#57 Mount Erbrecht Live revisited: Der Entscheidungs-Rap
Shownotes
65 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in nur rund zehn Monaten: Beim ersten Mount Erbrecht Live Seminar haben Christian Rabl und Andreas Tschugguel gemeinsam mit Senatspräsident Gottfried Musger die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren analysiert.
In dieser Folge greifen Christian Rabl und Andreas Tschugguel einige der besonders interessanten Entscheidungen des letzten Jahres noch einmal auf – ein Entscheidungs-Rap im Ping / Pong.
Dieses Mal geht es unter anderem um folgende Fragen:
• Wann kann die Unterbringung in einem Pflegeheim zur Erbunwürdigkeit führen?
• Wie ist ein eigenhändiges Testament auf mehreren losen Blättern zu beurteilen?
• Welche Anforderungen gelten für die Identifizierbarkeit von Testamentszeugen?
• Wann kann ein Pflichtteil gemindert werden, wenn über Jahrzehnte kein Kontakt bestand?
• Welche Auskunftsansprüche bestehen gegenüber Privatstiftungen?
• Können Pflegeleistungen dazu führen, dass eine Schenkung aus sittlicher Pflicht nicht pflichtteilsrechtlich anzurechnen ist?
• Ist langjähriges unentgeltliches Wohnen zusätzlich zu einer späteren Hausschenkung bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen?
• Warum können weder Gerichtskommissar noch eingeantworteter Erbe ohne Weiteres in das Kontenregister Einsicht nehmen?
• Und welche weitreichenden Folgen kann eine gerichtliche Amtsbestätigung im Verlassenschaftsverfahren haben?
Mit dieser Folge wird die zentrale Rolle des Obersten Gerichtshofs für die Praxis besonders deutlich: bei Testamenten, Pflichtteilen, Schenkungen, Verlassenschaftsverfahren und der täglichen Beratung von Erben und Beteiligten – die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung ist stets im Auge zu haben.
Transkript anzeigen
00:00:02: Freitag, Nachmittag.
00:00:14: Zeit für Erbrecht!
00:00:17: Lieber Andreas herzlich willkommen.
00:00:19: Lieber Christian freut mich dass wir wieder erbrechlich zusammen sind.
00:00:32: Ist ein besonderer Tag.
00:00:40: haben das beide?
00:00:41: Das bitte schön.
00:00:43: was ist das Manuskript der Teilnehmer unseres ersten Mount-Erbrecht live?
00:00:51: Wie seiten sind
00:00:52: das?
00:00:52: Zweihundert
00:00:54: und zwanzig Seiten, das lange Skriptom.
00:00:57: Zwei-hundertundzwanzig Seiten!
00:01:00: Es sind fünfundsechzig Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes im Zeitraum zwischen achtzendem September zweitausendfünfundzwandzig und dreißigstem Juli zweitausendsechsundzwantzig.
00:01:16: Das heißt eigentlich sind es keine einmal zwölfen Monate sondern... Fällt mir jetzt gerade auf so ein Jahrzehn, zehn Monate.
00:01:23: Wobei?
00:01:23: es wurden ja auch ganz neue junge Entscheidungen dann noch von Senatspräsident Muska gebracht.
00:01:29: Ja genau.
00:01:31: Wir wollen bis heute rekapitulieren was passiert ist und keine Angst uns nicht nur da jetzt irgendwie Honig ums Maul schmieren sondern ihnen auch Informationen liefern.
00:01:41: Keine Sorge die kommen auch.
00:01:43: aber zunächst einmal zu dieser geballten Ladung.
00:01:45: also es waren dann bekam jeder Teilnehmer so eine
00:01:52: Tischunterlage.
00:01:55: Wir konnten nicht alle fünfundsechzig Entscheidungen besprechen, war unmöglich.
00:01:59: außerdem sind da auch viele ganz kurze zurückweisungsbeschlüsse dabei.
00:02:03: aber wir haben von den fünfundsechzigen Entscheidungen uns eigentlich vier und vierzig vorgenommen dass wir sie irgendwie behandeln.
00:02:11: wir sind nicht
00:02:11: ganz durchgekommen.
00:02:12: Zumindest fünfunddreißig sind es geworden wenn ich dann die vierzig.
00:02:16: ja.
00:02:17: Also es war intensiv, es war spannend.
00:02:22: Wir waren fast ausgebucht, es waren fünf Plätze frei aber immerhin, ich glaube es waren über hundertfünf oder hundert acht Personen im Raum also das war prall gefüllt.
00:02:36: Da ist mit sehr wenig Werbung.
00:02:39: bisher habe Einen Feedback noch nichts wirklich Negatives gehört?
00:02:45: Wirklich nur Positives.
00:02:46: Aber bitte, falls Sie auch dort waren schicken sie uns wirklich ein Feedback, ein kritisches Impositives.
00:02:52: wie auch immer wir hören gerne Rückmeldungen wie Sie sind.
00:02:55: Was hat Ihren
00:02:55: besten gefragt?
00:02:57: Also erstens haben wir schon gesagt, es waren über hundert Teilnehmer.
00:03:00: Ich glaube das ist ein Riesen Erfolg und es war nicht nur über hunderteilnehmer sondern es war das kann man sagen ein sehr prominentes erbrechtliches Publikum.
00:03:08: Wir haben zu Gast gehabt eigentlich fast den kompletten Fach Senat.
00:03:14: Das hat uns sehr gefreut und sehr geehrt dass der Senat sich so interessiert für diese Veranstaltung.
00:03:21: also noch einmal danke auch in dieser Richtung.
00:03:24: Es waren sonst noch aus der Wissenschaft einige da, es waren sehr prominente Erberechtsanwälte.
00:03:30: Zum Beispiel
00:03:32: du hast ja Frau Professor Zöckling gejuckt, die schon einmal hier war ...
00:03:37: Die
00:03:40: jüngste
00:03:40: alte Karnin in diesem Lande.
00:03:44: Und ansonsten die ganze Prominenz der Notar Notarschaft der Rechtsanwälte, aus unserer Erbrichtsblase.
00:03:51: Es ist natürlich wie in allen Bereichen in dieser Welt gibt es eine Community aber doch eine gewisse Gruppe an Kollegen und Kollegen die halt besonders interessiert sind am Erbrech.
00:04:03: Ganz wenige haben gefällt, liebe Grüße an der Stelle.
00:04:06: Die konnten nicht.
00:04:07: Ja
00:04:07: das kann natürlich passieren.
00:04:12: Da wollten
00:04:13: wir eine Erklärung, wie haben sie dann noch bekommen und mussten das akzeptieren?
00:04:17: Nein aber es waren wirklich... Es war wie du gesagt hast die sogenannte Ehrberichtskommunität eigentlich größtenteils versammelt und insofern hat es auch Spaß gemacht weil die Diskussionen, die wir mit dem Publikum geführt haben sehr fruchtbar waren.
00:04:33: Interessante gute Stellungnahmen aus dem Publikum und das hat auch die Veranstaltung aus meiner Sicht sehr bereichert.
00:04:40: Wir haben wirklich viel gelernt.
00:04:42: Herzlichen mal.
00:04:43: natürlich beobachte ich unseren Senatspräsidenten Muska.
00:04:47: ganz liebe Grüße auch an dieser Stelle, ganz genau wie er zuckt.
00:04:53: Die Veranstaltung hat ja auch geheißen wo steht die Rechtsprechung?
00:04:56: Wo geht
00:04:57: sie hin?
00:04:58: Dann
00:04:58: haben wir ein kleines Geheimnis.
00:05:03: direkt vor uns positioniert, sodass wir auch immer auf die Gesichter
00:05:06: schauen.
00:05:07: Und wenn man sich ausgemacht einer von uns muss immer genau beobachten?
00:05:11: Das stimmt ja auch so gar nicht!
00:05:13: Das war ganz wunderbar.
00:05:15: außerdem die Location Juridik und Dachgeschoss.
00:05:20: Ja super
00:05:22: Vor allem ist ja heute... jetzt wissen Sie wann das... ...die Spione von Ihnen, wann wir das aufzeichnen.
00:05:29: Heute ist auf dem sozialen medium instagram ein video von uns zweilen aus dem dachgeschoss.
00:05:41: das ist ja
00:05:42: ganz besonderes licht.
00:05:44: es hat ein bisschen mit uns auch zu tun glaube ich.
00:05:46: das
00:05:50: liegt also.
00:05:52: das hat ein ganz besonders licht das schaut großartig aus finde ich und ich überlege mir ob wir nicht überhaupt den ort dieser diese aufnahmen die wir immer machen irgendwie vielleicht neu wählen sollten an einen Ort, wo wir mehr Naturlicht haben.
00:06:06: Weil wir sitzen ja hier in meiner Kanzlei wenn ich das verraten darf die irgendwie da im Sud daran irgendwie so noch gut mitzunehmen.
00:06:16: Ja ist doch ganz schlecht.
00:06:19: Wir brauchen künstliche.
00:06:20: Aber du das ist wirklich eine gute Idee.
00:06:21: darüber haben wir noch nie gesprochen.
00:06:24: Machen wir es nächstes Jahr wieder?
00:06:25: Ja sowieso!
