#52 Mount Erbrecht glossiert: 2 Ob 2/26x (Pflichtteilsminderung); 2 Ob 182/25s (k Haftung des Beschenkten für PflegeV)

Shownotes

In dieser Folge startet ein neues Format bei Mount Erbrecht: Mount Erbrecht glossiert! In regelmäßigen Abständen besprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht.
Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:
• Reicht nach über Jahrzehnten ohne Kontakt eine späte Versöhnung zwischen Eltern und Kind aus, um eine Pflichtteilsminderung zu verhindern?

• Kann der Anspruch aus einem Pflegevermächtnis auch gegenüber Beschenkten geltend gemacht werden, wenn die Verlassenschaft vermögenslos ist?
Anhand aktueller OGH-Entscheidungen werden die rechtlichen Hintergründe erklärt und gezeigt, welche Bedeutung diese Urteile für die Praxis haben.

Transkript anzeigen

00:00:04: Freitag, Nachmittag.

00:00:14: Zeit für Erbrecht!

00:00:17: Lieber Andreas herzlich willkommen.

00:00:19: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrichtlich zusammen sind.

00:00:30: Wir haben die letzte Folge aufgenommen in diesem Studio.

00:00:34: Wir hatten keine Klimaanlage.

00:00:37: Es war brüllend heiß

00:00:38: Schrecklich heiß.

00:00:39: Es war vor einer Stunde

00:00:41: Ja und es ist noch immer heiß.

00:00:44: Warum hast du das so Coa angezogen?

00:00:46: Aus Respekt vor dir.

00:00:50: Bist du mir böse, darf ich ablögen... Ja bitte Legabh!

00:00:52: Ich kann gar nicht hinschauen.

00:00:56: Du könntest doch die Krawatte entfernen.

00:00:58: Die

00:00:58: Krawatte... Wie lässt du?

00:01:01: Aber ich nutze etwas was uns unser Lieber...

00:01:03: wie viel Grad hat

00:01:07: es hier reingelegt?

00:01:12: Was hast du gemacht?

00:01:15: Du musst so drauf drücken, dass es knallt.

00:01:19: Ich hoffe sehr, dass der Fadi diese Folge nicht sieht... ...weil der Fadis sagt ja die Optik ist alles.

00:01:27: Kühlt das

00:01:28: jetzt?

00:01:29: Nein, das ist gruselig!

00:01:30: Ich mach dir das.

00:01:31: Nee, nicht, das is er von mir schon.

00:01:35: Schnelle Hilfe bei Verstauffungen, Zerrungen und Brellungen.

00:01:40: So, sehr geehrte Damen und Herren ich freue mich sehr über unsere heutige Folge.

00:01:44: Es ist eine besondere Folge.

00:01:47: Wir haben wieder eine neue Idee.

00:01:50: Bevor wir aber zur neuen Idee kommen, würde ich dich bitten... Bitte!

00:01:53: ...wir haben ja das noch nicht professionell gemacht.

00:01:55: Das könnte man alles professioneller machen.

00:01:58: Eine Werbezuschaltung.

00:01:59: Unbedingt.

00:02:00: Sechster Oktober Mount Erbrecht live Juridikum Dachgeschoss eine Veranstaltung von uns gemeinsam mit Senatspräsident Muska

00:02:16: Dr.

00:02:16: Gottfried Musker vom Obersten Gerichtshof, Senatspräsident, Vorsitzender des Fachsenats für Erbricht.

00:02:23: Wir diskutieren einen Tag lang die aktuelle Rechtsprechung des Oberstengerichtshofs zum Erbreichts- und Verlassenschaftsverfahren und freuen uns auf hoffentlich viele Teilnehmer.

00:02:34: Ich glaube das wird eine spannende Veranstaltung.

00:02:36: Wir gehen das erste Mal live!

00:02:38: Und ich freue mich besonders darauf.

00:02:41: Weißt du was mir jetzt auffällt?

00:02:43: Also Anmeldung, wenn es noch geht.

00:02:46: www.erbricht.com.

00:02:50: Aber mir fällt jetzt auf weil wir sind ja hier irgendwie in einer Zeitschleife.

00:02:56: Ich weiß gar nicht wann wird das ausstrahlen aber wenn diese Aufnahme ausgestrahlt wird Wahnsinn jetzt schwitzt sie wieder.

00:03:04: Wenn diese Folge ausgestraht wird dann werden wir schon

00:03:11: Kurz

00:03:11: davor, zwei Wochen vorher Werbung gemacht haben.

00:03:14: Ja.

00:03:16: Zwei Wochen vor sind vier Wochen Vorherwerbungen gemacht haben also Hinweise gegeben haben und eine Woche das heißt dann sind wir schon

00:03:22: fünf Wochen... Wir sind schon knapp davor.

00:03:24: melden sie sich schnell an.

00:03:25: Vielleicht

00:03:25: sind wir auch schon ausgebucht.

00:03:27: Das kann sein.

00:03:28: Ja begrenzte Teilnehmer zahlen.

00:03:29: es ist im Juridikum in Dachgeschoss.

00:03:32: Wir haben nicht mehr Plätze als die Anzahl, die uns die sehr verehrte Frau de Karnin Liebe Grüße an dieser Stelle, gewährt dort oben.

00:03:42: Wird ganz toll!

00:03:43: Und das ist also keine Neuigkeit.

00:03:45: aber wir haben heute eine Neuheit.

00:03:47: Wir haben uns überlegt... ...wir müssen und wollen immer was Neues machen.

00:03:54: Immer nach vorn.

00:03:55: Immer positiv.

00:03:56: Immer mehr Positives in die Welt bringen.

00:04:00: Nichts sitzen bleiben.

00:04:02: Du musst mich jetzt unterbrechen nicht nur schwitzen.

00:04:07: Neue Ideen, neue Ideen.

00:04:09: Und was wir uns gedacht haben, was vielleicht sinnvoll sein könnte ist... Wir machen in regelmäßigen Abständen ... Hilf mir!

00:04:19: Wann haben wir gesagt?

00:04:19: Das haben wir schon besprochen.

00:04:21: Wie oft

00:04:21: alle...?

00:04:22: Sagen wir jetzt mal in regelmässiger Abstimmung.

00:04:25: Also ich glaube, wir haben gesagt alle drei Monate oder

00:04:28: zwei Monate?

