein bisschen für Theoretiker und ich sehe es ein bissel anders als du.
00:39:50: Dieser zwölfzehrenachtzig da hast du vollkommen
00:39:52: recht.
00:39:52: Zwölfszehnachtziger genau.
00:39:53: Ich glaube du ist recht zwölfszaunachtzig
00:39:55: jetzt wo du es aussprichst?
00:39:57: Also
00:40:01: diese besondere Haftungsverkäufer oder Erbschaftsgeschenke gibt ist, ja das stimmt zunächst einmal dass es existiert.
00:40:14: Wann wird das schlagend?
00:40:16: wenn der Übernehmer der Erbschaftserwerber insolvent würde?
00:40:21: Dann ist das schlagend.
00:40:23: dann wirkt diese besondere Norm.
00:40:27: Ich hätte keinen Fall.
00:40:28: ich glaube es gibt doch keinen in der Judikatur in den letzten zwei Hundert Jahren in denen das vorgekommen wäre und dieser Bestimmung tatsächlich angewendet wurde geschlagen hat durchgeschlagen.
00:40:37: Der zweite Aspekt der Gewichte vollkommen recht ist.
00:40:41: Nicht vollkommen, ich gebe dir teilweise Recht dass diese Entschlagung... Ich entschlage mich dann kriegt sie jemand anderer.
00:40:50: und das ganze planmäßig traditionell angewendet wurde.
00:40:54: zu Umgehungen zur Vermeidung nicht zur Vermeilung der Grunderwerbsteuer Aber das ist per se, aus meiner Sicht überhaupt kein Argument.
00:41:04: Sondern einfach nur eine Frage wie entwickelt sich die Auslegung des Grunderwerbsteuerrechts?
00:41:11: Nämlich insbesondere mit Blick auf dass im neuen Erbrecht natürlich angelegte oder jetzt fundierte Entschlagen zu Gunsten eines anderen.
00:41:22: da liegt es natürlich schon extrem nahe zu sagen okay das löst aber bitte die Grest aus.
00:41:28: übrigens auch die Analogie zu diesem solidarischen Haftungsdaltbestand.
00:41:35: Aber das wäre ja schon aus meiner Sicht nach Altenmacht genau so.
00:41:39: Auch deswegen habe ich es immer so kritisch gesehen, weil je mehr Autonomie du annimmst bei dem Entschlagenden, desto mehr wird's natürlich verwandter Erbrichtsübertragung.
00:41:51: und daher muss sowohl steuerlich als auch Und das
00:41:56: mit der Autonomie, wenn du es weiter durchspielst.
00:41:58: Also ich hätte es ein bisschen anders gesehen.
00:42:00: ja er hat die Autonomien nämlich grundsätzlich hat der folgende Autonomie gehabt immer schon nämlich welche.
00:42:07: Er hatte die Autonomie jemand anderem das Anbot zu machen rechtlich wirksam in der Form eines Notariatsaktes oder durch gerichtliches Protokoll, das ist diese besondere Form von Schrift beim Erbschaftskauf bei der Erbschaftschenkung.
00:42:27: Ich mache jemand anderem das Angebot der Übertragung und du brauchst dann für einen Erbscherwerb aufgrund Erbshaftschenkungen natürlich die Annahme des Anderen wieder in der gebotenen Form vor Gerichten.
00:42:47: Und ich frage mich jetzt wo ich dir so zuhören dazu Murmel ob nicht diese Ich entschlage mich zu Gunsten eines anderen nach neuen Recht, siebenhundert und fünftig, siebhundert sechzig eigentlich auch so erklärt werden könnte.
00:43:02: Jetzt ein Ergebnis ist ja natürlich es das Nicht- und ist eine besondere Norm.
00:43:05: aber okay der aufgrund von Privatautonomer Entscheidung gibt er diese Erklärung ab Und dann muss sich ja der andere ohnehin entscheiden weil da muss ich auch die Abschaft annehmen.
00:43:17: Ja
00:43:18: und in der Annahme liegt natürlich auch, ich weiß schon keine Erklärung gegenüber dem Übergeber als Erklärungsinteressanten.
00:43:25: aber das sind ja unglaubliche Feindseligkeiten.
00:43:28: Die Annahme des anderen, wenn er es nämlich sich entschlägt und funktioniert das Ganze?
00:43:32: Ja, aber du
00:43:33: nimmst da jetzt irgendeine Zweiseitigkeit an, die sehe ich überhaupt nicht!
00:43:36: Natürlich ist sie grundsätzlich nicht gegeben, aber mit Blick auf Weil du gesagt hast, der hat nicht diese autonome Gestaltungsfreiheit oder lends das irgendwie so ab.
00:43:47: Wo ist eigentlich da im Ergebnis das Problem?
00:43:50: Es geht um Formen und es geht um die Frage ob du.
00:43:54: Wie
00:43:54: ist es ganz einfach?
00:43:55: Und ob die das solidarische Auftrag anbieten.
00:43:57: Nein, aber dann muss ich eben sagen... Es gibt keine Autonomie bei der Erbenschlagung.
00:44:02: Die lege Veränderungen sind im Gesetz, aber insbesondere nach alten Recht hätte ich so gesehen.
00:44:06: Du kannst den Ehrbrechtsanfall beseitigen, dann bist du weg und dann kommt zur Repräsentation Punkt aus Ende!
00:44:13: So hätte ich das gesehen.
00:44:14: Ja,
00:44:15: bin ich auch deiner Meinung.
00:44:16: Schön her!
00:44:17: Alles andere ist Ehrprechtsübertragung.