00:06:28: Ja, das ist
00:06:28: ja ganz klar.
00:06:29: Wenn wir den Herrn Senatspräsidenten wieder gewinnen können... Ich hoffe
00:06:32: sehr und ich glaube fest daran!
00:06:34: Du bist ja ein Optimist.
00:06:35: Ich auch mittlerweile.
00:06:37: Wir werden das möglichst rasch fixieren.
00:06:40: wenn das Juridikum uns wieder aufnimmt, glaub' ich ist es auch eine schöne Sache Und wir lassen's unseren Freundinnen und Freunden wissen und ich glaub' fast dass werden nächstes Jahr doch wieder wesentlich mehr sein.
00:06:54: dann
00:06:54: Schauen wir mal, ich hoffe.
00:06:56: Das ist das Paket!
00:06:57: Wir sind Ihnen noch schuldig den Teilnehmern die dabei waren.
00:07:00: Sie kriegen noch die Power Point Presentation per E-Mail kommt
00:07:05: auch
00:07:05: oder sie haben es wahrscheinlich schon?
00:07:06: Schicken
00:07:07: wir's gesammelt an alle weil ich habe schon Einzelanfragen bekommen.
00:07:10: Ja schon ja wir schicken es an alle.
00:07:11: Machen wir es dann gesammlet gleich.
00:07:13: Alle kriegen das gleich und da gibt´s dann auch diese wunderbaren Skizzen zu den besonders komplizierten Entscheidungen.
00:07:20: Und was haben wir uns für heute vorgenommen lieber Andreas?
00:07:23: Ja, wir wollen einen Rückblick machen auf diese Tagung.
00:07:28: Auf unserem Land Erbrecht live aber nicht in dem Sinne wie wir jetzt kurz darüber erfreut gesprochen haben sondern wir wollen uns die Entscheidungen die wir dort referiert haben zum Teil anschauen.
00:07:39: und unsere Überlegung war jetzt dass Einzelne Entscheidungen nicht vertiefentbringen, so wie wir das dort bei der Tagung gemacht haben.
00:07:47: Das geht nicht in einer Folge des Erfolgs.
00:07:49: Wir sind unseren Sonderfolgen, die regelmäßige Machen
00:07:53: werden.
00:07:54: Wo wir intensiver
00:07:55: klosieren?
00:07:56: Das machen wir jetzt nicht!
00:07:57: Nein,
00:07:58: sondern
00:08:00: wir gehen so flott durch und wir haben uns folgendes ausgemacht.
00:08:03: Wir haben hier dieses Handout von der Tagung wo wir in der Reihenfolge des Vortrags alle Entscheidungen drin haben.
00:08:11: diese wirst du gesagt?
00:08:14: Und jetzt nicht abgesprochen werden er Folgendes gesagt wir werden abwechselnd jeweils eine Entscheidung bringen und bringen heißt nur in wenigen Worten in wenige Sätzen ansprechen ein bisschen was Wesenliches dazu sagen und sie vielleicht neugierig machen auf diese Entscheidung.
00:08:33: Und das machen wir abwechselnd, jeder sucht sich eine aus.
00:08:35: wie gehen einfach durch und geschauen was jetzt passiert?
00:08:38: Ja
00:08:38: weil wir haben spezielle Regeln, das ist mir wichtig!
00:08:41: Wenn es werden natürlich Entscheidungen überspringen... Ja
00:08:45: dann darf man nicht mehr zurück springen.
00:08:46: Wenn du einen überspringst, dann darf ich Sie nicht mehr wählen.
00:08:49: Dann ist aber wichtig dass wenn man dran kommt, dass man nicht zu weit
00:08:53: springt.
00:08:58: Also der Sprung darf maximal
00:09:01: fünf in zwei Jahren sein.
00:09:02: Du bist ja ein vercapter Gesetzgeber.
00:09:05: Ja, du hättest es.
00:09:06: Ganz klar.
00:09:08: Denkst immer um die Ecke.
00:09:10: Schauen wir mal wie weit du heute kommst.
00:09:13: Wer beginnt?
00:09:15: Apropos, du bist eigentlich ein Tennis-Spieler nicht.
00:09:16: also müsst man eigentlich jetzt drehen...
00:09:18: Du bist ein Tänespieler!
00:09:19: Wir sind beide keine Tänispiele aber wir spielen bald.
00:09:22: Wir drehen was auf den Dreh.
00:09:25: Ich habe eine.
00:09:28: Oh, bin ich gespannt!
00:09:29: So ist sie werfen?
00:09:31: Kopf!
00:09:31: Kopf
00:09:32: und... Morieren kannst du's?
00:09:33: Ich hab da
00:09:34: einen Kopf drauf, ich hab keinen Kopf.
00:09:35: Zahl oder...?
00:09:36: Zahl.
00:09:37: Adler.
00:09:38: Zahl.
00:09:42: Und wer ist denn dran?
00:09:43: Wenn du bist dann dran als erstes.
00:09:44: Dann will ich.
00:09:44: Dann willst du.
00:09:45: Also Tennis wie
00:09:46: beim Tennis.
00:09:47: Nein leider, ich wähle.
00:09:49: Ah.
00:09:49: Bist du kontrollierend?
00:09:51: Nein, ich schau dir in die Augen.
00:09:53: Glaubst du im Notar?
00:09:53: Ich glaub nicht davon aus dass du mich belügst.
00:09:56: Also, das ist da.
00:10:00: Willst du beginnen oder?
00:10:02: Ich beginne!
00:10:03: Ja dann hätte ich gern Schalten wechseln.
00:10:07: Ja, verstehst Du?
00:10:09: Dann machen wir jetzt wirklich...
00:10:11: Was Siegern
00:10:11: wollen mal sein?
00:10:14: Das haben wir noch nie gemacht.
00:10:14: Der arme Herr Kohle ist völlig fertig.
00:10:17: Ui was ist denn das für ein Sessel?
00:10:19: Aber machen wir doch mal einen fünf Entscheidungen.
00:10:21: Mach's nicht kompliziert los.
00:10:22: Du hast
00:10:22: jetzt mit dem
00:10:23: Garten gespielt.
00:10:25: Dankeschön.
00:10:26: Die Uhrzeit, die zehn Minuten sind schon wieder vorbei.
00:10:28: Sind wir wieder?
00:10:29: Also was willst du?
00:10:31: Total
00:10:31: nett auf der Seite!
00:10:32: Ich fühle mich auch ganz
00:10:33: anders... So also ich beginne und ich beginn gleich mit dem ersten Fall.
00:10:42: Zwei OB-Näunund Achtzig aus Sechsundzwanzig S
00:10:45: Eine Entscheidung aus dem Juni wenn man das dazusagen dieses
00:10:49: Jahres.
00:10:50: Ja okay sagen wir das immer dazu.
00:10:51: Wie viel
00:10:52: werden spürt man?
00:10:52: Das ist relativ frisch.
00:10:54: Übertitelt mit Pflegeheimunterbringung ein Erbundwürdigkeitsgrund.
00:10:59: Und warum ging es dann, das ist schon interessanter hat eine Dame den Erblasser der schon mittelgradig die Ment war ins Pflegeheim untergebracht?
00:11:12: und sie tat das weil sie einen ärztlichen Rat in dieser Hinsicht hatte.
00:11:18: und im Nachhinein im Verfahren über das Erbrecht hat dann die gegnerische Partei gesagt ja Moment Der Erblaser war in dem Pflegeheim.
00:11:28: Todunglücklich wollte unbedingt nach Hause, warum hat sie das bloß getan?
00:11:34: Sie sei erbunwürdig weil sie habe durch diese vorgensweise ihm in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt.
00:11:44: Die Vorinstanzen haben gesagt nein keine Erbernwürdigkeit und der OGH zurückgewiesen Es bliebe also dabei keine Erbundwürdigkeit und ich finde die Entscheidung deswegen interessant.
00:11:55: Und dann bin ich aber auch gleich fertig, weil sie doch zeigt wie heikel es sein kann wenn man gesetzlicher Vertreter ist, wenn man zum Beispiel Vorsorgebevollmächtigter einer Person ist und dadurch wesentliche Vertretungshandlungen setzt, wie z.B.
00:12:11: die Pflegeheimunterbringung.
00:12:14: Da muss man schon aufpassen dass man nicht gegen vielleicht beweisbaren ausdrücklichen Wünsche des späteren Airplassers handelt, weil sowas kann ein Angriffspunkt sein für eine spätere Behauptung von Erbornwürdigkeit.
00:12:29: Also vorsichtig seines gesetzlicher Vertreter gut nachvollziehbar auch dokumentieren was man für wesentliche Vertretungshandlungen setzt um nicht in die Gefahr einer möglichen Erborn-Würdigkeit zu kommen.
00:12:41: Da höre ich euch schon auf!
00:12:43: Und das ist ja der Neuerbundwürdigkeitstaatbestand.
00:12:45: Das ist ein
00:12:47: Neuererbund-Würdigkeitsstaat bestanden,
00:12:49: wo noch die
00:12:50: Entscheidungen wohl folgen werden.
00:12:52: und ganz besonders wichtig glaube ich wenn man es eben weiter denkt was kann man aus der Bestimmung herausholen?