00:04:29: Alle zwei Monate, alle acht Wochen widmen wir eine Folge aktuellen Rechtsprechungen des obersten Gerichts ist und zwar nicht irgendwie, sondern jeder von uns sowohl du als auch ich.

00:04:46: Ich pickt sich eine Entscheidung die wir dann für ungefähr zwanzig Minuten besprechen.

00:04:56: Du hast die Verantwortung für deine Entscheidung, ich habe die Verantwortung meine Entscheidung nämlich Verantwortung dass wir den zeitlichen Rahmen einhalten.

00:05:04: Und auf diese Art und Weise, wir haben aber keinen Namen dafür.

00:05:07: Mount Erbricht Glossiert vielleicht?

00:05:09: Ja so nennen wir es.

00:05:10: Mount-Erbricht-Glossiert.

00:05:12: So werden wir's nennen!

00:05:14: Mount Erbrich Glossierte alle zwei Monate und wir starten... Ich darf beginnen.

00:05:22: Ich bitte dich

00:05:23: ich

00:05:23: bin schon neugierig.

00:05:26: Meine Entscheidung stammt natürlich von unserem verehrten Höchstgericht.

00:05:32: Sie datiert vom zwanzigsten Jänner, und trägt die Geschäftszahl zwei OB, zwei aus sechsundzwanzig X. Und es geht um Paragraf siebenhundertsechsundsiebzig.

00:05:56: eine Frage der

00:05:58: Pflichtteilsminderung auf

00:06:01: die Hälfte.

00:06:05: Ja, was soll das heißen?

00:06:07: Wir haben dafür bereits eine Folge aufgewendet.

00:06:11: Ich weiß gar nicht wie wir sie genannt haben die typische Pflichtteilsminderung.

00:06:18: ich versuche uns möglichst rasch ins Thema zu bringen.

00:06:21: also Sie wissen bestimmte nahe Angehörige müssen nach dem Tod des Verstorbenen etwas bekommen und zwar die Nachkommen und der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner.

00:06:39: Sie müssen etwas bekommen, weil das objektive Recht des Gesetzes dies anordnet und das nennt man Pflichtteil.

00:06:46: Dieser Pflichtteil kann der verstorbene Freiwillig hinterlassen oder freiwillig durch eine Zuwendung Unterlebenden erfüllen.

00:06:57: Tut er das nicht?

00:06:58: Dann entsteht ein entsprechender Geldanspruch.

00:07:03: Das heißt, der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Bezahlung eines Geldbetrages.

00:07:11: Die Höhe dieses Pflichteilsanspruchs ergibt sich aus einer Quote von der gesamten reinen Verlassenschaft – das ist der Vermögenserfolg in der verstorbenen Übergläst.

00:07:27: und diese Bemessungsgrundlage wird nach den sehr komplizierten Regeln der Hinzu und Anrechnung von Zuwendungen unter lebenden, konkret Schenkungen und ihnen gleichzuhaltenen Zuwendigen verändert.

00:07:41: Uns geht es hier um die sogenannte Pflichtteilsquote.

00:07:46: Die Pflichteilsquote beträgt grundsätzlich die Hälfte jener Quote, die ein Nachkomme oder Ehegatte erden würde so es kein Testament gäbe.

00:08:02: Konkretes einfaches Beispiel.

00:08:04: Zwei Kinder, kein Ehegatte.

00:08:08: gäbe es kein Testament so würden diese beiden Kinder jeweils die Hälfte erben Im konkreten Fall auch im Sachverhalt.

00:08:20: nach meiner Entscheidung gab es ein Testament.

00:08:23: das waren zwei Söhne und in diesem Testament war einer der beiden Söhnen zum Alleinerden eingesetzt.

00:08:33: Damit ist klar, dieser testamentarische Erbe ist der Alleinerbe.

00:08:38: Sofern das Testament wirksam ist und nicht aus irgendwelchen Formellen gründen oder wegen Testierunfähigkeit oder Willensmängeln bekämpft würde – das war nicht der Fall!

00:08:48: Der andere Sohn ist kein Erbe aber im Städte zwingend ein Pflichtteil zu.

00:08:53: Die Hälfte der gesetzlichen Erbquote heißt ein Viertel Davon wiederum von dieser Quote, die das Gesetz in den Regeln des Bargrafs.

00:09:06: Siebenhundert achtundfünfzig und siebenhundzechzig näher determiniert.

00:09:11: davon macht jetzt der Bargraft sevenhundertsechsundsiebzig eine ganz wesentliche Nichtausnahme.

00:09:17: aber er gibt eine Spezialbestimmung.

00:09:19: Er räumt dem Verstorbenen die Möglichkeit ein diese Quote um die Hälfte zu mindern Und zwar durch eine letztliche Verfügung.

00:09:29: kann er das mindern wenn er und der Pflichtheilsberechtigte, das ist jetzt der Knackpunkt zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des verfügenden nicht in einem Nahverhältnis standen wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht.

00:09:51: Ich wiederhole nochmal mit anderen Worten wenn Ein Vater zu seinem Sohn, im konkreten Fall war es ein Vater der verstorben ist.

00:10:01: Entweder niemals oder – und jetzt kommen die Worte – zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis hatte wie es zwischen Eltern und Kindern üblicherweise besteht hat dann keiner die Quote mindern.

00:10:23: das Gesetz enthält dann auch noch eine Gegenausnahme in Absatz zwei.

00:10:29: Wenn dieses Nahverhältnis fehlte, weil es der Erblasser ich bin jetzt ein bisschen ungenau nicht zugelassen hat aktiv.

00:10:40: darüber kann man im Detail diskutieren Dann kann er nicht mindern.

00:10:45: worum's in dieser Entscheidung nun ging war ein spezieller Aspekt auf den will ich mich jedenfalls konzentrieren nämlich Wann muss dieser längere Zeitraum gefehlt haben?

00:11:00: Und wie lange muss der sein?

00:11:02: Nun, zunächst zum längeren Zeitraum.

00:11:05: Hier gibt es eine bereits vorangehende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die sagt bei Eltern Kindern Schau ich dich schon groß an.

00:11:17: Oberzehrichshoff sagt nicht, in jedem Fall mindestens zwanzig Jahre.

00:11:22: er lässt sich da ein bisschen hinter die Ofen.

00:11:24: man weiß es nicht so genau aber offenbar... In der Regel!

00:11:28: In der Regel zwanziger Jahre

00:11:32: Ganz kryptisch.