00:44:20: Richtig Ich entschlage mich und übertrage gleich selber.
00:44:24: Und dann kannst du, wenn es nämlich so wäre auch wirklich sagen dass in der Erbenschlagung überhaupt kein Aspekt der Übertragung liegt weil da ist einfach die unbedingte Reflexwirkung deiner Verfahrenserklärung die, dass es zur Repräsentation kommt.
00:44:43: Und dann kannst du auch besser argumentieren, dass das keine steiligen Konsequenzen hat und dass es da keine Haftung gibt, Analog, zwölf, zweiundachtzig
00:44:51: etc.,
00:44:52: sobald du die Autonomie einbaust bist eigentlich immer, ist es meiner Meinung nach immer naheliegend, dass man auch Analog die Paragrafen zwölfe, achtundsechzehn Jahre...
00:45:00: ...und alles andere wäre ja nicht der Rechtsklarheit förderlich!
00:45:04: Der Notar der Berät, es muss ja dann auch funktionieren.
00:45:07: Ich habe gerade dieses Voodoo-Beispiel gebracht das dann derjenige zu diesen Gunsten man sich entschlagen hätte ist dann nicht annehmen.
00:45:15: Was hat denn das alles für einen Sinn?
00:45:17: Die müssten
00:45:18: sie ja überhaupt ein Blödsinn
00:45:20: zu tun.
00:45:21: Ja, aber du hast das Beispiel jetzt noch neu im Recht?
00:45:23: Es
00:45:24: ist begrifflich verwirrend weil es klingt nach einer Übertragung ist es eben nicht sondern man kann eben so ist das Gesetz uns jetzt gestaltet und sowas früher eben auch schon Rechtsprechungen die eigene Entschlagungserklärung mit einer besonderen Wirkung versehen die dann eben ausstrahlt auf der erbrechtliche Lage Wirkung für den Nachkommen oder
00:45:47: nicht?
00:45:48: deswegen das muss der Gericht kommen und es ist nicht sicherstellen, dass das geklärt wird natürlich.
00:45:52: Es muss an jeder Entschlagungserklärung klar sein welche wirkungen die hat.
00:45:57: Und bei unserer heutigen hat eine metaphysische Folge.
00:46:03: jetzt zum Abschluss mit dem Zeitungsdavon gelaufen möchte ich schon auch festhalten unter uns beiden eine neue Rechtslage haben, die uns beiden gar nicht gefällt.
00:46:16: Siehe ältere Arbeiten von uns?
00:46:19: Das ist im sevenhundert achtundfünfzig und siebenhundertsechzig ABGB wo sich wenn sie dort reinschauen das was wir jetzt hier abgeleitet haben in Kenntnis dessen was auch die anderen dazu vertreten so eigentlich gar nicht dort steht sondern es sind Normen im Bereich des Pflichtteils rechts.
00:46:40: Das ist alles noch komplizierter wird und eigentlich gar nicht normen in dem Bereich, wo das hingehört.
00:46:46: Nämlich Berg auf acht hundert fünf der Erbe kann die Erbschaft auch ausschlagen.
00:46:52: da hätte so was hingehören.
00:46:54: man muss es mühsam herauskitzeln.
00:46:57: Leges fugitive
00:47:01: Fugitive
00:47:02: Flüchter sowie flüchtige Feststellungen in einem Urteil oder den Beschluss Lex Fugitiva.
00:47:09: Was machst du eigentlich mit jemandem, der sich entschlägt und sagt ja Entschuldigung ich will mich nur entschlagen und habe überhaupt keine Lust irgendwie darüber zu sprechen wie sich meine Entschlagung weiterhin auswirkt?
00:47:21: Ich möchte damit nichts zu tun haben!
00:47:23: Ich entschlage mich hiermit meines Erbrechts und halte ausdrücklich fest dass ich...
00:47:29: Ich finde das super, dass du das sagst.
00:47:31: Es kommt jemanden der ein Jurist
00:47:33: ist!
00:47:33: Ich bin ein Juriste und ich weiß was es ist.
00:47:35: Ich gebe eine einseitige Verfahrung
00:47:37: in die erborechtliche Lage.
00:47:40: Und da kriegts Kommission alles?
00:47:41: Sie müssen sagen, wo steht das?
00:47:42: Wenn sie hier haben muss.
00:47:43: Genau.
00:47:44: Das warte ich bis zum nächsten Mal bei dir als Verteilenvertrierer.
00:47:48: Da steht nirgendwo.
00:47:50: Ich erkläre nicht ob das wirkt für die Nachkommen oder nicht?
00:47:55: Und die Frage ist, ob man dann überhaupt einen Zweifel hat und der sieben Achtundfünfzig dann greift.
00:48:06: Ja, probieren wir das einmal.
00:48:08: Was jetzt hier oder leuchtet?
00:48:09: Nein, ich leufe mal!
00:48:10: Mit wem du was trumpest?
00:48:12: Die Menschen sind doch keine Versuchskaninchen!
00:48:14: Wir haben zwei Tierprogen... Ich brauche einen Kaka-Tou.
00:48:18: Kannst du nicht im Justizausschuss irgendwie dafür Werbung machen, dass wir irgendwie so Probeverfahren dürfen?
00:48:26: Die Entschlagung gehört.
00:48:29: Neu geregelt.
00:48:31: Genau, lieber Andreas vielen herzlichen Dank für
00:48:34: das.
00:48:34: Ich danke dir!
00:48:35: Das ist sehr spannend.
00:48:36: Bis zum nächsten
00:48:37: Mal.
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