00:13:00: Ja vielen Dank!
00:13:01: Ich schätze gleich fort mit einer Entscheidung aus dem Juli.
00:13:05: zwanzig zwei OB sieben und siebzig aus sechsundzwanzig A. Was willst du da von mir?
00:13:11: Ich glaube, es kommt nicht so nah und bleibt da drüben.
00:13:21: Eine extrem lesenswerte Entscheidung, ich will jetzt nicht sagen unterhaltsamer, sondern ein spannender Fall ist wiederum Erbunwürdigkeit.
00:13:34: Mann ist sehr jung, verstorben mit twenty- sechs und zwanzig Jahren.
00:13:38: Er hat kein Testament hinterlassen, er hatte keine Kinder und das stellte sich die Frage nach den sogenannten gesetzlichen Erben.
00:13:46: Er hatte sowohl eine Vater als auch einen Mutter.
00:13:52: allerdings hat der Vater in Folge Scheidung den Sohn sozusagen sehr früh verlassen Und wurde in den folgenden vielen Jahren bis zur Volljährigkeit, man muss sich das vorstellen dreimal strafrechtlich dafür verurteilt dass er nicht und nicht unterhalt bezahlt hat.
00:14:17: Das ist schon ein Verhalten wo man zu einem Erbundwürdigkeitsgrund kommen kann nämlich demjenigen der grüblichen Verletzung der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, also wenn es so schäbig bist gegenüber deinem Kind dann kannst du erbonwürdig werden.
00:14:35: Und jetzt kommt wieder etwas ganz Neues durch das Erbrechtsänderungsgesetz, den Erbonwürdigkeitsgrund gab es schon früher.
00:14:42: Durch das ErbonWürdighetsgrund wurde er allerdings einer neu geschaffenen Gruppe zu dem Mittel zugewiesen nämlich der sogenannten relativ oder subsidiären Erbon Würdigkeit.
00:14:56: nur dann wenn wegen Testierunfähigkeit, so steht es im Gesetz oder Unkenntnis, so stets im Gesetz.
00:15:11: Oder sonstigen Gründen diese Untaten nicht zum Andersnehmen konnte.
00:15:17: zu enterben also ein Testament zu errichten wo drinnen steht der kriegt nichts.
00:15:22: nur dann wenn das vorliegt ist er erbohndwürdig.
00:15:25: und in diesem konkreten Fall ging's um die Frage ist unter den sonstigen Gründen, auch jener Fall zu verstehen der hier vorlag.
00:15:40: Der wusste dass sein Vater ein kein toller Vater war und das
00:15:45: ist diese strafrechtlichen Verurteilungen?
00:15:48: Er wusste natürlich
00:15:48: von den strafrechlichen verurteilungen.
00:15:50: er hatte unser junger Busch nur keine ahnung von der gesetzlichen erbfolge der Eltern Und er wusste nicht, dass er enterben muss.
00:15:58: Er war in einem Rechtsirrtum und das ist eine sehr spannende Frage.
00:16:05: Führt der Rechtsirretum auch dazu, dass diese Erbungwürdigkeit eintritt?
00:16:09: Der oberste Gerichtshof vielleicht zur Überraschung von Lein hat gesagt Nein keine Erbungen Würdigkeit.
00:16:18: Ganz in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Literatur Pech Wenn man so will, Testierfreiheit.
00:16:26: Dein Rechtsirrtum schadet dir und das ist wenn Sie die Entscheidung genau lesen dann schon irgendwie auch kurios, denn der Kleger, der Vater hat auch einen Rechtsirretum begangen bei der Klage.
00:16:41: nur der wurde nicht... wie soll ich sagen, vom ersten Gericht bemerkt.
00:16:44: Jetzt wurde das nicht besprochen und deswegen hat der Oberste Gericht gar nicht anders können als die Sache zurückzuverweisen um dem noch einmal die Chance geben seine zunächst unschlüssige Klageschlüsse zu stellen.
00:16:57: eine spannende Entscheidung diese neue subsidiäre Erbunwürdigkeit dann höre ich schon auf.
00:17:06: Wir werden noch einmal näher darüber reden.
00:17:09: Ich verstehe überhaupt nicht, warum es die gibt.
00:17:12: Wir haben glaube ich noch gar nicht wirklich über die Erdbeunwürdigkeit und über das subsidiäre Gesamt.
00:17:16: Das
00:17:16: subsidiäre?
00:17:17: Ja, schauen wir uns an!
00:17:19: Also
00:17:19: rechts Unkenntnis ist nicht Umkenntnis im Sinne des Fünfeinundvierzig ABGB.
00:17:25: Du bist wieder
00:17:26: dran!
00:17:26: Wir trauen uns jetzt nie weit springen und ich springe noch nicht weiter.
00:17:29: Wenn das so weiter geht, dann springt es überhaupt
00:17:31: nicht.
00:17:34: Also gut, die nächste ja!
00:17:35: So, die
00:17:35: Nächste.
00:17:36: Mai zwanzig zwei OB fünfundfünfzig aus sechsundzwanzig S auch wieder nur ein Zurückweisungsbeschluss.
00:17:44: der Fall trotzdem sehr interessant und die Entscheidung interessant.
00:17:48: Worum geht's?
00:17:49: Wir haben ein eigenhändiges Testament eine eigenhändig geletztwillige Verfügung bestehen dass mehreren Blättern Eigenhändig.
00:17:59: Und diese Blätter, diese mehreren Blätter waren lose, die waren so nicht fest miteinander verbunden.
00:18:05: Ich erinnere daran dass wir zur Frage der Urkundeneinheit relativ lange her schon in den ersten Folgen war das einmal,
00:18:14: haben wir
00:18:16: viel darüber gesprochen.
00:18:17: Da kommt das glaube ich auch ein bisschen das Eigenhändige vor aber das weiß ich jetzt nicht mehr sicher.
00:18:22: und da ging es um.
00:18:22: die Frage ist zu einem eigenhändiges Testament auf mehreren losen Blättern stellt dass eine ausreichende Urkundeneinheit dar und ist das als ein einheitliches Testament zu verstehen oder ist das ein Problem?
00:18:38: Und die Vorenstanzen haben gesagt, unter oberster Gerichtshof hat eben zurückgewiesen und insofern auch diese Ansicht der Vorenstanzen bestätigt.
00:18:47: Die sagen... Im Sinne übrigens auch der ständigen früheren Rechtsprechung zu dieser Frage.
00:18:54: Es reicht bei einem eigenhängigen Testament, da müssen die Blätter nicht fest verbunden sein es reicht eine innere Urkundeneinheit also irgendeine innere inhaltliche Gestaltung die auf die Einheitlichkeit zurückschließen lässt und das war hier anscheinend gegeben.
00:19:12: Ich möchte nur besonders auf diese Entscheidung hinweisen, deswegen weil man in der Praxis natürlich aufpassen muss.
00:19:18: So ein Testament ist extrem heikel und sehr leicht anfächbar denn die Frage ob bei so einem Testament wirklich eine Urkundeneinheit besteht?
00:19:27: Ist eine Frage der Einzelfallbeurteilung.
00:19:31: Und das kann natürlich heikel werden, wenn man dann sieht vielleicht von einem Blatt zum nächsten setzt sich der Sinn oder setzt sich den Text nachvollziehbar fort und irgendwo hat man dann zwischen dem vorletzten Blatt und dem letzten Blatt vielleicht einen völligen Bruch.
00:19:46: Es beginnt ein neuer Inhalt so dass man sagt es kann schon zusammen passen aber es muss nicht zusammenpassen.
00:19:52: also wie auch immer Einzelfallbeurteilung die so oder so ausgehen kann daher sollte man ein eigenhängiges Testament so bitte nicht errichten.
00:20:02: und der wichtige Rat an die Rechtsanwältinnen und Notarien ist, wenn man sowas in Verwahrung nimmt sollte man glaube ich schon den Testdator darauf hinweisen.
00:20:13: Achtung!
00:20:14: Bitte schaffen wir eine äußere Urkundeneinheit oder zumindest unterschreiben Sie jedes Blatt am Ende des Textes?
00:20:23: Ich werde mir die von mir verwarten, auch jetzt wieder anschauen.
00:20:26: Obwohl alle da den Kopf geschüttelt haben.
00:20:28: Manchmal gibt es solche Situationen das eigenhändigen Testaments und wie schon bei der Tagung habe ich schon ein bisschen Problem mit dem Wording wenn du sagst Das ist ganz leicht anfächbar Wann liegt so ein innerer Urkundenzusammenhang vor?
00:20:51: Da kann man jetzt viele Entscheidungen abwarten, aber es glaube ich... das hat ja auch der Senat da im Gespräch anklingen lassen völlig unverbindlich.
00:21:02: Daraus kann man eigentlich nichts ableiten dass es um den Gesamtzusammenhand geht und nicht etwa nur um formale Fortsetzungen.
00:21:10: Aber man will sich diesem Risiko nicht aussetzen, wollen überhaupt drüber zu diskutieren.
00:21:15: Nur weil der gesagt ist ganz leicht anfächbar?
00:21:17: Naja, leicht natürlich kann man nichts sagen!