00:11:33: was hat damit gemeint?

00:11:34: Ja, und er bezieht sich eigentlich vom Wortglot.

00:11:36: Weil du wirst ja heute kommen sehr viel mit dem

00:11:39: Wortglott.

00:11:40: Wie so

00:11:40: glaubst du das?

00:11:41: Ich glaube ich sehe das schon in deinen Augen.

00:11:43: Zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod ist ganz interessant... wie legt da eigentlich das zu mindest aus?

00:11:53: Warum steht der zum Mindest?

00:11:54: Okay darüber reden wir mal.

00:11:56: Also jedenfalls die Rechtsprechung sagt In der Regel zwanzig Jahre Und jetzt geht es aber weiter.

00:12:03: Es steht vor dem Tod des verfügenden.

00:12:09: Die Frage ist nun, müssen diese zwanzig Jahre oder dreißig Jahre, oder vierzig Jahre die er kein nahe Verhältnis hatte muss dieser Entfremdung bis zum Tod angedauert haben?

00:12:30: Oder nicht und diesbezüglich kann man diese Entscheidung recht rasch.

00:12:38: Wie war da das Sachverhalten?

00:12:40: Ich möchte zuerst wiedergeben, was dort die Literatur sagt.

00:12:44: Der Oberste Gerichtshof ist der Allgemeinung Meinung gefolgt, wonach es ganz eindeutig sei und selbstverständlich und alles andere sei abwegig weil aus dem Wortglat eindeute klar dass dieses Neuverhältnis gefehlt haben muss bis zum Tod.

00:13:05: Weil ein Gesetz steht vor dem Tod!

00:13:12: Ich darf das auch machen, denn ich bin der einzige gewesen, der in einem allerersten Beiträge zum Gesetz die ketzerische These aufgestellt hat.

00:13:24: Es kommt nicht darauf an dass es bis zum Tod geht.

00:13:26: Hauptsache irgendwann zu Lebzeiten war so eine lange Entfremdungsphase sodass der Verstorbene dann die Möglichkeit bekommt vom Gesetz, die Pflichtteilslast zu mindern.

00:13:39: So war irgendwie ein ganz früher Aufsatz nach dem neuen Gesetz aus dem Jahr zweitausendfünfzehnten aufsatz von mir nicht tiefer begründet sondern einfach einmal so hingeschrieben im Sinne – ich weiß gar nicht wieder was sich da dazu geschrieben habe im Detail, ich hab ja im Sinne des T-Los das Wort kam sicherlich vor dass der Erblasser die Testierfreiheit halt tunlichst erweitert werden sollte.

00:14:06: Und dieser Fall, und deswegen bring ich das... Es ist eigentlich gar keine größere Besprechung wert, weil wie gesagt alle anderen nach mir in der Literatur, wenn du auch was geschrieben hast, aber alle sagen das Gegenteil, es muss bis zum Tod anhalten!

00:14:22: Jetzt hört ihr den Sachfall da an?

00:14:24: Sind die beiden Söhne

00:14:26: okay?!

00:14:27: Wenige Wochen vor dem Tod setzt er den einen Sohn zum Alleinerben an.

00:14:33: Und den anderen winderte auf die Hälfte, weil seit Jahrzehnten kein Naheverhältnis bestanden habe wie zwischen Eltern üblich.

00:14:42: Der Sachwald liefert folgenden Hinweis... gab es ganz sporadischen später gar keinen Kontakt mehr.

00:15:01: Mit achtzehn Unterhaltssträtigkeiten.

00:15:05: Distanziertes Verhältnis, leider steht nicht wie alt der verstorbene wurde in dieser kurzen Zusammenfassung.

00:15:12: jetzt müsste man manipulieren will ich nicht.

00:15:15: jedenfalls Es blieb danach bei einem distanzierten Verhältnis.

00:15:20: Der Erblasser strebte keinen Kontakt an er reagierte nicht auf sein Schreiben, der Krieger fühlte sich gekränkt.

00:15:27: und dann ging es dem Ende zu, der Kläger kommt ins Krankenhaus und sein Sohn stellt den Kontakt her.

00:15:46: Er besucht ihn im Krankenhaus, sie führen Gespräche über tiefergehende Themen Sie kommen überein sich zu versöhnen Sie besucht ihn wöchentlich, half ihm bei Problemen, spielte regelmäßig mit im Schach.

00:16:03: Ab dem Jahr zwanzig.

00:16:06: Wann ist der gestorben?

00:16:07: Es steht nicht drinnen!

00:16:11: So lang kann es nicht gewesen sein.

00:16:13: Jedenfalls Jahrzehnte kein Kontakt... Dann kümmert er sich rührend als der im Krankenhaus ist.

00:16:23: Das ist wirklich brutal heiß.

00:16:26: Gut Ungeachtet dessen macht aber dann unser Verstorbener, so nennt man das im Gesetz ein Testament, mindert ihn.

00:16:35: Offenbar vollkommen testierfähig und kann das jetzt nicht unwirksam.

00:16:42: die Minderung?

00:16:43: Weil sie in den letzten... Wie er diese Minderungen

00:16:44: gemacht hat war offenbar schon wieder vereinzelter Kontakt.

00:16:49: Ja also er macht.

00:16:51: es ist nicht ein Alttestament aus der Zeit von vor irgendwas.

00:16:57: Ich glaube, es ist vielleicht... wie kennen wir den Sachfalt nicht im Detail?

00:17:01: Alles ist wichtig beim Sachfald.

00:17:03: Was schwingt da rüber?

00:17:04: zum zweiten Senat, stelle ich mir vor!

00:17:06: Wir wissen nicht, möglicherweise gab's vorher keinen Testament.

00:17:09: Das ist keins erwähnt.

00:17:11: Schon noch komisch,

00:17:11: ne?!

00:17:12: Der macht ganz spät ein Testament.

00:17:14: Warum macht er so später einen Testament?

00:17:17: Es sind alle Spekulationen.

00:17:18: Ich war nicht beteiligt.

00:17:20: Vielleicht erschien das irgendwie... Zwischen den Zeilen ein bisschen sehr pushy von dem anderen Sohn, nicht der eingesetzt wurde.

00:17:28: Aber abstrakt gesehen – ein Paradefall!

00:17:33: Ich simplifiziere, jemand hat jahrzehntelang keinen Kontakt darf deshalb könnte deshalb mindern und das stelle ich jetzt.