00:21:21: Die Grenzen
00:21:22: und die genauen Voraussetzungen an den inhaltlichen Zusammenhang das ist noch gar nicht wirklich ausgesprochen worden.
00:21:30: Die Beispiele sind aus der Rechtsprechung Textfortsetzung, laufende Nummerierung usw.
00:21:35: Und diese Sichtweise, die da ein bisschen antiskutiert wurde, man muss so gesamthaft irgendwie Testament wirken.
00:21:41: Das muss man sich mal anschauen, wie das dann im Einzelten voll ist.
00:21:43: Also gut
00:21:44: also eine sehr... Was auf ich überspringen.
00:21:47: jetzt okay?
00:21:48: Tut mir leid!
00:21:49: Ich gehe zu einer Entscheidung.
00:21:52: zwei O B. Fallnummer.
00:21:54: nur dass es klingt.
00:21:55: Das dreht mich.
00:21:56: fallvierunddreißig.
00:21:58: Sechs und zwanzigster Februar zweitausendfünfundzwanzig ein Zurückweisungsbeschluss.
00:22:05: zwei OB siebzehn aus sechsundzwantzig b Identifizierbarkeit des Testaments zeugen.
00:22:14: Wir kommen wieder zu einem Problem der äußeren Form, vielleicht an dieser Stelle eine Erinnerung.
00:22:23: Letztwillige verfügungen.
00:22:25: Testamente müssen bestimmte Formen erfüllen.
00:22:31: Tun sie das nicht?
00:22:34: So sind diese Testamente unwirksam unbeachtlich!
00:22:40: Obwohl sie allenfalls beweisen können, dass der Verstorbene das wollte.
00:22:45: Dass hier kein Lug und Tug gegeben ist wenn die sogenannte äußere Form nicht erfüllt ist.
00:22:54: Kein wirksames Testament.
00:22:55: Paragraph sixhunderteins ABGB.
00:22:59: Und dieser Beschluss zwei oby-sebzehn aus sechsundzwanzig b widmet sich der neu geschaffenen Formvorschrift für das fremdhändige Testament, Parker-Fünfhundertneunundseipzig ABGB.
00:23:13: Beim fremddhändigen Testament braucht es drei Zeugen, viele Details und unter anderem steht im Gesetz, unteranderem drinnen dass die, ich muss mir helfen wenn ich es falsch sage weil du bist am Meister der der Formen, die Identität dazu... Aus der
00:23:32: Urkunde hervorgehen.
00:23:33: Die Identität muss aus der Urkunde hervorkommen.
00:23:38: Was
00:23:39: bedeutet das?
00:23:41: In den Gesetzesmaterialien findet sich ein Hinweis, wenn Sie nachlesen, der besonders streng gedeutet werden könnte oder in eine strenge Richtung weiß – ich glaube es steht drinnen, also nicht muss.
00:23:54: aber ist das Geburtsdatum und der Wohnort …
00:23:58: Name
00:23:59: und…?
00:24:00: Geburtsdatum oder Adresse.
00:24:07: Die Rechtsprechung hat diese Stelle, dieses Tatbestandserfordernis bereits abgeschwächt interpretiertes Weich und es sagt Es reicht aus wenn die Unterschrift im Zusammenhang mit und jetzt kommt der in dem Fall war's Angabe des Namens in Blockbuchstaben.
00:24:36: In der Urkunde drinnen steht und aufgrund der sonstigen Umstände dann die Identität bewiesen werden kann, das heißt Name mit Blockbuch-Staben des Naments... also Unterschrift mit den Namen im Blockbuch stammen.
00:24:49: Unterschriften mit dem maschingeschriebenen Namen reicht aus.
00:24:55: Und was?
00:24:57: Sowas auch in diesem Fall.
00:24:58: Das heißt dass Testament war wirksam Und ich habe dann die Frage gestellt und bin mir nicht sicher, ob das abschließend entschieden ist.
00:25:06: Ich glaube eben nicht.
00:25:08: Was ist eigentlich, wenn Sie nur die Unterschrift haben des Zeugen, die unleserlich ist?
00:25:15: Den Namen nicht in Blockbuchstaben dabeistehen haben.
00:25:20: aber natürlich das unterstellen wir dem Beweis nachher, wer das war.
00:25:26: Das kann bewiesen werden durch Unterschriftenproben, durch Unterschwriftenvergleiche, durch die Aussagen der Beteiligten und diesbezüglich glaube ich ist die Sache noch offen?
00:25:36: Und da waren wir auch verschiedene.
00:25:38: Ja, da kommt sicher
00:25:40: noch... Da wären noch verschiedenste Fallkonstellationen.
00:25:43: kommen der Einworter zu entschuldigen.
00:25:45: Du hättest ja jedenfalls in deinem gedachten Fall zur unleserlichen Unterschrift auch noch den eigenhändigen Zeugenzusatz.
00:25:53: Fehlt der, haben wir sowieso ein formungültiges Testament und daher
00:25:58: ja.
00:26:00: aber eben was heißt Identität muss hervorkommen?
00:26:03: Meine Meinung wenn ich anhand dieser Eigenhändigkeit auf die Identität schließen kann durch Schriftbrom dann reicht das, aber es kann man kann auch anders sein.
00:26:12: Das ist die Frage braucht sie etwas formell.
00:26:16: Schauen Sie sich die, wenn sie damit von Betroffen sind.
00:26:19: Die Entscheidung und die Vorentscheidungen an?
00:26:22: Das ist nicht ganz klar!
00:26:24: So du bist dran.
00:26:25: Gut ich mache jetzt einen weiten Sprung zur Pflichtelsminderung.
00:26:31: oder bist Du dann sehr traurig?
00:26:32: Ist der Sprung zu weit?
00:26:34: Ich mach ihn einfach.
00:26:36: Wirklich?
00:26:36: Wievors hast Du noch alles vor?
00:26:38: Bist Du alle Entscheidungen machen?
00:26:40: Aber direkt im Abstammungsverfahren?
00:26:42: das gefällt ja nicht.
00:26:44: Auch schön Ja, dann darfst du einmal zurück.
00:26:47: Du willst das machen?
00:26:48: Also ich brech schon die Regeln gleich...
00:26:50: Ja, aber du darfst dann noch einmal zurückspringen!
00:26:52: Aber wir müssen noch wieder
00:26:53: erzählen wie lange haben wir denn da?
00:26:56: Wir bleiben bei der
00:26:58: Regel.
00:26:59: Dann würde ich sagen Fall achtundzwanzig Zeitraum des fehlenden, nahe Verhältnisses bei Pflicht als Minderung.
00:27:07: Eine Entscheidung beginnt das Jahresjehner XXI, zwei OB II aus XXVIX.
00:27:14: Gut, aber jetzt bin ich ein Spoiler und Gerätsche dazwischen wie beim Pupp am Fußballspielen?
00:27:20: Und zwar... Maund
00:27:22: Erbrecht klosiert!
00:27:23: Diese Entscheidung haben wir doch besprochen.
00:27:26: Dann überspringen wir es gleich.
00:27:28: Ich bitte dich darum und zwar jetzt nicht, weil ich die Entscheidung nicht mag.
00:27:32: Wobei wird zu einem neuen Gedanken gekommen?
00:27:35: Wir machen es.
00:27:36: Oh ja!
00:27:37: Ich möchte deswegen hören – das ist eine Entscheidung, wenn sie interessiert in der sich da oberste Gerichtshof, wir haben sie schon besprochen -, der absolut herrschenden, fast würde ich sagen wollen Einhelligen aber Sie sind nicht so wissenschaftlichen Meinungen anschließt und den einzigen, der es anders sieht nämlich mich Rundweg ablehnt?
00:27:59: Frechheit.
00:28:00: Nein, überhaupt keine frechheit!
00:28:02: Schau mal was der neue Gedanke
00:28:04: ist.
00:28:05: Es ging um die Frage wie wissen Pflichteilsminderung?
00:28:08: gibt es bei Möglichkeiten zwei unterschiedliche Gründe die es rechtfertigen dem Pflichtel zu mindern also auf die Hälfte zu reduzieren.
00:28:17: entweder bestand niemals Kontakt zu den pflichtesberechtigten Kind in aller Regel nicht oder Es bestand zumindest über einen längeren Zeitraum bis zum Tod des Verstorbenen kein familiärer Kontakt.
00:28:34: Und die Frage war nun, in dem konkreten Fall muss dieser längere Zeitraum zu dem übrigens der Oberste Gerichtshof gesagt hat, in der Regel sind das zwanzig Jahre wirklich ein Zeitraum sein bis zum Tot?
00:28:49: Oder könnte dieser Zeitraum auch früher vorgelegen sein?
00:28:54: Und vielleicht gab es dann in den letzten zwei Jahren vor dem Tod schon Kontakt.
00:28:58: Also muss dieser Zeitraum wirklich bis zum Tod durchgehend sein und im Gesetz steht, dass der Zeitraum vor dem Tot liegen muss.
00:29:08: und daraus hat man schon logisch den Schluss gezogen und diese Logik hat auch vielen Freude gemacht in der Literatur bisher Vor dem Tod muss eigentlich bis zum Tod heißen, weil vor dem Tod kann er nicht eine Abgrenzung sein.
00:29:20: Zum Nachdemtod.
00:29:21: Weil nach dem Tod kannst du ja gar keinen Kontakt geben und wenn vor dem Tot einen Sinn haben musst dann muss es bis zum tot sein.
00:29:27: das war sozusagen die Logik dahinter.
00:29:31: Und da hat der Oberste Gerichtshof dann auch eben so entschieden und ist kein nur ein neuer Gedanke den ich dann aufgebracht habe zum Tragen glaube ich und da kann man schon noch ein bisschen darüber nachdenken nämlich
00:29:44: Ob
00:29:45: vor dem Tod vielleicht auch bedeuten könnte eine Abgrenzung zu der Überlegung, ob dieser längere Zeitraum bereits vor der letztwilligen Anordnung der Pflichtelsminderung vorgelegen sein muss.
00:30:00: Denn die Überlegungen, dass da schon davor vorgelegt sein müsste, die könnte man schon haben – weil wir ja bei der Enterbung und da gibt es bei der Pfrichtelsmindelung auch eine Verweisung auf die Bestimmung – das sogenannte Ursäch... Erfordernis haben, dass also der jeweilige Entehrbungsgrund – vielleicht auch der Pflichtelsminderungsgrund schon vor der Anordnung vorliegen muss.
00:30:22: Und das könnte theoretisch bei der Pfrichtesminderung schon ein Hinweis sein.
00:30:26: Achtung!
00:30:27: Das muss hier nicht sein, sondern es ist nur entscheidend, dass es vor dem Tod ist und das muss nicht sein vor der letztwilligen Anordnung.
00:30:35: Das war ein Gedanke, den ich da geäußert habe und der möglicherweise deine Position ein wenig unterstützen könnte.
00:30:44: Ich danke dir sehr oder
00:30:46: findest du nicht?
00:30:47: Na, ich würde gern, dass du bittet es in irgendeiner Klasse oder irgendwie schreibst da in deiner Zeit schrieb in der EFZ die du ja mit verantworten darf.
00:30:56: Die aber ganz abwegeg ist durch diese Argumentation
00:30:58: überhaupt nicht!
00:31:00: Aber ich wiederhole mich, ich halte meine Auffassung, die ich damals in diesem ersten Überblicksaussatz zum Pflichtheilsrecht leider zu schlank begründete für wirklich Ja, ich geb's zu aus teleologischen Gründen völlig überzeugend.
00:31:17: Den halten wir uns noch einmal vor Augen wie es in dem Fall im Sachverhalt war.
00:31:21: Ich weiß nicht wie viele Jahre ihr seid in Langege?
00:31:24: Fünfundzwanzigjahr oder Dreißigjahre?
00:31:26: Kein Kontakt!
00:31:27: Also kein Kontakt.
00:31:29: und dann ist im Pflegeheim gibt es ja mal für zwei Jahre Kontakt regelmäßig Besuch.
00:31:35: sie spielen Schach der Bruder das sich jahrzehntelang um den Vater gekümmert hat.
00:31:43: Der andere, hat ihm sogar unserem Kläger es ermöglicht wieder den Kontakt zu haben.
00:31:51: Der hat ihm die Tür aufgemacht wenn man so will und danach macht jetzt unser Oldie ein Testament nach diesen zwei Jahren.
00:32:01: Und unser Oldies sagt für sich okay das reicht mir nicht zeige ich jetzt einmal Ich minder ihn auf dem Pflichtteil.
00:32:09: Hätte unser Olli und das ist der Rat an die Praktiker in der Situation, hätte er angeordnet ich enterbe den vollständig.
00:32:19: Weil der hat mich jahrzehntelang sich um nichts geschehrt und die letzten zwei Jahre... Ich verzeihe ihm das jetzt nicht nur weil wir wieder Schachspiel miteinander dann würde ja diese Voraussetzung nicht gelten wenn es ein Enterbungsgrund wäre nämlich die Voraossetzung bis zum Tod Müsste ein Schwein sein bis zum Tod?
00:32:38: Nein, das reicht aus wie eine dreißig-jahrlang vorher ein SchweIN war.
00:32:42: Der Bub darf ihn nur nicht verzeihen.
00:32:44: Nicht wahr unser Pflegebefohlener?
00:32:50: Na ja überzeugt mich irgendwie nicht aber möglicherweise ist dieser Zug jetzt einmal abgefahren.
00:32:57: es ist schwer vorstellbar dass der Senat sich aufgrund unserer jetzigen Weisheiten Anders entscheiden wird vor allem diese geballte Kompetenz der
00:33:05: Literatur.
00:33:06: Vom Teelus her ist es wirklich ein bisschen eigenartig, weil wir dürfen nicht zu lange drauf bleiben müssen, ob das noch keine abschließenden Meinungen gibt.
00:33:11: Wir
00:33:12: haben ja eh schon drüber geredet.
00:33:13: Stopp!
00:33:13: Aus!
00:33:13: Nächste Entscheidung.
00:33:14: Ich habe doch so einen
00:33:15: schönen Gedanken gehabt und sage ich nein, ich mag ihn nicht mehr.
00:33:17: Den sage ich dir danach.
00:33:19: Du hast aber recht, wir müssen fortsetzen.
00:33:22: Was war jetzt gerade?
00:33:24: Naja jetzt hast du die Pflichtminderung
00:33:26: spielgebracht.
00:33:28: Erwähne nur ganz kurz für diejenigen, die sich damit beschäftigen.
00:33:34: Ist sie natürlich ohnehin der große Dauerbrenner?
00:33:39: Fall sixunddreißig, sechsundzwanzigst am März.
00:33:44: zwanzigzehn zwei OB-Einhundertfünfzehn aus Fünfundzwanziger Paula.
00:33:49: eine Entscheidung, die mit dem sogenannten Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten beschäftigt, der Pflichteilsberechtigte hat gemäß §.
00:34:04: sevenhundertsechsundachtzig das selbstständige Recht Auskunft zu erhalten darüber welche Schenkungen eine Person erhalten hat die er durch von derer zumindest bescheinigen kann was sie beschenkt wurde.
00:34:23: und in der Entscheidung ging es darum dass nicht eine natürliche person Auf Auskunft geklagt wurde, sondern eine Privatstiftung.
00:34:33: Eine Privat-Stiftung zu der der Verstorbene ein Mitstifter war.
00:34:40: Die Vermögensübertragung an die Stiftung wird gemäß Bracka auf sevenhundert und achtzig Absatz zwei Ziffer vier einer Schenkung gleich gehalten.
00:34:53: Er wollte mehr wissen, er wollte nicht nur wissen was die Stiftung bekommen hat.
00:34:56: Er wollte wissen wer sind die Begünstigten?
00:34:59: Was sind die Ausschüttungen die diese Begünstigten bekommen haben?
00:35:04: eine unglaublich intensiv gearbeitete Entscheidung in der viel viele Dinge drinnen steckt im Bereich des Pflichtteilsrecht hinzu und Anregungsrecht die wir jetzt hier nicht machen können.
00:35:17: aber ein großer Gedanke von mir wäre dass es spannend ist zu sehen, wie im Zusammenhang mit diesem besonderen Fall der Privatschiftungen möglicherweise auch eben oder wohl zwungenerweise das Recht der Pflichtteilsrechtlichen Berücksichtigung stinkt normaler Schenkungen eines Hauses seiner Wohnung eines was auch immer da gemacht wird von normalen Menschen weil das heißt normal Menschen.
00:35:46: so viele Privatstiftungen gibt's nicht.
00:35:48: Ich glaube das habe ich schon mal hier von mir gegeben, dass wenn man sich vor Augen hält wie viele gibt es?
00:35:57: Wie viele werden neu errichtet?
00:35:59: relativ wenig aus steiligen Gründen.
00:36:02: Wie viele Privatstiftungen haben überhaupt eine Konstellation die zu pflichtheitsrechtlichen Schwierigkeiten führen kann?
00:36:12: sprich gibts überhaupt Kinder des Stifters?
00:36:16: gibt es überhaupt den Fall, dass der Stift das sich nicht mit seinen Kindern vorweg geeinigt hat durch Pflichtteilsverzichte.
00:36:25: Ich wünsche allen Beteiligten die davon betroffen sind, dass sie das getan haben, denn derartige Prozesse sind nicht kurz lang kostspielig und in einem Bereich, der eben bei Weitem nicht ausjudiziert ist Eigentlich der Beginn.
00:36:44: Es wird noch sehr spannend.
00:36:47: der Lösung von unzähligen Beitrag.
00:36:49: Aber ich glaube, da kommen jetzt noch einige Publikationen auch zu dieser Fragestellung und da wird der Oberste Gerichtshof bei weiteren Entscheidungen, glaube ich, noch viel nachzudenken und zu berücksichtigen haben.
00:37:00: Und die spannende Frage wird schon sein ob diese, dass besondere Voraussetzungen und Möglichkeiten des Auskunftsanspruchs für den Privatstiftungsbereich so gut abgegrenzt werden?
00:37:10: Dass das dann nicht eben ausstrahlt auf andere Bereiche, wie du das glaube
00:37:15: ich vorhin antwortest.