00:17:44: Und dann hat er, ich spitz es natürlich zu, ein halbes Jahr wieder engen Kontakt versöhn sich und darf dann nicht mehr mindern oder kann nicht mindern.

00:17:52: Das Gesetz lässt die Minderung nicht zu in der Auslegung nun des OGHs unter einhelligen Auffassung, und das bekümmert mich.

00:18:03: Und ich möchte die Diskussion hier im Sinne einer Glosse anreichern durch folgende Beobachtungen bei extrem langen gestörten Verhältnissen liegt natürlich die Möglichkeit eine Enterbung nahe Und in der Praxis wird man in der Situation, wenn man den Wunsch hat dem entfremdenden Kind möglichst wenig zukommen zu lassen nicht bloß eine Pflichtteilsminderung anordnen sondern auch eine Enterbung anordnet.

00:18:38: Und sollten die Voraussetzung der Enterbungen vorliegen?

00:18:44: Sollten dann würde die bloße Veränderung des Verhältnisses zum Täter sage ich jetzt die Enterbung selbst nicht beseitigen, es bräuchte einer neuen Verfügung.

00:19:01: Mit einer Ausnahme?

00:19:02: Mit einer ausnahme, der uns in Wissenschaftlern sehr sehr schmerzhaft ist erscheint nämlich das siebenundseipzig Absatz zwei wenn die Testierunfähigkeit vorliegt und die formgerechte Verzeihung der formgerechten wiederruf nicht möglich wäre Sehr tricky.

00:19:22: Aber lass es uns vielleicht ganz schlank, mein Argument, die irgendwie der Vorbringende also diesen Ausnahmefall ausgeblendet ich ordne eine Enterbung an und ein Pflichtteilsminderung.

00:19:32: Beides!

00:19:33: Warum?

00:19:34: Eventuale da die Pflichtteilminderungen.

00:19:36: Wenn meine Enterbung nicht wirkt dann mindere ich den Pflicht Teil wenigstens auf die Hälfte.

00:19:40: Genau

00:19:40: So Und dann...und Es war tatsächlich so dass in den letzten drei Monaten meines Lebens Ich mit dem wieder super verstanden habe.

00:19:50: Es gibt aber kein neues Testament.

00:19:54: Dann wäre, wenn die Enterbung nachgewiesen werden könnte – das heißt, wenn man sagt es war so lang, sechsundzwanzig Jahre und ich weiß nicht so verwerflich von dem Kind -, dann wäre der Enterbung wirksam?

00:20:08: Wenn man aber bei der Beurteilung der objektiven Enterwungsvoraussetzungen zum Schluss käme, naja dafür reicht es nicht.

00:20:15: Nämlich ich muss auch nennen welcher Enterbungsgrund das wäre... ...gröbliche

00:20:19: Verlachlässigung von Familienrechtlicher Pflicht.

00:20:22: Danke dir also dass im Siebzig-Ziffer V der Schwand mir vor, wenn das dann herauskommt in Verfahren?

00:20:27: Na du schreist nicht!

00:20:28: Es waren nur zwanzig Jahre und das ist noch keine Enterbung sondern es wären die Voraussetzung für den Pflicht als Minon gegeben.

00:20:37: Und da kommt dann diese angeblich so ganz überzeugende, zwingende Auslegung des siebenhundertsechs und siebzigter Jahr, die sagt das muss bis zum Tod

00:20:46: sein.

00:20:46: Ja, das kann man schon kritisch sehen.

00:20:48: ich verstehe dich auch.

00:20:50: Lass mich nur noch ganz kurz diesen Unterschied zwischen Pflichtesminderung und Enterbung präzisieren damit es auch klar ist wenn es Lebensphasen der Kontaktlosigkeit gibt ja dann kann dass Wenn das eine gewisse Dauer reicht und so weiter, eine Pflichtelsminderung rechtfertigen.

00:21:10: Wenn in der Kontaktlosigkeit aber auch ein gewisser Unwert steckt dann kann das Rechtfertigende Enterbung wegen gröblicher Vernachlässigung Familienrechtlicher Pflichten.

00:21:23: Was in dem Sachverhalt genau war, wissen wir nicht.

00:21:26: Vor allem es ist ja keine Erbung angewiesen.

00:21:30: Es ist nur ganz wichtig bei so diffusen Sachverhalten wo man oft nicht weiß hat sich das Kind dass er eine gewisse Kontaktpflicht auch zu den Eltern hat einfach grundlos zurückgezogen, sich nicht mehr interessiert.

00:21:43: vielleicht in Notlagen sich nicht interessiert.

00:21:45: und soweit und sofort.

00:21:46: da sind wir schneller mal eher bei der Enterbung und da heißt es wichtig so wie du es gesagt hast letztwillig prima den Erbungen anzuordnen und subsidiär, falls die nicht wirksam sein sollte.

00:21:55: Die Pflicht ist Minderung.

00:21:56: das müssen wir uns wirklich vor Augen halten.

00:21:59: Ich muss sagen ich trau mich jetzt gar nicht formulieren weil du hast schon gesagt dich wer mit dem Beutat kommen.

00:22:05: vom Beutlat her ist es für mich auch relativ klar dass es der Gesetzgeber wirklich so gemeint hat Vor dem Tod kann nur bis zum Tod heißen, weil was soll sonst bedeuten nach dem Tod.

00:22:16: Kann man sowieso keinen Kontakt mehr haben.

00:22:19: aber ich stimme dir zu es ist von der Wertung her irgendwie eigenartig wenn du dir zb zwei Sachverhalte überlegst.

00:22:28: ja Sachverhalt eins die haben ein super familiäres Verhältnis Vater und Sohn um jetzt bei diesen Verhältnissen so bleiben bis der Sohn vierzig ist, die Lebenfamilie und so weiter.

00:22:41: Und dann gibt es zwanzig Jahre keinen Kontakt.

00:22:45: Dann darf ich dem Pflichtel mindern während hingegen wenn sie nicht einmal die Kindheit des Sohnes verbracht haben.

00:22:50: Gar nicht!

00:22:52: Und dann gibts am Ende von mir aus ein Jahr Kontakt.

00:22:57: Ist eine Pflichtesminderung plötzlich nicht möglich?

00:22:59: Das ist schon irgendwie ein bisschen eigenartig.

00:23:01: Da kommt es sich

00:23:02: wie vom Menschling, ja ich finde es auch tatsächlich immer wieder.