00:37:17: Das muss es ja
00:37:18: ausstahlen!
00:37:20: Du bist
00:37:21: dran.
00:37:22: So,
00:37:23: siebenunddreißig Minuten länger als fünfzig machen wir nicht.
00:37:31: Wir
00:37:31: hatten jetzt dies und jetzt machen wir Fall vierundfünfzig.
00:37:35: Wir sind Juni zwanzig zwei OB-Fürzen aus sechsundzwanzig M Marta Schenkung aussiedlicher Pflicht.
00:37:45: Das ist eine sehr spannende und für die Praxis glaube ich sehr wichtige Entscheidung, weil worum ging es da?
00:37:54: Da hat – und ich versuche das jetzt sehr kurz zusammenzuraffen – da ist eine Schenkungen gemacht worden an Eine Tochter, der Verstorbene hatte glaube ich fünf Kinder von zwei verschiedenen Frauen und hat einer Tochter Schenkungen gemacht.
00:38:12: Die Liegenschaft den Sparbuchen usw.
00:38:17: Und sie die Beschenkte hat sich zu Lebzeiten sehr um den Verstorbenen gekümmert und ihn im weitesten Sinne gepflegt.
00:38:25: er war auch bei ihr glaube ich zu Hause und sie hat ihm Ansprache geboten etc.
00:38:33: stirbt er dann und es macht ein anderes Kind oder ich glaube zwei andere Kinder, eine Pflichteilsklage gegen diese Beschenkte.
00:38:44: Und was wendet die Beschenke ein?
00:38:46: Sie sagt im Moment diese Liegenschaft, da wert dieser Liegenschraft glaube ich dreihundertdreißigtausend Euro.
00:38:53: das dürft ihr eurer Pflichtelsbemessungsgrundlage nicht hinzurechnen.
00:38:59: Das ist keine pflichtelsrechtlich zu berücksichtigende Schenkung, weil das war eine Schenkungen aus siddlicher Pflicht.
00:39:08: Weil ich habe mich ja so gekümmert um den Vater.
00:39:12: Das Erstgericht allerdings stellt fest dass die Motivation für die Schenkungs dieser Liegenschaft an die Tochter sichtlichen Pflicht entsprechend zu wollen.
00:39:25: Sondern es war ganz ein anderes Motiv, nämlich er hat gedacht und das ist eben festgestellt worden ich schenke dass weil ich ab seiner Zeit diese Liegenschaft gemeinsam mit der Mutter dieser Tochter erworben so soll sie die Liegenschafft jetzt haben.
00:39:38: Und worum's beim obersten Gericht so viel letztlich geht?
00:39:41: Ist die Frage... Ich mache verkürze da jetzt sehr auch den Verfahrensgang.. ...ist die Frage bedarf es für Voraussetzung, dass eine Schenkung aus siddlicher Pflicht ist und daher wertmäßig nicht hinzuhandt anzurechnen.
00:40:00: Das haben wir schon einmal besprochen, sieben vierundachtzig ganz wichtig die Ausnahmen zur Hinzu- und Anrechnung.
00:40:06: Ist da Voraossetzung das der Geschenkgeber subjektiv in Entsprechung einer siddlichen Pflicht handeln möchte?
00:40:15: oder muss man objektiv
00:40:18: prüfen?
00:40:19: ob hier einfach die Voraussetzungen vorliegen, egal wie die Motivation des Geschenkgebers war.
00:40:26: Und der oberste Gerichtshof schließt sich gegen hier die überwiegende Meinung in der Literatur einer der einzigen Stimme von Joachim Pira an und sagt, es geht um eine objektive Prüfung.
00:40:42: Es geht darum wie das redliche Teilnehmer, rechtsverbundene Teilnehmer des entsprechenden Verkehrskreise hier den Fall beurteilen würden und sagen würden, ja da ist eigentlich eine Situation gegeben wo eine siedliche Pflicht geradezu da ist dass er diese Schenkung erfolgt.
00:41:03: Und daher verweist er ob es die Gerichtshof an die erste Instanz zurück und sagt ihr müsst jetzt näher prüfen und feststellen unterörtern die Rechtslage mit dem Parteien was hier wirklich am Pflegeleistungen erbracht wurde und so weiter.
00:41:17: Und wenn, das ist schon spannend, wenn hier wirklich festgestellt wird da ist so eine massive Pflege- und Kümmerreihe zugunsten des Erdplatzes gewesen dass man objektiv von einer Grundlage für eine siddliche Pflicht sprechen kann dann kann es im Ergebnis wirklich dazu kommen, dass diese Schenkung wertmäßig entweder zur Gänze oder zu einem gewissen angemessenen Teil – was immer das dann genau ist – nicht zur Pflicht als Bemessungsgrundlage der anderen pflichtesberechtigten hinzuzurechnen.
00:41:53: Und insofern ist das extrem spannend und in der Praxis unbedingt zu berücksichtigen.
00:41:58: Das Pflegeleistungen schon Die Grundlage für eine siddliche Pflicht erzeugen können und dann Schenkungen, die in Folge dessen erfolgt sind möglicherweise vollkommen aus der Hinzu- und Anrechnungszone raus
00:42:14: kommen.
00:42:16: Also Schapo an unseren Kollegen Joachim Pierer, tolle Leistung.
00:42:20: Es wird sehr schönes wenn man da neue Thesen wissenschaftlich entwickelt und das Höchstgericht folgt einem.
00:42:26: Ich glaube besser geht es gar nicht.
00:42:28: eine große Auszeichnung und ist auch wichtig denn dieser Rechtsbereich ist grob unterbeleuchtet und für unsere Zuhörer noch einmal auf den Punkt gebracht.
00:42:40: Schenkungen werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt Das heißt, wenn sie nichts kriegt haben wir das Kind steigt der Pflichtteil.
00:42:52: Es gibt aber Ausnahmen und der Paragraph sevenhundertvierundachtzig regelt nicht alle.
00:43:00: Ich denke dann die zwei Jahresfristen lassen wir jetzt weg.
00:43:02: Regelt besondere Ausnahmen in den Paragraf siebhundert vierhundert achtzig nämlich eben ein schön kursiertlicher Pflicht nein außer sie vereinbaren es gegenteilig.
00:43:14: Und ein zweiter ganz ganz beachtliche.
00:43:19: Der Grund ist, jener Schenkungen aus dem laufenden Einkommen ohne Eingriff in Stammvermögen.
00:43:25: und da gibt es noch die Schenkung zu gemeinnützigen Zwecken.
00:43:29: Die wären ausgenommen!
00:43:31: Und das ist ein Aufruf sozusagen einen Hinweis an die Vertragsverfasser unter Lebzeiten.
00:43:37: wie kann ich nicht durch Tricks sondern einfach durch Kenntnis, durch volle Kenntnisse der Rechtslage den Pflichtteil einer Person, die jetzt hier nicht am Tisch sitzt beeinflussen.
00:43:54: Radikal formuliert schmälern indem ich die Möglichkeiten dieses siebenhundert vierundachtzig kenne ausnutze?
00:44:03: und da wollte ich jetzt eben betonen die Klarheit darüber was dieser siebhundert vierundachzig ermöglicht Die ist bei Weitem noch nicht erreicht, überhaupt nicht.
00:44:14: Wir stehen eigentlich am Anfang einer Diskussion und da ist diese Entscheidung ganz wichtig auch zum Weiterdenken.
00:44:22: Ich fühe fort, fast jetzt noch kürzer Fall zwanzig vom zwanzigersten Jahrzehnten-Zwz.
00:44:31: Zwei OB-Einhundertsechzig aus Fünfundzwanzig Z. Auch in diesem wahrscheinlich Besonders komplizierten Bereich des Pflichtteilsrechts wird ein Vermögensvorteil, den der andere bekommen hat, den die Schwester bekommen hat.
00:44:49: Meine Konkurrentin – ich bin ihr Bruder – wird der dann pflichteilsrechtlich berücksichtigt?
00:44:54: Der total profitiert zu Lebzeiten von dem Vorteil oder gar nicht.
00:44:58: und worum ging es hier?
00:45:00: vereinfacht gesagt zwei Kinder vielleicht waren's auch mehr ist auch völlig gleichgültig.
00:45:06: jetzt zwei Kinder.
00:45:08: Die eine lebt beim Papa, oder was auch die Mama ist.
00:45:10: Auch Wurscht!
00:45:11: Sie lebt bei späteren Verstorbenen und sie lebt dort unentgeltlich.
00:45:17: Sie lebzt zwanzig Jahre unentgliedlich.
00:45:20: In konkreten Fall war es so dass er ihr ein Wohnrecht eingeräumt hat für... Ich weiß nicht wie lange das dann war, sieben, acht Jahr, ich hab's schon wieder vergessen.
00:45:30: Jedenfalls wohnt die dort unendgeldlich.
00:45:33: Und nach diesen acht, neun Jahren sagt unser später Verstorbener zur begünstigten, zu bereits begünstigten Dupas auf.
00:45:42: Ich schenke dir jetzt auch noch gleich das ganze Haus.