00:23:06: Mich berührt das schon dass es dann das eine Kind gibt was den alten Jahrzehntelang ausgehalten hat muss man auch sagen Ja,

00:23:15: noch menschlicherer.

00:23:16: Ja,

00:23:17: extrem mensches Mensch.

00:23:18: Die hat den Ausgehörten, die hat ihn jahrzehntelang zugehört und der andere schleicht sich an ein bisschen überzeichnet.

00:23:25: Das ist von mir womöglich ja in den letzten drei vier Monaten und spielt ein bissel Schach im Pflegeheim.

00:23:31: Noch einmal ich war im Verfahren nicht beteiligt.

00:23:32: uns hat nichts mit dem konkurrierten Sachvollzug.

00:23:36: Und macht jetzt da ein bissl auf Show und schon poppt die Pflicht als Last um hundert Prozent auf.

00:23:43: Aber

00:23:44: lass mich dazu noch Folgendes sagen, es ist ja entscheidend das er mir natürlich präzisiert dass da nicht bloß wieder ein Kontakt entsteht oder vielleicht erstmals einen Kontakt entstehen sondern in solcher wie üblich ist zwischen Fahrtersonen.

00:23:57: So!

00:23:58: Das ist jetzt die wichtige Voraussetzung, das heißt wenn die dreimal Kontakt

00:24:01: haben... Genau genommen in solche der nicht so ist, dass keiner ist.

00:24:05: Das steht nicht im Gesetz?

00:24:06: Ja.

00:24:07: Nein, es muss einer Typisch sein und ich sage Tobias, der kriegst du auch für ein Vater-Kind-Verhältnis.

00:24:11: Und jetzt muss man dazu natürlich schon auch sagen – das macht's auch interessant!

00:24:15: Was ist denn wenn wir jetzt genauer hinblicken, ein typisches Vaterssohnverhältnis bei einem Vater, der vielleicht fünfundachtzig ist?

00:24:23: Wir wissen es nicht.

00:24:24: Im Spital liegt uns seinem Sohn.

00:24:29: Jetzt kommst du mir sehr entgegen und wir zwei müssen eine Klasse schreiben.

00:24:36: Da

00:24:36: kommst Du ja schon zu einem in dieser Lebensphase typischen Vater.

00:24:41: Sonnkontakt, wenn Du hin- und wieder besuchst und sprichst miteinander!

00:24:45: Die sind

00:24:46: Schachkontakt.

00:24:47: Ganz andere Intensität als du sie bräuchtest, wenn du ein Vater-Kind-Verhältnis hast während das Kind zum Beispiel minderjährig ist.

00:24:56: Das heißt, du kommst – das will ich nur sagen – bei einer späten Kontaktaufnahme ganz leicht dazu dass ein Kontakt im Sinne des Siebensechsunsiebzig dann plötzlich gegeben ist.

00:25:10: Ganz leicht!

00:25:11: Da rechnen wir ein paar Besuche.

00:25:12: Letzte Worte dazu die Pflicht als Minderung und Enterbung geht auch stillschweigend.

00:25:18: Das heißt dieses Theater, das ich beschrieben habe... Ja, aber Entschuldige!

00:25:21: Wichtig.

00:25:21: nur verzeiht, dass ich kurz unterbreche.

00:25:23: Wenn du die Pflicht als Minderung angeordnet hast, hast du aber nicht stillschwegend wahrscheinlich den Theater angewaltet?

00:25:27: Stimmt, aber

00:25:28: abstrakt gegen das Stil.

00:25:29: Das heisst in einem Testament, in dem der nicht erwähnt würde, in diesem Fall nicht, würde man dann über beide Aspekte sprechen und wie gesagt vollkommen verschiedene Bedeutungen der späten, bloßen Anhör- näherung ohne neue Testierung bei der Pflichtteilsminderung oder bei der Enterbung.

00:25:50: Und abschließend dazu und dann kommst du drauf.

00:25:52: das ist eben jetzt bin ich so hektisch weil wir wollten zwei Entscheidungen machen.

00:25:56: Hören Sie sich bitte an unsere Folge über die gefährliche Pflichteilsminterung?

00:26:00: Ja!

00:26:01: Die Pflichtheilsminerung ergibt für den Testator aus wirtschaftlicher Sicht nur da einen Sinn Wenn für den Fall, dass sie erfolgreich ist auch sein Testamentserbe davon profitiert und nicht etwa irgendein Kindeskind oder irgendeinen Geschwisterteil.

00:26:23: Das war in dem Fall nicht so.

00:26:25: Da gab es nur die beiden Söhne und da war der Streit über die Wirksamkeit der Pflichtteilsminderung oder sich des anderen Sohnes ein Streit der ihm etwas gebracht hätte, wenn er gewonnen hätte.

00:26:40: Ja?

00:26:41: Stimmt!

00:26:41: Danke dir mein Lieber, das war zwei OP-Zweier aus dem Jahr XXZ.

00:26:44: vielleicht möchte irgendjemand doch sich das rechtlich neu anschauen.

00:26:50: Was hast du damit

00:26:51: gebraucht?

00:26:51: Ich habe eine Entscheidung mitgenommen die jetzt schon etwas durchnächst ist nicht von meinem Schweiß sondern von den Tüchern, die wir da... Das

00:26:59: schaut richtig ekelig aus.

00:27:00: Aber

00:27:01: ich hoffe man sieht das nicht.

00:27:04: Ich

00:27:05: gestarte.

00:27:07: Das ist die Entscheidung zwei OB aus unter zweiundachtzig, fünfundzwanzig.

00:27:13: Es vom neunzehnten Mai zweitausendsechsund zwanzig.

00:27:16: also wir sind sehr aktuell und ich darf zunächst den Sachverhalt schildern.

00:27:22: Die Erdblasserin stirbt Zweitausendzweiundzwantzig hat mehrere Kinder hinterlassen und darunter eine Tochter die dann auch Kriegerin in unserem Verfahren ist.

00:27:34: Und Es gibt einen vorverstorbenen Sohn, das ist also vor der Erblasserin verstorben.

00:27:40: Und diesem Sohn hat die Erblaserin zu Lebzeiten eine Liegenschaft übergeben, einen landwirtschaftlichen Betriebsamtliegenschafte übergeben.

00:27:51: Er hat dann dieser Sohn der dann vor Verstorbemist, die Hälfte davon seiner Ehegart hin geschenkt, dann ist er verstorbt und soll die andere Hälfe bekommen.

00:28:01: Die E-Garten, also die Schwiegertochter unserer Erblasserin ist daher Leineigentümerin mittlerweile dieser Liegenschaft.

00:28:10: Und unsere Tochter, die die Gegerin ist, ist also eine der Erbinnen aber im Nachlass sind nur zweitausendfünfhundert Euro.

00:28:22: Moment, was war mit der Linkenschacht?

00:28:24: Ich höre mir nicht mehr aus!

00:28:25: Das heißt unsere Verstorbene hatte zwei Kinder.

00:28:27: ist das richtig?

00:28:28: Mehrere Kinder,

00:28:29: aber

00:28:29: uns interessieren jetzt nur zwei

00:28:31: und einer war der Sohn.

00:28:32: ja

00:28:33: und der hat zu Lebzeiten von ihr die Hälfte oder den ganzen Hof bekommen.

00:28:38: Den ganzen Hof bekommt.

00:28:40: er hat die

00:28:40: Helfde weiter geschenkt an seine Gattin.

00:28:44: Ja, er ist dann auch gestorben.

00:28:46: Und als Ehrgestorben ist es seine Erben geworden.

00:28:49: Genau und sie sind allein.

00:28:50: Das heißt Sie,

00:28:51: diese Gattin ist alleine eigentlich die Gedochter der Betreber

00:28:55: der Liegenschaft.

00:28:56: Die war einerseits aufgrund einer Weiterschenkung und andererseits in dem sie an seine Stelle getreten ist das Universalerbe.

00:29:03: So ist es!

00:29:05: In der Verlassenschaft sind jetzt nur zwei tausend fünfhundert Euro.

00:29:09: Das ist nicht viel... Und die Klegerin, diese eine Tochter von der wir jetzt sprechen.

00:29:16: Die hat zuletzt

00:29:18: die

00:29:19: Erblasserin, die Mutter gepflegt und wir haben hier über das Pflegevermächtenis ich glaube da haben wir sogar drei Folgen gehört Christian.

00:29:27: Das haben wir ausführlich besprochen.

00:29:32: Naja, wir müssen ja fortsetzen.

00:29:34: Das ist ein neuer Aspekt den wir noch nicht hatten.

00:29:37: Pflegevermechtnis haben wir besprochen wenn eine nahestehende Person das ist definiert im Paragraph six-sechsetze Absatz zwei den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor dem Tod zumindest über sechs Monate hindurch ihn nicht bloß geringfügigem Ausmaß gepflegt hat Achtung relativ weiter pflegebegriff dann steht dieser Person ein Geldanspruch, ein Pflegevermächtnis zu.

00:30:06: Und sie sagt nun die Tochter ich habe gepflegt und mir stehen als Abgeltung für meine Pflege, für meine Pfläge als Pflegefermächtnis, siebenunddreißigtausend Euro zu.

00:30:20: Im Nachlass ist aber nichts mehr oder fast nichts mehr vorhanden.

00:30:23: und auf welche Idee kommt die Pflegevermächtnisnehmerin nun.

00:30:29: Sie kommt auf die Idee, sie könnte den Beschenkten beziehungsweise die Ehegatin des Beschenken haftbar machen.

00:30:41: nach Paragraph sevenhundertneunundachtzig ABGB.

00:30:45: Im Paragraf siebenneun und achtzig ABGB geht es an sich überhaupt nicht um das Pflegevermächtnis, sondern da geht es um die Haftung des Geschenknehmers bei der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen.

00:30:59: dort heißt es nämlich Wenn bei Bestimmung der Pflichtteile Schenkungen hinzu oder angerechnet werden, die Verlassenschaft aber zur Deckung der Pflechteile nicht ausreicht, kann der verkürzte Pflichteilsberechtigte vom Geschenknehmer die Zahlung des Fehlbetrages verlangen.

00:31:19: Unsere Tochter, die Klägerin hat jetzt keinen Pflichteilsanspruch sondern ein Pflegevermächtnis stellt sich aber auf den Rechtsstandpunkt dass das Pflege-Vermächtenis irgendwie etwas pflichteiles ähnliches ist.

00:31:34: Ein pflichteilsähnlicher Anspruch und daher sei dieser Bargab sevenneunachtzig analog anzuwenden und daher habe sie gegen die Beschenkte gegen die Ehegathin als Rechtsnachfolgerin des Beschenkten einen Anspruch.

00:31:55: Wie läuft das Verfahren?

00:31:57: Das Erstgericht weist das Klagebegehren ab, das Berufungsgericht bestätigt und dann schaut sich aus der obersten Gerichtshof

00:32:05: an.

00:32:05: Ich schuldige Sie erst.

00:32:06: gericht sagt...

00:32:09: Weißt du?

00:32:09: Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

00:32:11: Ich wollte noch nicht

00:32:12: auf die

00:32:12: genaue Begründung,

00:32:14: aber

00:32:14: weißt

00:32:15: du ab?

00:32:15: berufungsgericht bestätigt lässt die Revision zu.

00:32:18: Es kommt eine Revision.

00:32:20: Darf ich da kurz nur einhaben?

00:32:21: Ja

00:32:21: gerne.

00:32:21: So wie

00:32:22: du es folgen, einfach nur... Ja

00:32:23: bitte natürlich.

00:32:24: ...und vielleicht so bestellen.

00:32:26: Die Rechtsgrundlager also ist diese Gesetzesbestimmungen, die müssen wir an der Stelle dazu sagen das sind Gerade das Pflegevermögen ist vollkommen neu eingeführt durch das Erbrechtsänderungsgesetz, mit Wirkung des Änderungsgesetzes.

00:32:45: Das Recht ist trüb!

00:32:46: Es sind in vielen Bereichen noch zu entdecken.

00:32:50: die Fragen werden untersucht.

00:32:52: Die Probleme vielleicht noch gar nicht alle gesehen?

00:32:56: Und da sind wir jetzt bei einem Punkt, der möglicherweise vom Gesetzgeber gar nicht wirklich gesehen wurde.

00:33:04: Als er eben neu eingeführt hat diesen Anspruch auf das Pflegevermechnis, der steht im §.

00:33:18: Nicht nur pflichtteilsberechtigt ist, sondern ein anderer Personenkreis.

00:33:22: Naheangehörige und sonstige nahestehende Personen.