00:45:47: und es ging dann um die Frage ob nicht die Schenkung des Hauses, diese ist zu berücksichtigen aber ob zusätzlich diese zehn Jahre gratis wohnen auch zu Berücksichtig sind?
00:45:59: Und das
00:46:00: ist nach der Auffassung des OGH zu verneinen.
00:46:05: Lesen Sie die Entscheidung, denken Sie sich fort.
00:46:08: Auch diese eingebettet nicht etwa in einen Rechtsbereich der seit vielen Jahrzehnten gekehrt wäre.
00:46:15: ganz im Gegenteil Die einschlägigen Regelungen haben sich leicht verändert.
00:46:20: Stichwort Bewertungsbestimmung.
00:46:22: sie macht und achzig.
00:46:24: hier wird vom obersten Gerichtshof seit wenigen Jahren eigentlich erst ein neuer Rechts Bestand erkannt oder geschaffen je nachdem wie man sehen will.
00:46:34: Ja, besonders wichtig.
00:46:35: Du bist dran!
00:46:37: So was sagst du zum Fall siebenundzwanzig?
00:46:42: Den Dreiunddreißiger nicht einbohrt zu diesen...
00:46:46: Damit immer du dich so auseinander gesetzt.
00:46:48: aber willst du wirklich Höfe recht bringen?
00:46:53: Nein wir bleiben bei unseren Regeln.
00:46:54: Wir bleiben
00:46:55: bei den Regeln!
00:46:55: Wir können ja auch nicht alle machte
00:46:57: und da
00:46:58: musst du ja unglaublich ausholen das sind wir gleich fertig.
00:47:01: Nein du hast schon Recht.
00:47:01: und außerdem ein Appell melden Sie sich fürs nächste Jahr, wenn sie es dann erfahren, klär ich an.
00:47:06: Sie kriegen das volle Paket!
00:47:09: Wir können jetzt nicht alles nachholen?
00:47:11: Ja wir können wirklich nicht alles machen, wir sind ja noch lange nicht mehr mit dem Geleiter.
00:47:15: Falls siebenundzwanzig, was sagst du?
00:47:16: Erb und Pflicht ist für dich zu Gunsten Dritter.
00:47:20: Da haben wir uns da drüber oder lassen wir das und machen wieder mal eine eigene Folge dazu?
00:47:24: Das würde ich dir fast vorschlagen.
00:47:25: Lass mir das lieber.
00:47:26: Ich glaube, ich glaube... Also, das
00:47:27: machen wir nicht.
00:47:30: Ja,
00:47:30: macht das... Ich schaue mal weiter.
00:47:34: So, da ist einmal etwas lockerer zwischen Durchfall.
00:47:37: vierundzwanzig.
00:47:39: Keine Einsicht des Verlassenschaftsgerichts in das Kontenregister.
00:47:43: Zwanzigster Erster, sechsundzwannzig zwei OB-Zweihundertfünf aus Fünfundzwanzigg Y. Ich möchte es nur hier noch einmal sagen, warum ging's da?
00:47:54: Eine gesetzliche Erbin wollte Auf Nummer sicher gehen, was der Vater zu ihren Gunsten und zu Gunsten der Mutter oder Ehrgatte des Verstorbenen hinterlassen hat.
00:48:05: Und sie hat den Gerichtskommissär sucht.
00:48:07: bitte nehmen Sie Einsicht in das Kontenregister damit wir sehen welche Konten der Vater wirklich hatte dass nichts übersehen wird.
00:48:17: Und sie hat einen Antrag gestellt, dass dieses Amtshilfersuchen an den Bundesminister für Finanzen gestellt wird.
00:48:24: Der hier zuständig ist und das Erstgericht hat abgewiesen und es ging dann bis zum obersten Gerichtshof der völlig im Einklang mit der aktuellen Rechtslage gesagt hat Nein Kontenregistergesetz sind abschließend aufgezählene Stellen, denen Auskunft zu geben ist.
00:48:40: Das Verlassenschaftsgericht gehört nicht dazu.
00:48:43: Der Gerichtskommissar gehört nicht dazu.
00:48:45: Es ist so eine Einsicht nicht möglich und dramatisch wird dieser gesetzliche Umstand in Verbindung damit dass wir vor ein zwei Jahren zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs hatten der auch gesagt hat auch die Verlassenschaft selbst vertreten durch den Kurator zum Beispiel und nicht einmal Der eingeantwortete Erbe ist einsichtsberechtigt in das Kontenregister.
00:49:13: Das heißt, es wird hier ein großes Geheimnis gemacht um das Kontenergister und man kann sich hier schon die Frage stellen, wem dieser Geheimnisschutz noch nützt?
00:49:23: Ob dies wirklich im Interesse des eigentlich Geschützten ist?
00:49:26: Nämlich den Verstorbenen der doch sicher in Wahrheit typischerweise das Interesse hat dass seine Gesamtrechtsnachfolger einmal Wissenwasser für Vermögenswerte hatte.
00:49:37: Das heißt hier, glaube ich verkehrt sich der Geheimnisschutz in sein Gegenteil und beeinträchtigt eigentlich die Interessen des Geschützten nämlich das in unserem Fall Verstorbenen dringend eine Gesetzesänderung aus meiner Sicht nötig.
00:49:53: Ich habe mich jetzt ja nicht den Detail mit der Rechtslage beschäftigen aber ein rechtspolitischer Skandal.
00:50:02: Also unsere Rechtssendung ist hier... Ich kann Sie nehmen
00:50:06: und mal klären.
00:50:06: Du
00:50:06: bist der Nationalrat, fangen wir sofort hin.
00:50:08: Verstehst nicht ja?
00:50:09: Rufen die Leute an, die dort drinnen sitzen!
00:50:12: Also noch einmal….
00:50:14: Der eingeantwortete Erbe darf nicht Einsicht nehmen.
00:50:20: Es gibt also Vermögenswerte Die bei Kreditinstituten liegen.
00:50:28: Was soll das heißen Genauer.
00:50:30: Es gibt Geschäftsbeziehungen des verstorbenen Vertragsverhältnissen, die er geschlossen hat mit einem österreichischen Kreditinstitut ein Einlagevertrag einen Safe-Vertrag einen Depotvertrag was auch immer.
00:50:48: ja all die Bankgeschäfte, die nach dem Bankwesengesetz denkbar sind und die Hinterbliebenen nicht die hinterbliebenem Pardon.
00:50:59: der Erbe der unstrittige Erbe der alles bekommen soll, hat warum auch immer keinerlei Informationen darüber welche Bankwerte der Verstorbene hatte.
00:51:14: Es ist leider das ganze Haus abgebrannt mit allen mit allen Informationen es gäbe ein Register in Werther von Dollar reinschauen die Finanz unter bestimmten Voraussetzungen wegen Schwarzarbeit.
00:51:27: also irgendwelche Behörden können da rein schauen
00:51:31: und Der
00:51:31: Rechtsnachfolger?
00:51:34: Nicht!
00:51:35: Und die Kreditinstitute, was sie machen weiß ich natürlich nicht.
00:51:37: Aber ich nehme mal davon an, die warten halt scheu wie ein Reh im Wald, schützen dort und warten ob irgendjemand sie fragt, ob sie ihm gegenüber verpflichtet sind keine Ahnung, zwei Hunderttausend Euro auszureichen.
00:51:53: Und wenn sich niemand meldet auch das weiß ich nicht was dann passiert Dann wird das Geld offenbar nicht ausgereicht.
00:52:01: Wie kann so eine Rechtslage überhaupt...
00:52:04: Weil es ist unerträglich und jetzt müssen wir das glaube ich wirklich sagen, Mount Erbrecht.
00:52:11: Fohrt das hiermit bitte schön auf!
00:52:13: dass hier nachgedacht wird.
00:52:16: Wir fordern bitte schön von der Regierung vom Nationalrat, dass das endlich repariert wird und man muss auch wirklich dazusagen.
00:52:22: Das würde auch nämlich die Einsicht durch den Gerichtskommissär, der die gesetzliche Aufgabe hat im Interesse der Erben, im interesse auch der Gläubiger wenn es eine Überschuldung gibt.
00:52:31: Den Nachlass zu ermitteln darf nicht Einsicht nehmen.
00:52:36: Die Einsicht würde bedeuten massive Verkürzung der Verlassenschaftsverfahren Und natürlich eine Sicherheit für Gläubiger, Erdmannsweiter und das nur im Interesse aller Beteiligungen.
00:52:48: Es ist ja unfassbar!
00:52:49: Du kannst diese Gesetzeslage wirklich niemand mehr klären.
00:52:52: Ja deswegen ich wollte da jetzt nicht da irgendwie marke gehen wir herum und reden aber vielleicht irre ich mich auch,
00:52:57: dann schreiben
00:52:58: sie uns bitte und erklären Sie uns an dessen Schutzwürdiges Interesse hier geschützt wird.
00:53:03: Ich verstehe es nicht So Aber das heißt für Sie Betroffenen, das müssen sie wissen.
00:53:09: Ja genau!
00:53:10: Man findet es gegebenenfalls nicht heraus,
00:53:13: d.h.,
00:53:14: den liebsten Sagen oder ins Testament schreiben und jedenfalls nicht verstecken welche Bank wir sie haben.