00:33:25: Zum Beispiel

00:33:25: die Schwiegerkinder.

00:33:27: Da steht im Sechsequiertel.

00:33:29: Die Kriegen unter bestimmten Voraussetzungen Cash für ihre Leistung zu Lebzeiten.

00:33:38: Das nimmt das Gesetz Vermächtnis nicht?

00:33:42: Das Pflegevermächtnis Und man müsste dann gehen in BGB, wo ganz allgemein geregelt ist.

00:33:53: aufgrund eines Vermächtnisses erwirbt der Vermächnisnehmer.

00:33:56: Der berechtigte eine Forderung gegen die Verlassenschaft und nach der Antworten gegen die Erben.

00:34:04: Und in unserem Fall ist die so gering, dass nichts zu holen ist und es wird gar keine Einantwortung geben.

00:34:13: Und jetzt diese kreative Idee absolut, die auch in der Literatur schon vertreten wurde.

00:34:18: Darauf

00:34:19: wollte ich jetzt auch zu sprechen kommen.

00:34:20: Siebenneunundachtzig den du genannt hast... Ich bin jetzt nur beim Wortlatte, wo das Gesetz sagt wenn für Pflichtteil aus der Verlassenschaft nicht gedeckt werden kann also eigentlich ganz was anderes dann kann man unter gewissen Voraussetzungen auf die beschenkten Unterlebenden greifen.

00:34:38: Und jetzt

00:34:39: untersucht der Oberste Gerichtshof, ob hier wirklich eine Analogie gerechtfertigt ist.

00:34:44: Ob hier wirklich ein planwidriger Lücke besteht und ob es sich bei diesem Vermächtnisanspruch wirklich um eine Art Pflichteinsanspruch handelt.

00:34:54: Stellt zunächst da wie der Gesetzgeber des Erbrichtsänderungsgesetzes dieses Pflegevermächten ist eingeordnet hat, nämlich eigentlich sehr unentschlossen und sehr unklar eingeordnete.

00:35:09: In der Rechtsprechung ist auch immer von der janusköpfigen Rechtsnatur des Pflegefermächtnisses die Rede weil es irgendwie zwischen Vermächtnis- und Pflichtelsrecht liegt.

00:35:20: In Wahrheit ist es ja auch so, da oben ist die Gerichtskraft betont.

00:35:23: Es ist irgendwie ein bisschen Vermächtnis, es ist ein bisschen Pflichtdels ähnlich aber es hat natürlich aufgrund der Abgeltungsfunktion auch einen bereicherungsrechtlichen Charakter.

00:35:35: Meine Sachen sind es nicht nur Janusköpfigs, wenn man so will.

00:35:38: Aufgrund dieser drei Elemente würde ich sogar sein Kerberos-Köpfig.

00:35:43: Bist du nirgisch?

00:35:44: Lass dich die jetzt nicht aus!

00:35:46: Nein, nein, nein... Ich habe das letzte Mal gesagt.

00:35:49: In meiner Profession als Professore darf ich immer sagen, was hast denn Sie gekommen da aus?

00:35:54: Wer war der Janus und wer war der Kerberus?

00:35:56: Der

00:35:57: Janus war glaube ich ein römischer Gott der ein Gesicht nach vorne und nach hinten

00:36:04: hat.

00:36:04: Daher kommt dieser Begriff?

00:36:07: In die Vergangenheit und in die Zukunft geschautigte es mir heisst auch Jänner Januar, weil da das neue Jahr beginnt.

00:36:13: Hallo!

00:36:15: Und

00:36:16: der Kerberos ist so ein dreiköpfiger Höllenhund

00:36:21: aus der

00:36:22: griechischen Mythologie

00:36:23: und dem Harry Potter.

00:36:25: Da kommt er vor.

00:36:26: Ja, da gibt es ja auch keine Hölle nicht, aber da gibt's ja so ein Hund im ersten Teil... Ich glaube ich muss dringend meine humanistische Bildung nachholen.

00:36:34: Aber wir haben vielleicht doch sehr den Harry Potter mögen!

00:36:37: Also jedenfalls... Gut

00:36:38: du bist also ein Kerberusköpfig?

00:36:40: Nein,

00:36:41: also gut, also das Pflegevermögen ist... Jetzt Kerberos

00:36:44: heißt das oder jetzt Kerberous?

00:36:46: Kerberose?

00:36:46: Dann schaust Du mal nach.

00:36:48: Na wieso denn auch schon?

00:36:50: Wir haben

00:36:51: keine Zeit weiter.

00:36:52: Es ist ja auch nicht so wichtig jetzt.

00:36:55: Und dieser pflichteilsähnliche Charakter, den kann man natürlich schon aus einigem ableiten.

00:37:00: Weil dem Pflegevermächtnis ja nach dem Gesetz eine gewisse pfichtesähnlichen Bestandskraft zukommt.

00:37:09: Nämlich jene... wieso

00:37:10: schaust

00:37:11: du so?

00:37:12: Das Pflegevermechtnis kann nur entziehen, bevor ein Erbungsgrund ist.

00:37:17: Und du kannst vorweg nur verzichten in Form eines notarietzaktes nach Fünf-Ein und Fünftig ABGB.

00:37:25: Es steht auch das Pflegeförmächnis neben dem Pflichtdell zu.

00:37:29: Und es hat der Pflege Vermechtnis nach Sieben, Sechzechs, Zwei nicht zum Pflichtdel beizutragen.

00:37:34: Es ist also mit einer besonderen Bestandskraft ausgestattet...

00:37:37: Jetzt meinst Du was Du sagst lauter?

00:37:39: Das ist eben kein Pflichtteil!

00:37:41: Ja, ich will es ja auch nicht in

00:37:43: Billioner Darstellungen

00:37:44: nehmen.

00:37:45: Wie das Oberste Gerichtshof darstellt und kommt

00:37:49: dabei... Eine sehr sorgfältige Entscheidung bei der Welt.

00:37:52: Ich

00:37:52: finde sie total schön,

00:37:54: dass man die liest, weil sowohl Sinn- und Zweck-und-Charakter des Pflegevermechtnisses sehr schön dargestellt ist, auch die bisherige Rechtsprechung ganz gut dargestellt der grundsätzige Zweck des Pflichtheilsrechts schön dargestellt ist und ich finde die Entscheidung ist daher lesenswert.