00:53:20: Genau, genau.
00:53:21: Man lieber als ist... Wir haben eigentlich keine Zeit mehr.
00:53:24: eine bringe ich noch.
00:53:25: Eine
00:53:25: bringe?
00:53:25: Dann sind
00:53:25: wir schon vorbei.
00:53:26: Aber eine schöne jetzt kommt die letzte.
00:53:28: Ich weiß
00:53:31: schon welche jetzt
00:53:32: kommt.
00:53:33: Aha,
00:53:33: welche?!
00:53:34: Fünf und fünfzig?
00:53:37: Fallfünfundfünfzig.
00:53:40: Die kommt jetzt recht...
00:53:41: Hab ich's erraten oder?
00:53:42: Ja, du hast das erratet.
00:53:45: Du konntest dir es denken weil ich ... Das war ganz spät im Seminar, das war schon ganz fertig bei unserer Tagung.
00:53:53: Ich will nicht sagen dass ich eingeschlafen war aber ich war sehr passiv Und Muska, Muska hat das referiert was er oder du Und ich habe das erst realisiert wie es referiert hat Ganz gegen meine persönlichen Vorstellungen.
00:54:09: Er war uns dann immer richtig, wir sind nicht streitert worden aber wir waren verschieben.
00:54:13: Das wär man
00:54:14: nie
00:54:15: zu viel Respekt.
00:54:16: und außerdem ist es hervorragend vertretbar was der Oberste Gerichtshof hier erstmals gesagt hat.
00:54:22: eine ganz wichtige Entscheidung.
00:54:24: Es ging um die sogenannte Figur einer Amtsbestätigung nach Paragraf hundert zweiundachtzig
00:54:32: Absatz
00:54:33: drei außer Streitgesetz.
00:54:37: Ich habe es nicht bei mir, du wirst mir jetzt gleich helfen.
00:54:39: Was ist das?
00:54:41: Wenn nach einem Todesfall in Grundbuch oder im Firmenbuch, aber ich konzentriere mich aufs Grundbuch Verbücherungen vorzunehmen sind weil irgendjemand aufgrund des Todes eine Forderung hat insbesondere aufgrund eines Vermächtnisses Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Vermechnisnehmer den Antrag stellt.
00:55:13: Das Verlassenschaftsgericht möge einen Beschluss erlassen.
00:55:19: In dem drinnen steht es bestehen keine Bedenken gegen die Verbücherung des Alleinigentums von Herrn Dr.
00:55:28: Christian Rabel ob der Liegenschaft Graben XV-XV Wien.
00:55:34: Das heißt, was stell ich mir jetzt vor?
00:55:37: Der Verstorbene war Eigentümer einer Liegenschaft.
00:55:40: Es ist natürlich völlig irreal, was ihr jetzt gesagt habt, die Adresse, aber egal... ...einer Liegenschaft irgendwo in Wien, irgendwo in Österreich.
00:55:47: Sein Eigentum ist im Grundbuch verbüchert.
00:55:50: Es liegt eine letztwillige Verfügung vor, indem es ein Vermächtnis gibt zu meinen Gunsten und da sieht eben das Außerstreitgesetz vor unter gewissen Voraussetzungen So ein Außenschaftsgericht, einem macht einen Beschluss.
00:56:08: Da steht eben das drinnen was ich gesagt habe und mit dem Beschluss können sie zum Grundbuch Gericht gehen und das wird verbüchert.
00:56:15: Gut!
00:56:16: Und was ist eine zentrale Voraussetzung für diesen Beschluss?
00:56:20: Es müssen alle beteiligten Erben zustimmen.
00:56:29: Wie läuft es in der Realität möglicherweise ab?
00:56:33: Wo wird darüber gesprochen?
00:56:34: ja beim Gerichtskommissär Beim Notar, dort wird was auch immer wie intensiv belehrt erläutert.
00:56:47: Im Ergebnis jedenfalls muss es dann in einem solchen Fall so gewesen sein dass der Totalist den Leuten erklärt das die zustimmen, dass deren nämlich die Zustimmungsberechtigten und not der Zustimmung notwendig ist.
00:57:04: Das wird dann in einem Protokoll des Notars.
00:57:09: Damit weiß das Gericht, die haben zugestimmt und es wird diese Amtsbestätigung erlassen.
00:57:16: Womit beschäftigt sich diese Entscheidung?
00:57:18: Diese Entscheidung beschäftigt mit der Qualität dieser Bestätigung und mit der Frage
00:57:26: ob
00:57:28: Einbeteiligter, der seine Zustimmung erteilt hat später argumentieren kann.
00:57:35: Moment, das Vermächtnis ist in Wirklichkeit unwirksam.
00:57:41: Der wurde zu Unrecht verbüchert.
00:57:43: Ja ich habe meine Zustimmung gegeben und dann gab es diese Amtsbestätigung Aber es gab nie einen Prozess Es gab nie ein Gerichtsverfahren.
00:57:50: Ich habe nie ein formelles Anerkennis abgegeben.
00:57:57: Und da sagt der Oberste Gerichtshof Nein nein Die Amts-Bestätigung ist ein Beschluss.
00:58:06: Den würde ich zustimmen.
00:58:07: Dieser Beschluss ist der Rechtskraft fähig, den würde ich zustimmen.
00:58:13: Und dieser Beschluss verhindert dessen Rechtskraft das beteiligte Erbe später mit der Löschungsklage die Unrichtigkeit der Eintragung noch geltend machen könnte.
00:58:26: Hier würde ich persönlich nicht zustimmen.
00:58:29: aber was ich denke ist völlig povidltaschel denn Das ist eine so spezielle, verfahrensrechtlich komplexe Frage.
00:58:38: Dass man davon ausgehen kann, behaupt ich jetzt, dass der Obersekerichtshof daran festhalten wird.
00:58:46: Warum bin ich aber hier?
00:58:47: Jetzt will ich es hier bringen!
00:58:50: Was bedeutet das?
00:58:51: höchste Vorsicht?
00:58:53: Höchste
00:58:53: Umsicht?!
00:58:55: Höchster Beratungsbedarf?
00:58:56: Vielleicht ergänzt du das dann?
00:58:58: Für den Gerichtskommissär, für die Beteiligten, die da zusammensitzen bei ihm im Büro nachdem er gestorben ist.
00:59:06: Denn wie schnell frage ich dich kommen mit unter solche Protokollezustande werden Zustimmungen erteilt?
00:59:15: Die müssen nicht einmal dort vertreten sein natürlich, die Betteiligten und dann gilt plötzlich hier was rechtskräftig liegt, das biegt Danke!
00:59:25: Tschüss zurück ins Funkhaus.
00:59:28: Ja, das heißt vereinfacht gesagt – ob es vereinfach ist, weiß ich jetzt nicht.
00:59:32: Aber für Sie als Juristen der rechtskräftige Feststellungsbeschluss über diese Amtsbestätigung, wo ja eigentlich nur drinnen steht, dass keine Bedenken des Verlassenschafts-Gerichtsgebietes
00:59:45: gibt?
00:59:45: Nein, denn es wird bestätigt, dass das Eigentumsrecht einverlebt werden kann.
00:59:49: Stimmt doch, aber das ist nicht der Text des umundzehnachtzig.
00:59:53: Das
00:59:54: kann bestätigt
00:59:56: werden.
00:59:56: Aber es ist geil!
00:59:58: Und hier was noch dazu
00:59:59: bitte, hier sind noch dazu bestätiget worden neue Rechte die man gar nicht bestätigen
01:00:04: können und
01:00:05: außerdem war das Vermächtnis vormungültig.
01:00:07: Ja, also es ist ein drastischer
01:00:10: Fall.
01:00:10: Es ist wie ein Urteil...
01:00:12: Entschuldigung, ja aber sagst du?
01:00:13: Es is' wie ein rechtskräftiges Urteil.
01:00:17: nach einem zwei-, dreien Stanzenzug kommt in der Realität recht rasch, recht flott zustande wenn man nicht aufpasst.
01:00:27: Ganz
01:00:27: wichtig muss man sich vor Augen halten.
01:00:28: also das ist nicht einfach so.
01:00:29: die die lockere Grundbus-Urkunde die man sich auf diese Weise aus Praktikabilitätsgründen holt damit man nicht eine Aufsandung, eine Vereinbarung untereinander schließt sondern das ist wie ein Urteil.
01:00:43: Ich bin jetzt ja wieder ganz akassiert und ich mache dir einen Vorschlag.
01:00:47: eigentlich weißt du wo ich jetzt am liebsten hinfahren würde?
01:00:51: Da wird mir jetzt
01:00:52: viel einfallen.
01:00:54: Und das Dachgeschoss, am liebsten würde ich gleich morgen weiter diskutieren.
01:00:58: Ja, das ist gut!
01:01:01: Warte mal noch ein bisschen...
01:01:04: Nein,
01:01:05: jetzt
01:01:07: schon bald!
01:01:08: Vielen Dank für die heutige Folge und wir lassen Sie wissen wann es weitergeht mit Mount Erbricht
01:01:15: live.
01:01:15: Jawohl!
01:01:16: Danke schön!
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