00:38:14: Jedenfalls kommt er zu dem Ergebnis, dass der aus einem pflegevermächtnisberechtigte bei unzureichender Verlassenschaft nicht den Geschenknehmer analogbar auf siebenneunachtzig ABGB in Anspruch nehmen kann.

00:38:28: Und ich möchte nur noch einmal sagen das man das mal probiert hat in Richtung des Obersten Gerichtshofs war natürlich Eine kreative Idee aber durchaus gerechtfertigt, weil es hat zu der Frage drei Literaturstimmen gegeben und zwei haben diese Analogie immerhin befürwortet.

00:38:44: Und eine Stimme war dagegen.

00:38:46: Das heißt das war überhaupt nicht abwegig das einmal zu versuchen.

00:38:50: Wir sehen einfach so wie du das vorhin schon gesagt hast an diesem Beispiel in diesem Fall.

00:38:54: Ich glaube das Ergebnis kann man überhaupt nicht muss man gar nicht weiter besprechen.

00:38:58: Aber einfach Immer wieder jetzt noch immer und noch sicher längere Zeit neue Fragen, die sich durch das Erbrichtsänderungsgesetz im Jahr twenty-fünfzehn ergeben haben.

00:39:09: Langsam erforscht werden und immer mehr Rechtsklarheit in dem trüben Recht wie du es genannt hast entsteht.

00:39:18: Ja absolut eine sehr schöne Entscheidung.

00:39:22: also jetzt von der Qualität hervorragend gemacht.

00:39:25: Ich meine jetzt gar nicht das Ergebnis Die Arbeit der Rechtsvertreter, ich war nicht beteiligt aber von beiden Seiten vollkommen nachvollziehbar und richtig.

00:39:33: Man muss das probieren.

00:39:34: in der Literatur gespalten die Meinungen hast du richtig beschrieben es gab noch relativ wenig dazu.

00:39:41: ja die Entscheidung ist dementsprechend auch diesbezüglich sehr gewichtig.

00:39:47: Ich glaube an dieser Stelle fürs Publikum die jetzt zum Teil ja nicht aus Profis besteht Wir erkennen oder sollten uns das vor Augen halten, dass im Bereich des bürgerlichen Rechts, in dem Bereich des Zivilrechts der äußerst mögliche Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen nicht unbedingt das Ende der Rechtsfindung darstellen.

00:40:13: Wenn der Nachweis und was heißt nachweis?

00:40:17: Die Überzeugung des Richters, des Höchstgerichts gelingt, des Gesetzes planwidrig umvollständig ist, eine planwidrige Lückenhaftigkeit der Lexkripter der Gesetzesbestimmungen vorliegt.

00:40:38: Dann ist für einen öffentlich-rechtler irritierend als ein Markt die ergänzende Rechtsfortbildung durch das Gericht möglich nämlich eine Lückenfüllung, die planwidrige Lücke wäre zu füllen durch die Anwendung einer Norm.

00:40:59: Die gar nicht für diesen Fall gedacht ist aber aufgrund der Wertungsgleichheit sinngemäß zur Anwendungen kommen kann.

00:41:08: und darüber wurde hier diskutiert.

00:41:11: Hier wurde erster Schritt.

00:41:14: In der Literatur wurde eben die Behauptung aufgestellt und der Versuch unternommen ist zu begründen, dass hier das Recht planwidrig lückenhaft ist.

00:41:23: Dass es einer Ergänzung bedarf dahingehend, dass dieser Anspruch ebenfalls diesen sehr exotischen Schutz des sevenhundertneunundachtziger hält also eine besondere eigentlich Anfechtungsregelung die für Pflichtheilsberechtigten angeordnet ist.

00:41:47: Ich habe mich dazu nicht geäußert, ich habe es nicht umfassend untersucht, aber ich bin mit der Entscheidung persönlich sehr einverstanden, den der Siebenneun und Achtzig dieses Vorgehen gegen Beschenkte, dem möglicherweise ihre Schenkungen dieses Geschenk erhalten haben Jahrzehnte rückgängig.

00:42:10: Das ist ungewöhnlich im Bereich des allgemeinen Anfechtungsrechts nach der Exekuzionsordnung oder Insolvenzordnung.

00:42:20: Und es ist angeordnet für einen ganz engen Kreis zugunsten der Pflichtteilsberechtigten, beim Pflegevermechnis ist der Personenkreis, denn Frage kommt viel größer... Wie differenziert man das da?

00:42:32: Da gibt es dann viel, gäbe es viele Folgefragen.

00:42:34: Und vielleicht

00:42:35: schuldige noch einen Aspekt.

00:42:36: Einer ist der Kreis der Berechtigten, den anderen aber zweitens auch die Höhe des Pflegevermechnisses steht in keinem Konex zum Wert des Nachlasses und zur Schenkung.

00:42:47: Und das halt ich auf einen ganz entscheidenden Aspekt.

00:42:50: Aber wir sollten nicht so tun als ob wir hier irgendwie der Olympus wären.

00:42:54: Es gibt, sagst du noch, es gibt Kollegen... Die sehr interessante wissenschaftliche Beiträge, die sich damit beschäftigt haben.

00:43:03: Zu der Frage?

00:43:04: Ich glaube kann es sein ein Kollege Hanon Kuhr...

00:43:08: Waldo Vini befürwortete...

00:43:10: Genau!

00:43:11: Waldovini, der Mann hat einen Buch geschrieben über das Pflegevermächtnis, eine Monographie.

00:43:17: Schindl eben auch für die Analogie und Hanon-Kuhr dagegen spricht

00:43:21: sich dagegen aus.

00:43:22: Und jetzt die Jüngst im aktuellen Hälfte notariatszeitung noch ein Beitrag Die von zwei Kollegen, ich glaube das ist ein Besprechungsaufsatz.

00:43:35: Ich

00:43:37: bin

00:43:39: mir jetzt aber nicht sicher.

00:43:40: zu mehr Kulper.

00:43:41: Assistenten von der Frau Dekanin übrigens die dem OGH bei Pflichten wenn sie die Kollegen manchmal verzeihlich wird den Namen nachliefern Aber lesenswert weil man die verschiedenen Argumente sehr schön nachsprüllen kann, irgendeiner muss es entscheiden.

00:44:00: Zweite Senat!

00:44:02: Lieber Andreas das wäre unsere erste Glossenfolge.

00:44:05: Jawohl!

00:44:07: Das nächste Mal einmal ein Klima also.

00:44:09: Danke!

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